50 jahre ufk-garantien. rohstoffsicherung für deutschland

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1 50 jahre ufk-garantien rohstoffsicherung für deutschland

2 Meilensteine der UFK-Garantien 1960 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 mit einem u.a. für UFK-Garantien geltenden Ermächtigungsrahmen von DEM 5 Mrd. Erste Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Übernahme von UFK-Garantien mit der Möglichkeit, sowohl politische als auch wirtschaft liche Risiken Erste Sitzung des Interministeriellen Ausschusses 1963 Übernahme der ersten UFK-Garantie für ein Rohstoffprojekt 1970 Übernahme der ersten UFK-Garantie für ein Förderbankenprojekt 1999 Grundsätzliche Fokussierung der UFK-Garantien auf die Absicherung politischer Risiken 2004 Homepage der Mandatare PwC und Euler Hermes u.a. mit den UFK-Garantien geht online 2009 Umsetzung der UFK-Reform: Wiederaufnahme der generellen Absicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken 2010 Übernahme der ersten UFK-Garantien nach der UFK-Reform 2009 Erhöhung des u.a. für UFK-Garantien geltenden Ermächtigungsrahmens von EUR 40 Mrd. auf EUR jähriges Jubiläum der UFK-Garantien ufk-projektländer, stand ende 2010 Länder, in denen UFK-Garantien übernommen wurden Länder, in denen aktuell Anfragen für UFK-Garantien bestehen

3 Vorwort 50 Jahre UFK-Garantien Exkurs zum Verfahren Aktuelles und Ausblick Anhang Vorwort des Bundesministers für Wirtschaft und 4 Technologie UFK-Garantien 6 Hintergrundinformationen 6 Grundlagen 7 Deckungsgegenstand 8 Kosten und Selbstbehalt 9 Bedingungsreform UFK-Projektarten: Ziele und Inhalte Antrags- und 13 Entscheidungsverfahren 13 Antragsverfahren Förderungswürdigkeit und 14 risikomäßige Vertretbarkeit 15 Umwelt- und Sozialverträglichkeit 16 Garantieübernahme 17 Garantiebestand im Überblick 19 Öffentlichkeitsarbeit Nutzen und Wirkungsweise des UFK aus Sicht eines 20 Rohstoffabnehmers 22 Entwicklung der UFK-Garantien Definitionen 26 und Erläuterungen 26 Anmerkungen 26 Bildnachweise Die Rohstoffstrategie 11 der Bundesregierung Elemente der Rohstoffstrategie 12 in der Übersicht Die Bedeutung der UFK-Garantien aus Sicht einer Rohstoffprojekte 23 finanzierenden Bank Die Reform des Garantie- 24 instruments Die Zukunft des Garantieinstruments

4 4 vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen ist für die deutsche Industrie von zentraler Bedeutung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzt dabei auf die Kraft des Wettbewerbs. Wir halten es mit guter ordnungspolitischer Tradition: Privat geht vor Staat. Die Rohstoffversorgung ist zuvorderst Aufgabe der Industrie. Sie weiß selbst am besten, welche Rohstoffe sie wann in welcher Qualität braucht. Doch staatliche Flankierung im Ausland kann den Zugang erheblich erleichtern. Wir sind bereit, uns hier noch mehr zu engagieren. Mit unserer neuen Rohstoffstrategie haben wir dafür den Rahmen aufgezeigt. Mit der Einrichtung der Rohstoffagentur und dem Anstoß für Rohstoffpartnerschaften mit anderen Ländern setzen wir wichtige Impulse. Eingebunden in die Rohstoffstrategie der Bundesregierung sind die Garantien für Ungebundene Finanzkredite. Mit ihnen steht der deutschen Industrie ein zeitgemäßes Absicherungsinstrument für Fragen des Rohstoffbezugs zur Seite. Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite tragen dazu bei, dass sich die deutsche Industrie langfristige Rohstoff - liefer verträge sichern kann. Sie sind die logische Ergänzung der Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. Dieses Jahr können wir auf 50 Jahre Garantien für Ungebundene Finanzkredite zurückblicken. Bereits in den Zeiten des Wirtschaftswunders suchte die Bundesregierung nach Möglichkeiten, die deutsche Industrie im Rohstoffwettstreit langfristig zu begleiten. Aus diesem Bestreben hat der Gesetzgeber auf Initiative der Bundesregierung die Garantien für Ungebundene Finanzkredite geschaffen. Während sich das Instrument in den 1970er und 1980er Jahren einer regen Nachfrage erfreute, trat es in den 1990er Jahren vor allem wegen ausreichender Rohstoffmengen etwas in den Hintergrund. Trotzdem haben wir es für schwierigere Zeiten verfügbar gehalten. Das hat sich

