Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008
|
|
- Kilian Adler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA und CESifo München
2 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Rechtsformneutralität Aufbau der Vorlesung Grundlagen Wirkungen der klassischen Körperschaftsteuer Praktikabilität der Rechtsformneutralität Zusammenfassung 1
3 Literatur Homburg, St. (2000), Allgemeine Steuerlehre, Vahlen, München, 2. Auflage, Kap. 8. 2
4 Grundlagen I Definition: Die Steuerbelastung eines s und seiner Anteilseigner hängt nicht von der Rechtsform ab. Rechtsform als abstrakter Produktionsinput. Produktionseffizienz Rechtsformabhängige Steuern können Konsumgüterpreise verzerren. Harberger-Modell der Steuerinzidenz: Werden Kapitalgesellschaften schärfer besteuert als Personengesellschaften steigt der relative Preis des ersten Gutes. 3
5 Grundlagen II Juristisches Schrifttum rechtfertigt rechtsformabhängige Steuern Einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften sind nicht den Gewinnen von Personengesellschaften gleich zu setzen. Die formalen Eigentümer der Kapitalgesellschaft können darüber nur eingeschränkt verfügen. Manager betreiben empire building anstelle einer Maximierung des swerts. Zunehmende Orientierung am shareholder value. Höchstens Rechtfertigung der Besteuerung von Publikumsgesellschaften. 4
6 Grundlagen III Juristische Rechtfertigung Eigenständige Rechtspersönlichkeit erhöhe die Leistungsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft. Äquivalenztheoretische Begründung für die Körperschaftsteuer. Kostenmäßige Äquivalenz: gesellschaftliche Grenzkosten der Gründung einer zusätzlichen Kapitalgesellschaft sollten abgeschöpft werden. Aber bereits durch Gebühren bei Notar und Handelsregister erfüllt. Nutzenmäßige Äquivalenz: Belastung des zusätzlichen Nutzens, aber dadurch höhere Gewinne der Kapitalgesellschaft und der Anteilseigner, die durch die Einkommensteuer erfasst sind. 5
7 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer I Gewinne einer AG unterliegen einer doppelten Belastung durch Körperschaft- und Dividendensteuer. Rücklagen werden dadurch scheinbar im eingesperrt. Anteilseigner und bevorzugen die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung. Lock-In Effekt durch die Dividendensteuer Verletzung der Gewinnverwendungsneutralität. 6
8 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer II Leider nicht so einfach: Die Dividendensteuer fällt auch an, wenn der Gewinn zunächst thesauriert und später ausgeschüttet wird. Der Lock-In Effekt tritt dann und nur dann auf, wenn der Körperschaftsteuersatz unter dem Einkommensteuersatz liegt. Sofortausschüttung: Endkapital des Anteilseigners beträgt (1 τ D )(1+r τr) pro Gewinneinheit. 7
9 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer III Thesaurierung: Endkapital der Kapitalgesellschaft beträgt zunächst 1+r τ K r; der Anteilseigner verfügt später über das Endkapital (1 τ D )(1+r τ K r) pro Gewinneinheit. Die Thesaurierung ist günstiger, wenn τ K < τ. Die Gewinnverwendungsneutralität der Dividendensteuer beruht darauf, dass sie durch Thesaurierung nicht endgültig, sondern nur vorübergehend vermieden wird. 8
10 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer IV Irgendwann werden die Gewinne ausgeschüttet. Gewinne werden nicht durch Dividendensteuern im eingesperrt, sondern durch geringe Kapitalkosten der Selbstfinanzierung. Liegt der Körperschaftsteuersatz unter dem der ESt, dann sind die Kapitalkosten der Selbstfinanzierung geringer als der Marktzins. Die Kapitalgesellschaft schirmt den Anteilseigner dann vor der Einkommensteuer ab. 9
