Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten

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1 Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten a) Wie beurteilen Sie den Einzelhandelsausschluss im Gewerbe und das Selbstvermarktungsprivileg? Halten Sie es für sinnvoll, dass zentrenrelevanter Einzelhandel im Gewerbegebiet weiterhin ausgeschlossen werden sollte, um die Gewerbegebiete zum Schutz des produzierenden Gewerbes und deren vor Ort produzierten Waren ( sog. Selbstvermarktungsprivileg) zu sichern? - Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels ja! - Einzelhandel für nichtzentrenrelevanten Einzelhandel (Tierbedarf, Matratzen, Autos, ) macht im Gewerbegebiet Sinn - Nur ein klares Nein zum Einzelhandel in Gewerbegebieten bietet Chancen für die wohnortnahe Versorgung! - Der Einzelhandel muss in Relation zu der Größe des Gewerbegebietes gesehen werden! - man sollte die Regelungen hierzu nicht verallgemeinern. Man muss sich die Gegebenheiten vor Ort anschauen (also im Einzelfall prüfen) b) Wie soll in der vorbereitenden Bauleitplanung (auf RegFNP-Ebene) mit Bestandsmärkten umgegangen werden? Denn Einzelhandel im Gewerbegebiet gibt es. Wie sollen wir künftig mit Bestandsmärkten umgehen, wenn diese sich vergrößern wollen oder der Inhaber rausgeht? - Das Problem sind die genehmigten Altstandorte. Wenn es eine Baugenehmigung gibt, die generell Einzelhandel zulässt, bekommen wir den Einzelhandel dort auch nicht raus. - In Anlehnung an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (kurz LEP NRW) zum Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel ( ): Es müssen Ausnahmegenehmigungen für Erweiterungen möglich sein, wenn sich ein Markt um eine geringe Flächengröße erweitern will. Es muss flexibler gehalten werden. c) Wie beuteilen Sie die Planaussagen der Beikarte 2 zu Ergänzungsstandorte und Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand Der RegFNP regelt in der Beikarte 2, dass nichtzentrenrelevanter Einzelhandel in Gewerbegebieten nur in den Ergänzungsstandorten zugelassen werden darf, wenn es im zentralen Versorgungskern keine Möglichkeit für die Ansiedlung gibt. Soll dieses Instrument beibehalten werden, um Einzelhandel-Wildwuchs

2 im Gewerbegebiet vorzubeugen? Brauchen wir weiterhin die Darstellung der Sonstigen Einzelhandelsstandorte, Bestand? Meinungsbild: - Einzelhandel darf Gewerbeflächen nicht verdrängen, daher ist es wichtig Einzelhandel in die Ergänzungsstandorte zu lenken und dort auch zu sichern. Die Bestandsflächen sollen unbedingt weiter dargestellt bleiben! - Der Regionale Flächennutzungsplan muss konkrete Vorgaben für Zielabweichungsverfahren formulieren. Des Weiteren sollten die Ziele des Regionalplanes nicht nur auf Gewerbegebiets-Vorrangflächen in der Formulierung beschränkt werden, sondern auch für gewerblich genutzte Flächen, die keine ausgewiesenen GE-Vorrangflächen sind! - Es ist sehr wichtig, das Verfahren zur Festlegung der Ergänzungsstandorte und deren Bedeutung den Kommunen zu vermitteln. Thementisch 2: Einzelhandel in den Innenstädten a) Wie schätzen Sie die Steuerung innenstädtischer Einkaufs- oder Fachmarktzentren ein? Meinungsbild: - Im Bebauungsplan sollte ein zwingendes 2. Vollgeschoss festgesetzt werden, um einen einigermaßen städtischen Charakter erzeugen zu können. - Die Mischung in den Einkauf- oder Fachmarktzentren muss kleinteilig, gemischt und funktional sein und möglichst im Zusammenhang mit Wohnnutzung stehen. - Bei der Planung von innenstädtischen Einkaufs- oder Fachmarktzentren muss die Innenstadtintegration beachtet werden hinsichtlich des Verkehrs, der Gestaltung, der Nutzung und der Wegbezeichnungen - Es müssen robuste architektonische und städtebauliche Konzepte entwickelt werden. Man sollte die wirtschaftliche Tragfähigkeit beachten, da nämlich 38 % der Einkaufszentren floppen. - Fachmarktzentren sind nur überlebensfähig, wenn diese einen Frequenzbringer für die Innenstädte ansiedeln können! b) Wie kann die Ausgabenteilung zwischen Regionalem und Kommunalem Einzelhandelskonzept aussehen? Brauchen wir im Ballungsraum Rhein-Main überhaupt beide Konzepte oder würde das Regionale Einzelhandelskonzept (REHK) ausreichen? - Im engeren Verflechtungsraum macht nur ein Kommunales Konzept Sinn.

