Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nicht besetzte in Thüringen Die Kleine Anfrage 643 vom 7. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut: Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Studiengang die Studiengangkapazität der Hochschule, werden die von den Thüringer Hochschulen zu besetzenden in einem örtlichen Auswahlverfahren gemäß 6 Thüringer Hochschulzulassungsgesetz (ThürHZG) vergeben. Der Tatsache geschuldet, dass Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber häufig mehrere Bewerbungen zur Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen versenden, kommt es immer wieder dazu, dass Mehrfachzusagen für verschiedene Studienplatzbewerbungen möglich sind. Die Folge ist, dass oftmals nicht rechtzeitig klar wird, wann, wo, welcher zulassungsbeschränkte Studienplatz tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Annahmen der Thüringer Hochschulen über tatsächliche Inanspruchnahmen von zugesagten n, komplizierte Nachrückverfahren und Losvergaben führen deshalb mitunter dazu, dass unbesetzt bleiben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele (gegliedert nach Studiengängen und Hochschulen) blieben in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung im Wintersemester 2009/2010 in Thüringen bisher absolut bzw. prozentual unbesetzt? 2. Wie viele (gegliedert nach Studiengängen und Hochschulen) waren in Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im Wintersemester 2009/2010 in Thüringen absolut bzw. prozentual unbesetzt? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Feststellung des Berichtes der Kultusministerkonferenz über "Zulassungsverfahren an den staatlichen Hochschulen im Wintersemester 2009/2010", nach der ca in Deutschland in zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt geblieben sind und welche konkreten Folgen hatte dies für die Thüringer Hochschulen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Situation bezüglich unbesetzter in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in Thüringen? 5. Welche Übergangs- und Nachrückverfahren zur Besetzung freier in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an Thüringer Hochschulen (gegliedert nach jeweiliger Hochschule) angewendet? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Freiwilligkeit der Hochschulen bezüglich der Inanspruchnahme des Serviceangebotes der Stiftung für Hochschulzulassung? Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2010

2 Drucksache 5/1234 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit der Absenkung von örtlichen Numeri Clausi, damit tatsächlich vorhandene Studienplatzkapazitäten auch wirklich besetzt werden? 8. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um die Zahl der unbesetzten in zulassungsbeschränkten Studiengängen in Thüringen zu reduzieren? 9. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um Übergangs- bzw. Nachrückverfahren und Losverfahren für Studienplatzbewerber zu verkürzen und damit zu mehr Planbarkeit bei allen Beteiligten beizutragen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juli 2010 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anzahl unbesetzt gebliebener in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung im Wintersemester 2009/2010 in Thüringen stellt sich - gegliedert nach Studiengängen und Hochschulen - für den Stichtag 31. Oktober 2009 wie folgt dar: Hochschule/Studiengang Abschluss (*) Zulassungszahlen Studienanfänger 1. FS unbesetzte (absolut) unbesetzte (prozentual an Studienanfängern) 1. Universität Erfurt Erziehungswissenschaft BA HStR Erziehungswissenschaft BA NStR Lehr-/Lern-/Trainingspsychologie BA HStR Lehr-/Lern-/Trainingspsychologie BA NStR Pädagogik der Kindheit BA LA Grundschulen Förderpädagogik BA HStR Uni Erfurt insgesamt 4 0,20% 2. Technische Universität Ilmenau Angewandte Medienwissenschaft BA Medienwirtschaft BA TU Ilmenau insgesamt 28 1,99% 3. Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena) Biochemie/Molekularbiologie BA Biogeowissenschaften BA Bioinformatik BA Biologie BA Ernährungswissenschaft BA Erziehungswissenschaft BA Kernfach Geographie BA Kommunikationswissenschaft BA Kernfach