11 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer V Kapitalkosten der Selbstfinanzierung betragen 83% des Marktzinses. Für die Anteilseigner ist es steuerlich vorteilhaft, wenn Gewinne möglichst lang einbehalten werden. Manager können Investitionen durchführen, die unterhalb des Marktzinses liegen: Übernahmeproblem. Kapitalkosten der Fremdfinanzierung: Marktzins bei voller Abzugsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage und Besteuerung beim Empfänger. 10
12 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VI Fremdfinanzierung ist ungünstiger als der Marktzins, weil Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer nur zur Hälfte abgezogen werden können. Die Dividendensteuer erhöht aber die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung. Def.: Die Rendite, die eine Kapitalgesellschaft min-destens verdienen muss, wenn die Ausgabe neuer Anteile aus Sicht der Erwerber lohnen soll. 11
13 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VII Traditionelle Sicht (old view): Beteiligungsfinanzierung wird durch die Doppelbesteuerung der Dividenden diskriminiert (Harberger). Neue Sicht (new view): Neutralität der Dividendensteuer und die Bedeutung der relativ billigen Selbstfinanzierung. Abhängig vom Zeitpunkt der Liquidation sinken die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung auf diejenigen der Selbstfinanzierung. 12
14 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer VIII Traditionelle Sicht betrachtet einperiodige Planungen. Neue Sicht betrachtet sehr langfristige Planungen. Privat gehaltenes Kapital wächst jährlich mit dem Faktor 1 + r τr, das Kapital der Kapitalgesellschaft wächst jährlich mit 1 + r B τ K r B. 13
15 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer IX Körperschaft- und Einkommensteuer greifen n- mal zu. Die Dividendensteuer belastet das Kapital nur einmal, indem sie es bei Ausschüttung um einen bestimmten Prozentsatz kürzt. Dieser einmalige Effekt wird langfristig von den exponentiellen Wachstumsprozessen dominiert. Auf Dauer hängen die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung daher nur vom Verhältnis zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuersatz ab. 14
16 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer X Unerwartet eingeführte Dividendensteuer trifft die Anteilseigner bereits existierender AG s (Trapped Equity). Bei jedem endlichen Zeithorizont liegen die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung über den Kosten der Selbstfinanzierung. Wenn der Körperschaftsteuersatz den Einkommensteuersatz übersteigt, ist Selbstfinanzierung teurer als Fremdfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung. 15
17 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer XI Liegt der Körperschaftsteuersatz unter dem Einkommensteuersatz (wie in Deutschland), so ist Selbstfinanzierung billiger als Fremdfinanzierung. Beteiligungsfinanzierung ist bei kurzem (langem) Zeithorizont teurer (billiger) als Fremdfinanzierung. Die traditionelle Sicht überschätzt die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung, wenn die Ausschüttung erst nach zwei oder mehr Jahren erfolgt. 16
18 Wirkungen der Klassischen Körperschaftsteuer XII Die neue Sicht unterschätzt die Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung, wenn die Investoren nicht beliebig lange auf Ausschüttungen warten wollen. Die Dividendensteuer verzerrt die Entscheidungen der sgründer, die keine Dividende zahlen. Die Gewinnverwendung reifer Kapitalgesellschaften bleibt hingegen unverzerrt. Zudem: Kapitalmarktunvollkommenheiten. 17
