Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

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1 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Inhaltsübersicht Vorbemerkungen Seite I - VII Übersicht 1 Steuerquoten im internationalen Vergleich Übersicht 2 Abgabenquoten im internationalen Vergleich Grafik I Steuer- und Abgabenquoten Übersicht 3 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung Grafik II Körperschaftsteuersätze Übersicht 4 Unternehmensteuern 2004 im internationalen Vergleich (nominal) 8 Grafik III Unternehmensteuersätze 2004 (nominal) 10 Übersicht 5 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften Übersicht 6 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften Grafik IV Einkommensteuerspitzensätze Übersicht 7 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2004 Ansässige 17 Übersicht 8 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2004 Nichtansässige 19 Übersicht 9 Höchstsätze auf private Zinserträge 2004 Ansässige 21 Übersicht 10 Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern Grafik V Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern Übersicht 11 Grafik VI Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben Übersicht 12 Gesamtbelastung von Lohnkosten Grafik VII Gesamtbelastung von Lohnkosten Übersicht 13 Vermögensteuern 2004 für natürliche und juristische Personen 29 Übersicht 14 Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten 31 Grafik VIII Allgemeine Umsatzsteuersätze 2004 in der EU 32 Übersicht 15 Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden 33 Anhang Umrechnungskurse der Landeswährungen 34

2 I Vorbemerkungen Diese Neuauflage der Broschüre Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, die das Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland im Bundesamt für Finanzen im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen erstellt hat, enthält Grundinformationen zu Daten im In- und Ausland, die für die steuer- und finanzpolitische Diskussion von Wichtigkeit sind. Derartige Vergleiche können bei isolierter Betrachtungsweise zu falschen Schlußfolgerungen führen, da sie nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit berücksichtigen. Dennoch sind sie von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Entscheidungen in Politik und Wirtschaft. Sie bedürfen daher sorgfältiger Interpretation. Die erarbeiteten Vergleiche erstrecken sich grundsätzlich auf alle EU-Staaten und einige andere wichtige Industriestaaten (insbesondere die USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen). Die Übersicht 1 Steuerquoten im internationalen Vergleich 1970 (2003) enthält einen Vergleich über die Belastung der Volkswirtschaften mit Steuern (sog. Steuerquoten). Da die in den Vergleich einbezogenen Länder ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme im unterschiedlichen Ausmaß über eigenständige Beiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren, wird diese Übersicht zur besseren Vergleichbarkeit wegen durch Übersicht 2 Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1970 (2003) ergänzt. Die Abgabenquote in diesem Sinne stellt die Belastung einer Volkswirtschaft mit Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung dar. Die Grafik I enthält beide Quoten in einer anschaulichen Darstellung. Die diesen Vergleichen zu Grunde liegenden Daten beruhen auf Berechnungen der OECD. Es zeigt sich, dass insbesondere in den skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien und Österreich die Abgabenquoten vergleichsweise hoch sind, während Nordamerika (USA, Kanada), aber auch Japan, Irland und die Schweiz vergleichsweise niedrige Abgabenquoten aufweisen. Es zeigt sich weiter, dass in einem solchen internationalen Vergleich die deutsche Steuerquote vergleichsweise niedrig ist, während bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge ( Abgabenquote ) Deutschland aber eine mittlere Position einnimmt. Es sei hier darauf hingewiesen, dass hohe Abgabenquoten meist gut ausgebaute Sozial- und Altersversicherungssysteme finanzieren, für die ansonsten private Mittel aufgewandt werden müßten. Die Übersicht 3 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2004 gibt Informationen zur derzeitigen Höhe der staatlichen Körperschaftsteuertarife sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Diese Entlastungen dienen dazu,

3 II Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder zumindest abzumildern; fast alle Staaten haben inzwischen entsprechende Systeme eingeführt. Nur noch Irland und die Schweiz sind Staaten ohne Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners ( Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung ), haben als Ausgleich aber vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Durch den Eintritt neuer Staaten hat sich in der EU der Kreis der Staaten vergrößert, die ausgeschüttete Gewinne nur bei der Gesellschaft besteuern, so dass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (neben Griechenland jetzt auch Estland, Lettland und Zypern). Zum gleichen Ergebnis kommen aber auch Finnland, Norwegen und Malta, wo die Körperschaftsteuer auf die ausgeschütteten Gewinne dem Einkommensteuersatz auf die Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Der in den letzten beiden Jahrzehnten zu beobachtende Trend zur Senkung der (nominalen) Körperschaftsteuersätze hält weiter an. So haben im Jahr 2004 folgende Staaten ihre Körperschaftsteuertarife herabgesetzt: - Italien von 34% auf 33% (bei gleichzeitiger Systemumstellung von einem Vollanrechnungssystem zu einem klassischen System mit Tarifermäßigung beim Anteilseigner), - Kanada (Bundessteuer) von 24,12% auf 22,12%, - Lettland von 19% auf 15%, - Polen von 27% auf 19%, - Portugal von 30% auf 25%, - Slowakei von 25% auf 19%, - die Tschechische Republik von 31% auf 28%, - Ungarn von 18% auf 16%. In Deutschland ist der Körperschaftsteuertarif wieder auf 25% gesunken; er war zur Finanzierung der Kosten einer Flutkatastrophe, auf das Jahr 2003 befristet, auf 26,5% angehoben worden. Zypern besteuert ab 2004 Dividendenerträge beim Anteilseigner nicht mehr. Für die nächsten Jahre sind weitere Tarifabsenkungen, z.t. im Rahmen von Steuerreformen, angekündigt oder schon gesetzlich vorgesehen, so in

