FAQs zum Pflegeheimvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FAQs zum Pflegeheimvertrag"

Transkript

1 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)? Wie funktioniert ein Praxisverbund? Welche Krankenkassen nehmen derzeit an den Verträgen teil? Teilnahmeberechtigung Welche Ärzte dürfen an Praxisverbünden teilnehmen? Wie kommt ein Praxisverbund zustande? Wie kann ein Arzt in einen bestehenden Verbund eintreten? Leistungen / Pflichten aller teilnehmenden Ärzte Welche Aufgaben haben die beteiligten Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten? Muss der Arzt bestimmte Fortbildungen nachweisen? Müssen Patienten eingeschrieben werden? Wie erfolgt die Einschreibung? Können auch Versicherte an dem Vertrag teilnehmen, die in Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73 b SGB V eingeschrieben sind? Vergütung Welche Vergütung erhalten Haus- und Fachärzte? Welche Zusatzvergütung ist für Hausärzte geregelt? Welche Zusatzvergütung ist für Fachärzte und Psychotherapeuten geregelt?6 4.4 Welche Leistungsvergütung gibt es bei welcher teilnehmenden Kasse? Wie werden Heimbesuche vergütet?...8

2 Seite 2 5 Patientenkennzeichnung in Pflegeeinrichtungen Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten im Rahmen des heimbezogenen Versorgungsauftrag Scheinregelung Wann werden welche Scheine (Originalschein, Vertreterschein, Notfallschein) verwendet?...9

3 Seite 3 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)? Ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV) ist eine Kooperationsform zur Optimierung der ärztlichen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Durch die Gründung eines Praxisverbundes übernehmen die Ärzte einen gemeinsamen, heimbezogenen Versorgungsauftrag, der sich auch auf mehrere Heime in der Region erstrecken kann. 1.2 Wie funktioniert ein Praxisverbund? Die teilnehmenden Hausärzte in einem GPV behalten weiter ihre eigenen Patienten und bleiben selbstverständlich der erste Ansprechpartner für diese. Allerdings besteht innerhalb des Verbundes eine verbesserte Möglichkeit sich gegenseitig zu vertreten. So können sie einander entlasten und ihre Arbeit effizienter gestalten. 1.3 Welche Krankenkassen nehmen derzeit an den Verträgen teil? Stand April 2015: AOK, BKKen, LKK, die Barmer GEK und Knappschaft 2 Teilnahmeberechtigung 2.1 Welche Ärzte dürfen an Praxisverbünden teilnehmen? Alle im Bereich der KVB zugelassenen Vertragsärzte: Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten. 2.2 Wie kommt ein Praxisverbund zustande? Ärzte schließen sich mit anderen Kollegen aus ihrer Region zusammen. Sie fordern bei der KVB (Elsenheimerstr. 39, München; pflegeheimversorgung@kvb.de) eine Kooperationsvereinbarung an und senden die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung an die KVB zurück. Die Kooperationsvereinbarung ist eine Anlage zu den Pflegeheimverträgen und dient gleichzeitig als Antrag für die Teilnahme an den Verträgen. Sobald die Teilnehmer des Praxisverbundes die Genehmigung zur Teilnahme am Pflegeheimvertrag erhalten, können sie auch die Leistungen aus dem Vertrag abrechnen. Die Teilnahme am Pflegeheimvertrag, Änderungen oder die Aufhebung dieser Vereinbarung müssen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) mitgeteilt werden. Sonderregelung für die AOK: Um die Genehmigung der AOK zu erhalten, muss im Praxisverbund ein Nervenarzt / Neurologe vertreten sein.

