Schalltechnische Untersuchung zu einer geplanten Wohnanlage in der Haußerstraße in Tübingen. Nr /

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1 GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t m b H angeschlossen: VMPA-Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Bauphysikalische Beratung / Messungen Bau-/Raumakustik Lärmschutz Schallimmissionsschutz Feuchtigkeitsschutz Wärmeschutz Energiekonzepte Bauklimatik Raumluftqualität Thermische Gebäudesimulationen Luftströmungssimulation Thermografie Tageslichtsimulation Nachhaltiges Bauen Schalltechnische Untersuchung zu einer geplanten Wohnanlage in der Haußerstraße in Tübingen Nr / Auftraggeber: Wilma Wohnen Süd Bauprojekte GmbH Im Coloradoturm Stuttgart Stuttgart, Ce/Ha Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Finkenberger Telefon (07 11) Bahnhofstraße 27, D Stuttgart Telefax (07 11) Sitz der Gesellschaft: Stuttgart kontakt@gn-bauphysik.com Handelsregistereintrag : HRB Internet:

2 GN Bauphysik / Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung Grundlagen Verordnungen, Normen, Richtlinien, Unterlagen Berechnungsgrundlagen Einwirkungen auf das Plangebiet Auswirkungen auf die Nachbarbebauung Anforderungen an den Schallschutz / Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Baulicher Schallschutz TA Lärm Ausgangsdaten - Einwirkungen auf das Plangebiet Örtliche Gegebenheiten Verkehrsdaten öffentliche Straßen Schallemissionen Parkplätze Gewerbelärm Berechnungsergebnisse und Beurteilung Einwirkung durch den Straßenverkehr Einwirkung durch nicht öffentliche Parkplätze Lärmschutzmaßnahmen Grundrissgestaltung Passiver Lärmschutz Textvorschlag für Festsetzungen im B-Plan Auswirkungen auf die Nachbarbebauung Kurzzeitige Geräuschspitzen Schlussbemerkungen... 30

3 GN Bauphysik / Seite 3 1. Aufgabenstellung In der Haußerstraße in Tübingen soll eine Wohnanlage bestehend aus 5 Mehrfamilienwohn-gebäuden errichtet werden. Das Planungsgebiet ist in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Abbildung 1: Lageplan Die vorliegende Untersuchung behandelt die Belange des Schallimmissionsschutzes, deren Erkenntnisse in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einfließen, welcher für die geplante Wohnanlage erstellt werden soll.

4 GN Bauphysik / Seite 4 Ermittelt werden die Beurteilungspegel unter Berücksichtigung des umliegenden Fahrzeugverkehrs. Als Lärmquellen sind die Haußerstraße, die Mohlstraße und die Nauklerstraße, sowie umliegende Privatparkplätze zu berücksichtigen. Darauf aufbauend erfolgt die Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN Im Auftrag der Wilma Wohnen Süd Bauprojekte GmbH soll ergänzend untersucht werden, ob die Einwirkung der Tiefgarageneinfahrt der Wohnanlage auf die nächstgelegenen Nachbarbebauungen die nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet bzw. welche Lärmschutzmaßnahmen bei Bedarf zur Einhaltung erforderlich sind. In der vorliegenden Untersuchung erfolgen eine Beschreibung der zu berücksichtigenden Schallquellen und die rechnerische Prognose der zu erwartenden Beurteilungspegel an den relevanten Immissionsorten. Bei der geplanten Wohnanlage erfolgt dies auf Grundlage der DIN (Schallschutz im Städtebau) sowie der RLS-90 bzw. der TA Lärm. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Für die Tiefgaragenzufahrt der Wohnanlage erfolgt die rechnerische Prognose der Beurteilungspegel sowie die Beurteilung der Berechnungsergebnisse durch Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) - November 1998.

5 GN Bauphysik / Seite 5 2. Grundlagen 2.1. Verordnungen, Normen, Richtlinien, Unterlagen [1] Baunutzungsverordnung (BauNVO) (01.90/04.93) "Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke", Januar 1990 / April 2003 [2] DIN "Schallschutz im Städtebau" Teil 1 - Juli 2002 Beiblatt 1 - Mai 1987 Beiblatt 2 - September 1991 [3] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) - "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes", Juni 1990 [4] Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) - "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge", September 2002; zuletzt geändert im Juni 2005 [5] RLS-90 - "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau [6] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), November 1998, sowie alle danach anzuwendenden Normen und technischen Regeln insbesondere: [7] DIN "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen"; Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Juli 1996 [8] ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien"; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [9] VDI "Schallschutz durch Abschirmung im Freien", Blatt 1, März 1997 [10] Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm; Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Juni 1999 [11] Lärmfibel - "Städtebauliche Lärmfibel Online, Hinweise für die Bauleitplanung", Innenministerium Baden-Württemberg

