SFZ. Wissenschaftlicher Bericht - Materialband. zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen

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1 SFZ Sozialwissenschaftliches Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e.v. Wissenschaftlicher Bericht - Materialband zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen Auftraggeber: Auftragnehmer: Autoren: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Sozialwissenschaftliches Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e.v. Hanna Haupt, Dr. habil. pol. Reinhard Liebscher, Dr. rer. oec. Gunnar Winkler, Prof. Dr. sc. oec. Layout, tabellarische und grafische Gestaltung: technische Mitarbeit: Heidemarie Wille Rüya Akbayer Irina Bussian Sylvia Heise Daniela Loewy-Bertz August 2003

2 Impressum Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat M 2, Presse/Öffentlichkeitsarbeit Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Tel.: 0361/37-900, Fax: 0361/ Poststelle@tmsfg.thueringen.de Verantwortlich: Thomas Schulz Satz und Druck: GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG Gutenbergstraße Güntersleben-Wechmar Redaktionsschluss: März

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anliegen und Grundlagen 5 2 Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen Menschen mit Behinderungen in Thüringen - demografische Strukturen Ursachen, Art und Grad von Behinderungen Territoriale Differenzierungen Tendenzen 25 3 Allgemeine und berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen Vorschulische Integration Schulische Integration Berufliche Schulen - berufliche Ausbildung Bildungs- und Qualifikationsstrukturen behinderter Bürger 39 4 Erwerbsleben - Arbeitsmarkt Erwerbsarbeit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen Arbeitslosigkeit Stellenwert von Arbeit - Arbeitsverhältnisse 61 5 Einkommen von Menschen mit Behinderungen in Thüringen Einkommensquellen und -strukturen Individuelles Nettoeinkommen Versichertenrente als Lohnersatz Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz Haushaltsnettoeinkommen 98 6 Wohnverhältnisse und Wohnzufriedenheit von Menschen mit Behinderungen Allgemeine Rahmenbedingungen Wohnsituation und Wohnzufriedenheit von Menschen mit Behinderungen Wohnumfeld und Mobilitätsbedingungen Gesundheit, Pflege und Betreuung Alltag mit und ohne Hilfe Pflegebedürftigkeit und Leistungsarten Hilfsangebote und deren Bewertung Subjektive Einschätzung der Entwicklung der Barrierefreiheit 154 3

4 8 Freizeit - Alltag Familienstrukturen - soziale Kommunikation Hauswirtschaftliche Leistungen Freizeitaktivitäten und -strukturen Sportliche Aktivitäten von Menschen mit Behinderungen Integration, bürgerschaftliches Engagement und Wertorientierungen Gleichstellung und Integration Interessenvertretung und bürgerschaftliches Engagement Institutionenwirksamkeit Subjektives Wohlbefinden - Hoffnungen und Erwartungen Zufriedenheiten Wertorientierungen Hoffnungen, Befürchtungen und Ängste Abschließende Bemerkungen 199 Literatur 201 Anhang 4

5 1 Anliegen und Grundlagen In der Verfassung des Freistaates Thüringen wird in Artikel 2 Abs. 4 dem besonderen Schutz behinderter Menschen Verfassungsrang eingeräumt. Es heißt: "Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaates. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft." Mit dem 2002 von der Bundesregierung erlassenen "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)" wird darüber hinaus auf das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung entsprechend den besonderen Bedürfnissen verwiesen (BGG - Abschnitt 1, 1). Seit dem sind das Sozial-, Familien- sowie das Schwerbehindertenrecht der Bundesrepublik Deutschland zugleich Rechtsgrundlagen im Freistaat Thüringen ebenso wie die inzwischen erfolgte Gesetzgebung im Bereich der Pflege (SGB XI) und der Gleichstellung (BGG). Im nachfolgenden Wissenschaftlichen Bericht-Materialband wird - unabhängig von vorhandenen unterschiedlichen Definitionen - davon ausgegangen, dass Menschen behindert sind, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist" 1. Dabei ist zugleich hervorzuheben, dass Behinderungen immer zwei Aspekte haben: behindert zu sein und behindert zu werden. Insofern ist auch Barrierefreiheit nicht allein die Beseitigung von Behinderungen auf Straßen, in Verkehrsmitteln oder Gebäuden, sondern gleichermaßen von Behinderungen durch Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen im Alltag. Der Wissenschaftlichen Bericht-Materialband zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen folgt einem generell neuen, komplexen Ansatz für die Sozialberichterstattung in diesem Bereich. Erstens: Die Lebensbedingungen und -verhältnisse von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen sowie das Selbstverständnis behinderter Menschen haben sich im letzten Jahrzehnt infolge der sozialen Wandlungsprozesse grundlegend verändert. Über die für alle Bürger zutreffenden politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen hinaus erfolgte gleichermaßen ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, d.h. eine sich mehr an den Bedürfnissen behinderter Menschen orientierende Politik, die auf spezifische Zielsetzungen und Funktionen ausgerichtet ist. Zu ihren Inhalten gehören ein weites Spektrum materieller Unterstützungsleistungen - wie umfangreiche soziale Dienstleistungen und psychosoziale Angebote - ebenso wie der sukzessiv erfolgende und erfolgte Wechsel in der Behindertenpolitik: die nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe; nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern zunehmende Gleichstellung; nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung einschließt. Es ging darum, dem generellen Anliegen zu entsprechen, keine einseitige Darstellung über behinderte Menschen vorzunehmen, sondern in die Darstellung der Situation die Auffassungen von behinderten Menschen, ihre subjektiven Befindlichkeiten und Bewertungen mit einzubringen. Dem entsprach ein Konzept, das vorhandene Daten unterschiedlichster Quellen mit einer relativ breit angelegten Befragung behinderter Menschen zu ihren Lebensverhältnissen, zum erreichten Maß der Integration und zur von ihnen empfundenen Wirksamkeit der Politik für behinderte Menschen verbindet. Die Relativierung des medizinisch-pädagogischen Behinderungsmodells 2 - das nach wie vor bestimmend ist - durch einen auf Selbstbestimmung beruhenden Ansatz, insbesondere durch Einbeziehung der behinderten Menschen in die Erarbeitung vorliegender Darstellung war prägendes Anliegen. Der Wissenschaftliche Bericht-Materialband sollte gleichermaßen die Ergebnisse der von der Landesregierung (bzw. den Kommunen und der Wirtschaft) geschaffenen Rahmenbedingungen und - strukturen des Lebens behinderter Menschen wie deren subjektive Reflexion der gegenwärtigen Realität, der Bewertung erfolgter Veränderungen und der vorhandenen Erwartungen, aber auch das Maß erreichter Integration der Behinderten in Beruf, Familie und im täglichen Leben ausweisen. 1 Vgl. SGB IX - als zusammenfassende Gesetzgebung des Schwerbehindertenrechts und des Rechts auf Teilhabe Kapitel 1, 2 (1) sowie BGG - Abschnitt 1, 3. 2 Waldschmidt, Anne: Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beiträge zur Wochenzeitung Das Parlament, B 8/2003, S

