Konzepte öffentlich geförderter Beschäftigung. Politik. Akteur SPD-Bundestagsfraktion Faktion Bündnis 90/Die Grünen A-Länder Zielgruppe
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- Ursula Dresdner
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1 Politik Akteur SPD-Bundestagsfraktion Faktion Bündnis 90/Die Grünen A-Länder Zielgruppe mind. 24 Monate arbeitslos/arbeitsuchend Ü25 mit zwei weiteren Vermittlungshemmnissen oder einem massiven Vermittlungshemmnis auch Schwerbehinderte = Personen im SGB II Zielgröße im ersten Förderjahr: Personen mind. 24 Monate arbeitslos Ü 25 (U 25 in zu begründenden Ausnahmefällen, z. B. Behinderung) mit mindestens zwei weiteren in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen ( komplexe Problemlagen ) = bis zu Personen im SGB II Langzeitarbeitslose, die in absehbarer Zeit nicht in reguläre Beschäftigung vermittelt werden können Ü25 Zielgruppe kann von örtlicher Trägerversammlung eingegrenzt werden Zielsetzung soziale Stabilisierung Wiederherstellung, Erhalt, Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit, Erhöhung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt Erfüllung des staatlichen Integrationsauftrags und der Teilhabe- / Integrationswünsche durch öffentlich geförderte Beschäftigung soziale Integration soziale Stabilisierung soziokulturelle Teilhabe Brückenfunktion in reguläre Beschäftigung Beschäftigungsfähigkeit erhalten, stärken bzw. wieder herstellen Perspektive: Integration in reguläre Beschäftigung gesellschaftliche Teilhabe für Langzeitarbeitslose Abbau von Arbeitslosigkeit Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Kompetenzausbau 1/11
2 Akteur SPD-Bundestagsfraktion Faktion Bündnis 90/Die Grünen A-Länder Zielmessung Evaluation nach 5 Jahren, danach jährlicher Bericht über Teilhabeentwicklung und finanzielle Auswirkungen Evaluation durch BMAS, jährlicher Bericht über Auswirkungen auf Leistungsberechtigte, Arbeitsmarkt und öffentliche Haushalte Förderkonditionen 3-5 Jahre, in Ausnahmen länger Lohnkostenzuschuss (LKZ) als Nachteilsausgleich bei Erstgewährung bis 50 %, im Ausnahmefall bis 75% des Arbeitsentgelts mindestens alle sechs Monate Beratung und Überprüfung der Fördervoraussetzungen im Jobcenter jährliche Überprüfung der Leistungsfähigkeit LKZ soll jährlich abgeschmolzen werden i.d.r. 2 Jahre; Verlängerung um weitere 24 Monate möglich i.d.r. 75 % Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt Höhe der Zuschussförderung abhängig von Leistungsfähigkeit der geförderten Person = einzelfallbezogenes Verfahren ähnlich zur Ermittlung des Nachteilsausgleichs für Einstellung Schwerbehinderter (Assessment verpflichtend) Zuschuss senken, wenn sich Aufwendungen des Arbeitgebers verringern oder Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten verbessert bei mind. drei Vermittlungshemmnissen: 100 % LKZ-Förderung LKZ als Minderleistungsausgleich (jährliche Prüfung) individuell überjährige Förderung möglich Fördervoraussetzungen mind. 6 Monate verstärkte vermittlerische Unterstützung mit Ergebnis: absehbar keine Vermittlung auf allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich gutes Profiling individuelle Integrationsstrategie mind. 6 Monate verstärkte vermittlerische Unterstützung Einbeziehung Fallmanager und psychologischer Dienst der Arbeitsagentur Durchführung durch Kommissionen unter Beteiligung der Jobcenter- Geschäftsführung und externer Dritter möglich individuelle Integrationsstrategie qualitatives Profiling individuelle, mehrstufige, maßnahmeübergreifende Integrationsstrategie 2/11
