Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

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1 Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen (1.), an Realschulen (2.) und an Sonderschulen (3.) zusammengestellt. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Frau Dr. Kruhöffer und Herr Dr. Wien während der Sprechstunden zur Verfügung. 1. Ev. Theologie/Ev. Religionslehre im Rahmen des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen Das Studium richtet sich nach der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16. Juni 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom , GVBl. 2005, S.372 (erhältlich im Studierendensekretariat). Es folgt ein Leitfaden zu den wichtigsten Bestimmungen: Im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen werden im Unterschied zum Studiengang Lehramt an Realschulen keine Lateinkenntnisse verlangt. Es bestehen drei Möglichkeiten, das Fach Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre im Rahmen des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen zu studieren (1.1. Ev. Religionslehre als Hauptfach ; 1.2. Ev. Religionslehre als weiteres Fach ; 1.3. Ev. Theologie als Wahlpflichtfach ) Ev. Religionslehre als Hauptfach Ev. Religionslehre kann als Hauptfach studiert werden, und zwar in einem Umfang von 24 SWS 2 im Grundstudium (ca Semester), 12 SWS im Hauptstudium (ca. ab 5. Semester) und 2 SWS im Fachpraktikum (im 4. oder 5. Semester). Im Grundstudium ist der Besuch des Methodikseminars verpflichtend (für Hauptfach-Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben). Verpflichtend (für Hauptfach-Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben) ist im Grundstudium weiterhin der Besuch (Teilnahmeschein oder Leistungsschein) der Grundkurse 3 in den Sachbereichen Altes Testament, Neues Testament, Glaubenslehre/Ethik, Kirchengeschichte und Religionspädagogik. Der Besuch von Methodikseminar und Grundkursen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren im Hauptstudium. Für die Erste Staatsprüfung sind 3 Leistungsnachweise (d.h. mindestens mit ausreichend bewertete Scheine) aus dem Grundstudium vorzulegen, und zwar je einer aus den Sachbereichen. Mindestens 2 der 3 Leistungsnachweise müssen in Grundkursen erworben werden. 4 Dazu kommen noch 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (zu erwerben frühestens im Semester nach Erwerb der Leistungsnachweise im Grundstudium), und zwar 1. ein Leistungsnachweis aus dem Sachbereich Fachdidaktik 2. ein Leistungsnachweis aus einem Sachbereich, den der/die Studierende wählen kann: Altes Testament oder Neues Testament oder Glaubenslehre/Ethik oder Kirchengeschichte oder Religionspädagogik. 1 Bei der Religionslehre sind anders als bei der Theologie fachdidaktische Anteile im Studium enthalten. 2 SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 3 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. 4 Der dritte Leistungsnachweis kann z.b. in Bibelkunde (AT oder NT) oder in einer Vorlesung erworben werden.

2 Das Studium des Hauptfaches Ev. Religionslehre schließt mit einer 4-stündigen Klausur, in der insgesamt drei Themen aus den Sachbereichen Altes Testament, Neues Testament, Glaubenslehre/Ethik und Religionspädagogik angeboten werden, von denen nur eines zu bearbeiten ist, sowie mit einer 40-minütigen mündlichen Prüfung, in der je ein Thema aus folgenden Sachbereichen geprüft wird: 4. Kirchengeschichte 5. Religionswissenschaft 6. Religionspädagogik 7. Fachdidaktik. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu jedem Bereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, denen die einzelnen Veranstaltungen zugeordnet sind, werden in den Lehrveranstaltungsübersichten und im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen Ev. Religionslehre als weiteres Fach Innerhalb der sog. weiteren Fächer kann auch Ev. Religionslehre studiert werden, und zwar in einem Umfang von 18 SWS 5. Das Studium des weiteren Faches dauert mindestens drei Semester. Folgende Veranstaltungstypen richten sich (u.a.) an Studierende der Ev. Religionslehre im weiteren Fach : Vorlesungen, Grundkurse 6 und Bibelkunde des AT/NT (nicht: Methodikseminar). Für die Prüfung im weiteren Fach (ab dem 4. Semester möglich) sind 3 Leistungsnachweise (d.h. mindestens mit ausreichend bewertete Scheine) vorzulegen, und zwar je einer aus den Sachbereichen, und 3. Religionspädagogik oder Fachdidaktik. Das Studium des weiteren Faches Ev. Religionslehre schließt mit einer 30-minütigen mündlichen Prüfung ab, in der je ein Thema aus den Sachbereichen 3. Religionspädagogik geprüft wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu jedem Bereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, zu denen die Veranstaltungen gehören, sind in den Lehrveranstaltungsübersichten ausgewiesen. Die Studierenden des weiteren Faches Ev. Religionslehre haben die Möglichkeit vor allem, wenn sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung eine Erweiterungsprüfung im Fach Ev. Religionslehre ablegen wollen, an einem Fachpraktikum in Ev. Religion teilzunehmen (auch noch nach der Prüfung im weiteren Fach möglich). 7 5 SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 6 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. 7 Mit der Abschlussprüfung im weiteren Fach ist keine Unterrichtserlaubnis verbunden. Jedoch ist mit dem Abschluss des weiteren Faches Ev. Religionslehre die Möglichkeit gegeben, zu einem späteren Zeitpunkt berufsbegleitend die Erweiterungsprüfung abzulegen und damit die Vocatio zu erlangen (d.h. die kirchliche Erlaubnis und Befugnis, das Fach Ev. Religion an der Grund/Hauptschule zu unterrichten). Wer zur Erweiterungsprüfung zugelassen werden will, muss noch 2 zu diesem Zweck erbrachte Leistungsnachweise vorlegen (einen aus den Sachbereichen Altes oder Neues Testament und einen aus den Sachbereichen Glaubenslehre/Ethik oder Religionspädagogik/Fachdidaktik). Die Erweiterungsprüfung entspricht der Hauptfachprüfung (s.u. 1.1.). 2

