Ebenseer Zukunftsschmiede, am 13. Juni Raumplanung. REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH DI Mario Hayder
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1 Ebenseer Zukunftsschmiede, am 13. Juni 2014 Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH DI Mario Hayder Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 1
2 kurz & bündig REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH ECKDATEN: Das Büro der REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH wurde im Jahre 2000 mit Sitz in Salzburg gegründet. Geschäftsführer sind: Andreas Knoll und Mario Hayder. Wir sind ein Technisches Büro Ingenieurbüro mit Gewerbeberechtigungen für Raumplanung sowie Landschafts- und Umweltplanung Unsere Schwerpunkte sind: Raumplanung (dzt. in 16 Gemeinden Ortsplaner) / Umwelt- und Landschaftsplanung / Geoinformatik Unternehmensform: GmbH; Personalstand: dzt. 8 Personen Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 2
3 kurz & bündig ORTSPLANERTÄTIGKEITEN IN DERZEIT 16 GEMEINDEN PLANUNGSLEISTUNGEN Gesamtüberarbeitung und Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK. Erstellung von Bebauungskonzepten und plänen sowie Änderungen. Leistungen von Landschafts-, Verkehrs- und Grünraumplanungen sowie Oberflächenentwässerungskonzepte im Rahmen der Kommunalentwicklung. BERATUNGSLEISTUNGEN Teilnahme an Sitzungen kommunaler Organe und in Ausschüssen Interpretation des Flächenwidmungs-und der Bebauungspläne gegenüber Planungsträgern; Abhalten von Ortsplaner Sprechtagen. Begutachtung von Vorhaben auf die raum-und landschaftsplanerische Vereinbarkeit mit dem bestehenden Siedlungsgefüge (Ortsbildgutachten). Koordinierung von Vorhaben verschiedener Fachplanungen auf Gemeindeebene. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 3
4 Was versteht man unter Raumplanung? Raumplanung Raumplanung = Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 4
5 Damit Raumordnung passiert, braucht man PLÄNE und KONZEPTE: Flächenwidmungsplan mit Örtlichem Entwicklungskonzept Bebauungspläne, Erschließungskonzepte, Gewerbeparkkonzepte Freiraumkonzepte, etc. HANDELNDE PERSONEN: Planungsträger und Personen, die gestalten und verändern wollen Behörde (Mitarbeiter der Gemeinden) Behördenvertreter (Fachdienststellen und Fachinstitutionen) Planer und Beratungsorgane (Ortsplaner, Architekten, Landschaftsplaner, Geometer ) Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 5
6 Wesentliche Gesetze der Raumordnung GESETZE und VERORDNUNGEN: Landesgesetze und Verordnungen: Raumordnungsgesetz, Bauordnung, Bautechnikgesetz, Bautechnikverordnung Naturschutzgesetz, Umweltprüfungsverordnung Grenzwertverordnung (Immissionen), Betriebstypenverordnung Raumverträglichkeitsprüfung Straßengesetz, Lärmschutz an Straßen, Bundesgesetze und EUROPA - Richtlinien: Alpenkonvention, Forstgesetz, Bundesstraßengesetz, Wasserrechtsgesetz, Richtlinien für Gefahrenzonenausweisung, Wasserrahmenrichtlinie der EU Denkmalschutzgesetz, Mineralrohstoffgesetz SUP-Richtlinie (Strategische Umweltprüfung von Plänen und Programmen seitens der EU), SEVESO II Richtlinie, UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben) Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 6
7 OÖ Raumordnungsgesetz idgf Raumordnungsziele und grundsätze grundsätze: Raumordnung bedeutet, den Gesamtraum (das Gemeindegebiet) und seine Teilräume (die jeweiligen Ortschaften) vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles(d.h. im Interesse Aller) zu gewährleisten. Dabei sind die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu beachten. Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sowie die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes. = Prüfungspflicht von Planungen hinsichtlich der möglichen Umweltauswirkungen (UP, SUP, RVP, etc.) Sicherung oder Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für sozial gerechte Lebensverhältnisse und die kulturelle Entfaltung und in diesem Zusammenhang. = Planung für alle Bevölkerungsgruppen und Bereitstellung einer entsprechend notwendigen sozialen Infrastruktur. Vermeidung und Verminderung des Risikos von Naturgefahrenfür bestehende und künftige Siedlungsräume = Gewährleistung der Baulandeignung von Grundstücken!! Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 7
