Europäische Richtlinie 2010/32/EU des Rates. Über eine Million Nadelstichverletzungen. Sicherheitsprodukte bieten zuverlässigen Schutz.

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1 Europäische Richtlinie 2010/32/EU des Rates Über eine Million Nadelstichverletzungen jährlich in Europa. VACUETTE Sicherheitsprodukte bieten zuverlässigen Schutz.

2 Über eine Million Nadelstichverletzungen jährlich in Europa Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben einen riskanten Job. Europäische Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/ spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor Mehr als 30 pathogene Keime lauern im Patientenblut Verletzungen durch spitze oder scharfe medizinische Instrumente zählen immer noch zu den großen Gefahren für Mitarbeiter im Krankenhaus und im Gesundheitsdienst. Über 30 pathogene Keime, einschließlich Hepatitis B und C sowie HIV können bei einem Nadelstich übertragen werden. Bereits kleinste übertragene Blutmengen können zu lebensbedrohlichen Infektionen führen. Das ultimative Datum: 11. Mai 2013 Nach dem Willen der Verantwortlichen soll sich dies nun ändern. Die europäischen Sozialpartner haben 2009 eine europäische Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen getroffen, die 2010 als Richtlinie der Europäischen Union verabschiedet wurde. Die Richtlinie muss bis zum 11. Mai 2013 in allen Mitgliedsstaaten in verbindliches nationales Recht übertragen werden. Das Ziel: Größtmögliche Sicherheit Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld mit größtmöglicher Sicherheit für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu schaffen. Erreicht werden soll dies einerseits mit Information und Unterrichtung zur Bildung eines Gefahrenbewusstseins und andererseits durch Risikobewertung und gezielte Risikobeseitigung durch geeignete Schutzmaßnahmen wie z.b. die Verwendung von sicheren Instrumenten mit Nadelschutz. Um eine möglichst baldige legislative Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen, wurde das European Biosafety Network etabliert. Die Organisation soll mit Orientierungshilfen, Informationen und Berichterstattung die nationalen Verfahren unterstützen und beratend begleiten. Einige Länder gehen mit gutem Beispiel voran Angesichts der massiven Gefährdungen ist es ratsam, umgehend mit der Umsetzung vor Ort zu beginnen. In manchen Mitgliedsstaaten wie z.b. in Deutschland oder Spanien wurden bereits vor der Europäischen Richtlinie Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahren eingeleitet. Die Erfahrungen dort zeigen, dass durch die Kombination von Schulung, sicheren Arbeitsverfahren, dem Einsatz von medizinischen Instrumenten mit Sicherheits- und Schutzmechanismen und geeigneten Kontrollmechanismen, Nadelstichverletzungen weitgehend vermieden werden können. Kein Grund weiter zu warten! Nadelstichverletzungen stellen zudem einen hohen Kostenfaktor im Gesundheitsdienst und für die Gesellschaft im Allgemeinen dar. Es gilt, diese Kosten schon jetzt zu vermeiden und nicht zu warten, bis die Legislative gehandelt hat. Die emotionalen Auswirkungen von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente können schwerwiegend sein und lange andauern, auch wenn dabei keine ernsthafte Infektion übertragen wird. Beschäftigte im Gesundheitsdienst und ihre Angehörigen können monatelang schwer darunter leiden, bis sie die Gewissheit haben, doch nicht an einer potenziell tödlich wirkenden Infektion erkrankt zu sein. Warten Sie nicht bis die nächsten Nadelstiche in Ihrer Institution gemeldet werden. Handeln Sie jetzt. 2 3

