PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

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1 PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen Hinweise zur Antragstellung und Förderung 2017 für Studierende der TU Ilmenau Antragstermine: 15. Januar 2017 und 15. Juni 2017 Die TU Ilmenau vergibt Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des PROMOS - Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Die Stipendien werden in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben. Es werden nur Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr 2017 bezuschusst. Der Auslandsaufenthalt kann bis ins Jahr 2018 dauern, der Zuschuss wird jedoch nur für 2017 gewährt. Nachfolgend finden Sie Informationen zu: - Voraussetzung für eine Förderung - Zielgruppe - Fördermaßnahmen (incl. Auflistung einzureichender Antragsunterlagen) - Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate) - Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) - Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate) - Fachkurse (bis 6 Wochen) - Studienreisen (bis 12 Tage) - Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage) - Bewerbung - Auswahl und Auswahlkriterien - Stipendienzusage - Learning Agreement - Bescheinigung Praktikum - Bescheinigung Fachkurs - Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse - Transcript of Records - Anerkennung von Studienleistungen - Förderleistungen - Anträge für bereits laufende Maßnahmen - Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen - Mitteilungspflicht - Erasmus+-Raum - Rechtsanspruch auf Förderung - Status der PROMOS-Stipendiaten - Studiengebühren - Verlängerung - Versicherungen TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 1 von 7

2 Voraussetzung für eine Förderung: Sie müssen an der TU Ilmenau in einem Vollzeitstudium immatrikuliert sein und noch Prüfungsleistungen zu erbringen haben. Dem Akademischen Auslandsamt muss jeweils eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für die gesamte Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen. Jegliche Änderung des Studierendenstatus ist zu melden. Zielgruppe: Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden deutscher Hochschulen, a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen b.) die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: c.) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren. Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. Bei Studienaufenthalten und Praktika dürfen keine Doktoranden gefördert werden. Fördermaßnahmen: Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des in der Stipendienzusage festgelegten Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. ( Besteht beispielsweise zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Reisewarnung, zum Ausreisedatum aber nicht mehr, so ist eine Förderung möglich. Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiaten zur Ausreise angehalten, die Förderung darf nicht fortgeführt werden. Stipendiaten wird dringend empfohlen, dass sie sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren sollen (Krisenvorsorgeliste - Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland ). Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate) Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis sechs Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden. Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden. Als Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten) gefördert werden. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Eine Förderung von Studienaufenthalten zum Zwecke des Studiums im Erasmus+-Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe dazu Kombinationsregelungen - Erasmus+ und PROMOS ). Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten können im Gegensatz hierzu uneingeschränkt gefördert werden. PROMOS-Stipendiaten, die einen Studienaufenthalt absolvieren, sind verpflichtet, ein von der TU Ilmenau und der Gasteinrichtung bestätigtes Learning Agreement einzureichen. Zusage der Gasteinrichtung für Studienaufenthalt (soweit bereits vorhanden) Learning Agreement (mindestens von der TU Ilmenau bestätigt) TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 2 von 7

3 Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) Praktika-Aufenthalte können mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen bis sechs Monaten weltweit mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden. Eine Praktika-Förderung im Erasmus+-Raum ist nur im Ausnahmefall möglich. Für alle Praktika gilt, dass eine Zusage des Arbeitgebers vorliegen muss. Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden. Praktika, die über die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD förderbar sind, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. Interessenten finden Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsmöglichkeiten beim DAAD unter: Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums (Kopie des Praktikumsvertrages, soweit bereits vorhanden) Bescheinigung der Fakultät Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate) Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis sechs Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale weltweit gefördert werden. Förderbar sind Kurse an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland. Grundsätzlich können nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden. Grundkenntnisse der Fremdsprache müssen vorhanden sein. Sprachkurse in Russisch, Spanisch, Portugiesisch und Chinesisch werden bevorzugt gefördert. (Alle Sprachen außer Englisch). Zusage der Gasteinrichtung für Sprachkurs mit näheren Angaben zu Art, Dauer, Inhalt, Gebühren und Teilnahmebedingungen Fachkurse (bis 6 Wochen) Aufenthalte für Fachkurse mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale weltweit gefördert werden. Fachkurse sind z.b. Sommerkurse/-schulen oder Workshops an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden. Zusage der Gasteinrichtung für Fachkurs mit näheren Angaben zu Art, Dauer, Inhalt, Gebühren und Teilnahmebedingungen Bescheinigung der Fakultät TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 3 von 7

