Betreff: Sicherheitsakademie; Grundausbildung GAL E Ausschreibung

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1 Betreff: Sicherheitsakademie; Grundausbildung GAL E Ausschreibung 1. ALLGEMEINES Zur Ausbildung von leitenden Beamten und Beamtinnen der Verwendungsgruppe E1 ist gemäß 1, Ziff. 3 der Grundausbildungsverordnung - Exekutivdienst des BMI die Durchführung eines Grundausbildungslehrganges für die Verwendungsgruppe E1 im Exekutivdienst mit der Bezeichnung GAL E beabsichtigt. Die Anzahl der Ausbildungsplätze kann erst vor Aktivierung des GAL E festgelegt werden. Der formelle Beginn des Lehrganges ist mit Oktober 2014 festgesetzt. Durch die Anrechnung des ersten Semesters aufgrund der E2a-Dienstprüfung beginnt der GAL E tatsächlich mit dem Sommersemester Die definitive Einteilung auf eine freie Planstelle erfolgt nach positivem Abschluss der Grundausbildung und richtet sich nach dem jeweiligen Personalbedarf der Dienstbehörden im gesamten Bundesgebiet. 1. AUSSCHREIBUNG Die Dienstbehörden haben unter Beachtung der nachfolgenden Ausführungen die in Frage kommenden Bediensteten von der Ausschreibung in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.

2 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG Exekutivbedienstete, die eine Zulassung zu diesem Lehrgang anstreben, haben die Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E1 - Anlage 1 zum BDG 1979, Z 8.16, in der geltenden Fassung - zu erfüllen. Die derzeit gültige Fassung lautet: (1) Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E1 a) Die Erfüllung der Erfordernisse der Z 2.11, b) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011) c) eine praktische Verwendung als Beamter der Verwendungsgruppe E2a im Ausmaß von zumindest einem Jahr. (2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008) (3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008) Als Stichtag wird der 01. Oktober 2014 festgesetzt. Gemäß 5 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung - Exekutivdienst des BMI), BGBl II Nr. 430/2006 idg Fassung, sind Bedienstete nur dann zu Grundausbildungslehrgängen zuzulassen, wenn sie die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der für sie vorgesehenen Verwendung verbunden sind, erwarten lassen. Die persönliche Eignung hat sich auf die allgemeine geistige, körperliche und charakterliche Befähigung, die fachliche Eignung auf die ausbildungs- und leistungsmäßige Befähigung zu beziehen. Die fachliche Eignung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der/die Bedienstete in dem der Zulassung vorangegangenen Kalenderjahr den von ihm/ihr zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat. Die Zulassung ist weiters abhängig - vom Ergebnis der Auswahlprüfung gem. 4 und 6 Grundausbildungsverordnung Exekutivdienst des BMI, - vom Ergebnis des Aufnahmeverfahrens für den Bachelor Fachhochschul Studiengang Polizeiliche Führung und letztlich - vom Personalbedarf des BM.I