4 III - Estland von 26% auf 24% (2005), 22% (2006) und 20% (2007), - Finnland von 29% auf 26% (2005), - den Niederlanden von 34,5% auf 29% (2007), - Österreich von 34% auf 25% (2005), - der Tschechischen Republik von 28% auf 26% (2005) und 24% (2006), - Zypern von 15% auf 10%. Die zur Zeit geltenden Körperschaftsteuertarife sind in der Grafik II nochmals anschaulich dargestellt. Die Übersicht 3 enthält nur die staatlichen Körperschaftsteuern, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen und von Steuern der Unterverbände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.). In mehreren Ländern erheben aber neben dem Staat noch diese Unterverbände eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z.b. in Deutschland die Gewerbesteuer, hinzu kommen vielfach Zuschläge und Ähnliches des Staates und/oder der Gebietskörperschaften, die noch nicht in dieser Übersicht berücksichtigt sind. Die Tarife aller dieser Unternehmenssteuern zusammen, die vom Gewinn als Bemessungsgrundlage ausgehen, sind in der Übersicht 4 Unternehmenssteuern 2004 im internationalen Vergleich zusammengestellt und in der Grafik III grafisch umgesetzt. Die beiden nächsten Übersichten enthalten Informationen zu den nationalen Einkommensteuertarifen. In der Übersicht 5 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2004 sind die tariflichen Eingangssätze und die persönlichen Entlastungen durch auf die Person bezogene Steuerabsetzbeträge, Grundfreibeträge und sog. Nullzonen im Tarif dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass auch hier die meisten Staaten die Steuerbelastung im Eingangsbereich des Tarifs gesenkt haben, und zwar durch - eine Absenkung der Eingangstarife (besonders ausgeprägt in Deutschland von 19,9% auf 16%; im Jahr 2005 sogar auf 15%), - die Verbreiterung der Einkommensstufen, für die die Tarifeingangssätze gelten (vielfach infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Inflationsanpassung, wie z.b. in Belgien, Dänemark, Portugal, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich), - die Erhöhung der Nullzone im Tarif bzw. des Grundfreibetrags oder - durch eine Kombination dieser Maßnahmen.

5 IV Auch hierbei muss berücksichtigt werden, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifeingangssätzen, die zudem vielfach schon bei mittleren Einkommen einsetzen, die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z.b. in den skandinavischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit. Die Übersicht 6 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2004 enthält die höchstmöglichen Einkommensteuersätze. Auch hierbei haben viele Staaten Tarifsenkungen vorgenommen, Erhöhungen gibt es bis auf den hier in den Vergleich einbezogenen US-Einzelstaat New York - nirgendwo. Im Vergleich zu 2003 sind die Spitzensteuersätze abgesenkt worden in - Belgien von 56,42 % auf 54,0%, - Deutschland von 51,17% auf 47,48% (im Jahr 2005 sogar auf 44,31%), - Finnland von 52,8% auf 52,2%, - Frankreich 57,58% auf 56,09%, - der Slowakei von 38% auf 19%, - der Tschechischen Republik von 35% auf 32%, - Ungarn von 40% auf 38%. In der Grafik IV sind diese Einkommensteuerspitzensätze 2004 im internationalen Vergleich nochmals anschaulich dargestellt. In den meisten Staaten sind die hier dargestellten Einkommensteuertarife im Sinne der sog. progressiven Teilmengenstaffelung aufgebaut, bei der der Steuersatz auf die einzelne Teilmenge des gesamten zu versteuernden Einkommens mit wachsendem Einkommen steigt (vielfach auch Stufentarife oder Scheibentarife genannt). Außerdem gibt es oft neben diesen hier dargestellten Sätzen aber noch weitere Steuertarife, so z.b. Quellensteuern mit Abgeltungscharakter auf Kapitaleinkünfte. Schweden, Norwegen und Finnland haben daraus ein besonders Konzept entwickelt. Diese Staaten teilen den Gewinn des Einzelunternehmers und des Gesellschafters einer Personengesellschaft auf: der Teil des Gewinns, der der Verzinsung des eingesetzten Kapitals entspricht (Zinsanteil), gilt als Kapitaleinkommen und wird mit einem niedrigen proportionalen Tarif besteuert, der andere Teil gilt als Arbeitseinkommen, das einem höheren progressiven Tarif unterliegt (sog. duale Einkommensteuer). Die allgemeinen Einkommensteuertarife (also insbesondere die Tarife auf Arbeitseinkünfte) bestehen ansonsten vielfach aus wenigen, im Extremfall aus nur zwei Stufen (z.b. in Irland und Schweden).

6 V Mehrere neue EU-Staaten haben aber Einkommensteuertarife in Form nur eines einzigen Proportionalsatzes, so Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Die Übersicht 7 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2004 Ansässige gibt an, ob es in den hier betrachteten Staaten Kapitalertragsteuern mit oder ohne Abgeltungscharakter und mit oder ohne Kontrollsystem (Kontrollmitteilungen) der Kreditinstitute an die Finanzverwaltung gibt; diese bezieht sich auf ansässige Steuerpflichtige. Die entsprechenden Informationen im Fall von nichtansässigen Empfängern der Kapitalerträge liefert die Übersicht 8 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2004 Nichtansässige. Es fällt auf, dass bei nichtansässigen Empfängern von Zinserträgen nur selten Kapitalertragsteuer erhoben wird; außerdem sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, die meistens keine Quellensteuern auf Zinserträge vorsehen. Unberücksichtigt bleibt in dieser Übersicht 8, ob im Wohnsitzstaat eines Zinsempfängers ein entsprechender Zinsertrag aus dem Ausland überhaupt steuerlich erfasst wird, und wenn ja wie hoch der Einkommensteuersatz darauf ist. Durch die verschiedenen Konzepte, die letztlich schon im Einkommensbegriff begründet sind, kommt es zu einer höchst unterschiedlichen Steuerbelastung auf die Zinserträge Ansässiger im internationalen Vergleich. Die Übersicht 9 Höchstsätze auf private Zinserträge 2004 Ansässige bringt dies klar zum Ausdruck. Es fällt auf, dass mehrere Beitrittsstaaten Zinserträge Privater generell oder in bestimmten Fällen steuerfrei lassen (Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn und Zypern), während ansonsten der Steuersatz von 15% bis 59% reicht. Die Niederlande haben statt einer allgemeinen Einkommensteuer (mit einem Einheitstarif auf die Gesamtheit aller Einkünfte) ein Schedulensteuersystem (mit unterschiedlichen Tarifen auf die einzelnen Einkunftsarten), wobei alle Kapitalerträge, darunter auch Zinsen, nicht mit ihrem wirklichen Ertrag, sondern mit einem fiktiven Ertrag von 4% des durchschnittlichen Vermögensbestands angesetzt und dann mit einem Proportionaltarif von 30% besteuert werden. Alle diese Tarife sind Nominaltarife, bei denen Unterschiede in der steuerlichen Bemessungsgrundlage unberücksichtigt bleiben. Effektive Steuerbelastungsvergleiche, die zumindest wesentliche Aspekte in dieser Hinsicht berücksichtigen, sind nur schwer zu erstellen. In den meisten Fällen ist dies nur für den einzelnen Fall, d.h. nur anhand von Modellberechnungen möglich, so dass die Ergebnisse von den gewählten Prämissen abhängen. Für Unternehmenssteuerbelastungsvergleiche gibt es mehrere wissenschaftlich anerkannte Verfahren, die wie beispielsweise die Berechnungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirt-