3 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1234 Kommunikationswissenschaft BA Ergänzungsfach Psychologie BA Psychologie BA Ergänzungsfach Biologie LA Gymnasien Deutsch LA Gymnasien Englisch LA Gymnasien Geographie LA Gymnasien Geschichte LA Gymnasien Philosophie LA Gymnasien Sozialkunde LA Gymnasien Sport LA Gymnasien Biologie LA Regelschulen Deutsch LA Regelschulen Englisch LA Regelschulen Ethik LA Regelschulen Geographie LA Regelschulen Geschichte LA Regelschulen Sozialkunde LA Regelschulen Sport LA Regelschulen FSU Jena insgesamt 85 1,68% 4. Bauhaus-Universität Weimar Medienkultur BA BU Weimar insgesamt Fachhochschule (FH) Erfurt Bahnbetrieb und Infrastruktur BA Business Administration BA Soziale Arbeit BA Stadt- und Raumplanung BA Verkehrs- und Transportwesen BA Verkehrsinformatik BA FH Erfurt insgesamt 29 1,99% 6. Fachhochschule Jena Biotechnologie BA Business Administration BA Maschinenbau BA Mechatronik BA Medizintechnik BA Pflege/Pflegeleitung (Fernstudium) BA Photovoltaik und Halbleitertechnologie BA Soziale Arbeit BA Wirtschaftsingenieurwesen/ Industrie BA Wirtschaftsingenieurwesen/ Informationstechnik BA FH Jena insgesamt 8 0,58% 3

4 Drucksache 5/1234 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Fachhochschule Nordhausen Gesundheits- und Sozialwesen/ Health and Social Services BA Öffentliche Betriebswirtschaft/ Public Management BA Sozialmanagement BA FH Nordhausen insgesamt Fachhochschule Schmalkalden Wirtschaftsrecht BA Wirtschaftswissenschaft BA FH Schmalkalden insgesamt 0 0 Thüringer Hochschulen insgesamt 127 0,90% (*) BA = Bachelor HStR = Hauptstudienrichtung NStR = Nebenstudienrichtung LA = Lehramt Die vorgenannten Zahlen entstammen der amtlichen Hochschulstatistik mit dem Stichtag 31. Oktober Nach diesem Termin wurden noch weitere Nachrückverfahren durchgeführt, so dass beispielsweise an der FSU Jena in den Studiengängen Psychologie und Kommuni kationswissenschaft sowie an der FH Erfurt im Studiengang Business Administration alle zu diesem Zeitpunkt noch freien "nachbesetzt" werden konnten. Zu 2.: Die Anzahl unbesetzt gebliebener in Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im Wintersemester 2009/2010 in Thüringen stellt sich - gegliedert nach Studiengängen und Hochschulen - zum Stichtag 31. Oktober 2009 wie folgt dar: Hochschule/Studiengang Abschluss Zulassungszahlen Studienanfänger 1. FS Unbesetzte (absolut) unbesetzte (prozentual an Studienanfängern) Friedrich-Schiller-Universität Jena Medizin Staatsexamen Pharmazie Staatsexamen Zahnmedizin Staatsexamen FSU Jena insgesamt 8 2,05% Die in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin zum Stichtag 31. Oktober 2009 noch freien acht konnten in Losverfahren an bis dahin noch nicht zugelassene Bewerber vergeben werden, so dass zum Wintersemester 2009/2010 in Thüringen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen tatsächlich keine unbesetzt blieben. Zu 3.: Die Landesregierung sieht den Bericht der Kultusministerkonferenz als erste Zusammenfassung von Informationen über Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Bundesländern, über Zahlen zu bundesweit unbesetzt gebliebenen n sowie über Gründe für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme von Hochschulen an der Studienplatzbörse. Der Bericht zeigt auf, dass zur Zahl der letztendlich unversorgt gebliebenen Studienbewerber keine exakten Aussagen möglich sind, da über den Erhebungszeitraum hinaus in allen Bundesländern weitere Nachrückverfahren durchgeführt und weitere besetzt wurden. Die Landesregierung sieht im zukünftig geplanten dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung eine gute Möglichkeit, die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren weiter zu verbessern. Aufgrund der für Thüringen vorliegenden Zahlen ergeben sich keine konkreten Folgen für die Thüringer Hochschulen. 4

