Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in Brandenburg im Überblick seit Anzahl Asylsuchende
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- Heinz Rosenberg
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1 Asyl in Brandenburg A Zur aktuellen Lage Brandenburg verzeichnet im Jahr 2015 wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Steigerung der Zahl der Flüchtlinge insbesondere als Folge der Konflikte in Nahen und Mittleren Osten. Hinzu kommen Flüchtlinge auch aus weiteren Krisengebieten vor allem im nördlichen und östlichen Afrika. Die Entwicklung der Zugangszahlen hat sich seit September noch einmal deutlich beschleunigt. Es ist gegenwärtig nicht absehbar, ob und wann mit einem Rückgang der derzeit außerordentlich hohen Zahlen gerechnet werden kann. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in Brandenburg im Überblick seit Asylsuchende in Brandenburg 1991 bis Anzahl Asylsuchende Stand: Die genannte -Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und / oder Verschlüsselung.
2 Seite 2 B Prognose Prognosen über zu erwartende Asylsuchende in Deutschland erstellt seitens der Bundesregierung das fachlich zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostizierten Zahlen dienen wiederum den Bundesländern als Grundlage für die Planung ihrer Unterbringungskapazitäten. Die Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge basieren insbesondere auf den Entwicklungen in den Hauptherkunftsländern, Informationen über die Migrationsbewegungen, Antragszahlen in den EU-Mitgliedstaaten und der bisherigen Zugangsentwicklung. Die Bundesländer schätzen auf der Basis der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostizieren Zahlen die Zahl der für sie zu erwartenden Asylsuchenden. Grundlage hierfür ist die Verteilung der Asylsuchenden nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel. Der Königsteiner Schlüssel wird für jedes Jahr auf Grundlage der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Bundesländer berechnet. Brandenburg hat aktuell eine Aufnahmeverpflichtung für knapp 3,1 Prozent aller Asylbewerber, die nach Deutschland kommen. Am 26. März 2015 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Prognose für das Jahr 2015 auf Erst- und Folgeantragsteller erhöht. Die bislang letzte Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. August 2015 ging für dieses Jahr bereits von geschätzten Asylsuchenden aus, die in Deutschland Schutz suchen und einen Asylantrag stellen werden. Diese Zahl berücksichtigt jedoch noch nicht die Entwicklung seit Anfang September mit einer neuerlichen deutlichen Steigerung der Flüchtlingszahlen.
3 Seite 3 Für das Jahr 2015 gelten bundesweit folgende Verteilungsquoten: Asylbewerber: Verteilung in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel
4 Seite 4 Das des Landes Brandenburg (MIK) geht auf dieser Grundlage davon aus, dass Brandenburg in diesem Jahr bis zu Asylsuchende neu aufnehmen muss (Vorjahr 2014: 6.315). Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Lage kann diese Prognose jedoch sowohl unterschritten als auch überschritten werden. Aktuelle erscheint es als wahrscheinlich, dass diese Prognose zum Jahresende etwas unterschritten werden wird. Nachdem Asylbewerber die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes durchlaufen haben, richtet sich ihre weitere Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte nach einem vom Land Brandenburg festgelegten Schlüssel, der sich im Wesentlichen an der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt orientiert. Der Verteilungsschlüssel wird mit der Verteilungsverordnung vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg geregelt. Derzeit sieht der interne Verteilungsschlüssel für Brandenburg wie folgt aus: Asylbewerber: Verteilung im Land Brandenburg auf Kreise und kreisfreie Städte Landkreis Barnim 6,9 % Landkreis Dahme-Spreewald 6,7 % Landkreis Elbe-Elster 4,6 % Landkreis Havelland 6,2 % Landkreis Märkisch-Oderland 7,6 % Landkreis Oberhavel 8,0 % Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4,6 % Landkreis Oder-Spree 7,3 % Landkreis Ostprignitz-Ruppin 4,5 % Landkreis Potsdam-Mittelmark 8,4 % Landkreis Prignitz 3,6 % Landkreis Spree-Neiße 5,0 % Landkreis Teltow-Fläming 6,6 % Landkreis Uckermark 5,5 % Stadt Brandenburg an der Havel 2,7 % Stadt Cottbus 3,7 % Stadt Frankfurt (Oder) 2,2 % Landeshauptstadt Potsdam 5,9 %
