Konzeption Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
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- Dennis Kästner
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1 Landwehrstraße Vechta Heimleiter: / Gruppe 1: / Gruppe 2: / Telefax: / Internet: info@marienhain-vechta.de Konzeption Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) 1. Einleitung Das Kinder- und Jugendwohnheim Marienhain wurde von der Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau, die bis heute Träger der Einrichtung ist, 1969 in Vechta gegründet. Spitzenverband ist der Landescaritasverband Oldenburg in Vechta. Die Einrichtung liegt am Stadtrand von Vechta in landschaftlich ansprechender Umgebung. Das Gelände selbst gehört zur Kongregation der Schwestern, mit dem Sitz des Provinzialates in Coesfeld, zum Kloster Marienhain, in dem etwa 50 Schwestern Unserer Lieben Frau leben. Neben dem Kinder- und Jugendwohnheim gibt es auf diesem Gelände die Berufsbildenden Schulen der Schwestern Unserer Lieben Frau. Die unterschiedlichen Schulformen sind die Berufsfachschule Sozialassistenz Schwerpunkt Sozialpädagogik, die Fachschule Sozialpädagogik, die Fachschule Heilpädagogik (Vollzeitform und berufsbegleitende Form), die Berufsfachschule Altenpflege und die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik. Es besteht eine enge Zusammenarbeit des Kinder- und Jugendwohnheimes mit der Schule. Psychologen und Pädagogen der Schule sowie heilpädagogische Angebote, auch Einzelförderungen, stehen zur Verfügung. Nach Beendigung der Unterbringung im Kinder- und Jugendwohnheim Marienhain besteht die Möglichkeit einer sozialpädagogischen Familienbetreuung als direkte Folgemaßnahme. Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass ein nahtloser Übergang der Hilfemaßnahmen mit bestehenden Bezugspersonen die Zusammenarbeit mit den Eltern und Jugendlichen erleichtert. Kontakte zu den ehemaligen Mitbewohnern können weiterhin aufrechterhalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, an Freizeit- und Gruppenaktivitäten des Kinder- und Jugendwohnheims teilzunehmen. 1
2 2. Grundlagen Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im 31 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung: Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Sie orientiert sich am Lebensalltag und der Lebenspraxis der Familien. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Diese Motivation wird als zentral für den Hilfeverlauf erachtet, mit dem Ziel eine Stärkung der Selbsthilfekräfte der Familie zu entwickeln. Die SPFH wird zeitlich variabel gestaltet. Sie erfolgt über einen längeren Zeitraum (in der Regel ein bis drei Jahre). Sie erfolgt auf Antrag der Familie und wird durch die Hilfeplanung (gem. 36 SGB VIII) geführt. Die SPFH kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden, die Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist oder diese Form der Jugendhilfe sich als nicht geeignet herausstellt. Leitfaden für die SPFH ist der Hilfeplan. 3. Zielgruppe Die sozialpädagogische Familienhilfe kann in allen Familien eingesetzt werden, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen. Der Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfe geschieht in Kernfamilien, Stieffamilien und Ein-Eltern-Familien. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. 2
3 Ausschlusskriterien: fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Erziehungsberechtigten gravierende Suchtproblematik schwere psychische Erkrankung Gefährdung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin Über einen Ausschluss wird in jedem Fall individuell entschieden. 4. Ziele Ziel der SPFH ist es, die familiären Bindungen zu erhalten und die Familienmitglieder zu befähigen, wieder einen gelingenden Alltag gestalten und leben zu können. Die Familienmitglieder sollen eigene Kräfte und Stärken mobilisieren und damit einen Prozess der Selbsthilfe einleiten. Die Familie soll möglichst bald autonom ohne Hilfestellung von außen innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen lebensfähig und entwicklungsfähig werden. Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe sind: Bewusstsein zur Veränderung der vorhandenen Strukturen erarbeiten die vorhandenen Fähigkeiten und Eigenkräfte der Familie (wieder-) zu entdecken, ihre Entwicklung zu fördern und zu stabilisieren die Familienmitglieder zu einer selbständigen Lebensbewältigung und damit zur Selbsthilfe zu befähigen das eigene Problemlösepotenzial der Familie zu stärken die Beziehungen in der Familie zu klären und ggf. zu stabilisieren die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern und zu stärken die Strukturierung des Alltags zu fördern (Fähigkeiten der Haushaltsführung zu verbessern, die ökonomische Situation zu stabilisieren, den regelmäßigen Tagesablauf zu unterstützen) und auf diese Weise die Familie zu entlasten die Einbindung der Familie in den Sozialraum zu fördern Hilfe zur Selbsthilfe für die Familie anzubieten eigenverantwortliches Verhalten anzuregen Passivität durch Aktivität überwinden die Familie zu stärken und zu motivieren eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfelds zu nutzen und so den Alltag besser lebbar zu machen alternative Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren Erziehungskompetenz zu stärken alternative Konfliktstrategien zu erlernen und umzusetzen materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren eine andere Hilfe als Folgemaßnahme vorzubereiten 3
