Übung Betriebliche Steuerlehre
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- Dominic Geisler
- vor 7 Jahren
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1 Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens. D. dienen der Einnahmenerzielung eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens. E. umfassen begrifflich auch Zölle. Aufgabe 2 (Begriffe ESt) Grenzen Sie die Begriffe beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht voneinander ab. Aufgabe 3 (beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht) Herr K., der seinen Wohnsitz in Polen hat, unterhält in Warschau einen Kinderladen. Da er an einer Herzkrankheit leidet, kommt er am nach Deutschland, um sich operieren zu lassen und bleibt bis zum zwecks Kur und Erholung hier. Anschließend kehrt er zurück nach Polen. Während seines Aufenthalts in Deutschland übernimmt sein Sohn die Geschäftsführung. In Deutschland hat er während dieser Zeit keine weiteren Einkünfte. Kreuzen Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind. richtig falsch A. Herr K. ist gemäß 1 Abs. 1 EStG in Verbindung mit 9 AO in Deutschland für die Zeit vom unbeschränkt steuerpflichtig, weil er mehr als 6 Monate in Deutschland war. B. Herr K. ist in Deutschland nicht beschränkt steuerpflichtig nach 1 Abs. 4 EStG, weil er keine inländischen Einkünfte bezieht. C. Herr K. ist in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig nach 1 Abs.1 EStG, weil er keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gem. 9 AO hat. Seite 1 von 7
2 Aufgabe 4 (unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht) Bestimmen Sie bei folgenden Personen, ob diese unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Begründen Sie Ihre Antwort! a) Der fünfjährige Emil Hänne wohnt bei seinen Eltern in Mainz. Emil hat kein eigenes Einkommen. b) Der Deutsche Hartmut Kinderfrau ist seit 2008 Botschafter in Israel. In der BRD hat er weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Sein Gehalt bezieht er aus der öffentlichen Kasse des Außenministeriums in Berlin. c) Adam Smith ist Angestellter einer Londoner Bank. Er hat seinen Wohnsitz in London. In der Zeit vom arbeitete er bei der Düsseldorfer Filiale seiner Arbeitgeberin und wohnte während dieser Zeit in einem Düsseldorfer Hotel. d) Knut Ikea, der seinen Wohnsitz in Schweden hat, erzielt in 2015 ausschließlich Einkünfte in Deutschland, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Erforderliche Anträge gelten als gestellt. Aufgabe 5 (Anrechnungs- und Freistellungsmethode) Herr X betreibt als Einzelunternehmer einen Industriebetrieb in Mainz. Im Jahr 2015 eröffnet X eine Betriebsstätte in China. Dort werden sämtliche Produkte für den chinesischen Markt produziert und vermarktet. X erzielt in 2015 mit seinem Industriebetrieb einen Gewinn von , wobei Gewinn auf die chinesische Betriebsstätte entfallen. a) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für X aus der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach 1 Abs. 1 EStG? b) Erläutern Sie die grundsätzliche Wirkungsweise des Anrechnungs- und Freistellungsverfahrens anhand des vorliegenden Falls. Unterstellen Sie dabei vereinfachend für X einen Einkommensteuersatz von 35% im Inland und 15% im Ausland. c) Kann X zwischen dem Anrechnungs- und dem Freistellungsverfahren wählen? Seite 2 von 7
3 Aufgabe 6 (Klausuraufgabe: 1,5 Punkte) Welche Bedeutung kommt der Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten innerhalb des Einkommensteuergesetzes zu? A. B. Die Einkunftsart kann den Steuersatz beeinflussen. Von der Einkunftsart hängt die Art der Erfolgsermittlung ab. C. Für unterschiedliche Einkunftsarten gibt es z.t. unterschiedliche Verlustverrechnungsbeschränkungen. D. Andere Steuerarten knüpfen zum Teil an bestimmte Einkunftsarten an. Aufgabe 7 (Überschusseinkunftsarten/Gewinneinkunftsarten) Entscheiden Sie, ob es sich bei folgenden Einkunftsarten um eine Gewinn- oder eine Überschusseinkunftsart handelt: Gewinneinkunftsart Überschusseinkunftsart A. Sonstige Einkünfte B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb C. Einkünfte aus selbständiger Arbeit D. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit E. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft F. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufgabe 8 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Kreuzen Sie die Merkmale für Einkünfte aus Gewerbebetrieb an. A. Selbständigkeit B. Einnahmenerzielungsabsicht C. nachhaltige Betätigung D. Einsatz der eigenen Arbeitskraft E. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr F. Weisungsgebundenheit Seite 3 von 7
4 Aufgabe 9 (Abgrenzung Einkunftsarten) Bestimmen Sie in folgenden Fällen die Einkunftsart: a) Student B kauft oftmals bei ebay defekte Playstations, um sie nach Reparatur mit Gewinn weiterzuverkaufen. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen in a) an und bestimmen sie in b) - d) die Einkunftsart: A. B. C. D. E. F. G. Selbständigkeit nachhaltige Betätigung Gewinnerzielungsabsicht Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Keine Land und Forstwirtschaft, keine selbständige Arbeit, keine private Vermögensverwaltung Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG) Folge: Würde sich Ihre Antwort ändern, wenn B die Playstations zum Selbstkostenpreis weiterverkaufen würde? b) Einzelunternehmer A hat einen Malerbetrieb und vermietet privat noch Wohnungen. c) Die Gärtnerei Rose erzielt aus dem Verkauf der selbst gezüchteten Pflanzen im Wirtschaftsjahr 2015 Nettoumsätze in Höhe von Neben eigenen Erzeugnissen hat sie auch zugekaufte Waren (wie zum Beispiel Blumenerde, Düngemittel, Töpfe) verkauft. Die hieraus erzielten Nettoumsätze betragen Seite 4 von 7