19 Empirische Ergebnisse I Aktienrückkauf als scheinbarer Widerspruch der New View. Indiz dafür, wie man Dividendenzahlungen vermeidet. Aber: relative Besteuerung der Finanzierungsarten ist ausschlaggebend. Firmen könnten bspw. Eigenkapital erhalten, indem sie Aktienrückkauf reduzieren und Gewinne einbehalten. Sie könnten aber auch Gewinne ausschütten, indem sie Aktien rückkaufen und Dividendenzahlungen im gleichen Maße steigern. Die neue Sicht kann verworfen werden, wenn Dividenden bedeutsam sind und die Verminderung der Ausgabe neuer Aktien bedeutend ist. 18
20 Empirische Ergebnisse II Schätzung des Einflusses der Besteuerung auf die Rechtsformwahl in den USA Unterschied in der Steuerbelastung zwischen inkorporierten und nicht-inkorporierten hat einen signifikanten, aber quantitativ geringfügigen Einfluss auf den Anteil von assets in inkorporierter Form. Effizienzverlust aufgrund der Verletzung der Rechtsformneutralität 16 Prozent der steuereinnahmen 5-10 Prozent der Körperschaftsteuereinnahmen. 19
21 Praktikabilität der Rechtsformneutralität I Möglich, aber schwierig. Teilhabersteuer von Engels und Stützel Anteilseigner von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmer von Personengesellschaften sind gleichgestellt. Ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne werden den Anteilseignern (Teilhabern) zugerechnet. Erhebung der Teilhabersteuer auf Ebene des s zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Vollanrechnung bei der persönlichen Einkommensteuer der Teilhaber. Probleme bei Veräußerungen und Verlusten. Gerade abgeschaffte Vollanrechnung. 20
22 Praktikabilität der Rechtsformneutralität II Betriebssteuer von Juristen favorisiert Alle werden nach dem Muster der Körperschaftsteuer besteuert. Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Verwendung. Ausschüttungen bleiben bei den Empfängern steuerfrei. Aufbrechen der Neutralitätskette an der Stelle zwischen Unternehmer und Nicht-Unternehmer. Fremdkapitalerträge werden anders als Eigenkapitalerträge besteuert (keine Finanzierungsneutralität) Steuerpflichtige rechnen mit persönlichen Steuersätzen, nicht mit dem der Betriebssteuer (keine Investitionsneutralität). Ungleichbehandlung von Unternehmer und Arbeitnehmer. 21
23 Praktikabilität der Rechtsformneutralität III Körperschaftsteuer implizite Ungleichbehandlung von Einzelunternehmer und Ein-Mann-GmbH (keine Rechtsformneutralität). Homburgs Steuer ohne Namen Gründe für die Körperschaftsteuer: Administrationsund Informationskosten (Steuerhinterziehung). Besteuerung der Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung nach dem Mitunternehmerkonzept. Nicht-wesentlich Beteiligte werden mit Vollanrechnung der Steuer auf ausgeschüttete wie einbehaltene Gewinne besteuert. Kommt der Teilhabersteuer nahe, ist praktikabler. 22
24 Zusammenfassung I Entscheidungsneutralität? Investitionsneutralität Johansson-Samuelson-Steuer Cash-Flow-Steuer zinsbereinigte Einkommensteuer Finanzierungsneutralität Finanzierungsneutralität, wenn der Staat ökonomische Gewinne und Zinsen einheitlich besteuert. Johansson-Samuelson-Steuer Sonst Verzerrungen und Klienteleffekte. 23
25 Zusammenfassung II Rechtsformneutralität Take Care with Lock-In Effekten Old View New View Another View Teilhabersteuer Betriebssteuer Körperschaftsteuer Eine andere Steuer? 24
Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Finanzierungsneutralität
sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Finanzierungsneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
MehrUnternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Beurteilungskriterien für Unternehmenssteuern
sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Beurteilungskriterien für ssteuern Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
MehrFinanzwissenschaft II: Normative Besteuerungsansätze II: Unternehmenssteuern Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008
