Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014
|
|
- Hildegard Dresdner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014 Wie werde ich Ausbildungsbetrieb? Bernhard Essel, Dipl.-Kfm (FH) 1
2 IHK - Aufgaben und Organisation Über Mitglieds- Unternehmen Industrie, Handel und Dienstleistung in der Region Nürnberg 200 Mitarbeiter Geschäftsstellen in Ansbach, Erlangen und Fürth 14 Industrie- und Handelsgremien Unternehmer, Fachund Führungskräfte engagieren sich ehrenamtlich in der IHK
3 IHK - Aufgaben und Organisation Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Pflichtmitgliedschaft Vertritt nicht die Interessen einzelner Branchen, sondern ausgleichend die Anliegen der gesamten Wirtschaft. Berät alle an der Berufsbildung beteiligten Was die IHK nicht ist: Behörde Tarifpartner / Arbeitgeberorganisation Verband
4 Berufsausbildung in Zahlen eingetragene Auszubildende, davon in kaufmännischen Berufen in technischen Berufen Ausbildungsanfänger/-einsteiger Ausbildungsbetriebe Ausbilder ehrenamtliche Prüfer in der Ausbildung über Weiterbildungsteilnehmer 775 Prüfungsausschüsse Über Prüfungsteilnehmer in Aus- und Weiterbildung Über Betriebsbesuche durch Bildungsberater Präsenz bei über 120 Veranstaltungen, Börsen etc. zum Thema Ausbildung 4
5 Wie werde ich Ausbildungsbetrieb Nachdem Sie folgende Fragen durchdacht haben, setzen Sie sich mit dem Bildungsberater ihrer IHK in Verbindung: In welcher Branche welcher Beruf soll/kann ausgebildet werden (350 anerkannte Ausbildungsberufe/ca. 170 IHK) Können alle Inhalte, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse lt. Ausbildungsordnung in hinreichendem Maße vermittelt werden, wenn nicht gibt es Partnerfirmen, Lieferanten, Kunden, StB (möglicherweise Verbundausbildung) AusbilderIn: Fachliche, persönliche Eignung, AdA Fachkräfteverhältnis 5
6 Rechtl. Umfeld - Berufsbildungsgesetz 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind (2) Die Berufsausbildungsvorbereitung (3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (4) Die berufliche Fortbildung. (5) Die berufliche Umschulung 6
7 Berufsbildungsgesetz - Lernorte Ihr Partner in der Wissensvermittlung ist die Berufsschule Deshalb Duales Ausbildungssystem 2 Lernorte der Berufsbildung (1) Die Berufsbildung wird durchgeführt 1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, 2. in berufsbildenden Schulen (schulische Berufsbildung) und 3. in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen. (2) Die Lernorte nach Absatz 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation) 7
8 Berufsbildungsgesetz Ausbildungsberufe 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlässt Ausbildungsordnungen.. (2) Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. (3) In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden,. AO enthält u. a.: Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsrahmenplan, Berufsbild, Zwischen- und Abschlussprüfung 8
9 Anerkannte Ausbildungsberufe 9
10 Begrifflichkeiten, Beteiligte im Unternehmen Ausbildender = Ausbildungsstätte, Unternehmen Ausbilder = Mit der Ausbildung vom Ausbildenden beauftragte Person, die fachlich und persönlich geeignet ist. Ausbildungsbeauftragter = Personen, die z. B. in Fachbereichen, Abteilungen die Auszubildenden in Abstimmung und unter Verantwortung mit dem Ausbilder betreuen. Auszubildender/e = Mitarbeiter dem Inhalte, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnis im Sinne der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt werden. Ausbildungsstätte = Lernort in einer Berufsbildung. Betriebsstätte Bildungsberater = Vom Gesetzgeber beauftragte Person der zuständigen Stelle, die u. a. die Eignung von Unternehmen feststellt und alle an der Berufsbildung beteiligten berät. 10
11 Ist unser Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Eine Ausbildungsstätte ist geeignet, wenn die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Betriebspraxis vermittelt werden können. Dies muss durch Art und Umfang der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung gewährleistet sein. Darüber hinaus muss natürlich auch die erforderliche Grundausstattung an Werkzeugen, Maschinen, Bürotechnik, etc. vorhanden sein. Können nicht alle Ausbildungsinhalte im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, müssen diese Themen in anderen Unternehmen oder Einrichtungen ausgebildet werden. Sie sind bei Vertragsabschluss mit Inhalt und Dauer im Ausbildungsvertrag festzulegen. 11