5 5 ausgezahlt, als die Frage eines sicheren Rohstoffbezugs vor ein paar Jahren wieder verstärkt in den Fokus der deutschen Industrie gerückt ist. Dazu beigetragen hat die fortschreitende Industrialisierung der Schwellenländer. Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen und zum Teil massive Preisanstiege können sich auf die Versorgungssituation der auf Rohstoffimporte angewiesenen deutschen Wirtschaft auswirken. In enger Abstimmung mit der Wirtschaft entwickeln wir das Garantie - instrument stetig und bedarfsgerecht fort. Von besonderem Interesse sind dabei die Themen Rohstoffe der ersten Verarbeitungsstufe und Recycling. Ausschlaggebend für die Aktualität dieser Themen sind veränderte Wertschöpfungsketten und die Endlichkeit der natürlichen Rohstoffe. Die Außenwirtschaftsinstrumente der Bundesregierung erfreuen sich großer Beliebtheit. Bereits die Jubiläen der Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und der Garantien für Direktinvestitionen im Ausland haben das gezeigt. Die Ungebundenen Finanzkredite sind ein weiteres Beispiel fur diese Erfolgsgeschichte. Der Ansatz, innovative Garantie - produkte mit ordnungspolitischem Augenmaß anzubieten, wird von den Banken und der deutschen Industrie gut angenommen. Dies zeigt das deutlich gestiegene Interesse an den Garantien für Ungebundene Finanzkredite. Allein im Jahr 2010 konnten wir Absicherungen für Rohstoff - projekte in Höhe von rd. EUR 1,6 Mrd. übernehmen. Auch in Zukunft können die Garantien für Ungebundene Finanzkredite den Unternehmen beim Import von Rohstoffen eine wertvolle Unterstützung sein. Ihr Dr. Philipp Rösler Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

6 6 50 jahre ufk-garantien ufk-garantien hintergrundinformationen Grundlagen In den Jahren 1960 und 1961 hat die Bundesregierung mit dem haushaltsrechtlichen Ermächtigungsrahmen, der fortan auch UFK-Garantien umfasste, sowie mit der ersten Fassung der Allgemeinen Bedingungen die grundlagen für die Übernahme von staatlichen Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) geschaffen. aufteilung des übernommenen garantievolumens auf projektarten Förderbankenprojekt Rohstoffprojekt 14% 86 % aufteilung des für rohstoffprojekte übernommenen garantievolumens auf rohstoffarten Kupfer Eisen Erdgas Kohle Nickel Erdöl Sonstige 5 % 1 % 5 % 6 % 27 % 29% 27 % Damit bestand neben den zuvor eingeführten Export - kredit- und Investitionsgarantien auch die Möglichkeit, politische und wirtschaftliche Risiken ungebundener (d. h. nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebundener) Darlehen mit einer staatlichen Garantie abzusichern. Ziel der Bundesregierung war es dabei, mit UFK-Garantien förderungswürdige oder im besonderen staatlichen In te - r esse der Bundesrepublik Deutschland liegende Vorhaben im Ausland zu unterstützen. Die Bundesregierung hat von Anfang an insbesondere Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen, als förderungswürdig gewertet. Voraussetzung hierbei ist, dass auf der Grundlage von langfristigen Lieferverträgen mit inländischen Abnehmern Rohstoffe nach Deutschland verbracht werden, an deren Bezug ein gesamtwirtschaftliches Interesse besteht.

