GUT BERATEN. Studium & Job

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GUT BERATEN. Studium & Job"

Transkript

1 GUT BERATEN Studium & Job

2 Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, der Abschluss der schulischen Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich. Der zumeist noch stark vorgegebene und fremdstrukturierte Alltag an der Schule ist Vergangenheit und die Organisation des Hochschulalltags verlangt viel Eigeninitiative und Selbstorganisation. Zusätzlich verändern sich viele Gegebenheiten im privaten Bereich. Auch auf dem Sektor der Sozial- und Krankenversicherungen müssen Sie sich mit diversen, für Sie neuen Regelungen, Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Versäumnisse oder falsche Aktivitäten können meist teuer werden, guter Rat von der richtigen Stelle jedoch nicht. Ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz war für Sie bisher selbstverständlich und meist haben Sie darüber nicht nachdenken müssen. Auch während Ihres kompletten Studiums ist diese Absicherung Ihrer Gesundheitsversorgung unerlässlich. Dies gilt natürlich auch für alle Studenten, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder bisher bei einer anderen Krankenversicherung Mitglied waren. Unsere BKK VDN bietet hochwertige und umfassende Leistungen sowie eine individuelle Beratung während des Studiums. Vertrauen Durch Nähe, damit Sie immer bestens versichert, beraten und versorgt sind. So können Sie sich ohne Sorgen um Ihre Krankenversicherung in erster Linie effektiv auf Ihr Studium konzentrieren. Ihre BKK VDN 02

3 Familienversicherung Die Krankenversicherung der Studenten tritt nicht ein, solange Sie über Eltern oder Ihren Ehegatten / Lebenspartner familienversichert sind! Die Voraussetzungen für die Familienversicherung: Schul- oder Berufsausbildung Wohnort im Inland Keine eigene Krankenversicherung Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit Keine Überschreitung der Altersgrenze (25 Jahre) (ggf. verlängert um gesetzliche Dienstpflicht bzw. Freiwilligendienst; für Ehegatten gibt es keine Altersgrenze) Persönliches Einkommen (ohne Leistungen nach dem BAföG) übersteigt monatlich nicht 425 Euro (bzw. 450 Euro bei geringfügigen Beschäftigungen) Mindestens ein Elternteil* oder Ehegatte / Lebenspartner ist Mitglied der BKK VDN * Ausnahme: Leider können wir Sie nicht familienversichern, wenn einer Ihrer Eitern, und zwar der mit dem höheren Einkommen, nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versichert) und sein Gesamteinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2017: mehr als 4.800,00 Euro monatlich) übersteigt. Diese Einschränkung gilt nicht wenn Ihre Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Wenn Sie ein Studium im Ausland aufnehmen, beraten wir Sie gerne individuell, ob und ggf. wie lange die Voraussetzungen für die Familienversicherung von Studenten vorliegen. 03

4 Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) Bei der KVdS handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule beginnt. Grundsätzlich besteht sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Eine Verlängerung ist zum Beispiel aus familiären oder persönlichen Gründen möglich. Normalerweise endet diese Krankenversicherung einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben haben, bei Studienende mit dem Semester. Die Krankenversicherung der Studenten kommt nicht zum Tragen, wenn Sie zum Beispiel versicherungspflichtig beschäftigt, familienversichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Leistungen Als Student erhalten Sie die gleichen Leistungen, die auch alle anderen Mitglieder der BKK VDN in Anspruch nehmen können (Ausnahme: Krankengeld). Beitrag Der monatliche Beitrag beträgt zur Krankenversicherung 74,77 Euro, zur Pflegeversicherung 15,25 Euro (mit Beitragszuschlag für Kinderlose 16,87 Euro). Die Beiträge sind in der Regel für das gesamte Semester vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung fällig. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung ist auch eine monatliche Zahlung möglich. Tipp: Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten, kann ein monatlicher Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. 04