5 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1234 Zu 4.: In Thüringen bleibt mit unter 0,9 Prozent (siehe Antwort auf Frage 1) im Verhältnis zu anderen Bundesländern nur eine sehr geringe Zahl an n unbesetzt. Dies zeigt, dass die Nachfrage und das Zulassungsverfahren an den Thüringer Hochschulen in einem fast optimalen Verhältnis zueinander stehen. Zu 5.: Der Ablauf des Vergabeverfahrens für örtliche Auswahlverfahren ist in 6 des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes (ThürHZG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 535), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2010 (GVBl. S. 205), und 27 der Thüringer Vergabeverordnung vom 18. Juni 2009 (GVBl. S. 485) geregelt. Danach kann das Vergabeverfahren in mehreren Verfahrensstufen durchgeführt werden, wobei jeweils die in der Satzung der Hochschule festgesetzte Zulassungszahl, erweitert um einen Überbuchungsfaktor, zugrunde gelegt wird. Sind nach der ersten Verfahrensstufe mit der Entscheidung über die Hauptanträge noch verfügbar, können weitere Nachrückverfahren stattfinden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens können dann noch verfügbare oder wieder verfügbare durch Los vergeben werden. Zu 6.: Nach Artikel 4 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (GVBl. S. 530) unterstützt die Stiftung für Hochschulzulassung die Hochschulen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Die Landesregierung unterstützt die freiwillige Teilnahme der Hochschulen an diesem Angebot und sieht darin einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Hochschulautonomie. Zu 7.: Zulassungsbeschränkungen sind nur zulässig, wenn für einen Studiengang zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen die Zahl der zur Verfügung stehenden erheblich übersteigen wird ( 4 Thür- HZG). Werden Zulassungszahlen festgelegt, hat dies nach den gesetzlichen Vorschriften des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes und der Thüringer Vergabeverordnung zu erfolgen. Die bei jedem Zulassungsverfahren für jeden Studiengang entstehenden Numerus-Clausus-Werte werden weder vom Ministerium noch von den Hochschulen festgelegt, sondern ergeben sich in jedem einzelnen Vergabeverfahren eines zulassungsbeschränkten Studiengangs in jedem Jahr neu aufgrund der Anzahl der zur Verfügung stehenden, der Anzahl der Bewerber sowie deren Qualifikationsniveau. Der Numerus Clausus (NC) bezeichnet die Abiturnote des schlechtesten Bewerbers, der noch einen Studienplatz erhalten hat. Liegt beispielsweise der Numerus Clausus in einem Studiengang bei 2,3, dann bedeutet das, dass der letzte zugelassene Bewerber eine Durchschnittsnote von 2,3 im Abitur hatte und dass jeder Bewerber mit einer Durchschnittsnote von 2,3 oder besser einen Studienplatz erhalten hat. Die Zulassungsgrenze stellt somit nur dar, welche Note oder wie viele Wartesemester der letzte zugelassene Bewerber aufweist. Eine gezielte Erhöhung oder Absenkung der Numerus-Clausus-Werte ist somit gar nicht möglich. Zu 8.: Die Landesregierung wird den Thüringer Hochschulen auch für das kommende Vergabeverfahren empfehlen, sich bei Bedarf an der bundesweiten Studienplatzbörse zu beteiligen, über die die Studieninteressierten ohne Anmeldung und kostenfrei die von den Hochschulen nach der ersten Zulassungsrunde und dem Nachrückverfahren noch frei gebliebenen benannt bekommen und den direkten Kontakt zu den Hochschulen finden können. Zum Wintersemester 2009/2010 haben sich bereits fünf der Thüringer Hochschulen daran beteiligt. Zudem wird die Landesregierung den Thüringer Hochschulen die Teilnahme an dem dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung empfehlen. Weitere Maßnahmen zur Besetzung der sehr wenigen frei gebliebenen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Thüringer Hochschulen sind derzeit nicht erforderlich. Zu 9.: Die Landesregierung wird die Thüringer Hochschulen insbesondere dazu ermutigen, auch weiterhin schon in der ersten Stufe der Auswahlverfahren etwas höhere Überbuchungsfaktoren zu verwenden, um die Vergabe aller zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. In Vertretung Prof. Dr. Merten Staatssekretär 5

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