7 VI schaftlichen Entwicklung auf den investitionstheoretischen Modellen von King/Fullerton bzw. von Devereux/Griffith oder auf finanzplangestützten Unternehmensmodellen, wie z.b. auf dem vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim entwickelten European Tax Analyzer, basieren. Für Arbeitnehmer in verschiedenen alternativen Familienverhältnissen und Einkommensgruppen veröffentlicht die OECD regelmäßig eine international vergleichende Untersuchung, deren jüngste Ergebnisse in den Übersichten 10 bis 12 vorgestellt werden. Die Übersicht 10 Einkommen-/ Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2003 (in v.h. des Bruttoarbeitslohns) enthält die Belastung des durchschnittlichen Bruttoarbeitslohns eines Arbeitnehmers in der verarbeitenden Industrie in alternativen Familienverhältnissen [Alleinstehender, verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern, verheiratete Doppelverdiener (Ehepaar) mit zwei Kindern] nur durch die Lohn- oder Einkommensteuer. In der Grafik V werden die Ergebnisse nochmals anschaulich dargestellt. Auch bei einem solchen Vergleich hängt das Ergebnis stark von den Prämissen und der Vergleichsmethode ab (z.b. Verrechnung von Kindergeld mit der Steuerschuld, wie in Deutschland, oder mit den Sozialabgaben, wie in anderen Staaten). Der besseren Vergleichbarkeit wegen wird diese Übersicht 10 in der Übersicht 11 Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2003 (in v.h. des Bruttoarbeitslohns) um die Sozialabgaben erweitert; die Ergebnisse sind in der Grafik VI anschaulich umgesetzt. In der Übersicht 12 Gesamtbelastung von Lohnkosten 2003 (in v.h. der Lohnkosten) und der dazu gehörenden Grafik VII werden auch die Arbeitgeberanteile in den Vergleich mit einbezogen. Die Übersicht 13 Vermögensteuern 2004 für natürliche und juristische Personen enthält einen Vergleich der Vermögensteuern für die wenigen Staaten, die solche Steuern noch erheben; verglichen mit dem Vorjahr haben sich nur wenige Änderungen ergeben. Die Übersicht 14 Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten (Stand: 1. Juli 2004) ist ein internationaler Vergleich der Umsatzsteuersätze in allen EU-Staaten und anderen wichtigen Staaten. Alle diese Staaten haben inzwischen das Mehrwertsteuersystem eingeführt, bis auf einige kanadische Provinzen, die ihre Umsatzsteuern noch als Einzelhandelsumsatzsteuern nach US- Vorbild erheben. Malta ist in dieser Übersicht der einzige Staat, der den allgemeinen Umsatzsteuersatz zur Finanzierung von Senkungen bei den direkten Steuern erhöht hat (von bisher 15% auf jetzt 18%). Die Tschechische Republik und die Slowakei haben den allgemeinen

8 VII Umsatzsteuersatz sogar gesenkt (in beiden Staaten beträgt er jetzt 19%). Die Grafik VIII ist eine Darstellung der allgemeinen Umsatzsteuersätze 2004 in den Staaten der EU. Es zeigt sich, dass der deutsche allgemeine Umsatzsteuersatz in der EU einer der niedrigsten ist. Mit der Übersicht 15 Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden (sales and use taxes, Einzelhandelsumsatzsteuern) Stand: 1. August 2004 werden die Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden gegenübergestellt. Auf Bundesebene gibt es in den USA keine allgemeine Umsatzsteuer. Statt dessen erheben dort die Einzelstaaten (bis auf einige Ausnahmen) sowie die größeren Gemeinden eigene Umsatzsteuern nach eigenen Gesetzen bei der Abgabe von Gütern und gelegentlich auch Dienstleistungen an den Endverbraucher, einen Vorsteuerabzug im europäischen Sinne gibt es dabei nicht. Diese sales and use taxes sind nur in Einzelfällen (und dann auch nur rudimentär) aufeinander abgestimmt und werfen daher erhebliche Probleme im zwischenstaatlichen US-Handel auf, so im Versandhandel und bei Lieferungen aus einem US-Einzelstaat direkt an den Endverbraucher in einem anderen Einzelstaat. Der Anhang enthält die in den bisherigen Übersichten bei Währungsumrechnungen verwendeten Wechselkurse nationaler Währungen in Euro. Dr. Ingo Müssener im Bundesamt für Finanzen

9 Übersicht 1 Steuerquoten im internationalen Vergleich 1) Land Steuern in vh des BIP ) Deutschland 3) 22,5 24,6 22,3 23,3 23,0 21,5 21,5 Belgien 24,8 30,2 28,8 30,1 31,6 31,7 31,3 Dänemark 37,7 43,2 45,7 47,8 47,3 47,2 47,3 Finnland 29,1 27,8 33,0 31,8 35,9 33,7 32,9 Frankreich 21,7 23,3 24,0 25,3 29,0 27,7 27,5 Griechenland 15,7 16,2 20,5 21,9 26,4 24,1 - Irland 26,4 26,9 28,5 28,1 27,9 24,1 25,5 Italien 16,2 18,9 26,1 28,2 30,8 30,1 30,5 Japan 15,2 18,0 21,4 17,7 17,2 15,9 - Kanada 27,8 27,7 31,5 30,6 30,8 28,7 28,7 Luxemburg 19,1 29,1 29,7 31,1 30,3 30,6 30,1 Niederlande 23,1 27,0 26,9 24,4 25,2 25,3 24,7 Norwegen 28,9 33,5 30,6 31,5 34,3 33,6 34,0 Österreich 25,8 27,5 27,2 26,5 28,6 29,4 28,4 Polen ,8 23,0 23,1 - Portugal 14,7 17,0 21,3 23,5 25,5 24,7 - Schweden 32,8 33,6 38,7 35,1 39,0 35,1 36,1 Schweiz 16,7 19,5 19,9 20,3 23,1 22,5 22,2 Slowakei ,0 18,8 - Spanien 10,2 11,9 21,4 21,0 22,9 23,0 23,2 Tschechien ,4 21,8 22,0 22,6 Ungarn ,3 27,6 26,7 - Vereinigtes Königreich 31,9 29,3 30,3 28,8 31,1 29,7 28,9 Vereinigte Staaten 22,7 20,6 20,5 20,9 23,0 19,6 18,6 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik (vgl. für Deutschland hierzu Monatsbericht 09/2004 des BMF, S. 106) 2) vorläufig 3) nur alte Bundesländer Quelle: OECD-Revenue Statistics , Paris

