Martin Rossol ROSSOL. Checkliste AZAV. Checkliste zur Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV

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1 Martin Rossol ROSSOL Checkliste AZAV Checkliste zur Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV 1. Auflage 2014

2 Checkliste AZAV

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4 Martin Rossol Checkliste AZAV Checkliste zur Trägerzulassung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV 1. Auflage 2014

5 Impressum 1. Auflage 2014 Verlag Martin Rossol, Pretzfeld Herstellung: Books on Demand, Norderstedt Cover: Olivier Le Moal (fotolia.com) Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Verweise und Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen weder für kommerzielle Zwecke noch zur bloßen Weitergabe kopiert, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Verstöße hiergegen können zu Strafbarkeit und zur Schadensersatzpflicht führen. Bei der Erstellung haben wir größte Sorgfalt walten lassen, können jedoch für Unvollständigkeiten oder Fehler keine Haftung übernehmen. ISBN (Print) ISBN (ebook)

6 Inhaltsverzeichnis Checkliste... 7 Leistungsfähigkeit des Trägers... 7 Zuverlässigkeit des Trägers... 8 Eingliederung der Teilnehmer... 9 Ausbildung und Berufserfahrung Leitbild Unternehmensorganisation Qualifizierung und Fortbildung Ziele Arbeitsmarktliche Entwicklungen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse Bewertung der Maßnahme Zusammenarbeit mit Dritten Beschwerdemanagement Vertrag und Teilahmebescheinigung Anhang Sozialgesetzbuch Drittes Buch Fünftes Kapitel Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) Empfehlungen des Anerkennungsbeirats... 35

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8 1. Leistungsfähigkeit des Trägers Ziffer Kriterium Bewertung Nachweise 1.1 Erklärung, ob über das Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. 1.2 Darstellung der Organisationsund Personalstruktur sowie der Eignung dieser Strukturen für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung. 1.3 Darstellung der Eignung der von den Teilnehmenden zu nutzenden Räumlichkeiten. 1.4 Übersicht über das aktuelle Angebot an Maßnahmen. nicht nicht nicht nicht 7

9 2. Zuverlässigkeit des Trägers Ziffer Kriterium Bewertung Nachweise 2.1 Bei natürlichen Personen: Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, zustellungsfähige Anschrift, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen aus die Maßnahmen angeboten werden sollen. 2.2 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Angaben zu Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Vertreterinnen oder der Vertreter nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen die Maßnahmen angeboten werden sollen. 2.3 Soweit der Träger in das Vereinsoder Handelsregister eingetragen ist, einen entsprechenden Auszug. 2.4 Erklärung des Trägers, des gesetzlichen Vertreters oder bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen der zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten über Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb der letzten fünf Jahre. nicht nicht zutreffend nicht nicht zutreffend nicht nicht zutreffend nicht 8

10 3. Eingliederung der Teilnehmer Ziffer Kriterium Bewertung Nachweise 3.1 Darstellung von Art und Umfang der Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort. 3.2 Darstellung der Methoden, mit denen der Träger aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigt. 3.3 Übersicht der im jeweiligen Fachbereich bereits durchgeführten Maßnahmen und deren arbeitsmarktliche Ergebnisse. 3.4 Bewertungen des Trägers durch Teilnehmende und Betriebe. nicht nicht nicht nicht 9

11 4. Ausbildung und Berufserfahrung Ziffer Kriterium Bewertung Nachweise 4.1 Angaben und Nachweise zur Person sowie zur Aus- und Weiterbildung der Leitung einschließlich ihres beruflichen Werdegangs und ihrer praktischen Berufserfahrung im Fachbereich. 4.2 Angaben und Nachweise zur Person sowie zur Aus- und Weiterbildung der Lehr- und Fachkräfte, einschließlich ihres beruflichen Werdegangs und ihrer praktischen Berufserfahrung im Fachbereich. 4.3 Angaben und Nachweise zur pädagogischen Eignung der Lehrund Fachkräfte, einschließlich ihrer methodisch-didaktischen Kompetenz. 4.4 Bewertungen der Lehr- und Fachkräfte durch die Teilnehmenden. nicht nicht nicht nicht 10

