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1 "1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/ Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut 2.1" wird Kenntnis genommen und der Stadtrat ermächtigt, die Grundstücke Nr. 5462, und wahlweise im Baurecht abzugeben oder zu verkaufen. Zusammenfassung Am 18. November 2004 hat der Gemeinderat den Quartierplan "Böschengut 2" (Botschaft Nr. 33/2004) zur Kenntnis genommen und den Stadtrat ermächtigt, eine erste Etappe an Grundstücken im Baurecht abzutreten oder zu verkaufen. Das Erschliessungsprojekt "Böschengut 2" wurde vom Gemeinderat am 10. März 2005 genehmigt und dafür ein Kredit von Fr Mio. bewilligt (Botschaft Nr. 4/2005). Mit Beschluss vom 5. Oktober 2006 (Botschaft Nr. 35/2006) hat der Gemeinderat den Stadtrat ermächtigt, die restlichen Parzellen im "Böschengut 2" im Baurecht abzutreten sowie vier Grundstücke wahlweise im Baurecht abzugeben oder zu verkaufen. Der Erwerb der Parzelle Nr im Jahr 2008 ermöglichte zusammen mit der städtischen Parzelle Nr die Realisierung des Quartierplans "Böschengut 2.1". Der Zusammenschluss der Böschenstrasse ist im Voranschlag 2010 enthalten. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Sommer 2010 ausgeführt. Somit sind keine weiteren Erschliessungsarbeiten notwendig.

2 Seite 2 von 5 Bericht 1. Ausgangslage Nachdem der Gemeinderat mit Botschaft Nr. 42/2003 von den Grundsätzen des Stadtrates betreffend Boden- und Liegenschaftenpolitik Kenntnis genommen hatte, beschloss er, im unteren Böschengut nach Vorliegen eines Quartierplans ab Parzelle Nr eine weitere Teilfläche für den Bau von Einfamilienhäusern freizugeben. Am 18. November 2004 nahm der Gemeinderat den Quartierplan "Böschengut 2" zur Kenntnis (Botschaft Nr. 33/2004) und ermächtigte den Stadtrat, weitere Grundstücke im Baurecht abzugeben sowie zwei Parzellen zu verkaufen. Schliesslich genehmigte der Gemeinderat am 10. März 2005 das Erschliessungsprojekt "Böschengut 2" und bewilligte dafür einen Kredit von Fr Mio. Auf Grund der grossen Nachfrage nach der Freigabe der ersten Etappe im "Böschengut 2" bewilligte der Gemeinderat am 5. Oktober 2006 die Vergabe der Baurechtsparzellen und den Verkauf von vier Grundstücken der zweiten Etappe (Botschaft Nr. 35/2006). 1.1 Erwerb von Parzelle Nr Anlässlich der Planung des Quartierplangebiets "Böschengut 2" wurden mit der damaligen Eigentümerin der Parzelle Nr Verhandlungen über einen allfälligen Landerwerb resp. -abtausch geführt. Leider scheiterten diese Verhandlungen an den unterschiedlichen Preisvorstellungen. Deshalb wurde der Quartierplan "Böschengut 2" ohne die Parzelle Nr und die angrenzende städtische Parzelle Nr realisiert. Im Frühling 2007 nahm die Finanz- und Liegenschaftenverwaltung nochmals einen Anlauf, um das Grundstück zu einem ortsüblichen Preis zu erwerben. Das städtische Angebot wurde jedoch durch eine Drittpartei überboten, welche das Grundstück inkl. Perimeterkosten käuflich erwarb. Die Parzelle Nr war in ihrer ursprünglichen Form ungünstig zu bebauen. Deshalb wurde anfangs 2008 das Gespräch mit dem neuen Eigentümer gesucht. Dieser hat sich bereit erklärt, das Grundstück an die Stadt zu verkaufen (Beschluss des Stadtrates vom 31. März 2008, SRB 211). Der Kaufpreis pro m 2 entsprach demjenigen, welchen die Stadt für die Grundstücke Nr bis im "Böschengut 2" verlangte.