10 Übersicht 2 Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1) Land Steuern und Sozialabgaben in vh des BIP ) Deutschland 3) 32,3 37,5 35,7 38,2 37,8 36,0 36,2 Belgien 34,8 42,4 43,2 44,8 45,7 46,4 45,8 Dänemark 39,2 43,9 47,1 49,4 49,6 48,9 49,0 Finnland 32,0 36,2 44,3 46,0 48,0 45,9 44,9 Frankreich 34,1 40,6 43,0 43,9 45,2 44,0 44,2 Griechenland 22,4 24,2 29,3 32,4 38,2 35,9 - Irland 28,8 31,4 33,5 32,8 32,2 28,4 30,0 Italien 26,1 30,4 38,9 41,2 43,2 42,6 43,4 Japan 19,6 25,3 30,2 27,8 27,1 25,8 - Kanada 30,8 30,9 35,9 35,6 35,6 33,9 33,9 Luxemburg 26,8 40,8 40,8 42,3 40,2 41,8 41,6 Niederlande 35,6 43,6 42,9 41,9 41,2 39,2 38,8 Norwegen 34,4 42,5 41,5 41,1 43,2 43,5 43,9 Österreich 34,6 39,8 40,4 41,6 43,4 44,0 43,0 Polen ,0 32,5 32,6 - Portugal 19,4 24,1 29,2 33,6 36,4 33,9 - Schweden 38,5 47,3 53,2 48,5 53,8 50,2 50,8 Schweiz 21,8 28,0 26,0 27,8 30,5 30,3 29,8 Slowakei ,0 33,1 - Spanien 16,3 23,1 33,2 32,8 35,2 35,6 35,8 Tschechien ,8 39,0 39,3 39,9 Ungarn ,4 39,0 38,3 - Vereinigtes Königreich 37,0 35,2 36,5 35,0 37,4 35,8 35,3 Vereinigte Staaten 27,0 26,4 27,3 27,9 29,9 26,4 25,4 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik (vgl. für Deutschland hierzu Monatsbericht 09/2004 des BMF, S. 106) 2) Vorläufig 3) nur alte Bundesländer Quelle: OECD-Revenue Statistics , Paris

11 Grafik I Steuer- und Abgabenquoten 2003 Vereinigte Staaten 18,6 25,4 Japan * Schweiz 15,9 22,2 25,8 29,8 Steuerqoute Abgabenquote Irland 25,5 30,0 Polen * 23,1 32,6 Slowakei * 18,8 33,1 Kanada 28,7 33,9 Portugal * 24,7 33,9 Vereinigtes Königreich 28,9 35,3 Spanien Griechenland * Deutschland 21,5 23,2 24,1 35,8 35,9 36,2 Ungarn * Niederlande Tschechien 22,6 24,7 26,7 38,3 38,8 39,9 Luxemburg Österreich Italien 28,4 30,1 30,5 41,6 43,0 43,4 Norwegen 34,0 43,9 Frankreich 27,5 44,2 Finnland Belgien Dänemark 31,3 32,9 44,9 45,8 47,3 49,0 Schweden 36,1 50,8 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 in Prozent * Stand 2002 Quelle: OECD-Revenue Statistics , Paris

12 Übersicht 3 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2004 Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Belgien 34 v.h. Auf Einkommen über ; ansonsten Eingangsteilmengentarif 24,25 v.h., 31 v.h. und 34,5 v.h.; 33 v.h. normaler Steuersatz, zuzüglich "Krisenzuschlag" 3 v.h. des Steuerbetrags Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.h. oder Option für Steuerveranlagung Dänemark 30 v.h. Kapitalertragsteuer 28 v.h. auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis DKK definitiv ohne Optionsmöglichkeit; bei höheren Dividendeneinkünften 43 v.h., unter Anrechnung der KapESt Deutschland 25 v.h. Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 v.h. des Steuerbetrags. 50 v.h. der Dividende steuerfrei Italien 33 v.h Ohne 4,25 v.h. lokale Steuer, deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!) Definitive Kapitalertragsteuer 12,5 v.h. (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen 40 v.h. der Dividende der progressiven Einkommensteuer) Litauen 15 v.h. 13 v. H. für Kleinunternehmen Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.h. Luxemburg 22 v.h. Ohne Zuschlag 4 v.h. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds; Ermäßigter Satz 20 v.h. mit Grenzberichtigung bis Einkommen 50 v.h. der Dividende steuerfrei Niederlande 34,5 v.h. 29 v.h. auf Gewinnteile bis Einkommensteuersatz 25 v.h. auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen (ab 5 v.h.); ansonsten nur Pauschalbesteuerung beim Anteilseigner Österreich 34 v.h. Sondersatz 25 v.h. auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.h. oder Ermäßigung der Einkommensteuer auf Ausschüttungen um die Hälfte beim Anteilseigner Polen 19 v.h. Definitive Kapitalertragsteuer 19 v.h. Portugal 25 v.h. Ohne Gemeindezuschlag bis 10 v.h. der Steuer; ermäßigter Steuersatz von 20 v.h. für bestimmte Gesellschaften mit einem jährlichen Gesamtumsatz unter ,37 und weiteren Voraussetzungen 50 v.h. der Dividende steuerfrei Schweden 28 v.h. Pauschaleinkommensteuersatz 30 v.h. auf Dividenden; keine Option für Steuerveranlagung möglich Slowakei 19 v.h. Definitive Kapitalertragsteuer 19 v.h. Slowenien 25 v.h. 40 v.h. der Bruttodividende (Dividende + Körperschaftsteuer) sind steuerfrei 60 v. H. der Bruttodividende werden mit 25 v.h. besteuert 4