6 Zweitens: In einer Gesellschaft, die durch Pluralisierung von Lebensstilen ebenso geprägt ist wie durch ansteigenden Individualismus erfolgt eine zunehmende Differenzierung von Lebenslagen, die sowohl durch allgemeine Differenzierungsmerkmale gekennzeichnet ist - Arbeit, Einkommen, Wohnen, Familiensituation u.a.m. - als auch für behinderte Menschen zur Spezifizierung von Lebenslagen führt. Die Wirkungen auf die einzelnen behinderten Menschen sind unterschiedlich in Abhängigkeit von Art und Schwere der Behinderung, von der familiären Situation, von der erfolgten Integration in das gesellschaftliche Leben, von individuellem Anspruch und Verhalten ebenso wie von einer die Entwicklung des Einzelnen behindernden oder befördernden Umwelt. Dem o.g. Ansatz entsprechend war es Anliegen, sowohl die Normalität der Lebensverhältnisse und ihre subjektive Reflexion durch behinderte Menschen als auch Ungleichheiten, Benachteiligungen oder Ausgrenzungen, soweit sie aus spezifischen Lebenslagen resultieren, darzustellen. Es wurde einem Grundanliegen der Sozialberichterstattung für Menschen mit Behinderungen entsprochen, indem die behinderten Menschen mit ihren Auffassungen, Interessen und Erwartungen in die offizielle Berichterstattung einbezogen werden und nicht nur "über" sie geurteilt wird. Ein Anliegen bestand zugleich darin, keine Verengung auf die Darstellung der Lebensverhältnisse schwerbehinderter Menschen vorzunehmen - so wichtig die spezielle Analyse ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen auch ist -, sondern die Lebensverhältnisse aller behinderten Menschen, also auch die keineswegs unbedeutende Zahl von behinderten Menschen unter 50 GdB bzw. ohne eine offizielle Anerkennung (aus welchen Gründen auch immer), in die Untersuchung einzubeziehen. Damit verbunden wurde auch das Anliegen verfolgt, Politik für behinderte Menschen nicht auf Sozialund Gesundheitspolitik einzugrenzen oder auf eine reine "Leistungsdarstellung" zu beschränken. Drittens: Dem vorliegenden Wissenschaftlichen Bericht-Materialband liegt der "Lebenslage-Ansatz" zugrunde, der es ermöglicht, "die gesellschaftlichen Umstände (die) dem Einzelnen zur Entfaltung und Befriedigung seiner wichtigen Interessen" 3 geboten werden, durch die real existierende Integration darzustellen. Dieser, vor allem mit empirischen Untersuchungen verbundene Ansatz wurde in den letzten Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Armutsforschung 4 durch das Diakonische Werk, den Caritasverband und den DPWV entwickelt. Damit wird einerseits eine komplexere Betrachtung von Lebenslagen - die über Einkommen hinausgeht - erreicht und ein Ansatz entwickelt, der im Laufe der Zeit immer mehr Dimensionen einer sich sozialstrukturell differenzierenden Lebenslage wie Wohnen, Verkehrsanbindungen, Gesundheit, Freizeitgestaltung, soziale Bindungen, Beteiligung am gesellschaftlichen Leben u.a. einbezieht. Andererseits wird durch die Möglichkeit auch qualitativer Bewertungen durch die "Betroffenen" das subjektive Urteil über Integration und Ausgrenzung erfasst und damit ein vollständigeres Bild über Lebenslagen, über Gleichstellung und Gleichstellungsempfindungen ermöglicht. Das schließt die Darstellung vorhandener Wertestrukturen, von Zufriedenheiten, Hoffnungen und Befürchtungen ebenso ein wie Politikbewertung und soziale Integration und erfasst die Breite sozialkultureller Aktivitäten und Bedingungen für das Leben behinderter Menschen als Teil der Gesellschaft. Die Analyse der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Instrumentarium des "Lebenslagen-Ansatzes" ist im besonderen Maße geeignet, die Angaben und Aussagen zur materiellen und sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen angesichts der großen Heterogenität dieser Personenkreise in sozial- und behindertenpolitischer Hinsicht darzustellen sowie damit verbundene schichtenspezifische Abhängigkeiten (Bildungsstrukturen, sozialer Status, Arbeitslosigkeit u.a.) zu prüfen. 3 Nahnsen, I.: Bemerkungen zum Begriff und zur Geschichte des Arbeiterschutzes, in: Osterland, M. (Hrsg.): Arbeitssituation, Lebenslage und Konfliktpotential. Festschrift für Max E. Graf zu Solms-Roedelheim, S Frankfurt am Main/Köln 1975: Europäische Verlagsanstalt. Vgl. auch Nahnsen, I.: Lebenslagenvergleich. Ein Beitrag zur Vereinigungsproblematik, in: Henkel, H. A./Merle, U. (Hrsg.): "Magdeburger Erklärung". Neue Aufgaben der Wohnungswirtschaft. Beiträge zum deutschen Einigungsprozeß. Kölner Schriften zur Sozial- und Wirtschaftspolitik, Band 23, 1992 (S ). Regensburg: transfer. 4 Hübinger, W./Neumann, U.: Menschen im Schatten. Lebenslagen in den neuen Bundesländern. Herausgegeben vom Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Deutschland e.v. und dem Deutschen Caritasverband e.v., Freiburg im Breisgau 1998; Armut und Ungleichheit in Deutschland. Der neue Armutsbericht der Hans-Böckler-Stiftung des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Reinbeck bei Hamburg 2000, S