7 7 Deckungsgegenstand Die seit 1961 mit Hilfe des Garantieinstrumentariums durch geführten Vorhaben können in Rohstoffprojekte und Förderbankenprojekte unterteilt wer den. Die Grafiken auf Seite 6 veranschaulichen dabei den schwerpunkt der ufk-garantien auf Rohstoff projekten im Ausland und zeigen, dass Projekte im Bereich der Gewinnung metal - lischer Rohstoffe wie Kupfer und Eisen in der Vergangenheit besonders häufig gefördert wurden. Die UFK-Garantien tragen sich selbst. Die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit den UFK-Garantien konnten aus Gebührenund Entgelteinnahmen sowie Rückflüssen aufgrund von Regressansprüchen gegen Anlageländer bisher insgesamt erfüllt werden. Gegenstand einer UFK-Garantie ist die im Darlehens - vertrag vereinbarte Forderung gegenüber dem auslän - dischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens. Das Darlehen kann in Euro oder einer Fremdwährung herausgelegt werden. Im Darlehensvertrag aufgeführte Zinsen sind hierbei bis zur vereinbarungsgemäßen Fälligkeit der jeweiligen Darlehensraten von der UFK-Garantie mit er - fasst. antragsberechtigt sind Kreditinstitute mit Sitz im Inland, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlas- typische ufk-projektstruktur sungen ausländischer Banken sowie unter bestimmten Vo raussetzungen auch ausländische Banken. Eine UFK-Garantie bietet den Darlehensgebern Schutz vor einem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund politischer Risiken (insbesondere Krieg, Verstaatlichung, Bruch staatlicher Zusagen, Zahlungsmoratorien oder Konvertierungs- und Transferproblemen) sowie wirtschaftlicher Ri - siken (Insolvenz, Nichtzahlungsfall = protracted default). Die Bundesregierung hat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und die Euler Hermes Aktiengesellschaft (Euler Hermes) als mandatare im Rahmen eines Konsortiums be auftragt, die UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland zu be - arbeiten. Federführend ist PwC. Deutsche Bundesregierung UFK-Garantie Darlehensgeber Darlehen EUR/Fremdwährung Treuhandkonto Ausländische Regierung Konzession Projektgesellschaft/ Darlehensnehmer Projekt - durchführung Deutsche Abnehmer (Rohstoffe) Liefervertrag Bergbau- Projekt (1) Bergbau- Projekt (2) Bergbau- Projekt (N)

8 8 Kosten und Selbstbehalt Für die Bearbeitung eines Antrags auf Übernahme einer UFK-Garantie ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt bei einem zur Deckung beantragten Darlehensbetrag (zuzüglich Zinsen) in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. 1 und von dem EUR 5 Mio. übersteigenden Betrag 0,5, jedoch höchstens insgesamt EUR ,--. Wird der Antrag abgelehnt oder kommt aus einem anderen Grund eine UFK-Garantie nicht zustande, kann ein Teil der Bearbeitungsgebühr erstattet werden. Für die Inanspruchnahme von UFK-Garantien ist ein risikoabhängiges Deckungsentgelt zu zahlen. Wesentliche Kri - terien für die Festlegung des entsprechenden Entgelt - satzes sind die Bonität des Darlehensnehmers bzw. die wirtschaftliche Stabilität des Projekts, das Länderrisiko sowie die Risikolaufzeit. Das Entgelt wird als Prozentsatz der zu deckenden Darlehensforderung (ohne Zinsen) er - hoben und ist einmalig vorab bei Garantieübernahme zu zahlen. Es fällt keine Versicherungssteuer an. Näheres regelt das Verzeichnis der Gebühren und Entgelte (siehe Publikation Prämien, -> UFK -> Service). Der Garantienehmer ist in der Regel an jedem Schadensfall mit einem Selbstbehalt in Höhe von 10 % für alle Risiken am Ausfall beteiligt. Eine anderweitige Absicherung mit Ausnahme eines beim Garantienehmer verbleibenden Selbstbehalts in Höhe von 5 % am Ausfall ist grund - sätzlich möglich.

9 9 Bedingungsreform 2009 transaktionsspezifische Risiken abstellt. Wesentliche Kriterien für die Festlegung des entsprechenden Entgeltsatzes sind nunmehr die Bonität des Darlehensnehmers bzw. die wirtschaftliche Stabilität des Projekts, das Länderrisiko sowie die Risikolaufzeit des gedeckten Kredits. Ausgehend von den Bedürfnissen der Rohstoff verarbeitenden Industrie sowie im engen Dialog mit Vertretern der Bankenwirtschaft hat die Bundesregierung im Herbst 2007 das UFK-Garantieinstrument strukturell und inhaltlich weiterentwickelt. Dieser Reformprozess mündete Ende 2008/ Anfang 2009 in der Neugestaltung der Allgemeinen Bedingungen sowie der Einführung eines risikodifferenzierten Entgeltsystems. Eine wesentliche wenn nicht die entscheidende Neuerung des Garantieinstruments stellte die (Wieder-)Aufnahme wirtschaftlicher schadenstatbestände (Insolvenz, fruchtlose Zwangsvollstreckung, Nichtzahlungsfall) in den Deckungsumfang des Garantieinstruments dar. Die Bundesregierung hat damit den Anwendungsbereich des Garantieinstruments auf die Finanzierung solcher Rohstoffvorhaben erweitert, bei denen nicht (nur) die Deckung politischer Risiken, sondern auch die Absicherung der mit der Finanzierung verbundenen wirtschaftlichen (Kredit-) Ausfallrisiken im Vordergrund steht. Ein weiteres bedeutsames Element der Reform des Garantieinstruments stellte die Einführung eines risikodifferenzierten entgeltsystems dar. Während für die Übernahme von UFK-Garantien bis 2009 ein einheitlicher Entgeltsatz erhoben wurde, orientiert sich das Prämiensystem nunmehr an der aus dem Bereich der Exportkreditgarantien bekannten Systematik, die bei der Ermittlung des Entgelts auf länder- und Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen der Neugestaltung des Bedingungswerks den gestaffelten Selbstbehalt aufgegeben und stattdessen einen einheitlichen selbst behalt in Höhe von 10% für alle Schadens - tatbestände eingeführt. Grund dafür war, dass der zuvor gestaffelte Selbstbehalt in den Risikomanagementsystemen der finanzierenden Banken nicht abgebildet werden konnte. Vielmehr waren die Banken aufgrund gesetzlicher Vorgaben angehalten, zur Ermittlung der notwendigen Ei - gen mittelunterlegung bei (Rohstoff-)Projektfinanzierungen vom jeweils höchsten Selbstbehalt (damals 20 %) aus zu - gehen. Da sich die Höhe der Eigenmittelunterlegung je - doch unmittelbar auf die Kreditprämie auswirkt, führte dies zu einer Schwächung der Banken im (Finanzierungs-) Wettbewerb für Rohstoffvorhaben. Mit Umsetzung der Bedingungs- und Entgeltreform konnte die Position der Rohstoff verarbeitenden Industrie und der Banken im Wettbewerb um die Finanzierung und Entwicklung neuer Rohstoffprojekte gestärkt und somit ein Beitrag zur Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit Rohstoffen geleistet werden.

