CHUBB Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung
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- Teresa Sternberg
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1 CHUBB Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Für autonome & teilautonome Stiftungen Choose certainty. Choose Chubb.
2 D&O - Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung für Organe und leitende Angestellte f für Finanzdienstleister CHUBB Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Für autonome & teilautonome Stiftungen Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sind Träger bedeutender Vermögenswerte. Der Umgang mit diesem sozialen Kapital, das im Interesse der Versicherten sorgfältig, effizient und sicher zu verwalten ist, bringt für alle daran Beteiligten eine hohe Verantwortung mit sich. Risiken für Vorsorgeeinrichtungen und deren Organe Die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen haften mit ihrem gesamten Vermögen für die von ihnen verursachten Schäden. Der Stiftungsrat ist als oberstes Organ verantwortlich für die Führung der Stiftung und damit für die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Den Stiftungsräten obliegen in dem Zusammenhang umfangreiche Pflichten, wie z.b.: Festlegen der Anlagestrategie Regelmässige Kontrolle des Risikos Erstellen von Pflichtenheften Evtl. Delegation an Sachverständige Bildung von Schwankungsreserven u.v.a. Dementsprechend umfangreich sind die Haftungsmöglichkeiten gemäss ZGB, OR, BVG, AHVG, ATSG und VVG. Dabei ist nicht entscheidend, inwieweit die mit diesen Aufgaben betrauten Personen im Reglement als Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Kontrollorgane bezeichnet werden, sondern, dass ihnen tatsächlich diese Befugnisse zustehen und dass sie diese auch tatsächlich ausüben. Verantwortliche von Vorsorgeeinrichtungen müssen zwischen Sicherheit und Rendite schwierige Entscheidungen treffen. Die Anforderungen an sie werden immer komplexer. Die Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen reduziert sich und die zu verwaltenden Vermögenswerte steigen. Im Moment gibt es ca. 5'000 Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die ca. CHF 520 Mia. verwalten. Vorsorgeeinrichtungen sind in den letzten Jahren verstärkt in die Schlagzeilen geraten. Vorsorgeeinrichtungen befinden sich trotz der positiven Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte in einer angespannten Finanzierungssituation. Das hat die Swisscanto Pensionskassenstudie 2005 erneut bestätigt. Damit einhergehend ist auch die Frage der Haftung von Verantwortlichen in Vorsorgeeinrichtungen immer mehr ins Licht der Öffentlichkeit getreten. Vermehrt wurden Vorwürfe wie «Rentenklau» und Missmanagement laut. Immer häufiger werden Fälle von Missmanagement und Pflichtverletzungen bekannt, die zu Klagen verschiedener Anspruchsteller führen. Organe der Vorsorgeeinrichtungen befinden sich in einem Dilemma zwischen volatilen Kapitalmärkten, versicherungstechnischen Unwägbarkeiten und gestiegenen Ansprüchen der Versicherten. Sie sehen sich einer verschärften Haftung ausgesetzt und bekunden deshalb ein erhöhtes Bedürfnis, sich angemessen abzusichern.» Alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen sind für den Schaden verantwortlich, den sie ihr absichtlich oder fahrlässig zufügen.«artikel 52 BVG
3 Schadenbeispiele Aussergerichtliche Einigung mit früherem Geschäftsführer der Pensionskasse Ascoop, rechtliche Schritte gegen früheren Direktor (St. Galler Tagblatt ) Anklage ehemaliger Pensionskassenverantwortlicher im Fall Ritex; Strafanzeige des Sicherheitsfonds, nachdem er finanzielle Verpflichtungen in Höhe von CHF 16 Mio. übernehmen musste (Vorsorge Aktuell VPS 10/06) Früherer Finanzchef der Jean-Frey-Pensionskasse verurteilt wegen Veruntreuung von Kassengelder i.h.v. CHF 5.3 Mio. (Vorsorge Aktuell VPS, 14/05) Bundesgericht verurteilt Pensionskasse zur Zahlung von CHF 100'000 an Leistungsempfängerin wegen Falschauskunft (Eidg. Versicherungsgericht B59/01 vom ; Schweizer Versicherung 01/2004) Veruntreuung durch einen Liegenschaftenverwalter bei der Pensionskasse der Heimstätte Bärau (Vorsorgevermögen gut 20 Mio. Franken) i.h.v. CHF (Vorsorge Aktuell VPS 06/06) Rückzahlung i.h.v. CHF 0,9 Mio. aus einem Verantwortlichkeitsanspruch des Sicherheitsfonds gegen die OMAG (Jahresbericht Sicherheitsfonds BVG 2003) Ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber: Präsident und Mitglied des Stiftungsrates zu Zahlungen von CHF und CHF plus Zins verurteilt (Eidgenössisches Versicherungsgericht B85/2000); Klage des Sicherheitsfonds BVG gegen Präsidenten des Stiftungsrates und Inhaber der Stifterfirma: Schaden ca. CHF 1 Mio. (Jahresbericht Sicherheitsfonds BVG 2000); Klage des Sicherheitsfonds BVG gegen Aufsichtsbehörde: Schaden ca. CHF 4.5 Mio. - Vergleichsgespräche mit Präsident des Stiftungsrates der Vorsorgeeinrichtung (Jahresbericht Sicherheitsfonds BVG 2000) Verwaltungsgericht bestätigt Bestehen eines Anspruchs des Sicherheitsfonds BVG gegenüber mehreren ersatzpflichtigen Mitgliedern des Stiftungsrates einer Vorsorgeeinrichtung - Schadensumme mehr als CHF 5 Mio. (Verwaltungsgericht des Kantons Luzern Fallnummer S ) Richteramt Solothurn-Lebern verurteilt drei ehemalige Stiftungsräte sowie Kontrollstelle zu Zahlungen von ca. CHF im Insolvenzfall einer vorobligatorischen Stiftung (Jahresbericht Sicherheitsfonds BVG 2001) Sicherheitsfonds BVG prüft Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen bei: Caisse des pensions d Ambrosetti S.A., Caisse paritaire pour l industrie de la carrosserie (Jahresbericht Sicherheitsfonds BVG 2001)
