Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau eines Rad-/ Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, Gemeinden Menznau und Wolhusen 29. Juni 1999

2 Übersicht Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, in den Gemeinden Menznau und Wolhusen. Für den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, bewilligte der Grosse Rat am 23. November 1993 einen Kredit von 5,4 Millionen Franken. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 30. August 1994 wurde das Projekt genehmigt und zusätzlich ein Kredit von 1,2 Millionen Franken für den Unterhalt der Kantonsstrasse bewilligt. Am 16. Januar 1996 hat der Regierungsrat eine Projektänderung genehmigt und zusätzlich einen Kredit von Franken für den Bau einer Unterführung bewilligt. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 17. Februar 1996 wurden eine weitere Projektänderung genehmigt und zusätzlich ein Kredit von Franken für die Vergrösserung der Amphibiendurchlässe bewilligt. Der bewilligte Gesamtkredit für den Neubau eines Rad-/Gehwegs, den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 und die Sanierung der Kantonsstrasse beläuft sich somit auf Franken. Die Arbeiten werden mit Gesamtkosten von Franken (Neubau eines Rad-/ Gehwegs mit Ausbau der Kantonsstrasse Franken, Sanierung/Unterhalt Franken) abgeschlossen. In diesen Kosten sind geschätzte Franken für noch nicht abgeschlossene Landerwerbs- und grundbuchliche Mutationskosten enthalten. Diese Arbeiten werden noch längere Zeit dauern und sind von untergeordneter Bedeutung, sodass jetzt abgerechnet werden kann. Der Gesamtkredit gemäss Beschluss vom 17. Februar 1996 von Franken, inklusive Franken für den Unterhalt, wird um Franken unterschritten. Diese Einsparungen wurden dank günstiger Unternehmerofferten, laufender Projektüberprüfungen und -optimierungen sowie eines konsequenten Projektmanagements und einer strengen Kostenkontrolle erzielt. Besonders im kostenintensiven Belagsbau wurden situationsgerecht einfachere Lösungen umgesetzt, ohne dabei die Qualität zu vernachlässigen. Die bereits wieder steigende Preisbasis der Unternehmerofferten deutet darauf hin, dass derart massive Unterschreitungen des Kostenvoranschlags eine Ausnahme bleiben werden.

3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft die Abrechnung über den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, in den Gemeinden Menznau und Wolhusen. Am 22. Januar 1993 legten wir Ihnen die Botschaft zum entsprechenden Dekretentwurf vor. Diese Anlage hat der Regierungsrat mit Entscheiden vom 30. August 1994, vom 16. Januar 1996 und vom 27. Februar 1996 nach Strassengesetz bewilligt. Die Bauarbeiten wurden im Frühling 1998 abgeschlossen und sind inzwischen abgerechnet. Hingegen sind noch Grundbuchmutationen und Landerwerbsentschädigungen offen. Die Erledigung der Grundbuchmutationen dürfte noch mehrere Monate dauern. Wir erachten es deshalb als zweckmässig, mit der Abrechnung nicht weiter zuzuwarten, sondern für die noch zu leistenden Landerwerbs- und Mutationskosten Schätzwerte einzusetzen. Die angegebenen Kosten für den Erwerb von Grundeigentum inklusive zugehöriger Grundbuchmutationen können also noch unwesentliche Änderungen erfahren. I. Kredit Am 23. November 1993 stimmten Sie dem Projekt für den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, in den Gemeinden Menznau und Wolhusen zu. Sie bewilligten hierfür einen Kredit von 5,4 Millionen Franken (Preisstand 1992). Mit dem Beschluss vom 30. August 1994 genehmigten wir zusätzlich einen Kredit für den Unterhalt der Kantonsstrasse im Betrag von 1,2 Millionen Franken. Mit den Beschlüssen vom 16. Januar 1996 und vom 27. Februar 1996 genehmigten wir in der Bauvorbereitungsphase Projektänderungen mit Kosten in der Höhe von Franken.

4 II. Baukosten Genehmigter Kredit gemäss Dekret vom 23. November 1993 Fr Projektänderungen Bau einer Unterführung, RRB Nr. 73 vom 16. Januar 1996 Fr Vergrössern der Amphibiendurchlässe, RRB Nr. 401 vom 27. Februar 1996 Fr Kosten Neu- und Ausbau total Fr Unterhaltsarbeiten (vom RR beschlossen, zur Orientierung) Fr Gesamtkredit gemäss RRB Nr. 401 vom 27. Februar 1996 Fr Abschnitt Gemeinde Menznau Abgerechnete Kosten Strassenbauarbeiten Fr Gewässerkorrektionen Fr Amphibienschutzmassnahmen Fr Leitschranken, Signalisation, Markierung Fr Begrünung Fr Untersuchungen, Materialprüfungen Fr Landerwerb, Inkonvenienzen Fr Vermarchung, Vermessung, Grundbuch, WOV-Leistungen Fr Projektierung, Bauleitung Fr Total abgerechnet Fr Ausstehende Arbeiten/Verrechnungen Schätzung (Stand ) Landerwerb (inkl. Verzinsung) Grundbuch Fr WOV-Dienstleistungen, Reserve, Rundung Fr Total ausstehend Fr Total Abschnitt Gemeinde Menznau Fr davon Neu- und Ausbau, 82% Fr davon Unterhalt, 18% Fr

