Steuern. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2008

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1 Steuern Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2008

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3 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2008 Ausgabe 2008

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5 Vorwort Seite 5 Vorwort Diese Neuauflage der Broschüre Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, für die das Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland im Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Datengrundlage erstellt hat, enthält Grundinformationen und Daten, die für die steuer- und finanzpolitische Diskussion von Bedeutung sind. Einige Vergleiche können bei isolierter Betrachtung zu falschen Schlussfolgerungen führen, da sie jeweils nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit berücksichtigen. Dennoch sind sie von nicht zu unterschätzendem Einfluss auf Entscheidungen in Politik und Wirtschaft. Sie bedürfen aber sorgfältiger Interpretation. Die Broschüre soll dabei helfen, Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die erarbeiteten Vergleiche erstrecken sich grundsätzlich auf alle EU-Staaten und einige andere ausgewählte Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen). Diese Broschüre erscheint seit der Veröffentlichung 2007 ausschließlich in elektronischer Form. Mit der auf diese Weise ermöglichten elektronischen Suchfunktion kommen wir den Interessen der Leser nach. Die Vervielfältigung und Verbreitung der Übersichten und Grafiken auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet.

6 Seite 6 Inhalt Inhalt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Geplante steuerpolitische Maßnahmen in Deutschland Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern Vermögensteuern Umsatzbesteuerung Fazit Anhang Impressum... 58

7 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 7 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Geplante steuerpolitische Maßnahmen in Deutschland Diese Broschüre beschreibt den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2008 und enthält dem Stichtagsprinzip folgend keine Maßnahmen, die bisher lediglich angekündigt oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch erst ab 2009 auswirken werden. Einzige Ausnahme: Zur Verbesserung des Informationsstandes wird die in Deutschland zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene einheitliche Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusätzlich in die Broschüre aufgenommen. Durch diese Abgeltungsteuer wird der Standort Deutschland für Anleger attraktiver. Insbesondere können Steuerpflichtige auf eine Veranlagung verzichten, die bisher ausschließlich wegen erhaltener Kapitaleinkommen veranlagt wurden. Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt auch das Halbeinkünfteverfahren für natürliche Personen. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenfassung von Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag zum Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801.

8 Seite 8 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Die Übersicht 1 Steuerquoten im in- ten vergleichsweise hoch sind, während ternationalen Vergleich enthält einen Japan, aber auch die USA, die Schweiz, die Vergleich der internationalen Belastung Slowakei, Griechenland und Irland relativ durch (jeweils gezahlte) Steuern in Rela- niedrige Abgabenquoten aufweisen. Weition zum jeweiligen Bruttoinlandspro- terhin ist ersichtlich, dass im internatiodukt (sog. Steuerquoten). Da die in den nalen Vergleich die deutsche Steuerquote Vergleich einbezogenen Länder ihre auch nach der Umsatzsteuererhöhung staatlichen Sozialversicherungssysteme in zum 1. Januar 2007 noch relativ niedrig ist, unterschiedlichem Ausmaß über eigen- während bei Betrachtung der Abgabenständige Beiträge (die nicht in der reinen quote, d. h. unter Einbeziehung der Sozi- Steuerquote enthalten sind) oder aus alversicherungsbeiträge, Deutschland im allgemeinen Haushaltsmitteln und damit internationalen Vergleich eine mittlere über entsprechend hohe Steuern finan- Position einnimmt. In diesem Kontext sei zieren, erfolgt zur besseren Vergleich- darauf hingewiesen, dass hohe Abgabenbarkeit in Übersicht 2 eine Ausweisung quoten meist gut ausgebaute Sozial- und der Abgabenquoten im internationalen Altersversicherungssysteme finanzieren, Vergleich. Die Abgabenquote in diesem für die ansonsten private Mittel aufge- Sinne stellt die Belastung durch (jeweils wandt werden müssten. So ist etwa in den gezahlte) Steuern und Beiträge zur Sozial- USA das staatliche System der Sozialen versicherung in Relation zum jeweiligen Sicherung im Vergleich zu Kontinental- Bruttoinlandsprodukt dar. Die Grafik 1 europa nur rudimentär ausgeprägt. Dementhält beide Quoten in einer anschau- zufolge müssen die privaten Haushalte in lichen Darstellung. Die diesen Verglei- der Lage sein, eigenständig Vorsorge zu chen zu Grunde liegenden Daten beruhen treffen. Um dies zu ermöglichen, belässt auf Berechnungen der OECD. Es zeigt der Staat den Bürgern einen größeren sich, dass insbesondere in den nordischen Anteil am Sozialprodukt, entsprechend Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich, gering ist daher die Steuer- und Abgaben- Italien und Österreich die Abgabenquo- quote beispielsweise in den USA.

9 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 9 Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1) Land Steuern in v. H. des BIP ) Belgien 24,1 29,4 28,1 29,2 31,0 31,0 30,7 Dänemark 37,1 42,5 45,6 47,7 47,6 48,1 47,9 Deutschland 3) 22,0 23,9 21,8 22,7 22,7 21,9 23,0 Finnland 28,7 27,4 32,4 31,6 35,3 31,3 31,1 Frankreich 21,7 23,0 23,5 24,5 28,4 27,8 27,4 Griechenland 14,0 14,5 18,3 19,5 23,6 20,2 Irland 26,1 26,6 28,2 27,8 27,5 27,6 27,3 Italien 16,0 18,4 25,4 27,5 30,2 29,6 30,2 Japan 15,3 18,0 21,4 17,9 17,5 17,7 18,4 Kanada 27,9 27,7 31,5 30,6 30,8 28,4 28,6 Luxemburg 16,7 25,4 26,0 27,3 29,1 26,0 26,7 Niederlande 23,1 26,6 26,9 24,1 24,2 25,1 24,2 Norwegen 29,0 33,5 30,2 31,3 33,7 35,2 34,4 Österreich 25,3 26,9 26,6 26,3 28,1 27,3 27,8 Polen 25,2 22,4 21,4 Portugal 14,0 16,1 20,2 22,1 23,8 24,3 24,9 Schweden 32,1 33,0 38,0 34,4 38,1 36,6 35,6 Schweiz 16,2 18,9 19,7 20,2 22,7 22,7 22,8 Slowakei 19,7 17,9 17,9 Spanien 10,0 11,6 21,0 20,5 22,0 24,4 25,0 Tschechien 22,0 19,7 20,8 20,3 Ungarn 26,6 26,9 25,2 26,4 USA Vereinigtes Königreich 22,7 31,9 20,6 29,3 20,5 20,9 23,0 30,0 28,4 30,8 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris ,3 30,3 21,6 29,8