12 Berufsbildungsgesetz - Ausbildungsstätte 27 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, Vor dem Start Eignungsfeststellung durch den Bildungsberater der zuständigen Stelle (z. B. IHK, HWK, Regierung ) 12
13 Weitere Voraussetzungen Voraussetzung für die Eignung der Ausbildungsstätte ist, dass der Auszubildende gegen die Gefährdung von Leben, Gesundheit und sittlicher Haltung ausreichend geschützt ist. Auszubildende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein [Insolvenzverfahren] eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist. Wird die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten durchgeführt, so muss jede dieser Ausbildungsstätten für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt den vorstehenden Kriterien entsprechen. Kann eine Ausbildungsstätte die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung nicht in vollem Umfange erfüllen, so muss eine notwendige Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte, z. B. in einer geeigneten anderen Ausbildungsstätte oder überbetrieblichen Einrichtung vorgesehen werden. 13
14 Berufsbildungsgesetz - Ausbildende 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern o. Ausbilderinnen (1) Auszubildende dürfen nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Ausbildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Erst Eignungsfeststellung durch IHK 14
15 Berufsbildungsgesetz Persönliche Eignung 29 Persönliche Eignung Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder 2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. 15
16 Berufsbildungsgesetz Fachliche Eignung 30 Fachliche Eignung Teil 1 (1) Fachliche geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufsund arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. (2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer 1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung. 3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. 16
17 Berufsbildungsgesetz Fachliche Eignung 30 Fachliche Eignung Teil 2 (5) der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Handlungsfelder 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen 17
18 Die Ausbilderkarte 18
19 Berufsbildungsgesetz Unterstützung, Beratung Bildungsberater unterstützen, helfen, beraten Sie, haben aber auch einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen: 32 Überwachung der Eignung (1) Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen. (2) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle. 19
20 Berufsbildungsgesetz - Verzeichnis 34 Einrichten, Führen (1) Die zuständige Stelle hat für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten (2) Die Eintragung umfasst für jedes Berufsausbildungsverhältnis 20
21 Berufsbildungsgesetz - Berufsausbildungsvertrag 36 Antrag und Mitteilungspflichten (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. (2) Ausbildende und Auszubildende sind verpflichtet, den zuständigen Stellen die zur Eintragung nach 34 erforderlichen Tatsachen auf Verlangen mitzuteilen. 11 Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt des Vertrages. schriftlich niederzulegen. 21
22 Der Berufsausbildungsvertrag 22
23 Die sachlich-zeitliche Gliederung 23
24 Pflichten der Vertragspartner Pflichten des Ausbildenden - Ausbildungspflicht Ausbildungsziel Ausbilder Ausbildungsmittel kostenlos - Freistellungspflicht für BS - Aufsichtspflicht - Beachtung der ärztlichen Untersuchung - Vergütungspflicht - Charakterliche Förderung - Eintragungspflicht - Berichtshefte - Anmeldung zu Prüfungen Pflichten des Azubi - Lernpflicht - Teilnahmepflicht - Weisungsgebundenheit - Betriebliche Ordnung - Sorgfältiger Umgang mit Ausbildungsmitteln - Teilnahme an ärztlicher Erstuntersuchung - Benachrichtigungspflicht - Lern-/Sorgfaltspflicht - Betriebsgeheimnis - Berichtsheft führen 24
25 Das Jugendarbeitsschutzgesetz 25
26 Was erwarten die Jugendlichen Unternehmenskultur / soziale Beziehungen Inhaltliche Organisation der Ausbildung Zitate: - In dem Unternehmen werde ich respektiert. - Von den Kollegen fühle ich mich ernst genommen. - Das Betriebsklima ist gut. - Der Ausbilder kümmert sich um mich. 26