4 Seite Wie kann ein Arzt in einen bestehenden Verbund eintreten? Der Arzt nimmt Kontakt mit der KVB auf. Die KVB holt die Zustimmung des Verbundsprechers ein, dass der anfragende Kollege beitreten darf. Der neue Teilnehmer erhält ein Informationspaket und eine Kooperationsvereinbarung. Sonderregelung für die AOK: Die Zustimmung der AOK zum Beitritt des Arztes und die AOK-Vertragsnummer werden eingeholt. Die KVB erteilt die Genehmigung zur Teilnahme am Pflegeheimprojekt. 3 Leistungen / Pflichten aller teilnehmenden Ärzte 3.1 Welche Aufgaben haben die beteiligten Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten? - Regelmäßiger Visitdienst mit festen Besuchszeiten - Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo, Di, Do, Fr Uhr; Mi Uhr - Rufbereitschaft Notfalldienst zu folgenden Zeiten: Mi Uhr, Sa, So, Feiertage Uhr - Die Vertretung durch Verbundkollegen ist in allen Fällen möglich Ferner verpflichtet sich der Hausarzt zur Koordination der medizinischen Behandlung. Die Fachärzte und Psychotherapeuten verpflichten sich zur medizinischen Behandlung in Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt. 3.2 Muss der Arzt bestimmte Fortbildungen nachweisen? Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich an anerkannten geriatrischen Fortbildungen bzw. Fortbildungen zur besseren Behandlung von geriatrischen Patienten der Bayerischen Landesärztekammer teilzunehmen und die Teilnahme gegenüber der KVB nachzuweisen (mindestens 6 Fortbildungspunkte pro Jahr). Muss der GPV eine Patientenliste an die KV senden? Nein, momentan wird keine Patientenliste benötigt, da eine Abrechnungsziffer für Pflegeheimpatienten existiert.

5 Seite Müssen Patienten eingeschrieben werden? Wie erfolgt die Einschreibung? Für AOK-Patienten ist eine Einschreibung notwendig. Das Einschreibeformular bestellt die Praxis mit der individuellen AOK-Vertragsnummer über den Kohlhammer-Verlag und sendet diese ausgefüllt an folgende Adresse: AOK - Die Gesundheitskasse Amberg Raigeringer Str Amberg 3.4 Können auch Versicherte an dem Vertrag teilnehmen, die in Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73 b SGB V eingeschrieben sind? Ja, auch die in einem Vertrag zur hausärztlichen Versorgung nach 73b SGB V eingeschriebenen Versicherten, wie beispielsweise dem Vertrag der AOK, können teilnehmen (derzeit keine HzV-Verträge).

6 Seite 6 4 Vergütung 4.1 Welche Vergütung erhalten Haus- und Fachärzte? Die Vergütung von Haus- und Fachärzten erfolgt entsprechend den EBM- Bestimmungen. Zusätzlich gibt es für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten eine Zusatzvergütung. Näheres regeln die Absätze 4.2 und Welche Zusatzvergütung ist für Hausärzte geregelt? Die am GPV teilnehmenden Hausärzte erhalten für die Behandlung und Betreuung zusätzlich für den eigenen Patienten eine Pauschale in Höhe von 25,- einmalig im Quartal. Wie wird sie ausgelöst? Die Pauschale in Höhe von 25,- wird durch das Ansetzen der Ziffer ausgelöst. Bei welchen Patienten darf die Ziffer angesetzt werden? Bei den betreuten Versicherten der LKK, BKKen, Barmer GEK, Knappschaft und eingeschriebenen Versicherten der AOK, die in den genehmigten Heimen wohnen, kann die hausärztliche Betreuungsziffer angesetzt werden. Der Verbund muss sicherstellen, dass pro Patient nur ein Verbundarzt die Pauschale abrechnet. Die Vertretungsfälle können über Vertreterscheine abgerechnet werden. Die Ziffer kann nicht zusammen mit einem Vertreterschein abgerechnet werden. Hausärztliche Behandlungs- und Betreuungspauschale für erhöhten Aufwand in vollstationären Pflegeeinrichtungen (max. 1 x pro Patient und Quartal abrechenbar) Vergütung 25,00 GOP Welche Zusatzvergütung ist für Fachärzte und Psychotherapeuten geregelt? Die am GPV teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Behandlung zusätzlich für den eigenen Patienten der Barmer GEK, der Knappschaft sowie der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) eine Pauschale in Höhe von 17,50 einmalig im Quartal.

7 Seite 7 Wie wird sie ausgelöst? Die Pauschale in Höhe von 17,50 wird durch das Ansetzen der Ziffer 97960A ausgelöst. Bei welchen Patienten darf die Ziffer 97960A angesetzt werden? Bei den betreuten Versicherten der Barmer GEK (seit ), der Knappschaft (seit ) und der SBK (seit ), die in den genehmigten Heimen wohnen, kann die Behandlungspauschale angesetzt werden. Die Vertretungsfälle können über Vertreterscheine abgerechnet werden. Die Ziffer 97960A kann nicht zusammen mit einem Vertreterschein abgerechnet werden. Fachärztliche und psychotherapeutische Behandlungspauschale für erhöhten Aufwand in vollstationären Pflegeeinrichtungen (max. 1 x pro Patient und Quartal abrechenbar) Vergütung 17,50 GOP 97960A 4.4 Welche Leistungsvergütung gibt es bei welcher teilnehmenden Kasse? Leistungsvergütung Kasse Hausärzte GOP Fachärzte/Psychotherapeuten GOP 97960A AOK Bayern 25 (für eingeschriebene Patienten) BKK Landesverband 25 SBK 25 17,50 BARMER GEK 25 17,50 LKK 25 Knappschaft 25 17,50