10 Seite 10 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1) Land Steuern und Sozialabgaben in v. H. des BIP ) Belgien 33,9 41,3 42,0 43,6 44,9 44,5 44,4 Dänemark 38,4 43,0 46,5 48,8 49,4 49,1 48,9 Deutschland 3) 31,5 36,4 34,8 37,2 37,2 35,6 36,2 Finnland 31,5 35,7 43,5 45,7 47,2 43,5 43,0 Frankreich 34,1 40,1 42,0 42,9 44,4 44,2 43,6 Griechenland 20,0 21,6 26,2 28,9 34,1 31,3 Irland 28,4 31,0 33,1 32,5 31,7 31,9 32,2 Italien 25,7 29,7 37,8 40,1 42,3 42,1 43,3 Japan 19,6 25,4 29,1 26,8 27,0 27,9 Kanada 30,9 31,0 35,9 35,6 35,6 33,3 33,3 Luxemburg 23,5 35,7 35,7 37,1 39,1 35,9 36,9 Niederlande 35,6 42,9 42,9 41,5 39,7 39,3 38,0 Norwegen 34,5 42,4 41,0 40,9 42,6 43,9 43,4 Österreich 33,9 39,0 39,6 41,2 42,6 41,7 41,9 Polen 36,2 31,6 33,5 Portugal 18,4 22,9 27,7 31,7 34,1 35,7 36,6 Schweden 37,8 46,4 52,2 47,5 51,8 49,1 48,2 Schweiz 19,3 24,7 25,8 27,7 30,0 29,6 29,7 Slowakei 33,8 29,8 29,8 Spanien 15,9 22,6 32,5 32,1 34,2 36,6 37,2 Tschechien 37,5 35,3 36,9 36,4 Ungarn 41,3 38,0 37,1 39,3 USA 27,0 26,4 27,3 27,9 29,9 28,0 28,3 Vereinigtes Königreich 37,0 35,1 36,1 34,5 37,1 37,1 36,6 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris 2008

11 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 11 Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2007 Japan 18,4 27,9 * USA Schweiz 21,6 22,8 28,3 29,7 Steuerquote Abgabenquote Slowakei 17,9 29,8 Griechenland 20,2 * 31,3 * Irland 27,3 32,2 Kanada Polen * 21,4 * 28,6 33,3 33,5 * * Deutschland 23,0 36,2 Tschechien 20,3 36,4 Portugal 24,9 36,6 Vereinigtes Königreich 29,8 36,6 Luxemburg Spanien Niederlande Ungarn 26,7 25,0 24,2 26,4 36,9 37,2 38,0 39,3 Österreich 27,8 41,9 Finnland Italien 31,1 30,2 43,0 43,3 Norwegen 34,4 43,4 Frankreich 27,4 43,6 Belgien 30,7 44,4 Schweden Dänemark 35,6 48,2 47,9 48,9 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 in Prozent * Stand 2006 Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris 2008

12 Seite 12 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 3. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Um die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich darzustellen, gibt es verschiedene Ansätze. Grundsätzlich können vorhandene empirische Daten aufbereitet werden, um Rückschlüsse über die Steuerbelastung der Unternehmen zu ziehen. Allerdings stehen Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen aufgrund des Steuergeheimnisses kaum zur Verfügung oder sind bei verbundenen Unternehmen wenig informativ. Auch die vorhandenen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind nur beschränkt aussagefähig. Zudem handelt es sich bei den empirischen Werten um Vergangenheitsdaten, die keinen Rückschluss auf die zukünftige Belastung nach möglicherweise veränderten Verhaltensweisen von Unternehmen ermöglichen. Am häufigsten werden daher die nominalen und die effektiven Steuersätze für Unternehmen als Belastungsindikatoren herangezogen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich leicht anhand der Steuergesetze feststellen; ihr kann eine Art Signalfunktion und eine nicht unerhebliche Bedeutung bei der Verteilung von Buchgewinnen und Verlustverrechnungen zugesprochen werden. Da sich aber die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt, sind die nominalen Steuersätze nur ein erster Indikator.

