TA Lärm Grundlagen und Anwendung im Bereich Zement / Kalk

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1 TA Lärm Grundlagen und Anwendung im Bereich Zement / Kalk Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte in Düsseldorf Dipl.-Ing. Andreas Wieczorek

2 AGENDA 1 Schalltechnische Grundlagen 2 Beurteilung nach TA-Lärm 3 Geräuschprognose 4 Gehörschutz 5 Zusammenfassung 2

3 Schall, Geräusch, Lärm Schall: elastodynamische Schwingungen und Wellen benötigen elastisches Medium (Masse-Feder-Prinzip) Geräusch: Schall, der nicht vorwiegend zur Übertragung von Informationen erzeugt wird, z.b. Maschinengeräusche, Fahrzeuggeräusche, Wohngeräusche etc. Lärm: unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann 3

4 Bedeutung des Lärms Lärm, eine allgegenwärtige unerwünschte Begleiterscheinung unseres technischen Fortschritts: wachsendes Verkehrsaufkommen höhere Produktionsgeschwindigkeiten Verkehrslärm Industrielärm belästigt, stört, beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, führt zu Unfallgefahren oder Gesundheitsschäden 4

5 Das Gehör Wichtiges Kommunikationsorgan Warnorgan Hörfeld erstreckt sich ringsum Frequenzbereiche: Infraschall: Frequenz < 16 Hz Hörschall: Frequenz Hz Ultraschall: Frequenz > Hz 5

6 Potentielle Lärmauswirkungen chronische Gehörschäden Kommunikationsstörungen Stressreaktionen Schlafstörungen Belastung des Herz-Kreislauf-Systems Verminderung der Belastungsfähigkeit 6

7 Kenngrößen des Schalls Transmission Schallleistung (Emission) Schalldruck (Immission) 7

8 Typische Lärmquellen Maschinen Fahrzeuge Industrieanlagen 8

9 Einflussgrößen auf die Lautstärke Emission Transmission Immission Hindernisse (Häuser, Wälle etc.) Vegetation und Bodendämpfung Richtwirkung Geometrie Witterung Abstand und Luftdämpfung 9

10 Beispiele Kugelmühle (1m Abstand): > µpa > 100 db(a) Kerze ausblasen: 500 µpa 28 db(a) 10

11 Beispiele Düsentriebwerk (25 m Entfernung) Pop-Gruppe µp a db(a) 140 Schmerzgrenze Düsenflugzeug (Start in 100 m Entfernung) Presslufthammer Schwerlastverkehr Unterhaltung mittl. Straßenverkehr Büro Bibliothek Wohnraum Schlafzimmer Hörgrenze Wald bei Windstille 11

12 Schallempfindung Empfundene Lautstärke von Pegeldifferenzen Differenz subjektive Empfindung 0-1 db nicht wahrnehmbar 2-3 db gerade wahrnehmbar 4-6 db gut wahrnehmbar 8-10 db Verdopplung 12

13 Schallempfindung 2 40 db(a) bei 1 khz 80 db(a) bei 31,5 Hz A-Filter Sprache unter der Hörschwelle (20) 13

14 Physikalische Kenngrößen 1 Schalldruck der durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem Medium Formelzeichen: p Einheit: Druck [Pa] Schallleistung die von einem schwingenden Objekt abgestrahlte Leistung Formelzeichen W Einheit: Leistung [W] Schallschnelle Auslenkungsgeschwindigkeit der schwingenden Partikel Formelzeichen v Einheit: Geschwindigkeit [m/s] Schallintensität die Flächenbezogene Leistung Formelzeichen I Einheit: Leistung/Fläche [W/m²] 14

15 Physikalische Kenngrößen 2 Schalldruck der durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem Medium Hüllflächenmaß Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche Schallleistung die von einem schwingenden Objekt abgestrahlte Leistung 15

16 Hüllflächenmaß Hüllflächenmaß Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche 16

17 Aufgaben und Ziele von Geräuschmessungen Emissionsmessung Immissionsmessung Ziel Kennwerte 17

18 AGENDA 1 Schalltechnische Grundlagen 2 Beurteilung nach TA Lärm 3 Geräuschprognose 4 Gehörschutz 5 Zusammenfassung 18

19 Beurteilung von Lärmeinwirkungen Uhrzeit und Zeitraum Informationsgehalt Ton- und Impulshaltigkeit Lautstärke Genehmigungsbedingungen 19