8 Seite Wie werden Heimbesuche vergütet? Die Gebührenordnungspositionen 01410, und EBM sind für nahezu alle Fachgruppen freie Leistungen (innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung) und fallen damit nicht unter die Obergrenze aus RLV und QZV. Ausnahmen: Heimbesuche werden bei Fachärzten für Frauenheilkunde gegebenenfalls quotiert (bis maximal 85 Prozent) ausgezahlt. Heimbesuche werden nicht für zugelassene Ärzte folgender Fachgruppen vergütet: Urologie, Nuklearmedizin, Radiologie, Diagnostische Radiologie und Strahlentherapie. 5 Patientenkennzeichnung in Pflegeeinrichtungen Seit dem 3. Quartal 2010 können Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten die von ihnen betreuten Pflegeheimpatienten - unabhängig vom GPV - bereits bei der Abrechnung mit einer Kennzeichnung versehen. Durch den Eintrag der Nr einmal im Behandlungsfall - zusätzlich zu den erbrachten Leistungen wird ein besonderer Versorgungsauftrag insbesondere im Rahmen der Berechung des RLV nachgewiesen. 6 Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten im Rahmen des heimbezogenen Versorgungsauftrag Teilnehmende Ärzte können einen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten gemäß 32 Abs. 2 Ärzte-ZV an die KVB stellen. Grund für die Antragstellung ist der so genannte heimbezogene Versorgungsauftrag : - Absichtserklärung, dass die Tätigkeit im Rahmen eines Praxisverbundes bei so genannten heimbezogenem Versorgungsauftrag in einem zeitlichen Umfang von mind. 6 Stunden pro Woche erfolgt. - Der Sicherstellungsassistent wird in einem Umfang genehmigt, der dem zeitlichen Aufwand im Rahmen des heimbezogenen Versorgungsauftrags entspricht.

9 Seite 9 Hinweis: Nach 32 Abs. 3 Ärzte-ZV darf die Beschäftigung des Assistenten nicht zur Veränderung bzw. Vergrößerung des Leistungsspektrums führen. Wird eine erhebliche Vergrößerung des Leistungsumfangs festgestellt, kann die Genehmigung widerrufen werden. Offene Fragen richten Sie per an: praxisfuehrungsberatung@kvb.de Antragsformular: Genehmigungsantrag-Sicherstellungsassistent.pdf 7 Scheinregelung 7.1 Wann werden welche Scheine (Originalschein, Vertreterschein, Notfallschein) verwendet? Die Scheine sind entsprechend der vertragsärztlichen Bestimmungen anzuwenden. Originalschein bei dem eigenen Patienten Vertreterschein anzusetzen innerhalb der Rufbereitschaft bei Patienten von Verbundkollegen im regulären Krankenfall seit 1. April 2015 ist die volle Versichertenpauschale berechnungsfähig der Vertreterschein wird mit der Ziffer gekennzeichnet das Blatt gilt auch für die Urlaubsvertretung Notfallschein anzusetzen bei einem dringenden unaufschiebbaren Behandlungsfall innerhalb der Rufbereitschaft und im organisierten Bereitschaftsdienst

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Kapitel 37 EBM

Mehr

Hautscreening für Versicherte unter 35 Jahren: Einzelvertragliche bayerische Regelung mit einigen Krankenkassen Stand:

Hautscreening für Versicherte unter 35 Jahren: Einzelvertragliche bayerische Regelung mit einigen Krankenkassen Stand: FAQs Hautscreening für Versicherte unter 35 Jahren: Einzelvertragliche bayerische Regelung mit einigen Krankenkassen Stand: 01.04.2017 1. Mit welchen Krankenkassen bestehen derzeit Verträge über die Erbringung

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 2 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten Stand: 18. Juli 2017 Begriff Der Sicherstellungsassistent (bzw. Entlastungsassistent) ist ein Arzt, der über die Facharztanerkennung verfügt und im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei einem Vertragsarzt

Mehr

Regionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen

Regionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

3. Änderungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V. in Berlin.

3. Änderungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V. in Berlin. 3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - im Folgenden KV Berlin

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kinderprävention der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kinderprävention der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kinderprävention der KV Bremen Stand: Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10,

Mehr

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages Vorstellung des Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Gründe für IVP Erfahrungen Informationen zum Versorgungsnetz IVP Bewerbung als Versorgungsnetz IVP Aufgaben HZV-Ärzte Einschreibung Versicherte

Mehr

37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Die Gebührenordnungsposition 36884 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01857, 04536, 05350, 05372, 13256, 32247 und 36881 Die Gebührenordnungsposition 36884 ist im Behandlungsfall nicht neben

Mehr

-LESEFASSUNG- Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom

-LESEFASSUNG- Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom 01.04.2011 Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwischen dem BKK-Landesverband

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,

Mehr

Inhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bilid l ung Verso r ungsnetzw zw k

Inhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bilid l ung Verso r ungsnetzw zw k Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages 1 Inhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bildung Versorgungsnetzwerk 5. Aufgaben HZV-Ärzte 6. Einschreibung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,

Mehr

1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen

1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen 1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen 1.1 Aufwanderstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten -/-Hinweise 01100 196 Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes

Mehr

Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016

Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 376. Sitzung

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18.

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18. Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender 20. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart: Es wird die folgende Anlage J angefügt. Hamburg, den 20.04.2011

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Aufnahme

Mehr

Zusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs -

Zusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs - Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur Zusatzvereinbarung Was ist das Ziel der Zusatzvereinbarung ifobt? Ziel ist es, die Erkennungsrate von okkultem Blut im Stuhl zu erhöhen und damit den Einsatz

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)

Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der Fassung des 1. Nachtrages zwischen der AOK PLUS die

Mehr

Anlage... zum jeweiligen Gesamtvertrag. Ergänzungsvereinbarung

Anlage... zum jeweiligen Gesamtvertrag. Ergänzungsvereinbarung Anlage... zum jeweiligen Gesamtvertrag Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV) zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.

Mehr

I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben

I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben Was ist das Ziel des Vertrags Trittsicher durchs Leben? Trittsicher durchs Leben ist ein großangelegtes,

Mehr

Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V vom i.d.f. des 1. Nachtrages vom

Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V vom i.d.f. des 1. Nachtrages vom Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V vom 01.06.2008 i.d.f. des 1. Nachtrages vom 01.11.2010 - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 2 Inkrafttreten,

Mehr

Teilnahmeerklärung. Zusatzvereinbarung Risikoprävention bei Kinderwunsch

Teilnahmeerklärung. Zusatzvereinbarung Risikoprävention bei Kinderwunsch Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 6 49 66 Teilnahmeerklärung Zusatzvereinbarung Risikoprävention bei Kinderwunsch 1. Allgemeine

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.

Mehr

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Name und Abteilung des Belegkrankenhauses

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Name und Abteilung des Belegkrankenhauses Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung von am Krankenhaus angestellten Ärzten als Sicherstellungsassistenten wegen

Mehr

Honorarzusammenstellung

Honorarzusammenstellung KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Honorarzusammenstellung Honorarsystematik 2016

Mehr

Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung. von Palliativpatienten in Bayern mit der AOK Bayern

Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung. von Palliativpatienten in Bayern mit der AOK Bayern Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 64335 Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung 1. Allgemeine

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte

Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung

Mehr

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr

Mehr

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch

Mehr

Arzt-im-Pflegeheim- Programm

Arzt-im-Pflegeheim- Programm Arzt-im-Pflegeheim- Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten Télémédecine en Ehpad - Telemedizin im Pflegeheim 19 Juin 2015 / 19.

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der

Mehr

Rundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen

Rundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen KV HESSEN l Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt Rundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen Formale Bekanntmachung: Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Mehr

Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion

Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion GOP Legende Euro Bemerkungen Achtung! 03000 04000 03010 04010 03030 04030 03040 04040 Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 23,60 ab Beginn des

Mehr

Lesefassung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Lesefassung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Lesefassung Vertrag über die Abrechnung und Vergütung von Leistungen gemäß 34 des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus 1 auf der Grundlage

Mehr

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage

Mehr

Weiterentwicklung und Optimierung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen

Weiterentwicklung und Optimierung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen Weiterentwicklung und Optimierung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen Dr. med Gabriel Schmidt, Bereichsvorstand Hausärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 18. Juni 2010 1 AGENDA Die KV

Mehr

Unterfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz mit der SBK

Unterfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz mit der SBK Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 64335 Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine qualifizierte und koordinierte Allgemeine Ambulante

Mehr

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen) (Verbände Krankenkassen) 1/5 Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) zwischen

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der AOK Bayern Die Gesundheitskasse,

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband Bayern, der Vereinigten IKK, dem Funktionellen Landesverband

Mehr

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für

Mehr

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie

Mehr

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Teilnahmeerklärung am Vertrag über die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten

Mehr

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.

