Rückstandsprobleme durch Pflanzenschutzmittel in Strauchbeeren

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1 Rückstandsprobleme durch Pflanzenschutzmittel in Strauchbeeren P. Galli, H.G. Funke (LTZ Augustenberg), E. Schüle (CVUA Stuttgart) In den Jahren 2 und 25 sind bei Serienuntersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) unerwartet häufig Rückstandsprobleme durch Pflanzenschutzmittel in Strauchbeeren aufgetreten. Bis zu einem Drittel der untersuchten Fruchtproben wiesen unzulässige Rückstände auf. Es handelte sich dabei teils um Verstöße gegen die Indikationszulassung, teils um Höchstmengenüberschreitungen. Dies hat zu kritischen Berichten in Presse und im Internet und teilweise zu einer Verunsicherung der Verbraucher geführt. Der entstandene negative Eindruck in der Öffentlichkeit birgt die Gefahr eines Imageverlustes für Großmärkte, Obst aus Baden-Württemberg und den Obstbau insgesamt. Daneben ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen. Lebensmittel mit Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelrückständen dürfen gemäß 9 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) nicht in den Verkehr gebracht werden, d.h. sie müssen vernichtet werden. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln bei denen Höchstmengen von Pflanzenschutzmittelrückständen überschritten sind, stellt gemäß LFGB eine Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz jedoch einen Straftatbestand dar und hat neben dem wirtschaftlichen Schaden ein entsprechendes Verfahren zur Folge. Baden-Württemberg als wichtigstes deutsches Anbaugebiet von Strauchbeeren ist von dieser Situation besonders betroffen. Im folgenden Beitrag der LfP Stuttgart (jetzt LTZ Augustenberg) und des CVUA Stuttgart soll die Rückstandsprobleme aus einheimischer Produktion nochmals aufgea und über die Folgerungen für die Praxis informiert werden. Rückstände in Strauchbeeren Tab. 1: Rückstände bei Beerenobst 2/25 Obstkultur Jahr Anzahl Proben Proben mit Rückständen über der Höchstmenge Proben mit nicht zugelassenen Wirkstoffen Anzahl % Anzahl % Brombeeren 2 7 Himbeeren 2 25 Heidelbeeren 2 25 Johannisbeeren 2 25 Stachelbeeren In der Tabelle sind die Ergebnisse aus den Rückstandsuntersuchungen des CVUA Stuttgart aus den Jahren 2 und 25 zusammengefaßt. Bereits bei Untersuchungen im Jahr 2 wurden unzulässige Rückstände bei Strauchbeeren gefunden. Während dies bei Himbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren keine oder nur wenige Fälle betraf, kam es bei Johannisbeeren und Stachelbeeren in rund einem Drittel der Proben zu Beanstandungen. Die Untersuchungen wurden daher im Folgejahr fortgesetzt. Die Ergebnisse aus 25 bestätigten den Befund, daß in den genannten Strauchbeerenkulturen relativ häufig Rückstandsprobleme auftreten. Zusätzlich wurden 25 aber auch in Himbeeren in % der Fälle unzulässige Rückstände und Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. 1

2 Bei den Johannisbeeren wurden 25 in % und bei den Stachelbeeren in 29 % der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die in der betreffenden Kultur nicht zugelassen sind, also einen Verstoß gegen die Indikationszulassung darstellen. In 1 % der untersuchten 67 Johannisbeer- und Stachelbeerproben wurden außerdem Rückstandsgehalte festgestellt, die über der gesetzlich festgelegten Höchstmenge liegen. Auffallend ist, daß die Höchstmenge nur bei Wirkstoffen überschritten wurde, deren Anwendung nicht in Johannisbeeren oder Stachelbeeren zugelassen ist. Eine Erklärung dafür ist, daß bei diesen Wirkstoffen wegen der fehlenden Zulassung eine besonders niedrige Höchstmenge festgesetzt wurde (praktischer Nullwert). Dagegen wurden Höchstmengenüberschreitungen von zugelassenen oder genehmigten Mittel nicht gefunden. Dies zeigt, daß in der Praxis die Anwendungsvorschriften hinsichtlich der zugelassenen Mittel eingehalten werden. Abb. 1 und 2: Rückstandsprobleme sind 2/5 vor allem bei Johannisbeeren und Stachelbeeren aufgetreten (Foto: CVUA Stuttgart) Mögliche Ursachen Nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse haben das Ministerium, die Untersuchungsämter, Pflanzenschutzdienst und Marktorganisationen die möglichen Ursachen der negativen Befunde analysiert, um auf eine künftige Fehlervermeidung hinzuwirken. Die Untersuchungsdaten lassen auf mehrere Fehlerquellen schließen. Naheliegend ist die Anwendung von nicht zulässigen Pflanzenschutzmitteln. Dagegen wurden die Anwendungsvorschriften bei zugelassenen Mitteln beachtet. Ein Großteil der Fälle ist offenbar darauf zurückzuführen, daß Früchte durch Abdrift oder durch Restmengen im Pflanzenschutzgerät kontaminiert wurden. Diese Fehlanwendungen sind zusätzlich bedingt durch die Kleinparzellierung in manchen Obstanbaugebieten in Baden-Württemberg. Wenn aber auf eine Kultur nichtzulässige Pflanzenschutzmittel gelangen, so ist wie erwähnt die Gefahr groß, daß damit auch die sehr niedrige Höchstmenge überschritten wird. Die genannten Gründe geben zwar Hinweise auf die entstandene Rückstandsproblematik, können sie aber nicht rechtfertigen. In den folgenden Auflistungen wird nochmals erläutert, auf welche Punkte beim praktischen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu achten ist, um unerlaubte Rückstände zu vermeiden. 2