20 TA Lärm - Ziff. 1. Anwendungsbereich Genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Errichtung und Betrieb einer Anlage Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage Ausgenommen: Tagebaue, die nach Bergrecht genehmigt sind. 20

21 TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen Schädliche Umwelteinwirkungen: Art, Ausmaß, Dauer der Geräusche; erhebliche Nachteile und Belästigungen Einwirkungsbereich: weniger als 10 db(a) unter IRW oder Geräuschspitzen die IRW erreichen Maßgeblicher Immissionsort: Ort für den die Geräuschbeurteilung vorgenommen wird; Ort im Einwirkungsbereich bei dem am ehesten mit einer Überschreitung des IRW zu rechnen ist IRW = Immissionsrichtwert 21

22 TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen Vorbelastung L V ; Geräuschimmissionen von allen Anlagen für die die TA Lärm gilt, ohne Beitrag der zu beurteilenden Anlage Zusatzbelastung L Z ; Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage Gesamtbelastung L G ; Immissionsbeitrag aller TA-Lärm-Anlagen (L G = L V + L Z ) Fremdgeräusche; alle Geräusche die nicht von einer nach TA-Lärm zu beurteilenden Anlage ausgehen 22

23 TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen Beurteilung eines Anlagengeräusches: nicht durch Vergleich Messwert IRW sondern durch Vergleich Beurteilungspegel L r IRW L r = Messwert (Mittelungspegel) + Zuschläge - Abschläge 23

24 TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW) Mittelungspegel L A,eq (aus dem Pegel-Zeit-Verlauf der Messung) + Impulszuschlag K I + Ton- und Informationszuschlag K T + Ruhezeitenzuschlag K R - meteorologische Korrektur C met T j =Teilzeiten 24

25 TA Lärm Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW) - Ziff. A.1.4 Beurteilungspegel L r Pegelzuschläge für K R (Ruhezeiten): Für allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kurgebiete (nicht für Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiete) müssen dem Mittelungspegel für folgende Zeiten (erhöhte Störwirkung) 6 db zugeschlagen werden : Werktage: Sonn- und Feiertage: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr L Aeq + 1,9 db(a) L Aeq + 3,6 db(a) 25

26 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T Bei Vorliegen eines Einzeltones ist je nach Hörbarkeit bzw. Hervortreten ein Zuschlag K T zum Mittelungspegel L Aeq durch den Gutachter zu vergeben. L Aeq + 3 db(a) oder L Aeq + 6 db(a) (je nach Auffälligkeit, zur objektivierung kann der Zuschlag auch nach DIN berechnet werden) Einzelton bei 340 Hz 26

27 TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW) Gebietsbezogene Immissionsrichtwerte Gebietsausweisung Industriegebiet Gewerbegebiet Kern-, Dorf- und Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Kurgebiet IRW (Tag / Nacht) 70 / 70 db(a) 65 / 50 db(a) 60 / 45 db(a) 55 / 40 db(a) 50 / 35 db(a) 45 / 35 db(a) 27

28 TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW) Beurteilungszeiten: IRW sind auf folgende Zeiten bezogen: tags: Uhr, 16 h nachts: Uhr, 8 h (hiervon die lauteste Stunde) Nachtzeit kann um eine 1 h hinausgeschoben oder vorverlegt werden, z. B. aus betrieblichen Notwendigkeiten (z.b. 21:00-05:00 Uhr) Eine achtstündige Nachtruhe ist sicherzustellen 28

29 TA Lärm Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW) Messabschlag bei Überwachungsmessungen: Bei der Überwachung der Einhaltung der IRW durch Messung ist bei dem Vergleich mit den IRW ein um 3 db(a) verminderter Beurteilungspegel heranzuziehen Kein Abschlag bei Prognose von Geräuschimmissionen Messung der Vorbelastung Messungen die zur Bestätigung von Prognosen dienen 29

30 Wesentliche Beurteilungskriterien der TA Lärm Der Immissionsbeitrag einer Anlage (z.b. ein gesamtes Zementwerk) ist nicht relevant, wenn die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um mindestens 6 db(a) unterschreitet (TA Lärm, Ziffer 3.2.1) Liegen die von einer Teilanlage verursachten Geräusche um mehr als 10 db(a) unterhalb des Immissionsrichtwertes so befindet sich der entsprechende Immissionsort nicht mehr im Einwirkungsbereich der Anlage (TA Lärm, Ziffer 2.2) 30