Finanzwissenschaft II: Normative Besteuerungsansätze II: Unternehmenssteuern Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
Mehr2.3. Investition und Finanzierung. Wie wirken Steuern auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen von Unternehmen? Besteuerung von Unternehmen:
2.3. Investition und Finanzierung Lit: Keuschnigg, Kap. XI Wie wirken Steuern auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen von Unternehmen? Besteuerung von Unternehmen: Einkommensteuer (Personenunternehmen)
MehrBesteuerung der Unternehmen
Ulrich Schreiber Besteuerung der Unternehmen Eine Einführung in Steuerrecht und Steuerwirkung 4., überarbeitete Auflage Springer Gabler Teil I Die Steuern der Unternehmen 1 Einleitung 3 2 Grundstrukturen
MehrUnternehmenssteuern in Europa: Aktuelle Entwicklungen und Trends
Unternehmenssteuern in Europa: Aktuelle Entwicklungen und Trends Workshop WSI/IMK, Arbeitskreis Steuerpolitik, Berlin 8. Mai 2007 Margit Schratzenstaller Gliederung 1. Zur Einführung 2. Aktuelle strukturelle
Mehr6. Besteuerung von Unternehmen
6. Besteuerung von Unternehmen Silke Übelmesser LMU München SS 2010 6. Besteuerung von Unternehmen 6.1 Grundlagen 6.2 Finanzierungsneutralität 6.3 Rechtsformneutralität 6.4 Investitionsneutralität Literatur
MehrNeutralität und Leistungsfähigkeit
1HH. Kl EU JÜRGEN VOGT Neutralität und Leistungsfähigkeit Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung der Unternehmensbesteuerung nach dem StSenkG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrNeue Politische Ökonomie: Comparative Politics
Neue Politische Ökonomie: Comparative Politics Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg SS 2007 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St.
Mehr8. Ineffiziente Finanzmärkte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008
8. Ineffiziente Finanzmärkte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG),
MehrPersonen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
RECHTSFORMVERGLEICH Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.
MehrBand 74. Julius Groten. Integration einer Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte in ein Steuersystem mit progressivem Tarif
Unternehmen und Steuern Herausgeber: Prof. Dr. Jochen Sigloch, Universität Bayreuth Prof. Dr. Klaus Henselmann, Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Thomas Egner, Universität Bamberg Band 74 Julius
MehrKôrperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren und internationales Steuerrecht
Axel Thûmler Kôrperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren und internationales Steuerrecht PETER LANG Europâischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Seite Abkurzungsverzeichnis 14 SI. EINLEITUNG
MehrBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
MehrUnternehmensbesteuerung und Rechtsform
Unternehmensbesteuerung und Rechtsform Handbuch zur Besteuerung deutscher Unternehmen Herausgegeben von OTTO H. JACOBS DR. DR. h. c. mult. OTTO H.JACOBS ord. Professor für Betriebswirtschaftslehre und
MehrUnternehmensbesteuerung und Rechtsform
Unternehmensbesteuerung und Rechtsform Handbuch zur Besteuerung deutscher Unternehmen von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. mult. Otto H. Jacobs, Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Dipl.-Kfm. Michael Vituschek 3., neubearbeitete
MehrErster Abschnitt Zielgröße: Maximierung der Einzahlungsüberschüsse nach Steuern Zweiter Abschnitt Begründung für den Einbezug der Steuern...
Vorwort...................................... V Abkürzungsverzeichnis.............................. XIII Symbolverzeichnis................................ XV Schrifttum.....................................