27 Neueintragungen Landkreis Ansbach nach Branchen Branche Anzahl Branche Anzahl Metalltechnik 113 Industrie 69 Elektrotechnik 46 Handel 105 Bau, Steine, Erden 7 Bank 27 Chemie, Physik, Biologie 54 Versicherung 4 Holz 9 Hotel- und Gaststätten 38 Papier, Druck 9 Verkehr- und Transportgewerbe 9 Nahrung und Genuss 4 Sonstige Berufe 61 Gew.-techn. Ausbildungsb. 243 Kaufmännische u. Sonstige
28 Lehrstellenbörse 28
29 Informationsquellen Ausbildungsberufe A Z, Ausbildungsordnungen, Ausbildungsprofile, Entwicklung, Statistiken, Weiterbildung Berufe von A-Z, Informationsfilme, Vorstellung Berufe, -bilder Ausbildungsberufe A Z, Informationen zum Beruf, Druckauswahl Lehrstellenbörse, Ausbildungsberufe von A-Z, Steht auch als kostenfreie APP für Smartphones zur Verfügung. Beantragung von Zugangsdaten zur Lehrstellenbörse eine neue E- Mail-Adresse: lehrstellenboerse@nuernberg.ihk.de 29
30 Ansprechpartner Bildungsberatung Bernd Hirschberger technische Berufe: Tel.: Bernhard Essel kaufmännische Berufe: Tel.:
31 Fragen zum Thema oder zur 31
32 für Ihre Aufmerksamkeit! 32
Einstieg in die Ausbildung Wer kann ausbilden?
EINSTIEG IN DIE AUSBILDUNG - WER KANN AUSBILDEN? Einstieg in die Ausbildung Wer kann ausbilden? Inhalt 1 Wie wird ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb? 2 Eignung des Ausbildungsbetriebes 3 Eignungsvoraussetzungen
MehrXI. 108 / Handelskammer Hamburg
BERUFSBILDUNG Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
MehrSeminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, 2. Sitzung,
Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, WiSe 2009/2010 2. Sitzung, Themen heute: 1. Seminarteilnahme und Anwesenheit 2.Zum Begriff des Ausbilders /der Ausbilderin 3.Wiederholung / Einführung:
MehrDer Ausbilder nach BBiG
Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche
Mehr2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das
MehrBerufsbildungsgesetz Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsgesetz Ausbildungsordnung. 5 Ausbildungsordnung
(1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen 1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird, 2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland und die Rolle der Kammern Kevin Kaiser (Handwerkskammer Magdeburg) Industrie- und Handelskammer Magdeburg 80 Kammern in Deutschland,
MehrWie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande?
Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO/AdA-Schein) BBiG Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Princoso GmbH, www.azubishop24.de Zwei sich gegenseitig entsprechende Willenserklärungen reichen. 10 (2) Der
MehrGrundsätze zur Eignung der Ausbildungsstätten
Grundsätze zur Eignung der Ausbildungsstätten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 16. März 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar als zuständige Stelle nach 9
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Abschrift der Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009 BGBl. I S. 88 Auf Grund des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für
MehrMitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt
des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt 02.05.2011 Seite 2 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG
MehrDas (Berufs-)Bildungssystem
3. Das (Berufs-)Bildungssystem Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland Elementarbereich: Primärbereich: Sekundärbereich: Tertiärbereich: Quartärbereich: Kindergärten Grundschulen z. B. Hauptschulen,
MehrDas duale Ausbildungssystem in Deutschland. Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Deutschland
Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft Historie bis zu Beginn des 19. Jhdt.: nur Ausbildung für Handwerksberufe ab Mitte der 1920er Jahre: auch für Industrieberufe, aber noch nicht per Gesetz geregelt
MehrRICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL
RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL Die Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses
MehrPutzen, Fegen, Gassi gehen wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um?