6 GN Bauphysik / Seite 6 [12] DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe November 1989 [13] CADNA / A - Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Schallimmissionen, DataKustik, Version [14] Parkplatzlärmstudie; Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; 6. überarbeitete Auflage; Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, August 2007 [15] Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Haußerstraße, M1:500, Stand [16] Bebauungsplan der Universitätsstadt Tübingen 312 Haußerstraße rechtsgültig seit [17] Grundrisse M1:200, Stand [18] Schnitte / Ansichten M:500, Stand [19] Lageplan mit Höhenlinien als dwg-datei, Stand [20] Telefonat Universitätsstadt Tübingen Abteilung Städtebauliche Planung am , Gesprächsgegenstand: Gebietseinstufungen im B-Plan 312 Haußerstraße [21] Universitätsstadt Tübingen Abteilung Verkehrsplanung vom , Gegenstand: Verkehrszahlen Bereich Hölderlinstraße [22] Tübingen Verkehrsentwicklungsplanung 2008, Januar 2009, Quelle: [23] Ortstermin am zur Erfassungen der örtlichen Gegebenheiten

7 GN Bauphysik / Seite Berechnungsgrundlagen Allgemein sind die Beurteilungspegel von verschiedenen Lärmquellen getrennt nach Tagesund Nachtzeit zu ermitteln. Die Tageszeit gilt von 6 Uhr bis 22 Uhr und die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte mit dem Computerprogramm CADNA/A (Datakustik, Version [13]) nach den Vorgaben der einschlägigen Richtlinien und Verordnungen unter Berücksichtigung der baulichen und topografischen Gegebenheiten Einwirkungen auf das Plangebiet Verkehrslärm Die Berechnung der Schallimmissionen durch Pkw- und Lkw-Fahrbewegungen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen erfolgt nach den Vorgaben der RLS-90 [5] in Verbindung mit der Parkplatzlärmstudie [14]. Parkplatzlärm (nicht öffentliche Stellplätze) Im gegebenen Fall wurden für die Berechnungen die Verfahren nach ISO [8] und VDI 2720 [9] mit Einzahlangaben für die Oktav-Mittenfrequenz 500 Hz angewendet. Die Beurteilungspegel berechnen sich nach TA Lärm [6], Gleichung G2 in Anlehnung an DIN [7] - siehe Abschnitt 3.3. Berücksichtigt wurden Reflexionen bis zur 2.Ordnung. Die Bodenabsorptionskonstante wurde mit einem Wert von G = 0 berücksichtigt, was einem schallharten Boden entspricht.

8 GN Bauphysik / Seite Auswirkungen auf die Nachbarbebauung Lärmeinwirkungen durch die Tiefgaragenzufahrt Im gegebenen Fall wurden für die Berechnungen die Verfahren nach ISO [8] und VDI 2720 [9] mit Einzahlangaben für die Oktav-Mittenfrequenz 500 Hz angewendet. Die Beurteilungspegel berechnen sich nach TA Lärm [6], Gleichung G2 in Anlehnung an DIN [7] - siehe Abschnitt 3.3. Berücksichtigt wurden Reflexionen bis zur 2.Ordnung. Die Bodenabsorptionskonstante wurde mit einem Wert von G = 0 berücksichtigt, was einem schallharten Boden entspricht. 3. Anforderungen an den Schallschutz / Beurteilungsgrundlagen 3.1. Städtebauliche Planung Im Beiblatt 1 zu DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [2] werden Orientierungswerte für den Beurteilungspegel in Abhängigkeit der Gebietsnutzung angegeben: bei reinen Wohngebieten (WR) tags nachts 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) bei allgemeinen Wohngebieten (WA) tags nachts 55 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a)

9 GN Bauphysik / Seite 9 bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 db(a) bzw. 50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Gemäß [2], Beiblatt 1 sind die Beurteilungspegel hervorgerufen durch verschiedene Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten zu vergleichen und weiterhin nicht zu addieren. Überschreitungen der genannten Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes (aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden.

10 GN Bauphysik / Seite Baulicher Schallschutz An den Schallschutz gegen Außenlärm werden nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [12] folgende Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile von Gebäuden gestellt: Tabelle 1: Anforderungen an den Schallschutz von Außenbauteilen, DIN 4109, (dort Tabelle 8): Spalte Raumarten Zeile Lärm- pegel- bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches db(a) erf. R W,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2) VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die Bestimmung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" erfolgt aus dem für die Tageszeit berechneten Beurteilungspegel durch Addition eines Pegelzuschlags von 3 db(a). Damit werden Reflexionen an der Außenwand des zu beurteilenden Gebäudes berücksichtigt. Die so ermittelten "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 zugeordnet. Zur Definition der Anforderungen an passive Schallschutzmaßnahmen besteht die Möglichkeit, die Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan festzuschreiben.

