Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford
|
|
- Oswalda Böhler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford Immissionsschutz bei Bauvorhaben aus Sicht der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht im Technischen Umweltschutz in der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften Dozent: Oberstleutnant Dipl.-Ing. Berndt DIETL Referent für Arbeitsschutz und Technischen Umweltschutz im BMVg WV IV 5 - Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Arbeitsschutz und Technischen Umweltschutz für die Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften -
2 Agenda Agenda 1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) / Grundlagen 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz 3. Zusammenarbeit
3 1. BImSchG / Grundlagen 1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) / Grundlagen
4 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Entstehung > Immissionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 60er Jahre, zunächst Bestrebungen einzelner Bundesländer, da keine Gesetzgebungskompetenz beim Bund > 1974 BImSchG, nach GG-Änderung > Seitdem mehr als 30 Änderungen / Ergänzungen Das BImSchG existiert seit über 35 Jahren!
5 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundprinzipien > Verursacherprinzip: Immissionsschutzmaßnahmen sind gegenüber dem Verursacher zu treffen, nicht gegenüber dem Betroffenen Mögliche Konsequenzen: > Einschränkungen des Betriebes (z.b. der Schießzeiten auf einem TrÜbPl) > erhöhte Kosten, z.b. durch nachträgliche Baumaßnahmen
6 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundprinzipien > Vorsorgeprinzip: Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Immissionen ist vorzubeugen. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen werden. ( 5 Abs.1 Satz 1 Nr. 2)
7 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundprinzipien > Durchsetzung der Immissionsschutzforderungen, u.a. durch: >> behördliche Überwachung >> Anzeigepflicht des Betreibers >> Ahndung von Gesetzesverstößen: Ordnungswidrigkeiten (BImSchG) Straftatbestände (StGB)
8 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundbegriffe > Emissionen: Die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Wärme, Strahlen u. ähnliche Erscheinungen. ( 3 Abs. 3 BImSchG) > Immissionen: Durch Emissionen verursachte Einwirkungen auf die zu schützenden Personen, Tiere, Pflanzen o. leblose Sachen.
9 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundbegriffe > Schädliche Umwelteinwirkungen: Immissionen sind dann schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß, oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen.
10 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundbegriffe > Belästigungen und Nachteile sind bereits dann erheblich, wenn sie das Gemeinwohl beeinträchtigen oder für die Nachbarschaft unzumutbar sind.
11 1. BImSchG / Grundlagen BImSchG / Grundbegriffe > Unzumutbarkeit bei Schießlärm mit Waffen bis 20 mm durch Gesetzgeber definiert: Technische Anweisung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bei Schießlärm mit Waffen über 20 mm durch Bundeswehr definiert: Lärmmanagement-Richtlinie der Bundeswehr
12 Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft / Beispiel TrÜbPl Grafenwöhr Schießbahn 213 Schlagzeilen Presseberichte: Das ist wie Krieg vor der Haustür Nitzlbuch kämpft weiter Warum lassen deutsche Behörden Ausnahmeregelung zu Verlegung der Schießbahn gefordert Ernst des Themas ist immerhin erkannt worden
13 Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft / Beispiel TrÜbPl Grafenwöhr Schießbahn 213 Schlagzeilen Presseberichte: An der Lärmfront von Nitzlbuch keine Ruhe Schießlärm: Chef des Bürgerforums platzte der Kragen Ansprechpartner meist abwesend Bürger zweiter Klasse? Messstation kein Thema
14 Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft / Beispiel TrÜbPl Grafenwöhr Schießbahn 213 Schlagzeilen Presseberichte: Ein Thema für den Sonderparteitag Berlin gibt den Stab weiter Botschafter informiert Viel geredet, nichts getan Schießlärm wird jetzt endlich gemessen Amerikaner nicht am runden Tisch Nachtschießverbot erlassen
15 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz
16 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz Für den Bereich der Bundeswehr und der Gaststreitkräfte Übertragung von Vollzug und Überwachung auf den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm benannten Stellen (14. BImSchV): > in den Wehrbereichsverwaltungen (WBV): Dezernate II 7 (neu: WR 7 u. ASt 2) > im BMVg: Referat WV IV 5
