Reseller Vertrag für Dedizierte Server Kunden. zwischen. der. STRATO AG Pascalstraße Berlin. im folgenden STRATO. und
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- Silvia Bieber
- vor 8 Jahren
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1 - MUSTERVERTRAG - Bitte senden Sie dieses Formular per FAX an , oder auf dem Postweg an: STRATO AG - Kundenservice Dedicated Server - Pascalstraße Berlin Nur zur Einsichtnahme! Zum Abschluss des Vertrages klicken Sie bitte im Kundenservicebereich auf den Link Reseller Vertrag für Dedicated Server Kunden anfordern und füllen Sie online das Anmeldeformular aus. Wir senden Ihnen per den Vertrag zu. Faxen Sie uns das unterschriebene Formular bitte an die angegebene Faxnummer. Reseller Vertrag für Dedizierte Server Kunden zwischen der STRATO AG Pascalstraße Berlin im folgenden STRATO und Sabine Mustermann Musterstrasse Musterstadt im folgenden Kunde genannt. Firmenname: : Geschäftsführer : Handelsregister-Nr. : Bestell-Nr. : Seite 1 von 5
2 1 Vertragsgegenstand STRATO kann selbst oder durch andere, Sub-Level-Domains (SLD) zu verschiedenen Top- Level-Domains registrieren oder registrieren lassen. Der Kunde betreibt ein Handelsgewerbe im Webhostingbereich und beabsichtigt, einen solchen Dienst in sein eigenes Leistungsangebot aufzunehmen. Er erhält aus diesem Vertrag die Möglichkeit, die durch die STRATO angebotenen Domainregistrierungen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend über die STRATO vorzunehmen. 2 Registrierungsbedingungen (1) Die jeweiligen Top-Level- Domains unterliegen den jeweils gültigen Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestellen und Registrare. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen Registrierungsbedingungen einzuhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Registrierungsbedingungen dazu führen kann, dass die Domain nicht registriert wird, nicht übertragen oder gegen den Willen des Domaininhabers übertragen oder gelöscht wird. (3) Die jeweils einschlägigen Registrierungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich weiter, diese an seine Kunden weiterzugeben und vertraglich zur Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu verpflichten. (4) Der Kunde verpflichtet sich, bei jedem Verstoß gegen die Verpflichtung, diese Registrierungsbedingungen an seine Kunden weiterzugeben, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- an die STRATO unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen. (5) Der Kunde verliert seinen Anspruch auf Durchführung oder Vermittlung der Registrierung, sofern er eine Bestimmung aus diesem Vertrag verletzt. 3 Durchführung des Vertrages (1) Der Kunde übermittelt der STRATO seine Bestellungen und Änderungswünsche per Fax. (2) Die STRATO plant die Einrichtung eines Web- Interfaces. Sämtliche Registrierungswünsche beziehungsweise Veränderungen werden nach Einrichtung Seite 2 von 5
3 dieses Web- Interfaces ausschließlich auf elektronischem Weg durchgeführt. Für die Nutzung dieses Interfaces nach dessen Bereitstellung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages und die dann gesondert zu unterzeichnende Benutzerordnung für das Web- Interface. Der Kunde stellt als Benutzer eine Adresse und erhält zu dieser ein Passwort von der STRATO. Mittels dieses Passwortes kann sich der Kunde in dem dafür bei der STRATO eingerichteten Interface einloggen. Die in dem geschützten Kundenbereich von dem Kunden abgegeben Erklärungen gelten als von dem Kunden abgegeben und werden diesem voll zugerechnet. Der Kunde trägt insoweit das Risiko einer unberechtigten Verwendung des Passwortes. (3) STRATO schuldet dem Kunden lediglich die Weiterleitung an beziehungsweise die Beantragung der Domain bei der jeweilig zuständigen Vergabestelle oder dem Registrar. 4 Vertragspflichten (1) STRATO wird die Domainbestellungen des Kunden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit weiterleiten. Eine Weiterleitung kann durch die STRATO abgelehnt werden, wenn der Kunde bei dieser oder bei einer Handlung in der Vergangenheit gegen diesen Vertrag oder die Registrierungsbestimmungen der Denic eg, die Registrierungsrichtlinien der Denic eg oder dem Verfahren zur Durchführung der Konnektivitätskoordination (Providerwechsel) oder die Vergabebestimmung oder Registrierungsbedingungen einer anderen Vergabestelle (z.b..com. net.org.info.biz) verstoßen hat. Diese Bestimmungen können bei der jeweiligen Vergabestelle oder bei der STRATO unter eingesehen werden. (2) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere die Verfahrensweisen bei der Durchführung von Providerwechseln (Konnektivitätskoordination, KK) zu beachten. (3) Die STRATO wird aus diesem Vertrag berechtigt, sich direkt an die Kunden des Providers zu wenden, wenn sich die Denic eg oder eine andere Vergabestelle an die STRATO als zuständigen Registrar wegen einer nicht korrekten oder falsch durchgeführten Domainverwaltungsmaßnahme wendet. Die STRATO ist gleichfalls berechtigt, die entsprechende Maßnahme selbst durchzuführen. (4) Sofern dem Kunden ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Domainvergabestellen nachgewiesen wird, verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- an die STRATO zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Seite 3 von 5
4 (5) Der Kunde verpflichtet sich seine Kontaktdaten sowie die Bankverbindung stets aktuell zu halten. 5 Vergütung Es gelten die Preise gemäß der im Internet unter veröffentlichten Preistabelle in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bei der Bestellung einer Domain gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, vor der Bestellung die jeweilige aktuelle Preisliste einzusehen. 6 Laufzeit Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zum Monatsende kündbar. Die Kündigung einer Domain ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. 7 Datenschutz Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten muss und verpflichtet sich, diese einzuhalten. 8 AGB Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STRATO. Diese sind jederzeit unter einzusehen. 9 Sonstiges (1) Alle Änderungen, Nebenabreden, die Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Streichungen in dieser Vereinbarung müssen von beiden Parteien gezeichnet werden. (2) Ein Handelsvertreterverhältnis oder ein Gesellschaftsverhältnis werden durch diese Vereinbarung nicht begründet. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht. Ist hiernach eine Lösung nicht möglich, finden die Parteien eine Regelung im Geist partnerschaftlicher Kooperation. Seite 4 von 5
5 (4) Auf die vertragliche Beziehung der Parteien ist deutsches Recht anwendbar. Das UN- Kaufrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel Seite 5 von 5
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