Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
|
|
- Bernhard Simen
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, , Dr. Hubertus Nölting Dieser Vortrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Referenten wieder
2 Agenda 01 Was sind Einkaufsgemeinschaften? 02 Mögliche Wettbewerbsbeschränkungen 03 Freistellung für Regelungen im Horizontalverhältnis 04 Freistellung für Regelungen im Vertikalverhältnis 05 Freistellungsverfahren Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 2
3 Was sind Einkaufsgemeinschaften? Organisationsform Gemeinschaftsunternehmen Halten von Minderheitsbeteiligungen an der Einkaufsgemeinschaft Vertragliche Form der Zusammenarbeit (z.b. gemeinsame Einkaufsregelungen) Unternehmen der privaten und öffentlichen Hand Ausgestaltung Gemeinsame Verhandlung, Austausch von Beschaffungskonditionen Bezugszwang Verwendungsbeschränkungen (z.b. Verbot, Waren an Dritte zu verkaufen) Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 3
4 Mögliche Wettbewerbsbeschränkungen Horizontalverhältnis Beschränkung des Nachfragewettbewerbs zwischen den Mitgliedern Kreis der Nachfrager wird für Anbieter eingeschränkt Informationsaustausch Gemeinsame Werbung Vertikalverhältnis Regelungen zwischen Mitgliedern und der Einkaufsgemeinschaft, z.b. Bezugszwang Höchstpreisvereinbarungen Zentrale Organisation des Online-Vertriebs Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 4
5 Freistellung für Regelungen im Horizontalverhältnis Für KMU s unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsschwelle 3 GWB (soll 4 Abs. 2 GWB a.f. nun abdecken) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU s Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs Für alle Sonstigen Es gibt keine Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnung Art. 101 Abs. 3 AEUV / 2 GWB Verbesserung der Warenerzeugung oder verteilung Angemessene Beteiligung der Verbraucher an der Verbesserung Wettbewerbsbehinderung ist unerlässlich Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 5
6 Freistellung für Regelungen im Horizontalverhältnis Horizontalleitlinien der Europäischen Kommission zur Auslegung von Art. 101 AEUV (2011) Gilt nicht für BKartA und Gerichte Es gibt keine starren Marktanteilsgrenzen Vermutung: keine Wettbewerbsbeschränkung bei gemeinsamem Marktanteil weniger als 15 % auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt vermutet Deminis Bekanntmachung der Europäischen Kommission (2014) Vermutung: keine Wettbewerbsbeschränkung bei gemeinsamem Marktanteil von weniger als 10 % (bei Wettbewerbern) bzw. 15 % (bei Nicht-Wettbewerbern) auf den betroffenen Märkten, es sei denn, die Wettbewerbsbeschränkung wird bezweckt Begatellbekanntmachung des Bundeskartellamt (2007) Vermutung: keine Wettbewerbsbeschränkung bei gemeinsamem Marktanteil von weniger als 10 % (bei Wettbewerbern) bzw. 15 % (bei Nicht-Wettbewerbern) auf den betroffenen Märkten Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 6
7 Freistellung für Regelungen im Vertikalverhältnis Freistellung nach der Vertikal-Gruppenfreistellungsvereinbarung (VO 330/2010) Voraussetzungen Marktanteil beider an der Vereinbarung Beteiligter von weniger als 30 % Zwischen Unternehmensvereinigung und Mitgliedern, wenn Mitglieder Warenhändler sind und kein Mitglied einen Umsatz von mehr als EUR 50 Mio. p.a. erwirtschaftet Erweitert über Vertikalleitlinien Max. 15 % des Gesamtumsatzes der Unternehmensvereinigung wird von Mitgliedern erzielt, die mehr als EUR 50 Mio. p.a. erzielen Freigestellte Vereinbarungen z.b. Bezugszwang von bis zum 80 % Bezugszwang zwischen 80 % und 100 % für max. 5 Jahre, kann auch mit automatischer Reduktion auf 80 % verbunden werden Höchstpreisvereinbarungen Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 7
8 Freistellungsverfahren Bis Nach 3 Abs. 2 GWB für KMUs Anspruch auf Entscheidung nach 32 c GWB möglich gewesen (kein Anlass zum Tätigwerden für die Kartellbehörde) Nach Es gibt kein formelles Freistellungsverfahren Parteien haben eine kartellrechtliche Selbsteinschätzung bzgl. der Zulässigkeit vorzunehmen Entscheidung nach 32 c GWB liegt im Ermessen des BKartA Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften 8
9
REFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN
JAHRESTAGUNG VERBAND CHEMIEHANDEL E.V. AM 10. MAI 2004 IN BONN DIE NEUEN EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN VERTRIEB UND IHRE AUSWIRKUNGEN IM CHEMIEHANDEL REFERENT: RA PETER HENSELER
MehrKatja Sprenger. Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand. Grenzen der Zulässigkeit I/I/F
Katja Sprenger Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand Grenzen der Zulässigkeit I/I/F Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen Literaturverzeichnis
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
Mehr4 Art. 101 AEUV. (2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.