4 Studienreisen (bis 12 Tage) Antragsberechtigt sind Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und leitendes Verwaltungspersonal. Studienreisen können mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden. Für Studienreisen erhalten die Studierenden eine Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Sie beträgt für die EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei 30 EUR und für die übrigen Länder 45 EUR. formloser Antrag Teilnehmerliste mit Angabe des Studienganges und der -Adresse Zusage der Gasteinrichtung mit näheren Angaben zu Art, Dauer und Inhalt Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage) Antragsberechtigt sind studentische Initiativen und Vereine. Gefördert werden können Reisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland, z. Bsp. Programmierweltmeisterschaften oder EU-Simulationsveranstaltungen. Für Wettbewerbsreisen wird eine Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten ausgereicht. Sie beträgt für die EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei 30 EUR und für die übrigen Länder 45 EUR. formloser Antrag Teilnehmerliste mit Angabe des Studienganges und der -Adresse Zusage der Gasteinrichtung mit näheren Angaben zu Art, Dauer und Inhalt Bewerbung: Füllen Sie das Bewerbungsformular in der Online-Datenbank aus und laden Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der TU Ilmenau hoch. Nachdem Sie das Bewerbungsformular ausgedruckt und unterschrieben haben, reichen Sie die kompletten Bewerbungsunterlagen bitte ohne Heftklammern, Klarsichtfolien oder Bewerbungsmappen ein (davon Motivationsschreiben und Lebenslauf in deutscher Sprache). Beachten Sie bitte die Auswahlkriterien (siehe Punkt Auswahl), es werden alle bewertet. Bewerbungen sind zu richten an: Technische Universität Ilmenau Akademisches Auslandsamt z. Hd. Frau Schmolinsky PF Ilmenau oder abzugeben bei Frau Schmolinsky im Haus G, Zimmer 1310 Auswahl: Eine Auswahlkommission, die aus MitarbeiterInnen der TU Ilmenau International School besteht, entscheidet über die Anträge nach Aktenlage. Auswahlkriterien sind: 1. Studienleistungen (Noten- Ø) 2. Motivation und fachlicher Bezug zum Studium 3. universitäres, außeruniversitäres Engagement 4. Sprachkenntnisse der Unterrichts-/Arbeitssprache 5. Qualität des Antrages und Vollständigkeit (siehe auch Stichwort Bewerbung) Für die Kriterien 2. bis 5. werden Noten in 0,5er-Schritten auf einer Skala von 0,5 bis 5 vergeben (0,5 = ausgezeichnet, 5 = ungenügend). Von den Noten der Auswahlkriterien 1 bis 5 wird der Durchschnitt berechnet, wobei die Studienleistungen 2fach eingehen, und die erreichten Punkte für das Ranking gebildet. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 4 von 7

5 Die Auswahlergebnisse werden voraussichtlich Anfang März bzw. Anfang August bekannt gegeben. Jede/r AntragstellerIn erhält dazu per eine Information. Stipendienzusage: Nach der Stipendienzusage per werden die Förderdokumente vorbereitet. Stipendiaten erhalten eine Stipendienurkunde, einen Bewilligungsbescheid und eine Annahmeerklärung. Diese Annahmeerklärung muss vom Stipendiaten unterzeichnet werden, bevor eine Zahlung der zugesprochenen Förderleistungen möglich ist. Learning Agreement: Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie mit den verantwortlichen Dozenten der TU Ilmenau und Ihrem Prüfungsamt geklärt haben, welche Lehrveranstaltungen Sie sich als Äquivalenzleistungen anerkennen lassen können! PROMOS-Stipendiaten, die einen Studienaufenthalt absolvieren, sind verpflichtet, ein von der TU Ilmenau und der Gasteinrichtung bestätigtes Learning Agreement einzureichen. Für die Antragstellung muss mindestens die Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes der TU Ilmenau vorliegen. Bescheinigung Praktikum: Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, müssen Sie das mit einem Formular beim zuständigen Prüfungsamt anmelden. Legen Sie eine Kopie der Bewerbung bei. Bei einem Zusatzpraktikum erbitten Sie eine formlose Bestätigung von einer Professorin/ einem Professor Ihrer Fakultät, dass dieses Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Studium darstellt. Bescheinigung Fachkurs: Bei der Teilnahme an Fachkursen ist eine Bescheinigung der Fakultät vorzulegen, dass die Teilnahme am Fachkurs eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellt. Ein von beiden Einrichtungen bestätigtes Learning Agreement kann auch vorgelegt werden. Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse: Als Nachweis der Sprachkenntnisse kann ein offizielles Zertifikat oder das Formular des DAAD genutzt werden. Dieses können Sie im oberen Bereich mit Ihren Angaben versehen und dann von unserem Spracheninstitut bestätigen lassen. Siehe Dokument: DAAD-Sprachzeugnis Auch ein Verweis auf die Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen ist möglich, falls zutreffend. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Transcript of Records: Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer Gasteinrichtung ein Transcript of Records, in dem alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, bzw. Sprach- oder Fachkurse mit Leistungsbewertung aufgeführt sind. Hiervon müssen Sie eine Kopie im Akademischen Auslandsamt der TU Ilmenau vorlegen. Bei einem absolvierten Praktikum ist eine Bestätigung der Firma über den Inhalt, die genauen Aufenthaltsdaten sowie eine kurze Einschätzung vorzulegen. Anerkennung von Studienleistungen: Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist der Abschluss eines Learning Agreements VOR Beginn des Auslandsaufenthaltes. Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes kann beim Prüfungsausschuss der Fakultät ein Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gestellt werden. Dazu ist neben dem Learning Agreement ein von der Gasteinrichtung ausgestelltes Transcript of Records vorzulegen. Ob ein formloser Antrag genügt, oder ein Formular ausgefüllt werden muss, erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Alle im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen können anerkannt werden, es ist zu prüfen ob als Äquivalenz- oder als Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden separat auf der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis aufgeführt und haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den Notendurchschnitt. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 5 von 7