3 Welche Obliegenheiten ergeben sich aus der Europäischen Richtlinie? Zusammenarbeit Risikobewertungen müssen in allen Situationen vorgenommen werden, bei denen ein Potenzial für Verletzungen besteht oder eine Kontamination mit Blut oder potenziell infektiösen Stoffen möglich ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter arbeiten auf geeigneter Ebene zusammen um Gefahren zu vermeiden, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Sie entwickeln: eine allgemeine Präventionsstrategie Schulungsprogramme Gesundheitsüberwachungsverfahren Beseitigung, Prävention und Schutz Resultiert aus der Risikobewertung eine Infektionsgefahr, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie: Vermeiden der unnötigen Verwendung von scharfen/spitzen Instrumenten durch Implementierung von veränderten Verfahren Festlegen und Umsetzen sicherer Verfahren für den Umgang und die Entsorgung von scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen Das Wiederaufsetzen von Schutzkappen auf gebrauchte Nadeln wird mit sofortiger Wirkung verboten Bereitstellen von medizinischen Geräten mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen Einführung wirksamer Entsorgungsverfahren Verwendung persönlicher Schutzausrüstung Impfangebote an die Mitarbeiter Information, Sensibilisierung und Schulung Arbeitnehmer erhalten Unterweisung über: Die richtige Verwendung scharfer/spitzer medizinischer Instrumente mit integrierten Schutzmechanismen Risiken bei Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der am Arbeitsplatz üblichen Vorgehensweisen Die korrekte Verwendung von Abfallbehältern für scharfe/spitze Instrumente und Entsorgungsverfahren Die Bedeutung der Schutzimpfung und Gewährleistung des Zugangs zu Schutzimpfungsdiensten Verfahren für Meldung, Reaktion und Überwachung und ihre Bedeutung Im Verletzungsfall zu treffende Maßnahmen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schulungen in regelmäßigen Intervallen zu organisieren und anzubieten und die Mitarbeiter für die Teilnahme freizustellen. Meldeverfahren Unfälle und Zwischenfälle mit scharfen/spitzen Instrumenten werden dem Arbeitgeber umgehend gemeldet. 4 5