31 TA Lärm Ziff Besondere Regelungen für Verkehrsgeräusche Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken: Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen Sonstige Fahrzeuggeräusche sind Vorbelastung Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen sind gesondert zu berücksichtigen (16. BImSchV) 31

32 TA Lärm Ziff Besondere Regelungen für Verkehrsgeräusche Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen: Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen (Abstand bis zu 500 m von Werksgrenze) sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: - L r für Verkehrsgeräusche um min. 3 db(a) erhöht wird, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - IGW der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden 32

33 Pegel-Zeit-Verlauf einer Immissionsmessung 33

34 AGENDA 1 Schalltechnische Grundlagen 2 Beurteilung nach TA-Lärm 3 Geräuschprognose 4 Gehörschutz 5 Zusammenfassung 34

35 Grundlegend gilt Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können. (3.1a TA Lärm) An die insoweit im Genehmigungsverfahren vorzunehmende prognostische Einschätzung einer Einhaltung der Zumutbarkeitskriterien sind soweit hohe Anforderungen zu stellen, als sie in jedem Fall aus der sicheren Seite liegen muss. (OVG Münster, 2003) Der Betreiber trägt die Beweislast, dass seine neue Anlage die Geräuschimmissionswerte einhält! 35

36 Anforderungen an eine Geräuschprognose Eine Geräuschprognose muss in jedem Fall nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Dafür ist im Bericht anzugeben: Detaillierte Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung Prognosemittel (Emissionsdaten, Software, Schalldämmmaße, ) Durchführung der Prognose Qualität der Prognose (Zuverlässigkeit der Eingangsdaten, Sicherheitszuschläge und Abschätzung der Unsicherheit aufgrund von Erfahrungswerten) 36

37 Lärmprognose 1 37

38 Lärmprognose 2 Eingangsdaten: - Produktion - Topographie - Arbeitsmaschinen - Einsatzorte, -zeiten Zementwerk 38 Steinbruch

39 AGENDA 39 1 Schalltechnische Grundlagen 2 Beurteilung nach TA-Lärm 3 Geräuschprognose 4 Gehörschutz 5 Zusammenfassung

40 Schalldruckpegel in der Nähe von Lärmquellen Bei Raumpegeln ab 85 db(a) ist ein Bereich als Lärmbereich mit der Pflicht zum Tragen von Gehörschutz zu kennzeichnen. 40

41 Beispiele persönlicher Gehörschutzmittel Gehörschutzstöpsel Gehörschutz-Otoplastik Kapselgehörschutz 41

42 Lärmexpositionspegel Die zulässige, tägliche Schallbelastung für eine 8-stündige Arbeitsschicht ist auf 85 db(a) festgelegt. Die aufgeführten Lärmgrenzwerte setzen voraus, dass sich das Gehör außerhalb der Arbeitszeit erholen kann. Das bedeutet, dass der Schallpegel in der Freizeit unter 70 db(a) bleibt. Beispiel Mühlengebäude: Maximale Aufenthaltsdauer ohne Gehörschutz: 40 Sekunden Quelle: 42

43 Zeitweilige Vertäubung nach Lärmeinwirkung Vertäubung: vorübergehende Schwerhörigkeit infolge Lärmschädigung durch starken Schall Quelle: 43

44 AGENDA 44 1 Schalltechnische Grundlagen 2 Beurteilung nach TA-Lärm 3 Geräuschprognose 4 Gehörschutz 5 Zusammenfassung

45 Lärm Gesetzlich geregelter Bereich: BImSchG / TA Lärm Lärmprognose (für Genehmigungsverfahren, UVV) Immissionsmessungen Vorbelastungsmessungen nach Abschluß von Bauvorhaben bei behördlichen Auflagen bei Nachbarschaftsbeschwerden Privatrechtlichter Bereich: Lärmprognose (zu Minderungsmaßnahmen) Emissionsmessungen an Quellen (Schallleistungspegel) Immissionsmessungen (z.b. als Präventivmaßnahme) 45

46 Erschütterungen Durchführung von Messungen und Bewertung von Sprengerschütterungen nach geltenden Vorschriften 46

47 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 47

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