12 rungen werden im Zulassungsverfahren von den fachkundigen Stellen unabhängig vom verwendeten Qualitätssicherungssystem überprüft. Ein System zur Sicherung der Qualität nach 178 Nr. 4 SGB III liegt vor, wenn entsprechend 2 Abs. 4 AZAV zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet werden und dadurch die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen jederzeit gewährleistet und kontinuierlich verbessert werden. Der Zulassungsantrag des Trägers muss insbesondere eine Dokumentation enthalten zu: 1. einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild: Unternehmensprofil des Trägers, Definition der Kunden des Trägers und Nachweis, dass auf die Erwartungen der Kunden eingegangen und dies in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung integriert wird, Ausrichtung des Leitbildes am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, In- und extern kommuniziertes Leitbild, welches regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird, 2. zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens: Aufbau- und Ablauforganisation inklusive der Verantwortlichkeiten im Unternehmen, Unternehmensziele sowie operationalisierbare Ziele, die relevant für den Fachbereich der Zulassung bzw. die Arbeitsmarktdienstleistung sind, Verfahren, wie das Unternehmen Qualitätspolitik und Qualitätsziele festlegt und regelmäßig überprüft, 3. zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte: Konzeption zur Personalentwicklung mit Aussagen zur Fort- und Weiterbildung und zur Personalpolitik, Bedarfsermittlung an Schulungen des Personals, Beurteilung der Wirksamkeit der durchgeführten Qualifizierung, 4. zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren: Aktuelle und messbare Unternehmens- und Qualitätsziele unter Darlegung der daran Beteiligten, Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung, Weiterentwicklung der Ziele und der Korrekturmaßnahmen, 36

13 5. zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung: Aktuelle und systematische Analyse des kundenrelevanten Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarktes, Kontinuierliche Einbeziehung der Analyseergebnisse in die Maßnahmekonzeption und Maßnahmedurchführung, Aktuelle und systematische Analyse der kundenrelevanten Bedarfe in Bezug auf die Zielsetzung der Maßnahme, 6. zu den Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der Teilnehmenden: Verfahren zur Eignungsfeststellung bei Teilnehmenden, Verfahren zur Herleitung von Entwicklungs-, Eingliederungs-, Lehrund Lernzielen, Verfahren zur Konzeption der Maßnahmeangebote des Trägers, insbesondere auch mit Blick auf die individuellen Voraussetzungen bei den Teilnehmenden, Verfahren zur Ermittlung des individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernbedarfs, Einsatz einer angemessenen Methodik, Überwachung von Lernprozessen, Erfassung der Teilnehmerpräsenz und Abbruchquoten bei Maßnahmen sowie Erfassung der Erreichung von Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lehrgangszielen, 7. zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlicher Ergebnisse: Überwachung der Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernprozesse, Erfassung der Teilnehmerpräsenz- und Abbruchquoten bei Maßnahmen, Erfassung, ob Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernziele erreicht sind und die Maßnahmequalität gewährleistet ist. 8. zur Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und der ständigen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit: Analyse des Bedarfs der Zusammenarbeit mit Dritten, Benennung der Dritten, Erfassung der durchgeführten Aktivitäten unter Einhaltung des Datenschutzes, Bedarfsabhängige Entwicklung der Zusammenarbeit 37

