Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Bern, Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform Zusammenfassung Anlass der vorliegenden Notiz ist der Wunsch der WAK-N, kurz über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 informiert zu werden. Insgesamt kann gezeigt werden, dass die Unternehmenssteuerreform 1997 positive Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft hatte. Hauptziel der Unternehmenssteuerreform von 1997 war die Stärkung des Holdingstandortes Schweiz. Die Untersuchungen zeigen, dass sich die Attraktivität der Schweiz als Standort von Holdinggesellschaften seit der Unternehmenssteuerreform stark verbessert hat. Seither hat sich die Zahl der Holdinggesellschaften in der Schweiz markant erhöht. Holdinggesellschaften sind aus verschiedenen Gründen für den Standort Schweiz attraktiv: sie weisen eine hohe Wertschöpfung aus, beschäftigen ca. 35'000 Mitarbeitende 1, haben einen grossen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, fragen Dienstleistungen Dritter nach (Anwälte, Berater etc.), lösen eine Sogwirkung für Forschung und Entwicklung, internationale Ausbildung und internationale Handelsaktivitäten aus und geben Impulse für die "Zulieferindustrie" wie Hotels, Reiseunternehmen, Detailhandel, Bauindustrie und Gewerbe. Die Unternehmenssteuerreform 1997 hat also ihr Hauptziel klar erreicht. Die Auswirkungen auf KMU können aufgrund der vorliegenden Daten nur sehr grob beurteilt werden. Die ansteigende Zahl der Neugründungen weist auf verbesserte Rahmenbedingungen hin. Zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf bereits bestehende KMU können hingegen keine Aussagen gemacht werden. Von Expertenseite werden von der Unternehmenssteuerreform 1997 eher kleine Auswirkungen auf die KMU erwartet. Verbesserungen für KMU stehen daher im Zentrum der Unternehmenssteuerreform II. Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 auf die Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Datenlage nicht eindeutig bestimmen. Die Milderung der Steuerbelastung hat nicht zu einem Rückgang der Steuererträge geführt, wobei nicht beurteilt werden kann, ob die Steuereinnahmen ohne Reform nicht allenfalls noch stärker angestiegen wären. Es ist auch möglich, dass die Zunahme der Steuererträge neben der günstigen Konjunktur auch mit der verbesserten Standortattraktivität durch die Unternehmenssteuerreform zu tun hat. Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 auf weitere Indikatoren wie Wirtschaftswachstum oder ausländische Investitionen lassen sich aufgrund der Datenlage nicht eindeutig bestimmen. Durch die ausgelöste starke Neuansiedlung von Holdinggesellschaften in der Schweiz hat die Unternehmenssteuerreform 1997 die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und kann als erfolgreiche Reform bezeichnet werden. 1 Swiss-American Chamber of Commerce and The Boston Consulting Group: Foreign Companies in Switzerland, Januar 2006.

