5. Ausgabe Jahrgang

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck mit den Gemeinden: Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Hilbersdorf, Kauern, Linda, Paitzdorf, Rückersdorf und Seelingstädt 5. Ausgabe Jahrgang Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Telefon: /96310 Fax: /96325 Wahlbekanntmachung 1. Am findet in der Bundesrepublik Deutschland die statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Wahl zum 7. Europäischen Parlament Die Gemeinden Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Hilbersdorf, Kauern, Linda, Rückersdorf und Seelingstädt sind in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. Wahl- Abgrenzung bezirk Wahlbezirk 0000 Landkreis Greiz VG Ländereck Anschrift Wahllokal 0000 Braunichswalde 0001 Braunichswalde 01 Sportraum, Hauptstraße 35, Braunichswalde 0002 Braunichswalde 02 FFW-Vereinshaus, Am Fuchsbach 4, Braunichswalde OT Vogelgesang 0000 Endschütz 0001 Endschütz 01 Gemeindehaus, Endschütz Nr. 71, Endschütz 0000 Gauern 0001 Gauern 01 Gemeindehaus, Gauern Nr. 63, Gauern 0000 Hilbersdorf 0001 Hilbersdorf 01 Gemeindehaus, Rußdorf Nr. 7, Hilbersdorf 0000 Kauern 0001 Kauern 01 Rathaus, Platz der Republik 1, Kauern 0000 Linda b. Weida 0001 Linda b.weida 01 Jugendzimmer, Kirchweg 4, Linda 0000 Paitzdorf 0001 Paitzdorf 01 Kulturhaus, Paitzdorf Nr. 60, Paitzdorf >>> Das nächste Amtsblatt erscheint am

2 Nr. Wahl- Abgrenzung bezirk Wahlbezirk Amtsblatt Seite 2 - Anschrift Wahllokal 0000 Rückersdorf 0001 Rückersdorf 01 Grundschule, Am Kirchberg 5, Rückersdorf 0002 Rückersdorf 02 Kulturhaus, Rückersdorf OT Haselbach 0003 Rückersdorf 03 Vereinshaus an der Gartenanlage, Rückersdorf OT Reust 0000 Seelingstädt 0001 Seelingstädt 01 Jugendclub, Braunichswalder Weg, Seelingstädt 0002 Seelingstädt 02 Schullandheim, Seelingstädt Nr. 12, Seelingstädt 0003 Seelingstädt 03 FFW-Vereinshaus, Chursdorf Nr. 40 c, Seelingstädt 0004 Seelingstädt 04 FFW-Vereinshaus Zwirtzschen, Seelingstädt OT Zwirtzschen 0005 Seelingstädt 05 Feuerwehrhaus Friedmannsdorf, Seelingstädt OT Friedmannsdorf 2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am um 18:00 Uhr in Seelingstädt in der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, Sitzungsraum zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Seelingstädt, den Verwaltungsgemeinschaft Ländereck Katrin Dix Gemeinschaftsvorsitzende

3 Amtsblatt Seite 3 - Gemeinde Braunichswalde In öffentlicher Sitzung vom gefasste Beschlüsse - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Männerchor Braunichswalde e.v. zur Vergütung des Chorleiters ab bis monatlich in Höhe von 30,00 Euro finanziell zu unterstützen. Insgesamt wird der Männerchor Braunichswalde e.v. mit 300,00 Euro unterstützt. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Braunichswalde und dem Verein LEADER Aktionsgruppe Greizer Land e.v. zur Finanzierung des LEADER-Managements 2008 anteilig in Höhe von Euro. Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich im Sportraum, Hauptstraße 35, Braunichswalde und im FFW-Vereinshaus, Am Fuchsbach 4, Braunichswalde OT Vogelgesang. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst in eindeutig bezeichnender Weise eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief

4 Amtsblatt Seite 4 - spätestens am 7. Juni 2009 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18:00 Uhr in den Wahlräumen. Angelika Urban in Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Braunichswalde hat in seiner Sitzung am folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am in der Gemeinde Braunichswalde als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben wird. 2. Nr. Wahl- Name, Vorname Geburts- Beruf Anschrift vorschlag jahr 1 CDU Klügel, Heinz Beigeordneter Hauptstraße 21A der Landrätin Braunichswalde Kaufmann, Holger 1965 Mechatroniker Hauptstraße 8 C Braunichswalde Fritzsche, Mathias 1957 selbstständiger Rückersdorfer Handwerker Straße Braunichswalde Götz, Peggy 1966 Erzieherin Am Berge Braunichswalde Jänsch, Beata 1980 Bürokauffrau Am Fuchsbach Braunichswalde OT Vogelgesang Kretzschmar, Marco 1972 Angestellter Großpillingsdorfer Straße Braunichswalde OT Vogelgesang Moser, Peter 1962 Vertriebsleiter Sonnenland Braunichswalde Seiler, Manfred 1948 Elektromeister Braunichswalder Straße Braunichswalde OT Vogelgesang Strehlow, Julia 1987 Studentin Hauptstraße Braunichswalde Keim, Stefan 1960 Vorstand Hauptstraße 8 B Braunichswalde 3. Die Wahl erfolgt als Mehrheitswahl nach 18 Abs. 3 ThürKWG. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Angelika Urban in

