Gesetzliche Regelungen: Krankenhaushygiene
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- Gerburg Beck
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1 Gesetzliche Regelungen: Krankenhaushygiene
2 Krankenhaushygiene = Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Krankenhaus Fußpflege Ambulanter OP Rettungsdienst Krankentransport Infektionen treten im Zusammenhang der Behandlung auf Arztpraxis Logopädie, Ergotherapie Altenheim Krankengymnastik Ambulante Pflege Health Care Associated Infections
3 Ziel in der Krankenhaushygiene : Vermeidung von nosokomialen Infektionen Definition: nosokomiale Infektionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworben stehen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Einrichtungen bestanden nicht bei der Aufnahme/Kontakt treten nach Aufnahme/Kontakt auf, ggfs. nach Entlassung Nosokomiale Infektionen in Deutschland /anno Tote* Postoperative Wundinfektionen Harnwegsinfektionen Untere Atemwegsinfektionen Primäre Sepsis Andere (13%) Augsburg Regensburg Bayreuth Sonthofen Bamberg *Vergleich ca Verkehrstote
4 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Bericht 2007: Infektionen, die mit medizinischen Einrichtungen assoziiert sind, stellen wahrscheinlich die größte Herausforderung dar, der Europa bei den Infektionskrankheiten gegenübersteht. Dies gilt insbesondere für Infektionen, die durch resistente Mikroorganismen verursacht werden. Nosokomiale Infektionen (NI) in Europa (pro Jahr) ca. 4 Mio Fälle ca direkt darauf zurückzuführende Todesfälle ca. 16 Mio zusätzliche Krankenhausverweiltage ca. 5.5 Mrd. direkte Zusatzkosten (Durchschnitt: 334 pro Tag)
5 Beispiel: Ausbruchsgeschehen in einer Kinik Bakterieninfektion in Passau: Zustand von Frühgeborenem ist ernst Kinderklinik in Passau ist eine Bakterieninfektion (ESBL*) ausgebrochen. 12 Betroffene, 3 mit Symptomen Gesundheitsamt eingeschaltet Warum kommt das Gesundheitsamt? Was sind Mängel? Was sind Ausbrüche? Wo finden sich Standards? Welche Folge hat dies?
6 Regelwerke Infektionsschutzgesetz (IfSG) Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHgV) KRINKO/EU/CDC/SHEA. Medizinprodukte gesetz/-verordnungen Normen: CEN/DIN/VDI Arbeitsschutz; Biostoffverordnung (TRBA 250) Infektions prävention und Krankenhaus hygiene Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geplant: Pflege- und Wohnhygieneverordnung Qualitätsbericht, 5. Soz. Gesetzbuch Trinkwasser verordnung Lebensmittel recht. Arzneimittel gesetz Health Care Associated Infections
7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (2001/2011) Eigenverantwortung! Meldewesen Verhütung & Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Krankenhaushygiene Gemeinschaftseinrichtungen Wasser Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Entschädigung in besonderen Fällen Pressemitteilung Berlin, 8. Juli 2011 Nr. 38 HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, Berlin Berlin TEL +49 (0) FAX +49 (0) INTERNET Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze passiert Bundesrat Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden. In Deutschland ziehen sich jährlich ca bis Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Schätzungsweise zwischen bis von ihnen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle wären durch eine bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der nosokomialen Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel resistent und deshalb schwer zu behandeln sind. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechtere Verordnung von Antibiotika vermeidbar.
8 Rechtsverordnungen der Länder müssen beinhalten..
9 Einrichtungen sicherstellen: Beratung durch Krankenhaushygieniker/in 2. & 3. Versorgungsstufe Vollzeit und Facharzt Bauvorhaben vor Beantragung/Durchführung durch Krankenhaushygieniker bewerten Hygienekommission Hygienefachpersonal muss Patientendaten erhalten/darf Daten erheben. zweijährliche Pflichtfortbildung Sektor-übergreifender Informationsaustausch: Rettungsdienst, Einrichtungen, Ärzte Etablierung von regionalen Netzwerken durch Gesundheitsbehörden
10 Aufgaben des Gesundheitsamtes n. IfSG 16 IfSG: Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde (1)... (2).. Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel betreten Bücher/Unterlagen einsehen Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge anzufertigen Gegenstände zu untersuchen Proben fordern oder entnehmen
11 Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (1) Einrichtungen (Kliniken, Arztpraxen) verpflichtet: Hygienemanagement: hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb Aufzeichnung und Bewertung Präventionsmaßnahmen umsetzen Art und Umfang des
12 Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (2) Krankenhaushygiene & Infektionsprävention (KRINKO) Antiinfektiva, Resistenz und Therapie
13 Juristische Aspekte z.b. Fenger 2007 OLG Düsseldorf: Leitlinien verbindlich. OLG Hamm: Nichtbeachtung von Leitlinien zumindest keine groben Behandlungsfehler.. Missachtung oder fehlende Umsetzung verursacht nicht bereits eine Haftung des Trägers Eine Haftung des Krankenhausträgers für die Infizierung z.b. einer Operationswunde kommt immer dann in Betracht, wenn die Keimübertragung durch die gebotene hygienische Vorsorge hätte verhindert werden können. Infektion plus fehlende Umsetzung Haftung Deshalb kann jedem Krankenhausträger nur dringend angeraten werden, die Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle des RKI umzusetzen. Aber der aktuelle Stand des Wissens muss vom Arzt berücksichtigt werden!