7 Viertens: Anliegen der Behindertenpolitik ist es, über die generell wirkende Wirtschafts- und Sozialpolitik hinaus den Menschen mit Behinderungen ein ausgebautes Hilfs- und Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen, um so die Chancen auf eine wirklich umfassende soziale Integration in das gesellschaftliche Leben zu befördern - dies entspricht dem Grundsatz des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003: "Nichts über uns ohne uns". Insbesondere das bürgerschaftliche Engagement von Behinderten - unabhängig von der Organisationsform in Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen oder in politischen Parteien - findet nach wie vor geringe Beachtung, was selbst die neuesten Ausarbeitungen der Enquetekommission zum bürgerschaftlichen Engagement belegen 5. Die Untersuchung ging von einem aktiven Integrationsansatz aus, der zunächst behinderte Menschen als normalen Teil der Gesellschaft und Anderssein nicht als Ausgrenzung versteht, sondern als Integrationsanspruch erfasst. Fünftens: Dem Anliegen einer ersten Darstellung der sozialen Lage behinderter Menschen entsprechend wurde - soweit verfügbar - eine Zusammenführung der Daten seit 1990/91 vorgenommen, um einheitliche Ausgangspunkte für weitere nachfolgende Berichte zu schaffen. Bereits vorliegende Datensammlungen (z.b. 3. Sozialbericht Thüringens) wurden durch neuere, aktuelle Daten erweitert bzw. vervollständigt. Mit einem relativ umfangreichen Anhang wurden Voraussetzungen für eine kontinuierliche Datenfortschreibung geschaffen. Das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e.v. hat im Zeitraum April/Mai 2003 behinderte Menschen in Thüringen brieflich angesprochen, um ihre Meinung zu ihren Lebensverhältnissen und Lebenslagen zu erfragen behinderte Bürgerinnen und Bürger machten von ihrem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch. Der Zugang wurde über Behindertenorganisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände bzw. -organisationen - wie der Caritas, der Diakonie, dem DPWV, dem VdK, der AWO, dem SoVD, der Volkssolidarität u.a. -, über Behindertenbeauftragte in Betrieben und Institutionen sowie über nachgeordnete Einrichtungen des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vermittelt. Im Gegensatz zu anderen Untersuchungen wurde nicht der Weg über ein qualifiziertes Interviewernetz gewählt, da z.b. ohne sachkundige Unterstützung von Familienangehörigen, von Sozialarbeitern oder Krankenschwestern ein Teil von seh- und hörgeschädigten oder geistig behinderten Menschen ihre Meinung nicht hätten einbringen können. Das SFZ dankt allen, die sich an der Befragung beteiligten, und jenen vielen unbekannten und ungenannten Helfern, die zum Gelingen der Untersuchung beitrugen. Das SFZ beschreitet bei seinen Analysen zur Situation behinderter Menschen den Weg, diese in die Auswahl und Formulierung der Fragen einzubeziehen, was sich u.e. positiv auf das Antwortverhalten auswirkte, da behinderte Bürger sich mit ihren Interessen in der Untersuchung wiederfanden. Es wird damit zugleich eine vormundschaftliche Haltung der Wissenschaft vermieden. Dabei war es - aufgrund der normalen Heterogenität der sozialen Gruppen von Menschen mit Behinderungen - selbstverständlich nicht möglich, den speziellen Lebensbedingungen nach Behinderungsarten und -entstehungen bis ins Detail nachzugehen - dazu bedarf es spezieller Analysen. Das gilt auch für eine zum Teil geforderte starke Ausrichtung der Befragung an einzelnen Sozialleistungen und der Ermittlung von Bedarfen im Detail, die den Rahmen der Befragung gesprengt hätte. Von den Fragebogen, die dem SFZ übersandt wurden, gingen in die endgültige Auswertung ein. Nur 64 Fragebogen konnten aufgrund unzureichender bzw. bewusst nicht gewollter Angaben zur Person (Geschlecht, Alter) sowie zu behinderungsspezifischen Aspekten (Fehlen von Aussagen zur Behinderungsart und zum Behinderungsgrad) nicht in die Auswertung einbezogen werden. Im Interesse von Aussagen zur Erwerbstätigkeit wurden die Jahrgänge bis zum 60. Lebensjahr - abweichend von der realen Struktur - um der Spezifik ihrer Lebensbedingungen Rechnung zu tragen - mit einem höheren Anteil in die Untersuchung einbezogen. 5 BT 14/8900, Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft - Schlussbericht, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/8900, Juni

8 Die vorliegenden Daten wurden deshalb sowohl entsprechend der tatsächlichen Anzahl im Freistaat Thüringen lebender behinderter Frauen und Männer und ihrer Altersstruktur gewichtet als auch für die spezielle Analyse der 18- bis 59-Jährigen in Bezug auf Erwerbsarbeit gesondert aufbereitet. Das schließt auch ein, dass sich die getroffenen Aussagen auf alle behinderten Menschen und nicht nur auf jene mit einem anerkannten Behinderungsgrad ab 50 % beziehen. Befragte ohne "Anerkennung" als behinderte Menschen, die jedoch eine Pflegestufe erhalten oder in einer spezifischen Selbsthilfegruppe aktiv sind bzw. sich eindeutig als behindert auswiesen (z.b. Empfänger von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), wurden mit erfasst und werden - soweit erforderlich - jeweils gesondert ausgewiesen. Die an der Befragung Teilnehmenden zeigten ein sehr hohes Interesse an konstruktiver Mitarbeit, was nicht zuletzt seinen Ausdruck darin findet, dass 602 Bürger (47 %) sich mit Forderungen und Vorschlägen für eine verbesserte Behindertenarbeit einbrachten. Am höchsten war der Anteil von nicht gegebenen Antworten im Bereich der Einkommen; erfahrungsgemäß weniger, um eine Politik des zunehmenden Sozialabbaus nicht zu stützen, sondern aufgrund von Befürchtungen vor persönlichen Benachteiligungen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung oder materielle Hilfe. Den im Bericht vorgelegten Befragungsergebnissen liegen folgende demografischen und sozialen Strukturen zugrunde (vgl. Tabelle 1.1): leicht erhöhter Männeranteil (51 %) gegenüber Frauen (49 %); hoher Anteil über 60-Jähriger (65 %); ein Anteil von Schwerbehinderten in der Befragtenstruktur von 82 % bei Einbeziehung von nicht als Behinderte Anerkannten mit 14 %. Die Befragten wohnen zu 25 % in Gemeinden unter Einwohnern (12 % unter Einwohnern), 17 % kommen aus Großstädten mit über Einwohnern und 54 % wohnen in Klein- und Mittelstädten (4 % ohne Antwort). Tabelle 1.1: Soziale Struktur der dem Bericht zugrunde liegenden Datenfiles - Freistaat Thüringen Anzahl Prozent insgesamt Geschlecht Alter Männer Frauen unter 25 Jahren 25 bis 40 Jahre 40 bis 50 Jahre 50 bis 60 Jahre 60 Jahre u.dar. Behinderungsgrad 50 bis bis 50 ohne Behinderungsgrad (Pflegestufe, SHG usw.) Qualifikation ohne Abschluss Facharbeiter Fachschulabschluss Hochschulabschluss ohne Antwort Erwerbsstatus erwerbstätig arbeitslos nicht erwerbstätig Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) 8