11 GN Bauphysik / Seite TA Lärm Die Beurteilung der Schallimmissionen durch die geplante Tiefgaragenzufahrt erfolgt nach der TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Stand November 1998 [6]. Hiernach gelten die nachfolgend aufgeführten Immissionsrichtwerte: a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kern-, Dorf- oder Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Nach den Auslegungshinweisen zur TA Lärm des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg [10] gelten die o.g. Richtwerte nur vor Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109, November 1989 (Wohn-, Schlaf-, Büroräume, etc.). Im Falle von Bürogebäuden besteht nachts kein erhöhter Schutzanspruch; d.h. bei ausschließlicher Büronutzung sind sowohl tags, als auch nachts die Immissionsrichtwerte für die Tageszeit heranzuziehen.

12 GN Bauphysik / Seite 12 Die Tageszeit gilt von 6 Uhr bis 22 Uhr und die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In den Ruhezeiten an - Werktagen: 6-7 Uhr und Uhr - Sonn- und Feiertagen: 6-9 Uhr, Uhr und Uhr ist in Gebieten nach d) bis f) ein Pegelzuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. Die Beurteilung der Schallimmissionen erfolgt durch Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm getrennt nach Tages- und Nachtzeit. Der Beurteilungspegel ist ein energieäquivalenter Dauerschallpegel. Er berechnet sich nach TA-Lärm - in Anlehnung an DIN [7] - nach folgender Gleichung: ܮ = 10 lg 1 10,ଵ൫ ಲ,,,, ൯ ଵ mit: Lr Beurteilungspegel in db(a) Tr Tj LAeq,j Beurteilungszeitraum Einwirkdauer (Teilzeit) einer Schallquelle j Mittelungspegel während der Teilzeit T j in db(a) cmet meteorologische Korrektur nach DIN ISO : KT,j KI,j KR,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit während der Teilzeit T j in db(a) Zuschlag für Impulshaltigkeit während der Teilzeit T j in db(a) Zuschlag für Ruhezeiten während der Teilzeit T j in db(a) Die Beurteilungszeiträume betragen: Tr = 16 h für die Tageszeit und Tr = 1 h für die Nachtzeit (ungünstigste Stunde)

13 GN Bauphysik / Seite 13 Es ist zu beachten, dass nach der TA Lärm [6] die Gesamtbelastung durch alle auf einen Immissionsort einwirkenden Anlagen zu keiner Richtwertüberschreitung führen sollte. Die Gesamtbelastung ist die Summe aus der Vorbelastung (Schallimmissionen von bestehenden Anlagen) und der Zusatzbelastung (Schallimmissionen der zu beurteilenden Anlage). Liegen keine Angaben zur Vorbelastung durch bestehende Anlagen vor, erfüllt der Betreiber der zu beurteilenden Anlage seine Schutzpflicht, wenn die Schallimmissionen der zu beurteilenden Anlage nicht relevant zur Gesamtbelastung beitragen. Dies ist der Fall, wenn die Schallimmissionen der zu beurteilenden Anlage den Immissionsrichtwert um mindestens 6 db(a) unterschreiten.

14 GN Bauphysik / Seite Ausgangsdaten - Einwirkungen auf das Plangebiet 4.1. Örtliche Gegebenheiten Das Planungsgebiet befindet sich auf der Flurstück-Nr. 1102/2. Westlich angrenzend verläuft die Haußerstraße. Die Mohlstraße liegt südlich und die Nauklerstraße östlich des Planungsgebietes. Die geplante Wohnbebauung besteht insgesamt aus fünf Mehrfamilienhäusern, wobei drei direkt entlang der Haußerstraße angeordnet sind. Zwei weitere Gebäude befinden sich weiter östlich. Unterirdisch sind alle fünf Gebäude über eine Tiefgarage mit 47 Stellplätzen miteinander verbunden. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Haußerstraße (siehe Abschnitt 4.3). Für das betrachtete Gebiet liegt bereits der seit rechtsgültige Bebauungsplan 312 Haußerstraße vor. Nach diesem liegen die Gebäude westlich der Haußerstraße in einem reinen Wohngebiet (WR). Das Gebiet östlich der Haußerstraße unterliegt der Gebietseinstufung allgemeines Wohnen (WA). Nördlich und westlich der geplanten Wohnbebauung sind nur Wohngebäude vorzufinden. Südlich / südöstlich befinden sich Gebäude der Universität Tübingen. Zu diesen gehören auch zwei Parkplätze mit ca. 14 bzw. 50 Stellplätzen. Nordöstlich in etwa 40m Entfernung liegt die Gastronomie Glaushaus und die Gärtnerei Reibold. Eine Übersicht bietet Abbildung 1 sowie die Anlage 2, in welcher das Berechnungsmodell dargestellt ist.