3 Mit der Bewerbung um Zulassung zur gegenständlichen Grundausbildung erklärt sich der/die Bedienstete auch damit einverstanden, nach erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungslehrganges bundesweit verwendet zu werden. 3. KOMMISSION Gemäß 6 der Grundausbildungsverordnung - Exekutivdienst des BMI ist vom Direktor der Sicherheitsakademie eine Kommission, bestehend aus mindestens drei fachlich geeigneten Mitgliedern, zu bestellen. Die Zusammensetzung der Kommission wird wie folgt festgelegt: Vorsitzender: Obst Rudolf TSCHERNE BA Mitglieder: Obst Helmut PILS Obstlt Daniela TUNST MA Ersatzmitglieder: Obst Edith KRAUS-SCHLINTL Hptm Hannes LANGER BA 4. ANTRÄGE AUF ZULASSUNG ZUR GRUNDAUSBILDUNG Beamte und Beamtinnen, die eine Zulassung zur gegenständlichen Grundausbildung anstreben, haben ihre Bewerbung durch Vorlage des ausgefüllten Bewerbungsblattes (Beilage A) gemeinsam mit einer Kopie des Nachweises (Zeugnis) über die Erfüllung der Erfordernisse der Anlage 1, Z 8.16, lit. a) BDG unter Einhaltung des Dienstweges bei ihrer Dienstbehörde (Stammdienstbehörde) einzubringen. Die Bestätigung der jeweils angeführten Vorgesetzten hat auch die Entscheidung zu enthalten, ob die Bewerbung befürwortet wird oder nicht; näheres ergibt sich aus den Hinweisen im Bewerbungsblatt (Beilage A). Die Bewerbungsfrist zur Einbringung der Bewerbung beim unmittelbaren Dienstvorgesetzten wird mit 22. November 2013 festgelegt. Die zuständigen Dienstbehörden der Bewerber und Bewerberinnen haben die einlangenden Ansuchen (Anlage A - Bewerbungsblatt inkl. Kopie des Nachweises/Zeugnisses über die Erfüllung der Erfordernisse der Anlage 1, Z 8.16, lit. a) BDG) im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen. Weiters ist zu prüfen, ob Gründe bzw. Umstände vorliegen, die die persönliche und/oder fachliche Eignung eines Bewerbers/einer Bewerberin im Hinblick auf eine zukünftige Verwendung als Beamter/Beamtin der Verwendungsgruppe E1 bezweifeln lassen

4 Falls bei Bewerbern/Bewerberinnen die Zulassungsvoraussetzungen und/oder die Eignung in Frage stehen, so sind von der Dienstbehörde die relevanten Gründe (ungeachtet der Erfassung in den Formblättern A und B) in einem Begleitschreiben anzuführen. In einem solchen Fall sind eventuell vorhandene Unterlagen (Ablichtungen von Disziplinaranzeigen etc.) dem Bewerbungsblatt als Beilagen anzuschließen. In der Beilage Formblatt B (BewerberInnenliste) sind die Bewerber und Bewerberinnen inkl. der im Formblatt angeführten Daten in alphabetischer Reihenfolge einzutragen. Die Formblätter A und B mit dem Begleitschreiben und event. sonstigen Unterlagen sind von den Dienstbehörden an die Abt. I/9-SIAK, Zentrum für Grundausbildung, bis spätestens 6. Dezember 2013 zu übermitteln ( BMI-I-9-Grundausbildung@bmi.gv.at oder Fax.Nr. 01/ ). Sollten die beizuschließenden Unterlagen zu umfangreich sein, sind diese im Postwege (BM.I, Abt I/9, SIAK-ZGA, 1014 Wien, Herrengasse 7, Postfach 100) zu übermitteln. Die Beilagen A inkl. Zeugniskopie und B sind jedenfalls spätestens zum v.a. Termin mittels zu übermitteln. Rücktritte sind unter Anführung der Begründung von den Dienstbehörden zum ehest möglichen Zeitpunkt ebenfalls mittels mitzuteilen. 5. BACHELOR-FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG POLIZEILICHE FÜHRUNG Gemäß 10 der Grundausbildungsverordnung - Exekutivdienst des BMI ist Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe E1 der positive Abschluss des Bachelor Fachhochschul Studiengangs Polizeiliche Führung. Die Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Fachhochschul Studiengang ist die positive Absolvierung des diesbezüglichen, zweistufigen Aufnahmeverfahrens an der Fachhochschule Wr. Neustadt. Dieses Aufnahmeverfahren liegt im Verantwortungsbereich der FH Wr. Neustadt. Der Anmeldemodus zum Studienlehrgang Polizeiliche Führung wird den zum Aufnahmeverfahren zugelassenen Bediensteten rechtzeitig per bekannt gegeben. Für diesen Zweck wurde in der Beilage A Bewerbungsblatt die Spalte anschrift - 4 -