9 Die verwendeten Datenfiles sind jeweils als Datenbasis unterschiedlich gekennzeichnet: für die Grundgesamtheit entsprechend o.g. Struktur mit "Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.)", für die Spezifik der 18- bis 60-Jährigen mit "Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (18 bis 60 Jahre gew.). Der nachfolgende Wissenschaftliche Bericht-Materialband beruht gleichermaßen auf der Sekundäranalyse vorhandener Daten und Materialien, die insbesondere vom Thüringer Landesamt für Statistik, Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bzw. seinen nachgeordneten Institutionen und Einrichtungen, Kultusministerium, dem Wirtschaftsministerium sowie dem Bauministerium, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.v. und anderen Organisationen - die z.b. der freien Wohlfahrtspflege zuzuordnen sind - zur Verfügung gestellt wurden. Zusätzliche Erhebungen über kommunale Strukturen und Verbände wurden nicht durchgeführt, so dass nur vorhandenes Material einbezogen werden konnte. Im vorliegenden Wissenschaftlichen Bericht-Materialband zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen werden derzeit vorliegende Daten und Fakten des öffentlichen Lebens mit den Aussagen behinderter Menschen, die in Thüringen leben, zusammengeführt. Dadurch konnte die Komplexität der Aussagen erhöht und vor allem durch Verbindung der "harten/objektiven" Daten/Aussagen mit den Aussagen und Bewertungen der Menschen mit Behinderungen eine Verschränkung von objektiven und subjektiven Lebenslagedimensionen erreicht werden. Durch die vorliegende zusammenführende Gesamtbewertung der sozialen Situation behinderter Menschen, ihrer erfolgten und erwarteten Veränderungen wurde das Gesamtbild der Lage behinderter Menschen gewissermaßen "objektiviert". Damit wurde dem Grundanliegen der Verbindung von amtlicher und nichtamtlicher Sozialberichterstattung entsprochen. 9

10 2 Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen 2.1 Menschen mit Behinderungen in Thüringen - demografische Strukturen Am lebten in Thüringen Menschen, von ihnen waren männlich und weiblich (51 %). Thüringen lag im Jahre 2001 mit seinem Bevölkerungsanteil (rd. 3 %) der Gesamtbevölkerung Deutschlands) an 12. Stelle unter den 16 Bundesländern und zählt mit 149 Einwohnern/km² zu den gering besiedelten Gebieten Deutschlands. Der Bevölkerungsaufbau Thüringens entspricht den für die neuen Bundesländer charakteristischen Strukturen, d.h. eine starke Zergliederung im Ergebnis bzw. der Nachwirkungen der beiden Weltkriege sowie des seit 1990 erfolgten Geburtenrückgangs, der zu erheblichen Einschnitten in den jüngeren Jahrgängen führte. Im Zeitraum 1991 bis 2002 ging die Bevölkerung von 2,6 Millionen auf 2,4 Millionen zurück. Abbildung 2.1: Bevölkerungsaufbau - Freistaat Thüringen Alter männlich Männerüberschuss weiblich Frauenüberschuss Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Personen Von den Ende 2002 in Thüringen lebenden Bürgerinnen und Bürgern waren als behindert anerkannt. Davon waren männlich und weiblich. Das entspricht einem Anteil von 11,9 % behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung bzw. einem Anteil weiblicher behinderter Menschen von 11,4 % sowie männlicher von 12,3 % behinderte Menschen als schwerbehindert, d.h. mit einem Grad zwischen 50 und 100, ausgewiesen. Das heißt, dass 8,5 % der in Thüringen Ende 2002 lebenden Menschen schwerbehindert waren - 8,8 % der männlichen sowie 8,3 % der weiblichen Bevölkerung. 10

11 schwerbehinderte Menschen im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises, davon Frauen und Männer. Die Altersstruktur behinderter Menschen unterscheidet sich deutlich gegenüber der allgemeinen Bevölkerungs"pyramide" durch den charakteristisch hohen Bevölkerungsanteil älterer Bürger an den behinderten bzw. schwerbehinderten Menschen. Abbildung 2.2: Alters- und Geschlechtsstruktur schwerbehinderter Menschen - Freistaat Thüringen und mehr 70 bis bis bis bis bis bis bis bis bis 18 6 bis 15 4 bis 6 unter Personen männlich weiblich Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Der für das Jahr 2001 mögliche Vergleich im Rahmen Deutschlands - nur bezogen auf Inhaber von Schwerbehindertenausweisen - ergibt, dass mit den 2001 in Thüringen lebenden schwerbehinderten Bürgern rd. 2,7 % der Gesamtzahl behinderter Menschen in Deutschland (6,7 Millionen) lebten, was in etwa dem Bevölkerungsanteil Thüringens (2,9 %) entspricht. Bezogen auf die Bevölkerung Thüringens bedeutet das, dass im Jahre 2001 von Einwohnern 76 Menschen als schwerbehindert bei den Versorgungsämtern anerkannt waren. Thüringen lag mit diesem Anteil unter dem Durchschnitt in Deutschland (81), aber über dem der neuen Bundesländer (70). Im Jahre 2001 waren von den schwerbehinderten Menschen in Thüringen 152 ausländischer Herkunft - das ist die niedrigste Zahl aller Bundesländer (in den weiteren Darstellungen wird deshalb auf einen spezifischen Ausweis verzichtet) (vgl. Abbildung 2.3). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass - wie für andere Bundesländer auch - verbindliche Daten über die reale Zahl der Behinderten insgesamt nicht vorliegen, da es keine Meldepflicht für vorliegende Behinderungen gibt. Die vorliegenden Statistiken, die auf Grundlage des Anerkennungsverfahrens nach dem Schwerbehindertengesetz erarbeitet werden, geben nur bedingt Aufschluss über Entwicklung und Strukturen von Behinderungen, da die reale Zahl größer als die Anzahl ausgewiesener behinderter Menschen ist. Ursache dafür ist das Fehlen jener behinderten Bürger, die eine amtliche Anerkennung noch nicht bzw. nicht mehr benötigen - da sie zu ihrer Integration keiner behindertenspezifischer besonderer Mittel bedürfen - oder aus persönlichen Motiven darauf verzichten. Das betrifft Kinder und Jugendliche ebenso wie ältere Bürger, einen Teil von Nichterwerbstätigen oder auch von psychisch behinderten Menschen. 11