2 2. Ziele und Inhalt der Unternehmenssteuerreform 1997 Gemäss Botschaft 2 wurden mit der Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 die folgenden Ziele angestrebt: Im Vordergrund stand die Förderung der Neuansiedlung von Holdinggesellschaften und anderen Unternehmen in der Schweiz durch Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts- und Holdingstandortes Schweiz durch o die Freistellung der Beteiligungsgewinne und erträge von der Gewinnsteuer sowie Abzugsmöglichkeit für Beteiligungsverluste vom steuerbaren Gewinn o und die Vereinfachung der Regeln über die Nachbesteuerung von früher übernommenen Auslandverlusten. Daneben waren weitere Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, zur Verbesserung des Steuerstandortes Schweiz und zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere von KMU vorgesehen. Dabei handelt es sich um 3 : o Ersatz der Gewinnsteuer mit 3 Progressionsstufen durch eine proportionale Gewinnsteuer mit einem einheitlichen Satz von 8,5%. o o o o Aufhebung der Kapitalsteuer. Neuregelung der Steuerfolgen beim Erwerb eigener Aktien (Frist zur Weiterveräusserung von 6 Jahren). Herabsetzung der auf Beteiligungsrechten wie Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen etc. erhobenen Emissionsabgabe von zwei auf ein Prozent. Ausdehnung der Freigrenze von 250'000 CHF bei der Erhebung der Emissionsabgabe bei Neugründungen auf Kapitalerhöhungen. o Erleichterungen im Bereich der Verrechnungssteuer beim Erwerb eigener Aktien. o Wiedereinführung der Stempelabgabe (in Höhe von 2,5%) auf Lebensversicherungsprämien. o Neuregelung des so genannten Domizilprivilegs im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Von Expertenseite wurde zusätzlich auf verschiedene Verzerrungen des Schweizer Steuersystems hingewiesen, die durch die Unternehmenssteuerreform abgeschwächt oder ganz beseitigt werden können. 4 Die durch die Reform resultierenden Einnahmenausfälle wurden auf 170 Mio. CHF geschätzt (Anteil Bund 80 Mio. CHF, Anteil Kantone 90 Mio.). Diesen Einnahmenausfällen bei Bund und Kantonen stehen die erhofften positiven Effekte auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und die allenfalls daraus resultierenden, aus damaliger Sicht nicht bezifferbaren, steuerlichen Mehrerträge gegenüber. Die Unternehmenssteuerreform ist per in Kraft getreten. 2 Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 vom 26. März 1997 (97.022) 3 Bundesgesetz über die Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 vom 10. Oktober Vgl. dazu z.b. Zarin-Nejadan, M.: Die Besteuerung der KMU in der Schweiz, Die Volkswirtschaft, Nr. 2, 1997, S /8

3 3. Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 In der politischen Diskussion wird die Unternehmenssteuerreform 1997 in der Regel als erfolgreich bezeichnet. 5 Bisher liegen jedoch keine detaillierten Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 vor. In diesem Abschnitt soll untersucht werden, ob die deklarierten Ziele der Unternehmenssteuerreform 1997 (s. Abschnitt 2) erreicht werden konnten. Dazu wird konkret den folgenden Fragen nachgegangen: Hat die Unternehmenssteuerreform zu einer Neuansiedlung von Holdinggesellschaften und anderen Unternehmen in der Schweiz geführt? Hat die Unternehmenssteuerreform 1997 zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sowie zu einer Verbesserung des Steuerstandortes Schweiz geführt? Hat die Unternehmenssteuerreform zu einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen geführt? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen geeignete Kennzahlen gefunden werden, die als Indikator für die jeweiligen Wirkungen verwendet werden können. Im Rahmen dieses Berichts ist es nicht möglich, eigene Erhebungen durchzuführen. Die Untersuchung beschränkt sich also auf die Auswertung bereits verfügbarer Daten. Als Kennzahlen in Frage kommen: Die Ansiedlung von Holdinggesellschaften und anderen Unternehmen in der Schweiz. Die Entwicklung der Steuereinnahmen als Indikator für die Entwicklung des Steuerstandortes Schweiz. Die Entwicklung des BIP der Schweiz als Indikator für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft. Die Entwicklung der ausländischen Direkt- und Portfolioinvestitionen als Indikator für die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Zahl der Unternehmensneugründungen als Indikator für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen. 5 Die nunmehr unbestrittenermassen sehr attraktive Holdingbesteuerung hat den Standort Schweiz zweifellos gestärkt. Die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne ist als positives Signal aufgenommen worden. (Tanner, S.: Stärken und Schwächen des schweizerischen Steuersystems, Steuerrevue 11, 1998, S ). Diese positive Beurteilung findet sich auch in der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II wieder: Die erste Unternehmenssteuerreform von 1997 zeigte mit der Verbesserung des Holdingstandortes, der Beseitigung der Kapitalsteuer und dem linearen Gewinnsteuersatz positive Wirkungen (s. 3.). Die Unternehmenssteuerreform hat die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt (S. 6). (Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II)). 3/8

