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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mehr Studentenwohnheimplätze für Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. über wie viele Wohnheimplätze die einzelnen Studierendenwerke in Baden- Württemberg in den einzelnen Hochschulstädten zum Start des Wintersemes - ters 2016/2017 verfügen (nach Städten aufgeschlüsselt); 2. wie viele von diesen Wohnheimplätzen aufgrund von Sanierungen zum Winter - semester 2016/2017 nicht zur Vermietung angeboten werden können (nach Städten aufgeschlüsselt); 3. wo aktuell neue Wohnheimplätze der Studierendenwerke entstehen bzw. geplant sind und wann jeweils mit deren Fertigstellung und der anschließenden Vermietung zu rechnen ist; 4. wie hoch seit 2011 die finanzielle Beteiligung des Landes am Ausbau der Wohnheimplatzkapazität der Studierendenwerke ist (pro Jahr sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent); 5. welche Maßnahmen und Wohnraumkampagnen der einzelnen Studierendenwerke das Land finanziell unterstützt, um den Studierenden weiteren Wohnraum an ihren Studienorten zu ermöglichen; 6. ob und wenn ja, in welchen Städten und in welcher Höhe das Land seit 2011 Privatinvestoren beim Bau von Wohnunterkünften für Studierende unterstützt (pro Jahr und nach Städten aufgeschlüsselt); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. wie viele Bewerberinnen und Bewerber, die sich innerhalb der Fristen um einen Wohnheimplatz zum Wintersemester 2016/2017 beworben haben, die Stu - dierendenwerke an ihren einzelnen Standorten abweisen mussten (nach Städten aufgeschlüsselt, differenziert nach deutschen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern); 8. wie hoch der Anteil der ausländischen Studierenden in den Unterkünften der Studierendenwerke im Wintersemester 2016/2017 ist (aufgeschlüsselt nach Städten); 9. in welchen Städten zum Wintersemester 2016/2017 Notunterkünfte eingerichtet werden müssen, um wohnraumsuchenden Studierenden zum Vorlesungsbeginn ein Dach über dem Kopf bieten zu können; 10. ob die Studierendenwerke Studierende unter 18 Jahren besonders berücksichtigen bei der Zuweisung von studentischem Wohnraum, da diese auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund ihres jungen Alters benachteiligt sind Rolland, Rivoir, Dr. Schmid, Born, Hofelich SPD Begründung Die Wohnraum-Situation für Studierende ist in Baden-Württemberg weiter angespannt insbesondere in den Universitätsstädten. Besonders problematisch ist sie für Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierende mit geringem Einkommen und ausländische Studierende. Oft sind sie auf einen Platz im Studentenwohnheim angewiesen. Mit den Studentenwohnheimen stehen studiengerechte, in der Regel hochschulnahe und vor allem preiswerte Unterkünfte zur Verfügung. Das studiengerechte Umfeld erleichtert den Start und die Integration in den Studien - alltag für inländische wie insbesondere auch für ausländische Studienanfänger. Dementsprechend bedarf es bei der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten insbesondere der Sicherstellung von preiswertem Wohnraum, auch mit Hilfe des Ausbaus durch öffentliche Fördermittel und die entsprechende Unterstützung der Aktivitäten der Studierendenwerke. Mitte September kündigte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer einen Ausbau von zusätzlichen Wohnplätzen für Studierende an. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde das Wohnraumangebot um Plätze ausgebaut. Viele Hochschulstädte entwickeln gemeinsam mit den örtlichen Studierendenwerken eigene Wohnraumkampagnen, um auf den Wohnraumbedarf aufmerksam zu machen und private Wohnraumgeber zur Vermietung zu animieren (wie z. B. in diesem Jahr die Stadt und das Studierendenwerk Karlsruhe mit der Kampagne TALENTE-CAMP vor dem Karlsruher Schloss). 2