12 Abbildung 2.3: Schwerbehinderte Menschen je Einwohner Sachsen Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt Brandenburg Thüringen Hamburg Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Bayern Bremen Niedersachsen Meckl.-Vorpommern Saarland Hessen Nordrhein-Westfalen Berlin Deutschland früheres Bundesgebiet** neue Länder* * ohne Berlin ** incl. Berlin Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der schwerbehinderten Menschen, Wiesbaden 2003 Die Anzahl von Menschen, denen durch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, in dieser oder jener Form die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erschwert bzw. eingeschränkt wird, ist wesentlich größer als die Zahl derer, die über eine entsprechende Anerkennung als behindert bzw. schwerbehindert verfügen. Ein Vergleich allein der Daten der unter 65-Jährigen für Thüringen ergibt u.a.: In Thüringen gab es im Jahre 2001 rd schwerbehinderte Menschen unter 65 Jahren. Unterschiedliche Daten für Thüringen weisen zugleich aus (bezogen auf behinderte Menschen unter 65 Jahren): - Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen bzw. sonder-/ heilpädagogischen Einrichtungen rd (2001) - Kinder in Frühförderstellen unter 6 Jahren (1999) - Schüler in Förderschulen bzw. behinderte Kinder außerhalb von Förderschulen (2002) - Jugendliche in der Berufsausbildung rd (2001) - behinderte Menschen in Werkstätten (2001) - mit behinderten Menschen besetzte Arbeitsplätze (LAA) (2001) - behinderte Arbeitslose (2002) - Erwerbsunfähigkeits-Rentnerbestand (2001) Die Daten verdeutlichen (evtl. Doppelzählungen eingeschlossen), dass allein in den Altersgruppen bis zu 65 Jahren (ohne Pflege) rd. 140 Tsd. Bürger ausgewiesen werden, die über die verschiedensten Institutionen und Programme eine Förderung bzw. Hilfe aufgrund vorhandener oder anzunehmender/zu erwartender Behinderungen erhalten. Das schließt rd anerkannte Schwerbehinderte (Grad der Behinderung 50 bis 100) ohne Zweifel weitgehend mit ein, ohne jedoch deckungsgleich zu sein. Die nachfolgenden statistischen Aussagen konzentrieren sich auf die in offiziellen statistischen Erhebungen ausgewiesenen Daten, insbesondere für schwerbehinderte Menschen. Im Vergleich der vergangenen Jahre (1993 wurde erstmalig eine einheitliche gesamtdeutsche Statistik erarbeitet) ist hervorzuheben: Erstens: Die Anzahl schwerbehinderter Menschen mit Schwerbehindertenausweis hat sich in Thüringen seit 1993 kontinuierlich erhöht. Sie stieg von (1993) auf (2002), was einer Ver- 12

13 änderung auf 150 % entspricht. Bezogen auf die Zahl der in Thüringen lebenden Bürger erhöhte sich ihr Anteil von 48,4 je Einwohner (1993) auf 76,9 je Einwohner (2002), d.h. er stieg auf 159 % und liegt damit auch in seiner Veränderung deutlich über der durchschnittlichen Entwicklung in Deutschland sowie in den neuen Bundesländern, wie vorliegende Vergleichsdaten bis 2001 belegen (Deutschland 1993 bis 2001 Anstieg auf 105 %; neue Bundesländer auf 132 % - vgl. Tabelle 2.2). Tabelle 2.1: Schwerbehinderte Menschen - Freistaat Thüringen bis Merkmal Schwerbehinderte insgesamt Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis davon: männlich weiblich Anteil weiblich 47,6 48,4 48,9 49,0 49,1 49,2 Entwicklung (1993 =100) Schwerbehinderte insgesamt ,6 134,4 143,8 153,9 159,6 Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ,8 131,6 137,8 149,2 150,2 Schwerbehinderte insgesamt je Einwohner 50,5 63,1 69,3 75,1 81,6 85,3 Schwerbehinderte mit Ausweis je Einwohner 48,4 60,1 65,0 68,9 75,8 76,9 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Zahlen für 2002 Landesamt für Soziales und Familie, Abt. 3 Landesversorgungsamt mit Integrationsamt, 2003 Tabelle 2.2: Schwerbehinderte Menschen in Deutschland bis 2001 (jeweils am ) - Geschlecht schwerbehinderte Menschen am Deutschland männlich weiblich insgesamt früheres Bundesgebiet (incl. Berlin) männlich weiblich insgesamt neue Bundesländer (ohne Berlin) männlich weiblich insgesamt Entwicklung ab 1993 (= 100) Deutschland männlich ,4 102,7 102,6 103,6 weiblich ,2 104,8 105,4 106,9 insgesamt ,8 103,7 103,9 105,1 früheres Bundesgebiet (incl. Berlin) männlich ,2 100,1 100,2 100,4 weiblich ,4 101,3 102,3 103,1 insgesamt ,3 100,7 101,2 101,7 neue Bundesländer (ohne Berlin) männlich ,9 124,2 122,3 129,4 weiblich ,4 130,3 127,2 134,0 insgesamt ,6 127,2 124,7 131,7 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 13