3 Indikationszulassung Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ausgewiesenen Indikationen angewandt werden. Die Ausweisung erfolgt durch Zulassung oder Genehmigung gegen einen bestimmten Schaderreger in einer bestimmten Kultur (Indikationszulassung). Dies bedeutet insbesondere keine Anwendung von Mitteln mit Anwendungsverbot (z.b. E 65 forte, ME 65 SP, Lebaycid u.a.), keine Anwendung von nicht in Deutschland zugelassenen Wirkstoffen, keine Anwendung von Mitteln oder Wirkstoffen, die nicht in dieser Kultur zugelassen bzw. genehmigt sind (z.b. das im Weinbau zugelassene Prosper in Stachelbeeren). Anwendungsvorschriften Bei der Zulassung werden für jedes Mittel Anwendungsvorschriften erteilt, die gewährleisten, daß keine negative Auswirkungen wie z.b. Rückstandsüberschreitungen eintreten (Gebrauchsanleitung). Insbesondere ist auf den festgelegten Anwendungszeitraum hinzuweisen. Zu nennen sind der Anwendungszeitraum bzw. das angegebene Entwicklungsstadium: Häufig ist nur eine Anwendung vor der Blüte oder nach der Ernte möglich (also nicht während der rückstandsrelevanten Zeit). die Anwendungshäufigkeit: Bei fast allen Pflanzenschutzmitteln ist die Zahl der Behandlungen/Saison für den Schaderreger oder die Kultur limitiert (z.b. Pirimor in Johannisbeeren maximal 2 Anwendungen/Jahr). Aufwandmenge: Die korrekte Berechnung des Mittelaufwands richtet sich nach Anlagengröße und Kulturhöhe (unabhängig vom Wasseraufwand). die Wartezeit: Maßgebend ist der Zeitraum (in Tagen) von der letzten Applikation bis zur Ernte (nicht: bis zum Verbrauch!). Technische Restmengen und Spritzbrühereste Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verbleibt automatisch eine technische Restmenge in den Leitungen, im Filter und in der Pumpe. Vor allem aber kann im Tankbehälter noch ein größerer Rest von Spritzbrühe vorhanden sein. Wenn das Pflanzenschutzgerät anschließend für eine andere Kultur benutzt wird, besteht die Gefahr, daß diese Spritzflüssigkeitsreste verschleppt werden. Da viele Mittel nur für bestimmte Kulturen zugelassen sind, können daraus unerlaubte Rückstände resultieren. Vor dem Wechsel zu einer anderen Kultur muß daher vor dem Neu-Ansetzen eines Pflanzenschutzmittels das Gerät vollständig entleert und sachgerecht gereinigt werden: Nur die tatsächlich benötigte Menge an Spritzbrühe ansetzen Restmengen 1:1 verdünnen und auf bereits zuvor behandelter Fläche ausbringen Reinigung von Tank, Schlauchsystem, Filter Bei Geräten ohne Spülwasserbehälter Wasser in Kanistern mitführen, um eine Reinigung auf bewachsener Fläche vornehmen zu können Abb. : Technische Restmengen im Pflanzenschutzgerät sind eine mögliche Fehlerquelle (Foto: A. Fried)