13 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 13 Aussagekräftiger sind hingegen die sog. effektiven Durchschnittssteuersätze, bei denen etwa auch die nationalen Abschreibungsregelungen berücksichtigt werden. Allerdings weisen auch die effektiven Durchschnittssteuersätze Probleme auf. So lassen sich im Rahmen des vorgegebenen mikroökonomischen Modellrahmens nicht alle relevanten Aspekte der steuerlichen Gewinnermittlung erfassen. Insbesondere finden Verlustausgleichsvorschriften keine Anwendung, weil in den Modellen nur rentable Investitionen ohne Periodenverluste unterstellt werden. Dies ist problematisch, da die bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten innerhalb der EU ganz unterschiedlich ausgestaltet sind (vergleiche hierzu Übersicht 5) und somit zweifelsohne eine Besteuerungsrelevanz gegeben ist. Beispielsweise wird nicht berücksichtigt, dass ein Verlust von 0,5 Mio. zwar weder in Deutschland, den neuen EU-Mitgliedstaaten, noch in Österreich zu einer Besteuerung führt, sich aber nur für Unternehmen in Deutschland aufgrund des Verlustrücktrags eine Erstattung der in der Vorperiode gezahlten Körperschaftsteuer und damit eine in der Rezession nicht zu unterschätzende Liquiditätszufuhr ergibt. Auch werden meist nur die ertragsabhängigen und den Faktor Kapital direkt belastenden Steuern bei der Ermittlung der effektiven Durchschnittssteuersätze berücksichtigt. Andere Steuern, etwa Lohnsummensteuern, können den Faktor Kapital in Analogie zur Mehrwertsteuer aber indirekt belasten, nämlich bei fehlender Überwälzung in die Preise. Dass diese Steuern in den Modellen unberücksichtigt bleiben, führt zu Verzerrungen, da das Gewicht dieser von allen Unternehmen zu entrichtenden Steuer oft höher ist als etwa die in der Darstellung berücksichtigte deutsche oder luxemburgische Gewerbesteuer. So betrug der Anteil der Steuern auf die Lohnsumme am gesamten Steueraufkommen (d. h. Steuereinnahmen und Sozialbeiträge) nach Angaben der OECD im Jahr 2006 in Österreich 6,4 % und in Schweden 5,6 %, der Anteil der Gewerbesteuer in Deutschland hingegen nur 4,6 %. Trotzdem werden derartige Lohnsummensteuern in die Berechnung der effektiven Durchschnittssteuersätze nicht einbezogen, da ansonsten in den Modellen berücksichtigt werden müsste, in welchem Umfang der Faktor Arbeit bei der Produktion eingesetzt wird.

14 Seite 14 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich In dieser Publikation wird ausschließlich die nominale Steuerbelastung im internationalen Vergleich dargestellt. Ihre Aussagefähigkeit ist allerdings wie oben dargestellt begrenzt. Effektive Steuerbelastungsvergleiche, die zumindest wesentliche Aspekte in dieser Hinsicht berücksichtigen, sind dagegen nur mit erheblichem Aufwand zu erstellen. Meist ist dies nur für einzelne Fälle, d. h. nur anhand von Modellberechnungen möglich, so dass die Ergebnisse von den gewählten Prämissen abhängen und dementsprechend angreifbar sind. Die Übersicht 3 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2008 gibt Informationen zur derzeitigen Höhe der staatlichen Körperschaftsteuertarife sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Diese Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder zumindest abzumildern. Fast alle Staaten haben inzwischen entsprechende Systeme eingeführt. Nur noch Irland und die Schweiz sind Staaten ohne Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners ( Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung ), haben aber als Ausgleich vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Fünf Länder besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, so dass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland, Griechenland, Lettland, Slowakei und Zypern). Zum gleichen Ergebnis kommt aber auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne dem Einkommensteuersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (Vollanrechnungsverfahren). Zu beachten ist noch, dass nur Estland einen gespaltenen Satz auf Unternehmensebene aufweist. Thesaurierte Gewinne unterliegen einer Nullbelastung, ausgeschüttete Gewinne werden mit 21 % besteuert.

15 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 15 Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2008 Körperschaftsteuer Standardsätze Arten und Umfang der Entlastungen Staaten (ohne Steuern nachgeordneter beim Anteilseigner (natürliche, Gebietskörperschaften) ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Belgien 33 v. H. Auf Einkommen über ; ansonsten Eingangsteilmengentarif 24,25 v. H., 31 v. H. und 34,5 v. H.; 33 v. H. normaler Steuersatz, ohne Krisenzuschlag von 3 v. H. des Steuerbetrags Bulgarien 10 v. H. Dänemark 25 v. H. Deutschland 15 v. H. Ohne Solidaritätszuschlag von ,5 v. H. des Steuerbetrags Deutschland 15 v. H. Ohne Solidaritätszuschlag von ,5 v. H. des Steuerbetrags Finnland 26 v. H. Frankreich 33,3 v. H. Ohne Sozialzuschlag von 3,3 v. H. der normalen Körperschaftsteuer für größere Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. Umsatz (Steuersatz insgesamt 34,43 v. H. für größere Unternehmen) Abgeltungsteuer 25 v. H. oder Option zur Steuerveranlagung Abgeltungsteuer 5 v. H. Kapitalertragsteuer 28 v. H. auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis DKK Abgeltungswirkung; Abgeltungswirkung bis DKK 43 v. H., bei höheren Dividendeneinkünften 45 v. H. unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer 50 v. H. der Dividende steuerfrei Abgeltungsteuer 25 v. H. mit der Option zur Veranlagung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt Börsennotierte Kapitalgesellschaften: 30 v. H. steuerfrei und 70 v. H. mit 28 v. H. anrechenbarer Kapitalertragsteuer; nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften: 9 v. H. des Gesellschaftsvermögens des Anteilseigners, max steuerfrei; darüber 70 v. H. mit 28 v. H. anrechenbarer Kapitalertragsteuer Ab 2008 Option zur Abgeltungsteuer von 18 v. H. der Bruttodividende (29 v. H. einschließlich Sozialsteuern); ansonsten progressive Einkommensteuer auf 60 v. H. der Dividende und 11 v. H. Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende Italien 27,5 v. H. Ohne 3,9 v. H. lokale Steuer ( IRAP ), deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, statt Gewinn!) Abgeltungsteuer 12,5 v. H. (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen 40 v. H. der Dividende der progressiven Einkommensteuer) Litauen 15 v. H. 13 v. H. für Kleinunternehmen Abgeltungsteuer 15 v. H.