10 10 UFK-Projektarten: Ziele und Inhalte Ziel der Förderung von Rohstoffprojekten mit UFK-Garantien ist es, die Versorgung der deutschen Industrie mit benötigten Rohstoffen sicherzustellen. Dazu werden Darlehen ab gesichert, die direkt in die ausländische Projektgesellschaft gegeben werden. Im Gegenzug ist es erforderlich, dass der betreffende Rohstoff über einen langfristigen Rohstoff liefervertrag mindestens einem deutschen Abnehmer zur Verfügung gestellt wird (vgl. Schaubild auf Seite 7). Mit den sogenannten Förderbankenprojekten wird der Aufbau marktwirtschaft - licher Strukturen insbesondere in den Transformationsländern Mittel- und Osteuropas unterstützt. In diesem Zusammenhang werden Darlehen ausgewählten lokalen Banken zur Verfügung gestellt und mit einer UFK-Garantie abgesichert, um Modernisierungs-, Erweiterungs- und Betriebsmittel investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu refinanzieren.

11 11 die rohstoffstrategie der bundesregierung Die Situation an den internationalen Rohstoffmärkten ist zunehmend von einer insgesamt steigenden Nachfrage geprägt. In Kombination mit intransparenten und teilweise oligopolistischen Angebotsstrukturen führt dies zu stark schwankenden und tendenziell steigenden Preisen sowie zu Angebotsengpässen. Diese Entwicklung auf den Rohstoffmärkten erfordert ein kohärentes Handeln von Politik und Wirtschaft, um der deutschen Industrie einen langfristigen und zuverlässigen Rohstoffbezug zu ermöglichen. Daher hat die Bundesregierung die im Jahr 2007 vorgestellte Konzeption elemente einer rohstoffstrategie im intensiven Dialog mit der Wirtschaft weiterentwickelt. Das Ergebnis ist die im Jahr 2010 vorgestellte nachhaltige Rohstoffstrategie der Bundesregierung ( -> Presse). Sie trägt der veränderten Situation auf den Rohstoffmärkten Rechnung und unterstützt die deutsche Wirtschaft bei ihren Rohstoffengagements im Ausland. Wesentliches Instrument für den Dialog zwischen Bundesregierung und Wirtschaft bleibt der bereits 2007 etablierte Interministerielle Ausschuss Rohstoffe (IMA Rohstoffe). Dieser identifiziert gemeinsam mit der Wirtschaft roh - stoffbezogene Problembereiche und entwickelt ressortübergreifende Lösungsansätze. Ziel der Rohstoffstrategie ist es, das Engagement der Wirtschaft zu fördern und zu flankieren. Ein eigenes En - gagement der Bundesregierung als Rohstoffhändler ist ordnungspolitisch weder geboten noch beabsichtigt. Da - her wird der Erfolg der Rohstoffstrategie wesentlich vom Einsatz der deutschen Wirtschaft getragen. Nur wenn diese ihre Rohstoffsicherungsbemühungen (inklusive eigener Rohstoffgewinnungsengagements) verstärkt, kann die Roh stoffstrategie ihre volle Wirkung entfalten. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Berlin