3 Akteur SPD-Bundestagsfraktion Faktion Bündnis 90/Die Grünen A-Länder Fördervoraussetzungen Prüfung der Integrationsfortschritte mind. alle zwei Jahre Teilnahme freiwillig Begleitung ergänzende Maßnahmen z. B. sozialpädagogische Begleitung, Beratung, Qualifizierung, Mentoring, Coaching, Gesundheitsförderung (Bewilligung für 1 Jahr, danach halbjährlich) Begleitung durch dritte Träger oder Arbeitgeber Anrecht auf flankierende Leistungen ( 16a SGB II) bleibt bestehen Teilnahme freiwillig begleitende Maßnahmen Beratung Vermittlung Ansprüche auf Leistungen nach 16, 16a, 16f sowie nach SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) bleiben erhalten sozialpädagogische Begleitmaßnahmen zur sozialen Stabilisierung und Kompetenzen entwickelnde Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit Arbeitgeber alle Arbeitgeber alle Arbeitgeber alle Arbeitgeber bevorzugt Privatwirtschaft auch Integrationsbetriebe Tätigkeitsbereiche keine Einschränkung der Tätigkeitsbereiche keine Einschränkung der Tätigkeitsbereiche größtmögliche Nähe zur regulären Beschäftigung Trägerversammlung verständigt sich auf Umfang der geförderten Arbeitsplätze (Lokaler Konsens) Lokaler Konsens der Arbeitsmarktpartner erforderlich (s. 18 Abs. 1 SGB II) örtliche Beiräte nach 18 SGB II beraten bzgl. Umfang und Art der geförderten Arbeitsplätze Sozialpartner haben Vetorecht; bei Veto ist Trägerversammlung erneut zu befassen innerbetriebliche Begleitung der Geförderten durch Personal- / Betriebsräte, MAV, Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte 3/11
4 Akteur SPD-Bundestagsfraktion Faktion Bündnis 90/Die Grünen A-Länder Entlohnung Tarifliche bzw. mindestens ortsübliche Entlohnung, Mindestlohn sofern vorhanden Tarifwerke sollten öffentlich geförderte Beschäftigung regeln (nicht unter 90 % der Tariflöhne) Tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung, Mindestlohn sofern vorhanden Tarifliches oder ortsübliches Entgelt (Gesetzlicher Mindestlohn vorgesehen) (Gesetzlicher Mindestlohn vorgesehen) Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigung angestrebt, Wochenarbeitszeit flexibel handhabbar Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage: Ergänzung 16e SGB II (kurzfristige und mittelfristige Förderung ermöglichen) Öffentlich geförderte Beschäftigung auch im SGB III ermöglichen Gleichbehandlung geförderter und regulär Beschäftigter zweite Säule in 16e SGB II Förderung nach 16, 16a, 16f bleiben erhalten Beteiligung der örtlichen Beiräte Finanzierung 1. EGT: Änderung 46 SGB II: 25 % der Eingliederungsmittel können für 16e, 16f SGB II eingesetzt werden 2. PAT: Leistungen zum Lebensunterhalt und KdU Kostenabrechnung möglich über Pauschalen bzw. Durchschnittskosten Arbeitsentgelte und Arbeitgeberanteil SV: Bundesmittel (EGT) Passiv-Aktiv-Transfer (Arbeitslosengeld II, KdU): Mittel im Bundeshaushalt unter gesondertem Titel ausweisen EGT und Passiv-Aktiv-Transfer (Leistungen zum Lebensunterhalt) Ergänzende Maßnahmen: EGT (Trägerversammlung entscheidet über Höhe) Ergänzende Förderung durch Dritte (z.b. Länder, Kommunen) möglich 4/11