16 Seite 16 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Ohne Zuschlag von 4 v. H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds; ermä- Luxemburg 22 v. H. ßigter Satz 20 v. H. für Einkommen bis und 26 v. H. für Einkommen von bis Auf Einkommen über ; 20 v. H. für Einkommen bis Niederlande 25,5 v. H. und 23 v. H. für Gewinne von bis Norwegen 28 v. H. Österreich 25 v. H. Polen 19 v. H. Portugal 25 v. H. Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 v. H. des Gewinns; ermäßigter Steuersatz von 20 v. H. für bestimmte Gesellschaften mit einem jährlichen Gesamtumsatz unter ,37 und unter weiteren Voraussetzungen Rumänien 16 v. H. Schweden 28 v. H. Slowenien 22 v. H. Spanien 30 v. H. Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 8 Mio. ermäßigt sich der Satz auf 25 v. H. auf die ersten ,41 des Gewinns Tschechien 21 v. H. Ungarn 16 v. H. Ohne den ab eingeführten Solidaritätszuschlag von 4 v. H.; ermäßigter Steuersatz von 10 v. H. für Gesellschaften, deren steuerlicher Gewinn 50 Mio. HUF nicht übersteigt bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) 50 v. H. der Dividende steuerfrei Einkommensteuersatz 25 v. H. auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen (ab 5 v. H.); ansonsten pauschale Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit 30 v. H. Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaffungskosten der Beteiligung bleiben steuerfrei Abgeltungsteuer 25 v. H. oder halber Durchschnittssteuersatz bei Option zur Steuerveranlagung Abgeltungsteuer 19 v. H. Abgeltungsteuer 20 v. H. oder Option zur Steuerveranlagung wobei 50 v. H. der Dividende steuerfrei bleiben Abgeltungsteuer 16 v. H. Pauschaleinkommensteuersatz von 30 v. H. auf Dividenden; keine Option für Steuerveranlagung möglich 20 v. H. Abgeltungsteuer Pauschaleinkommensteuersatz von 18 v. H. 15 v. H. Abgeltungsteuer Dividenden von börsennotierten Gesellschaften werden pauschal mit 10 v.h. besteuert. Ausschüttungen anderer Gesellschaften mit 25 v.h. soweit die Aus- schüttung bis zu 30 v.h. des Anteils am Stammkapital beträgt, 35 v.h. auf den restlichen Ausschüttungsbetrag

17 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 17 Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) USA 35 v. H. Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Corporation Income Tax des Bundes 35 v. H. mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von $ auslaufen Für gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen Irland 12,5 v. H. 25 v. H.; 20 v. H. für Veräußerungsgewinne; 10 v. H. für Herstellerbetriebe (auslaufend bis 2010) Schweiz 8,5 v. H. Vollanrechnungssysteme Malta 35 v. H. Teilanrechnungssysteme Einkommensteuersatz 15 v. H. auf Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Japan 30 v. H. Anrechnung von 5 v. H. oder 10 v. H. der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; (Sonderregelung bis : Streubesitzdividenden börsennotierter Gesellschaften sowie Dividenden nicht börsennotierter Gesellschaften bis zur Höhe von unterliegen einer pauschalen Steuer von 10 v. H.) Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungs- Kanada 19,5 v. H. betrags von 45 v. H.; 11/18 dieses Aufstockungsbetrags werden auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet Vereinigtes Königreich Auf Einkommen über ; ansonsten Eingangsteilmengentarif 21 v. H. auf Einkommen bis v. H. und 29,75 v. H. auf Einkommen von bis Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet

18 Seite 18 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Fortsetzung Körperschaftsteuer Standardsätze Arten und Umfang der Ent- Staaten (ohne Steuern nachgeordneter lastungen beim Anteilseigner Gebietskörperschaften) (natürliche, ansässige Person) Steuerbefreiungssysteme Estland 21 v. H. Gewinnausschüttungsteuer; 0 v. H. bei Thesaurierung Keine Besteuerung beim Anteilseigner 20 v. H. für Personengesellschaften, Keine Besteuerung beim Griechenland 25 v. H. die in Griechenland körperschaftsteu- Anteilseigner erpflichtig sind Lettland 15 v. H. Slowakei 19 v. H. Zypern 10 v. H. 25 v. H. für öffentliche Körperschaften Keine Besteuerung beim Anteilseigner Keine Besteuerung beim Anteilseigner Keine Besteuerung beim Anteilseigner; jedoch Verteidigungsabgabe von 15 v. H. Der in den letzten beiden Jahrzehnten international zu beobachtende Trend zur Senkung der (nominalen) Körperschaftsteuersätze setzt sich fort. So haben von 2007 zu 2008 folgende Staaten ihre Körperschaftsteuertarife herabgesetzt: - Deutschland von 25 auf 15 %, - Estland den Ausschüttungssteuersatz von 22 % auf 21 %, der Thesaurierungs steuersatz beträgt weiterhin 0 %, - Italien von 33 % auf 27,5 %, - Kanada von 22,12 % auf 19,5 %, - Slowenien von 23 % auf 22 %, - Spanien von 32,5 % auf 30 %, - Tschechien von 24 % auf 21 % und - Vereinigtes Königreich von 30 % auf 28 %. Für die nächsten Jahre sind weitere Tarifsenkungen, z. T. im Rahmen von Steuerreformen, angekündigt oder schon gesetzlich vorgesehen, so in - Estland von 21 % (2009) auf 20 % (2010), - Griechenland mittelfristige Senkung auf 20 % bis 2014, - Kanada mittelfristige Senkung auf 15 % bis 2012, - Luxemburg von 22 % (2008) auf 21 % (2009), - Polen mittelfristige Senkung von 19 % auf 10 %, - Schweden von 28 % (2008) auf 26,3 % (2009), - Slowenien von 22 % (2008) über 21 % (2009) auf 20 % (2010) und - Tschechien von 24 % schrittweise bis 2010 auf 19 %. Die 2008 geltenden Körperschaftsteuersätze sind in der Grafik 2 dargestellt. Gegenüber 2007 hat sich durch die Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes um 10 Prozentpunkte auf 15 % die Stellung Deutschlands im internationalen Vergleich erheblich verbessert. Niedrigere Körperschaftsteuersätze weisen lediglich die Schweiz, Bulgarien, Zypern und Irland auf.