12 12 Elemente der Rohstoffstrategie in der Absicherung von politischen und wirtschaftlichen Risiken im Zuge von Finanzierungen oder Direktinvestitionen in Rohstoffprojekte durch Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Direkt - Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für geo - logische Erkundungen im Vorfeld der kommerziellen Exploration und Beratungsleistungen der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover. Darüber hinaus können Rohstoffprojekte durch das weltweite Netz der Außenwirtschaftsförderung politisch flankiert Förderung der Effizienz bei der Rohstoffgewinnung (Rohstoffeffizienz) und bei der Rohstoffverarbeitung (Materialeffizienz) sowie die verbesserte Nutzung der in Abfällen und Restmüll enthaltenen sekundären Rohstoffe durch Recycling. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Forschung und Entwicklung. Durch die Gründung eines Forschungs - instituts für Ressourcentechnologien in der Helmholtzgemeinschaft in den neuen Bundesländern soll die Arbeit an einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft weiter gestärkt Aufbau von bilateralen Rohstoffpartnerschaften mit rohstoffreichen Partnerländern durch Verzahnung von außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Beobachtung von Finanztransaktionen und Rohstoffhandel unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten, um Fehlentwicklungen auf den Märkten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eingreifen zu Weiteres nachdrückliches Eintreten im Bereich des Außenhandels für den Abbau von Handelsverzerrungen auf den internationalen Rohstoffmärkten im bilateralen Dialog mit rohstoff - reichen Ländern und gemeinsam mit den Partnern in der Unterstützung der EU-Kommission bei ihren Bemühungen, die Rohstoffsicherung der Gemeinschaftsindustrien zu Förderung der Aus- und Weiterbildung von ausländischen Fach- und Führungskräften im Einbringen von rohstoffrelevanten Themen in den G8-/G20-Prozess Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Berlin

13 exkurs zum verfahren 13 antrags- und entscheidungsverfahren Antragsverfahren Bei Fragen zur möglichen Einbindung einer UFK-Garantie in eine Projektstruktur steht das Mandatarkonsortium be - reits in einem frühen Projektstadium beratend zur Verfügung. Die Entscheidung zur Gewährung einer UFK-Garantie erfolgt in einem mehrstufigen prozess (vgl. Schaubild auf nachfolgender Seite). Am Anfang steht die anfrage zur rohstoffpolitischen förderungswürdigkeit; sie erfolgt formlos bei PwC und ist gebührenfrei. Hierbei gibt die Bundesregierung eine erste Indikation, ob eine Finanzierung für eine Garantieübernahme grundsätzlich geeignet erscheint. Erst im Falle einer positiven Indikation wird der weitere Prüfungsverlauf durch einen förmlichen antrag und Vorlage von Entwürfen der Projekt- und Kreditvertragsdokumentation gebührenpflichtig eingeleitet. Ein interministerieller ausschuss (IMA) unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech - no logie (BMWi) fällt nachfolgend zunächst eine Grund - satzentscheidung bezüglich der Garantiegewährung. Hie - rauf basierend wird später die Garantieurkunde ausgestellt. Im IMA sind neben dem federführenden BMWi das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen - arbeit und Entwicklung vertreten.

14 exkurs zum verfahren 14 antragsverfahren für - stellt Anfrage für eine UFK-Garantie bei PwC - gebührenfrei PwC - Analyse zur rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit - vorläufige Prüfung wirtschaftlicher Rahmendaten und politischer Risiken BMWi - Stellungnahme zur rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit Kreditinstitut - stellt Antrag für eine UFK-Garantie bei PwC - gebührenpflichtig PwC - engültige Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit - Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit - Erstellung des Prüfberichts Interministerieller Ausschuss (IMA) - grundsätzliche Stellungnahme (ggfs. mit Bedingungen) Kreditinstitut PwC - Mitteilung über Abschluss des Kredit- und Rohstoffliefervertrags - Abstimmung mit dem IMA - Weitergabe der endgültigen Deckungszusage - Ausstellung der Garantieerklärung Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit Die Bundesregierung übernimmt UFK-Garantien nur für förderungswürdige Vorhaben sowie unter der Voraussetzung, dass eine Garantieübernahme risikomäßig vertretbar er - scheint. Wesentliches Element der Förderungswürdigkeit ist die sogenannte rohstoffpolitische förderungswürdigkeit. Das BMWi bestätigt diese, sofern ein Projekt zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundes re - publik Deutschland mit Rohstoffen beiträgt, bei denen z. B. keine oder nur eingeschränkte Versorgungsmöglichkeiten über internationale Spotmärkte bestehen, Handelshemmnisse zum Nachteil der deutschen Wirtschaft exis tie - ren oder es sich um strategische Rohstoffe für Zukunfts -