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe
Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern
MehrRechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege
Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrDie duale Einkommensteuer. Theoretisches Konzept, Vergleich: Skandinavische Länder und Österreich. Endpräsentation
Die duale Einkommensteuer. Theoretisches Konzept, Vergleich: Skandinavische Länder und Österreich Endpräsentation Diplomand: Hannes Weyermair Betreuer: Univ. Prof. DDr. Johann K. Brunner Übersicht Relevante
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Unternehmensbesteuerung Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Gliederung 1. Dualismus der Unternehmensbesteuerung 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung
MehrUnternehmenssteuerreform II
Unternehmenssteuerreform II Was bringt sie für mein Unternehmen? Dr. Max Nägeli www.kmunext.ch Basel, 6. September 2006 In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. (Benjamin
MehrBESTEUERUNG VON KAPITAL- GESELLSCHAFTEN
KAPITEL 5 59 BESTEUERUNG VON EN Darum geht es in diesem Kapitel: Steuern sparen bei der Unternehmensnachfolge Wann ist der Verkauf NICHT steuerfrei? Mehr Lohn oder höhere Dividende was ist besser? 60 Bei
MehrWolfgang Wiegard: 17. Berliner Steuergespräch Ökonomische Beurteilung von Steuersystemen/Steuerreformen:
Ökonomische Beurteilung von Steuersystemen/Steuerreformen: Steuerwirkungen Verteilung Allokation/Effizienz Wachstum und Beschäftigung USt: ESt: KSt: Konsum Freizeit Entscheidung intertemporale Konsumentscheidung
MehrUnternehmensbesteuerung in Deutschland und in der Russischen Föderation
Svetlana Gert Unternehmensbesteuerung in Deutschland und in der Russischen Föderation Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis XV Kapitel 1 Hinführung in die Untersuchung 1
MehrAufgabe 1 ( 12 Punkte)
Aufgabe 1 ( 12 Punkte) Bearbeiten Sie folgende Fragen und Aufgaben. (a) Angenommen, die Körperschaftsteuer wird ersatzlos gestrichen, während die Besteuerung von Personengesellschaft und natürlichen Personen
MehrInhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abbildungsverzeichnis Tabel lenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis
Geleitwort Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabel lenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis IX V VII IX XVII XIX XXIII XXIX 1 Einführung... 1 1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit 1 1.2 Untersuchungsgegenstand
MehrKörperschaftsteuer (KöSt)
Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen
MehrBesteuerung u Rechtsformwa
NWB Studium Betriebswirtschaft Besteuerung u Rechtsformwa Personen-, Kapitalgesellschaften und Mischformen im Vergleich Steuerbelastungsrechnungen Aufgaben Lösungen Von Professor Dr. Rolf König Steuerberaterin
MehrPROF. DR. LARS P. FELD* FINANZWISSENSCHAFT II
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG ALFRED-WEBER-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN LEHRSTUHL FÜR FINANZWISSENSCHAFT PROF. DR. LARS P. FELD* Normative Besteuerungsansätze III: Polit-ökonomische Ansätze
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrKlausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen
Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010
MehrNeue Politische Ökonomie: Allgemeine und spezifische Interessen in der Politik
Neue Politische Ökonomie: Allgemeine und spezifische Interessen in der Politik Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg SS 2007 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
MehrUnternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Reformkonzepte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008
sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Reformkonzepte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim,
MehrTheoretische Analyse und empirische
Jan Lüken Innovationen und asymmetrische Besteuerung Theoretische Analyse und empirische Untersuchung der Zusammenhänge in Europa 4^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb
MehrEin neuer Anlauf zur Unternehmensteuerreform
ISSN 0179-2806 Finanzwissenschaftliche Arbeitspapiere Nr. 99 2018 Wolfgang Scherf Ein neuer Anlauf zur Unternehmensteuerreform Justus-Liebig-Universität Gießen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 50
MehrTheorie und Politik der Unternehmensbesteuerung
Theorie und Politik der Unternehmensbesteuerung Thushyanthan Baskaran thushyanthan.baskaran@awi.uni-heidelberg.de Abteilung für Finanzwissenschaft Alfred-Weber Institut Ruprecht Karls Universität Einleitung
MehrGerecht, effizient, wettbewerbsfähig: Ein Steuerkonzept für Deutschland
Gerecht, effizient, wettbewerbsfähig: Ein Steuerkonzept für Deutschland Universität Regensburg und Sachverständigenrat Duale Einkommensteuer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Mehr4. Unternehmenssteuern
97 4.1 Einführung - die Insel Der Umsatz eines Unternehmens wird aufgeteilt 1 in Zahlungen an Zulieferer (also andere Unternehmen), 2 Löhne der Arbeiter, 3 Zinsen an Kreditgeber und 4 Dividenden an die
MehrKANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der
MehrEinführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Heinz Kußmaul Steuern Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2., aktualisierte Auflage DE GRUYTER OLDENBOURG Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage V Vorwort zur 1. Auflage VI Inhaltsverzeichnis
MehrPROF. DR. LARS P. FELD* FINANZWISSENSCHAFT I
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG ALFRED-WEBER-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN LEHRSTUHL FÜR FINANZWISSENSCHAFT PROF. DR. LARS P. FELD* FINANZWISSENSCHAFT I GRUNDLAGEN DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
Mehr2. Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3
Vorwort Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XIII XV 1. Einleitung 1 2. Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3 2.1 Die Rechtsform als Teil der Untemehmensverfassung
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrBewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer
Ausbildung im Steuerrecht 7 Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer von Dipl.-Finanzwirt Martin Schäfer, Markus Strotmeier 5., überarbeitete und erweiterte Auflage Bewertung, Erbschaft-
Mehr(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)
Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft
MehrMaklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger?