4 3.1. Die Ansiedlung von Holdinggesellschaften und anderen Unternehmen in der Schweiz Ein wichtiges Ziel der Unternehmenssteuerreform 1997 war die Verbesserung des Holdingstandortes Schweiz. Das Beratungsunternehmen Arthur D. Little 6 hat 50 der 500 weltweit grössten Konzerne untersucht, die zwischen 1990 und 2001 ihren Sitz verlegt haben. Gemäss dieser Studie entschieden sich 55% aller Konzerne, die einen Haupt- oder Europasitz suchten, für die Schweiz (auf dem 2. Platz folgen Belgien und Grossbritannien mit je 16%). Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Neuansiedlung von ausländischen Holdinggesellschaften in der Schweiz. Abbildung 1: Neuansiedlungen von Holdinggesellschaften in der Schweiz 1990 bis 2001 Neuansiedlungen von Holdings in der Schweiz 1990 bis % 60% 50% Neuansiedlungen in % 40% 30% 59% 20% 10% 23% 9% 9% 0% Periode Quelle: Arthur D. Little Abbildung 1 zeigt eine starke Zunahme bei der Neuansiedlung von Holdinggesellschaften in der Schweiz ab der Periode 1996/1998, in der die Unternehmenssteuerreform realisiert wurde. Insgesamt gaben 88% der untersuchten Unternehmen an, dass die steuerlichen Vorteile, die den Unternehmen gewährt werden, bei einem Standortentscheid das wichtigste Kriterium sind. Die Unternehmenssteuerreform hat also die Attraktivität des Standorts Schweiz für internationale Konzerne erhöht 7 und die Schweiz gemäss Arthur D. Little zum attraktivsten Standort für Headquarter von internationalen Unternehmen gemacht. 6 Arthur D. Little: "Benchmarking of Global and Regional Headquarters in Switzerland", März 2002, abrufbar unter 7 Vgl. dazu auch die Aussagen von R. Waldburger im Tages Anzeiger vom /8

5 3.2. Die Entwicklung der Steuereinnahmen Gemäss Bundesrat entlastete die Unternehmenssteuerreform die Unternehmen um ca. 460 Mio. CHF. 8 Trotz der berücksichtigten Mehreinnahmen durch die Stempelabgabe auf Lebensversicherungen und der erhofften positiven Standortwirkungen rechnete der Bundesrat gemäss Botschaft bei der Unternehmenssteuerreform insgesamt mit Mindereinnahmen von ca. 170 Mio. CHF (Anteil Bund 80 Mio. CHF, Anteil Kantone 90 Mio.). 9 Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Einnahmen der direkten Bundessteuer für juristische Personen zwischen 1984 und Nach der Einführung der Unternehmenssteuerreform 1997 nahmen die Einnahmen aus der Gewinnsteuer stark zu. Vor der Reform im Jahr 1997 betrugen die Steuereinnahmen unter Einschluss der 1998 abgeschafften Kapitalsteuer 4,1 Mrd. Franken. Sie stiegen mit der Reform 1998 auf 4,5, 1999 auf 4,6 und 2000 gar auf 6,0 Mrd. Franken an. Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 auf die Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Datenlage nicht eindeutig bestimmen. Die Milderung der Steuerbelastung hat nicht zum Rückgang der Steuererträge geführt, wobei nicht beurteilt werden kann, ob die Steuereinnahmen ohne Reform nicht allenfalls noch stärker angestiegen wären. Es ist allerdings auch möglich, dass die Zunahme der Steuererträge neben der günstigen Konjunktur auch mit der verbesserten Standortattraktivität durch die Unternehmenssteuerreform zu tun hat. Abbildung 2: Steuerertrag der direkten Bundessteuer für juristische Personen, Steuerertrag der direkten Bundessteuer für juristische Personen 7'000'000'000 6'000'000'000 5'000'000'000 Steuerertrag in CHF 4'000'000'000 3'000'000'000 2'000'000'000 1'000'000' Jahr Quelle: ESTV; keine Daten für 1995 vorhanden (Übergang von der 2-jährigen Veranlagung mit Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung). Bis 2002 definitive Daten, ab 2003 geschätzte Grössen. 8 Antwort vom 21. September 2001 auf die Interpellation der SVP vom 6. März 2001 ( : Beschleunigung zweites Steuerpaket. Senkung der Unternehmensbesteuerung). 9 Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 (97.022). 5/8