15 15 industrien handelt. Die Prüfung und Erklärung der rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit eines Vorhabens erfolgt projektbezogen und auf einzelfallbasis. Die Gewährung einer UFK-Garantie setzt zudem die Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf sprich die frist - gerechte Rückzahlung des garantierten Darlehens vo - raus. Im Rahmen des Antragsverfahrens prüfen die Mandatare daher die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts sowie die politischen und makroökonomischen Voraus - setzungen im Zielland. Der Prüfbericht bildet die Grund - lage für die Entscheidung des IMA hinsichtlich der Ge - währung einer UFK-Garantie. Umwelt- und Sozialverträglichkeit Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, mög liche nachteilige Umwelt- und Sozialauswirkungen eines Vorhabens zu vermeiden oder durch die Festlegung angemessener Maßnahmen zumindest zu mindern. Neben den wirtschaftlichen und rohstoffpolitischen Sachverhalten kommt daher der Prüfung möglicher negativer Umwelt- und Sozialauswirkungen eines Projekts im An - tragsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Hierzu werden die Einflüsse eines Projekts auf die natürliche Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Flora und Fauna), das soziale Um - feld (z. B. Einfluss auf indigene Völker), die Land- und Bo - dennutzung sowie auf etwaige archäologische und his - torisch-kulturelle Schutzgüter untersucht. Zur Min de rung der Um weltbeeinträchtigungen sind Maßnahmen wie ein Umweltmanagementplan, die spätere Rekultivierung des Geländes bei Bergbauprojekten, die Verbesserung der regionalen Infrastruktur usw. vorzusehen. Bei allen Rohstoffprojekten beruht die Prüfung grundsätzlich auf einem vom Antragsteller einzureichenden umweltgutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Die Prüfung der Umwelt- und Sozialstandards orientiert sich an international etablierten Standards, wie sie z. B. in den OECD-Umweltleitlinien für staatlich unterstützte

16 exkurs zum verfahren 16 E x portkredite (OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits) und Weltbankrichtlinien (u. a. WB Safeguard Policies) festgelegt sind. Eventuell notwendige Minderungsmaßnahmen müssen diesen Standards gerecht werden. Garantieübernahme Anträge auf Übernahme von UFK-Garantien werden im Rah men einer IMA-Sitzung entschieden. Vor dem Abschluss der Projekt- und Finanzierungsver träge gibt der IMA gegenüber der Antrag stellenden Bank eine sogenannte grundsätzliche Stellungnahme ab (grundsatzzusage). Diese umfasst die verbind liche Zusicherung der Bundesregierung, über die beantragte UFK-Garantie bei unveränderter Sach- und Rechtslage positiv zu entscheiden, sofern die Projekt- und Finanzierungsverträge bzw. der langfristige Rohstoffliefervertrag innerhalb einer gesetzten Frist abgeschlossen werden und etwaige das Projekt- und/oder Finanzierungskonzept betreffende Be - din gungen erfüllt wurden. Sind die Projekt- und Finanzierungsdokumentation sowie der langfristige Rohstoffliefervertrag gegebenenfalls un ter Erfüllung der genannten Bedingungen unterzeichnet, so schließt die Bundesregierung einen Gewährleis - tungsvertrag (UFK-Garantie) mit der Antrag stellenden Bank bzw. dem Bankenkonsortium.