13 Übersicht 3 Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Körperschaftsteuer Standardsatz (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Tschechien 28 v.h. 50 v.h. der Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen sind auf die eigene Körperschaftsteuer anrechenbar Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) 15 v.h. definitive Kapitalertragsteuer Ungarn 16 v.h. 30 v.h. der Dividenden werden mit 20 v.h. und 70 v.h. der Dividenden mit 35 v.h. besteuert USA 35 v.h. Corporation Income Tax des Bundes 35 v.h. mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von $ auslaufen; Einkommensteuersatz 15 v.h. auf Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Irland 12,5 v.h. Gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 v.h.; 20 v.h. für Veräußerungsgewinne; 10 v.h. für Herstellerbetriebe (auslaufend bis 2010); 10 v.h. für SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend bis 2005) Schweiz 8,5 v.h Vollanrechnungssysteme Finnland 29 v.h. Vollanrechnung mit 29/71 der Dividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner Malta 35 v.h. Vollanrechnung mit 53,85 v.h. der Nettodividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Norwegen 28 v.h. Vollanrechnung mit 7/18 der Dividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner 5

14 Übersicht 3 Staaten Teilanrechnungssysteme Körperschaftsteuer Standardsatz (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Frankreich 33,3 v.h. ohne Zuschlag 3 v.h. des Steuerbetrags (= 34,33 v.h.) und Sozialzuschlag 3,3 v.h. der normalen Körperschaftsteuer für größere Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. Umsatz (Steuersatz insgesamt 35,43 v.h. für größere Unternehmen) Anrechnung mit 50 v.h. der Ausschüttung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Japan 30 v.h. Anrechnung von 6,4 v.h. bis 12,8 v.h. der Ausschüttung; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Kanada 22,1 v.h. Anrechnung mit 13,33 v.h. der Bruttodividende auf die Einkommensteuer des Bundes und 21,34 v.h auf die Einkommensteuer der Provinz; Erfassung der um 25 v.h. erhöhten Bardividende im Einkommen des Anteilseigners Spanien 35 v.h. Für Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 6 Mio. ermäßigt sich der Satz auf 30 v.h. auf die ersten ,81 des Gewinns. Mehrere Sondersätze Vereinigtes Königreich 30 v. H. 0 v.h. auf Einkommen bis ; Grenzberichtigung von bis Einkommen, darüber 19 v.h. auf Einkommen bis ; Grenzberichtigung von bis Einkommen, darüber 30 v.h. Anrechnung mit 40 v.h. der Ausschüttung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Anrechnung mit 1/9 der Dividende, Einkommensteuersatz 10 v.h. (niedrige Einkommen) oder 32,5 v.h. (höhere Einkommen) auf Dividenden einschl. Steueranrechnungsbetrag Steuerbefreiungssysteme Estland 0 v.h. 26 v.h. Gewinnausschüttungsteuer; 0 v.h. bei Thesaurierung Griechenland 35 v.h. 25 v.h. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind, und für Gesellschaften, die Investitionen von mehr als 30 Mill. Euro tätigen (beschränkt auf 10 Jahre); 35 v.h. für Aktiengesellschaften (Anonymos Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute keine Besteuerung beim Anteilseigner keine Besteuerung beim Anteilseigner Lettland 15 v.h. keine Besteuerung beim Anteilseigner Zypern 15 v.h. 10 v.h. auf Gewinne bis 1 Mio. CYP; 25 v.h. für öffentliche Körperschaften keine Besteuerung beim Anteilseigner; jedoch Verteidigungsabgabe von 15 v.h. 6

15 Grafik II Körperschaftsteuersätze Standardsätze (ohne Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) Estland Schweiz Irland Lettland Litauen Zypern Ungarn Polen Slowakei Luxemburg Kanada Deutschland Portugal Slowenien Norwegen Schweden Tschechien Finnland Dänemark Japan Vereinigtes Königreich Italien Frankreich Belgien Österreich Niederlande Griechenland Malta Spanien USA 0 8,5 12, , , , in Prozent 7

16 Übersicht 4 Unternehmenssteuern 2004 im internationalen Vergleich (nominal) Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Prozent, Anfang 2004 (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Zentralstaat Gebietskörperschaften Zusammen EU-Staaten Belgien 1) Dänemark Deutschland 26,4 2) 16,7 3) 38,7 Estland 0 4) 0 Finnland Frankreich 1) 35,4 35,4 Griechenland 35 5) 35 5) Irland 12,5 6) 12,5 6) Italien 33 (4,3) 7) 33 (37,3) Lettland Litauen 1) Luxemburg 1) 22,9 7,5 3) 30,4 Malta Niederlande 1) 34,5 34,5 Österreich 34 8) 34 Polen Portugal (Lissabon) 1) 25 2,5 9) 27,5 Schweden Slowakei Slowenien Spanien 35 10) 35 Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich 1) Zypern 1) Andere Staaten Japan 1) 30 13,5 11) 40,9 Kanada (Ontario) 22,1 14/12 12) 36,1/34,1 Norwegen Schweiz (Zürich) 8,5 9,3 23,3 13) 14) 16,4 29,2 15) USA (New York) 1) 35 7,5 16) 39,9 8

17 Übersicht 4 Anmerkungen: 1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze an 2) inklusive 5,5 v.h. Solidaritätszuschlag 3) Gewerbesteuer (hier pauschaler Ansatz); anrechenbar auf die Körperschaftsteuer 4) Im Thesaurierungsfall; ansonsten Gewinnausschüttungsteuer 26 v.h. (bzw 35,14 v.h. der Nettodividende) 5) 25 v.h. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind und für Gesellschaften, die Investitionen von mehr als 30 Mill. Euro tätigen (beschränkt auf 10 Jahre); 35 v.h. für Aktiengesellschaften (Anonymos Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute 6) 10 v.h. ermäßigter Steuersatz für Herstellerbetriebe und SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend) 7) Standardsatz; Bemessungsgrundlage ist anders als bei Staatssteuer die Wertschöpfung", nicht der Gewinn" 8) 25 v.h. auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht 9) Gemeindezuschlag (hier: Lissabon 10 v.h.) auf die Steuer des Zentralstaats 10) mehrere Sondersätze möglich 11) Einschließlich bei Steuer des Zentralstaats abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 9,6 v.h.) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert) 12) Ermäßigter Steuersatz z.b. auf Herstellerbetriebe oder Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen 13) Absetzbar bei der Steuerberechnung des Zentralstaats 14) Nach Rendite gestaffelter Tarif 15) Durchschnittssatz etwa 25 v.h. 16) New York City General Corporation Tax i.h.v. 8,85 v.h. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage der Bundessteuer absetzbar) blieb - wegen der beabsichtigten Vergleichbarkeit der durchschnittlichen Belastungen - hier unberücksichtigt Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 9