17 Zuständige Stelle im Bundesministerium der Verteidigung: Referat WV IV 5 Öffentlich-rechtliche Aufsicht für den Arbeitsschutz und den Technischen Umweltschutz in der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften Bundesministerium der Verteidigung Dezernat WV IV 5 Fontainengraben Bonn Referatsleiter: LtdBDir Klein Tel: (0228) Referent: OTL Dietl Tel: (0228)
18 Die regional zuständigen Aufsichtsbehörden der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht für den Arbeitsschutz und den Technischen Umweltschutz in der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften : Wehrbereichsverwaltung Nord Dezernat WR 7 Hans-Böckler-Allee Hannover Tel: (0511) Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel Dezernat ASt 2 Feldstr Kiel Tel: (0431) Wehrbereichsverwaltung Ost Dezernat WR 7 Feldstr Kiel Tel: (0431) Wehrbereichsverwaltung Süd Dezernat WR 7 Heilbronner Str Stuttgart Tel: (0711) Wehrbereichsverwaltung West Dezernat WR 7 Wilhelm-Raabe-Str Düsseldorf Tel: (0211) Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München - Dez ASt 2 Dachauer Str München Tel: (089) Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden - Dez ASt 2 Moltkering Wiesbaden Tel: (0611)
19 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz Öffentlich-rechtliche Aufsicht ist weder Fachaufsicht noch Dienstaufsicht! Sie nimmt ausschließlich Aufgaben u. Befugnisse wahr, die ihr aufgrund eines Gesetzes o. einer Verordnung übertragen worden sind. Dabei ist sie Weisungsfrei!! Zusätzlich: nimmt die Öffentlich-rechtliche Aufsicht Beratungsaufgaben wahr.
20 2. Öffentlich-rechtliche Aufsicht im Technischen Umweltschutz Forderung der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht an den immissionsschutz-rechtlichen Betreiber: Rechtskonformer Betrieb der Anlagen, z.b. Truppenübungsplätze oder Standortschießanlagen
21 3. Zusammenarbeit 3. Zusammenarbeit
22 3. Zusammenarbeit Zentrale Frage: Ist bei der Nutzung des fertiggestellten Projektes mit (Lärm-)Immissionen zu rechnen? falls ja: Frühzeitige Beteiligung der regional zuständigen Öffentlich-rechtlichen Aufsicht der Bundeswehr, möglichst bereits bei der Entwicklung von Bauprojekten, spätestens jedoch bei der Mitprüfung von Bauunterlagen
23 3. Zusammenarbeit Angebot der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht der Bundeswehr > Beratung der Entscheidungsträger durch qualifiziertes Fachpersonal > dabei ggf. Einsatz Bundeswehr-eigener Hilfsmittel: >> Lärmmanagement-Richtlinie (bei Lärmimmissionen durch Schießen mit Waffen > 20mm) >> Software WinLarm >> Software Propper
24 3. Zusammenarbeit Ziel Herstellen eines rechts-konformen Anlagenbetriebes > Vermeiden von begründeten Beschwerden > Vermeiden von Betriebseinschränkungen > Vermeiden von Korrekturmaßnahmen > Vermeiden Diskussionen auf politischer Ebene > Kosteneinsparung
25 Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Arbeitsanweisung. Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV Unternehmensorganisation. Geschäftsführer GK KC, KE, KP
Arbeitsanweisung Titel: Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV (Aktualisiert 01.10.2013) 5 0 Seiten Anlagen Kurzzeichen: T/A/8/11 Gültig ab: Herausgeber: 01.10.2011 Unternehmensorganisation
MehrSteuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten
Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrUmweltschutz im Kreis Euskirchen
Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,
MehrEinführung in das Umweltrecht / Immissionsschutzrecht
Einführung in das / Immissionsschutzrecht Rechtsanwalt KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb VDM e.v. Juniorenpflichtseminar Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018
MehrHTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik
HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik Dipl.-Ing. André Kiwitz Dipl.-Ing. Daniel Haferkamp Inhalt Allgemeine Grundlagen Schall Rechtliche Grundlagen zum Thema Baulärm Baulärmvorhersage am Beispiel
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,
Mehr»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg
»Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz
MehrSchalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrBremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG)
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /691 24. 04. 01 Mitteilung des Senats vom 24. April 2001 Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz
Mehr12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3
MehrLandes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Vom 5. Dezember 2005* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 2 Immissionsschutzpflichten
MehrWer sind wir und was machen wir?