4 Art. 101 AEUV (1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
12. Mai 2017 Dr. Christian Heinichen Inhaltsübersicht I. Organisatorisches VI. Kartellverbot des Art. 101 AEUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen - Bezwecken oder Bewirken
MehrInhaltsverzeichnis VIII
Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Einleitung... 1 A. Gegenstand der Untersuchung... 1 B. Gang der Untersuchung... 7 Kapitel 2: Definitionen der umfassten Formen gemeinsamer Statistikarbeit... 9 A. Erhebungen...
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die neue Gruppenfreistellungsverordnung im Vertikalbereich (GVO), ihre Kernbeschränkungen und ihre grauen Klauseln sowie Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot
MehrFreistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB)
Freistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB) Europäisches und deutsches Kartellrecht Ringvorlesung im WS 2014/15 Dr. Christoph Wolf Würzburg, 22.10.2014 Freistellung
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
27. Mai 2016 Dr. Christian Heinichen Inhaltsübersicht I. Organisatorisches VI. Kartellverbot des Art. 101 AEUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen - Bezwecken oder Bewirken
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrExaminatorium im SPB 8 WS 2018/ Kartellrecht in transnationalen Fällen
Examinatorium im SPB 8 WS 2018/19 11.1.2019 Kartellrecht in transnationalen Fällen Sachverhalt Fall 1 Konkurrenten A und B vereinbaren einen Mindestpreis für bestimmte Waren A russisches Unternehmen, B
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt 1 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrCaroline Picot. Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ. Herbert Utz Verlag München
Caroline Picot Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ Herbert Utz Verlag München Abkiirzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VIII XI 1. Einführung I A. Untersuchungsgegenstand 1 B.
MehrKartellrechtsforum Frankfurt
Kartellrechtsforum Frankfurt Exklusivvertrieb mit Wettbewerbsverbot Die Entscheidung Merck./. VWR 2. Dezember 2009 Sachverhalt 1999: Erwerb der VWR durch Merck, Auslagerung best. Teilbereiche des Vertriebs
MehrPRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge
VERTRIEBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge VERTRIEBSRECHT Die europäischen Wettbewerbsregeln haben ihre Grundlage in Art. 101 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
MehrInhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis
Vorwort zur 2. Auflage... III Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturhinweise... XVII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Aufgabe des Kartellrechts... 1 II. Rechtsquellen...