5 Freiwillige Mitgliedschaft Endet die Mitgliedschaft der Krankenversicherung der Studenten oder die Familienversicherung, können Sie die Versicherung bei unserer BKK VDN freiwillig fortsetzen. Dies gilt entsprechend, wenn Sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind. Bescheinigungen Für die erstmalige Einschreibung an der Hochschule stellen wir Ihnen eine Versicherungsbescheinigung aus. Sie gilt für das gesamte Studium, solange sich das Versicherungsverhältnis nicht ändert. Setzen Sie das Studium bei einer anderen Hochschule fort, benötigen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung. Soziale Pllegeversicherung Entsprechend Ihrer Krankenversicherung (familienversichert, versicherungspflichtig) sind Sie gleichzeitig pflegeversichert. Renten-/Unfallversicherung Bitte erkundigen Sie sich beim Rentenversicherungsträger, ob und inwieweit Schul- bzw. Studienzeiten (nach dem 17. Lebensjahr) für die Rente berücksichtigt werden, ggf. können sie sich freiwillig versichern (bis zum 45. Lebensjahr). Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen. Tipp: Lassen Sie sich Schulzeiten immer bestätigen. 05

6 Jobben und Studieren Wenn Sie zusätzlich zum Studium einen Nebenjob ausüben, benötigt Ihr Arbeitgeber immer eine Studienbescheinigung. Diese erhalten Sie im Hochschul-Sekretariat. Sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Studenten, die regelmäßig eine geringfügige Beschäftigung (kein Praktikum) ausüben, in der sie nicht mehr als 450 Euro verdienen ( Mini-Job ). Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ohne Bedeutung. Vom Arbeitsentgelt werden folgende Beiträge entrichtet: 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (Leistung durch den Arbeitgeber) 18,7 % Rentenversicherung (15 % durch den Arbeitgeber und 3,7 % durch den Arbeitnehmer) sowie 2 % Pauschsteuer, die vom Arbeitgeber getragen wird. 06

7 Beantragt der Student die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, trägt allein der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 %. eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, in der sie längstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Kalenderjahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen! Die Besteuerung erfolgt entweder individuell über die Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 % (nur Lohnsteuer) durch den Arbeitgeber. 07

8 Sonderregelungen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Sind Sie neben Ihrem Studium beschäftigt, jedoch mehr als geringfügig bzw. kurzfristig? Dann sind Sie trotzdem versicherungsfrei, wenn Sie entweder nur in den Semesterferien (ohne Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit) und / oder während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten Arbeiten Sie während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich, dann sind Sie versicherungspflichtig als Arbeitnehmer! Dies gilt nicht, wenn Sie überwiegend an Wochenenden oder in den Abend-/ Nachtstunden arbeiten. Haben Sie innerhalb eines Jahres mehrere befristete Beschäftigungen ausgeübt, führt dies allerdings zur Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn Sie insgesamt 26 Wochen mit Ihren Beschäftigungen überschreiten. Berücksichtigt werden dabei aber nur Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden. Üben Sie mehrere Beschäftigungen gleichzeitig aus, werden zunächst die wöchentlichen Arbeitszeiten zusammengerechnet. Bleiben Sie unter der 20-Stunden-Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Wird sie überschritten, zählen Sie grundsätzlich zum Kreis der Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass jede Beschäftigung einzeln hinsichtlich ihrer Geringfügigkeit geprüft wird. Tipp: Einkommen und Versicherungspflicht können sich auf die beitragsfreie Familienversicherung bzw. auf die Krankenversicherung der Studenten auswirken. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Krankenversicherungsschutz. 08

9 Renten- und Unfallversicherung Sobald Sie mehr als nur kurzfristig beschäftigt sind, besteht Rentenversicherungspflicht. Dabei ist es völlig ohne Bedeutung, ob Sie die Tätigkeit während des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit ausüben. Liegt der Verdienst in der.. Gleitzone (zwischen 450,01 Euro und 850 Euro), wird der Arbeitnehmeranteil von einem abgesenkten Betrag berechnet (in der Rentenversicherung kann über den Arbeitgeber der volle Beitrag gezahlt werden; dies ist günstiger für die spätere Rente). Während einer Beschäftigung sind Sie unabhängig von der Versicherungsfreiheit oder -pflicht in den übrigen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich unfallversichert. 09