5 Seite 5 C Asylverfahren Sobald Asylsuchende in Deutschland angekommen sind, sollen sie sich bei einer staatlichen Stelle, z. B. der Polizei, melden. Dort erklären sie, dass sie einen Asylantrag in Deutschland stellen möchten und werden zur Unterbringung in eine nahe gelegene Aufnahmeeinrichtung vermittelt. Wenn keine Meldung erfolgt, halten sich diese Menschen illegal in Deutschland auf und es droht ihnen die Abschiebung. Um eine gerechte Verteilung aller Asylsuchenden auf die 16 Bundesländer zu erreichen, werden Asylsuchende einem Bundesland bzw. einer Unterkunft entsprechend dem sog. Königsteiner Schlüssel verbindlich zugeteilt. In Ausnahmefällen werden persönliche Umstände, wie z. B. enge familiäre Bindungen, bei einer Entscheidung über die Verteilung berücksichtigt. In der Aufnahmeeinrichtung werden Asylsuchende versorgt und erhalten erste Informationen. Es wird eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) ausgestellt. Hierfür sind Angaben zur Identität erforderlich. Es wird die Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet und es wird über das weitere Verfahren informiert, z.b. welche Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Asylanträge und ist in allen 16 Bundesländern vertreten. In Brandenburg befindet sich die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt in der Zentralen Ausländerbehörde als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg. Asylverfahren werden überall in Deutschland nach den gleichen Grundsätzen und Regeln einheitlich bearbeitet. Zuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen sind nicht die Länder, sondern der Bund. Die Asylantragstellung erfolgt persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es werden persönliche Daten aufgenommen sowie Lichtbild und Fingerabdrücke abgenommen (Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen). Die dann ausgestellte Aufenthaltsgestattung (Ausweisdokument) weist die Asylsuchenden gegenüber allen staatlichen Stellen als Asylantragstellende aus und belegt, dass sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung. Diese ist geltendes Recht in den Staaten der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, der Schweiz sowie Liechtenstein. Mit dieser Prüfung sollen Doppelprüfungen der Asylanträge in den genannten Staaten vermieden werden.
6 Seite 6 Die Asylsuchenden werden grundsätzlich persönlich durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befragt. Dabei werden Dolmetscher eingesetzt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Begleitung des Asylsuchenden durch einen Rechtsanwalt ist möglich. Nach der Anhörung werden die geschilderten Gründe auf eine Berechtigung zum Schutz in Deutschland geprüft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt nach Abschluss der Prüfung seine Entscheidung zum Asylantrag schriftlich mit. Bei einer Anerkennung des Asylantrags wird zunächst ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt. Wenn die Gründe der Anerkennung nicht weggefallen sind, kann nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei einer Ablehnung des Asylantrags müssen die Personen Deutschland zu dem ihnen benannten Termin verlassen. Nötigenfalls werden sie zwangsweise rückgeführt. D Asylsuchende: Wie viele und woher? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mitgeteilt, dass in der Zeit von Januar bis Oktober 2015 insgesamt Personen in Deutschland Asyl beantragt haben. Im Vergleichszeitraum für das Jahr 2014 waren es Personen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 129,1 Prozent. Die Hauptherkunftsländer waren von Januar bis Oktober 2015 bundesweit Syrien, Albanien, Kosovo, Serbien, Irak, Afghanistan, Mazedonien, Eritrea, Bosnien- Herzegowina und Pakistan. Für die genannten Länder des Westbalkans ist jedoch seit Sommer 2015 ein deutlicher Rückgang der Zahl der Asylbewerber festzustellen. Die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Brandenburg ist derzeit für die Bearbeitung von Asylanträgen folgender Herkunftsländer zuständig: Afghanistan, Albanien, Eritrea, Iran, Kamerun, Kenia*, Lettland*, Mazedonien, Pakistan, Polen*, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Südafrika*, Syrien, Tschad* und Vietnam (*Bearbeitung bundesweit nur bei dieser Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Daneben werden Fälle von staatenloser und ungeklärter Herkunft bearbeitet. Im Land Brandenburg kamen Asylsuchende von Januar bis Oktober 2015 hauptsächlich aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Albanien, Russische Föderation, Pakistan, Serbien, Eritrea, Kamerun und Iran.