MehrLigasport und Kartellrecht
Ligasport und Kartellrecht Die Bündelung von Fernsehübertragungsrechten durch den Deutschen Fußball-Bund im Konflikt mit deutschem und europäischem Kartellrecht unter besonderer Heranziehung des amerikanischen
MehrRechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht
Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht 1 I. Vertriebsformen 1. Direkter Vertrieb Außendienstorganisationen Ladengeschäfte Online-Shops Telefonverkauf Katalogverkauf 2 2. Indirekter
MehrUmsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis
Meeting Competition 38. FIW-Seminar: Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 25. November 2010 Umsetzung der neuen
MehrFreistellung vom Kartellverbot
Freistellung vom Kartellverbot (Gruppenfreistellung und Einzelfreistellung) Vorlesung Europäisches und deutsches Kartellrecht RA Dr. Jochen Bernhard Würzburg, den 19. November 2015 Inhalt A. Wiederholung
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Das Wettbewerbsverbot - FAQ zu selektiven Vertriebssystemen Teil 2 Im Teil 2 der FAQ der IT-Recht Kanzlei zu selektiven Vertriebssystemen wird auf die Voraussetzungen des
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (19. Mai 2008) 1. Einzelfreistellung gemäß rt. 81 bs. 3 EG (Effizienzen + Unerlässlichkeit + Verbraucherbeteiligung + Wettbewerb) 2. Gruppenfreistellung durch Vertikal-GVO 19. Mai 2008 Christian
MehrDr. Peter Picht, LL.M. (Yale) Examinatorium SB 3
Examinatorium SB 3 (nach Fallbericht Bundeskartellamt vom 05.03.14; Alexander, Fälle zum, 2014) HRS betreibt das elektronische Hotelportal HRS.de, das neben den Hotelportalen von Booking und Expedia zu
MehrDie Arbeit des Bundeskartellamtes
Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes
MehrEinheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014
Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014 AGENDA A. Einordnung des Kartellverbots in die Kartellrechtsordnung B. Tatbestandsvoraussetzungen
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
12. Mai 2017 VI. Kartellverbot des rt. 101 EUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen Dr. Christian einichen - Bezwecken oder Bewirken - Bagatellschwelle - Tatbestandsrestriktionen
MehrKU Europäisches und österreichisches Kartellrecht
Freistellung Art 101 Abs 3 AEUV enthält eine Ausnahme für bestimmte Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen Ermöglicht die Berücksichtigung positiver Auswirkungen einer Koordinierung zwischen Unternehmen
MehrUmsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis
Meeting Competition 49. FIW-Ferienkurs: Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Wettbewerbsordnung Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 22. September
MehrKraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO)
Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO) Lange Zeit Sonderregelungen für den Kfz-Vertrieb Vertrieb über selbständige Händler und Vertriebsnetze Abgrenzung zu unselbständigen Handelsvertreterverträgen Preisunterschiede
MehrHorizontale Kooperationsvereinbarungen
FIW 39. Brüsseler Informationstagung, 20. Oktober 2010 Horizontale Kooperationsvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher
MehrSeminar zum europäischen und deutschen. Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik
Seminar zum europäischen und deutschen Wettbewerbs- b und dregulierungsrecht Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik - Von der Wettbewerbsfreiheit zur Konsumentenwohlfahrt?
MehrKU Europäisches und österreichisches Kartellrecht
Univ.-Prof. Dr. Florian Schumacher, LL.M. Grundlagen des Kartellrechts 1 Zwecke des Kartellrechts Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen Keine abschließende Definition von Wettbewerb Ziele: Erhaltung
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß
MehrTECHNOLOGIETRANSFER - eine kartellrechtliche Einführung -
TECHNOLOGIETRANSFER - eine kartellrechtliche Einführung - Peter Burgstaller office@lawfirm.eu / www.lawfirm.eu I. EU-Wettbwerbsrecht Art 101 und 102 AEUV (ex-art 81 und 82 EGV) Effiziente Ressourcenallokation
MehrDie Gruppenfreistellungsverordnung. für vertikale Vereinbarungen. Praxiskommentar. Von
Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Praxiskommentar Von Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. Dr. Stephanie Pautke, LL.M. Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. Rechtsanwälte in Frankfurt
MehrEuropäisches Vertriebsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg
LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg Stand:Juni 2017 Inhalt Europäisches Vertriebsrecht... 1 I. Möglichkeiten Distributionskanäle der Händler einzuschränken... 3 1. Art. 101 I AEUV... 4 2. Vorgaben des
MehrGun Jumping in der Fusionskontrolle Wie weit darf man vor der Freigabe gehen? Dr. Justus Herrlinger
Gun Jumping in der Fusionskontrolle Wie weit darf man vor der Freigabe gehen? Dr. Justus Herrlinger 19./20. September 2018 Inhalt I. Rechtliche Grundlagen II. III. Bisherige Praxis der Behörden und Gerichte