Wer sind wir und was machen wir? Teil des Landratsamtes Verwaltung Bettina Daisenberger, 08821/751-216 Doris Neuner, 08821/751-307 Technik Norbert Lemke, 08821/751-206 Hans-Martin Heidler, 08821/751-369
MehrEmissionsbegrenzungen und deren Überwachung
Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion
MehrBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau
Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz
MehrGrundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F
Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr Schienenverkehr kann zu Belästigungen aufgrund Erschütterungen und sekundärem Luftschall führen Primärer Luftschall:
MehrStruktur und Aufbau des Umweltrechts. Begriff Umwelt
Struktur und Aufbau des Umweltrechts Begriff Umwelt Weiter Umweltbegriff: Umwelt ist der gesamte Lebensraum des Menschen einschließlich der Mitmenschen sowie allen sozialen, kulturellen und politischen
MehrHauswarte mit eidg. Fachausweis
Hauswarte mit eidg. Fachausweis Fachteil Umwelt Umweltschutz in der Schweiz Herzlich willkommen! Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss verschmutzt und der letzte Fisch gefangen ist, werdet
MehrÜbungsfall Hennenstall
Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von
MehrS T A D T B A D K I S S I N G E N
S T A D T B A D K I S S I N G E N Verordnung der Stadt Bad Kissingen über Immissionsschutz (ImSchVO) vom 23. Oktober 1996 Beschluß des Stadtrates: 16. Oktober 1996 Bekanntmachung: 26. Oktober 1996 (KGAMBl.
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm
: Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrÜbungsfall Go-Kart-Bahn
Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage
Mehr28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt
MehrDie Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG
Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG Von Christoph Dierkes Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis l. Kapitel Grundlagen A. Gegenstand
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische
MehrBundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
MehrBremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG)
Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG) Bremisches Immissionsschutzgesetz Zum 02.02.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrGenehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen
MehrGeräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)
Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm von Prof. Dr. Hans D. Jarass 9.
MehrBrauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz?
Brauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz? Tagung Bewertung von Gesamtlärm eine (deutsche) Dauerbaustelle 23. + 24. März 2017 RA Prof. Dr. Dominik Kupfer ÜBERSICHT A Ausgangssituation B Kriterien C Bewertung
MehrUmweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Mehrungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)
ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz
Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG Kommentar begründet von Dr. iur. Hanns Engelhardt Richter am Bundesgerichtshof fortgeführt von Johannes Schlicht Referent für Immissionsschutzrecht im Thüringer
MehrB. BESONDERES UMWELTRECHT
B. BESONDERES UMWELTRECHT I. 1. Einführung anlagenbezogener Immissionsschutz, 4 ff. produktbezogener Immissionsschutz, 32 37d verkehrsbezogener Immissionsschutz, 38 ff. gebietsbezogener Immissionsschutz,
MehrKurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19
Essen, 16.08.2017 TNUC-E / DW Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19 Auftraggeber: Eheleute Maria und Reinhard Ibes Hochstraße 143
MehrDie Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
MehrDas Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis
MehrRegierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrTLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm
TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz Baustellenlärm Nr. 2.1 AVV Baulärm: Baustelle im Sinne des Gesetzes ist der Bereich, in dem Baumaschinen zur Durchführung
MehrVorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -
Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - 15. Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
MehrOrt-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz
Vor-Ort Ort-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz Markus Behringer Fachtagung Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Oktober, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH Anlagenüberwachung,
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung
Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung Umweltallianz Hessen, Erfahrungsaustausch StörfallV, Kassel 26.9.2017, Gerald Nitschke HMUKLV 2 3 NaOCL HCL 4 Gliederung Historie der Umsetzung Wesentliche
MehrErkenntnisse über und Konsequenzen aus dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr am 8. Juli 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7223 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
MehrAktuelle Hinweise der LAI zum Schallschutz bei WEA Auswirkung auf laufende Verfahren? 26. Windenergietage Rostock. Rechtsanwalt Dr.