19 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 19 Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2008 Standardsätze (ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) Schweiz Bulgarien Zypern Irland Deutschland Lettland Litauen Rumänien Ungarn Slowakei Polen Kanada Estland Tschechien Luxemburg Slowenien Portugal Österreich Griechenland Dänemark Niederlande Finnland Italien Schweden Norwegen Vereinigtes Königreich Japan Spanien Belgien Frankreich USA Malta 8, , , , , , ,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 in Prozent

20 Seite 20 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Die Übersicht 3 enthält die gesamtstaatlichen Körperschaftsteuern, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen und von Steuern der Unterverbände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.). In mehreren Ländern erheben aber neben dem Zentralstaat diese Unterverbände noch eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zuschläge und Ähnliches des Zentralstaates und/oder der Gebietskörperschaften, die noch nicht in dieser Übersicht berücksichtigt sind. So hat Ungarn zum einen Solidaritätszuschlag von 4 % auf den steuerlichen Gewinn eingeführt, die tatsächliche nominale Belastung liegt somit bei 20 %. Zusätzlich zu der Körperschaftsteuer erhobene Steuern und Zuschläge sind bei der Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung sowohl bei Thesaurierung als auch bei Ausschüttung an den Anteilseigner zu berücksichtigen. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften belastenden Unternehmensteuern, die vom Gewinn als Bemessungsgrundlage ausgehen, sind in der Übersicht 4 Unternehmensbesteuerung 2008 im internationalen Vergleich zusammengestellt und in der Grafik 3 grafisch umgesetzt. Zu beachten ist dabei, dass häufig die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften abzugsfähig sind (etwa in Ungarn, der Schweiz und den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich dann nicht als einfache Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Dies war bisher auch in Deutschland der Fall, wo die Gewerbesteuer bis zur Unternehmensteuerreform 2008 als Betriebsausgabe sowohl die eigene Bemessungsgrundlage als auch die Bemessungsgrundlage der vor allem Bund und Ländern zustehenden Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und des allein dem Bund zustehenden Solidaritätszuschlags gemindert hat. Um die Transparenz der Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbelastungsermittlung) und unnötige Interdependenz der Finanzströme der unterschiedlichen öffentlichen Gebietskörperschaftsebenen zu vermeiden, wurde der Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer ab 2008 aufgegeben, d. h. die Gewerbesteuer mindert weder die eigene Bemessungsgrundlage noch die Bemessungsgrundlage der Körperschaftund Einkommensteuer. Gegenüber 2007 haben sich beim internationalen Vergleich der Gesamtsteuerbelastungen einige Veränderungen ergeben. Am auffälligsten ist die in Folge der Unternehmensteuerreform 2008 zu verzeichnende Senkung der deutschen Gesamtsteuerbelastung von 38,65 % auf 29,83 % (bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 %). Aber auch Italien hat die Unternehmensteuerbelastung erheblich vermindert von 37,25 % auf 31,4 %. Ferner erfolgten merkliche Absenkungen um 3 Prozentpunkte in Litauen und Tschechien. Eine gegenläufige Tendenz in Form einer Steigerung der Unternehmensteuerbelastung ergab sich lediglich in Japan durch Erhöhung der lokalen Gewerbesteuer.

21 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 21 Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2008 im internationen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2008 (nominal), in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Zentralstaat Gebietskörperschaften Zusammen EU-Staaten Belgien 1) 33,99 33,99 Bulgarien Dänemark Deutschland 15,83 2) 14 29,83 Estland 21 3) 21 Finnland Frankreich 1) 34,43 34,43 Griechenland 25 4) 25 Irland 12,5 12,5 Italien 27,5 3,9 5) 31,4 Lettland Litauen 1) Luxemburg 1) 22,88 6,75 29,63 Malta Niederlande 1) 25,5 25,5 Österreich Polen Portugal (Lissabon) 1) 25 1,5 6) 26,5 Rumänien 1) Schweden Slowakei Slowenien Spanien 1) Tschechien Ungarn 1) 20 7) 2 8) 21,28 Vereinigtes Königreich 1) Zypern 10 10

22 Seite 22 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Fortsetzung Zentralstaat Gebietskörper- Zusammen schaften Andere Staaten Japan 1) 30 15,44 9) 42,34 Kanada (Ontario) 19, ,5 Norwegen Schweiz (Zürich) USA (New York) 1) 8,5 10) 35 17,52 10) 7,1 11) 20,65 39,62 Anmerkungen: 1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an. 2) Inklusive 5,5 v. H. Solidaritätszuschlag. 3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 v. H. bei Thesaurierung. 4) 20 v. H. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind. 5) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist anders als bei Staatssteuer die Wertschöpfung", nicht der Gewinn". 6) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 v. H. auf den Gewinn). 7) Inklusive 4 v. H. Solidaritätszuschlag ab ) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 9) Einschließlich bei Steuer des Zentralstaats abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 11,52 v. H.) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert). 10) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage. 11) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i. H. v. 8,85 v. H.

23 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 23 Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2008 im internationalen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2008 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Bulgarien Zypern Irland Lettland Litauen Rumänien Polen , Slowakei Schweiz (Zürich) Estland Tschechien Ungarn Slowenien Dänemark Griechenland Österreich Niederlande Finnland Portugal Norwegen Schweden 19 20, , , , Vereinigtes Königreich Luxemburg Deutschland Spanien Italien Kanada (Ontario) Belgien Frankreich Malta USA (Staat New York) Japan 28 29,63 29, ,4 33,5 33,99 34, ,62 42,34 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 in Prozent

