Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008

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1 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA und CESifo München

2 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Aufbau der Vorlesung Grundlagen Wirkungen der klassischen Körperschaftsteuer Praktikabilität der Rechtsformneutralität Zusammenfassung 1

3 Literatur Homburg, St. (2000), Allgemeine Steuerlehre, Vahlen, München, 2. Auflage, Kap. 8. 2

4 Grundlagen I Definition: Die Steuerbelastung eines s und seiner Anteilseigner hängt nicht von der Rechtsform ab. Rechtsform als abstrakter Produktionsinput. Produktionseffizienz Rechtsformabhängige Steuern können Konsumgüterpreise verzerren. Harberger-Modell der Steuerinzidenz: Werden Kapitalgesellschaften schärfer besteuert als Personengesellschaften steigt der relative Preis des ersten Gutes. 3

5 Grundlagen II Juristisches Schrifttum rechtfertigt rechtsformabhängige Steuern Einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften sind nicht den Gewinnen von Personengesellschaften gleich zu setzen. Die formalen Eigentümer der Kapitalgesellschaft können darüber nur eingeschränkt verfügen. Manager betreiben empire building anstelle einer Maximierung des swerts. Zunehmende Orientierung am shareholder value. Höchstens Rechtfertigung der Besteuerung von Publikumsgesellschaften. 4

6 Grundlagen III Juristische Rechtfertigung Eigenständige Rechtspersönlichkeit erhöhe die Leistungsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft. Äquivalenztheoretische Begründung für die Körperschaftsteuer. Kostenmäßige Äquivalenz: gesellschaftliche Grenzkosten der Gründung einer zusätzlichen Kapitalgesellschaft sollten abgeschöpft werden. Aber bereits durch Gebühren bei Notar und Handelsregister erfüllt. Nutzenmäßige Äquivalenz: Belastung des zusätzlichen Nutzens, aber dadurch höhere Gewinne der Kapitalgesellschaft und der Anteilseigner, die durch die Einkommensteuer erfasst sind. 5

7 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer I Gewinne einer AG unterliegen einer doppelten Belastung durch Körperschaft- und Dividendensteuer. Rücklagen werden dadurch scheinbar im eingesperrt. Anteilseigner und bevorzugen die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung. Lock-In Effekt durch die Dividendensteuer Verletzung der Gewinnverwendungsneutralität. 6

8 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer II Leider nicht so einfach: Die Dividendensteuer fällt auch an, wenn der Gewinn zunächst thesauriert und später ausgeschüttet wird. Der Lock-In Effekt tritt dann und nur dann auf, wenn der Körperschaftsteuersatz unter dem Einkommensteuersatz liegt. Sofortausschüttung: Endkapital des Anteilseigners beträgt (1 τ D )(1+r τr) pro Gewinneinheit. 7

9 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer III Thesaurierung: Endkapital der Kapitalgesellschaft beträgt zunächst 1+r τ K r; der Anteilseigner verfügt später über das Endkapital (1 τ D )(1+r τ K r) pro Gewinneinheit. Die Thesaurierung ist günstiger, wenn τ K < τ. Die Gewinnverwendungsneutralität der Dividendensteuer beruht darauf, dass sie durch Thesaurierung nicht endgültig, sondern nur vorübergehend vermieden wird. 8

10 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer IV Irgendwann werden die Gewinne ausgeschüttet. Gewinne werden nicht durch Dividendensteuern im eingesperrt, sondern durch geringe Kapitalkosten der Selbstfinanzierung. Liegt der Körperschaftsteuersatz unter dem der ESt, dann sind die Kapitalkosten der Selbstfinanzierung geringer als der Marktzins. Die Kapitalgesellschaft schirmt den Anteilseigner dann vor der Einkommensteuer ab. 9

11 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer V Kapitalkosten der Selbstfinanzierung betragen 83% des Marktzinses. Für die Anteilseigner ist es steuerlich vorteilhaft, wenn Gewinne möglichst lang einbehalten werden. Manager können Investitionen durchführen, die unterhalb des Marktzinses liegen: Übernahmeproblem. Kapitalkosten der Fremdfinanzierung: Marktzins bei voller Abzugsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage und Besteuerung beim Empfänger. 10

12 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VI Fremdfinanzierung ist ungünstiger als der Marktzins, weil Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer nur zur Hälfte abgezogen werden können. Die Dividendensteuer erhöht aber die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung. Def.: Die Rendite, die eine Kapitalgesellschaft min-destens verdienen muss, wenn die Ausgabe neuer Anteile aus Sicht der Erwerber lohnen soll. 11

13 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VII Traditionelle Sicht (old view): Beteiligungsfinanzierung wird durch die Doppelbesteuerung der Dividenden diskriminiert (Harberger). Neue Sicht (new view): Neutralität der Dividendensteuer und die Bedeutung der relativ billigen Selbstfinanzierung. Abhängig vom Zeitpunkt der Liquidation sinken die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung auf diejenigen der Selbstfinanzierung. 12

14 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VIII Traditionelle Sicht betrachtet einperiodige Planungen. Neue Sicht betrachtet sehr langfristige Planungen. Privat gehaltenes Kapital wächst jährlich mit dem Faktor 1 + r τr, das Kapital der Kapitalgesellschaft wächst jährlich mit 1 + r B τ K r B. 13