14 Die Ursachen für das Ansteigen der absoluten Zahlen sind nicht eindeutig zuzuordnen. Sie reflektieren in den ersten Jahren nach der Wende die "Neuordnung" durch den behindertenpolitischen Institutionentransfer - Neu- bzw. Wiederbewilligung von Schwerbehindertenausweisen -, aber gleichermaßen die mit der allgemeinen sozialen und ökonomischen Lage in den neuen Bundesländern verbundenen Zwänge der Anerkennung von Behinderungen als Bedingung für Gewährung sozialer Leistungen. Das wird nicht zuletzt auch daran deutlich, dass in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) insgesamt die Anzahl der Schwerbehinderten seit 1993 auf 132 %, im früheren Bundesgebiet (incl. Berlin) auf 102 % stieg - also im Wesentlichen stabil geblieben ist. Die Steigerung insgesamt in Deutschland ist bis 2001 fast ausschließlich auf die Entwicklung in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Zweitens: Die Anzahl der schwerbehinderten Frauen in Thüringen und ihr Anteil an den schwerbehinderten Menschen insgesamt ist seit 1993 von Frauen (1993) auf Frauen (2002) kontinuierlich gestiegen, was einem Anstieg auf 155 % entspricht (Männer von auf = 146 %). Der Anteil weiblicher Behinderter an der Gesamtzahl erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 47,6 % auf 49,2 % (vgl. Tabelle 2.1). Bezogen auf die jeweiligen Altersgruppen liegt der Anteil von schwerbehinderten Männern ab 55. Lebensjahr deutlich über dem der Frauen der gleichen Altersgruppen. Die Ursachen dafür liegen sowohl in dem für die höheren Altersgruppen noch typischen Anteil von kriegsbedingten Ursachen bei Männern, aber auch in der bis Ende der 90er Jahre bestehenden Möglichkeit für Frauen, bereits mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben auszuscheiden und damit in geringerem Maße auf die Anerkennung auf Schwerbehinderung und Nutzung entsprechender Regelungen des Schwerbehindertenrechts angewiesen zu sein. Abbildung 2.4: Schwerbehinderte Menschen in Thüringen - Anteile an der Gesamtbevölkerung in Prozent der jeweiligen Altersgruppe unter u.dar. insgesamt männlich weiblich Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik; eigene Berechnungen Drittens: Die Veränderungen in der Anzahl und Altersstruktur der behinderten Menschen wurden in Thüringen wie in anderen Bundesländern vor allem beeinflusst durch den Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung und die damit verbundene Zunahme von Behinderungen im Alter, das damit verbundene "Älter"werden von behinderten Menschen, den deutlichen Rückgang junger behinderter Menschen durch den allgemeinen Geburtenrückgang in den neuen Bundesländern, die höheren "Verbleibquoten" junger behinderter Menschen in Thüringen im Vergleich zum Wanderungsverhalten der analogen Altersgruppen. 14

15 Insgesamt reflektiert die anteilige Erhöhung der behinderten Menschen je Einwohner die keineswegs unbedeutende Wanderung vor allem junger nichtbehinderter Menschen in die alten Bundesländer und die damit verbundene Änderung der Altersstruktur. Der Anteil junger behinderter Menschen der Altersgruppen unter 25 Jahren reduzierte sich insgesamt seit 1993 von 5,6 % aller behinderten Bürger auf 4,6 % im Jahre Zugleich erhöhte sich der Anteil älterer behinderter Bürger (ab 60 Jahre) von 59 % (1993) auf 64 % (2001). Der Anstieg betrifft Frauen wie Männer gleichermaßen. Abbildung 2.5: Anteil schwerbehinderter Menschen an der entsprechenden Altersgruppe - Freistaat Thüringen in Prozent , unter 6 Jahren 6-14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 65 Jahre u.dar. Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik; eigene Berechnungen Die Daten reflektieren die Tatsache, dass mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit, schwerbehindert zu sein, deutlich ansteigt. Während im Jahre 2001 bei den unter 6-Jährigen die Wahrscheinlichkeit, behindert zu sein, nur für jedes 184ste Kind unter 6 Jahren zutraf (obwohl das schon eine hohe Zahl ist), steigt die Wahrscheinlichkeit mit dem Alter kontinuierlich. Im Alter zwischen 15 und 24 Jahren war bereits jeder 62ste und ab 65. Lebensjahr fast jeder 5. als schwerbehindert anerkannt. Abbildung 2.6: Wahrscheinlichkeit auf Schwerbehinderung nach Altersgruppen - Freistaat Thüringen jede...te Person von Einwohnern der jeweiligen Altersgruppe unter 6 Jahren 6-14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 65 Jahre u.dar. Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik; eigene Berechnungen 15

16 Allein im Zeitraum von 1993 bis 2001 ist der Anteil von über 70-jährigen behinderten Menschen von 32 % (1993) auf 40 % (2001) gestiegen, bei Männern von 30 auf 37 %, bei Frauen von 33 auf 43 %. Das ist ein zahlenmäßiger Anstieg der ab 70-jährigen schwerbehinderten Bürger von 39 Tsd. auf 73 Tsd. Die für 2002 vorliegenden Daten des Integrationsamtes bestätigen die Fortsetzung des Trends und machen zugleich deutlich, dass bei den anerkannten Behinderungen unter 50 GdB ein deutlich geringerer Anteil ab 60-Jähriger (45 %) anzutreffen ist. 2.2 Ursachen, Art und Grad von Behinderungen Im Vergleich zu vorangegangenen Zeitpunkten ist eine keineswegs zu übersehende Tendenz, dass sich die Ursachen für Behinderungen strukturell verschieben. Kennzeichnend sind: starker Rückgang der Anzahl und des Anteils von Behinderungen anerkannter Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigungen - insbesondere durch den altersbedingten Rückgang der Behinderungen im Ergebnis des 2. Weltkrieges; Rückgang der sog. Hausunfälle (möglicherweise im Zusammenhang mit einem zunehmenden Grad der Mechanisierung und Automatisierung im Haushalt); leichter Anstieg bei anteiligem Rückgang im Bereich angeborener Behinderungen - offensichtlich Einfluss sowohl des generell starken Geburtenrückgangs als auch wirkungsvollerer medizinischer Behandlungen; leichter Anstieg der Anzahl durch Verkehrsunfälle bedingter Behinderungen, im Gegensatz zur Entwicklung der Verkehrsunfälle, bei Rückgang des Anteils von genannten Behinderungen; deutlicher Anstieg bei Behinderungen im Ergebnis allgemeiner Krankheiten und sonstigen Ursachen. Abbildung 2.7: Entwicklung der Anzahl schwerbehinderter Menschen nach Ursachen für Schwerbehinderungen - Freistaat Thüringen bis Sonstige allgem. Krankheit Kriegs-/Wehrdienst sonst.unfall häuslicher Unfall Verkehrsunfall Arbeitsunfall angeboren Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik 16