14 9. zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden: Befragung der Teilnehmenden zur Art der Durchführung der Maßnahme, zum Personal, zur räumlich-technischen Ausstattung sowie zum Ergebnis der Maßnahme, Befragung des mit der Maßnahmeorganisation sowie der Maßnahmedurchführung betrauten Personals zur Art der Durchführung der Maßnahme, zur räumlich-technischen Ausstattung sowie zum Ergebnis der Maßnahme, System der quantitativen und qualitativen Auswertung von Beschwerden, System zur Einleitung und Verfolgung von erforderlichen Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen. Nicht jede Anforderung trifft in gleicher Weise und mit gleicher Ausprägung auf alle Träger der verschiedenen Fachbereiche nach 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 6 AZAV zu. Es gehört grundsätzlich in die Verantwortung der fachkundigen Stelle und zu deren Fachkunde, dies zu unterscheiden und bei Zulassungen sowie Überwachungen zu berücksichtigen. Empfehlung des Beirats: Änderungen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach 81, 82 SGB III sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,2,4 und 5 SGB III (gültig für die Fachbereiche 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 4 AZAV) V01; Bekanntmachung am Der Träger ist verpflichtet, unverzüglich Änderungen der fachkundigen Stelle mitzuteilen, die die Zulassung erteilt hat, sofern diese Änderungen Auswirkungen auf die Zulassung haben können ( 181 Abs. 5 i.v.m. 177 Abs. 4 SGB III). Diese Mitteilungspflicht umfasst wesentliche Änderungen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sie wesentlicher inhaltlicher, wesentlicher konzeptioneller oder wesentlicher organisatorischer Art ist oder finanzielle Auswirkungen hat. 2 2 Die Wiedergabe der Empfehlungen beschränkt sich auf die für die Trägerzulassung relevanten Punkte. Die kompletten Empfehlungen insbesondere die Empfehlungen zur Maßnahmenzulassung finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. 38

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16 RAL Gütegemeinschaft Barrierefreiheit (Hg.) Managementanforderungen WfbM Qualität Plus Begriffe und Kriterien Format: Paperback DIN A4 Seiten: 60 Jahr: 1. Auflage 2013 ISBN: Euro WfbM Qualität Plus... ist ein personen- und teilhabeorientiertes Qualitätsmanagementsystem für Werkstätten für behinderte Menschen. Die Managementanforderungen WfbM Qualität Plus beschreiben die Kriterien für das Qualitätsmanagementsystem. Die Managementanforderungen WfbM Qualität Plus gliedern sich in die Kapitel Management, Struktur, Kommunikation, Leistungserbringung, Personenorientierung sowie Analyse und Verbesserung. Die Managementanforderungen sind kompatibel mit den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV sowie mit der internationalen Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2008. Die Kriterien berücksichtigen den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand ebenso wie die Empfehlungen der Fachgesellschaften.

17 Patrick Dohmen Handbuch Barrierefreiheit Prüfung der Barrierefreiheit von Objekten, Produkten und Dienstleistungen Format: Taschenbuch DIN A5 Seiten: ca. 268 Jahr: 1. Auflage 2014 ISBN: Erscheint demnächst. Das Handbuch Barrierefreiheit......enthält Prüfverfahren und -methoden für die Prüfung und Gütesicherung von Objekten, Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit. Dies beinhaltet beispielsweise die Zugänglichkeit von Gebäuden, Nutzen und Gebrauchstauglichkeit von Produkten sowie die Nutzerfreundlichkeit von Dienstleistungen. Ausgehend von den Grundlagen für RAL Gütezeichen und den Güte- und Prüfbestimmungen zum Erwerb des RAL Gütezeichens barrierefrei RAL-GZ 904 werden alle wichtigsten Begriffe, Methoden, Verfahren und Definitionen behandelt, die für eine Prüfung und Gütesicherung erforderlich sind. Das Handbuch berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse genauso wie die aktuellen europäischen Normen und Richtlinien.

18 Markus Hatschenberger Hilfe- und Betreuungsplanung Grundlagen der ressourcenorientierte Hilfe- und Betreuungsplanung in der Kinder- und Jugendhilfe Format: Taschenbuch 14,8x21 cm Seiten: 172 Auflage: 1. Auflage 2014 ISBN: ,50.- Euro Der Hilfe- oder Betreuungsplan ist die Grundlage für die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie ein Instrument fachlicher Selbstkontrolle. Das Lehr- und Praxisbuch bietet einen Überblick über die Grundlagen und die Methodik der effektiven Hilfe- und Betreuungsplanung. Es folgt dabei einem ressourcen- stärken- und gesundheitsorientiertem Ansatz. Das Buch ist eine wichtige Informationsquelle, sowohl für Praktiker in der Kinder- und Jugendhilfe. als auch für Schüler und Studierende sozialer und pädagogischer Berufe. Es berücksichtigt aktuelle fachliche Entwicklungen ebenso wie die Erkenntnisse angrenzenden Disziplinen.