5 Wohlfahrtsverbände Akteur AWO Bundesverband Diakonie Der Paritätische Gesamtverband & Pascal Kober MdB (FDP) Zielgruppe Langzeitarbeitslose mit besonderen Problemlagen ( mehrfach benachteiligt ) Arbeitsmarktferne, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose niederschwellige Einstiege in Beschäftigung individuell oder regional benachteiligte Arbeitsmarktgruppen = bis zu besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose Ü25 A) sehr arbeitsmarkferne Personen : Arbeitsplätze in sozialen Beschäftigungsunternehmen B) Assistierte Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen unterstützt durch soziale Einrichtungen (z.b. Jobcoaching, Qualifizierung) C) Beschäftigung ohne Begleitmaßnahmen am regulären Arbeitsmarkt Zielsetzung individuell festzulegende Ziele, z.b. Stabilisierung der persönlichen Situation Anwachsen von Beschäftigungsfähigkeit Kompensation von Vermittlungshemmnissen wertschätzendes soziales Umfeld Teilhabe an Arbeit für Langzeitarbeitslose sichern durch dauerhaft öffentlich geförderte Beschäftigung als Ausgleich zu fehlendem Arbeitsangebot Langzeitarbeitslosigkeit beenden, Qualifikationen erhalten bzw. Qualifikationen vermitteln je nach individuellen und regionalen Bedarfen bis zum Übergang in allgemeinen Arbeitsmarkt längerfristige Arbeitsmarktintegration von Personengruppen mit vermittlungserschwerenden Voraussetzungen langfristigere realitätsnahe Integrationsinstrumente Zielmessung Teilhabeerfolge von Maßnahmen messen (Indikator Arbeitsmarktintegration zu eindimensional) 5/11
6 Akteur AWO Bundesverband Diakonie Der Paritätische Gesamtverband & Pascal Kober MdB (FDP) Förderkonditionen Maßnahmedauer nach individuellem Bedarf, mehrjährige Förderung möglich durchlässiges 4-Stufen-Förderkonzept: 1. Eingliederungszuschuss 2. AGH (mit Vermittlungsprämie) 3. dauerhafter sozialer Arbeitsmarkt 4. soziale Aktivierung ABM: unmittelbare Arbeitsmarktintegration AGH-E: bei stabiler Beschäftigungsfähigkeit Beschäftigungszuschuss: Angebot zur dauerhaften Beschäftigungsförderung AGH-MAE: Fokus auf sozialer Integration unbefristete Förderung grundsätzlich möglich LKZ entsprechend 16e SGB II (bis 75% des Arbeitsentgelts) Teilnahme freiwillig Teilnahme freiwillig Fördervoraussetzungen individuelle Entwicklungspläne regelmäßige Überprüfung der Beschäftigungsfähigkeit individuelle Bedarfsplanung Begleitung begleitende Betreuungsprozesse sozialpädagogische Betreuung begleitende Qualifizierungselemente sozialpädagogische Begleitung Qualifizierungsanteile sozialpsychologische Betreuungsmaßnahmen Arbeitgeber alle Arbeitgeber alle Arbeitgeber Tätigkeitsbereiche sinnhafte Tätigkeiten Orientierung an regulärer Beschäftigung Konsens über Tätigkeitsfelder im örtlichen Beirat alle Tätigkeitsbereiche mit regionalen Strukturen, sozialräumlichen Problemlagen verknüpfen Abstimmung in regionalen Konsensverfahren öffentlich geförderte Beschäftigung ist steuerbegünstigte wirtschaftliche Tätigkeit Beschäftigungsunternehmen: möglichst freie Betätigung am ersten Arbeitsmarkt, arbeitsmarktnahe Tätigkeiten Tätigkeitsfelder im Konsens der lokalen Arbeitsmarktakteure abstimmen 6/11
7 Akteur AWO Bundesverband Diakonie Der Paritätische Gesamtverband & Pascal Kober MdB (FDP) Entlohnung Tarif- bzw. Mindestlohn existenzsichernd (Unabhängigkeit von Sozialleistungen) sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Arbeitszeit Gesetzliche Grundlage 16e SGB II AGH-E SGB II ABM SGB III AGH-MAE SGB II Finanzierung Passiv-Aktiv-Transfer EGT überjährige Haushalte weitere Finanzierungsquellen: Kommunen Eingliederungsmittel und Passiv-Aktiv- Transfer (Leistungen zur Existenzsicherung und KdU) begrenzte einseitige Deckungsfähigkeit der Passivmittel Zusatz- und Mischförderung möglich wirtschaftliche Einnahmen LKZ: EGT und Passiv-Aktiv-Transfer (Leistungen zum Lebensunterhalt und KdU) Sozialpsychologische Betreuung und/oder berufliche Qualifizierung: EGT Sonstiges MAE: zusätzliche Tätigkeitsfelder 7/11