3 - Auf kommunaler Ebene kann eine Feinjustierung der Sortimente sowie die Standortfestlegung geregelt werden. Die Leitsortimente sollten auf regionaler Ebene geregelt werden. - Beide Konzepte machen Sinn! c) Wie beurteilen Sie die Planaussagen der Beikarte 2 zu Zentrale Versorgungsbereiche und Zentrale Versorgungskerne? Brauchen wir die Darstellung der zentralen Versorgungskerne im RegFNP überhaupt noch, oder sind die längst überholt? - Die Versorgungskerne müssen auf jeden Fall auf ihre Zukunftsfähigkeit hin geprüft werden. - Die Darstellung Zentraler Versorgungsbereiche reicht aus. - Die Baugenehmigung regelt die Einzelhandelsthematik letztendlich und sticht daher die Regelungen in der Beikarte 2! Thementisch 3: Sortimente a) Randsortimentsbeschränkung: Wie beurteilen Sie die Randsortimentsbeschränkung für großflächige, nicht zentrenrelevanten Betriebe? Die Kontrolle der Randsortimente ist wichtig! Aber wer macht das: die Bauaufsicht, die Kommune oder der Gewerbeverein? Bei Kommunen ohne eigene Bauaufsicht gibt es ein Vollzugsdefizit Aufrechterhaltung der Sortimentsbeschränkung mit 10% der Verkaufsfläche aber max. 800m² auch zum Schutz der Nahversorgung ist absolut wichtig! Einen prozentualen Anteil der Verkaufsfläche für Randsortimente anzunehmen ist sinnvoll, eine generelle Begrenzung mit max. 800m² macht keinen Sinn. Die Fläche der Randsortimente und deren möglichen schädlichen Auswirkungen muss durch Gutachten und Auswirkungsanalysen belegt sein. Die Gutachten müssen objektiv geprüft werden!

4 Meinungsbild 4: - Der Anteil der Randsortimente sollte in Relation zur Größe der Kommune stehen. - Das Kongruenzgebot stärken und Kappungsgrenze hinterfragen Generelle Anmerkungen: - Folgende Grundsatzfrage muss geklärt werden: Brauchen oder wollen wir in der Region weitere Möbelhäuser? - Randsortimente sind durch den Onlinehandel eigentlich nicht mehr messbar! b) Anpassung der regionalen Sortimentsliste Welche Anpassungen an der Regionalen Sortimentsliste halten Sie für sinnvoll? - Macht eine Sortimentsliste in einer Metropolregion überhaupt Sinn? - Sind Sortimentslisten vor dem Hintergrund des Online-Shopping evtl. altmodisch?! - Evtl. ist eine Änderung der Liste angebracht, da es auf Grund des höheren Flächenbedarfes (für Räder, Babyartikel u.ä.) zu Verschiebungen von der Innenstadt ins Gewerbegebiet kommt. - Eine Beschränkung auf Lebensmittel (Sortimente für den täglichen Bedarf) wären ausreichend! c) Kommunale Sortimentslisten In RegFNP ist eine regionale Sortimentsliste definiert. Brauchen wir daneben noch kommunale Sortimentslisten? - Auf regionaler Ebene sollten Leitsortimente definiert werden und dann auf kommunaler Ebene eine Feinsteuerung der Sortimente erfolgen - Kommunale Sortimentslisten sollten auf Basis kleinteiliger, kommunaler Bestandsaufnahme erstellt werden. Kommunale Sortimentslisten sind wichtig! Thementisch 4: Nahversorgung a) Wie beurteilen Sie die bisherige Regelung für die Grundversorgungsstandorte? Sind die Obergrenzen mit 2000m² Verkaufsfläche für einen Vollsortimenter und 1200m² Verkaufsfläche für einen Discounter zu hoch? - In der Stadt sind die gesetzten Grenzen für Vollsortimenter und Discounter ok, im ländlichen Raum kann es schwierig werden, daher werden individuelle Lösungen gefragt sein.

5 - Die Grenzen sind zu hoch, in attraktiven Lagen gibt es genug Nutzerpotenzial! - Künftig werden die Grenzen im Hinblick auf Agglomerationen zu niedrig sein. - Der Kunde will Sortimente, Frische, Service! Anmerkung: - Da die Parkplätze immer größer werden, wird immer mehr Fläche in Anspruch genommen! b) Sollen Nahversorgungszentren in der RegFNP-Beikarte ausgewiesen werden? Sollen künftig die Grundversorgungsstandorte, die es bisher nur in dem städtebaulichen Entwicklungskonzept zum REHK gibt, in der Beikarte 2 mit dargestellt werden? - Grundversorgungsstandorte (D-Zentren) sollte man auf jeden Fall darstellen das ist sinnvoll! Auch für gesamt Südhessen! - Weiterhin müssen ergänzende Kommunale Konzepte und innovative Konzepte erstellt werden! - Die Grundzentren müssen mit neuen Mobilitätsformen verknüpft werden! - Die Grundzentren müssen interkommunal betrachtet werden. Können einige davon auch Nachbarkommunen mitversorgen? - Gibt es eine steuernde Wirkung? Wenn ja, hat es dann Ausschlusswirkungen zur Folge? - Man muss restriktiv sein, aber wenn man zu restriktiv ist, dann kommt kein Investor mehr! - Anachronismus! Alte Grundversorgungszentren können nicht nach heutigen Maßstäben ausgebaut werden. - Hat es negative Auswirkungen für modern gewachsene Standorte an peripheren Standorten zur Folge, wenn man die Grundversorgungsstandorte jetzt pushen will? Abschlussfrage an alle Was dürfen wir bei der Fortschreibung auf keinen Fall vergessen? Eine Anregung: Ist der Maßstab der Beikarte 2 für die Kommunen händelbar?

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