14 KRINKO-Empfehlungen Berücksichtigen Art der Einrichtung Patienten ökonomische Aspekte ökologische Aspekte Abweichung grundsätzlich möglich!! Bedingungen für Alternativen: nicht niedrigeres Schutzniveau für Patient und medizinisches Personal führen. Abweichung von der Empfehlung fachlich begründen! Empfehlenswert schriftliche Dokumentation
15
16 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen 4x Bekämpfung und Kontrolle 5x Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie 8x Hygienemanagement 2x Betriebsorganisation in speziellen Bereichen 9x Reinigung, Desinfektion, Sterilisation 3x Lebensmittel, Wasser, Luft 2x Abfallbeseitigung 1x Zahnmedizin 1x
17 Kategorien d. Empfehlungen I-IV 2010 Ia hochwertige Reviews/ Studien Ib klinischepi. Studien/ theoretisch plausibel II Hinweise aus Studien/ theoretisch nachvollziehbar III unzureichende Evidenz/ Widersprüche Entwurf der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller Kontamination muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. Genotypisierung bei Va Ausbruch räumlich getrennt können Zimmer verlassen, Händedesinfektion ob Dekolonisierung von Personal Voraussetzung für die Patientenbetreuung ist, ist eine ungelöste Frage IV Basis: allg. Rechtsvorschriften 23 Absatz 8, 10. Vorgaben HygV Länder 17
18 Kategorisierung der KRINKO-Empfehlungen Beispiele (alt): IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller Kontamination muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. IB: Patienten mit MRSA müssen räumlich getrennt untergebracht werden. II: MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zur Sanierung keine Patienten behandeln. III: Hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen.
19 Hygienemanagement: Hygienekommission/Hygieneteam n. KRINKO Empfehlung
20 Qualifikationen und Aufgaben des Hygienebeauftragten Arztes n. KRINKO
21 Qualifikationen und Aufgaben des Hygienebeauftragten Arztes n. KRINKO Qualifikation 40-stündige Fortbildung Stellung fachliche Zusammenarbeit mit dem/der Krankenhaushygieniker schriftlich festzulegen. Rahmenbedingungen Umfang der Freistellung zur Erfüllung der definierten zusätzlichen Aufgaben vertraglich zu fixieren. Bedarf jedes Krankenhaus mindestens ein hygienebeauftragter Arzt Behandlungszentren mit mehreren organisatorisch getrennten Abteilungen mit speziellem Risikoprofil: jede Fachabteilung einen Weiterqualifikation: Struk Curr FB Krankenhaushygiene
22 Surveillance von nosokomialen Infektionen (NI) verpflichtend nach dem Infektionsschutzgesetz 1. Aufzeichnen von Infektionszahlen 2. Bewerten von Infektionsraten Intern im Zeitvergleich Extern Benchmarking zu nationalen Zahlen z.b. KISS 3. Präventionsmaßnahmen umsetzen Dokumentation!
23 Beispiel für die Erfassung von postoperative Wundinfektionen 1. Aufzeichnen Berechnung von Infektionsraten
24 Bsp für die Bewertung postoperativer Wundinfektionen 2. Bewerten Trends der kumulativen Inzidenz von postoperativen Wundinfektionen für Hüftendoprothesen nach Ländern Quelle: ECDC Annual Epidemiological Report Präventionsmaßnahmenableiten /umsetzen/dokumentieren
25 Ausbruchsmanagement n. KRINKO Feststellen eines Auslöseereignisses Auffällige Infektions- (Übertragungs?) ereignisse: Fallhäufungen/Einzelne Beurteilung Ausbruchmanagement-Team?? Bestätigung eines Ausbruches?? - ggf. Meldung Gesundheitsamt ( 6IfSGAbs. 3) - erste krankenhaushygienische Ortsbegehung Festlegung akuter Handlungsbedarf und Schadensbegrenzung mit Festlegung von ersten Interventionsmaßnahmen Ursachenfindung Ermittlung der Infektionsquelle/-ursache ggf. Einbeziehung weiterer Experten ggf. Risikokommunikation detaillierte krankenhaus-hygienische Ortsbegehung Analyse von Handlungsabläufen, Umgebungsuntersuchungen (Sammlung und Typisierung) Epidemiologie (deskriptiv, analytisch, interventionell) Bewertung Festlegung gezielter (ursächlicher) Interventionsmaßnahmen Abschluss des Ausbruch Managements - Festlegung absichernder Maßnahmen - Abschließende Evaluierung, Defizitanalyse - Festlegung von Präventionsstrategien Abschließende Dokumentation
26 Weitere Empfehlungen: Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene
27 Nosokomiale Infektionen nicht immer zu vermeiden, aber dabei könnten zahlreiche Infektionen (20 bis 30 Prozent laut Experten) vermieden werden, wenn die Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen konsequenter verwirklicht, sektorenübergreifende Präventionsmaßnahmen berücksichtigt, Antibiotika mit größerer Sorgfalt verwendet und die Entstehung resistenter Keime vermieden würden d&shelf_index=1
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