15 GN Bauphysik / Seite Verkehrsdaten öffentliche Straßen Die in nächster Umgebung aktuellsten Verkehrszahlen stammen aus einer Verkehrszählung in der Hölderlinstraße mit einem Zählpunkt zwischen der Melanchthon- und der Keplerstraße aus dem Jahr 2011 (Anlage 1). Als weitere Datengrundlage wurde die Verkehrsentwicklungsplanung 2008 [22] herangezogen, in der umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt wurden. In dieser werden verschiedene Szenarien aufbauend auf dem sog. Nullfall, zur Entlastung des Verkehrsaufkommens untersucht. Diese Szenarien stellen jedoch in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung keine Grundlage dar. Für die Berechnungen wurde die Kfz-Belastung der Innenstadt gemäß dem damaligen Kenntnisstand gemäß dem Nullfall herangezogen (Abbildung 2). Plangebiet Abbildung 2: Ausschnitt aus der Anlage 15 der Verkehrsentwicklungsplanung Tübingen. Dargestellt ist die Kfz- Verkehrsbelastung Innenstadt Nullfall (Stand 2008). Es handelt sich hierbei um die Einheit Kfz je 24 Stunden. Aus der Verkehrsentwicklungsplanung geht hervor, dass die relevanten Straßenabschnitte Leistungsfähigkeitsreserven aufweisen. Um eine Prognose auf der sicheren Seite zu erhalten bzw. einem zukünftig u.u. erhöhten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, wurden die Verkehrszahlen pauschal um 3 Prozent erhöht. Das Lkw-Verkehrsaufkommen wurde auf allen relevanten Straßenabschnitten gemäß der RLS-90 [5] für Gemeindestraßen mit p (tags) = 10 Prozent und p (nachts) = 3 Prozent zum Ansatz gebracht. Am Kreuzungspunkt Mohl- / Nauklerstraße wurde eine lichtzeichengeregelte Signalanlage (Ampel) berücksichtigt.

16 GN Bauphysik / Seite 16 Für die Straßenoberflächen wurden keine Korrekturen vorgenommen. Topografische Steigungen wurden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Ausgangsdaten zur Berechnung der Verkehrslärmimmissionen sind in Tabelle 2 zusammen gestellt. Tabelle 2: Verkehrsaufkommen / Ausgangsdaten der Straßenlärmberechnung. Die Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte kann über das Computermodell (Anlage 2) erfolgen. Bezeichnung Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV Stündliche Verkehrsstärke M (Lkw-Anteil p) - TAG - Stündliche Verkehrsstärke M (Lkw-Anteil p) - NACHT - zulässige Geschwindigkeit v Korrektur für Straßenoberfläche D StrO Haußerstraße (Abschn. 1) Kfz/24h 914,6 Kfz/h (10 %) 167,7 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Haußerstraße (Abschn. 2) Kfz/24h 166,9 Kfz/h (10 %) 30,6 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Mohlstraße (Abschn. 1) Kfz/24h 914,6 Kfz/h (10 %) 167,7 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Mohlstraße (Abschn. 2) Kfz/24h 852,8 Kfz/h (10 %) 156,4 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Mohlstraße (Abschn. 3) Kfz/24h 80,3 Kfz/h (10 %) 14,7 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Nauklerstraße (Abschn. 1) Kfz/24h 105,1 Kfz/h (10 %) 19,3 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db Nauklerstraße (Abschn. 2) Kfz/24h 80,3 Kfz/h (10 %) 14,7 Kfz/h (3 %) 30 km/h 0 db

17 GN Bauphysik / Seite Schallemissionen Parkplätze Private Parkplätze oberirdisch Der südlich gelegene Parkplatz (1) stellt ca. 14 Stellplätze zur Verfügung. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Privatparkplatz, welcher nur im Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr genutzt werden darf (Beschilderung vorhanden). Abbildung 3: Parkplatz südlich Ein weiterer größerer Parkplatz (2) mit einer Kapazität von ca. 50 Stellplätzen befindet sich östlich des Planungsgebietes. Auch hier handelt es sich um einen ausgewiesenen Privatparkplatz jedoch ohne Zeitbegrenzung. Die Zu-/Abfahrt ist mit einer Schranke versehen. Abbildung 4: Parkplatz östlich

