Vorstösse ZONEN MIT TEMPOBESCHRÄNKUNGEN. Erster Schritt: Gruppe bilden Zweiter Schritt: Ein erster Brief an die Gemeindebehörde...

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1 ZONEN MIT TEMPOBESCHRÄNKUNGEN Vorstösse Erster Schritt: Gruppe bilden... 1 Zweiter Schritt: Ein erster Brief an die Gemeindebehörde... 1 Die 3 Inhalte des Briefes Ihre aktuelle Situation Ihre Ziele Forderungen... 2 Die Ziele von Sitzungen mit der Gemeindebehörde... 2 VCS-VerkehrsberaterInnen unterstützen die Gemeindebehörde... 3 Dritter möglicher Schritt: Petition, Motion, Postulat oder Interpellation... 3 Was ist eine Petition... 3 Absender und Inhalt einer Petition... 3 Muster für eine Petition... 3 Politischer Vorstoss Motion Postulat Interpellation... 4 Mustertext für einen politischen Vorstoss... 5 Impressum... 5

2 Die Initiative zur Realisierung von Zonen mit Tempobeschränkungen kann von Einzelpersonen, Elternvereinen, Quartiervereinen, Schulkommissionen, politischen Parteien oder von der Gemeindebehörde ausgehen. Interessierte wenden sich mit einem Brief oder einer Petition an die Gemeindebehörde, PolitikerInnen können Vorstösse auf Gemeinde- oder Kantonsebene lancieren. = Erster Schritt: Gruppe bilden Bilden Sie eine Eltern- oder AnwohnerInnengruppe oder eine andere Interessenvereinigung: Es ist wichtig, nicht als Einzelperson vorzugehen, da nur eine Gruppe oder Vereinigung allgemeine und nicht private Interessen vertritt. Für die Gesprächsführung und den Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gruppe können Sie sich nach der Gliederung des Briefes an die Gemeinde richten (siehe Zweiter Schritt... ). Zur Erleichterung Ihrer Arbeit, sollten Sie sich am Anfang auf die Erfassung der wichtigsten Probleme und die Formulierung der Ziele (Forderungen) konzentrieren. Je nach vorherrschender Meinung im Dorf kann es sinnvoll sein, auch minimale Forderungen (z.b. Verkehrsberuhigung ohne Tempo 30) zu definieren, auf die Sie sich notfalls beschränken könnten, die aber vorläufig nur gruppenintern diskutiert werden (sogenannte Rückfallebene). Es dient dem Gruppenzusammenhalt, wenn die Mitglieder auch Strategie und Taktik ihres Vorgehens diskutieren sowie die zeitlichen Abläufe, den Arbeitsaufwand und ihre Zeitbudgets realistisch einschätzen. Zweiter Schritt: Ein erster Brief an die Gemeindebehörde Für AnwohnerInnen, die Zonen mit Tempobeschränkungen realisieren möchten, empfiehlt es sich, zuerst einen Brief an die Gemeindebehörde zu schreiben. Falls ein Brief zu keinen befriedigenden Resultaten führt, kann eine Petition (siehe S. 3ff.) lanciert werden. Der Brief geht an die EntscheidungsträgerInnen der Gemeinde (z.b. Gemeindepräsident, Kommissionen) und in Kopie an weitere Betroffene: VertreterInnen Ihrer Interessengemeinschaft unter Quellenverweis erwünscht Seite 1

3 VertreterInnen des Quartiers, die sich nicht in Ihrer Interessengemeinschaft engagieren Polizeibehörde, Schulbehörde, eventuell auch an die lokalen Medien, etc. Die drei Inhalte des Briefes: 1. Ihre aktuelle Situation Beschreiben Sie positive und negative Punkte der (Strassen-)Situation dort, wo Sie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreichen wollen, zum Beispiel in Ihrem Quartier, auf dem Schulweg Ihrer Kinder, auf Ihrem Einkaufs- oder Arbeitsweg. 2. Ihre Ziele Mögliche Ziele Ihres Anliegens können sein: sichererer Schulweg von A nach B sicheres Überqueren der Strasse Reduktion der gefahrenen Tempi Verbesserung der Sicherheit zu Fuss und auf dem Velo für Jung und Alt Schnelle Realisierung von Zonen mit Tempobeschränkungen Schlagen Sie in Ihrem Brief noch keine konkreten (planerischen) Massnahmen vor. Planung ist Sache der Fachleute. Foto: Karen Cordes Ein wichtiges Ziel: Schulwegsicherheit unter Quellenverweis erwünscht Seite 2