18 Grafik III Unternehmenssteuersätze 2004 (nominal) (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragssteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Estland Irland Lettland Litauen Zypern Ungarn Polen Slowakei Schweiz (Kanton Zürich)*) Slowenien Portugal 0 12, ,5 Norwegen Schweden Tschechien Finnland Dänemark Vereinigtes Königreich Luxemburg Italien Belgien Österreich Niederlande Griechenland Malta Spanien Frankreich Kanada (Ontario) Deutschland USA (Staat New York) , , ,4 36,1 38,7 39,9 Japan 40, in Prozent * ) Durchschnittssatz 10

19 Übersicht 5 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften ) Staaten EU-Staaten Eingangssatz des Eingangssatz Staat 2) Tarifs reicht bis zu + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge in Landeswährung in 3) Steuerabsetzbetrag in Landeswährung Persönliche Entlastungen in 3) Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in Landeswährung in 3) Belgien Staat 25 v.h. Gemeinden 7,5 v.h. 4) Zuschlag auf Staatssteuer 1,88 v.h. insgesamt 26,88 v.h Dänemark Staat 5,5 v.h DKK DKK 272 Gemeinden 4) 32,6 v.h. insgesamt 38,1 v.h. Deutschland 16 v.h Estland 26 v.h EEK Finnland Staat 11,0 v.h. 5) ) Gemeinden 18,2 v.h. 4)5) insgesamt 29,2 v.h. Frankreich Staat 6,83 v.h Zuschlag Sozialsteuern 8,0 v.h. insgesamt 14,83 v.h. Griechenland 15 v.h ) Irland 20 v.h Italien 8) Staat 23 v.h ) Regionen 1,15 v.h. 9) insgesamt 24,15 v.h. Lettland 25 v.h. 252 LVL 382 Litauen 33 v.h. 11) LTL Luxemburg Staat 8 v.h Zuschlag 2,5 v.h. des Steuerbetrages für Arbeitslosenfonds 0,2 v.h. insgesamt 8,2 v.h. Malta 15 v.h MTL MTL Niederlande 33,4 v.h. 12) Österreich 21 v.h ) Polen 19 v.h PLN ,08 PLN Portugal 12 v.h ,36 219, Schweden Staat 20 v.h. 14) SEK SEK 15) Gemeinden 31,5 v.h 4) 200 SEK SEK 15) Slowakei 19 v.h SKK

20 Übersicht 5 Staaten Eingangssatz des Eingangssatz Staat 2) Tarifs reicht bis zu + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge in Landeswährung in 3) Steuerabsetzbetrag in Landeswährung Persönliche Entlastungen in 3) Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in Landesin 3) währung Slowenien 17 v.h SIT SIT Spanien 15 v.h Tschechien 15 v.h CZK CZK Ungarn 18 v.h HUF HUF 16) Vereinigtes Königreich 10 v.h Zypern 20 v.h CYP CYP Andere Staaten Japan Staat 10 v.h. 3,3 Mio ) Präfekturen 2 v.h. 7 Mio ) Gemeinden 3 v.h. 2 Mio ) Kanada Bund 16 v.h can$ can$ Provinz Ontario 6,05 v.h can$ can$ Schweiz Bund 0,77 v.h sfr sfr (nach Kantonen Kanton und und Gemeinden Gemeinde 4,44 v.h sfr sfr unterschiedlich, hier Kanton/Gemeinde Zürich) USA Bund 10 v.h $ $ 18) 19) Staat New York 4 v.h $ ) Stadt New York 2,907v.H $ ) 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2003 bzw ) Tarifsysteme: bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z.t. Proportionalsätze, z.t. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif) 3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli ) Durchschnittssatz 5) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 29 v.h. 6) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus 7) Freibetrag von für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 8) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.h., deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!) 9) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.h. und 1,4 v.h., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.h. möglich, hier nicht berücksichtigt, da selten 10) Bei geringem Einkommen Steuerabsetzbetrag bei Arbeitnehmern 235 und bei Selbständigen ) Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.h. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.h. auf hohe bzw. 13 v.h. auf niedrige gewerbliche Einkünfte 12) Davon entfallen 32,40 v.h. auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums 13) Grundbetrag, läuft für höhere Einkommen aus. In Abhängigkeit zur Höhe des zu versteuernden Einkommens und den persönlichen Verhältnissen gibt es Erhöhungen und Ermäßigungen 14) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 30 v.h. 15) Freibetrag von SEK (= ) nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von SEK (= ) bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen; 200 SEK ( 22 ) gemeindliche Mindeststeuer 16) Höchstbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, läuft für hohe Einkünfte schrittweise aus 17) Steuerabsetzbetrag: 20 v.h. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens (= ); 15 v.h. der Steuer der Präfekturen und Gemeinden, höchstens (= 298 ) 18) Zuzüglich standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von $ (= ) 19) Maximum; läuft mit steigendem Einkommen aus 20) Aber: standard deduction" $ (= ) Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 12

21 Übersicht 6 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften ) Staaten Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen in 2) EU-Staaten Belgien Staat 50 v.h Gemeinden und Verbände 8,0 v.h. Zuschlag auf Staatssteuer (Durchschnitt) 4,0 v.h. insgesamt 54,0 v.h. Dänemark Plafond (höchstens) 59 v.h. 3) Deutschland 45,0 v.h ,5 v.h. Solidaritätszuschlag 2,48 v.h. insgesamt 47,48 v.h. Estland 26 v.h. 4) 4) Finnland Staat 34 v.h. 5) Gemeinden 18,2 v.h. 5) insgesamt 52,2 v.h Frankreich Staat 48,09 v.h Zuschlag Sozialsteuern insgesamt 8,00 v.h. 56,09 v.h. Griechenland 40 v.h Irland 42 v.h Italien Staat 6) 45 v.h Regionen 7) insgesamt 1,15 v.h. 46,15 v.h. Lettland 25 v.h. 4) 4) 8) 4) 4) Litauen 33 v.h. Luxemburg Staat 38 v.h Zuschlag 2,5 v.h. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds insgesamt 0,95 v.h. 38,95 v.h. 13