4 5. Inhalte Die sozialpädagogische Familienhilfe ist auf die Bereitschaft der Familie zur Mitwirkung und zur Veränderung angewiesen. Daher ist die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung die Grundlage der vertrauensvollen und angstfreien Zusammenarbeit mit der Fachkraft der sozialpädagogischen Familienhilfe. Grundsätzlich sollte mit der Eignung dieser Hilfeart im Einzelfall die Prüfung verknüpft sein, ob die Familie die Nähe der Fachkraft ertragen kann ein Problembewusstsein der Eltern und der Wunsch nach Veränderung vorhanden ist die Bereitschaft zur Verbindlichkeit von Absprachen vorhanden ist. Angebote während des Einsatzes der sozialpädagogischen Familienhilfe: Standortklärung der Familie durch Gespräche Praktische Alltagshilfe leisten Gegenseitiges Zuhören einüben Sich-artikulieren einüben Ressourcen der Familie feststellen und rückmelden Ideen in der Familie zu anstehenden Lösungen sammeln und mit der Familie erste Schritte der Selbsthilfe einüben ggf. kontroverse Ziele in der Familie zulassen, gegenseitig vorstellen und auf ihre zukünftige Hilfeplan-Verwendbarkeit hin überprüfen Ziele der Familie in leistbare Teilziele auflösen die Familie im Sozialraum mit anderen Kooperationspartnern vernetzen Die Angebote orientieren sich grundsätzlich an der Hilfeplanung, die sich auf den individuellen Bedarf der Familie stützt. 6. Methoden Sozialpädagogische Familienhilfe bedient sich unterschiedlicher Arbeitsmethoden und Interventionsformen: beratende Gespräche (Einzel-, Paar- und Familiengespräche) modellhaftes Handeln praktische Hilfen und pädagogische Arbeit mit Eltern und Kindern Die methodische Ausgestaltung der Sozialpädagogischen Familienhilfe orientiert sich an folgenden Standards und Kriterien: Intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben beratende Gespräche zur Unterstützung des Erziehungsgeschehens in der Familie modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselsituationen im Alltagsgeschehen der Familien 4
5 Auseinandersetzung mit der Erziehungsfunktion, dem Erziehungsstil, und dem erzieherischen Handeln in der Familie Unterstützung in der Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Verantwortung innerhalb der Familie und der elterlichen Vertretung nach außen (Gespräche mit Schulen, Kindergärten, Arbeitgebern etc.) Unterstützung und Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten gemeinsames Spielen mit Eltern und Kindern Entwickeln und Einüben von Umgangsregeln Klärung der Aufgabenverteilung in der Familie Unterstützung und Erweiterung der Erziehungskompetenzen der Eltern Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung der Kinder Erschließung von Förderungsmöglichkeiten für die Kinder Entwicklung der familiären Ressourcen und Stabilisierung des Familiensystems Unterstützung bei der Lebensplanung Aufarbeitung familiärer Beziehungsstörungen Beziehungs- und Rollenklärung der Familienmitglieder Erschließung von Angeboten im Wohnumfeld Intensive Betreuung und Begleitung der Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen Unterstützung in der Alltagsgestaltung und Aufarbeitung der Alltagsprobleme in der Familie Unterstützung bei administrativen Aufgaben Aufbau und Stärkung der Kommunikationsregeln und Umgangsformen lebenspraktische Hilfen Hilfestellung bei der Schuldenregulierung Unterstützung bei Haushaltsangelegenheiten, z.b. Einkaufsplanung und Haushaltsführung auf Wunsch Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen gemeinsames Erarbeiten einer Alltagsstruktur Einüben des Einhaltens von Terminen, Vereinbarungen und Absprachen Herstellung von interdisziplinärer Vernetzung Intensive Betreuung und Begleitung der Familie bei der Lösung von Konflikten und Krisen Bearbeitung der Konflikte und Krisen und der Familienproblematik allparteiliche Unterstützung der verschiedenen Konfliktpartner Vermittlung in Familienkonflikten und Krisen Krisenintervention Vermittlung weiterer Hilfen Aufbau und Schaffen von Konfliktregeln und Einhaltung von Absprachen Erarbeiten von Konfliktursachen und Lösungsmodellen Stabilisierung des Familiensystems Konfliktarbeit 5
6 Hilfen zur Selbsthilfe Entwicklung der familiären Ressourcen Unterstützung bei der Schuldenregulierung Aufbau eines Beziehungs- und Unterstützungssystems im sozialen Umfeld Erschließung der Angebote im Wohnumfeld (Kindergarten, Schule) Erschließung von Freizeitangeboten und Mitwirkung in Vereinen und Nachbarschaft Aufbau von Eltern-, Familienkreisen Gruppenarbeit für Familien und Familienmitglieder Integration in Gruppenangebote Entwicklung des Selbsthilfepotentials in der Familie Familienfreizeiten Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Institutionen Kindeswohlgefährdende Entwicklungen werden zeitnah dem öffentlichen Jugendhilfeträger gemäß 8a SGB VIII mitgeteilt regelmäßig stattfindende Hilfeplankonferenzen Berichtswesen in zu vereinbarenden Zeitabständen Erarbeitung von Hilfekonzepten im Rahmen der Hilfeplanung Herstellung von Transparenz im Hilfeprozess Kooperation und Absprachen bei der Wahrnehmung unterschiedlicher Aufgaben, Interessen und Funktionen 7. Voraussetzungen zur Leistungserbringung Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das zuständige Jugendamt für die Familie nach vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen Leistungsvereinbarung mit Entgeltsatz pro Einsatzstunde zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer 8. Personal Die Sozialpädagogische Familienhilfe erfolgt durch einen Dipl.-Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen (FH) des Kinder- und Jugendwohnheims. Der Betreuungsumfang wird im Hilfeplan festgelegt. 6
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