19 Antje Kronberg Zwischen Pädagogik und Produktion Qualitätsmanagementsysteme in Werkstätten für behinderte Menschen (Master-Thesis) Format: Taschenbuch DIN A5 Seiten: 124 Jahr: 3. Auflage 2014 ISBN: ,90.- Euro Die verschiedenen Qualitätsmanagementsysteme für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) analysiert das vorliegende Buch, darunter die internationale Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2008, das teilhabeorientierte Qualitätsmanagementsystem WfbM Qualität Plus, das Paritätische Qualitätssystem PQ-Sys sowie das von der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) geforderte Qualitätssicherungssystem. Ausgehend von den Erfordernissen des gesetzlichen Auftrags der Werkstätten sowie der Kriterien für Qualität in der Sozialen Arbeit erfolgt eine Bewertung der Eignung dieser Systeme für die werkstattspezifischen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nicht jedes der angebotenen Systeme, so schlussfolgert die Autorin, ist für den pädagogischen Alltag in Werkstätten für behinderte Menschen gleichermaßen geeignet. "Das hier besprochene Buch von Antje Kronberg bietet [...] eine insgesamt Durchaus interessante und gut nachvollziehbare Lektüre mit erkennbarem Anwendungsbezug für die Berufspraxis; gerade Mitarbeiterinnen und Mit- Arbeiter, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung das Thema Qualität verantwortlich (mit-)gestalten, werden im Text lohnende Anregungen für die Ausgestaltung qualitätsfördernder und qualitätssichernder Maßnahmen finden." Mathias Stübinger, socialnet Rezensionen

20 Martin Rossol Muster-Handbuch AZAV Trägerzulassung nach AZAV im Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen Format: Taschenbuch 17x24 cm Seiten: 108 Jahr: 3. Auflage 2014 ISBN: Euro Die Träger von Maßnahmen......müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Zulassung besitzen. Dazu zählen auch das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen. Das Muster-Handbuch AZAV zeigt beispielhaft eine Dokumentation zur Trägerzulassung mit dem erforderlichen Qualitätssicherungssystem für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Das beschriebene System ist konform mit geltenden Vorschriften und Empfehlungen für den Berufsbildungsbereich (BA HEGA 6/2010, AZAV, WVO). Das Handbuch ist prozessorientiert aufgebaut und folgt der personenorientierten WfbM Qualität Plus-Systematik. Die vorliegende 3. Auflage des AZAV-Handbuchs wurde aktualisiert und erweitert. Die Anlage enthält eine AZAV-Checkliste zur auditsicheren Überprüfung des Systems, die einschlägigen Gesetzestexte sowie die aktuellen Empfehlungen des Anerkennungsbeirats. Muster-Dokumentation zur Trägerzulassung komplettes QM-System mit 19 Prozessbeschreibungen AZAV-Checkliste (berücksichtigt die aktuellen Empfehlungen des Anerkennungsbeirats 02/2014) Anhang mit den aktuellen Empfehlungen des Anerkennungsbeirats 02/2014

21 Die Checkliste Die Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung müssen nach der Akkreditierungsund Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Trägerzulassung besitzen. Die Anforderungen an die Zulassung sind vielfältig und ergeben sich zudem aus unterschiedlichen Rechtsquellen und verbindlichen Empfehlungen. Die Checkliste AZAV fasst diese Anforderungen zusammen. Sie berücksichtigt die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III), die Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie die Empfehlungen des Beirats nach 182 Sozialbesetzbuch Drittes Buch (SGB III), die ebenfalls Bestandteil der Begutachtung durch die fachkundigen Stellen sind. Zum schnellen Nachschlagen enthält die Anlage die einschlägigen Gesetzestexte sowie die aktuellen Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III zur Trägerzulassung AZAV. Der Autor Martin Rossol, Jahrgang 1971, Master of Science in Social Management, ist Qualitätsmanagementbeauftragter, Auditor und QM-Berater in Profit- und Non-Profit- Organisationen. Als Projektleiter implementierte er Systeme nach DIN ISO 9001, WfbM Qualität Plus, AZAV, MAAS-BGW und XQMA. 16,80.- (D) I Bestell-Nr.: 020 ISBN

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