22 Übersicht 6 Staaten Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen in 2) Malta 35 v.h MTL Niederlande 52 v.h. 9) Österreich 50 v.h Polen 40 v.h PLN Portugal 40 v.h Schweden Staat 25 v.h. 10) ) SEK Gemeinden 31,5 v.h. 10) 56,5 v.h. 10) SEK Slowakei 19 v.h. 4) 4) Slowenien 50 v.h SIT Spanien. 45 v.h Tschechien 32 v.h CZK Ungarn 38 v.h HUF Vereinigtes Königreich 40 v.h Zypern 30 v.h. 12) CYP Andere Staaten Japan Staat 37 v.h. 18 Mio Präfekturen 3 v.h. 7 Mio Gemeinden 10 v.h. 7 Mio insgesamt 13) 50 v.h. Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschiedlich hier: Ontario) Bund Provinz Ontario 29 v.h. 17,4 v.h can $ can $ insgesamt 46,4 v.h can $ Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich, hier Kanton/Gemeinde Zürich) Bund 11,5 v.h sfr Kanton und Gemeinde 27,56 v.h sfr insgesamt 39,06 v.h sfr USA (nach Einzelstaaten, Gemeinden und Bezirken unterschiedlich, hier Staat und Stadt New York) Bund Staat New York Stadt New York 35 v.h. 7,7 v.h. 14) 4,45 v.h. 14) $ $ $ insgesamt 42,9 v.h $

23 Übersicht 6 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2003 bzw Ohne Sondersteuern auf bestimmte Einkünfte (z.b. Kapitaleinkünfte) 2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli ) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 59 v.h. übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen 4) Der Tarif besteht aus nur einem Proportionalsatz 5) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 29 v.h., nicht der Gemeindesteuer 6) Zuzüglich lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.h. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!) 7) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.h. und 1,4 v.h., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.h. möglich; hier nicht berücksichtigt, da selten 8) Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.h. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.h. auf hohe bzw. 13 v.h. auf niedrige gewerbliche Einkünfte 9) Hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums; 25 v.h. auf Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen. Keine Einkommensteuer i.e.s. auf Kapitaleinkünfte; statt dessen 30 v.h. auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.h. des Reinvermögens 10) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 30 v.h., nicht der Gemeindesteuer 11) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend 12) zuzüglich einer Verteidigungsabgabe von 3 v.h. für alle Einkünfte, ausgenommen 10 v.h für Zinsen und 15 v.h. für Dividenden 13) Steuerabsetzbeträge: 20 v.h. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens (1.865 ); 15 v.h. der Steuer der Präfekturen und Gemeinden, höchstens (298 ) 14) Abzugsfähig bei Bundessteuer Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 15

24 Grafik IV Einkommensteuerspitzensätze 2004 Slowakei Lettland Estland Zypern Tschechien Litauen Malta Ungarn Luxemburg Schweiz (Kanton Zürich) Polen Vereinigtes Königreich Portugal Griechenland Irland USA (New York) Deutschland 2005 Spanien Italien Kanada (Ontario) Deutschland Slowenien Österreich Japan Niederlande Finnland Belgien Frankreich Schweden Dänemark , ,9 44, ,2 46,4 47, , ,1 56, in Prozent 16

25 Übersicht 7 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden ) Ansässige 2) Allgemeine Sätze in v.h. Staaten Zinsen Dividenden EU-Staaten Belgien 15 3) 4) 25 Dänemark 0 5) 28 Deutschland 31,65 6) 7) 21,1 7) Estland 0 0 8) Finnland 29 4) 0 9) Frankreich 25 5) 10) 0 Griechenland 15 4) 11) 0 Irland 20 12) 20 Italien 12,5 4) 13) 12,5 Lettland 0 0 Litauen ) Luxemburg 0 20 Malta 15 4) Niederlande 0 5) 25 Österreich 25 4) 15) 25 Polen 19 4) Portugal 20 17) 15 Schweden 30 4) 5) 30 Slowakei 19 4) Slowenien ) Spanien 15 5) 12) 15 9) Tschechien Ungarn 0 20/35 19) Vereinigtes Königreich 20 5) 0 9) Zypern 0 20) 0 20) Andere Staaten Japan 20 4) 5) 20 Kanada 0 5) 0 Schweiz 35 22) 35 USA 0 5) 0 5) 3) 4) 4) 5) 0 9) 19 4) 19 4) 5) 9) 4) 14) 4) 15) 16) 4) 5) 9) 21) 5) 9) 17

26 Übersicht 7 1) Allgemeine Sätze; ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge 2) Anrechnung auf Einkommensteuer bei Veranlagung, soweit nichts anderes erwähnt 3) Sondersätze von 25 v.h. für bestimmte Zinsen und 15 v.h. für bestimmte Dividenden möglich 4) Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung; ohne Option in Italien (teilweise), Griechenland (teilweise), Finnland (teilweise) und Schweden; in Dänemark für Dividendeneinkünfte bis DKK (= ) keine Option möglich 5) Kontrollmitteilungen 6) 36,93 v.h. auf Zinsen aus Wertpapieren, die der Steuerpflichtige aus einem Tafelgeschäft selbst hält 7) einschließlich Solidaritätszuschlag 8) 26 v.h. Gewinnausschüttungssteuer; 35,14 v.h. der Nettodividende 9) Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners 10) Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht für von der Einkommensteuer befreiende Pauschalbesteuerung optiert wird; mehrere Sondersätze möglich 11) Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.t. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten 12) Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen 13) Sondersatz von 27 v.h. möglich 14) Bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen 40 v.h. der Dividende der Einkommensteuer; hierfür ist keine Kapitalertragsteuer abziehbar 15) Abgeltungswirkung für Einkommen- und Erbschaftsteuer bei bestimmten Zinserträgen und für Einkommensteuer bei Dividenden (hier Option für Einkommensteuerveranlagung möglich) 16) Auf Option Ermäßigung der Einkommensteuer auf Dividenden um die Hälfte beim Anteilseigner 17) Sondersätze von 25 v.h. und 15 v.h. möglich; teilweise definitive Steuer mit Möglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung und teilweise Abschlagszahlung 18) Auf 60 v.h. der Dividende 19) 70 v.h. der Dividende mit 35 v.h. und 30 v.h. der Dividende mit 20 v.h. 20) Unterliegen einer Verteidigungsabgabe 10 v.h. für Zinsen und 15 v.h. für Dividenden. 21) Option für eine definitive Quellensteuer von 35 v.h. möglich 22) Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 18