15 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer IX Körperschaft- und Einkommensteuer greifen n- mal zu. Die Dividendensteuer belastet das Kapital nur einmal, indem sie es bei Ausschüttung um einen bestimmten Prozentsatz kürzt. Dieser einmalige Effekt wird langfristig von den exponentiellen Wachstumsprozessen dominiert. Auf Dauer hängen die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung daher nur vom Verhältnis zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuersatz ab. 14

16 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer X Unerwartet eingeführte Dividendensteuer trifft die Anteilseigner bereits existierender AG s (Trapped Equity). Bei jedem endlichen Zeithorizont liegen die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung über den Kosten der Selbstfinanzierung. Wenn der Körperschaftsteuersatz den Einkommensteuersatz übersteigt, ist Selbstfinanzierung teurer als Fremdfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung. 15

17 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer XI Liegt der Körperschaftsteuersatz unter dem Einkommensteuersatz (wie in Deutschland), so ist Selbstfinanzierung billiger als Fremdfinanzierung. Beteiligungsfinanzierung ist bei kurzem (langem) Zeithorizont teurer (billiger) als Fremdfinanzierung. Die traditionelle Sicht überschätzt die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung, wenn die Ausschüttung erst nach zwei oder mehr Jahren erfolgt. 16

18 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer XII Die neue Sicht unterschätzt die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung, wenn die Investoren nicht beliebig lange auf Ausschüttungen warten wollen. Die Dividendensteuer verzerrt die Entscheidungen der sgründer, die keine Dividende zahlen. Die Gewinnverwendung reifer Kapitalgesellschaften bleibt hingegen unverzerrt. Zudem: Kapitalmarktunvollkommenheiten. 17

19 Empirische Ergebnisse I Aktienrückkauf als scheinbarer Widerspruch der New View. Indiz dafür, wie man Dividendenzahlungen vermeidet. Aber: relative Besteuerung der Finanzierungsarten ist ausschlaggebend. Firmen könnten bspw. Eigenkapital erhalten, indem sie Aktienrückkauf reduzieren und Gewinne einbehalten. Sie könnten aber auch Gewinne ausschütten, indem sie Aktien rückkaufen und Dividendenzahlungen im gleichen Maße steigern. Die neue Sicht kann verworfen werden, wenn Dividenden bedeutsam sind und die Verminderung der Ausgabe neuer Aktien bedeutend ist. 18

20 Empirische Ergebnisse II Schätzung des Einflusses der Besteuerung auf die Rechtsformwahl in den USA Unterschied in der Steuerbelastung zwischen inkorporierten und nicht-inkorporierten hat einen signifikanten, aber quantitativ geringfügigen Einfluss auf den Anteil von assets in inkorporierter Form. Effizienzverlust aufgrund der Verletzung der Rechtsformneutralität 16 Prozent der steuereinnahmen 5-10 Prozent der Körperschaftsteuereinnahmen. 19

21 Praktikabilität der Rechtsformneutralität I Möglich, aber schwierig. Teilhabersteuer von Engels und Stützel Anteilseigner von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmer von Personengesellschaften sind gleichgestellt. Ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne werden den Anteilseignern (Teilhabern) zugerechnet. Erhebung der Teilhabersteuer auf Ebene des s zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Vollanrechnung bei der persönlichen Einkommensteuer der Teilhaber. Probleme bei Veräußerungen und Verlusten. Gerade abgeschaffte Vollanrechnung. 20

22 Praktikabilität der Rechtsformneutralität II Betriebssteuer von Juristen favorisiert Alle werden nach dem Muster der Körperschaftsteuer besteuert. Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Verwendung. Ausschüttungen bleiben bei den Empfängern steuerfrei. Aufbrechen der Neutralitätskette an der Stelle zwischen Unternehmer und Nicht-Unternehmer. Fremdkapitalerträge werden anders als Eigenkapitalerträge besteuert (keine Finanzierungsneutralität) Steuerpflichtige rechnen mit persönlichen Steuersätzen, nicht mit dem der Betriebssteuer (keine Investitionsneutralität). Ungleichbehandlung von Unternehmer und Arbeitnehmer. 21

23 Praktikabilität der Rechtsformneutralität III Körperschaftsteuer implizite Ungleichbehandlung von Einzelunternehmer und Ein-Mann-GmbH (keine Rechtsformneutralität). Homburgs Steuer ohne Namen Gründe für die Körperschaftsteuer: Administrationsund Informationskosten (Steuerhinterziehung). Besteuerung der Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung nach dem Mitunternehmerkonzept. Nicht-wesentlich Beteiligte werden mit Vollanrechnung der Steuer auf ausgeschüttete wie einbehaltene Gewinne besteuert. Kommt der Teilhabersteuer nahe, ist praktikabler. 22

24 Zusammenfassung I Entscheidungsneutralität? Investitionsneutralität Johansson-Samuelson-Steuer Cash-Flow-Steuer zinsbereinigte Einkommensteuer Finanzierungsneutralität Finanzierungsneutralität, wenn der Staat ökonomische Gewinne und Zinsen einheitlich besteuert. Johansson-Samuelson-Steuer Sonst Verzerrungen und Klienteleffekte. 23

25 Zusammenfassung II Rechtsformneutralität Take Care with Lock-In Effekten Old View New View Another View Teilhabersteuer Betriebssteuer Körperschaftsteuer Eine andere Steuer? 24

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