Bau und Betrieb. Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach Druckgeräterichtlinie (DGR) 97 / 23 / EG
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- Susanne Hofmann
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1 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach Druckgeräterichtlinie (DGR) 97 / 23 / EG Stand der Einführung Nach eine Übergangsfrist ist ab dem die Anwendung der DGR für das Inverkehrbringen von Druckgeräten zwingend erforderlich. Aber auch in der zur zeit laufenden Übergangsfrist ist eine Zertifizierung von Druckgeräten nach DGR bereist möglich. Gemäß Artikel 3 Nummer 1.4 der DGR müssen unter anderem auch Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Anbau an Druckbehälter, Dampfkessel etc. nach Druckgeräterichtlinie bestimmt sind die grundlegenden Anforderungen der DGR erfüllen. Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind gemäß Definition der DGR Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgerätes bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken, wie Begrenzer und nachgeschaltete Stellglieder für Druck, Temperatur, Wasserstand, Strömung, Leitfähigkeit, Brennstoffzufuhr etc. Konformitätsbewertungsverfahren Nach der DGR ist zum Nachweis der Übereinstimmung mit den im Anhang I genannten grundlegenden Anforderungen ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang III durchzuführen. Die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen wird in der Regel durch Anbringen des CE-Zeichens und die Konformitätserklärung gemäß Anhang VII dokumentiert. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens wird durch den Hersteller gemäß EG-Kennzeichnungsrichtlinie 93/68/EWG auch die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen mitgeltender EG-Richtlinien, wie z.b. der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG oder der EMV-Richtlinie 89/336/EWG bescheinigt. Das Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach der Kategorie, in die das jeweilige Druckgerät abhängig von seinem Gefahrenpotential eingegliedert wird. Sofern Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nicht für eine spezielle Kategorie von Druckgeräten bestimmt sind, werden sie üblicherweise der höchsten Kategorie, Kategorie IV zugeordnet. Daraus ergibt sich, dass für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens die Module B+D, B+F, G oder H1 zur Verfügung stehen. Üblicherweise kommt die Kombination B+D zur Anwendung. Modul B: Baumusterprüfung - Ablauf Der Hersteller beantragt bei einer benannten Stelle die EG-Baumusterprüfung und stellt dazu der benannten Stelle technische Unterlagen und eines oder mehrere Baumuster zur Verfügung. Die benannte Stelle prüft, ob das Baumuster in Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation hergestellt wurde und stellt fest, ob die grundlegende Anforderungen der DGR eingehalten werden. Bau und Betrieb Business Unit Technische Ausrüstung Ridlerstraße München Telefon (0 89) Telefax (0 89) feuerung@tuevs.de TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Puell Geschäftsführer: Roland Ayx (Sprecher) Dr. Kurt Vinzens Sitz: München Amtsgericht München HRB Seite 1 von 2
2 Seite 2 von 2 Bau und Betrieb Unser Zeichen, Ort, Erstelldatum: BB-BAF-MUC/stg, München, Archivierung: DGFA0016.doc Entspricht das Baumuster den einschlägigen Bestimmungen der DGR, so stellt die benannte Stelle eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, welche für zehn Jahre gültig ist und verlängert werden kann. Modul D: Qualitätssicherung Produktion-Ablauf Der Hersteller beantragt bei einer benannten Stelle die Bewertung seines Qualitätssicherungssystems und stellt dazu der benannten Stelle die vollständige Dokumentation seines Qualitätssicherungssystems zur Verfügung. Die benannte Stelle bewertet das Qualitätssicherungssystem anhand der einschlägigen Bestimmungen der DGR. Bei Qualitätssicherungssystemen, welche z.b. die Normen der Reihe EN ISO 9000 ff. anwenden, wird von der Erfüllung dieser Anforderungen ausgegangen, wenn diese Qualitätssicherungssysteme um druckgerätespezifische Anforderungen ergänzt worden sind, um den Besonderheiten der Produkte Rechnung zu tragen (siehe Modulbeschluß 93/465/EWG). Das Ergebnis dieser Bewertung wird dem Hersteller mitgeteilt. Die benannte Stelle überwacht die Anwendung des zugelassenen Qualitätssicherungssystems durch regelmäßige Audits und dokumentiert dies in entsprechenden Prüfberichten. Dabei soll alle drei Jahre eine vollständige Neubewertung des Qualitätssicherungssystemsvorgenommen werden. Die benannte Stelle kann darüber hinaus unangemeldete Besuche beim Hersteller durchführen. Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion - Prüfvorschriften Bis zum Erscheinen von Normen im Bereich von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion, die mit der DGR harmonisiert sind, werden z.b. nationale Regelwerke (DIN, VdTÜV) oder europäische Regelwerke für die Produkte (DIN EN) verwendet, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob der vollständige Umfang der grundlegenden Anforderungen nach DGR abgedeckt sind. Die Prüfvorschriften bilden jedoch in jedem Fall die Basis der Bewertung, wobei möglicherweise zusätzliche Betrachtungen anzustellen sind. Mit dem Erscheinen von harmonisierten Normen werden die Prüfgrundlagen hinsichtlich der Bewertung nach DGR gegebenenfalls ersetzt. Eine Zusammenstellung von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion, der verwendeten Prüfvorschriften und der Bezüge zur DGR sind in der Anlage zusammengestellt. Ansprechpartner Ansprechpartner zu Fragen von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion in Zusammenhang mit der DGR sind: Feuerungs und Wärmetechnik Ridlerstraße München Johannes Steiglechner, Telefon (0 89) Brigitte Partinger, Telefon (0 89) Telefax (0 89) feuerung@tuevs.de
3 Seite 1 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Abschnitt Im Sinne der Druckgeräterichtlinie sind Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion unter anderem "... Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie meß- und regelungstechnische Schutzeinrichtungen." (Artikel 1, Abschnitt DGR). Im folgenden sind die Einrichtungen zusammengefaßt, die in diesem Sinne Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion darstellen und zum Prüfbereich der Abteilung gehören. Ölbrenner mit Gebläse Gasbrenner mit Gebläse DIN EN 267 DIN EN 676 Gemäß Anhang I, Abschnitt 5 DGR sind befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte unter anderem so auszulegen, daß Maßnahmen vorgesehen sind, die eine gefährliche Ansammlung entzündlicher Mischungen aus brennbaren Stoffen und Luft sowie einen Flammenrückschlag vermeiden. Diese Anforderung kann dadurch erfüllt werden, daß durch eine "Sicherheitseinrichtung" eine einwandfreie Bildung eines Brennstoff-Luft-Gemisches und eine ausreichend hohe Austrittsgeschwindigkeit des Gemisches sichergestellt werden. Diese Sicherheitseinrichtung ist die Mischeinrichtung des Brenners in Verbindung mit der Brennstoff- und Luftführung und der Brennstoffaufbereitung (z.b. Ölvorwärmung), also der Brenner als Baueinheit. Die Erfüllung der Anforderungen nach Anhang I, Abschnitt 5 DGR ist Bestandteil der Baumusterprüfung nach DIN EN 267.
4 Seite 2 Ölfeuerungsautomat mit Flammenüberwachung, Gasfeuerungsautomat mit Flammenüberwachung, sicherheitsgerichtete Steuerungen für Feuerungsanlagen Brennstoff-Luft- Verbundregelungen, O 2 -Regelungen, CH 4 -Regelungen DIN EN 230 DIN EN 298 TRD 411, TRD 412 und TRD 604 in Verbindung mit VDE 0116 DIN EN pren TRD 411, TRD 412 in Verbind. Mit VDE 0116 Nach Definition Artikel 1, Abschnitt DGR zählen zu den Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion auch regelungstechnische Schutzeinrichtungen. Feuerungsautomaten dienen zur Erfüllung der Anforderungen im Anhang I, Abschnitt 5 DGR. Durch Feuerungsautomaten wird z.b. die Bildung einer Flamme bzw. die Abschaltung der Brennstoffzufuhr überwacht (keine gefährliche Ansammlung entzündlicher Mischungen) und die Vorspülzeit festgelegt. Durch die Vorspülung wird verhindert, daß eventuell vorhandene Ansammlungen entzündlicher Mischungen in Brennräumen von befeuerten Druckgeräten zu einem Gefährdungspotential bei Zündung werden. Nach Definition Artikel 1, Abschnitt DGR zählen zu den Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion auch regelungstechnische Schutzeinrichtungen. Brennstoff-Luft-Verbundregeleinrichtungen, O 2 -Regelungen und CH 4 -Regelungen dienen zur Sicherstellung des richtigen Brennstoff-Luft-Gemisches für eine sichere Verbrennung und damit zur Erfüllung der Anforderungen im Anhang I, Abschnitt 5 DGR (keine gefährliche Ansammlung entzündlicher Mischungen, kein Flammenrückschlag).
5 Seite 3 Sicherheitsabsperreinrichtungen für flüssige Brennstoffe Automatische Absperrventile für gasförmige Brennstoffe Mehrfachstellgeräte Dichtheitskontrolleinrichtungen Sicherheitsabsperrventile (SAV) und Sicherheitsabblaseventile (SBV) für Gasdruckregeleinrichtungen DIN EN 264 E-DIN DIN EN 161 E-DIN , E-DIN DIN EN 126 DIN EN 3391 DIN EN DIN EN 1643 DIN 3381 Brennstoffabsperreinrichtungen dienen zur Sicherstellung einer ausreichend schnellen und sicheren Abschaltung der Brennstoffzufuhr und verhindern damit eine Überhitzung des befeuerten Druckgeräts (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) Ventildichtheitskontrolleinrichtungen dienen zur Sicherstellung dauerhaft dichter Brennstoffventile und damit zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung entzündlicher Mischungen (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) SAV und SBV sorgen in Gasdruckregelanlagen dafür, daß Brennstoff abgesperrt wird bzw. gefahrlos abgeleitet wird, wenn die Grenzen der Druckregelanlage überschritten werden. Damit wird die Ansammlung entzündlicher Mischungen vermieden (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR).