8 Andere Verbände Akteur Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag DGB Zielgruppe arbeitsmarktferne Personengruppen Langleistungsbezieher im SGB II Langleistungsbezieher im SGB II Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen: schwer vermittelbare ältere Arbeitslose (über 50-Jährige); Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und ohne formalen Berufsabschluss ( Personen); insbesondere rentennahe Jahrgänge (ab 55 Jahre) und gesundheitlich angeschlagene Arbeitslose mit geringen Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Zielsetzung Teilhabe an Beschäftigung für arbeitsmarktferne Zielgruppen (Beitrag zur sozialen Inklusion) Brücke zum ersten Arbeitsmarkt Arbeit als Ansatz für Eingliederung und Tagesstrukturierung Möglichkeiten zur Beschäftigung und zur Heranführung an Arbeit Ziele: Überbrückung / Verkürzung längerer Phase ohne Beschäftigung Vorbereitung einer ungeförderten Beschäftigung Ersatzarbeitsmarkt mit beschäftigungsund sozialpolitischer Entlastungsfunktion für Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen sowie in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen zusätzliche Wertschöpfung insbesondere im Bereich der sozialen Infrastruktur Marktersatz durch Beschäftigung für Personen, die dauerhaft keine Chance auf reguläre Beschäftigung haben Ermöglichung sozialer Teilhabe durch Beschäftigung konkretes Ziel im Einzelfall festlegen Zielmessung Förderkonditionen Ziel- und Ergebnisorientierung, d.h. keine gesetzlichen Vorgaben zu Teilnahmedauer, Förderhöhe, Passgenaue, auf die Bedarfe der Leistungsberechtigten abgestimmte Lösungen vor Ort erproben Förderung ausrichten am konkreten Einzelfall und an Notwendigkeiten des regionalen Arbeitsmarktes 8/11
9 Akteur Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag DGB Förderkonditionen Fördervoraussetzungen zielgruppenspezifische Bedarfsorientierung (Finalprinzip) dauerhafte Ausgestaltung für jene, die nicht mehr dauerhaft im Arbeitsleben Fuß fassen können Beschäftigungsphasen müssen flexibel mit Ansätzen der Motivierung, Stabilisierung, Tagesstrukturierung, Qualifizierung verbunden werden können flexible, auch längerfristig einsetzbare Förderinstrumente zur Stabilisierung mehrjährige sv-pflichtige Beschäftigungsförderung insbesondere im gemeinnützigen Bereich 100-%-Finanzierung der Arbeitgeberkosten nur in Ausnahme bei sehr hohem Betreuungsbedarf Fördervoraussetzungen Übergang auf allgemeinen Arbeitsmarkt hat Vorrang vor dauerhafter Förderung; diese ist notwendig für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen und in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit Begleitung Arbeitgeber persönliche Begleitung/Assistenz möglich öffentliche und privatwirtschaftliche Arbeitgeber gesellschaftlich notwendige Aufgaben sinnstiftende Tätigkeiten Abstimmung der Akteure vor Ort einschließlich der Wirtschaftsverbände keine gesetzlichen Regelungen zur Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität alle Arbeitgeber Variante 1: dauerhafte Förderung in privatwirtschaftlichen Betrieben LKZ als Minderleistungsausgleich (Vorbild Integrationsfirmen) in sozialen Betrieben: personenbezogene oder Projektförderung Variante 2: Beschäftigung im Non-Profit-Bereich Tätigkeiten, die der Allgemeinheit zu Gute kommen gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsbereiche, die die öffentliche Hand 9/11