Mehr

im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart

im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart Vertrag über die Versorgung mit Schutzimpfungen gem. 132 e Abs.1 SGB V i.v.m. 20d Abs. 2 SGB V (Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Mehr

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK - Landesverband NORDWEST handelt für die Betriebskrankenkassen, die diesem Vertrag beigetreten sind, zugleich für die Sozialversicherung

Mehr

Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt. Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord

Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt. Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Gliederung 1. Einführung 1.1 Was ist ein Selektivvertrag? 1.2 Was ist zu beachten?

Mehr

Information zur Budgetierung von Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts

Information zur Budgetierung von Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts des Abschnitts 32.3 EBM entsprechend dem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Abschnitt E, Anlage 7 Stand: April 2018 Budgetierung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab

Mehr

Belegarztvereinbarung. Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (Belegarztvereinbarung)

Belegarztvereinbarung. Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (Belegarztvereinbarung) Information 2.8. 1/8 Vereinbarung über die Vergütung stationären vertragsärztlichen Tätigkeit () zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und AOK Brandenburg

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur n geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2018

Mehr

1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab

1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab 1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab 01.04.05 Gemäß 18 (1) BMV-Ä bzw. 21 (1) EKV haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vor jeder ersten Inanspruchnahme - einer Arztpraxis

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband NORD, zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband

Mehr

Antrag. Träger der stationären Pflegeeinrichtung(en) Geschäftsführer. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Pflegeeinrichtung

Antrag. Träger der stationären Pflegeeinrichtung(en) Geschäftsführer. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Pflegeeinrichtung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Vermittlung einer Kooperation zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,

Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =, BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner

Mehr

Neuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion des Alkoholkonsums" nach 73a SGB V mit der KKH

Neuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion des Alkoholkonsums nach 73a SGB V mit der KKH Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center

Mehr

Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:

Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab: Anlage 1 Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den HNO-Operateur Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie zwischen der KV Hamburg

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

1. Teilnehmende Ärzte

1. Teilnehmende Ärzte Anlage 3 zur Honorarvereinbarung 2018 - gültig ab III/2018 Förderung der rheumatologischen Versorgung in Schleswig-Holstein Die Vertragspartner wollen mit dieser Vereinbarung Versorgungs- und Vergütungsstrukturen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Eintragungsnummer KVB:... BzSt:... Antrag auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Mehr

Gebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind

Gebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind KVB 80684 München Geschäftsführung An alle Fachärzte die zur Abrechnung der neuen Leistungen des Kapitels 37 berechtigt sind Ihr Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00

Mehr

FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung

FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung Seite 1 von 5 FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung - AOK-HausarztProgramm genannt - erstellt am: 20.12.2012 Warum bietet die AOK Hessen das HausarztProgramm an?... 2 Muss ich am Vertrag/Programm

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt: Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Erklärung. Ausgelagerte Praxisräume

Erklärung. Ausgelagerte Praxisräume Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Erklärung Ausgelagerte Praxisräume Sollen im ausgelagerten Praxisraum ausschließlich ambulante Operationen durchgeführt

Mehr

Vereinbarung. (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) (Anlage 11 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen

Vereinbarung. (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) (Anlage 11 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen Vereinbarung gemäß 85 Abs. 2 Satz 4 und 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) (Anlage 11

Mehr

1. Nachtrag zur NVV-Vereinbarung 2010 Seite 1/5

1. Nachtrag zur NVV-Vereinbarung 2010 Seite 1/5 1. Nachtrag zur NVV-Vereinbarung 2010 Seite 1/5 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr

Mehr

Vereinbarung. über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" zwischen der

Vereinbarung. über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung zwischen der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und AOK Berlin 1 Grundsätze (1) Ziel der Vereinbarung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Strukturvertrag Diabetes

Strukturvertrag Diabetes 1.9. 1/12 Strukturvertrag über die ambulante Behandlung und Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus und damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen () zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen)

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen) Information (Verbände Krankenkassen) 1.18. 1/6 über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen

Mehr