Aktuelle Hinweise der LAI zum Schallschutz bei WEA Auswirkung auf laufende Verfahren? 26. Windenergietage Rostock Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Genehmigungs- und Verfahrensmanagement Betreuung von Planverfahren
MehrRechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen
Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. Februar 2019
MehrAuswirkungen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED)
Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU 5. Sächsisch-Thüringischen Bodenschutztage am 19./20.06.2013 in Altenburg 27.08.2013 Ref. 41, Herr Habermehl 1 Gliederung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
MehrTierhaltung im Außenbereich
Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre
MehrBehördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren
Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG - Postfach 81 01 40-81901 München Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden, Landesamt für Umwelt Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89)
MehrInformationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014
Informationsveranstaltung «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen KUSPO Münchenstein 31. Oktober 2014 Übersicht USG Bundesverfassung Bundesgesetz über den Umweltschutz Grundsätze und
MehrLuftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Nord -
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan Nord - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 Teilplan Nord gemäß 47 Abs. 5, 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes
Mehr2. Hauptteil: Ausgewählte gesetzliche Regelungen des allgemeinen Umweltrechts. 21 Das Umweltinformationsgesetz des Bundes
2. Hauptteil: Ausgewählte gesetzliche Regelungen des allgemeinen Umweltrechts 1. Abschnitt: Umweltinformation Zur Vertiefung: Gast, Aktuelle Rechtsfragen und Probleme des freien Informationszugangs, insbesondere
MehrBezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III)
Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III) Wintersemester 2010/2011 Prof. Dr. iur. Ekkehard Hofmann, insbesondere Verwaltungsrecht, Sozialrecht Die Rechtslage in Deutschland
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrRECHT IM BERUF DES CHEMIKERS
CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS Jan Weiß, Wacker Chemie AG, Rechtsabteilung, WS 2017/2018 WS 2017 / 2018 0 of 26 INHALT 1. Grundzüge des deutschen und des europäischen Rechts
MehrZweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017
MehrZiele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland Vorgetragen von: Herwig Neufeldt RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrBundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 708/16 30.11.16 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung U - G - Wo Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
MehrUmweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes
Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes Dipl.- Dipl.- Ing. Ing. Jürgen Jürgen Hermann Hermann Voss Voss ö. b. u. v. Sachverständiger ö. b. u.
MehrDer Emissionshandel im Land Brandenburg
Der Emissionshandel im Land eine Bilanz der ersten Handelsperiode, Ausblick Dipl.- Ing. Norbert Krüger, Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber im Land 12. September 2007 IHK Potsdam Deutschland
MehrEines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.