10 Studium und Praktikum Üben Sie während Ihres Studiums eine in einer Studienoder Prüfungsordnung vorgeschriebene praktische Tätigkeit aus (Zwischenpraktikum) sind Sie sozialversicherungsfrei. Arbeitszeit und Verdienst spielen dabei keine Rolle. Leisten Sie ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt ab, sind aber nicht immatrikuliert, dann sind Sie sozialversicherungspflichtig als Praktikant (in der Kranken- und Pflegeversicherung wäre eine Familienversicherung vorrangig). Die Beiträge (Kranken-/ Pflegeversicherung) zahlen Sie selbst. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber, weil eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Bei einer Beschäftigung als Praktikant mit Entgelt tritt dagegen Versicherungspflicht als normaler Arbeitnehmer ein. Die Bestimmungen über geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen gelten hier nicht! Verdienen Sie nicht mehr als 325 Euro monatlich, trägt der Arbeitgeber 100 % der Beiträge. Die Regelungen der Gleitzone (Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro) können nicht angewendet werden. Leisten Sie während Ihres Studiums ein nicht vorgeschriebenes (freiwilliges) Zwischenpraktikum ab, gelten die Sonderregelungen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). ln der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung besteht die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Sie zählen als normaler Beschäftigter, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum gegen Arbeitsentgelt durchführen und zwar sowohl in der Krankenund Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings gelten die Vorschriften über die geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung. 10

11 Duale Studiengänge Ein dualer Studiengang kombiniert die Ausbildung an einer Hochschule mit einer betrieblichen Berufsausbildung. Alle Teilnehmer eines solchen Studiengangs sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten in der Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung gleichgestellt. Während der Praxisphasen und auch während der Studienphasen besteht deshalb in allen Versicherungszweigen Sozialversicherungspflicht. Die Sozialbeiträge sind vom Arbeitsentgelt zu leisten, das der Arbeitgeber dem Teilnehmer zahlt, auch während der Studienphasen. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt bei nicht mehr als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein; anderenfalls gilt die für Arbeitnehmer übliche Beitragslastverteilung. Die besonderen Regelungen der Gleitzone bei einem Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro sind nicht anzuwenden. Für den Fall, dass das duale Studium vom Arbeitgeber nicht vergütet wird, wird die Kranken- und Pflegeversicherung als Student (KVdS) sichergestellt. ln der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt es beim Status als Auszubildender. Nach Abschluss des Studiums Auch nach dem Studium stehen wir Ihnen als kompetenter Gesundheitspartner zur Seite. Fordern Sie eine Mitgliedsbescheinigung bei uns an und legen diese Ihrem Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn vor BKK VDN Hausanschrift: Rosenweg 15, Schwerte Postanschrift: Postfach 11 60, Schwerte Internet: Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung. STAND: 01/2017. Besuchen Sie uns auch auf Facebook. 11

12 Unsere Stärke ist Ihr Vorteil! BKK VDN Rosenweg Schwerte TEL FAX MAIL WEB Nähere Informationen finden Sie unter BKK VDN Stand 09/2016 Im Test: 88 gesetzliche Krankenkassen 1,6 Gut Studenten Krankenkassentest

GUT BERATEN. Studium & Job

GUT BERATEN. Studium & Job GUT BERATEN Studium & Job Studium & Job Ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz war für Sie bisher selbstverständlich und meist haben Sie darüber nicht nachdenken müssen. Während

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

GUT BERATEN. Familienversicherung

GUT BERATEN. Familienversicherung GUT BERATEN Familienversicherung Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Familien müssen sich gerade in der heutigen Zeit vielfältigen Herausforderungen stellen. Die BKK VDN hat es sich zur

Mehr

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk Krankenversicherung für Studierende

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk Krankenversicherung für Studierende GUT ZU WISSEN Gut im Studium Die hkk Krankenversicherung für Studierende hkk Krankenversicherung für Studierende 1. Grundsätzliches Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk-krankenversicherung für Studierende

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk-krankenversicherung für Studierende GUT ZU WISSEN Gut im Studium Die hkk-krankenversicherung für Studierende hkk-krankenversicherung für Studierende 1. Grundsätzliches Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung

Mehr

Im Studium. Gut versichert

Im Studium. Gut versichert Im Studium. Gut versichert Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen zum

Mehr

Im Studium. Gut versichert.

Im Studium. Gut versichert. Im Studium. Gut versichert. Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen

Mehr

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 4. Oktober 2016

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 4. Oktober 2016 Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb André Fasel 4. Oktober 2016 Referent André Fasel 1985 1993 seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Beschäftigung von Studenten Allgemeines Beschäftigungsverhältnisse, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der

Mehr

Beschäftigte Studenten

Beschäftigte Studenten Gesundheit weiter gedacht Versicherung beschäftigter Studenten und Praktikanten Beschäftigte Studenten Die versicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Studenten wirkt sich auf die einzelnen Zweige

Mehr

Studium & Job 2016. Tipps meiner Krankenkasse

Studium & Job 2016. Tipps meiner Krankenkasse Studium & Job 2016 Tipps meiner Krankenkasse Hallo liebe Studentin, hallo lieber Student, wichtig ist, sich voll auf das zu konzentrieren worum es auch geht, um das Studium. Wir kümmern uns um alles weitere.