24 Seite 24 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Um Aussagen über die Gesamtbelastung der an die Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne treffen zu können, reicht es nicht aus, die Steuersätze für die Unternehmensgewinne zu betrachten. Für die Gesamtbelastung ist neben der Körperschaftsteuer und möglichen Zuschlägen sowie anderer auf Unternehmensebene zu entrichtenden Steuern auch noch die Besteuerung des Anteilseigners zu berücksichtigen. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits gezeigt hat, sehr vielfältig. Teilweise werden ausgeschüttete Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner besteuert, in einigen Ländern nur noch zu einem gewissen Teil und in anderen Ländern vollständig. Deshalb kommt sowohl den Steuersätzen als auch dem Umfang der Besteuerung der Dividenden großes Gewicht zu. In der Grafik 4 ist für den Fall der Ausschüttung die sich beim Anteilseigner ergebende maximale Belastung dargestellt. Zu beachten ist, dass in Ländern mit einer Veranlagungsoption die Steuerbelastung geringer als abgebildet sein kann; insbesondere wenn die Belastung des Gesamteinkommens des Anteileigners unter dem Spitzensteuersatz liegt oder gar eine steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung von Freibeträgen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär in Deutschland, der sonst keine weiteren Einkünfte hat, Dividendenerträge i. H. v , so ergibt sich allein aufgrund der Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags keine Steuerbelastung auf Anteilseignerebene. Hingegen ergibt sich in Ländern mit einer definitiven Abgeltungsteuer etwa Schweden immer eine Belastung auf Anteilseignerebene, unabhängig von der Einkommenshöhe.

25 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 25 Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2008 Bulgarien Lettland Slowakei Estland Zypern Griechenland Litauen Rumänien Tschechien Polen Malta Slowenien Finnland Portugal Spanien Luxemburg Italien Österreich Niederlande Vereinigtes Königreich Deutschland ,00 4,50 15,00 0,00 19,00 0,00 21,00 0,00 10,00 13,50 25,00 0,00 15,00 12,75 16,00 13,44 21,00 11,85 19,00 15,39 35,00 0,00 22,00 15,60 26,00 14,50 26,50 14,70 30,00 12,60 29,63 13,70 31,40 12,22 25,00 18,75 25,50 18,63 28,00 18,00 29,83 16,66 Unternehmensebene Anteilseignerebene Japan Norwegen Deutschland 2009* Irland USA (New York) Ungarn Schweden Belgien Schweiz (Zürich) Kanada (Ontario) Frankreich Dänemark 42,34 5,77 28,00 20,16 29,83 18,51 12,50 35,88 39,62 9,06 21,28 27,55 28,00 21,60 33,99 16,50 20,65 31,72 33,50 19,70 34,43 19,02 25,00 33,75 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 in Prozent * 2009 tritt in Deutschland die Abgeltungsteuer in Kraft und das Halbeinkünfteverfahren wird aufgegeben.

26 Seite 26 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die tatsächliche steuerliche Belastung von Unternehmen hat auch die in Übersicht 5 dargestellte periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer in Form des sog. Verlustrücktrags bzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen Länder sehr unterschiedliche Regelungen auf. So sind beispielsweise die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten oder in Österreich verglichen mit Deutschland als restriktiver zu bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass diese Länder keinen Verlustrücktrag kennen, wie es in Deutschland, Frankreich, Irland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Japan, Kanada und den USA der Fall ist. Darüber hinaus ist der Verlustvortrag gerade in den osteuropäischen EU-Staaten nicht wie in den meisten alten EU-Mitgliedstaaten und somit auch Deutschland zeitlich unbegrenzt möglich, sondern zumeist auf 5 bis 7 Jahre befristet. Letzteres hat zur Folge, dass die Verlustvorträge in außergewöhnlich langen rezessiven Phasen für die steuerliche Berücksichtigung verloren gehen können. Längere Befristungen von 9 bis 15 Jahren weisen lediglich die Niederlande, Finnland und Spanien auf, aber auch Kanada und die USA mit jeweils 20 Jahren. Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer 2008 EU-Staaten Land Verlustrücktag Verlustvortag Belgien Unbegrenzt Bulgarien 5 Jahre Dänemark Unbegrenzt Unbegrenzt Deutschland 1 Jahr (Begrenzt auf ) (Bis zu 1 Mio. p. a. voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der jährlichen Einkünfte) Estland Keine Regelung erforderlich Keine Regelung erforderlich Finnland 10 Jahre 3 Jahre (Verlustrücktrag führt zu Steuergut- Frankreich schrift, die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen Steuerschul- Unbegrenzt den verrechnet wird und deren Restbetrag im 6. Jahr erstattet wird) Griechenland 5 Jahre Irland 1 Jahr Unbegrenzt (Bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) (Für Verluste aus der gleichen Quelle) 5 Jahre Italien (Für Anlaufverluste der ersten 3 Jahre keine zeitliche Begrenzung) Lettland 5 Jahre Litauen Unbegrenzt

27 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 27 Fortsetzung: Übersicht 5 Land Verlustrücktag Verlustvortag EU-Staaten Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern 1 Jahr (Indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog. Periodisierungsrücklagen aus den Vorjahren) 1 Jahr (Bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) Unbegrenzt Unbegrenzt 9 Jahre Unbegrenzt (Verrechnung von Verlustvorträgen nur bis zu 75 v. H. der jährlichen Einkünfte; Rest wird weiter vorgetragen) 5 Jahre (Beschränkung des Vortrags auf max. 50 v. H. des entstandenen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr) 6 Jahre (7 Jahre in bestimmten strukturschwachen Gebieten) 5 Jahre Unbegrenzt 5 Jahre Unbegrenzt 15 Jahre 5 Jahre Zeitlich unbegrenzt für Verluste aus den ersten drei Steuerjahren (anschließende Verluste nur unter restriktiven Bestimmungen nach Genehmigung durch die Steuerbehörde) Unbegrenzt Unbegrenzt Andere Staaten Japan Kanada Norwegen Schweiz USA 1 Jahr 3 Jahre (Ausnahmsweise Rücktrag von 2 Jahren zulässig von Verlusten im Liquidationsjahr einer Gesellschaft) 2 Jahre 7 Jahre 20 Jahre Unbegrenzt 7 Jahre 20 Jahre Anmerkung: Ohne Beschränkungen durch Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen.