6 Seite 4 Stellgeräte für Wasser und Wasserdampf mit Sicherheitsfunktion Druckwächter /-begrenzer für Brennstoffe und Verbrennungsluft Abgasabsperrvorrichtungen Drehzahlwächter / -begrenzer für Verbrennungsluftgebläse DIN DIN EN DIN EN 1854 DIN EN DIN DIN DIN DIN Stellgeräte für Wasser und Wasserdampf mit Sicherheitsfunktion sorgen dafür, daß eine Überhitzung des befeuerten oder anderweitig beheizten Druckgeräts vermieden wird (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR). Druckwächter sorgen dafür, daß die Befeuerung eines Druckgeräts unter den Randbedingungen abläuft, unter denen eine sichere Verbrennung gewährleistet ist (ausreichend Verbrennungsluft, Begrenzung des Brennstoffs) und damit die Anforderungen nach Anhang I, Abschnitt 5 DGR an das befeuerte Druckgerät hinsichtlich der Vermeidung von Überhitzung oder der Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung entzündlicher Mischungen erfüllt sind. Abgasabsperrvorrichtungen müssen sicher öffnen, um eine vorschriftsmäßige Vorbelüftung eines Feuerraums und eine vollständige Verbrennung sicherzustellen und damit die gefährliche Ansammlung entzündlicher Mischungen zu vermeiden (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR). Drehzahlwächter für Verbrennungsluftgebläse dienen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verbrennungsluftmenge und damit einer vollständigen Verbrennung (Vermeidung der gefährlichen Bildung entzündlicher Mischungen, Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR)
7 Seite 5 Temperaturwächter / -begrenzer, thermische Ablaufsicherungen DIN 3440, DIN EN VdTÜV Temperatur 100 Druckwächter /-begrenzer VdTÜV Druck 100/1 DIN EN Strömungswächter / -begrenzer Wasserstandwächter / -begrenzer Wasserüberwachungseinrichtungen VdTÜV Strömung 100 Einrichtungen zur Temperaturüberwachung des Druckgeräts oder des Mediums sind im Anhang I, Abschnitt als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion genannt. Bei Feuerungsanlagen mit nicht schnell regelbarer Feuerung (Feststofffeuerstätten) dienen thermische Ablaufsicherungen zur zusätzlichen Kühlung des Druckgerätes und damit zur Vermeidung einer Überhitzung des befeuerten Druckgeräts (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) Einrichtungen zur Druckbegrenzung des Mediums sind im Anhang I, Abschnitt als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion genannt. Strömungswächter dienen zur Überwachung einer ausreichenden Durchströmung befeuerter oder anderweitig beheizter Druckgeräte und damit zur Vermeidung einer Überhitzung (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) VdTÜV Wasserstand 100 Wasserstandwächter/-begrenzer dienen zur Überwachung einer ausreichenden Menge des Mediums befeuerter oder anderweitig beheizter Druckgeräte und damit zur Vermeidung einer Überhitzung (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) VdTÜV WÜ 100 Brennstoffabsperrhähne DIN EN 331 DIN 3437 DIN Wasserüberwachungseinrichtungen (z.b. Leitfähigkeitsüberwachung) dienen zur Überwachung der richtigen Wasserqualität und damit unter anderem zur Vermeidung der Bildung von Ablagerungen. (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR) Absperrhähne dienen zum sicheren Absperren von Brennstoffversorgungsleitungen und damit zur Vermeidung der gefährlichen Ansammlung von entzündlichen Gemischen in befeuerten Druckgeräten (Anforderungen Anhang I, Abschnitt 5 DGR)
8 EG-Druckgeräterichtlinie / Module zur Konformitätsbewertung Modul A Modul B Modul G Modul H EG-Baumusterprüfung Interne Fertigungskontrolle EG- Einzelprüfung Umfassende Qualitätssicherung Modul C Modul D Modul E Modul F Modul H1: Konformitätserklärung durch den Hersteller Erklärung über die Konformität mit der zugelassenen Bauart Erklärung über die Konformität mit der zugelassenen Bauart Erklärung über die Konformität mit der zugelassenen Bauart Prüfung der Produkte Einzelprüfung am Produkt zusätzlich mit Entwurfsprüfung und besonderer Überwachung (Stichprobenkontrolle) Qualitätssicherung Produktion Qualitätssicherung Produkt (Einzelprüfung jedes Produktes) DIN EN ISO 9002 *) DIN EN ISO 9003 *) DIN EN ISO 9001 *) *) Bei Qualitätssicherungssystemen, welche die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000 ff. anwenden, wird von der Erfüllung dieser Anforderungen ausgegangen, wenn diese Qualitätssicherungssysteme um druckgerätespezifische Anforderungen ergänzt worden sind, um den Besonderheiten der Produkte Rechnung zu tragen (siehe Modulbeschluß 93/465/EWG).
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