3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 23. November 2016 Nr /45/2 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. über wie viele Wohnheimplätze die einzelnen Studierendenwerke in Baden- Württemberg in den einzelnen Hochschulstädten zum Start des Wintersemes - ters 2016/2017 verfügen (nach Städten aufgeschlüsselt); Baden-Württemberg misst der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden einen sehr großen Stellenwert bei und engagiert sich finanziell in hohem Maße. Die Mittel für den Bau von Wohnheimplätzen sind seit dem Haushaltsjahr 2012 um 4,5 Mio. Euro jährlich erhöht worden. Dank dieses Engagements ist Baden-Württemberg in der Spitzengruppe der Länder hinsichtlich der Versorgungsquote mit studentischem Wohnraum. Die Versorgungsquote beträgt in Baden-Württemberg 12,46 % gegenüber einem bundesweiten Durchschnitt von 9,69 %. 1 In der folgenden Tabelle sind die Versorgungsquoten der Länder laut der aktuellen statistischen Übersicht des Deutschen Studentenwerks aufgeführt: Land Versorgungsquote Thüringen 14,98 % Brandenburg 14,54 % Sachsen 14,47 % Baden-Württemberg 12,46 % Mecklenburg-Vorpommern 11,80 % Rheinland-Pfalz 10,40 % Bayern 10,00 % Niedersachsen 9,58 % Sachsen-Anhalt 9,24 % Nordrhein-Westfalen 9,10 % Hamburg 7,73 % Saarland 7,25 % Hessen 6,85 % Schleswig-Holstein 6,36 % Bremen 6,27 % Berlin 5,34 % *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 1 Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2016, Hrsg. Deutsches Studentenwerk, Berlin

4 In den baden-württembergischen Universitätsstandorten liegt die Versorgungsquote sogar noch höher. Sie liegt in Konstanz (20,32 %), Heidelberg (16,39 %), Tübingen (16,20 %), Freiburg (14,43 %), Mannheim (14,03 %) und Stuttgart (12,62 %) über dem Landesdurchschnitt, an den Standorten Ulm (11,50 %), Hohenheim (10,80 %) und Karlsruhe (10,51 %) zwar unter dem Landesdurchschnitt, aber noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Zahlen der von den Studierendenwerken Baden-Württembergs bewirtschafteten Wohnheimplätze an den einzelnen Hochschulstandorten zu Beginn des Winter - semesters 2016/2017 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Studierendenwerk (StW) StW Bodensee Standort Zahl der bewirtschafteten Wohnplätze 2 Konstanz Ravensburg-Weingarten 169 Weingarten 204 Friedrichshafen 198 StW Bodensee insgesamt Freiburg StW Freiburg Furtwangen 354 Kehl 126 Offenburg 247 Villingen-Schwenningen 77 StW Freiburg insgesamt Heidelberg HD-Mannheim 129 StW Heidelberg Heilbronn 445 Bad Mergentheim 35 StW Heidelberg insgesamt StW Karlsruhe Karlsruhe Pforzheim 504 StW Karlsruhe insgesamt StW Mannheim Mannheim StW Mannheim insgesamt Esslingen (einschl. Göppingen) 906 StW Stuttgart Stuttgart Ludwigsburg 866 StW Stuttgart insgesamt Albstadt 110 Sigmaringen 77 Geislingen 223 StW Tübingen-Hohenheim Hohenheim Nürtingen 302 Reutlingen 292 Rottenburg 46 Tübingen StW Tübingen-Hohenheim insgesamt Biberach 63 StW Ulm Schwäbisch Gmünd 279 Ulm StW Ulm insgesamt Summe Stichtag 14. Oktober

