Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. in TEuro 6.236,8 (-) GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 8,7 (-)

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1471 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1471, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel PB Lehre 1471, 1403 Ziele Förderung der Lehre Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2012 (Soll 2012) Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 6.236,8 Ist 2013 (Soll 2013) 5.903,1 Soll 2014 Soll 2015 Soll 2016 GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 8,7 8,1 PB Forschung 1471, 1403, 1499 Förderung der Forschung Kosten der Forschung/Kunst in TEuro 1.923, ,0 GK der Forschung pro Prof/Kunst in TEuro 34,1 33,4 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 3,6 1,7 PB Sonstige Dienstleistungen 1471, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen Gesamtkosten Sonstige Dienstleistungen/Kunst in TEuro 1.993, ,2-624-

2 Vorbemerkung: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Musik und Darstellende bietet in neun Fachgruppen Instrumental-, Gesangs- und Opernausbildung, Dirigieren und Komponieren, Musiktheorie, Musikforschung/ Medienpraxis, Musikpädagogik und Musikwissenschaft sowie Jazz//Popularmusik und Tanz an. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2013/ Einnahmen Verwaltungseinnahmen Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 62,6 b) 70,9 c) Vgl. Vermerk bei Tit Ausgaben -. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Übrige Einnahmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB III und II Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB III und II zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. Eingliederung in Arbeit Erstattung von Personalausgaben für 40,0 a) 40,0 40,0 Stiftungsprofessuren 38,3 b) 38,1 c) Erstattung der Bezüge für die halbe Stiftungsprofessur W 3 Streicher- Kammermusik. Die erstatteten Versorgungszuschläge sind Kap Tit zuzuführen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 40,0 a) 40,0 40,0-625-

3 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 16,8 a) 16,8 16,8 181,3 b) 75,8 c) Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 71 16,8 a) 16,8 16,8 84 Einnahmen aus Drittmitteln Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 aus dem öffentlichen Bereich Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0, ,2 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 56,8 a) 56,8 56,8 Ausgaben Tit Nr. 6 der Erläuterungen und Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen und Tit sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , , , , , der Obergruppe 81 (ausgenommen sind die Tit und ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den Tit und

4 Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 2.999,9 a) 2.870, ,6 und Beamten 2.579,5 b) 2.688,3 c) Übertragen von Kap Tit ,6. Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 0,0 gem. 76 LBesGBW Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge 411,6 a) 411,6 411,6 und Gastvorlesungen 322,8 b) 392,5 c) Für Lehraufträge 391,2 Für Gastprofessuren, Gastvorlesungen und Gastvorträge 20,4 zus. 411,6 Aus dem Haushaltsansatz können Vergütungen für Mentoren im Studiengang Musiklehrer gezahlt werden Vergütungen und Auslagenersatz für 112,5 a) 112,5 112,5 Professurvertretungen 64,2 b) 76,5 c) Für Repertoiresemester 25,6 Für Professurvertretungen 86,9 zus. 112, Sonstige Beschäftigungsentgelte 6,2 a) 6,2 6,2 10,6 b) Veranschlagt sind Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werksstudierende, Ferienpraktikanten, Austauschstudierende, Ständige Heimarbeiter und dgl.)

5 Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB III und II 0,0 a) 0,0 0,0 Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig. Entgelte an Beschäftigte bei Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III und II Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 4.189,8 a) 4.370, ,0 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 4.354,7 b) 4.255,6 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Übertragen nach Tit ,0. Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 1. Außertariflich Beschäftigte (Gesamtbezüge) 2.900,0 3. 1/1/1 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie 10,0 Praxissemesterstudentinnen und -studenten 6. Sonstige Zulagen 0, N 133 Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 0,0 a) 8,0 8,0 für Mehrarbeit für Beschäftigte Übertragen von Tit , Beschäftigungsentgelte für nicht vollbeschäftigte 65,0 a) 65,0 65,0 Arbeitnehmer/innen mit weniger als 50 v.h. der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit Zwischensumme Personalausgaben 7.785,0 a) 7.843, ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors/der Rektorin bzw. 1,6 a) 1,6 1,6 des Präsidenten/der Präsidentin für Aufwand aus 0,1 b) dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig

6 Sonstiger Sachaufwand 24,5 a) 24,5 24,5 93,7 b) 100,2 c) Mehrausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Geschäftsbedarf 2,5 Bücher, sonst. Druckerzeugnisse und dgl. 1,4 Postgebühren 4,2 Haltung von Dienstfahrzeugen und dgl. 2,2 Dienstreisen 2,8 Reisebeihilfen für Hochschulbedienstete 0,5 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 2,7 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer 2,0 Energiebewirtschaftungskosten) Sächliche Prüfungskosten 0,7 Vermischte Verwaltungsausgaben 1,4 Wartungsaufwand für die Brandmeldeanlage und die Kälte- und Klimatechnik im 4,1 Hochschulneubau zus. 24,5 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften, Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen), für die Geschäftsstelle des Hochschulrats und die Aufwandsentschädigung der externen Hochschulratsmitglieder bestritten werden. B e s t a n d an D i e n s t k r a f t f a h r - z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Anhänger Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 26,1 a) 26,1 26,1 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , , , und Tit.Gr. 71 zulässig. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0-629-

7 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Personalaufwand 54,3 a) 54,3 54,3 151,8 b) 115,8 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Pers. Prüfungskosten, Öffentlichkeitsarbeit und studentische Angelegenheiten 0,8 Vergütungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte 9,7 Für die Verlängerung der Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek 2,7 Für die Akademie des Tanzes und Übräume 21,9 Für den Studiengang Jazz-/Popularmusik 11,4 Für Konzerte, Vorträge und Theateraufführungen 7,8 zus. 54, Sachaufwand 355,1 a) 355,1 355,1 596,6 b) 409,2 c) Künstlersozialabgabe nach Künstlersozialversicherungsgesetz 13,1 Fernmeldegebühren u. dgl. 0,7 Informationstechnik 18,0 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (Musikinstrumente) 27,8 Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge 5,6 Lehr- und Lernmittel 1,4 Sonstiger Sachaufwand 33,5 Literatur- und Einbindekosten 15,8 Sonstiger Sachaufwand für die Bibliothek 2,0 Sachaufwand (Information und Öffentlichkeitsarbeit) 1,7 Sachaufwand (Konzerte, Vorträge und Theateraufführungen) 191,0 Sachaufwand (Studiengang Jazz- und Popularmusik) 24,5 Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen 20,0 zus. 355,1-630-

8 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, 0,9 a) 0,9 0,9 Gesellschaften, Organisationen u. dgl. 3,8 b) 2,8 c) Veranschlagt sind Mitgliedsbeiträge an die Arbeitsgemeinschaft für Schulmusik. die Deutsche Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin, die European Chamber Music Teachers Asociation, die Association Européenne des Académies, Conservatoires de Musique et, Musikhochschulen, die Gesellschaft für Musikforschung, die Association Internationale des Bibliothèques Musicales (AIBM), den Deutschen Musikrat, den Landesmusikrat, die Bundesrektorenkonferenz, den Deutschen Akademischen Austauschdienst, International Association of Schools für Jazz (IASJ), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie der Beitrag zum Hochschulwettbewerb Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 29,6 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 50,0 a) 50,0 50,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 630,2 b) 63,4 c) Musikinstrumente und Geräte zur Deckung des Nachholbedarfs für die Hochschulbibliothek 5,4 Für Informationstechnik 6,8 Für allg. Beschaffungen 19,2 Für die Hochschulbibliothek 9,9 Für den Studiengang Jazz- und Popularmusik 7,6 Für die Akademie des Tanzes 1,1 zus. 50, Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0,0 Insbesondere für Zuführungen an Kap Tit , bzw sowie Kap Tit Summe gruppe ,3 a) 460,3 460,3 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 84 zulässig Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 62,1 b) 137,6 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 145,2 b) 174,0 c) -631-

9 Stipendien 0,0 a) 0,0 0, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben 8.271,4 a) 8.330, ,3 Abschluss Kapitel 1471 Verwaltungseinnahmen 16,8 a) 16,8 16,8 Übrige Einnahmen 40,0 a) 40,0 40,0 Gesamteinnahmen 56,8 a) 56,8 56,8 Personalausgaben 7.839,3 a) 7.898, ,2 Sächliche Verwaltungsausgaben 381,2 a) 381,2 381,2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0,9 a) 0,9 0,9 Ausgaben für Investitionen 50,0 a) 50,0 50,0 Gesamtausgaben 8.271,4 a) 8.330, ,3 Kapitel 1471 Zuschuss 8.214,6 a) 8.273, ,5-632-

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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