5 5 Abschnitt Gemeinde Wolhusen Abgerechnete Kosten Strassenbauarbeiten Fr Leiteinrichtungen, Signalisation, Markierung Fr Landerwerb, Inkonvenienzen Fr Vermarchung, Vermessung, Grundbuch, WOV-Leistungen Fr Projektierung, Bauleitung Fr Total abgerechnet Fr Ausstehende Arbeiten/Verrechnungen Schätzung (Stand ) WOV-Dienstleistungen Fr Reserve, Rundung Fr Total ausstehend Fr Total Abschnitt Gemeinde Wolhusen Fr davon Neu- und Ausbau, 82% Fr davon Unterhalt, 18% Fr Total Abrechnungssumme Fr Total Neu- und Ausbau Fr Total Unterhalt Fr Genehmigter Kredit gemäss Dekret vom 23. November 1993 und den Projektänderungen (RRB Nr. 73 vom und Nr. 401 vom ), exkl. Unterhalt Fr Unterschreitung des genehmigten Baukredits Fr Genehmigter Gesamtkredit gemäss RRB Nr. 401 vom 27. Februar 1996, inkl. Unterhalt Fr Unterschreitung des Gesamtkredits Fr Gegenüber den genehmigten Krediten ergeben sich durchwegs Kreditunterschreitungen. Das personell veränderte Projektleiterteam des Verkehrs- und Tiefbauamtes hat in der Realisierungsphase laufend Projektüberprüfungen und -optimierungen durchgeführt. Unter anderem wurden durch die folgenden Massnahmen grössere Einsparungen erzielt: Entwässerung der Strasse im Bereich Laui mit einer Freispiegelleitung anstelle eines Pumpwerkes, Verzicht auf den Deckbelag auf dem Rad-/Gehweg durch Einbau eines Spezialbelags,

6 6 Reduktion der baulichen Anpassungsarbeiten der Vorplätze der Liegenschaft Parzelle Nr. 527 durch Optimierung der Quergefälle der Kantonsstrasse im Raum Underschlächten, Verstärkung des Fahrbahnbelags mit Hocheinbau, ohne vorheriges Abfräsen des Deckbelags, Verzicht auf Belagseinbau auf dem nördlich der Strasse verlaufenden Fussweg von Laui bis Dorfeingang Menznau, Verzicht auf die ursprünglich vorgesehenen Anpassungsarbeiten am Vorplatz und am Gebäude der Grastrocknungsanlage Menznau. Zudem konnten die Bauarbeiten im Vergleich zum Kostenvoranschlag wesentlich günstiger vergeben werden. Die bereits wieder steigende Tendenz der Preisbasis der Unternehmerofferten lässt vermuten, dass die bei diesem Bauwerk realisierte Kostenunterschreitung eine Ausnahme bleiben wird. III. Beiträge Bundesbeiträge Gemäss der Schlussverfügung vom 3. November 1997 leistet das Buwal (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) einen Beitrag von Franken an die Amphibienschutzmassnahmen in der Gemeinde Menznau. Gestützt auf den Departementsbeschluss vom 5. November 1997 leistet das Bundesamt für Wasserwirtschaft einen Beitrag von Franken an die Gewässerkorrektion in der Gemeinde Menznau. Gemeindebeiträge Die Gemeinden Menznau und Wolhusen haben sich an den Gesamtkosten zu beteiligen. Gemäss Projektgenehmigung (RRB vom 30. August 1994) hat die Gemeinde Menznau an die veranschlagten Kosten des Bauvorhabens von Franken einen Beitrag von 11 Prozent zu leisten. Die Gemeinde Wolhusen hat an die veranschlagten Kosten des Bauvorhabens von Franken einen Beitrag von 12 Prozent zu leisten. Anteil Menznau Erstellungskosten Fr Bundesbeiträge an Amphibienschutzmassnahmen./. Fr an Gewässerkorrektion./. Fr % von Fr Fr Anteil Wolhusen Erstellungskosten Fr % von Fr Fr

7 7 IV. Übersicht Total Neubau/Ausbau Unterhalt Bewilligte Kredite Fr Fr Fr Abzüglich Abrechnungssumme Fr Fr Fr Unterschreitung der bewilligten Kredite Fr Fr Fr Kostenanteil Gemeinde Menznau Fr Kostenanteil Gemeinde Wolhusen Fr Kostenanteil Bund Fr Kostenanteil Kanton Fr Abrechnungssumme Fr V. Finanzierung der Bauschuld Die Aufwendungen für das Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung verbucht und belastet. Sie werden mit der Strassenbauschuld verzinst. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir empfehlen Ihnen, die Abrechnung gemäss dem Entwurf eines Grossratsbeschlusses zu genehmigen. Luzern, 29. Juni 1999 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Kurt Meyer Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler

8 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, Gemeinden Menznau und Wolhusen vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 29. Juni 1999, beschliesst: 1. Die Abrechnung über den Neubau eines Rad-/Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K 11 Menznau Wolhusen, Abschnitt Lirenmoos Spitalzufahrt, Gemeinden Menznau und Wolhusen, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Der Staatsschreiber:

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