5 angefügt. Fehlen diese Angaben, kann, insbesondere bei diversen Namensgleichheiten, die Verständigung des Bewerbers/der Bewerberin u.u. nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Daraus resultierende Nachteile für den Bewerber/die Bewerberin liegen im Verantwortungsbereich des Bewerbers/der Bewerberin. Gleiches gilt für volle Postkörbe im -Verkehr. Die Wahrnehmung der FH-Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen; dies ist insbesondere bei länger dauernden Abwesenheiten im fraglichen Zeitraum (voraussichtlich bis ) zu berücksichtigen. Die nach korrekter Anmeldung von der FH Wr. Neustadt zum Aufnahmeverfahren zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen werden seitens der FHWN per zum ersten Teil des Aufnahmeverfahrens eingeladen. Die Dienstbehörden werden erlassmäßig hiervon informiert. Nach derzeitiger Planung findet der 1. Teil des Aufnahmeverfahrens voraussichtlich am und der 2. Teil vom bis an der FH Wr. Neustadt statt. Der für den 1. Teil dieses Aufnahmeverfahrens (fachliche Eignung) relevante Prüfungsstoff ist als Beilage C angefügt. Die näheren Details hinsichtlich Termin, Prüfungsort, Beginnzeiten, Prüfungsablauf, etc. sowie event. weitere Informationen betreffend den geplanten Lehrgang werden zeitgerecht bekannt gegeben. Für die Teilnahme am Fachhochschul Studiengang Polizeiliche Führung ist weiters der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse (Maturaniveau bzw. Zusatzprüfung Englisch) zu erbringen. Während des 2. Teils des Aufnahmeverfahrens ist ein entsprechender Einstufungstest bei der FH Wr. Neustadt zu absolvieren. Dieser Einstufungstest stellt lediglich eine Standortbestimmung dar und ist nicht Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. Die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E1 wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst über den FH-Studiengang hinaus noch spezielle E1-Ausbildungsmodule und Berufspraktika

6 6. ZULASSUNG ZUM GRUNDAUSBILDUNGSLEHRGANG Über die Anzahl und die Zulassung der Bewerber und Bewerberinnen zum Grundausbildungslehrgang E wird nach Abschluss des FH-Aufnahmeverfahrens entschieden. Die Bewerber und Bewerberinnen sind zu informieren, dass die Ergebnisse aus dem Aufnahmeverfahren jeweils nur für jenes Aufnahmejahr gelten, in dem das Aufnahmeverfahren durchlaufen wurde. D.h. bei einer neuerlichen Bewerbung zu einem GAL E1 in den folgenden Jahren ist das 2-stufige FH-Aufnahmeverfahren wiederum zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss eines Grundausbildungslehrganges begründet keinen Rechtsanspruch auf Ernennung auf eine entsprechende Planstelle. 7. SONSTIGES Die schlussendlich zum GAL E zugelassenen Bediensteten werden im Zuge dieses Grundausbildungslehrganges auch in Uniform an Seminaren, Veranstaltungen etc teilnehmen. Diese Bediensteten müssen daher ab Zulassung zum Grundausbildungslehrgang über - die vorgesehene Pflichtausstattung gemäß Polizeiuniformtragevorschrift PUTV sowie über - eine vollständige, gut erhaltene und tragfähige Repräsentationsuniform verfügen. Informativ wird mitgeteilt, dass der Erlass BMI-PA1000/0796-I/1/c/2013 vom 15. Mai 2013, betreffend E1-Jobrotation, auch auf die ab März 2014 und folgend beginnenden E1- Grundausbildungslehrgänge anzuwenden ist. In den jeweiligen Einberufungserlässen wird darauf hingewiesen werden. BEILAGEN: 1) Beilage A Bewerbungsblatt 2) Beilage B Bewerber/-innenliste 3) Beilage C Auswahlprüfungsstoff E1-6 -

7 Für die Bundesministerin: - 7 -

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