18 GN Bauphysik / Seite 18 Für die Prognoseberechnung wurde der Ansatz gewählt, dass auf jedem Stellplatz täglich bis zu 4 Fahrbewegungen stattfinden. Da für den Parkplatz (2) keine Zeitbeschränkung gegeben ist, wurden die Fahrbewegungen ebenfalls im Ruhezeitraum zwischen 6 und 7 Uhr sowie 20 bis 22 Uhr berücksichtigt. Für den Nachtzeitraum wurden keine Fahrbewegungen angesetzt. In der Summe wurden somit täglich für den Parkplatz (1) 56 Fahrbewegungen und für den Parkplatz (2) 200 Fahrzeugbewegungen bei den Berechnungen zu Grunde gelegt. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten nach der Parkplatzlärmstudie [14]. In Anlehnung an einen P+R Parkplatz wurde für die Parkplatzart inkl. Impulszuschlag ein Zuschlag von K PA + K I = 4 db berücksichtigt. Die bekieste Fahrbahnoberfläche des Parkplatz (1) wurde gemäß Parkplatzlärmstudie [14] mit einem Zuschlag von K StrO = 2,5 db zum Ansatz gebracht. Ein- / Ausfahrtsbewegungen zu / von den Parkplätzen erfolgte gemäß Parkplatzlärmstudie [14] in Verbindung mit der RLS-90 [5]. Die Schallemissionsberechnungen erfolgten bei Parkplatz (1) entsprechend der bekiesten Fahrbahnoberfläche mit einem Zuschlag von K StrO = 4 db. Private Stellplätze unterirdisch Südlich des Wohngebäudes der Haußerstraße 26 befindet sich eine Tiefgarageneinfahrt. In der Tiefgarage befinden sich 5 Garagenboxen, vor der Tiefgarage ein Pkw-Stellplatz. Für die Prognoseberechnung wurde die Neigung der Zufahrt mit 15% abgeschätzt.

19 GN Bauphysik / Seite 19 Abbildung 5: Tiefgaragenzufahrt Haußerstraße 26 Nach der Parkplatzlärmstudie sind für Tiefgaragenstellplätze bei Wohngebäuden im Tageszeitraum 0,15 und im Nachtzeitraum (lauteste Nachstunde) 0,09 Fahrbewegungen je Stunde und Stellplatz zu berücksichtigen. Demnach liegen den Berechnungen folgende Fahrbewegungen zugrunde: tags (6 bis 22 Uhr): 0,15 Bewegungen / (Stunde * Stpl.) * 6 Stpl. = 0,9 Bewegungen / Stunde nachts (lauteste Nachtstunde): 0,09 Bewegungen / (Stunde * Stpl.) * 6 Stpl. = 0,54 Bewegungen / Stunde Die Neigung der Zufahrt ist bei den Ausfahrten aufgrund der erhöhten Motordrehzahlen relevant. Für die Ein- bzw. Ausfahrt steht eine Fahrspur zur Verfügung. Zunächst wurde der Schallemissionspegel L m,e nach RLS-90 [5] bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ermittelt. Schallquelle / Ereignis Tabelle 3: Schallemissionspegel Zu-/Abfahrt Tiefgarage Schallemissionspegel Tag / Nacht Einwirkdauer Tag / Nacht Zufahrtsverkehr L m,e = 28,1 / 25,9 db(a) 960 min / 60 min Abfahrtsverkehr Neigung 15% L m,e = 34,1 / 31,9 db(a) 960 min / 60 min

20 GN Bauphysik / Seite 20 Der Schallemissionspegel wird dann nach [14] gemäß folgender Formel in einen längenbezogenen Schalleistungspegel umgerechnet: (ܣ)ܤ 19,2 +, ܮ =,ଵ ௐ ᇲ ܮ mit: LW,1h Schallleistungspegel je m und Stunde für eine Fahrbewegung in db(a) Unter den vorgenannten Randbedingungen ergeben sich folgende Schallemissionen: Tabelle 4: Schallemissionen Zu-/Abfahrt Tiefgarage Schallquelle / Ereignis Schallleistungspegel gesamte Einwirkdauer Tag / Nacht Zufahrtsverkehr L W,1h = 47,3 / 45,1 db(a) 960 min / 60 min Abfahrtsverkehr Neigung 15% L W,1h = 53,3 / 51,1 db(a) 960 min / 60 min Hinweise Da die Zufahrt asphaltiert ist, wurde kein Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche erhoben. Die Tiefgarage der Wohnanlage wird auch an Sonn- und Feiertagen genutzt. Entsprechend wurde der Ruhezeitenzuschlage nach TA Lärm in den Zeiträumen von 6 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr berücksichtigt Gewerbelärm Die nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe (Gastronomie Glashaus, Gärtnerei Reibold) müssen die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohnen (WA) an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Immissionsorten einhalten. Bei den nächstgelegenen Immissionsorten handelt es sich um bestehende Wohngebäude (Nauklerstraße 56 und 57). Die Lärmimmissionen auf das geplante Wohngebiet sind somit vernachlässigbar. Ferner befinden sich die beiden Gewerbebetriebe innerhalb eines WA-Gebietes und dürfen deshalb nach BauNVO