3 1.3. Ev. Theologie als Wahlpflichtfach Innerhalb der Erziehungswissenschaften kann Ev. Theologie als Wahlpflichtfach studiert werden, und zwar in einem Gesamtumfang von mindestens 8 SWS 8. Das Studium umfasst damit den Besuch von 4 Veranstaltungen. Folgende Veranstaltungstypen richten sich (u.a.) an Studierende im Wahlpflichtfach : Vorlesungen, Grundkurse 9 und Bibelkunde des AT/NT (nicht: Methodikseminar). Für die Erste Staatsprüfung ist ein Leistungsnachweis (d.h. ein mindestens mit ausreichend bewerteter Schein) erforderlich, der nach dem 3. Studiensemester erworben werden kann. Das Studium des Wahlpflichtfaches Ev. Theologie im Rahmen des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen schließt mit einer 20-minütigen mündlichen Prüfung ab, in der je ein Thema aus den Sachbereichen 3. Religionspädagogik geprüft wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu jedem Sachbereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, denen die einzelnen Veranstaltungen zugeordnet sind, werden in den Lehrveranstaltungsübersichten und im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 9 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. Falls ein Grundkurs bereits voll ist, kann auf die bezüglich der Teilnehmerzahl nicht begrenzten Vorlesungen der entsprechenden Sachbereiche ausgewichen werden. 10 Mit dem Abschluss des Wahlpflichtfaches Ev. Theologie ist die Möglichkeit gegeben, zu einem späteren Zeitpunkt berufsbegleitend die Erweiterungsprüfung anzustreben und damit die Vocatio zu erlangen (d.h. die kirchliche Erlaubnis und Befugnis, das Fach Ev. Religion an der Grund/Hauptschule zu unterrichten). Wer zur Erweiterungsprüfung zugelassen werden will, muss noch 2 zu diesem Zweck erbrachte Leistungsnachweise vorlegen (einen aus den Sachbereichen Altes oder Neues Testament und einen aus den Sachbereichen Glaubenslehre/Ethik oder Religionspädagogik/Fachdidaktik). Die Erweiterungsprüfung entspricht der Hauptfachprüfung (s.u. 1.1.) 3