Robert Koch Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest. copyright Wolfgang Hartmann Quelle Fraport Homepage (2005) Umwelt Nachhaltigkeit ist
MehrLärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG
MehrBau von zusätzlichen Kampfdörfern und Panzerstraßen auf dem Truppenübungsplatz Senne in Nordrhein-Westfalen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10801 16. Wahlperiode 05. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Britta Haßelmann, Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter
MehrProf. Dr. Andreas Haratsch Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht. Modul-Abschlussklausur
FERNUNIVERSITÄT HAGEN Klausur 1500 Rechtswissenschaftliche Fakultät Sommersemester 2009 Prof. Dr. Andreas Haratsch Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
MehrRechtliche Grundlagen und deren derzeitige Auslegung
Baulehrschautag Güllebehälterabdeckung Rechtliche Grundlagen und deren derzeitige Auslegung Kurzvortrag von Dipl.-Ing. Martin Kamp Referent Immissionsschutz Referat 43: Haltungsverfahren, Technik, Bauen
Mehr1 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes... 5
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums Vom 21. Dezember 2004 Inhaltsverzeichnis Seite Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über bergrechtliche Zuständigkeiten (Zuständigkeitsverordnung
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz
MehrBaunutzungsverordnung: BauNVO
Gelbe Erläuterungsbücher Baunutzungsverordnung: BauNVO von Helmut König, Dr. Thomas Roeser, Dr. Jürgen Stock 3. Auflage Baunutzungsverordnung: BauNVO König / Roeser / Stock schnell und portofrei erhältlich
MehrGesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor
MehrI. Durch den Staat selbst, insbesondere Verwaltungsaufsicht II. Durch Rechtsbehelfe 1. formlos 2. förmliche (s. 7)
1 Verwaltung 2 Verwaltungsrecht 3 Verwaltungsorganisation I. Die Verwaltung im Bundesstaat II. Unmittelbare Staatsverwaltung III. Mittelbare Staatsverwaltung 4 Handlungsformen der Verwaltung I. Verwaltungsakt
MehrÜberwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung
Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht
Mehr- 12. in der Fassung vom 26. September 2002 ( BGBl.I S.3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1865)
- 12 Anlage 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung vom
MehrDie TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen
Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Anja Behnke Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagenbezogener Immissionsschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Gliederung
MehrTA Lärm. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen. Herausgegeben von. Dr. Christian Beckert. und. Dr.
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen Herausgegeben von Dr. Christian Beckert und Dr. Iwan Chotjewitz (5,&+6&+0,'79(5/$* Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Beckert,
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19616-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 25.02.2015 bis 24.02.2020 Ausstellungsdatum: 24.03.2015 Urkundeninhaber:
MehrKontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06
Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 7 C 15/06 Gliederung Sachverhalt Grenzwerte im Immissionsschutzrecht Qualität der Emissionsgrenzwerte in 5 der 17.
MehrInformationsveranstaltung Lärmwirkungsforschung und Fluglärmschutzgesetz von Charité und BDL
Informationsveranstaltung Lärmwirkungsforschung und Fluglärmschutzgesetz von Charité und BDL Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes: Konsequenzen für das Fluglärmschutzgesetz Rechtsanwalt Prof. Dr. Norbert
MehrVerwaltungsordnung des s (VwO-BEV) Vom 28. Juli 1999 (Verkehrsblatt Nr. 3 vom 15. Februar 2000) Gemäß 6 Abs. 6 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember
MehrSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) Vom 14. August 2013 (BGBl. I Nr. 50, S. 3266) zuletzt geändert
MehrDie wesentliche Anderung im Sinne des 15 BImSchG
Die wesentliche Anderung im Sinne des 15 BImSchG unter besonderer Berucksichtigung des umfânglichen Anlagenbegriffs Von Claus-Peter Martens Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erster Teil Problemlage
MehrLärmvorsorge an Bundesautobahnen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei einseitig zuschaltbarem Standstreifen
Lärmvorsorge an Bundesautobahnen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei einseitig zuschaltbarem Standstreifen - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 7-3000 - 075/09 Wissenschaftliche Dienste des
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14137-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 27.09.2017 bis 09.05.2021 Ausstellungsdatum: 27.09.2017 Urkundeninhaber:
MehrWAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?
www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
Mehr