21 GN Bauphysik / Seite 21 die benachbarten Wohnnutzungen nicht stören. Discobetrieb, Live-Musik o.ä. sind aus diesem Grund nicht zulässig. Abbildung 6: Gastronomie Glashaus Abbildung 7: Gärtnerei Reibold

22 GN Bauphysik / Seite Berechnungsergebnisse und Beurteilung 5.1. Einwirkung durch den Straßenverkehr Die Orientierungswerte nach DIN [2] werden tags (55 db(a)) und nachts (45 db(a)) durch die Einwirkung der umliegenden Straßen überschritten (Anlage 3 / 4). Am Tag werden im ungünstigsten Fall an den Fassaden entlang der Haußerstraße Beurteilungspegel bis zu 66 db(a) und in der Nacht bis zu 56 db(a) prognostiziert. Auf Grund der städtebaulichen Gestaltung, bei der Lärmschutzwände entlang der Haußerstraße mutmaßlich nicht in Frage kommen, bzw. Lärmschutzwände auf Grund der Gebäudehöhen des Bauvorhabens im Wesentlichen wirkungslos wären, ist die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) im gegebenen Fall nicht zielführend. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist jedoch sicherzustellen, dass durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen der in das Gebäudeinnere übertragene Lärm auf ein zumutbares Maß begrenzt wird. Im Falle von passiven Schallschutzmaßnahmen ist der erforderliche Schallschutz der Außenbauteile eines Gebäudes in Abhängigkeit der ermittelten Lärmpegelbereiche festzulegen. Die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 sind über alle Fassadenseiten und Geschosse in den Anlagen 5 bis 7 dargestellt Einwirkung durch nicht öffentliche Parkplätze Die Orientierungswerte nach DIN [2] werden tags (55 db(a)) und nachts (45 db(a)) durch die Einwirkung der umliegenden Parkplätze (nicht öffentlich) nicht überschritten. Im Tageszeitraum werden im ungünstigsten Fall an der Ostfassade des Hauses 4 ein Beurteilungspegel von L r,tag = 50 db(a) prognostiziert. Der höchste Beurteilungspegel im Nachtzeitraum mit L r,nacht = 37 db(a) befindet sich an der Nordfassade des Hauses 1. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind aufgrund der umliegenden (nicht öffentlichen) Parkplätze keine Schallschutzmaßnahmen notwendig.

23 GN Bauphysik / Seite Lärmschutzmaßnahmen 6.1. Grundrissgestaltung Es wird empfohlen, hinter den zur Haußerstraße zugewandten Fassaden keine schutzbedürftigen Räume im Sinne der DIN 4109 (Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume) anzuordnen. Wenn dies nicht möglich oder gewünscht ist, muss der erforderliche Schallschutz mittels passiver Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Balkone und Loggien sollten an den straßenabgewandten Fassaden angeordnet werden Passiver Lärmschutz In den Anlagen 5 bis 7 ist für jedes Geschoss der für die Verkehrslärmimmissionen berechnete maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 [12] dargestellt. Die entsprechenden Anforderungen bzw. Zuordnungen zu den Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 [12] können jeweils der Legende entnommen werden. Im Bebauungsplan sind die Flächen bzw. Fassadenbereiche zu kennzeichnen, die sich in den Lärmpegelbereichen II bis lv befinden. Für diese Lärmpegelbereiche ist der ins Innere von Gebäuden übertragene Lärm durch passive Schallschutzmaßnahmen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen. Auf Grundlage dieser Vorgaben kann vom Planer eines Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile im Einzelfall in Abhängigkeit der Nutzung, des Fensterflächenanteils und der Raumgröße nach DIN 4109 [12] rechnerisch nachgewiesen werden. Die entsprechenden Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile sind Abschnitt 3.2 zu entnehmen.