Ausbildungsfremde Tätigkeiten 1 von 18 Putzen, Fegen, Gassi gehen wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um? Lehrjahre sind keine Herrenjahre dieser Spruch kann aber nicht alles entschuldigen.
MehrHauptverwaltung in Chemnitz. mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz. Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz
Handwerkskammern in Sachsen Hauptverwaltung in Chemnitz mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz 300 Theorie- und 500 Praxisausbildungsplätze
MehrBetriebe mobilisieren: Zusammenarbeit mit Betrieben erfolgreich gestalten
: Zusammenarbeit mit Betrieben erfolgreich gestalten Wolfgang Maurus Mitarbeiter des Projekts VItA Vielfalt nutzen. Integration fördern. Ausbildung gestalten. Das Projekt wird aus den Mitteln des Bayerischen
MehrRegelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"
Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz
MehrSTATISTISCHER JAHRESRÜCKBLICK 2016 BERUFSBILDUNG DER IHK HEILBRONN-FRANKEN. Heilbronn, Februar 2017
STATISTISCHER JAHRESRÜCKBLICK 6 BERUFSBILDUNG DER IHK HEILBRONN-FRANKEN Heilbronn, Februar 7 SCHULABGÄNGE NACH ABSCHLUSSARTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG *) 6 5 4 3 6 5 4 3 6 5 4 3 NEU EINGETRAGENE AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE
MehrBetriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe
Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe Fachtagung Wege und Perspektiven der Berufsbildungsforschung im Gesundheitsbereich Denkanstöße für Pflege und Therapie Bielefeld,
MehrRichtlinien für trägergestützte Umschulungen
Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen und fördern diese durch Beratung
MehrAntrag auf Anerkennung der Ausbildereignung
Antrag auf Anerkennung der Ausbildereignung Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen binnen 4 Wochen nach Zugang an die Handwerkskammer Rheinhessen, Dagobertstraße
MehrVerwaltungsgrundsätze der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (Stand
Verwaltungsgrundsätze der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (Stand 12.01.2007) Vorbemerkungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der außerbetrieblichen
Mehr... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch
Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten
MehrAufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Geoinformation und Landentwicklung Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg LGL als Ausbildungsbetrieb
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrGegenüberstellung. Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969
Gegenüberstellung Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969 Hinweis: Die Vorschriften des BBiG von 1969 (rechte Spalte) werden den neuen Vorschriften unmittelbar auf gleicher Zeilenhöhe zugeordnet,
MehrAEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b
AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 Bestell-Nr. 61021000b Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88 vom 30. Januar 2009) Inhalt Seite 1 Geltungsbereich.....................................................
MehrAusbilder-Eignungsverordnung
Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel
MehrAUSBILDEN. In die Zukunft investieren
AUSBILDEN In die Zukunft investieren www.kausa-essen.de IMPRESSUM Gestaltung & Idee: Cem Şentürk - Illustrationen: Matthias Enter - Fotolia AUSBILDEN - In die Zukunft investieren Wer ausbildet, investiert
MehrAuszüge aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Auszüge aus dem (BBiG) Marianne Middendorf Zum 1. April 2005 ist das neue, umfassend novellierte
MehrEmpfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT S2)
Mindeststandards zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT 25.01.2016 S2) Ausbildungsqualität als Thema Inkrafttreten
MehrIntern: Die betriebliche Ausbildung
Intern: Die betriebliche Ausbildung Dominik Vallendor 21.08.2017 Tralios IT GmbH www.tralios.de Duale Ausbildung Betrieb Ausbildungsordnung Schule schulischer Lehrplan Rahmenlehrplan Dominik Vallendor
MehrBerufsbildungsgesetz
Berufsbildungsgesetz Kommentar Begründet von Dr. Wolfgang Leinemann Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Honorarprofessor an der Technischen Universität Braunschweig Mitbegründet und fortgeführt
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrVor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte:
Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung, täglich, wöchentlich bzw. monatliche
MehrKriterien für die Anerkennung von Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO
I. Präambel Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO Stand: 30.07.2007 Jugendlichen muss eine dauerhafte Perspektive für den Berufseinstieg aufgezeigt werden. Dabei ist zu
MehrAnlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts
Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,
MehrStoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017
Stoffgliederungsplan Ausbildung der Ausbilder 2017 BVS - Stand: Dezember 2009 Ihre Ansprechpartner Florian Graupe Telefon: 089/54057-154 Telefax: 089/54057-91154 E-Mail: graupe@bvs.de Martina Wiederuh
MehrIHK Darmstadt Ihr Partner in der Ausbildung in Südhessen
IHK Darmstadt Ihr Partner in der Ausbildung in Südhessen Fakten: Ausbildung allgemein Angaben bezogen auf IHK Bezirk Darmstadt Auszubildende derzeit 8.088 in IHK-Unternehmen Vertragsabschlüsse 2004 3.167
MehrBBiG- Berufsbildungsgesetz
Kommentar für die Praxis BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Bearbeitet von Thomas Lakies, Annette Malottke 5. Auflage 2016. Buch. 876 S. Hardcover ISBN 978 3 7663 6509 5 Format (B x L):
Mehr11.2 IHK Ulm Ausbildung
IHK Ulm Auszubildende und Ausbildungsanfänger 11.2 IHK Ulm Ausbildung 11.2.1 Auszubildende und Ausbildungsanfänger seit 2004 (Stand Dezember) Berufsgruppe Auszubildende gesamt 6.159 6.342 6.580 6.937 7.145
MehrMTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /
Mehr1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe
1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe 1.1 Handlungsorientierte Berufsausbildung nach den neueren Ausbildungsordnungen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr 2005 besagt
MehrBerufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.
Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck
MehrDie Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z
Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die JAV-Arbeit. überarbeitet 2008. Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3842 6 Recht > Arbeitsrecht schnell und portofrei
MehrKaufmann im E-Commerce
Kaufmann im E-Commerce 1 Agenda Betriebliche Voraussetzungen für die Ausbildung schulische Voraussetzungen für die Ausbildung Fähigkeiten und Fertigkeiten zukünftiger Azubis Inhaltliche Schwerpunkte Kosten
MehrAUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO
Birgit Dickemann-Weber Ausbildung der Ausbilder AdA (IHK) Vorbereitung auf die AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO mit allen Handlungsfeldern und den wichtigsten Gesetzestexten Bibliografische Information
MehrLehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge
Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge Neufassung nach dem Stand der Beratungen im Leitstellenausschuss für Ausbildung vom 11. November 1999 und entsprechend dem Beschluss der
MehrName und Ort der. [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben] Berichtsheft. (Ausbildungsnachweis)
Name und Vorname: [Hier Name und Vorname eingeben] Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: [Hier Beruf eingeben] [Hier Name Ausbildungsstätte eingeben] [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben]
MehrBerichtsheft (Ausbildungsnachweis)
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan
MehrDuale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen. Berufsbildung in Deutschland
Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen Berufsbildung in Deutschland Inhalt 1. Das Grundgesetz als Basis 2. Das duale System 3. Der rechtliche Rahmen im Überblick 4. Die Struktur des Berufsbildungsgesetzes
MehrBerufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de Überblick: 1. Hintergrund 2. Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung 3. BNE-Prozess im Weltaktionsprogramm
MehrHerzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Fachpraktiker Regelungen
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Fachpraktiker Regelungen Tagesordnung Begrüßung Aktuelles aus Ihrer IHK Welche Regelungen gibt es derzeit? Ausblick Ihre Fragen Aktuelles aus Ihrer IHK
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin
über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrRichtlinie trägergestützte Umschulung
Richtlinie trägergestützte Umschulung Informationsveranstaltung 20. Dezember 2016 Themen Ziele der Richtlinie Rechtliche Einordnung zu den Bestimmungen des BBiG Begriffsbestimmungen Die Richtlinie im Überblick
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrNovellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972
Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 16. November 1972 Zweite Sitzung im Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft am
MehrRechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag
Rechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag Das Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen, enthält die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden
MehrBBiG Berufsbildungsgesetz
Hans Hermann Wohlgemuth Thomas Lakies Annette Malottke Stefanie Pieper Beatrix Proyer BBiG Berufsbildungsgesetz 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Bund-Verlag Vorwort zur dritten Auflage 5 Verzeichnis
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.
