Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe - Weiteres Vorgehen
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- Nikolas Friedrich
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1 Amt für Gebäudemanagement Az.: 21.1; Sitzungsvorlage 28/2014 Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe - Weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Verwaltungsausschuss öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss nimmt vom Sachstand Kenntnis und stimmt dem Vorschlag zu, auf dem Grundstück Flurstück-Nr ( Oberes Hühnerlöchle ) in Waghäusel- Kirrlach eine Asylunterkunft für 200 Asylbewerber zu bauen. I. Sachverhalt 1. Aufnahmesituation Für das Jahr 2014 wurde noch im Januar mit bundesweit Asylbewerbern gerechnet (2013: ). Das entspricht einer prognostizierten Zunahme um etwa 26 %. Tatsächlich kamen in den ersten drei Monaten des Jahres Asylbewerber nach Deutschland (1. Quartal 2013: ). Das entspricht einer Zunahme von fast 76 %. Entsprechend hält der Aufnahmedruck auf den Landkreis Karlsruhe unvermindert an. Im ersten Quartal wurden 226 Personen neu in die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis aufgenommen (1. Quartal 2013: 113). Zum Ende des ersten Quartals waren 873 Personen im Landkreis Karlsruhe vorläufig untergebracht. Dabei erfolgt die Belegung nach der nach wie vor gültigen gesetzlichen Vorgabe von 4,5 m² Wohn- und Schlaffläche pro Person. Ebenfalls zum Ende des ersten Quartals befanden sich im Landkreis Karlsruhe neun Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt 824 Unterbringungsplätzen in Betrieb. Hinzu kamen 80 Notunterbringungsplätze. Dem Landratsamt Karlsruhe stehen damit insgesamt und planmäßig 904 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung.
2 Die Unterbringungsplätze verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Standorte von Gemeinschaftsunterkünften: Gemeinschaftsunterkunft Plätze Bretten, An der Schießmauer 1-3 (Notbelegung) 50 Bruchsal, Schnabel-Henning-Straße Dettenheim, Hochstetter Straße Ettlingen, Englerstraße Ettlingen, Pforzheimer Straße 112 b und 112 b 60 Gondelsheim, Neuer Weg 2 (Eigentum Landkreis) 15 Karlsbad-Fischweier, Albtalstraße Marxzell, Neuenbürger Straße 2 (derzeit in Umbau) - Rheinstetten, Kutschenweg 30 (Notbelegung) 30 (mobile Wohneinheiten) 180 Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstraße Ubstadt-Weiher OT Zeutern, Waldmühle 6 (Eigentum 200 Landkreis) Summe 904 In welchem Umfang diese Kapazität im Laufe des Jahres ausgeweitet werden muss, ist in Anbetracht der großen Unterschiede zwischen den prognostizierten und den tatsächlichen Zahlen nur in Größenordnungen vorherzusagen. Die Verwaltung geht davon aus, dass im weiteren Verlauf des Jahres auf Grundlage von 7 m² Wohn- und Schlaffläche pro Person zwischen 400 und 650 Unterbringungsplätze zusätzlich benötigt werden. 2. Liegenschaften Von Mitte 2012 bis Ende März 2014 hat das Amt für Gebäudemanagement insgesamt 53 Liegenschaften für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft oder als Unterkunft für eine Notbelegung überprüft. Auch mögliche freie Grundstücke sind auf eine mögliche Bebauung sondiert worden. Die Standorte der zu prüfenden Liegenschaften verteilen sich auf den gesamten Landkreis. Die Liegenschaften wurden überwiegend durch Immobilienmakler, Eigentümer oder die kreisangehörigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen dem Amt für Gebäudemanagement zur Überprüfung zugetragen. Alle Angebote wurden gemäß den aktuellen Standards für Gemeinschaftsunterkünfte auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Lediglich 9 Liegenschaften sind aus Sicht des Landkreises grundsätzlich für die Unterbringung geeignet gewesen. Dies entspricht 17 % der geprüften Liegenschaften. Da die Anzahl an Asylbewerbern kontinuierlich steigt, sucht das Amt für Gebäudemanagement weiterhin nach Möglichkeiten neue Liegenschaften anzumieten. Für das laufende Jahr stehen folgende Objekte in Aussicht und sollen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern genutzt werden. Seite 2