4 Abdrift Durch Abdrift bei Behandlung von Nachbarkulturen, insbesondere bei höheren Baumformen, kann es zu unerlaubten Rückständen auf dem Erntegut kommen (z.b. bei einer Dimethoatbehandlung gegen Kirschfruchtfliegen auf benachbarten Kirschbäumen). Abdrift auf Nachbarkulturen muß u.a. durch folgende Maßnahmen unbedingt vermieden werden: abdriftmindernde Technik regelmäßige Wartung der Applikationsgeräte (Prüfplakette) Applikation nur bei günstigen Witterungsbedingungen (Windstille) bei kleineren Flächen: Folienabdeckung während der Spritzung Anlagenstruktur Abdrift ist in Anbaugebieten mit traditionell kleinparzellierten und mit vielfältigen Obstkulturen bepflanzten Obstflächen auch ein strukturelles Problem. Sehr häufig stehen größere Baumformen dicht neben Strauchbeeren oder Erdbeeren, oder es sind verschiedene Beerenobstarten nebeneinander gepflanzt. Diese Verhältnisse erschweren die Verhinderung von Abdrift bei Pflanzenschutzmittel-Maßnahmen. Wo immer möglich sollte die Anbaustruktur bereinigt werden: eventuell Rodungsmaßnahmen vornehmen (Unterkulturen von Beerenobst) Bei Neuanlagen keine Zwischenpflanzungen mit anderen Obstarten Sorten-/Reifezeitspektrum beachten (keine Mischpflanzung bei unterschiedlichem Pflanzenschutz) Abb. : Bei Strauchbeeren zwischen Baumobst besteht die Gefahr von Abdrift (Foto: H. Gernoth) Ausreichende Zulassungssituation Beim Inkrafttreten der Indikationszulassung im Jahr war die Zulassungssituation in Strauchbeeren sehr unbefriedigend. Durch die intensive Arbeit des Arbeitskreises Lückenindikationen konnten jedoch zahlreiche Genehmigungen nach 1a- und 1b PflSchG erwirkt und die meisten Indikationslücken in Strauchbeeren geschlossen werden. Heute ist die Zulassungssituation in Strauchbeeren sehr verbessert, so daß mit den erlaubten Mitteln ein sachgerechter und wirksamer Pflanzenschutz möglich ist. Es stehen in praktisch allen Kulturen ausreichend Wirkstoffe zur Verfügung, weshalb es keinen fachlichen Grund gibt, nicht zugelassene bzw. nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Dabei sind zwei Punkte zu betonen: 1. Durch Rückstandsuntersuchungen konnten in den letzten Jahren für viele Mittel neue Höchstmengen festgelegt werden. Dies ermöglichte die Festlegung einer Wartezeit und die Anwendung der entsprechenden Mittel während der ganzen Saison. 2. Das Wirkungsspektrum und die Vorteile der Pflanzenschutzmittel wurden intensiv untersucht, so daß auch Informationen zu Bekämpfungsstrategien und zum Wirkstoffwechsel zur Verfügung stehen.

5 Informationsquellen zum Pflanzenschutz Zusammenfassend wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die in der betreffenden Obstkultur nicht zugelassen oder genehmigt sind, einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz darstellt. Auch bei erlaubten Mitteln ist strikt auf die Wartezeiten und Anwendungsvorschriften zu achten. Nur so ist die Einhaltung der für die einzelnen Wirkstoffe gesetzlich festgelegten Rückstands-Höchstmengen gewährleistet. Bei der Applikation sind Abdrift und Verschleppung durch Restmengen zu vermeiden. Die Pflanzenschutzsituation bei Strauchbeeren wird in diesem Jahr durch verstärkte Rückstandskontrollen überwacht werden. Für die Praxis besteht ein breites Angebot, sich über die aktuellen Möglichkeiten der Bekämpfung von Schaderregern zu informieren: Das jährliche Heft Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau des Pflanzenschutzdienstes mit ausführlichen Tabellen zum Beerenobst sowie die entsprechenden Pflanzenschutzbroschüren der Erzeugerorganisationen und Märkte Faxwarndienst und Anrufbeantworter des amtlichen Pflanzenschutzdienstes während der Saison Internet-Angebot des Pflanzenschutzdienstes mit laufender Aktualisierung: Aktuelle Pflanzenschutzsituation im Obstbau ( Pflanzenschutzempfehlungen in Fachzeitschriften Regelmäßige Treffen mit der Fachberatung vor Ort Internet-Angebot der Landwirtschaftsverwaltung Qualitätssicherung im Beerenobstanbau ( In den Wintermonaten wurden in den Obstbauregionen auf zahlreichen Informationsveranstaltungen der Märkte, Verbände und Beratungsinstitutionen wie auch in schriftlichen Unterlagen auf die Problematik hingewiesen. Es liegt nun in der Eigenverantwortung von Erzeugern, Beratern und Vermarktern, dafür zu sorgen, daß einwandfreie Ware produziert und vermarktet wird. Die vorliegenden Hinweise wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Auftrag des MLR zusammengestellt. Sie stehen auch über das Internet zur Verfügung ( 5

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