MehrSchlüssel-Qualifikationen - Kompetenz-Arten - Handlungs-Kompetenz - Lernbereiche - Modell der vollständigen Handlung
OnlineKurs zur Vorbereitung auf Ihre Ausbildereignungsprüfung Schlüssel-Qualifikationen - Kompetenz-Arten - Handlungs-Kompetenz - Lernbereiche - Modell der vollständigen Handlung - Wie kann man diese Begriffe
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrRichtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen
1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen
MehrRichtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen
1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen
MehrRichtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen
1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen
MehrName und Ort der. [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben] Berichtsheft. (Ausbildungsnachweis)
Name und Vorname: [Hier Name und Vorname eingeben] Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: [Hier Beruf eingeben] [Hier Name Ausbildungsstätte eingeben] [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben]
MehrName, Vorname. Straße, Haus-Nr. Straße, Haus-Nr. Das Berufsausbildungsverhältnis soll um. Tag Monat Jahr
Antrag auf Änderung zum Berufsausbildungsvertrag Bitte die gelben Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Firmenident-Nr.: Tel.-Nr.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrHinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft
Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Auszubildende haben während ihrer Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin
über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrGegenüberstellung Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969
Gegenüberstellung Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969 Hinweis: Die Vorschriften des BBiG von 1969 (rechte Spalte) werden den neuen Vorschriften unmittelbar auf gleicher Zeilenhöhe zugeordnet,
MehrDie Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten in Rheinhessen
Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten in Rheinhessen Christoph Wollek Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Rheinhessen 117er Ehrenhof 3a 55118 Mainz November 2013 Bezirksärztekammer Rheinhessen
MehrAbschnitt C Welche grundlegenden Informationen und Unterlagen sind wichtig?
Abschnitt C Welche grundlegenden Informationen und Unterlagen sind wichtig? Name Register 6: Ziel: Berufsausbildung Ziel Grundlegende Informationen über den Aufbau und Ablauf, Gemeinsamkeiten und Unterschiede
MehrOrdnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe
Ordnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe Dualer Bachelor-Studiengang: Technik und Management Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz vom 01.09.2011 Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand und
MehrQuantität versus Qualität- Die Aussetzung der AEVO und. ihre Folgen
didacta die Bildungsmesse Quantität versus Qualität- Die Aussetzung der AEVO und ihre Folgen Gliederung 1. Ausgangslage 2. Bekanntheit der Maßnahme 3. Quantitative Effekte 4. Qualitative Effekte 5. Perspektiven
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 10/2010 (05. Oktober 2010)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 10/2010 (05. Oktober 2010) Richtlinien
MehrRichtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen
1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin
über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
MehrBegutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG
Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des
MehrBeruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht Starnberg, 16. Januar 2018
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrForum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat
12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz
MehrBERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
MehrPrüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)
Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001
über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25
MehrInhaltlicher Aufbau des Ausbilderhandbuchs
Bei der Erstellung wurden die Rahmenpläne vom BIBB und vom DIHK berücksichtigt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Qualifikationsanforderungen in der AEVO im Rahmenplan als formuliert
MehrSachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Ausbildungsberuf: IT-System-Elektroniker/-in
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrHerzlich Willkommen. Dachdecker/Dachdeckerin
Herzlich Willkommen zur konstituierenden und 1. Sitzung der Sachverständigen des Bundes im Neuordnungsverfahren Dachdecker/Dachdeckerin am 4. und 5. März 2014 im, Bonn Sitzung Termin Ort Konstituierende
MehrAEVO-Prüfungsvorbereitung
AEVO-Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister, Fachwirte und Führungskräfte AEVO im Überblick Andreas Schüler AEVO Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister und
Mehr