3 Seite 3 von 5 2. Quartierplan "Böschengut 2.1" 2.1 Merkmale Das Quartierplangebiet "Böschengut 2.1" liegt oberhalb des Teilgebiets "Böschengut 2" und umfasst eine Fläche von insgesamt knapp 5'000 m 2. Die Quartierplanbestimmungen lehnen sich in Sachen Ausführung, Charakteristik und Nutzung an diejenigen des "Böschengut 2" an. Das Gebiet beinhaltet fünf Grundstücke: - Parzelle Nr (A) mit 1'227 m 2 Wiese - Parzelle Nr (B) mit 970 m 2 Wiese - Parzelle Nr (C) mit 849 m 2 Wiese - Strassenparzelle Nr (Stichstrasse Böschenstrasse) mit 625 m 2 - Wiese-lWaldparzelle Nr mit 1'170 m 2. Der Quartierplan wurde am 2. Dezember 2009 von der Baukommission zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Dieser genehmigte den Quartierplan "Böschengut 2.1" an seiner Sitzung vom 1. Februar 2010 (SRB 60). Die Erschliessung der beiden Grundstücke B (Parzelle Nr. 5462) und C (Parzelle Nr ) erfolgt über die Stichstrasse und diejenige von Grundstück A (Parzelle Nr ) über die Böschenstrasse. 3. Kosten Für die Erschliessung entstehen keine neuen Kosten. Die Stichstrasse ist bereits erstellt und anteilmässig im Bodenpreis enthalten. Bereits bei der Landabgabe in den Quartierplangebieten "Unteres Böschengut" sowie "Böschengut 2", 1. und 2. Etappen, wurde dies so gehandhabt. Die Kosten für Erstellung und Unterhalt von Moloks und Quartiersammelstelle sowie für die zwei Besucherparkplätze gehen zu Lasten der Stadt. Die Parkplätze können bewirtschaftet werden. Für Bau und Unterhalt sämtlicher Mauern müssen die zukünftigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selber aufkommen. Die Quartierplankosten gehen zu Lasten der Quartierplanbeteiligten und werden anteilmässig an diese weiterverrechnet.

4 Seite 4 von 5 4. Verkauf und/oder Landabgabe im Baurecht Die Bodenpreise im Böschengut und Lürlibad bewegen sich auf hohem Niveau. Der Marktwert eines baureif erschlossenen und parzellierten Grundstücks liegt auf Grund von amtlichen Schätzungen und von Erfahrungswerten beim Verkauf der Parzellen Nr bis zwischen Fr bis Fr. 1'000.--/m 2. Die Landabgabe im Baurecht hat für die Stadt den Vorteil, dass ihr Grundbesitz bei gleichzeitiger Nutzung und einem regelmässigen Ertrag erhalten bleibt. Um unterschiedlichen Eigentumsvorstellungen Rechnung zu tragen, sollte auch ein Kauf von einzelnen Parzellen ermöglicht werden. Es ist für die Stadt wichtig, guten Steuerzahlenden entsprechende Grundstücke anbieten zu können. Auch auf Grund der Lage dieser drei Parzellen (oberhalb des Quartierplangebiets "Böschengut 2", anschliessend an ebenfalls verkaufte Parzellen) soll ein Grundstücksverkauf möglich sein. 4.1 Baurechtsvertrag Die Bestimmungen zum Baurechtsvertrag, welche in der Botschaft Nr. 33/2004 vom 25. Oktober 2004 aufgeführt sind, gelten nach wie vor. Der Artikel "Inhalt" wird wie folgt ergänzt: "Den Baurechtsnehmenden wird das Recht eingeräumt, auf der mit dem Baurecht belasteten Fläche ein Einfamilienhaus mit Garage für ihre persönliche Wohnnutzung sowie für ihre Verwandten in gerader Linie zu erstellen sowie die nicht überbaute Fläche als Umschwung zu benutzen. Die blosse Nutzung zu Ferienzwecken und Ähnlichem ist nicht gestattet. Es werden auch keine Einliegerwohnungen zur Drittvermietung geduldet. " 4.2 Kaufvertrag Bei einem Verkauf setzt sich der Preis aus dem Landwert inkl. Erschliessungskosten zuzüglich dem Anteil an den Quartierplan- und Projektierungskosten zusammen. Die Käufer verpflichten sich, die geplanten Gebäude und Anlagen nach den Vorgaben und Plänen des Quartierplans "Böschengut 2.1" zu erstellen.

5 Seite 5 von 5 5. Weiteres Vorgehen Die Parzellen Nr , 5462 und werden öffentlich ausgeschrieben. Gleichzeitig werden Interessenten, die sich bereits gemeldet haben, über die Ausschreibung informiert. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach den in der Botschaft zur "Boden- und Liegenschaftenpolitik" enthaltenen Kriterien (Nr. 42/2003, Ziff ). Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, dem Antrag des Stadtrates zuzustimmen. Chur, 8. Februar 2010 Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident Christian Boner Anhang Situations plan Aktenauflage - Abgabe im Baurecht und Verkauf von Land im Böschengut, Botschaft Nr. 33/ Böschenstrasse, Erschliessung Überbauung Böschengut 2, 1. Etappe, Botschaft Nr. 4/ Quartierplangebiet "Böschengut 2"; Abgabe von Land im BaurechWerkauf, 2. Etappe, Botschaft Nr.35/ Boden- und Liegenschaftenpolitik der Stadt Chur, Botschaft Nr. 42/ Erwerb der Parzelle Nr. 5462, Böschengut, von Konrad Heinz, Genehmigung, Beschluss Stadtrat vom 31. März 2008 (SRB 211) - Baurechtsvertrag - Baurechtszinsberechnung - Kaufvertrag - V1 Quartierplanvorschriften - Pläne V2 bis V9 - Plan NV Richtprojekt

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