5 Amtsblatt Seite 5 - Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Braunichswalde, Hauptstraße 35, Braunichswalde die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Angelika Urban in Jagdgenossenschaft Braunichswalde/Vogelgesang Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Greiz bestätigte mit Schreiben vom die Satzung der Jagdgenossenschaft vom Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Dazu wird in der Zeit vom bis während der Sprechstunde des Bürgermeisters in der Gemeindeverwaltung Braunichswalde und während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck in Seelingstädt Montag Dienstag Mittwoch von 6:45 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr von 6:45 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 6:45 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 6:45 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag öffentlich ausgelegt. von 6:45 Uhr bis 12:00 Uhr Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom am außer Kraft. V. Hemmann Jagdvorsteher Gemeinde Endschütz Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus, Endschütz 71, Endschütz. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder

6 Amtsblatt Seite 6-4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18:00 Uhr im Wahlraum. Sylvio Nitschke Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Endschütz hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben Wahlvorschlag: Freiwillige Feuerwehr Endschütz Vetterlein, Heino 1973 Beamter Endschütz 28 C, Endschütz Jacob, Hartmut 1956 Landschaftsgestalter Endschütz 28 A, Endschütz Reinhold, Bernd 1964 Elektronik Facharbeiter Endschütz 88, Endschütz Jacob, Reinhard 1947 Ingenieur Endschütz 98, Endschütz 2. Wahlvorschlag: Sportgemeinschaft Endschütz e. V. Scherl, Thomas 1969 Versicherungsfachmann Endschütz 85, Endschütz Wunderlich, Danilo 1973 selbstständig Endschütz 37, Endschütz 3. Wahlvorschlag: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Endschütz Krauße, Mike 1969 Tischlermeister Letzendorf 25, Endschütz Sonntag, Klaus 1942 Dipl.-Ing.(FH) Endschütz 80 A, Endschütz Löffler, Ute 1968 Finanzbeamtin Letzendorf 17 A, Endschütz 4. Wahlvorschlag: Freie Wählergemeinschaft Endschütz Hennig, Tobias 1967 Angestellter Endschütz 45 A, Endschütz Sylvio Nitschke

7 Amtsblatt Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Endschütz, Endschütz 71, Endschütz die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Sylvio Nitschke Gemeinde Gauern In öffentlicher Sitzung vom gefasste Beschlüsse - Die Gemeinde Gauern beschließt mehrheitlich, sich an der Spendenaktion Unser Ortschaftsstein für die Schmirchauer Höhe zu beteiligen. Für Gauern soll ein Ortschaftsstein gesetzt Die Gemeinde entrichtet hierfür insgesamt 150,00 Euro. - Die Gemeinde Gauern lehnt einstimmig das geplante Vorhaben Windpark Chursdorf ab. - Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Vattenfall Europe Transmission GmbH bezüglich der Geländeregulierung unterhalb der Hochspannungsfreileitung zuzustimmen. Seitens des Gemeinderates soll eine Überwachung bezüglich der Verwendung von einheimische Bodendeckern zur Bepflanzung erfolgen. Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde hat einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus Gauern, Gauern Nr. 63, Gauern. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1 Wahl der Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst in eindeutig bezeichnender Weise eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des

8 Amtsblatt Seite 8 - Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18:00 Uhr im Wahlraum. Torsten Herold Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Gauern hat in seiner Sitzung am folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am in der Gemeinde Gauern als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird Wahlvorschlag: FFW Gauern und Feuerwehr- und Heimatverein Gauern e.v. Burkhardt, Manfred 1956 Schlosser Gauern 36, Gauern Niedan, Frank 1969 selbstständig Gauern 37, Gauern Hemmann, Marion 1974 Hotelfachfrau Gauern 29, Gauern Richter, Tino 1967 Handelsfachwirt Gauern 42, Gauern 3. Die Wahl erfolgt als Mehrheitswahl nach 18 Abs. 3 ThürKWG. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Torsten Herold Gemeinde Hilbersdorf Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Gauern, Gauern 63, Gauern die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Torsten Herold Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus, Rußdorf Nr. 7, Hilbersdorf. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und