Mehr

Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium.

Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Krankenversichert, na klar. Aber wie? Wenn Sie Ihr Studium beginnen,

Mehr

Techniker Krankenkasse

Techniker Krankenkasse 30.5/011 01/2014 V Inhalt: Firmenkundenservice TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Techniker Krankenkasse Fax 040-85

Mehr

Entscheidungshilfe. Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? Versicherungsfreiheit

Entscheidungshilfe. Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? Versicherungsfreiheit Entscheidungshilfe Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? nein ja Versicherungsfreiheit Ist das Beschäftigungsverhältnis auf nicht mehr als 3 Monate befristet? nein

Mehr

Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß Art. 46 Ziff. 5 BayHSchG ist die Immatrikulation ist durch die Hochschule zu versagen, wenn der Studienbewerber oder die Studienbewerberin

Mehr

Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Information zur Krankenversicherung der Studierenden Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 448 der Verordnung

Mehr

Beschäftigte Studenten

Beschäftigte Studenten Gesundheit weiter gedacht Versicherung beschäftigter Studenten und Praktikanten Beschäftigte Studenten Die versicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Studenten wirkt sich auf die einzelnen Zweige

Mehr

Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Werkstudenten und Praktikanten M BO Ve rla g SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Inhaltsüberblick Folie 1 Personenkreis Beitragsrecht Beschäftigte Studenten Versicherungsrecht Melderecht 3

Mehr

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 28. September 2017

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 28. September 2017 Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb André Fasel 28. September 2017 Referent André Fasel 1985 1993 seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der

Mehr

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 23. November 2016 ein überarbeitetes gemeinsames

Mehr

Studentenjobs und Praktikanten 2015

Studentenjobs und Praktikanten 2015 I... K K - AKTUELL Studentenjobs und Praktikanten 2015 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten Inhalt Studentenjobs und Praktikanten Studium und 450-Euro-Job Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2013

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9

Mehr

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Arbeitgeber: 1. Persönliche Angaben Aushilfe kurzfrist. Beschäft. Gleitzone sozial. Pflichtig Name, Vorname: Geschlecht: weiblich männlich Staatsangehörigkeit:

Mehr

Studentenjobs und Praktika: Alles Wichtige für Arbeitgeber. André Fasel 18. Oktober 2018

Studentenjobs und Praktika: Alles Wichtige für Arbeitgeber. André Fasel 18. Oktober 2018 Studentenjobs und Praktika: Alles Wichtige für Arbeitgeber André Fasel 18. Oktober 2018 Referent André Fasel 1985 1993 seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 01/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Beispiel: Der Student A arbeitet seit April 2015 an 22 Std. wöchentlich als Nachtwache in einem Krankenhaus. Das Entgelt beträgt 1.000 EUR.

Beispiel: Der Student A arbeitet seit April 2015 an 22 Std. wöchentlich als Nachtwache in einem Krankenhaus. Das Entgelt beträgt 1.000 EUR. Haufe online: Top-Thema Schüler- und Studentenjobs Versicherungsfreie Studentenjobs Ferienzeit ist Jobberzeit. Jedes Jahr nutzen Tausende Schüler und Studenten die Ferien, um das Taschengeld aufzubessern.

Mehr

Kranken- und pflegeversichert. Als Rentnerin oder Rentner

Kranken- und pflegeversichert. Als Rentnerin oder Rentner Kranken- und pflegeversichert Als Rentnerin oder Rentner Auch während der Rente bietet Ihnen die Kranken- und Pflegeversicherung der BARMER viele Vorteile. Wie Sie als Rentnerin oder Rentner bei uns versichert

Mehr

Studentenjobs und Praktikanten 2016 Für Arbeitgeber und Studenten

Studentenjobs und Praktikanten 2016 Für Arbeitgeber und Studenten Studentenjobs und Praktikanten 2016 Für Arbeitgeber und Studenten Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin Inhalt Studentenjobs und Praktikanten 3 Studium 450-Euro-Job 3 Beschäftigungsbeginn vor dem

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Infoblatt Studenten und Krankenversicherung

Infoblatt Studenten und Krankenversicherung Infoblatt Studenten und Krankenversicherung Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland, die vollkommen unabhängig

