Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen

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1 Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen der DB Netz Aktiengesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 7, Frankfurt am Main, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Caroline-Michaelis-Straße 5 11, Berlin diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Bretschneider, Matthias Grabe, Thomas Glück und Dr. Michael Schulz, ebenda - im nachfolgenden DB Netz AG genannt - und... - im folgenden Eigentümer genannt - Im Zuge des Projektes Stuttgart 21 wird der Planfeststellungsabschnitt... neu gebaut. Hierzu wird unter dem unter 1 aufgeführten Grundstück ein Eisenbahntunnel mit einer Tunnelröhre erstellt. Für die Baumaßnahme wurde ein Planfeststellungsverfahren gemäß 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt. Der mit Datum vom erlassene Bahnfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart AZ.:... ist bestandskräftig. Dies vorangestellt schließen die Parteien unter Berücksichtigung von 21 Absatz 1 AEG folgende Vereinbarung:

2 2 1 Gegenstand des Vertrages (1) Folgendes Grundstück des Eigentümers wird gemäß Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Neubaues des Planfeststellungsabschnittes... in Anspruch genommen: (2) Der Eigentümer gestattet der DB Netz AG mit sofortiger Wirkung, unter dem oben genannten Grundstück unter von ihr im Bedarfsfall nachzuweisender Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen Eisenbahntunnel zu erstellen. Die betroffene Fläche sowie der Verlauf der Tunnelröhren sind im als ANLAGE 1 beigefügten Lageplan mit den Buchstaben A-B-C-D-A gekennzeichnet. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Eigentümer gestattet der DB Netz AG außerdem, in diesem Eisenbahntunnel den Betrieb von Eisenbahnlinien, solange die dadurch auftretenden, das Grundstück belastenden Immissionen von der DB Netz AG so weit, als nach dem jeweiligen Stand der Technik möglich, gemindert werden. (3) Die Eigentümer verpflichten sich, auf dem oben genannten Grundstück folgende Handlungen zu unterlassen:... (4) Beabsichtigt der Eigentümer, über den Tunnelröhren und in bis zu 6 m seitlichem Abstand von diesen Baumaßnahmen vorzunehmen, die ohne Berücksichtigung der Tunnel baurechtlich zulässig sind bzw. wären, so ist er verpflichtet, dies der DB Netz AG schriftlich mitzuteilen. Diese ist sodann berechtigt und verpflichtet, auf ihre Kosten eventuell erforderliche bauliche Sicherungs- und/oder Schutzmaßnahmen für den Tunnel bzw.die Anlage auf ihre Kosten vorzunehmen. Kündigt sie auf die entsprechende Mitteilung nicht innerhalb von vier Wochen die Notwendigkeit von Maßnahmen an und /oder führt sie solche Maßnahmen nicht innerhalb drei Monaten durch, kann der Eigentümer seine Baumaßnahme ohne solche Schutzmaßnahmen beginnen. Er ist in diesem Fall von jeglicher Verpflichtung gegenüber der DB Netz AG aus einer eventuellen Beschädigung des Tunnels befreit und von der DB Netz AG bzw. einem eventuellen Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Erklärt die DB Netz AG, daß notwendige Schutzmaßnahmen nicht mit einem wirtschaftlichen Aufwand durchzuführen sind, ist sie verpflichtet, auf Verlangen dem Eigentümer Zug um Zug gegen Übertragung des Grundstückes den Verkehrswert des Grundstückes einschließlich darauf errichteter Gebäude zu ersetzen.

3 3 (5) Eigentum an dem oben genannten Grundstück erwirbt die DB Netz AG nicht. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in dieser Vereinbarung etwas anderes geregelt ist. (6) Der Eigentümer bewilligt zu Gunsten der DB Netz AG die Eintragung der unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Rechte und Beschränkungen gemäß der anliegenden Eintragungsbewilligung. Die Stellung des Eintragungsantrages bleibt der DB Netz AG vorbehalten. Die Eintragungsbewilligung ist als ANLAGE 2 wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. (7) Die Ausübung dieser Rechte kann Dritten übertragen werden, soweit der Dritte zuvor den uneingeschränkten Eintritt in alle Verpflichtungen der DB Netz AG erklärt und sich verpflichtet hat, diese uneingeschränkt selbst auch für die Zukunft zu erfüllen und die Einhaltung aller Pflichten des Dritten durch staatliche Garantien gesichert sind. (8) Wird der geplante Tunnel nicht 15 Jahre nach Vertragsschluß in Betrieb genommen und/oder bleibt der Betrieb länger als 10 Jahre eingestellt, erlöschen die Ansprüche der DB Netz AG bzw. eines eventuellen Rechtsnachfolgers aus dieser Vereinbarung. (9) Die DB Netz AG bzw. ein eventueller Rechtsnachfolger ist in diesem Fall verpflichtet, die Löschung der Dienstbarkeit zu bewilligen und den Tunnel unter Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunst zurückzubauen. Die an die Eigentümer bezahlte Entschädigung kann nicht zurückgefordert werden. (10) Die Kosten der notariellen Beglaubigung und die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch sowie die Kosten der juristischen Beratung des Eigentümers gehen zu Lasten der DB Netz AG.