6 Förderleistungen: Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten, den DAAD-Reisekostenpauschalen, dem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten und der Pauschale für die Kursgebühren (einmalig 500 ). Sämtliche Fördersätze sind in ihrer Höhe nicht veränderbar. Eine Förderung von halben Monaten ist unter Einhaltung der jeweiligen Mindestförderdauer grundsätzlich möglich. Eine Übersicht ist im Dokument 2017-PROMOS- Fördersätze zu finden. Die Vergabe einzelner Förderleistungen ist möglich, ebenso eine Teilförderung des Auslandsaufenthaltes (z.b.: tatsächlicher Aufenthalt sechs Monate, Förderung in PROMOS vier Monate). Anträge für bereits laufende Maßnahmen: Bei bereits begonnenen Maßnahmen ist eine Förderung frühestens ab dem Folgemonat des Antragseingangs möglich. Studierende, die für ein Jahr ins Ausland gehen und das 6-Monatskontingent noch nicht ausgeschöpft haben, können für die restlichen Monate im Folgejahr einen neuen Antrag stellen. (siehe auch Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen Punkt 1) Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen: 1. PROMOS und PROMOS Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) 6 Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. 2. Erasmus+ und PROMOS Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. 3. BAföG-Leistungen und PROMOS Studierende, die Auslands-BAföG beantragen, müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands- BAföG erfolgt immer dort. 4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. 5. Deutschlandstipendium und PROMOS Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. 6. Andere Stipendienleistungen und PROMOS Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS- Stipendien uneingeschränkt möglich. Wird durch öffentliche Mittel aus Deutschland aber auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Sie müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern angeben. Beispiel: Ein Stipendiat erhält aus anderen öffentlichen Mitteln Reisekosten. Dadurch ist eine Förderung durch die PROMOS-Reisekostenpauschale ausgeschlossen. Weitere Förderleistungen wie z.b. Teilstipendienraten sind dagegen möglich. Mitteilungspflicht: Falls Sie sich auch bei anderen Institutionen, Organisationen, Stiftungen o.ä. (auch Auslands-BAföG) um eine Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes beworben haben, sind Sie verpflichtet, die PROMOS-Förderung anzugeben. Ebenso ist es ihre Pflicht, sobald Sie von anderen Mittelgebern eine finanzielle Zuwendung für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, uns durch Zusendung einer Kopie der Zusage sofort zu informieren. Eine mögliche Doppelförderung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 6 von 7

7 Erasmus+-Raum: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Rechtsanspruch auf Förderung: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der TU Ilmenau geltend gemacht werden. Status der PROMOS-Stipendiaten: Alle PROMOS-Stipendiaten sind auch DAAD-Stipendiaten. Eine Aufnahme in die DAAD-Alumni-Datenbank kommt erst ab einer Förderung von mehr als 92 Tagen in Betracht. Studiengebühren: Aus den vom DAAD zur Verfügung gestellten PROMOS-Mitteln gewährt die TU Ilmenau keine Studiengebühren. Verlängerung: Eine Verlängerung der Stipendien über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Versicherungen: Mit der Gewährung eines PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die TU Ilmenau haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalten entstehen. Sie müssen über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. auch Haftpflicht- und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen. Als PROMOS geförderte Studierende haben Sie die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Tarifinformationen finden Sie unter: Dies stellt keine Empfehlung dar, lediglich eine Möglichkeit. Recherchieren Sie im Internet. Es gibt viele Anbieter und Vergleichsportale. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017 Seite 7 von 7

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