Mehr

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer, TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem

Mehr

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Mehr

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern Beitragsbemessungsgrenze Die Beiträge werden von einem Arbeitsentgelt bis zur Höhe der für den Abrechnungszeitraum geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn

Mehr

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Jobben im Studium. Versicherung beschäftigter Studierender

Jobben im Studium. Versicherung beschäftigter Studierender Jobben im Studium Versicherung beschäftigter Studierender Kennen Sie das auch? Die Prüfungstermine rücken näher, die Seminararbeit ist noch nicht fertiggestellt und ganz nebenbei muss das nötige Kleingeld

Mehr

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ] TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Im Alter gut versichert Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Sie haben das aktive Erwerbsleben abgeschlossen und sich verdient

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 01/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 08/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegeversicherung

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegeversicherung PKV-Info Private Kranken- und Pflegeversicherung im Studium Inhalt Krankenversicherungspflicht für Studentinnen und Studenten... 3 Privat versichert als Studentin oder Student... 4 Das Angebot der PKV:

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Ausgabe 47/2009 Techniker Krankenkasse Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 30.5/011 01/2010 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Ordentlich Studierende...

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen Referentin: Marion von Chamier Geschäftsführer Ass. in jur. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 450 monatlich im

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 02/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 03/2019V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Studium... 1 1.2 Ordentlich Studierende... 1 2. Werkstudentenregelung... 2 2.1 20-Stunden-Grenze...

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 08/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos.

Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos. Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos. Vom Interessent zum BKK Pfalz-Mitglied Wer kann Mitglied werden? Pflichtversicherte Versicherungspflichtige Arbeitnehmer (Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze*)

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 305011 02/2019V Inhalt: Firmenkundenservice Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Studierende... 2 3.1 Werkstudenten... 2 3.2 Student oder Arbeitnehmer?...

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-

Mehr

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Durch das Zweite Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 ( Hartz II ) ist die seit vier Jahren geltende

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Staatsangehörigkeit Rentenvers.-Nummer Geburtsort Geburtsname Angaben

Mehr

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung Bitte zurück an: BKK Stadt Augsburg Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Antrag auf freiwillige Krankenversicherung Personalien Die Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse

Mehr

Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung

Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung persönliche Absicherung für Unternehmer*innen / Existenzgründer*innen Absicherung im Unternehmen Fragen Sie heute nie: Warum? Klaus ( angestellt ) Gabi ( familienversichert

Mehr

Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte

Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person: Name: Rentenversicherungs-Nr.: Vorname: Geschlecht: weiblich Straße: PLZ/Wohnort: Telefon-Nr.: Bank: männlich Geburtsdatum:..

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

IKK-INFORMATIV. Krankenversichert als Student

IKK-INFORMATIV. Krankenversichert als Student IKK-INFORMATIV Krankenversichert als Student KRANKENVERSICHERT ALS STUDENT Vorwort Hunderttausende junge Menschen ergattern jedes Jahr in Deutschland einen Studienplatz und starten in einen vollkommen

Mehr

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Beschäftigung von Studenten, Studenten als Praktikanten

Beschäftigung von Studenten, Studenten als Praktikanten ARBEITSRECHT A15 Stand: August 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Beschäftigung von Studenten, Studenten als Praktikanten

Mehr

Inhaltsübersicht. Praktikum - Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Praktikum - Sozialversicherung Praktikum - Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Sozialversicherungsrechtliche Vorgaben 2.1 Arbeitslosenversicherung 2.2 Krankenversicherung 2.3 Pflegeversicherung 2.4 Rentenversicherung

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung SECURVITA INFORMIERT Stand: 06.08.08 Infoblatt A003: Mehrfachbeschäftigung Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann dies in der Sozialversicherung zu Besonderheiten führen. Zu den

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Mehr

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal Geringfügige - /Kurzfristige Beschäftigung Stand: 31.01.2017 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort/ Geb.-Land: / Staatsangehörigkeit:

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 450,-- ) Angaben zur Person Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Familienstand Staatsangehörigkeit

Mehr

27. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009

27. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Bekanntmachung 27. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 14. Juli 2016 beschlossenen 27. Nachtrag

Mehr

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige

Mehr

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25% Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert

Mehr

Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn

Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn Welche Auswirkungen hat ein Praktikum auf meinen BAföG-Anspruch? Muss ich mich dann selbst sozialversichern? Bekomme ich den Mindestlohn? 1 Die Antworten

Mehr