8 OÖ Raumordnungsgesetz idgf Oö. ROG 21 Bauland (1) Als Bauland dürfen nur Flächen vorgesehen werden, die sich auf Grund der natürlichen und der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Flächen, die sich wegen der natürlichen Gegebenheiten (wie Grundwasserstand, Hochwassergefahr, Steinschlag, Bodenbeschaffenheit, Lawinengefahr) für eine zweckmäßige Bebauung nicht eignen, dürfen nicht als Bauland gewidmet werden. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 8
9 OÖ Raumordnungsgesetz idgf Oö.. ROG 21 Bauland (1a) Flächen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich dürfen nicht als Bauland gewidmet werden. Flächen im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich dürfen nicht als Bauland gewidmet werden, es sei denn, dass 1.Hochwasserabfluss-und Rückhalteräume dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt werden und ein Ausgleichfür verloren gehende Retentionsräume nachgewiesen wird sowie 2.das Bauland dadurch nicht um Bereiche mit erheblich höherem Gefahrenpotential erweitert wird. Beispiel: HQ100 der Gemeinde Schalchen Beispiel: HQ30 der Gemeinde Schalchen Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 9
10 Wasserrechtsgesetz Besondere bauliche Herstellungen (1) Zur Errichtung und Abänderung von Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer oder in Gebieten, für die ein gemäß wasserwirtschaftliches Regionalprogramm eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht vorsieht, ist nebst der sonst etwa erforderlichen Genehmigung auch die wasserrechtliche Bewilligung einzuholen. (3) Als Hochwasserabflussgebiet gilt das bei 30jährlichen Hochwässern überflutete Gebiet. Die Grenzen der Hochwasserabflussgebiete sind im Wasserbuch in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 10
11 Instrumente / Pläne der örtlichen Raumordnung Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept DasÖEK(Teil B: Örtliches Entwicklungskonzept) erfasst zukunftsweisende, langfristige und verbindliche Ziele und Maßnahmen der räumlichen Gemeindeentwicklung. Planungszeitraum = 10 Jahre; Planungsmaßstab = 1: Das ÖEK bildet die Basis für die darauffolgend parzellenscharfe Ausweisung von Widmungen im FWP(Teil A: Flächenwidmungsteil). Planungszeitraum für Baulandausweisung = 5 Jahre. Planungsmaßstab = 1: Bebauungsplan Sonstige relevanten Pläne und Konzepte Erschließungs-, Parzellierungs- und Bebauungskonzepte Gewerbeparkkonzepte Straßenraum- und Parkplatzgestaltung, Platzgestaltung Grünraumkonzepte und Parkanlagen Oberflächenentwässerungskonzepte Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 11
12 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Im Flächenwidmungsplan hat die Gemeinde festgelegte Planungen des Bundes und des Landes zu berücksichtigen und dementsprechend ersichtlich zu machen. Solche Ersichtlichmachungen sind z.b. Eisenbahnen, Bundesstraßen, Verkehrsflächen des Landes, Wald, Ver- und Entsorgungsleitungen, Nutzungsbeschränkungen wie Bannwälder, wasserrechtliche Schutz- und Schongebiete, Schutzzonen für Straßen, Naturschutzgebiete, Seeuferschutzzone, Objekte unter Denkmalschutz, Schutzstreifen für ober- und unterirdische Leitungen, Gefahrenzonenpläne, Hochwasserabflussgebiete,... Wann sind Neuplanungsgebiete erforderlich?: Wenn zur Erreichung einer geordneten Siedlungsstruktur und z.b. zur Entschärfung von Gefährdungsbereichen ein Bebauungsplan erstellt werden soll. Beispiel: Gefahrenzonen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 12
13 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Neuplanungsgebiete Der Gemeinderat kann durch Verordnung nach 45 Abs. (1) der OÖ BauO1994 idgfbestimmte Gebiete zu Neuplanungsgebieten erklären, wenn ein Flächenwidmungsplan oder ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erlassen oder geändert werden soll und dies im Interesse der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich ist. Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat nach 45 Abs. (2) der OÖ BauO idgf die Wirkung, dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken und Baubewilligungen -ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß 24 Abs. 1 Z 4 -nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. Der Gemeinderat hat anlässlich der Verordnung die beabsichtigte Neuplanung, die Anlass für die Erklärung ist, in ihren Grundzügen zu umschreiben. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 13