6 3.3. Die Entwicklung des BIP der Schweiz Die Wachstumsraten des BIP können einen Hinweis auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz geben. Die Abbildung 3 zeigt das Wachstum des realen BIP zwischen 1981 und Abbildung 3: Wachstumsraten des realen BIP der Schweiz von 1981 bis 2004 Wachstum BIP real 5.0% 4.0% 3.0% Wachstum BIP real in % 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% -2.0% Jahr Quelle: Bundesamt für Statistik Das reale BIP der Schweiz weist zwischen 1981 und 2004 sehr unterschiedliche Wachstumsraten auf. In den 90er Jahren konnten 1998 und 2000 Wachstumsraten von über 2% erreicht werden. Ob diese Wachstumsraten etwas mit der Unternehmenssteuerreform 1997 zu tun haben, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden. Um die verschiedenen Einflüsse auf die Entwicklung des BIP abschätzen und quantifizieren zu können, müssten detaillierte Zeitreihenuntersuchungen durchgeführt werden. Mit den vorliegenden Daten sind jedoch keine eindeutigen Aussagen über den Einfluss der Unternehmenssteuerreform 1997 auf das Wirtschaftswachstum möglich. 6/8

7 3.4. Die Entwicklung der ausländischen Direkt- und Portfolioinvestitionen in der Schweiz Ein weiterer Indikator für die Attraktivität des Standortes Schweiz ist die Entwicklung der ausländischen Direkt- und Portfolioinvestitionen in der Schweiz. Abbildung 4 zeigt eine gleichmässige Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz seit Die Portfolioinvestitionen haben insgesamt, trotz einem Rückgang 2002, stärker zugenommen. Sprünge oder Veränderungen seit 1998, dem Jahr der Inkraftsetzung der Unternehmenssteuerreform, sind dabei nicht zu erkennen. Eine Quantifizierung des Einflusses der Unternehmenssteuerreform auf ausländische Investitionen in der Schweiz ist mit den verfügbaren Daten nicht möglich. Zum Einfluss der Unternehmenssteuerreform auf die ausländischen Investitionen in der Schweiz können folglich keine Aussagen gemacht werden. Abbildung 4: Entwicklung der ausländischen Direkt- und Portfolioinvestitionen in der Schweiz von 1996 bis 2005 Ausländische Direkt- und Portfolioinvestitionen in der Schweiz, '200'000 1'000'000 Investitionen in Mio. CHF 800' ' ' ' Jahr Ausländ. Direktinvestitionen, in Mio. CHF Ausländ. Portfolioinvest. Quelle: SNB, Statistische Monatshefte, diverse Ausgaben. 7/8

8 3.5. Die Zahl der Unternehmensgründungen Zarin-Nejadan 10 kommt zum Schluss, dass die Unternehmenssteuerreform für die KMU insgesamt keine grossen Auswirkungen hat, da die proportionale Gewinnsteuer praktisch in der Höhe des früheren Maximalsatzes sei und KMU von der Abschaffung der Kapitalsteuer wenig profitieren, da sie in der Regel mit wenig Kapital dotiert sind. Allenfalls wird eine positive Wirkung der Senkung der Emissionsabgabe um 1%-Punkt sowie der Franchise von 250'000 CHF erwartet. Die Zahl der neu gegründeten Unternehmen könnte einen Hinweis darauf geben, ob sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Schweizer KMU verbessert haben. Wie die Abbildung 5 zeigt, hat sich die Zahl der neu gegründeten Unternehmen seit der Periode 1996/1997 stark erhöht und bis zum Jahr 2000 fast verdoppelt. Danach hat sich die Zahl der Neugründungen etwas abgeschwächt. Die starke Zunahme der Neugründungen nach 1997 könnte ein Hinweis auf die positiven Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auch auf inländische Unternehmen, insbesondere KMU, sein. Aufgrund der vorliegenden Daten können jedoch keine eindeutigen Aussagen gemacht werden. Die Zahl der Unternehmensgründungen dürfte generell stark von der konjunkturellen Entwicklung bestimmt werden. Abbildung 5: Zahl der Unternehmensneugründungen von 1997 bis 2003 Unternehmensneugründungen 1997 bis Anzahl neu gegründete Unternehmen Jahr Quelle: Bundesamt für Statistik, keine Angaben für 1998 vorhanden. 10 Zarin-Nejadan, M.: L entreprise et l impôt, Collection Le savoir suisse, Neuchâtel /8

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