9 Amtsblatt Seite 9 - der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern) Wahl der Gemeinderatsmitglieder 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18:00 Uhr im Wahlraum. Erhard Dörfer

10 Amtsblatt Seite 10 - Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Hilbersdorf hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben 2. Nr. Wahl- Name, Vorname Geburts- Beruf Anschrift vorschlag jahr 1 Wählergemeinschaft Urbig, Thomas 1965 selbstständig Hilbersdorf 30 Hilbersdorf Hilbersdorf Hermann, Ute 1953 Bauingenieur Hilbersdorf Hilbersdorf Prüfer, Michael 1969 Elektrohand- Hilbersdorf 10 werksmeister Hilbersdorf Reinhold, Tobias 1989 Auszubildender Hilbersdorf 19 B Hilbersdorf Häckel, Dirk 1956 selbstständig Hilbersdorf Hilberdorf Trautloff, Anja 1979 Bürokauffrau Hilbersdorf Hilbersdorf 2 Unabhängige Wählergemeinschaft Fuchs, Wilfried 1951 Kfz-Meister Rußdorf Hilbersdorf Vogel, Rainer 1965 Bankkaufmann Rußdorf 24 Rußdorf Hilbersdorf Erhard Dörfer Prüfer, Simone 1969 Immobilien- Rußdorf 19 A kauffrau Hilbersdorf Steppe, Michael 1963 Schaltanlagen- Rußdorf 27 Bauer Hilbersdorf Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Rußdorf 7, Hilbersdorf die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Erhard Dörfer Gemeinde Kauern In öffentlicher Sitzung vom gefasste Beschlüsse - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bebauungsplan Nr. 13 Forststraße der Stadt Ronneburg im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Ingenieurvertrag zur Beratung und Betreuung der Zuwendungsempfänger in der Dorferneuerung an das Planungsbüro mip Metzner, Ignaczak & Partner in Gera zu vergeben. - Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag zur Erstellung einer Dorfentwicklungsplanung an das Planungsbüro mip Metzner, Ignaczak & Partner in Gera zu vergeben.

11 Amtsblatt Seite 11 - Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befinden sich im Rathaus, Platz der Republik 1, Kauern. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder /Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung auf eine Person durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen. Die Wähler vergeben Ihre Stimmen dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel so viele wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen, wie sie Stimmen haben Wahl des Bürgermeisters Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab Uhr im Wahlraum. Ingrid Amm in

12 Amtsblatt Seite 12 - Öffentliche Bekanntmachung zu Wahlvorschlägen 1. Dem Wahlausschuss der Gemeinde Kauern lagen in seiner Sitzung am keine Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am vor. 2. Wahl der Gemeinderatsmitglieder Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen. Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf den amtlichen Stimmzettel wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. 3. Wahl des/r Bürgermeisters/in Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf den amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Ingrid Amm in Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 18:00 Uhr im Gemeindeamt Kauern, Platz der Republik 1, Kauern die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom und der Bürgermeisterwahl vom Ingrid Amm in Gemeinde Linda Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befinden sich im Jugendzimmer, Kirchweg 4, Linda. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder /Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder

13 Amtsblatt Seite Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab Uhr im Wahlraum. Rainer Merkel Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Linda hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union Dinger, Bernd 1949 Dachdeckermeister Gauersche Straße 6, Linda Merkel, Sven 1968 Rechtsanwalt Hauptstraße 43, Linda Öhler, Ingeborg 1948 Rentnerin Gauersche Straße 8, Linda 2. Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union Walter, Tim 1977 Dachdecker Braunichswalder Straße 1, Linda Häßelbarth, Stephan 1964 Heizungsmonteur Obere Straße 1 A, Linda Lampke, Ingolf 1963 Elektroinstallateur Hauptstraße 15 A, Linda Schumann, Jörg 1966 Bäckermeister Zur Aue 1, Linda Bachmann, Volkmar 1953 EDV-Berater Obere Straße 10, Linda Koch, Ulrike 1969 Verkäuferin Kirchweg 6, Linda Jahn, Cornelia 1958 Verkäuferin Pohlen 5, Linda Gerold, Harald 1959 Werkzeugmacher Obere Straße 17, Linda Koch, Stefan 1959 Elektriker Obere Straße 8, Linda Wedel, Ken 1981 Dachdecker Hauptstraße 9, Linda Lätsch, Thomas 1958 Koch Obere Straße 6, Linda Steinmetzger, Ines 1961 Angestellte der Deutschen Post Hauptstraße 36, Linda Rainer Merkel,