14 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Aussiedlung hochwassergefährdeter Bereiche am Beispiel Enns: Vier Donaudörfer in Enns werden teilweise von häufig wiederkehrenden Hochwässern der Donau (teilweise unter HW 10) geflutet. Zuletzt entstanden beim Hochwasserereignis vom August 2002 erhebliche Schäden mit einem Wert von rund 1,7Mio. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 14
15 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Aussiedlung hochwassergefährdeter Bereiche am Beispiel Enns: Das Projekt sieht die Aussiedlung sowie die Errichtung von Schutzdämmen vor. Insgesamt sind 58 Wohn- und landwirtschaftliche Objekte betroffen. Alle gefährdeten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind mit einer Grünzugwidmung unterschiedlicher Definitionen überlagert, um künftig weitgehende Hochwassersicherheit bzw. eine deutliche Verringerung des Schadenspotentials entlang der Donau innerhalb des Ennser Gemeindegebietes zu erlangen. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 15
16 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Wasserschutzfachliche Festlegungen im Funktionsplan des ÖEK Infolge hydraulischer Berechnungen und Geländemodellen können tatsächliche Gefährdungsbereiche inkl. Fließrichtungen immer besser dargestellt werden. Maßnahmen: Geplante Dämmen und Schutzbauten Beispiel: Hochwasserschutz Mooswiese: HW 100 Ist-Zustand Beispiel: Hochwasserschutz Mooswiese: HW 100 Ausbau Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 16
17 Natürliche Bodenfunktion - Abflussregulierung Hochwasserschutz durch Sicherung hochwertiger Böden Böden erfüllen eine Vielzahl von Funktionen. Sie nehmen Niederschlagswasser auf, speichern es und geben es zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation, an Flüsse und Bäche sowie an das Grundwasser wieder ab. Sie wirken damit ausgleichend auf den Wasserhaushalt und wirken somit der Entstehung von Hochwasserereignissen entgegen. Bei Beanspruchung von Böden mit hoher Zwischenspeicherkapazität ist sicherzustellen, dass sich durch eine Verbauung die Abflussverhältnisse nicht verschlechtern. Die Sicherstellung des Wasserrückhalts (unveränderte Wasserbilanz = Versickerungsleistung darf nicht weniger und der Oberflächenabfluss nicht mehr werden) kann z.b. durch, die Schaffung von Versickerungsmulden, Dachbegrünung, geringerem Versiegelungsgrad etc. unterstützt werden. Auch die Erhaltung eines etwaig bestehenden Grabensystems kann dazu beitragen. Beispiel: Abflussregulierung der Böden in der Gemeinde Treubach Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 17
18 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Wasserschutzfachliche Zielsetzungen und Maßnahmen im Leitbild des ÖEK Baulandausweisung nur dort, wo eine Baulandeignung gegeben ist. Prüfung der natürlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Baulandeignung. Insbesondere Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, wie Grundwasserstand, Hochwassergefahr, Steinschlag, Bodenbeschaffenheit, geogenes Baugrundrisiko, Lawinengefahr, etc. Bei Bedarf bzw. Notwendigkeit sind entsprechende Fachgutachten einzuholen. Insbesondere bei Neuwidmungen aber auch bei der Verwertung größerer Baulandreserven, entsprechende Berücksichtigung der Ableitung von Oberflächenwässer infolge baulicher Nutzung und Versiegelung. Berücksichtigung anfallender Hangwässer aus landwirtschaftlichen Nachbargrundstücken bei der Siedlungsentwicklung. Bei der Baulanderschließung ist auf den Erhalt des natürlichen Abflusses der Oberflächenwässer zu achten. Neuwidmungen bedürfen daher eines verbindlichen Oberflächenentwässerungskonzeptes, welches je nach Notwendigkeit auf einen größeren Siedlungsraum auszulegen ist. Beispiel: Gefahrenzonen der Gemeinde Schwand im Innkreis Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 18
