Fachtagung des SG 13. Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in der Kita. am

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1 Fachtagung des SG 13 Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in der Kita am

2 Hauptherkunftsländer im August 2014

3 Hauptherkunftsländer im Zeitraum Januar bis August 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

4 Zugangszahlen von Asylbewerbern in die Bundesrepublik Deutschland von 2008 bis zum im Vergleich

5 Zugangszahlen von Asylbewerbern nach Bayern von 2008 bis zum im Vergleich

6 Zugangszahlen von Asylbewerbern nach Unterfranken von 2008 bis zum im Vergleich

7 Monatliche Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte im Regierungsbezirk Unterfranken im Jahr 2013 und 2014 quartalsweise dargestellt Gesamt KVB Gesamt GU Gesamt GU und KVB Jan 13 April Juli Okt. 01. Jan 14 April Juli 30. Sep 14

8 Standorte der Gemeinschaftsunterkünfte und Dezentralen Unterkünfte im Regierungsbezirk Unterfranken

9 TOP: Hilfen nach dem AsylbLG, Soziale Unterstützungssysteme A. Hilfen nach dem AsylbLG: 1. Gewährt werden nach 3 AsylbLG: - Unterkunft, Heizung (Sachleistung durch Unterbringung in GU oder dez.uk) - Bedarf an Ernährung (seit als Geldleistung) - Kleidung (in Form von Wertgutscheinen) - Gesundheitspflege (zb Pflaster, Mullbinden als Sachleistung in GU) - Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (Hausratsgegenstände wie Tische, Stühle, Betten etc, ebenso Geschirr, Töpfe, Bettwäsche, Waschpulver, Reinigungsmittel usw.) - Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens seit Urteil des BVerfG ( ) entsprechend Sozialhilfeleistungen (Abt des Regelbedarfs, z.b. für Fahrtkosten, für Telefonate und Briefmarken, für Kinobesuch, DVDs, Hobbykurse, Zeitschriften, für Speisen/Getränke in Cafes, Körperpflegeartikel wie Schampoo, Duschgel etc.) - Leistungen zur Bildung und Teilhabe entspr. 34 SGB XII an Kinder und Jugendliche

10 2. Leistungen bei Krankheit (akute Erkrankung und Schmerzzustände), Schwangerschaft und Geburt nach 4 AsylbLG: Kinder und Schwangere erhalten zudem alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen; Gewährung von Schutzimpfungen; Abrechnung direkt mit den örtlichen Trägern (Sozialhilfeverwaltungen) 3. Sonstige Leistungen nach 6 AsylbLG: zb fallen hierunter Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, der Tagesstättenbesuch, sofern dieser zur Sicherung des Schulbesuchs eines schulpflichtigen Kindes nötig ist Einzelfallentscheidungen (!); aber auch zb Passbeschaffungskosten oder Kosten, die durch die Mitwirkung im Asylverfahren entstehen

11 B. Zuständigkeiten ( 13 DVAsyl) - Landkreis oder kreisfreie Stadt für Gewährung des Geldbetrags für persönliche Bedürfnisse, des Geldbetrags für Ernährung, der Bekleidung, der BuT-Leistungen, der Krankenhilfe nach 4 und der sonstigen Leistungen nach 6 AsylbLG für in den GUs untergebrachten Asylbewerbern sowie für alle Leistungsgewährungen in den dezentralen Unterkünften - Regierung für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Gewährung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern und Gesundheitspflegeartikeln in den GUs

12 C. Verhältnis zu anderen Vorschriften 9 AsylbLG: Nachrangprinzip des AsylbLG Leistungen anderer Träger von Sozialleistungen, zb der Jugendhilfe sind vorrangig. Ausnahme hiervon ist die länderrechtliche Regelung des Art. 7 AufnG bezüglich der Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Daher tragen die Jugendämter die Kosten für Kindergartenbeiträge, evt. anfallende Fahrtkosten werden demzufolge auch nicht vom Leistungsträger nach AsylbLG gewährt. Im Bargeldbetrag ist ein Anteil für Fahrtkosten enthalten (Erwachsener/ein Elternteil 22,23 Euro, Kind bis 6 Jahre 12,75 Euro). Ob die im Zusammenhang mit dem Kindergartenbesuch anfallenden erforderlichen Fahrtkosten evt. von dem Leistungsträger bezuschusst werden, der auch die Kindergartenbeiträge übernimmt, ist zu prüfen. D. Kostentragung: Nach Art. 7 und 8 AufnG ivm 11 DVAsyl ist der Freistaat Bayern Kostenträger der Leistungen nach dem AsylbLG. Die notwendigen Kosten werden den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ebenso vom Freistaat Bayern erstattet wie die Kosten der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige.

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