17 Abbildung 2.8: Entwicklungstendenzen der anteiligen Ursachen für Schwerbehinderungen - Freistaat Thüringen = Sonstige 100 allgem. Krankheit 75 Arbeitsunfall sonstige Unfälle Verkehrsunfall angeboren häuslicher Unfall 50 Kriegs-/Wehrdienst ~ Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik; eigene Berechnungen Tabelle 2.3: Entwicklung der Ursachen für Schwerbehinderungen - Freistaat Thüringen bis Jahr Ursachen für Schwerbehinderung angeboren Arbeitsunfall Verkehrsunfall häuslicher Unfall sonstiger Unfall Kriegs-/ Wehrdienst allgemeine Krankheit Sonstige Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Die Schwerpunkte bilden nach wie vor (2001): Behinderungen auf Grund allgemeiner Krankheiten (77,3 %), sonstige Ursachen (11,9 %), angeborene Behinderungen (6,1 %), andere Ursachen (Krieg, Arbeitsunfall usw. 4,7 %). Dabei sind deutliche Differenzierungen zwischen männlichen und weiblichen behinderten Menschen - bezogen auf die Ursachen von Behinderung - erkennbar. So liegt (2001) bei Frauen der Ursachenkomplex "allgemeine Krankheiten" mit 81,0 % deutlich über dem der Männer (73,7 %), das betrifft auch "sonstige Ursachen" (Frauen: 12,2 %; Männer: 11,7 %). Im Gegensatz dazu ist der Anteil angeborener Behinderungen bei Männern mit 6,5 % höher als bei Frauen (5,7 %). Das gilt naturgemäß auch für im Kriegs-, Wehr- und Zivildienst zugezogene Behinderungen (Männer: 4,6 %; Frauen: 0,2 %). 17

18 Abbildung 2.9: Ursachenstruktur für Behinderungen - Freistaat Thüringen in Prozent - 6,1 angeboren Sonstige 0,2 0,2 0,4 sonstige Unfälle Hausunfall Verkehrsunfall 11,9 1,4 Arbeitsunfall 4,7 andere 77,3 2,5 Krieg krankheitsbedingt Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik In der offiziellen Statistik wird hinsichtlich der Arten der Behinderung einheitlich nach 9 Obergruppen und 55 zugeordneten Behindertenarten unterschieden (Diskussion und Standpunkte um Gruppierungen und Einzelzuordnungen sind nicht Gegenstand dieses Berichtes). Die schwerbehinderten Menschen in Thüringen der jeweiligen schwersten Behinderung zugeordnet, ergeben für 2001 folgende Struktur (vgl. Tabelle 2.4): Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Personen (2,3 % aller behinderten Menschen) Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Personen (20,3 % aller behinderten Menschen) Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes Personen (9,1 % aller behinderten Menschen) Blindheit und Sehbehinderung Personen (6,7 % aller behinderten Menschen) Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit Personen (4,6 % aller behinderten Menschen) Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a Personen (2,9 % aller behinderten Menschen) Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Personen (32,5 % aller behinderten Menschen) Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Personen (17,1 % aller behinderten Menschen) Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen Personen (4,5 % aller behinderten Menschen). Die Art der Behinderung sowie die Alters- und Geschlechtsstruktur verdeutlichen (vgl. Abbildungen 2.10) die geschlechtsspezifischen Ausprägungen bei Verlust von Gliedmaßen bei Männern (Krieg, Verkehrsunfälle) bzw. Frauen (Verlust von Brust/Brüsten bzw. Entstellungen), aber auch die mit dem höheren Alter von Frauen verbundene generelle Zunahme von Behinderungen (insbesondere ab 75. Lebensjahr). Alle anderen Behinderungsarten weisen relativ gleiche Strukturen aus. 18

19 Tabelle 2.4: Art der schwersten Behinderung - Freistaat Thüringen Art der schwersten Behinderung insgesamt Verlust oder Teilverlust eines Armes eines Beines beider Arme beider Beine eines Armes und eines Beines von drei oder vier Gliedmaßen Funktionseinschränkung eines Armes eines Beines beider Arme beider Beine eines Armes und eines Beines von drei oder vier Gliedmaßen beider Arme und beider Beine Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Deformierung des Brustkorbes mit Funktionseinschränkung der Wirbelsäule Funktionseinschränkung der Wirbelsäule Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und der Gliedmaßen sonstige Einschränkung der Stützfunktion des Rumpfes Blindheit und Sehbehinderung Blindheit oder Verlust beider Augen hochgradige Sehbehinderung sonstige Sehbehinderung Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Sprach- oder Sprechstörungen Taubheit Taubheit kombiniert mit Störungen der Sprachentwicklung und entsprechenden Störungen der geistigen Entwicklung Schwerhörigkeit, auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a Kleinwuchs Entstellung, belästigende oder abstoßende Absonderungen oder Gerüche Verlust einer Brust oder beider Brüste Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen von Herz-Kreislauf von Herz-Kreislauf und einem oder mehreren weiteren inneren Organen der oberen Atemwege der oberen Atemwege und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe der tieferen Atemwege und Lungen der tieferen Atemwege und Lungen sowie eines oder mehrerer weiterer innerer Organe der Verdauungsorgane der Verdauungsorgane und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe der Harnorgane der Harnogane und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe der Geschlechtsorgane der Geschlechtsorgane und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe der inneren Sekretion und/oder des Stoffwechsels der inneren Sekretion und/oder Stoffwechsels und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe des Blutes und des retikulo-endothelialen Systems des Blutes und des retikulo-endothelialen Systems und eines oder mehrerer weiterer innerer Organe Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Querschnittslähmung hirnorganische Anfälle (auch mit geistig-seelischen Störungen) ohne neurologische Ausfallserscheinungen am Bewegungsapparat hirnorganische Anfälle (auch mit geistig-seelischen Störungen) mit neurologischen Ausfallserscheinungen am Bewegungsapparat hirnorganisches Psychosyndrom (Hirnleistungsschwäche, organische Wesensänderung) ohne neurologische Ausfallserscheinungen am Bewegungsapparat; symptomatische Psychosen hirnorganisches Psychosyndrom (Hirnleistungsschwäche, organische Wesensänderung) mit neurologischen Ausfallserscheinungen am Bewegungsapparat Störungen der geistigen Entwicklung (z.b. Lernbehinderung, geistige Behinderung) körperlich nicht begründbare (endogene) Psychosen (Schizophrenie, affektive Psychosen) Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Suchtkrankheiten Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen nur Behinderungen mit Einzel-GdB unter 25 anderweitig nicht einzuordnende oder ungenügend bezeichnete Behinderungen Insgesamt Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik 19