19 Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept Wasserschutzfachliche Zielsetzungen und Maßnahmen im Leitbild des ÖEK Schutz vor Naturkatastrophen durch Sicherung der Freihaltung der Überflutungsgebiete der Bäche. Der Schutz vor Naturkatastrophen soll durch das Freihalten der Überflutungsgebiete (gelbe und rote Gefahrenzone) gewahrt bleiben. Je nach Notwendigkeit, Rückwidmen oder Einschränkung der Nutzung von Baulandgrundstücken sowie Erlassung von Bauverboten (Neuplanungsgebiete) bis die Gefahr abgewendet ist. Die rote und gelbe Gefahrenzone bzw. etwaige HQ 30 und HQ 100 Linien sind zur Bebauung nicht bzw. minder sowie für Objekte für Menschenansammlungen nicht geeignet. Sicherung der Hochwasser führenden Gräben. Die Hochwasser führenden Gräben sollen weitgehend erhalten bleiben und es soll die naturnahe Bepflanzung ausgebaut werden. Gewässer sollten nicht mehr verrohrt werden und offen geführt werden. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 19
20 Bebauungsplanung Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist. Inhalt des Bebauungsplanes (Auszug) Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen Fluchtlinien (Bau-und Straßenfluchtlinien, Grenz-und Nutzungslinien) Art der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Energieversorgung und Oberflächenentwässerung Lage der Bauplätze, ihre Mindestgröße, Gebäudehöhe, Höhenlage Bauweise und das Maß der baulichen Nutzung (GRZ = Grundflächenzahl = Versiegelungsgrad) Flächen für Gemeinschaftsanlagen; Kinder-und Jugendspielplätze Einfriedungen Satzungsteil oder schriftliche Ergänzungen Beispiel: BBPl. Nr. 13 Tarsdorf Ost Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 20
21 Oberflächenentwässerungskonzept Abgrenzung des Einzugsgebietes Hangneigung Hanglänge Entwässerungsverhalten Ermittlung der Hydrologischen Grundlagen Niederschlagsdaten (5 jährliches Niederschlagsereignis) nach ÖKSTRA-Atlas Fließrauhigkeit(nach LW Nutzung) Abflussregulierung (Bodenfunktion) Digitales Geländemodell Beispiel: Oberflächenentwässerungskonzept zum BBPl. Nr. 13 Tarsdorf Ost Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 21
22 Oberflächenentwässerungskonzept VorherVorher-NachherNachher-Vergleich Vorher: Abflussverhalten und Überschwemmungsfläche ohne Retentionsfläche Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung Nachher: Verhalten inklusive abflussrelevanter Planungen 22
23 Bebauungsplan Beispiele für Satzungen oder schriftliche Ergänzungen Oberflächenentwässerung auf Privatgrund: Auf jedem Grundstück sind geeignete Maßnahmen gegen die Abschwemmung von Erde und Regenwässer zur Straße hin vorzusehen. Regenwässer sind auf eigenem Grund zu versickern Auf jedem Baugrundstück ist zur Einleitung der Dach- und Oberflächenwässer ein Retentionsbecken zu errichten. Das Retentionsbecken ist in einer Größe von mind. 2 m³ pro 50 m² Dachfläche oder sonstiger befestigter Fläche auszuführen. Bei Erfordernis (z.b. dichte Böden, etc.) und bei Hanglagen generell, ist zwingend ein Oberflächenentwässerungskonzept unter Berücksichtigung der anfallenden Hangwässer aus dem angrenzenden Grundstücken zu erstellen. Konkrete Maßnahmen wie Freihaltebereiche für Aufböschungen, Gräben, Retentionsbecken, etc. sind gegebenenfalls zu definieren. Oberflächenentwässerung der Straßenwässer: Entwässerung der Straßenwässer durch Einleitung in ein Retentions- bzw. Versickerungsbecken gewährleisten. Oberflächenentwässerung anfallender Hangwässer: Vorsehen von Flächen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung Erstellen von technischen Projekten (Gräben) zur schadlosen Abfuhr der anfallenden Hangwässer. Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 23
24 Oberflächenentwässerungskonzept Vorher Beispiel: Oberflächenentwässerungskonzept Federschmid Gründe Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 24
25 Oberflächenentwässerungskonzept Nachher Beispiel: Oberflächenentwässerungskonzept Federschmid Gründe Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 25
26 Bebauungsplan Beispiel: Aufschließungs- und Parzellierungskonzept Federschmid Gründe Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 26
27 Vielen Dank für Ihr Interesse! REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, Jakob-Haringer-Str. 1, A-5020 Salzburg T +43/662/ , office@regioplan.org, Das Schutzgut Wasser in der örtlichen Raumplanung 27
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