Vereinswechsel. Spielberechtigung. Spielerpass. Walter Sitorius (Stand: ) Seite 1

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1 Vereinswechsel Spielberechtigung Spielerpass Walter Sitorius (Stand: ) Seite 1

2 Alle Jahre wieder, Wechselperiode? Seite 2

3 Vereinswechsel Senioren Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) Abmeldung Amateurspieler: bis 30. Juni Abmeldung Vertragsspieler: bis 31. August Eingang der vollständigen Unterlagen beim HFV: Amateur/Vertragsspieler: 31. August (Ende WP I) Gilt auch für die nachträgliche Freigabe u. Vertrag Achtung: A-Junior/B-Juniorin älterer Jahrgang, wechselt unter Seniorenbedingungen den Verein ( 22 Jugendordnung) Seite 3

4 Abmeldeverfahren Wie melde ich ab???? Grundsätzlich eingeschriebene Postkarte (Vordruck dazu auf HFV-Homepage/Downloads & Vereine) Übergabe Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein (Monatszeitschrift HESSEN FUSSBALL/ Ausgabe 03/2011) Einschreiben Einwurf unwirksam (seit März 2011) Bestätigung der Abmeldung durch abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses (Tag des letzten Spiels unbedingt eintragen) Seite 4 Eingeschriebener Brief (nur wenn der Spieler zweifelsfrei ausgemacht werden kann) Unterlagen über Abmeldung mindestens 3 Monate aufheben

5 Reaktion auf die Abmeldung Herausgabe des Spielerpasses innerhalb der 14 Tage nach der Abmeldung ( 120 Nr. 1 d) Spielordnung) an: Spieler aufn. Verein Passstelle per Empfangsbescheinigung/Einschreiben per Empfangsbescheinigung/Einschreiben per Einschreiben - Sich nicht auf die Verhandlungstaktik eines Spieler oder des aufnehmenden Vereins einlassen. Fristversäumnis möglich. - Spielerpass nicht in den Briefkasten einer Person des aufnehmen- den Vereins einwerfen (kann schon mal verloren gehen ) - Ist die Anschrift des neuen Vereins oder des Spielers nicht be- kannt Spielerpass immer per Einschreiben an die Passstelle. Ansonsten gebührenpflichtige Anforderung durch die Passstelle und eventuell Freigabe des Spielers ( 120 Nr. 1 d) Absatz 2 Spielordnung) Seite 5

6 Spielberechtigung Amateurspieler: Abmeldung bis Antragseingang Abgebender Verein erteilt die Freigabe Abgebender Verein erteilt keine Freigabe Freund: ab Eingang der Unterlagen beim HFV Pflicht: frühestens ab dem 1. Juli Freund: ab Eingang der Unterlagen beim HFV Pflicht: ab dem 1. Nov. Seite 6

7 Korrektur der Pflichtspielberechtigung Nach Vorlage der nachträglichen Freigabe durch den abgebenden Verein. Nach Vorlage des Nachweises über die Zahlung des Entschädigungsbetrags gemäß 120 Spielordnung. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Nachweis bis spätestens 31. August (Ende WP I) der Passstelle vorliegt; die Frist ist nur mit dem Eingang der Unterlagen beim HFV gewahrt. Nicht per Einschreiben zusenden. Fristversäumnis möglich. Nach Möglichkeit die Freigabe per Fax mit Sendebericht an die Passstelle. Seite 7

8 Entschädigungsbeträge Spielklasse 1. u. 2. BL 3. Liga Betrag 5.000,- Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der jeweiligen Spielklasse der ersten Mannschaft beider Vereine. Stand: ab sofort. Es handelt sich um Nettobeträge. Umsatzsteuerpflichtige Vereine stellen Rechnung aus. Regionalliga 3.750,- Hessenliga 2.500,- Ab dem 1. Mai, gilt die Spielklasse der kommenden Spielzeit. Verbandsliga 1.500,- Gruppenliga 750,- Kreisoberliga 500,- ab Kreisliga A 250,- Wechsel von oben nach unten, Mittelwert der jeweiligen Basisbeträge ist zu bilden. Wechsel von unten nach oben, nur Betrag des höherklassigen Vereins maßgebend. Seite 8 Weitere Fallgestaltungen finden Sie in 120 Spielordnung.

9 Spielberechtigung Vertragsspieler: Abmeldung bis Antrag u. Vertrag gehen bis zum ein Sofortige Spielberechtigung ab 1.7. bis 31.8.; unabhängig von der Freigabe/Entschädigung Ausnahme: Spieler wechselt innerhalb der WP I als Amateur von A nach B mit Freigabe des abgebenden Vereins. Erneuter Wechsel als Vertragsspieler von B nach C innerhalb der WP I nur dann möglich, wenn die Rückzahlung der Entschädigung an Verein B nachgewiesen wird ( 129 Nr. 8 Spielordnung/ 23 Nr. 9 DFB-Spielordnung). Seite 9

10 Wegfall der Wartefrist 121 Die häufigsten Fälle: Spielordnung Amateurspieler hat länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen (Bestätigung abgebender Verein/Klassenleiter) Bei einem Vertragsspieler beginnt die Frist nach Ablauf der vertraglichen Bindung (Zeitablauf; vorzeitige Auflösung) Spieler kehrt während des Laufs einer Wartefrist zu seinem Stammverein zurück. Hat der Spieler Freundschaftsspiele ausgetragen, benötigt er die Freigabe Die Unterlagen können auch nach dem Ende der Wechselperiode eingereicht werden Seite 10

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