10 Akteur Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag DGB nicht (mehr) übernehmen kann und die für Privatwirtschaft uninteressant ist Tätigkeitsbereiche Entlohnung Arbeitszeit individuell sinnhafte Tätigkeiten konkretes öffentliches Interesse am Ergebnis geförderter Tätigkeit: vor Ort in Bezug auf den Wettbewerb als unproblematisch und dem Gemeinwohl zuträglich = Wertschöpfung mit größerem Ertrag für Einzelnen und die Allgemeinheit vielfältige öffentliche Aufgaben Festlegung der Tätigkeiten im Dialog vor Ort unter Einbeziehung der Sozialpartner keine Regelung zur Zusätzlichkeit Zusätzliche, marktferne Tätigkeiten im öffentlichen Interesse (Non-Profit- Bereich) bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen (Beschäftigungsträger): (personenbezogene) Dienstleistungen, die ansonsten nicht angeboten würden Zielgruppen, Umfang und Einsatzfelder legen örtliche Arbeitsmarktakteure fest (regionaler Konsens) existenzsichernd (bei Vollzeitbeschäftigung Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen) sozialversicherungspflichtig Gesetzliche Grundlage rechtskreisübergreifender Ansatz, Hilfestellung aus einer Hand SGB-II-spezifische Instrumente schaffen flexible Rahmenbedingungen für Jobcenter Finanzierung EGT: mindestens mittelfristig gesicherter Finanzrahmen, flexibel einsetzbar (Gesamtbudget) Passiv-Aktiv-Transfer (Leistungen zum Lebensunterhalt) erscheint sinnvoll örtliche Gestaltbarkeit gesetzlich absichern, dabei muss weiter Rahmen der inhaltlichen Ausgestaltung geschaffen werden Passiv-Aktiv-Transfer ( Aktiv-Passiv- Tausch ): Leistungen zum Lebensunterhalt und KdU Variante 1: umlagefinanzierter Fonds Variante 2: EGT Passiv-Aktiv-Transfer (einseitiger, begrenzter Deckungsvermerk im Bundeshaushalt EGT) 10/11
11 Akteur Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag DGB Anreiz für Jobcenter: 10 % zusätzliche Mittel aus EGT, wenn sie sv-pflichtige Modelle finanzieren Sonstiges Stand: keine Unterscheidung zwischen svpflichtiger und MAE-Variante keine SV-Pflicht Quellen: AWO-Bundesverband: Öffentlich geförderte Beschäftigung. Beschluss auf der AWO-Bundeskonferenz am in Bonn. Bundesrat/A-Länder: Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz: Entschließung des Bundesrates öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten, BR-Drs. 719/12 vom Bündnis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes, BT-Drs. 17/11076 vom Deutscher Landkreistag: Forderungen zur Weiterentwicklung der SGB-II-Eingliederungsleistungen, Beschluss des Präsidiums vom 01./ Deutscher Städtetag: Öffentlich geförderte Beschäftigung Teilhabe am Arbeitsmarkt. Kommunale Eckpunkte, Entwurf vom DGB Bereich Arbeitsmarktpolitik: Bürgerarbeit öffentlich geförderte Beschäftigung oder Pflichtarbeit?, arbeitsmarkt aktuell 03. März DGB-Bundesvorstand: Öffentlich geförderte Beschäftigung muss mehr als 1-Euro-Jobs sein Ehrlicher zweiter Arbeitsmarkt ist notwendig, Positionspapier, September Diakonie Bundesverband: Gerechte Teilhabe an Arbeit. Diakonische Position zur aktuellen Arbeitsmarktpolitik, Diakonie Texte 12/2010. Der Paritätische Gesamtverband, Dr. Ulrich Schneider / Pascal Kober MdB, FDP-Bundestagsfraktion: Initiative Menschen teilhaben lassen neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose schaffen, Berlin, SPD: Antrag der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt, BT-Drs. 17/11199 vom /11
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