4 Die Versicherungslösung der Chubb Das Deckungskonzept unserer kombinierten Vermögensschaden-Versicherung ist umfassend und auf die individuellen Bedürfnisse von Vorsorgeeinrichtungen und deren Organe abgestimmt. Es besteht aus einem Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungsteil, der die Organ- und Berufshaftpflicht abdeckt und einer optionalen Vertrauensschaden-Versicherungskomponente. Der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungsteil bietet u.a.: Umfassenden Schutz des Privat- und Stiftungsvermögens Schutz für alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organe (Mitglieder des strategischen Organs, der Geschäftsführung, des Verwaltungs- und Anlageausschusses) sowie Kassenverwalter und sonstige Arbeitnehmer der Vorsorgeeinrichtungen und des Arbeitgebers Versicherung von Ansprüchen, die während der Vertragslaufzeit erhoben werden, unabhängig davon, wann das Fehlverhalten erfolgte Übernahme der gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten (Abwehr) sowie die Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche Übernahme von Strafrechtsschutzkosten Vorläufigen Versicherungsschutz bei Vorsatzvorwurf bis zur gerichtlichen Feststellung Attraktive Versicherungssummen Neben dem Haftpflichtrisiko müssen sich Vorsorgeeinrichtungen auch vermehrt mit dem Risiko der Mitarbeiterkriminalität auseinandersetzen. Die aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität stammenden, häufig vorkommenden Straftaten wie z.b. arglistige Täuschung, Fälschung, Betrug, Untreue oder Unterschlagung verursachen zum Teil hohe finanzielle Schäden. Als Täter kommen dabei nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern auch externe Dritte (sog. Hacker bei Computermissbrauch) in Frage. Die optionale Vertrauensschaden-Versicherungskomponente deckt Mitarbeiterkriminalität und Schäden durch Dritte und bietet z.b.: Die Deckung geht mit der Einbeziehung von Dritt-Risiken über die klassische Absicherung der reinen Mitarbeiterkriminalität hinaus Umfassende Definition des versicherten Personenkreises (sog. Vertrauenspersonen ) Nichtidentifizierbarkeit des Schadensstifters
5 Die Vorteile des Chubb-Konzepts Massgeschneiderte Kombination von Organ- und Berufs- sowie optional Vertrauensschadenhaftpflicht-Versicherung Klarheit, Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit durch ausführlichen Definitionsteil Schlanker Ausschlusskatalog Keine Meldepflicht für hinzukommende versicherte Personen Unbegrenzte Rückwärtsversicherung im Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungsteil Automatische Vorsorgedeckung für hinzukommende Vorsorgeeinrichtungen Nachmeldefristoption Kein Selbstbehalt für die versicherten Personen Freie Anwaltswahl Annahmerichtlinien Wir zeichnen: Autonome Stiftungen Teilautonome Stiftungen Genossenschaften Weitere qualitative Voraussetzungen sind: Deckungsgrad > 90% Ausreichende Liquidität Anlageperformance ähnlich wie Benchmark Überzeugende Organisations- und Kontrollmechanismen Ausgewogene Anlagestrategie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
6 Kontakt Chubb Insurance Company of Europe SE Direktion für die Schweiz Zollikerstrasse 141 Postfach CH-8034 Zürich Telefon Fax Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne persönlich an oder besuchen Sie uns im Internet. Choose certainty. Choose Chubb. chubb.com/ch 120 Niederlassungen in 26 Ländern Diese Informationen haben lediglich beschreibenden Charakter. Die Risikodeckung kann ausschliesslich durch die Chubb Insurance Company of Europe SE erfolgen. Der gewährte Deckungsumfang ist den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Chubb verweist auf die für das Zeichnen von Risiken zuständigen Einheiten der Chubb Unternehmensgruppe. Eingetragener Sitz: One America Square, 17 Crosswall, London, EC3N 2AD, United Kingdom. Europäische Gesellschaft mit Sitz in England & Wales, eingetragen unter der Company Number SE13. Zugelassen durch die Prudential Regulation Authority. Niederlassung Schweiz: Zollikerstrasse 141, Postfach, 8034 Zürich, Schweiz Telefon: +41 (0) Telefax: +41 (0) Branch No. ch Generalbevollmächtigter für die Schweiz: Florian Eisele Chubb Insurance Company of Europe SE 2013
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