17 aktuelles und ausblick 17 garantiebestand im überblick Die UFK-Reform im Jahr 2009 und insbesondere die Wiederaufnahme der Absicherung gegen wirtschaftliche Ri - siken zeigten im Jahr 2010 die angestrebte Wirkung: Erstmals seit fast einem Jahrzehnt wurden wieder rohstoffprojekte das Eisenerzprojekt SNIM sowie der Bau und Betrieb der Erdgaspipeline Nord Stream mit UFK- Garantien gefördert. Bei dem Vorhaben SNIM handelte es sich um die Gewährung einer UFK-Garantie zur Finanzierung der Errichtung eines neuen Verladeterminals des mauretanischen Eisenerzproduzenten Société Nationale Industrielle et Minière (SNIM) zur Beladung von Schiffen im unternehmenseigenen Hafen in Mauretanien. Das Projekt ist Teil eines grundlegenden Modernisierungsprogramms der Gesellschaft, welches die gesamte Logistik- (Eisenbahn, Hafen) und Produktionskette (Gruben, Aufbereitungsanlagen) der SNIM umfasst. Die Errichtung eines neuen Verladeterminals si - chert die Exportkapazitäten der SNIM und damit die Versorgung deutscher Eisenerzabnehmer. Hierbei war es erstmals möglich, die Finanzierung über ein Konsortium europäischer Kreditinstitute darzustellen, da seit der Bedingungsreform auch ausländische Kredit - institute antrags- und deckungsberechtigt sind. Des Weiteren unterstützte die Bundesrepublik Deutschland den Bau der Nord Stream-Erdgaspipeline mit einer UFK-Garantie. Dieses Vorhaben umfasst den Bau und Betrieb einer rd km langen Pipeline, die in zwei Strängen auf dem Grund der Ostsee vom russischen Wyborg bis nach Greifswald verlaufen wird. Gegenstand der bereits Anfang 2010 gewährten UFK-Garantie war die Finanzierung des ersten Strangs, dessen Fertigstellung für Herbst 2011 geplant ist. Für die Finanzierung und Ab - sicherung des zweiten Strangs, der die Durchleitungs - kapazität der Pipeline ab Herbst 2012 auf rd. 55 Mrd. m 3 jährlich verdoppeln wird, erging bereits eine positive grundsätzliche Stellungnahme. Ausgehend vom Anlan depunkt in Greifswald soll das durchgeleitete Erdgas über die Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) und die Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) mit deren Fertig - stellung in 2011 (Phase I) bzw (Phase II) gerechnet wird weiter transportiert und deutschen Erdgasnutzern angeboten werden.

18 18 Darüber hinaus wurde der grundsätzlichen rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit von zwei Rohstoffprojekten zur Sicherung der Versorgung Deutschlands mit Kupfer zugestimmt. Zudem wurde eine Grundsatzzusage für ein wei teres Vorhaben zur Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands abgegeben. garantiebestand per 31. dezember 2010 in mio. eur Rohstoffprojekte Förderbanken Gesamt Obligo 1.613,5 473, ,7 Valuta 839,9 319, ,7 Ferner wurde eine Garantie für ein Refinanzierungsdarlehen zur Förderung des Aufbaus von kleinen und mittelständischen unternehmen in Russland übernommen. Die Nachfrage nach UFK-Garantien ist seit der Bedingungsreform deutlich angestiegen. Insgesamt haben interna - tionale Bankenkonsortien bzw. Rohstoff verarbeitende Unternehmen im letzten Jahr 35 anfragen bezüglich ei - ner möglichen Einbindung von UFK-Garantien in Finanzierungskonzepte gestellt. Diese Anfragen bezogen sich vor allem auf den Import von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) sowie von Kupfer und Kupferkathoden. Daneben wurden aber auch u. a. Anfragen für Grafit-, Magnesiumund Siliziumprojekte gestellt. Den Schwerpunkt hinsichtlich der Länder, in denen die Rohstoffe extrahiert werden, bilden die Staaten Russland, Brasilien, Kasachstan und Ka nada. Das Interesse an UFK-Garantien beschränkt sich folglich weder einseitig auf bestimmte Rohstoffe noch auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Das obligo der Bundesrepublik Deutschland für ge - währte UFK-Garantien belief sich zum 31. Dezember 2010 auf rd. EUR 2,1 Mrd. Von diesem Betrag entfielen rd. EUR 1,6 Mrd. auf Rohstoffprojekte und rd. EUR 0,5 Mrd. auf Förder bankenprojekte. Gemessen an der Anzahl der vergebenen Garantien liegen die geförderten Projekte vor allem in Russland sowie in weiteren Ländern Mittel- und Osteuropas. Zum 31. Dezember 2010 betrug das maximale Entschädigungsrisiko der Bundesregierung aus UFK- Garantien EUR 1,2 Mrd., die sich auf rd. EUR 840 Mio. für Rohstoffprojekte und rd. EUR 320 Mio. für Förderbanken verteilten. Für die Übernahme von Gewährleistungen im Zusammenhang mit UFK-Garantien, Investitionsgarantien und an - deren Gewährleistungen des Bundes ist im jährlichen haushaltsgesetz ein Ermächtigungsrahmen festgesetzt ( 3 Abs. 1, Satz 1 Ziff. 2 Buchst. a-d). Aufgrund der starken Zu nahme des Obligos der Investitionsgarantien und der Ungebundenen Finanzkredite wurde dieser Er - mächtigungsrahmen zum 1. Januar 2011 von EUR 40 Mrd. auf EUR 50 Mrd. angehoben.