4 3. Forderungen Verlangen Sie in Ihrem Brief, dass die Gemeindebehörde alle Betroffenen bis zu einem bestimmten Termin zu einer ersten Sitzung einlädt und dass alle Betroffenen in einen partizipativen Planungsprozess einbezogen werden. Die Ziele von Sitzungen mit der Gemeindebehörde Die Gemeinde ist informiert über Ihre Anliegen und Ziele. Sie sind informiert über die aktuelle Planungssituation und die Ziele der Gemeinde (z.b. über das bestehende oder geplante Verkehrskonzept). Die Gemeinde entwickelt in einem transparenten Planungsprozess zusammen mit allen Betroffenen eine Zielvereinbarung und geeignete Verkehrsberuhigungsmassnahmen zur Verbesserung der Situation, bei- spielsweise mittels Realisierung von Begegnungszonen (Tempo 20, Fussgängervortritt) und Tempo-30-Zonen. VCS-VerkehrsberaterInnen unterstützen die Gemeindebehörde VCS-VerkehrsberaterInnen (Verkehrsplanerinnen, Verkehrsingenieure) unterstützen die Gemeindebehörden bei der Abklärung und Umsetzung von Zonen mit Tempobeschränkungen. Anfragen stellen Sie bitte per Mail an: Telefonische Auskünfte erhalten VCS-Mitglieder unter der Nummer (Normaltarif). Dritter möglicher Schritt: Petition, Motion, Postulat oder Interpellation Petition Was ist eine Petition? Alle urteilsfähigen Personen stimmberechtigte Bürger und Ausländerinnen, Kinder und Erwachsene haben das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und unter Quellenverweis erwünscht Seite 3

5 Beschwerden an die Behörden zu richten. Diese sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen; eine Antwort darauf ist nicht immer vorgeschrieben, doch wird in der Praxis jede Petition behandelt und beantwortet. Der Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit betreffen. Absender und Inhalt einer Petition Es empfiehlt sich, im Namen einer (allenfalls zu gründenden) Interessengemeinschaft oder eines Quartiervereins zu unterschreiben. Falls genügend Zeit zur Verfügung steht, sollten möglichst viele Unterschriften gesammelt und beigelegt werden. Muster für eine Petition Der VCS empfiehlt, beiliegendes Muster für eine Petition (Zugang nur für VCS-Mitglieder) als Vorlage zu verwenden. Dabei muss die Situations- beschreibung entsprechend den Verhältnissen in der Gemeinde angepasst werden. Hinweis: Nicht-VCS-Mitgliedern stellen wir die Druckversion gegen Rechnung gerne zur Verfügung. Bestellen Sie hier die Druckversion. Parlamentarischer Vorstoss Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten für einen parlamentarischen Vorstoss: 1. Motion Eine vom Parlament überwiesene Motion verpflichtet den Gemeinderat oder den Regierungsrat, einen bestimmten Beschluss- oder Reglementsentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. 2. Postulat Ein vom Parlament überwiesenes Postulat beauftragt den Gemeinderat oder den Regierungsrat zu überprüfen, ob ein Beschluss- oder Reglementsentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Mit einem Postulat kann auch verlangt werden, dass zu einer bestimmten Angelegenheit Bericht erstattet wird. 3. Interpellation Mit einer Interpellation wird der Gemeinderat oder der Regierungsrat ersucht, über einen bestimmten Gegenstand Auskunft zu erteilen. unter Quellenverweis erwünscht Seite 4

6 Impressum VCS-Arbeitshilfen Zonen mit Tempobeschränkungen Campaigning-Projekt 2002, Verkehrspolitik, VCS, Bern Herausgeber Verkehrs-Club der Schweiz VCS Mitfinanziert durch: Fonds für Verkehrssicherheit FVS Projektleitung und Koordination Rolf Albisser, VCS, Bern Michael Rytz, VCS, Bern Mustertext für einen parlamentarischen Vorstoss Ein Muster für einen parlamentarischen Vor- stoss, sei es eine Motion oder ein Postulat oder eine Interpellation, finden Sie hier (Zugang nur für VCS-Mitglieder). Hinweis: Nicht-VCS-Mitgliedern stellen wir die Druckversion gegen Rechnung gerne zur Ver- fügung. Bestellen Sie hier die Druckversion. Texte Rolf Albisser, VCS, Bern. Marianne Brunner, VCS, Bern. Urs Michel, Planum, Zürich: Kurzbericht (Gutachten), Gestaltungs- und Betriebskonzept. Alain Rouiller, ATE, Genève. Michael Rytz, VCS, Bern. Redaktion Urs Geiser, Büro Correto, Solduno Bildredaktion Karen Cordes, VCS, Bern Grafik Viktor Näf, Atelier Viktor Näf, Bern Fotos Marianne Brunner, VCS, Bern. Karen Cordes, VCS, Bern. Gabriela Feldmann, Wabern. Urs Michel, Planum, Zürich. Patrick Lüthy, Fotoagentur, Olten. Alain Rouiller, ATE, Genève. Michael Rytz, VCS, Bern. Ville de Genève. VCS 2002 Weiterverwendung unter Quellenverweis erwünscht unter Quellenverweis erwünscht Seite 5

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