20 Abbildung 2.10: Alters- und Geschlechtsstruktur behinderter Menschen nach Behinderungsarten - Freistaat Thüringen in Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Funktionseinschränkung von Gliedmaßen 76 Jahre u.ä. 76 Jahre u.ä bis 6 Jahre bis 6 Jahre Funktionseinschränkung von Wirbelsäule und Rumpf, Deformierung des Brustkorbs Blindheit und Sehbehinderung 76 Jahre u.ä. 76 Jahre u.ä bis 6 Jahre bis 6 Jahre Jahre u.ä. Sprach-/Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 76 Jahre u.ä. Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a bis 6 Jahre bis 6 Jahre Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten 76 Jahre u.ä. 76 Jahre u.ä bis 6 Jahre bis 6 Jahre Männer Frauen Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik 20

21 Von den schwerbehinderten Menschen Thüringens weisen (2001) eine Behinderung (73,6 %), Personen zwei Behinderungen (21,2 %) und Personen drei und mehr Behinderungen (5,2 %) auf. Frauen sind in höherem Maße von Mehrfachbehinderungen betroffen - 27,6 % (72,4 % eine Behinderung, 21,8 % zwei Behinderungen, 5,8 % drei und mehr Behinderungen) als Männer - 25,3 % (74,7 % eine Behinderung, 20,8 % zwei Behinderungen, 4,6 % drei und mehr Behinderungen). Generell werden im Rahmen des Schwerbehindertenrechts in Verbindung mit dem Antragsverfahren festgestellt: a) das Vorliegen einer Behinderung, b) der Grad der Behinderung (GdB), der zwischen 20 und 100 liegt - bei Behinderungen unter 20 % wird der Antrag auf Anerkennung abgelehnt, bei einem GdB ab 50 % erfolgen die Anerkennung als "schwerbehinderter Mensch" und die Ausstellung des entsprechenden Ausweises, c) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der eingegangenen Anliegen und der erledigten Verfahren wie folgt entwickelt: Tabelle 2.5: Eingegangene Anträge auf Erst- und Neufeststellung und erledigte Verfahren - Freistaat Thüringen bis Anträge (Erst- und Neufeststellung) Erledigung Anteil erledigter Verfahren (in %) Quelle: Landesamt für Soziales und Familie, Abt. 3 Landesversorgungsamt mit Integrationsamt, 2003 Nach der unmittelbar nach 1990 erfolgten raschen Zunahme von Erst- bzw. Neufeststellungen und dem zunächst entstandenen Bearbeitungs- und Entscheidungs"stau" waren 1994 die "Rückstände" im Wesentlichen abgearbeitet. Insgesamt stehen seit 1991 den rd gestellten Anträgen rd erledigte Anträge gegenüber - das entspricht 97 %. Damit in Verbindung wurden in Thüringen insgesamt - bezogen auf Menschen Behinderungen anerkannt und dem Schweregrad entsprechend eingestuft. Die Anerkennung entsprechender Schweregrade der Behinderung ergibt für das Jahr 2002, dass 21 % eine Anerkennung mit 90 bzw. 100 (GdB) erhielten, 51 % zwischen 50 und 80 und 28 % einen Grad unter 50. Dabei treten keine gravierenden Unterschiede zwischen Frauen und Männern auf. Im Zusammenhang mit der Anerkennung als schwerbehinderter Bürger werden zugleich Merkzeichen vergeben, die entsprechende zusätzliche Leistungen (z.b. Parkerleichterung, unentgeltliche Beförderung bzw. im Rahmen des steuerrechtlichen Nachteilsausgleichs) ermöglichen. 21

22 Tabelle 2.6: Menschen mit Behinderungen am nach dem Grad der Behinderung und dem Geschlecht - Freistaat Thüringen - insgesamt davon nach dem Grad der Behinderung unter bis bis bis 100 absolut Behinderte insgesamt männlich weiblich Anteil an den Behinderten Behinderte insgesamt 100 5,9 22,2 51,0 20,8 männlich 100 6,0 22,7 50,2 21,0 weiblich 100 5,8 21,7 51,9 20,6 Quelle: Landesamt für Soziales und Familie, Abt. 3 Landesversorgungsamt mit Integrationsamt, 2003 Ende 2002 gab es in Thüringen fast Anerkennungen mit Merkzeichen (incl. Mehrfachanerkennungen) an Schwerbehinderte. Das betraf: Merkzeichen "G" (gehbehindert) in Fällen Merkzeichen "ag" (außergewöhnlich gehbehindert) in Fällen Merkzeichen "Bl" (blind) in Fällen Merkzeichen "H" (hilflos) in Fällen Merkzeichen "B" (Begleitperson erforderlich) in Fällen Merkzeichen "Gl" (gehörlos) in Fällen Die Struktur der Anerkennung von Merkzeichen zwischen Frauen und Männern sowie bezogen auf einzelne kreisfreie Städte und Landkreise weist keine generellen Unterschiede auf (vgl. Anhang). Ende 2002 war in Thüringen zugleich an rd Besitzer von Schwerbehindertenausweisen das Merkzeichen "RF" (Rundfunkermäßigung) vergeben worden. Abbildung 2.11: Anteil der Merkzeichen Freistaat Thüringen - "G" 48,6% "Bl" 2,2% "Gl" 0,8% "ag" 8,8% "B" 26,4% "H" 13,2% Quelle: Landesamt für Soziales und Familie, Abt. 3 Landesversorgungsamt mit Integrationsamt,

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