7 Seite 7 E Herausforderungen für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg Erstaufnahmeeinrichtung In der Erstaufnahmeeinrichtung als erster Anlaufstelle des Landes für Asylbewerber werden diese registriert, untergebracht, versorgt sowie sozialpädagogisch und medizinisch betreut. Sie erhalten Verpflegung und eine gesicherte Grundversorgung. Dazu gehören unter anderem Pflege- und Hygieneartikel sowie im Bedarfsfall Bekleidung sowie eine kleine Geldleistung. Die Asylsuchenden erhalten eine Erstuntersuchung (das ist ein Gesundheitscheck auf übertragbare Krankheiten einschließlich Röntgen der Lunge). Die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen ruht während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung. In Brandenburg werden seit 1991 Asylsuchende in der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt aufgenommen. Anfang der 1990-er Jahre gab es eine hohe Zahl von Asylsuchenden in Deutschland und damit auch in Brandenburg. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der Asylsuchenden auch als Folge des Asylkompromisses von 1993 kontinuierlich ab. Seit dem Jahr 2008 ist die Zahl Asylsuchender jedoch wieder angestiegen und hat sich insbesondere seit dem Sommer 2015 noch einmal erheblich gegenüber den Vorjahren erhöht. Dieser Anstieg der Flüchtlingszahlen bedeutet, dass das Land Brandenburg einerseits die Kapazitäten seiner Erstaufnahmeeinrichtung derzeit fortlaufend erweitern muss und andererseits auch die Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend Kapazitäten zur Folgeunterbringung schaffen müssen. Alle Beteiligten stehen dabei vor ganz erheblichen Herausforderungen. Die Zahl der Erstaufnahmeplätze in Brandenburg muss nach Auffassung des Innenministeriums angesichts der aktuellen und zu erwartenden Entwicklung von derzeit rund auf insgesamt belegbare Plätze ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung der Außenstelle in Doberlug- Kirchhain zu sehen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hat das Land Brandenburg Planungen für einen solchen Ausbau der Kapazitäten aufgenommen. Außenstellen außerhalb Eisenhüttenstadts wurden an weiteren Standorten eingerichtet. Dazu gehört die Herrichtung des Behördenzentrums B in Wünsdorf und von Gebäuden der ehemaligen Lausitzkaserne in Doberlug-Kirchhain. Diese Bauten sollen zum Jahreswechsel in Betrieb gehen bzw. wurden Anfang Dezember in Betrieb genommen. Die folgende Übersicht zeigt die aktuell vorhandenen Standorte für die Erstaufnahme von Asylbewerbern in Brandenburg sowie deren Unterbringungskapazitäten.
8 Seite 8 Erstaufnahme im Land Brandenburg: Standorte und Kapazitäten Erstaufnahmeeinrichtung Poststraße 72 in Eisenhüttenstadt Außenstelle AWO-Wohnheim in Eisenhüttenstadt Notunterkunft Unterschleuse in Eisenhüttenstadt Notunterkunft Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt Ehem. Hotel Ramada in Frankfurt (Oder) Karl-Ritter-Platz 10 in Frankfurt (Oder) Oderland-Kaserne in Frankfurt (Oder) Notunterkunft Messehalle in Frankfurt (Oder) Außenstelle Ferch Notunterkunft Doberlug-Kirchhain Notunterkunft Potsdam Notunterkunft Cottbus Außenstelle Schönefeld Stand: Dezember Plätze inklusive Notplätze 300 Plätze 540 Plätze 360 Plätze 334 Plätze 100 Plätze 300 Plätze 450 Plätze 280 Plätze 464 Plätze 500 Plätze 250 Plätze 38 Plätze Die Verteilung aus der Erstaufnahme erfolgt derzeit und in der Regel nach zwei bis vier Wochen Aufenthalt nach Registrierung und Erstuntersuchung auf ansteckende Krankheiten. Zurzeit sind in der Zentrale Ausländerbehörde rund 80 Personen beschäftigt. Es ist beabsichtigt, die Beschäftigtenzahl entsprechend der steigenden Zahl der Asylsuchenden zu erhöhen. Die Beschäftigten werden derzeit vorübergehend durch die Bundeswehr und Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Landesverwaltung unterstützt. Die privaten Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung und ihrer Außenstellen beschäftigen darüber hinaus weitere Mitarbeiter in der Bewachung der Liegenschaften und der Wohnheimverwaltung (Küche, medizinische Betreuung, sozialpädagogische Betreuung, Hausmeister, Reinigung). Mit dem Ende Oktober 2015 verabschiedeten Gesetzespaket zur Beschleunigung von Asylverfahren sollen folgende Maßnahmen die seit dem Sommer 2015 entstandene Situation, insbesondere bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden, in Deutschland verbessern:
9 Seite 9 - Die Länder erhalten eine stärkere finanzielle Unterstützung vom Bund bei den Kosten für die Asylbewerber während des Asylverfahrens. - - Für Menschen ohne Bleibeperspektive in Deutschland sollen Fehlanreize vermieden werden. Diese Menschen sollen möglichst die Dauer ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung verbringen und nicht in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung kann nunmehr bis zu sechs Monate betragen, bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten auch länger. - Menschen, die eine gute Bleibeperspektive in Deutschland haben, sollen möglichst frühzeitig integriert werden. Für Integrationskurse, die auch Deutschkenntnisse vermitteln sollen, werden vom Bund mehr Mittel bereitgestellt. - Durch Änderungen im Bauplanungsrecht erhalten Länder und Kommunen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um schneller Unterkunftsmöglichkeiten für Asylsuchende herrichten zu können. - Ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, werden nunmehr bundes- und landesweit verteilt. F Verteilung Asylsuchender in die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg Von Januar bis Oktober 2015 wurden Personen in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt (im gleichen Vorjahreszeitraum waren es Personen). Insgesamt ausländische Personen lebten zum Stichtag laut Ausländerzentralregister in Brandenburg. Bei rund Personen lag Ende 2014 die Bevölkerungszahl des Landes Brandenburg. Damit beträgt der Anteil ausländischer Personen an der Gesamtbevölkerungszahl in Brandenburg rund 3,4 Prozent. Mit Stand gab es in den Landkreisen und kreisfreien Städten 129 Asylbewerberunterkünfte. Daneben sind Asylbewerber vor Ort auch in Wohnungen untergebracht. In den nächsten Wochen und Monaten sind Eröffnungen weiterer Asylbewerberunterkünfte sowie die Bereitstellung weiterer Wohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen.