14 Amtsblatt Seite 14 - Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Linda, Kirchweg 4, Linda die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Rainer Merkel Gemeinde Paitzdorf Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befinden sich im Kulturhaus, Paitzdorf Nr. 60, Paitzdorf. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder /Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

15 Amtsblatt Seite Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab Uhr im Wahlraum. Jörg Trillitzsch Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Paitzdorf hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben Wahlvorschlag: CDU und Gemeinschaft christlicher Bürger Prüfer, Christian 1979 Student Paitzdorf 66, Paitzdorf 2. Wahlvorschlag: FFW Paitzdorf FWG Meister, Rene 1967 Kraftfahrer Mennsdorf 19, Paitzdorf Rohn, Karl-Heinz 1943 Rentner Paitzdorf 63, Paitzdorf Bräunlich, Helga 1954 Erzieherin Paitzdorf 27, Paitzdorf Model, Dirk 1968 selbst. Dozent Paitzdorf 39 B, Paitzdorf Lange, Andrea 1960 Finanzkauffrau Paitzdorf 8, Paitzdorf Jörg Trillitzsch Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses Am 08. Juni 2009 findet um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Paitzdorf, Paitzdorf 60, Paitzdorf die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Thema: Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Jörg Trillitzsch Gemeinde Rückersdorf In öffentlicher Sitzung vom gefasste Beschlüsse - Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen für das Haushaltsjahr Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Finanzplan 2010 bis 2012 sowie das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Kulturhaus Haselbach mit giebelseitigem Erweiterungsbau und Abbruch eines längsseitigen Anbaus auf dem Flurstück 43/2 und 43/1 der Flur 1 in der Gemarkung Haselbach sein Einvernehmen zu erteilen. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Rückersdorf auf Grundlage des vorliegenden Ingenieurvertrages für die Tragwerksplanung und Architektenvertrag für Gebäude an das Ingenieurbüro Janßen zu vergeben.

16 Amtsblatt Seite Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Rückersdorf als Eigentümerin des Flurstückes 265/2, Herrn Jürgen Neubert gestattet, auf diesem Flurstück in einer Gesamtlänge von ca. 600 m eine doppelseitige Hecke und dazwischen Bäume anzupflanzen. Der Bürgermeister wird damit beauftragt, mit Herrn Neubert einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. - Die Gemeinde Rückersdorf lehnt einstimmig das geplante Vorhaben Windpark Chursdorf ab. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bebauungsplan Nr. 13 Forststraße der Stadt Ronneburg im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Willenserklärung gegenüber dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal zur Übernahme der Straßenentwässerungskosten im Zuge der gemeinsamen Baudurchführung Am Heidelberg und Am Fuchsloch zuzustimmen. - Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Feuerwehrverein Reust mit einem Betrag von 300,00 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu unterstützen. Haushaltssatzung der Gemeinde Rückersdorf für das Haushaltsjahr 2009 Gemäß 19 und 55 der Thüringer Kommunalordnung vom (GVBl. S. 540) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41) hat die Gemeinde Rückersdorf am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2009 im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer A 235 v.h. Grundsteuer B 320 v.h. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 320 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Die Satzung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Rückersdorf, den Konrad Burkhardt Bürgermeister (Siegel) Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Haushaltssatzung wurde am mit Beschluss Nr. 238/2009/0007 vom Gemeinderat beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Auslegungshinweis Der Haushaltsplan 2009 mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom bis in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der Dienststunden öffentlich zu jedermann Einsicht aus. Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2009 in der Verwaltungsgemeinschaft während der Dienststunden zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Wahlbekanntmachung 1. Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich - in der Grundschule, Am Kirchberg 5, Rückersdorf, - im Kulturhaus, Rückerdorf, OT Haselbach und - im Vereinshaus an der Gartenanlage, Rückerdorf OT Reust. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

17 Amtsblatt Seite Wahl der Gemeinderatsmitglieder /Kreistagsmitglieder Wahl der Kreistagsmitglieder Wahl der Gemeinderatsmitglieder 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab Uhr in den Wahlräumen. Evelin Matthes in Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Rückersdorf hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben Wahlvorschlag: CDU und Gemeinschaft christlicher Bürger Siegel-Sonntag, Margot 1949 Vertreter Am Fuchsloch 34, Rückersdorf Plecher, Cathleen 1966 Bürokauffrau Haselbach 19 B, Rückersdorf

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