24 GN Bauphysik / Seite Textvorschlag für Festsetzungen im B-Plan Die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN [2], Beiblatt 1 sind auf Grund der Verkehrslärmbelastung an mehreren Fassadenbereichen überschritten. Im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte ist der ausreichende Schallschutz durch passive Maßnahmen sicherzustellen. Im Falle von passiven Schallschutzmaßnahmen ist der erforderliche Schallschutz der Außenbauteile eines Gebäudes in Abhängigkeit der ermittelten Lärmpegelbereiche festzulegen. Auf Grundlage der ermittelten Lärmpegelbereiche ist vom Planer der Gebäude im Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile im Einzelfall in Abhängigkeit der Nutzung, des Fensterflächenanteils und der Raumgröße zu dimensionieren und nach DIN 4109 rechnerisch nachzuweisen. Aufenthaltsräume - insbesondere Schlafräume -, deren nächtlicher Beurteilungspegel den Orientierungswert nach DIN von L r,nacht = 45 db(a) überschreiten (Vergleich Anlage 4), sind mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen auszustatten.

25 GN Bauphysik / Seite Auswirkungen auf die Nachbarbebauung Die Tiefgarage der geplanten Wohnbebauung wird über die Haußerstraße erschlossen. Abbildung 8: Lageplanausschnitt Bereich Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Vorgesehen sind 47 Stellplätze. Für Tiefgaragenstellplätze bei Wohngebäuden sind gemäß Parkplatzlärmstudie im Tageszeitraum 0,15 und im Nachtzeitraum (lauteste Nachstunde) 0,09 Fahrbewegungen je Stunde und Stellplatz zu berücksichtigen. Demnach sind den Berechnungen folgende Fahrbewegungen zugrunde zu legen: tags (6 bis 22 Uhr): 0,15 Bewegungen / (Stunde * Stpl.) * 47 Stpl. = 7,05 Bewegungen / Stunde nachts (lauteste Nachtstunde): 0,09 Bewegungen / (Stunde * Stpl.) * 47 Stpl. = 4,23 Bewegungen / Stunde Die Neigung der Zufahrt kann der folgenden Abbildung entnommen werden.

26 GN Bauphysik / Seite 26 Abbildung 9: Neigung der Zufahrt zur Tiefgarage Für die Ein- bzw. Ausfahrt steht eine Fahrspur zur Verfügung. Zunächst wurde der Schallemissionspegel L m,e nach RLS-90 [5] bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ermittelt. Die Neigung der Rampe ist bei der Ausfahrt aufgrund erhöhter Motordrehzahlen relevant. Schallquelle / Ereignis Tabelle 5: Schallemissionspegel Zu-/Abfahrt Tiefgarage Schallemissionspegel Tag / Nacht Einwirkdauer Tag / Nacht Zufahrtsverkehr L m,e = 34,0 / 31,8 db(a) 960 min / 60 min Abfahrtsverkehr Neigung 8% Abfahrtsverkehr Neigung 15% L m,e = 35,8 / 33,6 db(a) L m,e = 40,0 / 37,8 db(a) 960 min / 60 min 960 min / 60 min Der Schallemissionspegel wird dann nach [14] gemäß folgender Formel in einen längenbezogenen Schalleistungspegel umgerechnet: (ܣ)ܤ 19,2 +, ܮ =,ଵ ௐ ᇲ ܮ mit: LW,1h Schallleistungspegel je m und Stunde für eine Fahrbewegung in db(a)

27 GN Bauphysik / Seite 27 Unter den vorgenannten Randbedingungen ergeben sich folgende Schallemissionen: Tabelle 6: Schallemissionen Zu-/Abfahrt Tiefgarage Schallquelle / Ereignis Schallleistungspegel gesamte Einwirkdauer Tag / Nacht Zufahrtsverkehr L W,1h = 53,2 / 51,0 db(a) 960 min / 60 min Abfahrtsverkehr Neigung 8% Abfahrtsverkehr Neigung 15% L W,1h = 55,0 / 52,8 db(a) L W,1h = 59,1 / 56,9 db(a) 960 min / 60 min 960 min / 60 min Hinweise Als möglicher Fahrbahnbelag können gewählt werden: nicht geriffelte Gußasphalte Asphaltbetone Splittmastixsasphalte. Das Garagentor und alle damit in Verbindung stehenden Komponenten sowie Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubilden. Die Tiefgarage der Wohnanlage wird auch an Sonn- und Feiertagen genutzt. Entsprechend wurde der Ruhezeitenzuschlag nach TA Lärm in den Zeiträumen von 6 bis 9 Uhr von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr berücksichtigt. Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte mit den vor genannten Annahmen für die nächstgelegenen schutzbedürftigen Immissionsorte. Meteorologische Einflüsse wurden nicht berücksichtigt. Gemäß [8] werden somit Witterungsbedingungen abgebildet, welche für die Schallausbreitung zwischen Sender und Empfänger günstig sind (Abschätzung auf der sicheren Seite).