10 Seite 10 G Informationen zur Außenstelle Doberlug-Kirchhain der Erstaufnahmeeinrichtung Die Liegenschaft der Außenstelle Doberlug-Kirchhain der Erstaufnahmeeinrichtung befindet sich auf einer ehemaligen Kaserne der Bundeswehr. Die Kaserne wurde 2007 still gelegt und stand seitdem leer. Aufgrund der im Sommer stark angestiegenen Zahl von Asylsuchenden wurde auf der Liegenschaft bereits im Sommer 2015 eine Zeltstadt mit Notunterkünften errichtet. Diese bedingt winterfesten, beheizbaren Unterkünfte bieten Platz für 464 Personen. Mit den seit Ende 2014 geplanten regulären Unterkünften wurden im Auftrag des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) im 1. Bauabschnitt rund 400 Unterbringungsplätze für Asylsuchende geschaffen. Im 2. Bauabschnitt werden weitere Plätze bis August 2016 geschaffen, so dass dann insgesamt rund reguläre Unterbringungsplätze in Doberlug-Kirchhain zur Verfügung stehen. Mit dem 1. Bauabschnitt wurden das Männerwohnheim, die Pforte, die Ambulanz, die Mensa, ein Geschoss des Hauses 46 für die Verwaltung und teilweise die Außenanlagen hergerichtet. Mit dem 2. Bauabschnitt sollen das Schul- und Freizeitheim, das Familienwohnheim und die Außenanlagen hergerichtet werden. Eine Verlegung der Asylsuchenden in die Außenstelle Doberlug-Kirchhain der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt nach vorheriger Registrierung in der Zentrale der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wurden der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung an den Kreisverband Lausitz e. V. des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) vergeben. Damit steht ein bewährter und anerkannter Betreiber für die Einrichtung zur Verfügung. Die allgemeine Ordnung und Sicherheit auf der Liegenschaft wird vom Wachschutz der City Schutz GmbH sichergestellt (24 Stunden vor Ort). Der Wachschutz übt das Hausrecht aus (z. B. Zutrittskontrolle auf die Liegenschaft), erfasst die Anwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung und hilft in Notsituationen (z. B. Rufen des Rettungsdienstes). Er bestreift das Gelände und greift deeskalierend bei Auseinandersetzungen ein. Er arbeitet eng mit der Polizei zusammen, welche ggf. weitere Schritte veranlasst. Aufgabe des DRK ist es, die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden zu gewährleisten. U. a. sollen Bekleidung sowie Verpflegung und Versorgung mit Pflege- und Hygieneartikeln für die Bewohnerinnen und Bewohner gestellt werden. Sozialarbeiter stehen für Fragen rund um den Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung bereit. Mit ihnen wird auch
11 Seite 11 eine sozialpädagogische Betreuung und Beratung gewährleistet, um Asylsuchenden Hilfestellungen zu Fragen des Asylverfahrens, des Lebensunterhalts, der Gesundheit und insbesondere Krisenberatung bei besonderer Schutzbedürftigkeit zu geben. Für Kinder und Erwachsene werden auch Freizeitangebote und die medizinische Versorgung sichergestellt. Die Elbe-Elster-Klinikum GmbH in Finsterwalde führt seit dem Erstuntersuchungen von Asylsuchenden für die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung durch. Die Zentrale Ausländerbehörde hat mit der VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH zur Erschließung der Außenstelle eine Vereinbarung geschlossen. Ab wird für die Fahrplanperiode bis der bestehende Linienverkehr der Buslinie 571 zwischen den Haltestellen Doberlug-Kirchhain Bahnhof und Kirchhain Lausitzkaserne erweitert. Die Asylsuchenden werden in der Stadt evtl. ihre Freizeit verbringen und soweit erforderlich und möglich auch die Einkaufsmöglichkeiten nutzen. Ihr Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung ist auf den Landkreis Elbe-Elster beschränkt Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt, an allen Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung Deutschunterricht für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Schulpflicht ruht während des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung und beginnt erst nach der Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte. ***
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