19 19 öffentlichkeitsarbeit Im Jahr 2010 fanden zwei Veranstaltungen statt, die Ver - tretern der Rohstoff verarbeitenden Industrie und der Fi - nanzwirtschaft die Möglichkeit boten, den am Entscheidungsprozess beteiligten Ministerien ihre aktuelle Sichtweise und künftige Bedürfnisse im Hinblick auf UFK-Garantien darzulegen. Am 24. Juni 2010 veranstaltete das BMWi die Konferenz: im dialog mit der wirtschaft exportkreditgarantien und investitionsgarantien des bundes. In einem Workshop wurden dabei auch aktuelle Trends bei der Finan zierung komplexer Projekte zwischen Vertretern der In dustrie, der Kreditwirtschaft sowie der Bundesressorts und der Mandatare PwC und Euler Hermes ein - gehend erörtert. Dabei wurde klar, dass vor allem Multi- Sourcing-Vorhaben an Bedeutung gewinnen und gerade diese Projekte durch eine sinnvolle Kombination der drei Instrumente zur Au ßenwirtschaftsförderung den Exportkredit- und In ves titionsgarantien und den UFK-Garantien zusätzlich unterstützt werden können. Anlass einer am 24. August 2010 erstmalig in dieser Form durchgeführten dialogveranstaltung war der Wunsch des BMWi, sich über die Erfahrungen mit der umgesetzten Bedingungs- und Entgeltreform im UFK-Bereich mit Vertretern der Finanzwirtschaft und der Rohstoff verarbeitenden Industrie auszutauschen. Wichtiges Thema waren auch die Erwartungen zur zukünftigen Ausgestaltung und zu den Einsatzmöglichkeiten des Garantieinstruments. Das BMWi plant, auch zukünftig solche Veranstaltungen durchzu - führen, um eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Garantieinstruments im engen Dialog mit der Wirtschaft zu ermöglichen. Banken- und Industrievertreter hoben bei dieser Veranstaltung insbesondere die positiven Folgen der Neuausrichtung des UFK-Garantieinstruments hervor. Die Garantien entsprächen dadurch den Anforderungen der Finanzwirtschaft und seien im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig. Einige Teilnehmer merkten an, dass der Begriff der rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit eng gefasst sei und sich bislang in der Regel auf ab gesehen von der ersten Aufbereitung zum Zweck des Transports unver - arbeitete Rohstoffe beziehe. Vor dem Hintergrund, dass die deutsche Industrie zunehmend auch auf den Bezug von im Inland nicht verfügbaren Vorprodukten und Ausgangsmaterialien angewiesen sei, sei die Si cherung des Be zugs von Rohstoffen nachgelagerter Ver arbei tungs stu - fen von herausragender Bedeutung für die Versorgungs - sicherheit der deutschen Industrie. Insbesondere die Vertreter der Rohstoff verarbeitenden deutschen Industrie zeigten daher Interesse an einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des UFK-Instrumentariums auf Rohstoffe nachgelagerter verarbeitungsstufen. Dem weiterhin steigenden Informationsbedarf im Bereich der UFK-Garantien wurde mit dem Ausbau der deutschsprachigen Internetpräsenz und dem Aufbau der englischsprachigen website entsprochen, die unter der Adresse abrufbar ist.

20 20 Der bedeutendste Rohstoff für die Kupferproduktion bei Aurubis sind Kupferkonzentrate, die das Unternehmen global von Minenunternehmen einkauft. Sie werden direkt bei den Bergbaubetrieben aus Erzen aufkonzentriert, bis zu einem Kupfergehalt von ca. 30 %. Diese Kupferkonzentrate sind im Weltmarkt sehr begehrt. Besonders asiatinutzen und wirkungsweise des ufk aus sicht eines rohstoffabnehmers Ungebundene Finanzkredite Unverzichtbares Finanzierungsinstrument zur Sicherung der Kupferversorgung Deutschlands Die Welt braucht Kupfer. Aktuell rd. 19 Mio. t pro Jahr, mit steigender Tendenz. Da, wo es um wirtschaftliche Entwicklung und verbesserte Lebensqualität geht, ist das Basismetall unverzichtbar. Der Aurubis-Konzern ist mit seiner Tätigkeit in wesentlichen Bereichen der Wertschöpfungskette des Kupfers vertreten. Er produziert mit Mit - arbeitern jährlich mehr als 1 Mio. t Kupfer europaweit und beliefert den Markt mit einer Vielzahl von Kupferprodukten. Das Recycling von Metallen ergänzt das Leistungsspektrum. Mit seinem Leistungsangebot gehört Aurubis zur weltweiten Spitzengruppe der Branche.

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