Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach Slavistik (BA) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt)

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1 Stellungnahme der Fachberatung zur Vorlage im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zur ( ) Anrechenbarkeit von Modulen (bei Hochschul- oder Studiengangwechsel) oder ggf. zur ( ) Überführung/Migration von Studien- und Prüfungsleistungen (bei Wechsel in die reakkreditierte PO) Sprachnachweise Englisch (B1 CEF) Nachweis erfolgt im Prüfungsamt BM 1: Literaturwissenschaftliche und allgemeine Einführung Ja Nein 9 LP Einführungsvorlesung Slavistik Einführungsvorlesung Literaturwissenschaft Einführungsseminar Literaturwissenschaft BM 2: sprachwissenschaftliche Einführung Ja Nein 6 LP Einführungsvorlesung Sprachwissenschaft Einführungsseminar Sprachwissenschaft BM 3p / 3r: Polnisch 1 / Russisch 1 als Fremdsprache Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Polnisch 1.1 / Russisch 1.1 Sprachkurs: Polnisch 1.2 / Russisch 1.2 BM 3ph / 3rh: Polnisch 1 / Russisch 1 als Herkunftssprache Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Polnisch H.1 / Russisch H.1 Sprachkurs: Polnisch H.2 / Russisch H.1 Grammatik Sprachkurs: Polnisch H.2 / Russisch H.1 Texte AM 1: Literatur- und sprachwissenschaftliche Methoden Ja Nein 9 LP Proseminar: Sprachwissenschaft Proseminar: Literaturwissenschaft Tutorium zu einem der Proseminare (endnotenrelevant) Seite 1 von 5 VERSION 1.0

2 AM 2p / 2r: Polnisch 2 / Russisch 2 für Fortgeschrittene Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Polnisch 2.1 / Russisch 2.1 Grammatik Sprachkurs: Polnisch 2.2 / Russisch 2.2 Grammatik Sprachkurs: Polnisch 2.2 / Russisch 2.2 Texte (endnotenrelevant) AM 2pm / 2rm: Polnisch 2 / Russisch 2 als Muttersprache Ja Nein 12 LP Übung: Wissenschaftssprache Sprachkurs: Polnisch M / Russisch M Sprachkurs: Polnisch 2.2 / Russisch 2.1 Texte (endnotenrelevant) AM 3b/3p/3r/3s Bulgarisch 1 / Polnisch 1 / Russisch 1 / Slowakisch 1 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP (endnotenrelevant) AM 3x: Weitere Zusatzsprache (nach Angebot) Ja Nein 12 LP Sprachkurs 1 Sprachkurs 2 Übung zur studierten Sprache (endnotenrelevant) SM 1: Literatur- und sprachwissenschaftliche Vertiefung Ja Nein 12 LP Hauptseminar: Literatur- oder Sprachwissenschaft Vorlesung: Literaturwissenschaft Vorlesung/Hauptseminar Sprachwissenschaft (endnotenrelevant) Die Ergänzungsmodule 1b bis 2s bilden gemeinsam mit den Basismodulen 3p 3rh einen Wahlpflichtbereich, aus dem ein Modul (im Umfang von 12 LP) belegt werden muss. Wenn Sie aufgrund von Vorkenntnissen direkt ins Aufbaumodul Russisch 2 bzw. Polnisch 2 (AM 2p/2pm/2r/2rm) eingestuft wurden und deshalb kein Basismodul Russisch 1 bzw. Polnisch 1 zum Erwerb Ihrer Schwerpunktsprache belegen mussten, belegen Sie stattdessen also eines dieser Ergänzungsmodule.Die Ergänzungsmodule 3 bis 8 dienen der freien Schwerpunktsetzung und der interdisziplinären Bereicherung innerhalb des Studiums. Aus diesen Modulen müssen Sie eines (im Umfang von 6 LP) auswählen. Seite 2 von 5 VERSION 1.0