4 2. Ev. Religionslehre im Rahmen des Lehramtes an Realschulen Das Studium richtet sich nach der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen vom 31.März 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom , GVBl. 2005, S.372. Es folgt ein Leitfaden zu den wichtigsten Bestimmungen: Für das Studium des Faches Ev. Religionslehre im Rahmen des Lehramtes an Realschulen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinums erforderlich. Im Rahmen des Lehramtes an Realschulen kann Ev. Religionslehre als ein Hauptfach (von zwei zu belegenden Hauptfächern) studiert werden, und zwar im Umfang von 30 SWS 11 im Grundstudium (ca Semester) und 20 SWS im Hauptstudium (ca. ab 5. Semester). Im Grundstudium ist der Besuch des Methodikseminars verpflichtend (für Hauptfach-Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben). Verpflichtend (für Hauptfach-Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben) ist im Grundstudium weiterhin der Besuch (Teilnahmeschein oder Leistungsschein) der Grundkurse 12 in den Sachbereichen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Glaubenslehre/Ethik und Religionspädagogik. Der Besuch von Methodikseminar und Grundkursen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren im Hauptstudium. Für die Erste Staatsprüfung sind 4 Leistungsnachweise (d.h. mindestens mit ausreichend bewertete Scheine) aus dem Grundstudium vorzulegen, und zwar je einer aus den Sachbereichen 4. Kirchengeschichte oder Religionspädagogik. Mindestens 3 der 4 Leistungsnachweise müssen in Grundkursen erworben werden. 13 Dazu kommen noch 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (zu erwerben frühestens im Semester nach Erwerb der Leistungsnachweise im Grundstudium), und zwar 1. ein Leistungsnachweis aus einem der folgenden Sachbereiche: Altes Testament, Neues Testament, Glaubenslehre/Ethik, Kirchengeschichte 2. ein Leistungsnachweis aus dem Bereich Religionspädagogik/Fachdidaktik. Das Studium des Hauptfaches Ev. Religionslehre schließt mit einer 5-stündigen Klausur, in der aus den Sachbereichen Altes Testament/Neues Testament, Kirchengeschichte, Glaubenslehre/Ethik und Religionspädagogik je drei Themen gestellt werden, von denen (in dem bei der Prüfungsanmeldung gewählten Sachbereich) eines zu bearbeiten ist mit einer 60-minütigen mündlichen Prüfung, in der je ein Thema aus folgenden Sachbereichen geprüft wird: 4. Kirchengeschichte 5. Religionswissenschaft 6. Religionspädagogik (nicht: Fachdidaktik) In zwei Sachbereichen sind zudem vertiefte Kenntnisse nachzuweisen, einer davon muss Altes Testament/Neues Testament oder Glaubenslehre/Ethik sein. Es ist ratsam, zu jedem Sachbereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, zu denen die Veranstaltungen gehören, sind in den Lehrveranstaltungsübersichten ausgewiesen SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 12 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. 13 Der vierte Leistungsnachweis kann z.b. in Bibelkunde (AT oder NT) oder in einer Vorlesung erworben werden. 14 Wenn Ev. Religionslehre nicht im Hauptfach studiert wurde, kann durch Ablegen einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefugnis erworben werden. Zur Erweiterungsprüfung kann zugelassen werden, wer 2 Leistungsnachweise im Fach Ev. 4

5 3. Ev. Theologie/Ev. Religionslehre im Rahmen des Lehramtes an Sonderschulen Das Studium richtet sich nach der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 31.März 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom , GVBl. 2005, S.372 (erhältlich im Studierendensekretariat). Es folgt ein Leitfaden zu den wichtigsten Bestimmungen: Im Unterschied zum Studiengang Lehramt an Realschulen werden im Studiengang Lehramt an Sonderschulen keine Lateinkenntnisse verlangt. Es bestehen drei Möglichkeiten, Ev. Religionslehre bzw. Ev. Theologie im Rahmen des Lehramtes an Sonderschulen zu studieren (3.1. Ev. Religionslehre als Fach ; 3.2. Ev. Theologie als weiteres Fach ; 3.3. Ev. Theologie als Fachdidaktischer Bereich ) Ev. Religionslehre als Fach Ev. Religionslehre kann als Fach studiert werden, und zwar in einem Umfang von 40 SWS 15. Im Grundstudium (ca Semester) ist der Besuch des Methodikseminars verpflichtend (für Hauptfach- Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben). Verpflichtend (für Hauptfach- Studierende, die ab WS 04/05 das Studium aufgenommen haben) ist im Grundstudium weiterhin der Besuch (Teilnahmeschein oder Leistungsschein) der Grundkurse 16 in den Sachbereichen Altes Testament, Neues Testament, Glaubenslehre/Ethik, Kirchengeschichte und Religionspädagogik. Der Besuch von Methodikseminar und Grundkursen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren im Hauptstudium. Für die Abschlussprüfung im Fach Ev. Religionslehre sind 3 Leistungsnachweise (d.h. mindestens mit ausreichend bewertete Scheine) vorzulegen, und zwar a) 2 Nachweise aus dem Grundstudium (wobei mindestens einer in einem Grundkurs zu erwerben ist) 17 b) 1 Nachweis aus dem Hauptstudium (zu erwerben frühestens im Semester nach Erwerb der Leistungsnachweise im Grundstudium). Das Studium des Faches Ev. Religionslehre schließt mit einer 4-stündigen Klausur, in der insgesamt drei Themen aus den Sachbereichen Altes Testament, Neues Testament, Glaubenslehre/Ethik und Religionspädagogik angeboten werden, von denen nur eines zu bearbeiten ist mit einer 40-minütigen mündlichen Prüfung, in der je ein Thema aus folgenden Sachbereichen geprüft wird: 4. Kirchengeschichte 5. Religionswissenschaft 6. Religionspädagogik 7. Fachdidaktik. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu jedem Bereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, denen die einzelnen Veranstaltungen zugeordnet sind, werden in den Lehrveranstaltungsübersichten und im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Religionslehre vorlegt, und zwar einen aus dem Grundstudium und einen aus dem Hauptstudium. Die Erweiterungsprüfung verläuft wie im Hauptfach. 15 SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 16 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. 17 Der zweite Leistungsnachweis kann z.b. in Bibelkunde (AT oder NT) oder in einer Vorlesung erworben werden. 5