28 GN Bauphysik / Seite 28 Tabelle 7: Berechnete Beurteilungspegel durch die Lärmimmission der geplanten Tiefgaragenzufahrt Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet X Y Z [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [m] [m] [m] [m] IP 01 - Haußerstr ,0 33,2 50,0 35,0 WR 4,00 r , ,27 342,83 IP 02 - Haußerstr ,2 33,4 50,0 35,0 WR 4,00 r , ,97 341,40 Beurteilung Durch die Zusatzbelastung der Tiefgaragenzufahrt der geplanten Wohnanlage werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [6] an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Immissionsorten unter den vor genannten Randbedingungen nicht überschritten. Die Unterschreitung liegt im Tageszeitraum mehr als 6 db unter dem Richtwert, wonach im Sinne der TA Lärm die Zusatzbelastung nicht relevant zur Gesamtbelastung beiträgt. Im Nachtzeitraum liegt die Richtwertunterschreitung im ungünstigsten Fall bei 1,8 db (IP 02). Gemäß TA Lärm ist der Immissionsrichtwert von der Gesamtbelastung einzuhalten. Diese setzt sich aus der Vorbelastung sowie der Zusatzbelastung (Tiefgaragen Zu-/Abfahrt) zusammen. Einerseits befinden sich im Einwirkbereich jedoch im Nachtzeitraum keine weiteren relevanten Lärmquellen, andererseits ist aufgrund der Gebietseinstufung als WR auch zukünftig nicht mit entsprechenden Lärmquellen zu rechnen. Die Zusatzbelastung stellt somit an den untersuchten Immissionsorten die Gesamtbelastung dar.

29 GN Bauphysik / Seite Kurzzeitige Geräuschspitzen Da es sich um reine Wohngebäude handelt, ist das Maximalpegelkriterium aufgrund aktueller Rechtsprechung nicht anzuwenden. Gemäß VG Freiburg, Beschluss vom 7.Juni.2011, Az 4 K 718/11 (Auszug): in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der die Kammer folgt, anerkannt ist, dass das u.a. in der TA Lärm enthaltene Spitzenpegelkriterium auf den durch die zugelassene Wohnnutzung in allgemeinen und reinen Wohngebieten verursachten Parklärm keine Anwendung finden kann, weil in diesen Gebieten die Errichtung von Stellplätzen und Garagen sonst regelmäßig unzulässig wäre, was der Wertung in 12 Abs. 2 BauNVO, wonach diese Anlagen in diesen Gebieten für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf generell zulässig sind, widerspräche (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom , a.a.o.).

30 GN Bauphysik / Seite Schlussbemerkungen Die vorliegende Schallimmissionsprognose untersucht die schalltechnischen Belange einer geplanten Wohnanlage in der Haußerstraße in der Universitätsstadt Tübingen. Untersuchungsgegenstand ist - die Einwirkungen auf das Planungsgebiet durch öffentlichen Verkehrslärm - die Einwirkungen auf das Planungsgebiet durch nicht öffentlichen Parkierungslärm bestehender umliegender ober- und unterirdischer Parkplätze - die Auswirkungen der Tiefgaragenzufahrt der Wohnanlage auf die Nachbarbebauung. Auf dieser Grundlage wurde der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 bestimmt und eine Zuordnung der entsprechenden Lärmpegelbereiche ermöglicht. Garagentore und Regenrinnen der geplanten Tiefgaragenzufahrt der Wohnanlage sind dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend lärmarm auszubilden. Die vorliegende Ausarbeitung umfasst 30 Seiten Text und 10 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung oder Weitergabe der Schall-Immissionsprognose ohne Genehmigung des Verfassers ist nicht gestattet. GN Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbh i.a.. i.a.... Dipl.-Ing. (FH) Thomas Cejnek Dipl.-Ing. (FH) Gernot Hanninger - Projektleiter - - Projekt-Ingenieur - Anlage

31 GN Bauphysik / Anlage 1

32 GN Bauphysik / Anlage 2

33 GN Bauphysik / Anlage 3

34 GN Bauphysik / Anlage 4

35 GN Bauphysik / Anlage 5 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN HAUS 1 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 4 Ebene 5 Ebene 3 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN HAUS 2 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 4 Ebene 5 Ebene 3

36 GN Bauphysik / Anlage 6 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN HAUS 3 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Ebene 4 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN HAUS 4 Ebene TG Ebene 3 Ebene 1 Ebene 2

37 GN Bauphysik / Anlage 7 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN HAUS 5 Ebene TG Ebene 3 Ebene 1 Ebene 2

38 GN Bauphysik / Anlage 8

39 GN Bauphysik / Anlage 9

40 GN Bauphysik / Anlage 10

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