27 Übersicht 8 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden ) Nichtansässige Zinsen Allgemeine Sätze in v.h. 2) Dividenden Staaten Nichtansässige Höchstsatz nach DBA-Deutschland Nichtansässige Höchstsatz nach DBA- Deutschland EU-Staaten Belgien 15 3) ) 15 Dänemark Deutschland 21,1 Estland 10 4) 5) 15 Finnland Frankreich 15 6) Griechenland 15 6) Irland 7) 0 Italien 12,5 8) Lettland 10 4) 15 Litauen 10 4) Luxemburg Malta 0 0/15 9) Niederlande 10) Österreich ) 15 Polen Portugal 20 12) ) 15 Schweden Slowakei Slowenien Spanien 7) ) 15 Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich 7) 0 13) 15 Zypern 14) 10 14) 15 Andere Staaten Japan Kanada 10 4) 15 Schweiz 35 15) USA

28 Übersicht 8 1) Allgemeine Sätze ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge (Mutter-Tochterrichtlinie der EU) 2) Definitive Steuer, sofern nicht Veranlagung der Inlandseinkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen; vorbehaltlich DBA-Regelungen 3) Sondersätze von 25 v.h. für Zinsen und 15 v.h. für Dividenden möglich 4) 0 v.h. in bestimmten Fällen wie z.b. Kreditverkäufen, staatlichen Schuldverschreibungen 5) 26 v.h. Gewinnausschüttungssteuer (bzw. 35,14 v.h. der Nettodividende) 6) Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.t. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten 7) sofern Empfänger ansässig in EU- oder DBA-Staat; ansonsten 20 v.h. (Irland,Vereinigtes Königreich) ; 15 v.h. Spanien 8) Sondersatz von 27 v.h. möglich 9) Regelfall: 0 v.h. Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer ist voll auf die Einkommensteuer anrechenbar; 15 v.h. Kapitalertragsteuer, wenn bestimmte Körperschaftsteuerbefreiungen gewährt werden. 10) Kontrollmitteilungen 11) Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung 12) Sondersätze von 25 v.h. und 12,5 v.h. möglich 13) Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners 14) Unterliegen einer Verteidigungsabgabe von 3 v.h. bzw. 10 v. H. für Zinsen und 15 v.h. für Dividenden 15) Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 20

29 Übersicht 9 Höchstsätze auf private Zinserträge 2004 Ansässige Staaten Allgemeine Sätze in v.h. auf Zinsen 1) Bemerkungen EU-Staaten Belgien 15 Option für ESt-Veranlagung möglich Dänemark 59 2) Deutschland 47,48 2) Estland Steuerbefreiung für Zinsen von ansässigen und zugelassenen Kreditinstituten; Finnland 29 Frankreich 25 3) Grundsätzlich ESt-Veranlagung, es sei denn, Option für ESt-befreiende Pauschalbesteuerung Griechenland 15 3) Irland 20 Italien 12,5 4) Lettland Steuerbefreiung für Zinsen von ansässigen und zugelassenen Kreditinstituten; Litauen Steuerbefreiung für Zinsen von ansässigen und zugelassenen Kreditinstituten; Luxemburg 38,95 2) Malta 15 Abgeltungssteuer; Option für ESt-Veranlagung möglich Niederlande 5) Österreich 25 Option für ESt-Veranlagung möglich Polen 19 Abgeltungssteuer Portugal 20 3) Option für ESt-Veranlagung möglich Schweden 30 Slowakei 19 Abgeltungssteuer Slowenien Steuerbefreiung für Zinsen von ansässigen und zugelassenen Kreditinstituten Spanien 45 2) Tschechien 15 Abgeltungssteuer Ungarn Steuerbefreiung für Zinsen Vereinigtes Königreich 40 2) Zypern 6) Steuerbefreiung für Zinsen 21

30 Übersicht 9 Andere Staaten Japan 20 Option für ESt-Veranlagung möglich Kanada (Ontario) 46,4 2) Schweiz (Zürich) 39,1 2) USA (Stadt und Staat New York) 42,9 2) 1) Hier Standardsatz auf Staatsanleihen 2) Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz 3) Mehrere Sondersätze 4) Sondersatz von 27 v.h. möglich 5) Keine Einkommensteuer i.e.s. auf Kapitalerträge; statt dessen Steuersatz 30 vh auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.h. des Reinvermögens; faktisch also 1,2 v.h. auf den Bestand des Reinvermögens (= Vermögensteuer anstelle einer Einkommensteuer) 6) Unterliegen jedoch einer Verteidigungsabgabe 10 v.h. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet 22

31 Übersicht 10 Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2003 (in v.h. des Bruttoarbeitslohns) Land Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnittseinkommen EU-Staaten, soweit sie Mitglied der OECD sind Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener mit Durchschnittseinkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Belgien 26,6 15,8 19,6 Dänemark 31,8 25,7 27,4 Deutschland 20,8-1,5 5,8 Finnland 25,1 25,1 21,5 Frankreich 13,2 7,1 7,1 Griechenland 0,0 0,0 0,0 Irland 11,4 2,9 7,1 Italien 18,0 11,1 10,0 Luxemburg 8,7 0,0 0,0 Niederlande 8,5 8,2 6,5 Österreich 10,8 9,3 7,8 Polen 6,2 4,2 4,7 Portugal 5,6 0,3 0,3 Schweden 23,8 23,8 22,2 Slowakei 6,3 3,1 3,2 Spanien 12,2 3,4 7,6 Tschechien 11,6 5,9 6,9 Ungarn 13,0 4,8 3,6 Vereinigtes Königreich 15,8 8,7 10,7 Andere Staaten Japan 5,8 1,6 3,4 Kanada 18,1 14,3 15,4 Schweiz 9,9 5,2 5,9 USA 16,4 1,4 6,8 Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires , Aufl. 2003, Paris

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