RECHTSFORM Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg Kapital- und Personengesellschaften werden
MehrTeil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrProf. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Gesetze und Verordnungen... XI XIV XVII XIX A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit I. Systematisierung der Gesetzesnormen
MehrFöderalismus: Gründe gegen einen föderalistischen Staatsaufbau
eralismus: Gründe gegen einen föderalistischen Staatsaufbau Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg SS 2007 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Darstellungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis
XI Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Darstellungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis IX XI XVII XXI XXVII A. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung
MehrBesteuerung der Unternehmen
Ulrich Schreiber Besteuerung der Unternehmen Eine Einführung in Steuerrecht und Steuerwirkung Zweite, überarbeitete Auflage «ÖSpri ringer INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten
MehrAllgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug
Systematisierung von Steuern an Gemeinden nach der Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Einkommensteuerpflicht unbeschränkt
MehrZusatzdokument Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Skriptteufel-Klausurworkshop Unternehmensbesteuerung WS 2010/2011
Zusatzdokument Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Skriptteufel-Klausurworkshop Unternehmensbesteuerung WS 2010/2011 1 Vorwort Die vorliegende Dokumentenreihe enthält Erklärungen zu drei
MehrUnternehmensform nach MaB
Unternehmensform nach MaB Ein kritischer Vergleich für die Praxis: Wirtschaftlich - Handelsrechtlich - Steuerlich von Prof. Dr. jur. utr. Peter Martin Litfin Wïrtschaftsprüfer und Steuerberater und Michael
MehrWachstumseffiziente Unternehmensbesteuerung
Stefan Lewe Wachstumseffiziente Unternehmensbesteuerung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis
MehrK O M P A K T I N F O Planungsgruppe
K O M P A K T I N F O Planungsgruppe 10 GUTE GRÜNDE FÜR DIE UNTERNEHMENSTEUERREFORM Es gibt gute Gründe, diese Unternehmensteuerreform voller Selbstbewusstsein und mit geradem Rücken offensiv zu vertreten.
MehrWirkt die staatliche Abschreckung?