6 3.2. Ev. Theologie als weiteres Fach Ev. Theologie kann als weiteres Fach studiert werden, und zwar in einem Umfang von 18 SWS 18. Folgende Veranstaltungstypen richten sich (u.a.) an Studierende der Ev. Theologie im weiteren Fach : Vorlesungen, Grundkurse 19 und Bibelkunde des AT/NT (nicht: Methodikseminar). Für die Prüfung im weiteren Fach (am Ende des 4. Semesters, spätestens bis zur Meldung zur Hauptprüfung) sind 3 Leistungsnachweise (d.h. mindestens mit ausreichend bewertete Scheine) vorzulegen, und zwar je einer aus den Sachbereichen 3. Religionspädagogik oder Fachdidaktik. Das Studium des weiteren Faches Ev. Theologie schließt mit einer 30-minütigen mündlichen Prüfung ab, in der je ein Thema aus folgenden Sachbereichen geprüft wird: 3. Religionspädagogik. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu jedem Sachbereich mindestens eine Veranstaltung besucht zu haben. Die Sachbereiche, zu denen die Veranstaltungen gehören, sind in den Lehrveranstaltungsübersichten und im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen Ev. Theologie als Fachdidaktischer Bereich Ev. Theologie kann als Fachdidaktischer Bereich studiert werden, und zwar in einem Umfang von 6 SWS 20. Folgende Veranstaltungstypen richten sich (u.a.) an Studierende der Ev. Theologie im Fachdidaktischen Bereich : Vorlesungen, Grundkurse 21 und Bibelkunde des AT/NT (nicht: Methodikseminar). Für die Prüfung im Fachdidaktischen Bereich (am Ende des 4. Semesters, spätestens bis zur Meldung zur Hauptprüfung) ist ein Leistungsnachweis (d.h. ein mindestens mit ausreichend bewerteter Schein) in einem frei wählbaren Sachbereich vorzulegen. Das Studium des Fachdidaktischen Bereichs Ev. Religionslehre schließt mit einer 30-minütigen mündlichen Prüfung ab, in der je ein Thema aus folgenden Sachbereichen geprüft wird: 3. Religionspädagogik. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass zu jedem Sachbereich mindestens eine Veranstaltung besucht wurde. Die Sachbereiche, zu denen die Veranstaltungen gehören, sind in den Lehrveranstaltungsübersichten und im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. 18 SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 19 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. Falls ein Grundkurs bereits voll ist, kann auf die bezüglich der Teilnehmerzahl nicht begrenzten Vorlesungen der entsprechenden Sachbereiche ausgewichen werden. 20 SWS = Semesterwochenstunde; wenn ein Semester lang eine zweistündige Veranstaltung besucht wurde, entspricht das 2 21 Die Teilnehmerzahl der Grundkurse ist auf 40 begrenzt. Falls ein Grundkurs bereits voll ist, kann auf die bezüglich der Teilnehmerzahl nicht begrenzten Vorlesungen der entsprechenden Sachbereiche ausgewichen werden. 6

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