5 Aufgabe 10 (Sonstige Einkünfte) Privatmann Q verkauft 2015 ein Grundstück für , welches er 1998 für erworben hat. Kreuzen Sie die richtige Aussage an. A. Q muss seinen Veräußerungsgewinn von als Sonstige Einkünfte versteuern. B. Q muss seinen Veräußerungsgewinn von als Sonstige Einkünfte versteuern. C. Q muss seinen Veräußerungsgewinn nicht versteuern, da dieser nicht steuerbar ist. D. Q muss seinen Veräußerungsgewinn nicht versteuern, da dieser steuerfrei ist. Aufgabe 11 (Einkünfte aus Kapitalvermögen) a) Herr Klingel erhält aus seiner 2%igen Beteiligung an der Söhnlein AG aus Wiesbaden, welche er im Privatvermögen hält, in 2015 eine Dividende von Für die Fahrt zur Hauptversammlung und die Finanzierung der Beteiligung hat er 2015 einen Betrag von ausgegeben. Sein persönlicher Steuersatz im Jahr 2015 beträgt 42%. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus? A. Herr Klingel hat Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Von der Dividende sind pauschal 801 als Werbungskosten gemäß 20 Abs. 9 EStG abziehbar. Seine Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen B. Herr Klingel hat Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 EStG. Da seine tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale übersteigen, sind die tatsächlichen Werbungskosten abziehbar. Seine Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen C. Herr Klingel hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des 17 EStG, da seine Beteiligung größer als 1% ist. Daher ist das Teileinkünfteverfahren nach 3 Nr. 40 EStG anzuwenden und die Dividende zu 60% steuerpflichtig. Die Aufwendungen dürfen gemäß 3c EStG ebenfalls nur in Höhe von 60% abgezogen werden. Seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen D. EStG). E. Die Dividendeneinkünfte unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25% ( 43, 43a Die Dividendeneinkünfte zählen nicht zu seiner Summe der Einkünfte. F. Die Dividendeneinkünfte unterliegen der Veranlagung und damit seinem persönlichen Steuersatz von 42%. b) Herr Gong erhält aus seiner Beteiligung an der Söhnlein AG aus Wiesbaden, welche er im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hält, in 2015 eine Dividende von Für die Fahrt zur Hauptversammlung und die Finanzierung der Beteiligung hat er 2015 einen Betrag von ausgegeben. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus? c) Frau Schell kauft in 2015 eine 0,2%ige Beteiligung an der Söhnlein AG, die sie im Privatvermögen hält. Sie plant, diese Beteiligung 2016 zu verkaufen. Welche steuerlichen Konsequenzen hätte dies 2016 für Frau Schell? Seite 5 von 7
6 d) Frau Ling kauft in 2015 eine 2%ige Beteiligung an der Söhnlein AG, welche sie in 2016 zu verkaufen beabsichtigt. Sie hält ihre Beteiligung im Privatvermögen. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für Frau Ling 2016? Aufgabe 12 (Verlustverrechnung) Frau Schönwetter betreibt zwei Einzelhandelsbetriebe für Bioprodukte in Mainz-Finthen und Wiesbaden. Für den Betrieb in Mainz wurde für das Geschäftsjahr 2015 ein Gewinn von ermittelt. Der neu gegründete Betrieb in Wiesbaden hatte hohe Anlaufaufwendungen zu tragen und erwirtschaftete daher im Jahr 2015 einen Verlust von Zudem trägt Frau Schönwetter die Rhein-Zeitung aus und erzielte daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von An Sonderausgaben kann sie geltend machen. Für Frau Schönwetter wurden für 2014 folgende Beträge ermittelt: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonderausgaben a) Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen von Frau Schönwetter für b) Erläutern Sie anhand des Beispiels die einkommensteuerlichen Regelungen zum Verlustausgleich im gleichen Jahr. c) In welcher Höhe kann Frau Schönwetter maximal einen Verlustrücktrag nutzen? Welche Höhe hätte ein optimaler Verlustrücktrag? Wie hoch ist jeweils der verbleibende Verlustvortrag? Seite 6 von 7
7 Aufgabe 13 (Verlustverrechnung) E. Schmitt weist in seinem Einzelunternehmen im Jahr 2015 einen einkommensteuerlichen Verlust in Höhe von 4,2 Mio. aus. Im Jahr 2014 hatte er einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von , im Jahr 2016 von voraussichtlich 3 Mio.. a) In welchem Umfang kann der Verlust aus dem Jahr 2015 mit den Einkünften aus dem Jahr 2014 verrechnet werden? (1 Punkt) A B C D. 0 b) In welchem Umfang kann der Verlust aus dem Jahr 2015 mit den Einkünften aus dem Jahr 2016 verrechnet werden? (2 Punkte) A B C D E Aufgabe 14 (ESt und Ehegattensplitting) Der Steuerpflichtige Dieter Lang aus Mainz wird mit seiner Ehefrau Ellen zusammen veranlagt. In 2016 betragen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Ellen Lang und bei Dieter Lang Weitere Einkünfte haben die beiden nicht. a) Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer der Eheleute Lang in 2016? b) Wie hoch wäre die Einkommensteuer für beide bei getrennter Veranlagung? (Vernachlässigung von Sonderausgaben, KiSt, SolZ) Seite 7 von 7
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