3 EM 1b/1p/1r/1s Bulgarisch 1 / Polnisch 1 / Russisch 1 / Slowakisch 1 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP EM 1x: Weitere Zusatzsprache (nach Angebot) Ja Nein 12 LP Sprachkurs 1 Sprachkurs 2 Übung zur studierten Sprache EM 1b/1p/1r/1s Bulgarisch 1 / Polnisch 1 / Russisch 1 / Slowakisch 1 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP EM 2b: Bulgarisch 2 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP Sprachkurs Bulgarisch 2 Seminar zur Bulgaristik Vorlesung/Seminar zur Bulgaristik EM 2p / 2r: Polnisch 2 / Russisch 2 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Polnisch 2.1 / Russisch 2.1 Grammatik Sprachkurs: Polnisch 2.2 / Russisch 2.2 Grammatik Sprachkurs: Polnisch 2.2 / Russisch 2.2 Texte Seite 3 von 5 VERSION 1.0

4 EM 2s: Slovakisch 2 als Zusatzsprache Ja Nein 12 LP Sprachkurs Slovakisch 2 Seminar zur Slovakistik Vorlesung/Seminar zur Slovakistik EM 3: Mobilitätsmodul Ja Nein 6 LP An einer ausländischen Universität besuchte Vorlesungen, Seminare, Übungen etc. EM 4: Praktikum Ja Nein 6 LP Praktikum EM 5: Eigenständiges Lernen Ja Nein 6 LP EM 6: Erweiterndes kulturwissenschaftliches Lernen Ja Nein 6 LP Vorlesung/Seminar zur Literatur-/Kultur- oder Sprachwissenschaft Vorlesung/Seminar zur Literatur-/Kultur- oder Sprachwissenschaft EM 7: Erweiterung in Ost- und mitteleuropäischer Geschichte Ja Nein 6 LP Vorlesung Ost- und mitteleuropäische Geschichte Arbeitskurs/Seminar/Oberseminar Ost- und mitteleuropäische Geschichte EM 8: Grundlagen der Fachdidaktik des Russischen Ja Nein 6 LP Vorlesung: Grundlagen der Fachdidaktik der modernen Fremdsprachen Seminar Russisch in der Schulpraxis Seite 4 von 5 VERSION 1.0

5 Bachelorarbeit 12 LP Ja Nein Note Summe der erbrachten LP Achtung: Für die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit auswärtiger Leistungen sollen dem Fachvertreter i.d.r. Originaldokumente vorgelegt werden. Dem Prüfungsamt müssen für die entsprechende Anerkennung in jedem Fall entsprechende Originaldokumente über das anzuerkennende Studium (Immatrikulationsnachweise, Transcripts, ggf. Zeugnisse etc.) vorgelegt werden! Für die Stellungnahme zwecks fakultätsinterner Überführung von der alten in die neue Prüfungsordnung ist ein aktuelles Transcript of Records aus KLIPS 1.0 vorzulegen. Die Überführung erfolgt vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der neuen Prüfungsordnung zum Die vorliegende Stellungnahme der Fachvertreterin/des Fachvertreters beruht auf folgenden Dokumenten: ( ) Urkunde/Zeugnis oder ( ) Transcript of Records der Hochschule vom / / Ggf. weitere Bemerkungen: Datum, Unterschrift der Fachvertreterin/des Fachvertreters Siegel Bescheid über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät, Philosophikum Erdgeschoss, vorzulegen und ggf. auszufüllen) Hiermit werden die oben bezeichneten Leistungen entsprechend der Stellungnahme vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der neuen Prüfungsordnung zum anerkannt: Datum, Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters des Prüfungsamtes Siegel Diese Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsamt in KLIPS (Campus-Management-System) eingepflegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Köln, schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigen versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Zusätzlicher Hinweis: Gemäß 63 a Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des am in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) kann die antragstellende Person, wenn die auf Grund eines Antrag im Sinne des Absatzes 1 begehrte Anerkennung versagt wird, eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragen, soweit die Anerkennung nicht einen Studiengang betrifft, der mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen wird; das Rektorat gibt der für die Entscheidung über die Anerkennung zuständigen Stelle eine Empfehlung für die weitere Behandlung des Antrages. Dieser Antrag auf Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat ist zu richten an das Rektorat der Universität zu Köln, Albertus- Magnus-Platz, Köln. Durch diesen Antrag wird die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Klagefrist nicht gehemmt. Erhalten. Köln, den / / Unterschrift: Seite 5 von 5 VERSION 1.0

Sprachnachweise. Ja Nein 9 LP

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