28 Seite 28 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 4. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen Die beiden nächsten Übersichten enthalten Informationen zu den für Erwerbseinkommen Alleinstehender relevanten nationalen Einkommensteuertarifen. In der Übersicht 6 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2008 sind die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen Zuschläge und die persönlichen Entlastungen durch Steuerabsetz- beträge, Grundfreibeträge und sog. Nullzonen dargestellt. Steuerabsetzbeträge werden von der Steuerschuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu Grundfreibeträgen und sog. Nullzonen die Steuerprogression für die Entlastungswirkung keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen und Nullzonen ist hingegen die effektive Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteuersatz und damit vom Steuertarif. Übersicht 6: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge ) Persönliche Entlastung Eingangssatz des Eingangssatz Staat 2) Tarifs reicht bis zu Steuerabsetz- Grundfreibetrag/ Staaten + Gebietskörperschaften betrag Nullzone im Tarif EU-Staaten + sonstige Zuschläge in Landes- in Landes- in Landesin 3) in 3) in 3) währung währung währung Belgien Bulgarien Staat 25 v. H Gemeinde Brüssel 7,0 v. H. 4) Zuschlag auf Staatssteuer 1,75 v. H. insgesamt 26,75 v. H. 10 v. H. 5 ) Staat 5,48 v. H DKK DKK 301 Dänemark Gemeinden 4) 32,577v. H. insgesamt 38,057v. H. Deutschland 15 v. H Estland 21 v. H EEK Staat 8,5 v. H. 6) ) Finnland Gemeinden 18,6 v. H. 6) insgesamt 27,1 v. H. Frankreich Staat 5,5 v. H Zuschlag Sozialsteuern 8,0 v. H. insgesamt 13,5 v. H. Griechenland 15 v. H ) Irland 20 v. H Staat 23 v. H Italien 9) Regionen 1,15 v. H. 9) insgesamt 24,15 v. H. Lettland 25 v. H. 11) 960 LVL 1.365

29 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 29 Übersicht 6: Fortsetzung Persönliche Entlastung Eingangssatz des Eingangssatz Staat 2) Steuerabsetz- Grundfreibetrag/ Tarifs reicht bis zu Staaten + Gebietskörperschaften betrag Nullzone im Tarif EU-Staaten + sonstige Zuschläge in Landes- in 3) in Landes- in 3) in Landes- in 3) währung währung währung Litauen 24 v. H. 12) LTL Luxemburg Staat 8 v. H Zuschlag 2,5 v. H. des Steuerbetrages für Arbeitslosenfonds 0,2 v. H. insgesamt 8,2 v. H. Malta 15 v. H Niederlande 33,6 v. H. 13) Österreich 38,33 v. H Polen 19 v. H PLN PLN 180 Portugal 10,5 v. H Rumänien 16 v. H. 250 RON 14) 70 Staat 20 v. H. 15) SEK SEK 16) Schweden Gemeinden 31,6 v. H. 4) SEK 16) insgesamt 51,6 v. H. Slowakei 19 v. H SKK 17) Slowenien 16 v. H , , Spanien 24 v. H , , Tschechien 15 v. H CZK Ungarn 18 v. H HUF HUF 18) 587 Vereinigtes 20 v. H Königreich Zypern 20 v. H Andere Staaten Japan Staat 5 v. H. 1,95 Mio Präfekturen 4 v. H. 2 Mio Gemeinden 6 v. H. 2 Mio insgesamt 15 v. H. Bund 15 v. H can$ can$ Kanada Provinz Ontario 6,05v. H can$ can$ insgesamt 21,05v. H. Staat 9 v. H. 19) NOK NOK Norwegen Gemeindesteuer 28 v. H. 20) NOK insgesamt 37 v. H. Schweiz USA Bund 0,77 v. H sfr sfr Kanton Zürich und sfr sfr Gemeinde Zürich 4,38 v. H. insgesamt 5,15 v. H. Bund 10 v. H $ $ 21) 22) Staat New York 4 v. H $ ) Stadt New York 2,907 v. H $ ) insgesamt 16,907 v.h.

30 Seite 30 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 6: Fortsetzung 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2007 bzw ) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif). 3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli ) Durchschnittssatz. 5) Neu: Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 v. H. 6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 28 v. H.; sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus. 8) Freibetrag von für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. 9) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 v. H., deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!). 10) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v. H. und 1,4 v. H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v. H. möglich, hier nicht berücksichtigt, da selten. 11) Neu: Allgemeiner Steuersatz; 15 v. H. für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit. 12) Allgemeiner Steuersatz; 15 v. H. für andere Einkünfte (z. B. Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). 13) Davon entfallen 31,15 v. H. auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums. 14) Maximum; entfällt ab einem Einkommen von RON (= 839 ). 15) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 v. H.; sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 16) Freibetrag von SEK (= ) nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von SEK (= ) bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen. 17) Gilt bis zu einem Einkommen von SKK (= ); bei Einkommen von mehr als SKK (= ) entfällt der Freibetrag. 18) Höchstbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft für hohe Einkünfte schrittweise aus. 19) Staatliche Zusatzsteuer. 20) 28 v. H. Flat Tax (Steuer der Gemeinden 21 v. H. zzgl. Finanzausgleichsteuer 7 v. H.). 21) Maximum; läuft mit steigendem Einkommen aus. 22) Zzgl. standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von $ (=3.456 ). 23) Aber: standard deduction" $ (= ).