3 a) Weitere Unterkünfte bis Ende 2014 (1) Mietobjekt in Karlsbad-Ittersbach Dem Amt für Gebäudemanagement wurde ein Mietobjekt in Karlsbad-Ittersbach, Im Stockmädle 18, in dem bis zu 200 Personen untergebracht werden können, zur Anmietung angeboten. Ein Vormietvertrag wurde bereits abgeschlossen. Der Kreistag hat den Landrat in seiner Sitzung vom ermächtigt einen Mietvertrag für das Objekt abzuschließen. Eine Nutzung des Gebäudes kann schrittweise ab Juli 2014 erfolgen. Die Vorortsituation ermöglicht es, die von Landesseite festgelegten neuen Anforderungen von 7 m² (vorher 4,5 m²) zu erfüllen. Die Fertigstellung könnte Anfang 2015 möglich werden. In der Umgebung sind sowohl Einkaufsmöglichkeiten, ein ÖPNV Anschluss und die übrige notwendige Infrastruktur vorhanden. Der Vermieter ist bereit alle notwendigen Umbauten inkl. der Außenanlagen (Spielplatz) durchzuführen und hat damit begonnen. Die Größe der Unterkunft und die sofortige Ertüchtigung helfen bei der angespannten Unterbringungssituation. Sie hat sich noch verstärkt, da die Unterkunft in Bretten mit weiteren 150 Plätze frühestens im November 2014 dem Landkreis Karlsruhe zur Verfügung gestellt wird, obwohl die Vereinbarung zwischen der Stadt Bretten und dem Landkreis Karlsruhe einen Zeitpunkt im Sommer 2014 vorsah. (2) GU Bretten Auf die Beschlussvorlagen - 52/2013, Sitzung des Verwaltungsausschusses vom , - 40/2013, Sitzung des Kreistages vom sowie - auf die Vereinbarung zur Asylbewerberunterbringung mit der Stadt Bretten vom wird verwiesen. Fertigstellung des Umbaus: Ende November 2014 Vereinbart war die Fertigstellung bis zum 3. Quartal Die Stadt Bretten hat dem Landkreis Karlsruhe mitgeteilt, dass eine Belegung frühestens für November 2014 in Aussicht gestellt werden kann. Eine Beauftragung der Baufirma erfolgte durch die Stadt Bretten Mitte April Die Baugenehmigung liegt vor. Kapazität: 150 Plätze (3) GU Marxzell, Neuenbürger Straße 2 Auf die Beschlussvorlagen - 40/2013, Sitzung des Kreistages vom , - 26/2013, Sitzung des AUT vom sowie - 7/2014, Sitzung des AUT vom wird verwiesen. Seite 3
4 Voraussichtliche Fertigstellung des Umbaus: Ende November 2014 Geplanter Bezug: Dezember 2014 Kapazität: 80 Plätze (4) GU Ubstadt-Weiher, OT Zeutern Auf die Beschlussvorlage 40/2013, Sitzung des Kreistages vom , wird verwiesen. Voraussichtliche Fertigstellung des Neubaus: 2015 (1. Bauabschnitt) bzw (2. Bauabschnitt) Geplanter Bezug: 2015/2016 Kapazität: unverändert (200 Plätze) Es wird eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von 7m² / Person zugrunde gelegt. b) Geplante Unterkünfte 2015 (1) Grundstück Waghäusel Verschiedene Grundstücke in Waghäusel wurden einer Standortanalyse unterzogen. Nach sorgfältiger Abwägung kommt das Amt für Gebäudemanagement zu dem Ergebnis, dass für eine zeitnahe Realisierung einer neuen Gemeinschaftsunterkunft nur das Grundstück in Waghäusel-Kirrlach mit der Flurstück-Nr in Betracht kommen kann. Der Landkreis Karlsruhe kann hierbei nicht nur auf die Unterstützung des Landes Baden-Württemberg als Eigentümerin des Grundstücks bauen, vielmehr befindet sich dieses Grundstück in der vorteilhaften Situation, dass sich der nördliche Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oberes Hühnerlöchle befindet. Damit wäre die vorgesehene Nutzung in diesem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Herstellungskosten für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft werden bis zu 3 Mio. betragen. Um keine Zeit zu verlieren, hat der Kreistag dem Landrat in seiner Sitzung vom die Ermächtigung erteilt alle notwendigen Entscheidungen für diese Liegenschaft treffen zu können. Das Amt für Gebäudemanagement befindet sich parallel zum derzeitigen Planungsverfahren in den Verhandlungen mit einem potenziellen Investor. Ein langfristiges Mietverhältnis (25 Jahre) wird angestrebt. Seite 4