5 2. wie viele von diesen Wohnheimplätzen aufgrund von Sanierungen zum Wintersemester 2016/2017 nicht zur Vermietung angeboten werden können (nach Städten aufgeschlüsselt); Nach Auskunft der Studierendenwerke sind im Wintersemester 2016/2017 insgesamt 69 Plätze wegen Sanierungsmaßnahmen nicht vermietbar, das sind 0,2 % der Wohnheimplätze insgesamt. Hierbei handelt es sich um die Standorte Konstanz (5 Plätze bzw. 0,2 % der am Standort angebotenen Plätze), Tübingen (12 Plätze bzw. 0,3 % der am Standort angebotenen Plätze) und Heidelberg (52 Plätze bzw. 1,1 % der am Standort angebotenen Plätze). 3. wo aktuell neue Wohnheimplätze der Studierendenwerke entstehen bzw. geplant sind und wann jeweils mit deren Fertigstellung und der anschließenden Vermietung zu rechnen ist; Insgesamt stehen den Studierenden im laufenden Wintersemester Wohnplätze zur Verfügung sollen in Baden-Württemberg weitere 616 Wohnheim - plätze fertig gestellt werden. In Freiburg werden 332 Plätze bezugsfertig sein. An den Standorten Heilbronn und Mosbach werden 82 bzw. 104 Plätze neu geschaffen, in Ulm stehen 98 neue Plätze zur Verfügung. Für das Jahr 2018 sind nach dem derzeitigen Stand Maßnahmen an den Stand - orten Hohenheim, Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Villingen-Schwenningen und Künzelsau vorgesehen, die sich auf knapp Wohnplätze summieren. Auch für die Jahre danach sind dem Wissenschaftsministerium weitere Projekte bekannt. Inwieweit diese Planungen tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt werden können, hängt von einer Reihe von Aspekten ab, unter anderem der Dauer der Wettbewerbs- und Genehmigungsverfahren. 4. wie hoch seit 2011 die finanzielle Beteiligung des Landes am Ausbau der Wohnheimplatzkapazität der Studierendenwerke ist (pro Jahr sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent); Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Studierendenwerke beim Wohnheim - bau mit Zuschüssen von bis zu 20 % der Baukosten bzw. maximal Euro pro Bettplatz. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Förderung durch das Land ist die Bereitstellung soweit verfügbar von Landesgrundstücken zum Bau von Studierendenwohnheimen. In den Jahren 2011 bis 2016 fördert das Land den Ausbau der Wohnheimplatz - kapazität der Studierendenwerke mit insgesamt rund 25,2 Mio. Euro. Die Erhöhung der Mittel für den Bau von Wohnheimplätzen seit dem Haushaltsjahr 2012 um 4,5 Mio. Euro jährlich hat diesen Zuwachs ganz wesentlich befördert. Die Fördermittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahre: 2011: ,00 Euro 2012: ,13 Euro 2013: ,87 Euro 2014: ,87 Euro 2015: ,00 Euro 2016: ,00 Euro Der Umfang der Bautätigkeiten ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Dies erklärt die unterschiedlich hohe Mittelverteilung auf die einzelnen Jahre. Wie unter Ziffer 3 beschrieben unterliegt die Bautätigkeit externen Faktoren wie Planungsund Bauabläufen, die weder von den Studierendenwerken als Bauherren noch vom Wissenschaftsministerium beeinflusst werden können. So wurden in den Jahren 2011 und 2012 im Vergleich zu den beiden darauf folgenden Jahren besonders viele Wohnheimplätze begleitend zum Ausbau der Studienplätze neu gebaut insbesondere an den Standorten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Konstanz, Ulm und Karlsruhe. Für 2015 und 2016 kann von einer Phase der Konsolidierung und der Vorbereitung auf neue Bauprojekte gesprochen werden. 5

6 Die Studierendenwerke werden in den kommenden Jahren ihre Wohnplatzkapazitäten wie unter Ziffer 3 dargestellt ausbauen. Das Land wird den Bau von Wohnheimen auch weiterhin in dem oben genannten Umfang je Bettplatz unterstützen. Damit werden in den kommenden Jahren auch die Förderbeiträge des Wissenschaftsministeriums wieder ansteigen. 