Hase und Igel bei der Steuerhinterziehung Wirkt die staatliche Abschreckung? Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim Leopoldina, CREMA, CESifo und Kronberger Kreis Die deutsche
MehrINHALTSVERZEICHNIS. MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1
INHALTSVERZEICHNIS MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1 I PRINZIPIEN DER EINKOMMENSTEUER 1 1 Das Leistungsfahigkeitsprinzip 1 2 Das Universalitätsprinzip 2 3 Das Periodenprinzip 2 II EINKOMMENSBEGRIFF
MehrLLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS
300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrRechtsformen auf dem Prüfstand. Auswirkungen der Unternehmensteuerreform WP/StB/RA Andreas Mader
Rechtsformen auf dem Prüfstand Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 WP/StB/RA Andreas Mader 22. Februar 2008 IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Gliederung A. Einleitung und Themenabgrenzung B. Rechtsformwahl
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrFinanzwissenschaft II Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung
Finanzwissenschaft II Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Universität
MehrBesteuerung und Rechtsformwahl
NWB-Studienbücher Wirtschaftswissenschaften Besteuerung und Rechtsformwahl Von Professor Dr. Rolf König und Dr. Caren Sureth unter Mitarbeit von Dipl.-Kffr. Susanne Kalinowski 3., aktualisierte und erweiterte
MehrInhaltsverzeichnis XIII
Inhaltsverzeichnis Teil I Die Steuern der Unternehmen....................................... 1 1 Einleitung............................................................. 3 2 Grundstrukturen des Steuerrechts.......................................
MehrEinzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl
79 Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl Novosel in taxlex 2015 S 224 ff, Kanduth-Kristen in taxlex 2015 S 230 ff, siehe auch
MehrIn einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten
Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche
MehrDimitrios Gialouris. Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland
Dimitrios Gialouris Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrDie Steuerpolitik der Bundesregierung
Die Steuerpolitik der Bundesregierung Grafische Darstellungen Internationale Vergleiche Erstellt: Oktober 24 Steuerpolitische Reformschritte 25 25 Vollendung Steuerreform 2 Entlastungsstufe 25 Alterseinkünftegesetz
MehrVorschläge für eine rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den Kantonen
Die Teilbesteuerung der Dividenden im Rahmen der Steuervorlage 17: Vorschläge für eine rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den Kantonen Roland Fischer Dr. rer. pol., Alt-Nationalrat
MehrEinkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung von Dr. Jochen Drukarczyk Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg unter Mitarbeit von Dr. Bernhard Schwetzler Professor für Betriebswirtschaftslehre an
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Analysen und Steuerpolitik Analyse und Koordination der Steuerpolitiken
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Analysen und Steuerpolitik Analyse und Koordination der Steuerpolitiken Brüssel, den 28. Juli 2006 Taxud E1, RP CCCTB\WP\042\doc\en Orig. EN
MehrBesteuerung und Rechtsformwahl
NWB Studium Betriebswirtschaft Besteuerung und Rechtsformwahl von Rolf König, Alexandra Maßbaum, Caren Sureth 5., vollständig überarbeitete Auflage 2011 Besteuerung und Rechtsformwahl König / Maßbaum /
MehrDie Duale Einkommensteuer als Modell ungleicher Besteuerung von Arbeit und Kapital
Nils Meyer-Sandberg Die Duale Einkommensteuer als Modell ungleicher Besteuerung von Arbeit und Kapital PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 A. Problemstellung
MehrOELERKING v.reden & PARTNER
OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes
MehrDominik J. Streif. Quantitative Steuerbelastungsanalyse. der Thesaurierungsoption. nach 34a EStG beim Kommanditisten. einer GmbH & Co.
Dominik J. Streif Quantitative Steuerbelastungsanalyse der Thesaurierungsoption nach 34a EStG beim Kommanditisten einer GmbH & Co. KG Verlag Dr. Kovac Hamburg 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Weitere Lehrangebote des Lehrstuhls
Inhaltsverzeichnis Vorwort Weitere Lehrangebote des Lehrstuhls III V Bearbeitungshinweise IX Voraussetzungen... IX Lehrzielbeschreibung... IX Literatur- und Arbeitshinweise... IX Beispiele, Kontrollfragen
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrDie GmbH im Gesellschaftsund Steuerrecht. Begründet von. Prof. Dr. Bert Tillmann Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht. Willi Winter.
Die GmbH im Gesellschaftsund Steuerrecht Begründet von Prof. Dr. Bert Tillmann Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Willi Winter. Regierungsdirektor a.d. fortgeführt von Prof. Dr. Joachim Schiffers
Mehr