5 Aus Sicht der Stadt Waghäusel wird der Standort Oberes Hühnerlöchle nicht favorisiert. Die Stadt hat andere Standortalternativen ins Gespräch gebracht, die aus heutiger Sicht aber nicht zeitnah realisierbar und daher für den Landkreis nicht geeignet sind, die derzeit äußerst angespannte Situation zu mildern. Der Stadt Waghäusel wurde jedoch zugesichert, dass sollte sich an einem anderen Standort eine vergleichbare Unterbringungsmöglichkeit anbieten sich der Landkreis weiteren Gesprächen nicht verschließen wird. (2) Darüber hinaus werden in verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe weitere Gespräche für 3 5 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geführt, da ein weiterer Aufbau von Unterbringungsplätzen notwendig ist und auch die Überführung der vorhandenen Unterkünfte auf die Vorgaben auf 7 m² Wohnfläche ansteht. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Aufgabe des Landes ( 1 Abs. 1 Satz 1 FlüAG). Das Land hat daher auch grundsätzlich die Kosten für die Erfüllung dieser Aufgabe zu tragen. Die vorläufige Unterbringung als Teil der Flüchtlingsaufnahme hat das Land den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise als unteren Aufnahmebehörden übertragen. Die Kosten der unteren Aufnahmebehörden tragen zunächst die Landund Stadtkreise als kommunale Körperschaften ( 14 FlüAG). Das Land kommt seiner grundsätzlichen Kostentragungspflicht im Wege einer Erstattung nach. Bis zum 1. April 2004 hat das Land den betroffenen Kommunen die Kosten im Wege einer Spitzenabrechnung erstattet. Seither gewährt das Land für jeden Asylbewerber eine Einmalpauschale ( 15 FlüAG). Die so erstatteten Beträge decken jedoch die tatsächlichen Kosten insbesondere im Liegenschaftsbereich längst nicht mehr ab. Das Defizit bei der Asylunterbringung ist beim Landkreis Karlsruhe zum Ende des Jahres 2013 auf rd. 4 Mio. innerhalb von 24 Monaten angestiegen. Nach dem derzeitigen zusätzlichen Raumbedarf wird sich diese Entwicklung weiter beschleunigen. Die leichte Anpassung der Asylpauschalen wird 2014 diesen Trend nur geringfügig abmildern. Der Landkreis Karlsruhe arbeitet daher bei der Aufbereitung der Kostenentwicklung des Landkreistages intensiv mit, um diese für die Verhandlungen mit dem Land Baden- Württemberg über eine auskömmliche Pauschale oder wie von den Spitzenverbänden gefordert eine Spitzenabrechnung detailliert nachzuweisen. Seite 5
6 Die Pauschale von derzeit für das Jahr 2014 müsste nach Berechnung des Landkreises zumindest unter der derzeitigen Annahme deutlich erhöht werden. Der Anstieg der Pauschale, wie er gesetzlich vorgesehen ist auf bis 2016, reicht auch mittelfristig bereits heute nicht mehr aus. Der Landkreis rechnet derzeit mit einer notwendigen Pauschale in Höhe von pro Asylbewerber. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass für die Asylfolgeantragstellung die Pauschalen nicht gewährt werden und daher das Kostenrisiko der Asylfolgeantragstellung voll zu Lasten der Landkreise geht. Der weitere Ausbau der Aufnahmekapazitäten erhöht zugleich den Bedarf an Personal, das insbesondere für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte und die Gewährung von Unterstützungsleistungen erforderlich ist. Dabei ist für 100 Asylbewerber grundsätzlich von folgendem Personalbedarf auszugehen: Unterkunftsleitung: 1,00 Vollzeitäquivalente Soziale Betreuung: 0,75 Vollzeitäquivalente Unterkunftsverwaltung: 1,00 Vollzeitäquivalente Leistungsbearbeitung: 0,75 Vollzeitäquivalente Darüber hinaus wirkt sich der starke Zugang an Asylbewerbern auch in den Bereichen Anschlussunterbringung, Gebäudemanagement, Ausländerwesen u. a. m. aus. Bei der Personalgewinnung geht die Verwaltung stets nach der konkreten Situation vor. Abhängig von der Größe der Liegenschaft werden der genannte Stellenschlüssel angepasst, organisatorisch nachgesteuert und Synergien genutzt. Soweit tatsächlich ein Mehrbedarf besteht, wir zusätzliches Personal unterjährig im Vorgriff auf den nächsten Haushaltsplan gewonnen. Der Kreistag und seine Ausschüsse werden entsprechend informiert bzw. in die Entscheidung eingebunden. Da der Personalbedarf häufig kurzfristig gedeckt werden muss, behält sich die Verwaltung vor, bei einem entsprechenden Engpass auf andere Instrumente, etwas Personaldienstleister zurückzugreifen. III. Zuständigkeit Die Information erfolgt im Verwaltungsausschuss als zuständigen Ausschuss für das Aufgabengebiet Liegenschaften ( 4 Abs. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe). Seite 6
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