4 4 2 Entschädigung (1) Für die Einräumung der in diesem Vertrag bezeichneten Rechte und Beschränkungen sowie für die Bewilligung der Dienstbarkeit zahlt die DB Netz AG dem Eigentümer eine einmalige Entschädigung in Höhe von... (in Worten: EURO...). Die Entschädigung ist sechs Wochen nach Bewilligung der Dienstbarkeit fällig und auf folgendes Konto zu zahlen: Kontoinhaber:... Konto-Nummer:... Bank:... BLZ:... Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu zahlen. (2) Mit dieser Entschädigung ist keinerlei konkrete Beschädigung und/oder Beeinträchtigung in der Nutzung des Grundstückes abgegolten. Entschädigt ist nur die Sorge vor einer möglichen Gefahr sowie wirtschaftliche Nachteile, die der Grundstückseigentümer hat, weil das Grundstück mit der Dienstbarkeit belastet ist. Sämtliche auf dem individuellen Grundstück erforderlichen besonderen Schutzmaßnahmen sowie alle Schäden und alle Behinderungen in der Bebauung sowie Immissionen aus dem Betrieb sind zusätzlich angemessen zu entschädigen, sowie der Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung bekannt wird.

5 5 (3) Sämtliche Kosten, die aus dem Abschluß und der Erfüllung dieses Vertrages entstehen, trägt die DB Netz AG. Sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide sind mit folgender Anschrift zu versehen: DB Netz AG Buchhaltungszentrum Eisenbahninfrastrukturunternehmen Standort Karlsruhe Schwarzwaldstraße Karlsruhe Diese Rechnungen und Gebührenbescheide sowie sämtliche die Abwicklung dieses Verfahrens betreffenden Schreiben sind unter Angabe des Aktenzeichens B-SW-S Stuttgart zu richten an: LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH Fritz-Elsas-Straße Stuttgart 3 Haftung (1) Treten während des Baues und des späteren Betriebes der Anlage Schäden am Gebäude des Eigentümers auf, so haftet die DB Netz AG gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß diese Schäden als durch den Bau bzw. Betrieb verursacht gelten, sofern die DB Netz AG nicht den Nachweis führt, daß dies nicht der Fall ist. Kann eine Einigung über die Höhe des Schadensersatzes nicht erzielt werden, so hat der Eigentümer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen, das die Weiterführung der Verhandlungen ermöglichen soll, jedoch die Parteien nicht bindet. Die Kosten des Gutachtens trägt die DB Netz AG. (2) Die DB Netz AG stellt den Eigentümer von jeglicher Inanspruchnahme von Dritte frei, die als Folge des Baues oder Betriebes des Tunnels bzw. der Anlagen geltend gemacht werden. (3) Machen Mieter des Eigentümers infolge von Bauschäden oder Immissionen während des Baues oder des Betriebes der Anlage Mietminderungen geltend und kommt es darüber zu einem Rechtstreit zwischen Mieter und Eigentümer, so hat der Eigentümer der DB Netz AG bzw. ihrem eventuellen Rechtsnachfolger gerichtlich den Streit zu verkünden. In dem Umfang, wie das Gericht ein Recht zur Minderung der Miete bestätigt, ist die DB Netz AG verpflichtet, dem Eigentümer den Ausfall und die Verfahrenskosten zu ersetzen

6 6 (4) Die DB Netz AG ist gegenüber dem Eigentümer stets zur Vorregulierung eventueller Schäden verpflichtet. Sie kann sich davon weder durch Abtretung von Forderungen gegen beauftragte Unternehmen noch durch Verweis auf fehlendes Verschulden von am Bau Beteiligten befreien. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen der DB Netz AG mit beauftragten Unternehmen oder deren Subunternehmern ist eine Streitverkündung nur zulässig, wenn die DB Netz AG dem Eigentümer die Kosten anwaltlicher Vertretung ersetzt. Gerichtsstand ist Stuttgart. 4 Gerichtsstand 5 Datenschutz Die zur Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden bei der DB Netz AG und der DB Projekt Bau GmbH mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert. 6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Beteiligten sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von wirksamen Bestimmungen mitzuwirken, die den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen rechtlich am Nächsten kommen und mit denen der von den Beteiligten gewollte wirtschaftliche Erfolg am weitestgehenden verwirklicht wird. Das gleiche gilt für den Fall, daß dieser Vertrag eine Vertragslücke haben sollte.

7 7 7 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch soweit eine Änderung oder Ergänzung das Erfordernis der Schriftform an sich betrifft. Dieser Vertrag wird 3-fach ausgefertigt.... Ort, Datum, Eigentümer... Ort, Datum, DB Netz AG ANLAGE 1: Lageplan ANLAGE 2: Eintragungsbewilligung (Tunnelbau)

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