4 Reaktion und Folgemaßnahmen Der lange Weg mit mehr als 20 Jahren intensiver Anstrengung Wenn es zu einer Verletzung kommt, sind unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen: Versorgung verletzter Mitarbeiter einschließlich medizinischer Untersuchung, Postexpositionsprophylaxe und anschließend der Gesundheitsüberwachung. Untersuchung der Unfallursachen und -Umstände, Protokollierung und Ergreifen von Maßnahmen zur Behebung der Unfallursache. Bei einer Infektion eines Mitarbeiters sind Rehabilitationsmaßnahmen, Weiterbeschäftigung und Ausgleichzahlungen in Betracht zu ziehen. Dem Betroffenen wird absolute Vertraulichkeit zugesichert. Auswahlkriterien für die Verwendung von medizinischen Instrumenten mit integrierten Schutzfunktionen Das European Biosafety Network gibt in seiner Leitlinie zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie die folgenden Auswahlkriterien für sichere Instrumente an: Das Instrument darf die Patientenpflege nicht beeinträchtigen Das Instrument muss zuverlässig funktionieren Der Sicherheitsmechanismus muss einen integralen Teil der Sicherheitsvorrichtung bilden, darf also kein separates Zusatzteil sein Das Instrument muss leicht zu gebrauchen sein und von Seiten der medizinischen Fachkraft nur geringfügige Änderung in der Technik der Ausführung verlangen Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss einfach auszuführen sein und der Pflegeperson eine entsprechende Kontrolle über das Verfahren gestatten Das Instrument darf keine anderen Sicherheitsgefährdungen oder Expositionsquellen gegenüber Blut hervorrufen Automatische oder einhändige Aktivierung des Sicherheitsmechanismus ist vorzuziehen Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss sich der medizinischen Fachkraft gegenüber in Form eines hörbaren, fühlbaren oder sichtbaren Zeichens offenbaren Der Sicherheitsmechanismus sollte nach seiner Aktivierung nicht reversibel sein Umfassende Benutzerunterweisung und -unterrichtung sind bei der Einführung medizinischer Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen von ausschlaebender Bedeutung. Die Erfahrung zeigt, dass bei entsprechend guter Ausführung, in Kombination mit sichereren Arbeitsverfahren, die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen viel effektiver ist. Zu Verfahren mit dem höchsten Risiko gehören Blutentnahme, intravenöse Kanülierung und perkutanes Platzieren von Spritzen. Kleine Blutmengen können zu potenziell lebensbedrohlichen Infektionen führen. Hohlnadeln enthalten mehr Blut und bringen daher größere Risiken mit sich als massive Nadeln Berufsverbände warnen vor den Gefahren bei Verletzungen mit kontaminierten Instrumenten Erste einfache Sicherheitsprodukte erscheinen am Markt OSHA* veröffentlicht den Bloodborne Pathogens Standard um Arbeitnehmer vor den Risiken zu schützen Immer mehr Studien und Veröffentlichungen weltweit beschreiben das enorme Ausmaß und die teils dramatischen Folgen von Nadelstichverletzungen Die US Regierung verabschiedet den Needlestick Prevention and Safety Act (November 2000) Das US Department of Labor erarbeitetet neue OSHA Standards für die praktische Umsetzung des Gesetzes Sicherheitsprodukte werden in größerem Maße eingesetzt. Das Produktangebot wird vielfältiger und kostengünstiger Der Einsatz von Sicherheitsprodukten wird wirtschaftlich. In einigen Ländern beschließen immer mehr Krankenhäuser die Einführung von Produkten mit Sicherheitsmechanismus Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag zum Schutz der im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer zu unterbreiten In Deutschland tritt die TRBA 250 in Kraft. (Februar 2008) Danach sind Instrumente durch geeignete sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringe Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen den europäischen Sozialpartnern HOSPEEM und EGÖD (Juli 2009) Der Europäische Rat verabschiedet die Richtlinie 2010/32/EU, nach der die Rahmenvereinbarung als Grundlage für nationales Recht gelten soll (Mai 2010) Immer mehr Krankenhäuser erkennen die Vorteile und führen jetzt Sicherheitsprodukte ein, im Bewusstsein ihrer Verantwortung und im Vorgriff auf die kommende Gesetzgebung Die EU Mitgliedsstaaten müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen (11. Mai 2013) * OSHA Occupational Safety & Health Administration im US Department of Labor Literatur Richtlinie 2010/32/EU Des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, Brüssel Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor HOSPEEM (Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen) und EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst) Brüssel, European Biosafety Network: Leitlinie zur Durchführung der EU Rahmenvereinbarung, der Richtlinie des Rates und der damit verbundenen nationalen Gesetzgebung

5 Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website /preanalytics oder kontaktieren Sie uns: Österreich (Firmenzentrale) Greiner Bio-One GmbH Tel Fax Frankreich Greiner Bio-One SAS Tel Fax office@fr.gbo.com Schweiz Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH Tel Fax office@ch.gbo.com Spanien VACUETTE Espana S.A. Tel Fax info@vacuette.es Ungarn Greiner Bio-One Hungary Kft. Tel Fax office@hu.gbo.com Brasilien Greiner Bio-One Brasil Tel Fax office@br.gbo.com Großbritannien Greiner Bio-One Ltd. Tel Fax info@uk.gbo.com USA Greiner Bio-One North America Inc. Tel Fax info@us.gbo.com China Greiner Bio-One Suns Co., Ltd. Tel Fax office@cn.gbo.com Indien Greiner Bio-One INDIA Pvt., Ltd. Tel Fax info@gboindia.com Thailand Greiner Bio-One Thailand Ltd Tel Fax office@th.gbo.com Deutschland Greiner Bio-One GmbH/Preanalytics Tel Fax office@de.gbo.com Niederlande Greiner Bio-One B.V. Tel Fax info@nl.gbo.com rev.00, d

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