31 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 31 In Belgien, Estland, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Malta, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern, aber auch in Kanada, Norwegen und den USA wurde von 2007 zu 2008 der Grundfreibetrag erhöht. Vergleichsweise wenige Veränderungen ergaben sich beim Eingangssteuersatz; hier erfolgten Steuersatzsenkungen lediglich in Estland, Finnland und Litauen. Am bemerkenswertesten war die Einführung einer sog. Flat Tax in Bulgarien mit einem einheitlichen Steuersatz von 10 % statt des bisherigen progressiven Einkommensteuerregimes (Eingangssteuersatz i. H. v. 20 %). Gleichzeitig wurde der Grundfreibetrag abgeschafft. Auch in Tschechien wurde eine Flat Tax eingeführt, wobei allerdings der einheitliche Steuersatz i.h. v. 15 % den bisherigen Eingangssteuersatz um drei Prozentpunkte übersteigt. Ferner kam es im Vereinigten Königreich zu einer deutlichen Erhöhung des Eingangssteuersatzes um 10 Prozentpunkte auf nun 20 %. Beachtet werden muss bei der Interpretation dieser Daten, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifeingangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z. B. in den nordischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern wird eine Einzelveranlagung vorgenommen (etwa Österreich), in anderen eine Zusammenveranlagung, wobei diese mit Splitting (etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA) durchgeführt werden kann. Grundsätzlich stehen sich Ehepaare, bei denen die Partner stark voneinander abweichende Einkommenshöhen aufweisen, mit dem Splittingverfahren am besten. Die Übersicht 7 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2008 enthält die höchstmöglichen Steuersätze im Rahmen der Besteuerung des Erwerbseinkommens alleinstehender natürlicher Personen und die Einkommenshöhe, ab der die Steuersätze zur Anwendung kommen.

32 Seite 32 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 7: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge ) Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz Staat beginnt oberhalb Staaten + Gebietskörperschaften eines zu in 2) + sonstige Zuschläge versteuernden Einkommens von EU-Staaten Belgien Staat 50 v. H Gemeinde und Verbände (Brüssel) 7,0 v. H. Zuschlag auf Staatssteuer (Durchschnitt) 3,5 v. H. insgesamt 53,5 v. H. Bulgarien 10 v. H 3). Flat Tax Dänemark Plafond (höchstens) 59 v. H. 4) 45,0 v. H. 5) Deutschland 5,5 v. H. Solidaritätszuschlag 2,48v. H. insgesamt 47,48v. H. Estland 21 v. H. Flat Tax Staat 31,5 v. H Finnland Gemeinden (Durchschnitt) 18,6 v. H. insgesamt 50,1 v. H. Staat 40 v. H Frankreich Zuschlag Sozialsteuern 8,00v. H. insgesamt 48 v. H. Griechenland 40 v. H Irland 41 v. H Staat 6) 43 v. H Italien Regionen 7) 1,15 v. H. insgesamt 44,15 v. H. Lettland 25 v. H. 8) Flat Tax Litauen 24 v. H. 9). Flat Tax Luxemburg Staat 38 v. H Zuschlag 2,5 v. H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds 0,95 v. H. insgesamt 38,95 v. H.

33 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 33 Übersicht 7: Fortsetzung Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz Staat beginnt oberhalb Staaten + Gebietskörperschaften eines zu in 2) + sonstige Zuschläge versteuernden Einkommens von Malta 35 v. H Niederlande 52 v. H Österreich 50 v. H Polen 40 v. H PLN Portugal 42 v. H Rumänien 16 v. H. Flat Tax Staat 25 v. H SEK 10) Schweden Gemeinden (Durchschnitt) 31,6 v. H. insgesamt 56,6 v. H. Slowakei 19 v. H. Flat Tax Slowenien 41 v. H , ,20 Spanien. 43 v. H , ,20 Tschechien 15 v. H. Flat Tax Staat 36 v. H HUF Ungarn Solidaritätszuschlag 4 v. H HUF insgesamt 40 v. H. Vereinigtes 40 v. H Königreich Zypern 30 v. H

34 Seite 34 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 7: Fortsetzung Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz Staat beginnt oberhalb Staaten + Gebietskörperschaften eines zu in 2) Andere Staaten Japan + sonstige Zuschläge versteuernden Einkommens von Staat 40 v. H. 18 Mio Präfekturen 4 v. H. Flat Tax Gemeinden 6 v. H. Flat Tax insgesamt 50 v. H. Kanada (nach Provin- Bund 29 v. H can$ zen und Territorien Provinz Ontario 17,41 v. H can$ unterschiedlich) insgesamt 46,41 v. H. Staat 12 v. H NOK Norwegen Gemeindesteuer 28 v. H. Flat Tax insgesamt 40 v. H. Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich) Bund 11,5 v. H. Kanton Zürich und Gemeinde Zürich 28,47 v. H. insgesamt 39,97 v. H sfr sfr USA Bund 35 v. H $ (nach Einzelstaaten, Staat New York 6,85 v. H. 11) $ Gemeinden und Stadt New York 3,65 v. H. 11) $ Bezirken unter- insgesamt v. H. schiedlich) 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2007 bzw ) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli ) Neu: Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 v. H. 4) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 59 v. H. übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen. 5) Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften auf 42 v. H. ist zum ausgelaufen. 6) Zzgl. lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 v. H. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!). 7) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v. H. und 1,4 v. H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v. H. möglich; hier nicht berücksichtigt, da selten. 8) Neu: Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit 15 v. H. 9) Neu: Allgemeiner Steuersatz; 15 v. H. für andere Einkünfte (z. B. Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). 10) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend. 11) Abzugsfähig bei Bundessteuer..

35 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 35 Auch bezogen auf die Einkommensteuerspitzensätze haben mehrere Staaten Änderungen vorgenommen. So haben Estland, Finnland und Litauen Tarifsenkungen durchgeführt. Am bemerkenswertesten waren allerdings die durch die Einführung von sog. Flat Tax Regimen bedingten Senkungen des Spitzensteuersatzes in Bulgarien und Tschechien um 14 bzw. gar 17 Prozentpunkte. Alternativ bzw. zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen, ab denen der Spitzensteuersatz greift, verändert. Leichte Anhebungen ergaben sich in Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern. Auffällig ist, dass von 2007 zu 2008 in keinem der untersuchten Länder eine Erhöhung des Einkommensteuerspitzensatzes oder eine Senkung der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, stattgefunden hat. In Grafik 5 sind die höchstmöglichen Steuersätze (inkl. Zuschlägen u. Ä.) im Rahmen der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen im internationalen Vergleich für 2008 nochmals dargestellt.

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