5. welche Maßnahmen und Wohnraumkampagnen der einzelnen Studierendenwerke das Land finanziell unterstützt, um den Studierenden weiteren Wohnraum an ihren Studienorten zu ermöglichen; Der Bedarf an studentischem Wohnraum geht über die von den Studierenden - werken bereit gestellte Wohnraumkapazität hinaus. An allen Standorten benötigen Studierende die Angebote privater Anbieter. Angesichts des Bedarfs an Wohnraum für Studierende fördert das Wissenschaftsministerium die jährliche Kam - pagne der Studierendenwerke Baden-Württembergs zur Akquise privaten Wohnraums. Die Studierendenwerke werben mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen für die Vermietung von Wohnraum an Studierende. Die Konzeptionen sind vielfältig und teilweise ausgefallen, aber auch sehr wirkungsvoll. Die Maßnahmen reichen von Plakataufrufen, Zeitungswerbung, der Beschriftung von Bussen, Stra - ßenbahnen und Brötchentüten bis hin zu einem Talente-Camp in direkter Nachbarschaft des Karlsruher Schlosses, das im Sommer dieses Jahres Wohnungs - suchende und Wohnungsanbieter zusammenführte. Den Studierendenwerken liegen keine Rückmeldungen oder Daten über die konkret vermittelten Zimmer im Privatwohnungsbereich vor, dennoch ist es über diese flankierenden Maßnahmen gelungen, wie in den vergangenen Jahren den Wohnbedarf der Studierenden im laufenden Wintersemester zu decken. 6. ob und wenn ja, in welchen Städten und in welcher Höhe das Land seit 2011 Privatinvestoren beim Bau von Wohnunterkünften für Studierende unterstützt (pro Jahr und nach Städten aufgeschlüsselt); Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans ausschließlich die acht Studierendenwerke (Anstalten des öffentlichen Rechts) des Landes. 7. wie viele Bewerberinnen und Bewerber, die sich innerhalb der Fristen um einen Wohnheimplatz zum Wintersemester 2016/2017 beworben haben, die Stu - dierendenwerke an ihren einzelnen Standorten abweisen mussten (nach Städten aufgeschlüsselt, differenziert nach deutschen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern); Die Unterbringungssituation ist zum Beginn des Wintersemesters wie in den Vorjahren in allen Universitätsstädten in Baden-Württemberg und ganz besonders in den großen Ballungszentren angespannt. An vielen Standorten wurde und wird die Wohnraumkapazität der Studierendenwerke sukzessive erweitert. Der Bedarf an Wohnraum konnte mit den vorhandenen Angeboten der Studierendenwerke und der privaten Vermieter gedeckt werden. Eine tabellarische Darstellung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der abgewiesenen Bewerberinnen und Bewerbern ist seriös nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe: Viele Studierende bewerben sich mehrfach um einen Studienplatz und an diesen Standorten auch um einen Wohnheimplatz. Studierende, die auf dem regionalen oder lokalen Wohnungsmarkt bereits eine Wohnung gefunden haben, teilen dies dem Studierendenwerk nicht zwangsläufig mit und stehen weiterhin in den Listen. Viele Studierende streben als Wohnform eine Wohngemeinschaft oder eine Einzelwohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt an, gleichwohl bewerben sie sich auch um einen Wohnheimplatz. 6

7 Das Management der Wohnplatzvergabe ist bei den Studierendenwerken sehr unterschiedlich, sodass die von den Studierendenwerken zur Verfügung gestellten Daten nicht vergleichbar sind. Diese Unterschiedlichkeit bezieht sich unter anderem auf Bewerbungsfristen, den Versand von Absageschreiben oder Erinnerungen an die Bewerbung sowie das Vorhandensein von Wartelisten. 8. wie hoch der Anteil der ausländischen Studierenden in den Unterkünften der Studierendenwerke im Wintersemester 2016/2017 ist (aufgeschlüsselt nach Städten); Die Studierendenwerke nehmen im Zusammenwirken mit den Hochschulen, soweit diese sich den Studierendenwerken angeschlossen haben, die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr ( 2 Abs. 1 Studierendenwerksgesetz). Sie verstehen sich als Dienstleister für Studierende, die mit ihren Angeboten ein Umfeld schaffen, in dem diese erfolgreich und zügig ein Studium absolvieren können. Die Schaffung von studentischem Wohnraum ist neben der Studienfinanzierung, der Hochschulgastronomie sowie Betreuungs- und Beratungsangeboten Kernaufgabe der Studierendenwerke. Die Studierendenwerke unterstützen gerade auch internationale Studierende mit Beratung, Betreuungsangeboten und Wohnraum. Sie unterstützen damit ganz wesentlich die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen Baden-Württembergs. In der folgenden Tabelle ist der Anteil der ausländischen Studierenden in den Unterkünften der Studierendenwerke nach Standorten zum Stichtag 14. Oktober 2016 ersichtlich: Studierendenwerk Standort Anzahl der zum Stichtag belegten Wohnheimplätze insgesamt Anzahl der zum Stichtag von ausländischen Studierenden belegten Plätze Anteil der von ausländischen Studierenden belegten Plätze StW Bodensee Konstanz ,9 % Ravensburg-Weingarten ,6 % Weingarten ,2 % Friedrichshafen ,1 % StW Bodensee insgesamt ,2 % Freiburg ,6 % Furtwangen ,7 % StW Freiburg Kehl ,0 % Offenburg ,4 % Villingen-Schwenningen ,0 % StW Freiburg insgesamt ,6 % Heidelberg ,3% StW Heidelberg HD-Mannheim ,9 % Heilbronn ,9 % Bad Mergentheim ,2 % StW Heidelberg insgesamt ,2 % Karlsruhe ,1 % StW Karlsruhe Pforzheim ,9 % StW Karlsruhe insgesamt ,7 % StW Mannheim Mannheim ,0 % StW Mannheim insgesamt ,0 % 7

8 Studierendenwerk Standort Anzahl der zum Stichtag belegten Wohnheimplätze insgesamt Anzahl der zum Stichtag von ausländischen Studierenden belegten Plätze Anteil der von ausländischen Studierenden belegten Plätze StW Stuttgart Esslingen (mit Göppingen) ,5 % Stuttgart ,9 % Ludwigsburg ,5 % StW Stuttgart insgesamt ,4 % StW Tübingen- Hohenheim Albstadt ,9 % Sigmaringen ,7 % Geislingen ,1 % Hohenheim ,7 % Nürtingen ,7 % Reutlingen ,6 % Rottenburg ,7 % Tübingen ,1 % StW Tübingen-Hohenheim insgesamt ,3 % Biberach ,4 % StW Ulm Schwäbisch Gmünd ,9 % Ulm ,4 % StW Ulm insgesamt ,5 % Summe ,0 % 9. in welchen Städten zum Wintersemester 2016/2017 Notunterkünfte eingerichtet werden müssen, um wohnraumsuchenden Studierenden zum Vorlesungsbeginn ein Dach über dem Kopf bieten zu können; Die Studierendenwerke richten vorsorglich an den großen Hochschulstandorten zu Beginn des Wintersemesters Notunterkünfte für Studierende ein. Allerdings sind es sehr wenige Plätze gemessen an der Zahl der Studienanfänger. In Freiburg handelt es sich im laufenden Semester um 108 Plätze, in Karlsruhe um 30 Plätze und in Heidelberg um 25 Plätze. Es folgen Mannheim mit 16 und Hohenheim mit 15 Plätzen sowie Tübingen und Konstanz mit 12 bzw. 10 Plätzen. Dies bewegt sich im Rahmen der vergangenen Jahre. Die Plätze werden in aller Regel nicht in vollem Umfang und nur für einen überschaubaren Zeitraum in Anspruch genommen. 10. ob die Studierendenwerke Studierende unter 18 Jahren besonders berücksichtigen bei der Zuweisung von studentischem Wohnraum, da diese auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund ihres jungen Alters benachteiligt sind. Die Vergabe der Wohnheimplätze regeln die Studierendenwerke in eigener Zuständigkeit. Bei den Studierendenwerken Bodensee, Mannheim, Stuttgart und Tübingen-Hohenheim werden Studierende unter 18 Jahren nicht besonders berücksichtigt. Beim Studierendenwerk Heidelberg werden die Studierenden unter 18 Jah - ren vorrangig berücksichtigt. Bei den Studierendenwerken Freiburg und Karls - ruhe erfolgt eine besondere Berücksichtigung Studierender unter 18 Jahren nur bei einer Problemsituation im Einzelfall. Das Studierendenwerk Ulm versucht diese Gruppe der Studierenden bei der Zusammensetzung der Wohnhäuser zu berücksichtigen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8

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