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... V XV Einleitung 1. Entstehungsgeschichte.... 2 2. Rechtsgrundlage... 6 3. Grundlagen und Systematik.... 7 4. Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO... 11 5. Vertikale
MehrZu Artikel 1 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Dipl.-Ing. Prof. Dr. iur. Ewald Endres Vorsitzender des Ausschusses für Forst- und Jagdrecht Graefestr. 81, 10967 Berlin Tel.: 0 30 / 818 095 50 Fax: 0 30 / 818 095 51 DGAR Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht
MehrWettbewerbsbeschränkung
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs weiter Begriff als Oberbegriff Auslegung der : Ausgangspunkt: Selbständigkeitspostulat Jedes Unternehmen hat selbständig zu entscheiden, welche
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)
Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2015/16 Teil 2 Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des
MehrNomos. Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht
Mathias Arne Schweizer Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis
MehrInternetplattformen in der Unternehmenspraxis
Internetplattformen in der Unternehmenspraxis Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Okonomie von Professor Dr. Christian Koenig, LL.M., Bonn Dr. Gabriele Kulenkampff, Bad Honnef Dr. Jurgen Kuhling, LL.M., Bonn
MehrAktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der Sparkassen
Aktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der Sparkassen Dr. Lorenz Jellinghaus Rechtsanwalt Berlin, 21.06.2013 Agenda 1 I Handlungsbedarf für öffentlich-rechtliche Sparkassen 2 I (Neue) Organisationsmodelle
MehrGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot
MehrHorizontale Kooperationvereinbarungen
Horizontale Kooperationvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher Natur und stellen nicht notwendigerweise die Position
MehrStellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Kommission Wettbewerbsrecht 4.0. Berlin,
Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 Berlin, 09.11.18 Der Deutsche Franchiseverband vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im wirtschaftspolitischen
MehrDer böse Datengigant - Google zerschlagen?
Der böse Datengigant - Google zerschlagen? Vorwürfe, Gefahren und Lösungsansätze Norwin Sauer Jena, 24.11.2017 2 Gliederung I. Kartellrechtliche Perspektive II. Aktuelle Verfahren gegen Google III. Wettbewerbsschutz
MehrKartellrechtliche Leitlinien für die Mitarbeit im Markenverband
Kartellrechtliche Leitlinien für die Mitarbeit im Markenverband Einführung Die Arbeit des Markenverbandes lebt von dem engagierten Zusammenwirken seiner Mitglieder für ein gemeinsames Ziel. Ohne diese
Mehr2. Berechnung der relevanten Marktanteile
Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskartellamtes zum Entwurf einer Verordnung der Europäischen Kommission über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag
MehrDie Auslegung des 1 GWB und die Behandlung von Einkaufsgemeinschaften im Kartellrecht
Die Auslegung des 1 GWB und die Behandlung von Einkaufsgemeinschaften im Kartellrecht von JÖRG FRITZSCHE Remscheid 1993 CARL HEYMANNS VERLAG KG Köln Berlin Bonn München Vorwort des Herausgebers 1. Kapitel:
MehrArbeitskreis Kartellrecht
Arbeitskreis Kartellrecht Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft 2. Oktober 2014 Eva-Maria Schulze Bundeskartellamt Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung Agenda 2 I. Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft
MehrKartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware
7. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 23.05.2013 Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware Dr. Peter Thyri LL.M. (NYU), LL.M. (DUK) Agenda Kartellrechtliche Grenzen des Urheberrechtsschutzes in
MehrStudienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern
Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV Deutscher Bundestag WD /17
Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28.07.2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht,
MehrB2B Plattformen und das Kartellrecht
Alexandra Kierner B2B Plattformen und das Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Grundlagen zu B2B Plattformen 14 I. Internetplattformen 14 II. Entwicklung des elektronischen B2B Handels
MehrFallbericht 27. Mai 2014
Fallbericht 27. Mai 2014 Aufruf zu Liefersperren durch die WALA Heilmittel GmbH, Bad Boll/Eckwälden Branche: Aktenzeichen: Naturkosmetik B2-52/14 Datum der Entscheidung: 6. Mai 2014 Das Bundeskartellamt
MehrVertikale Beschränkungen bei Online-Verkäufen
CCR - Competition Competence Report Frühjahr 2013/2 Vertikale Beschränkungen bei Online-Verkäufen Marken-Produkte werden zunehmend über das Internet verkauft (Online- Verkäufe). Dies führt dazu, dass Marken-Hersteller
MehrWaldbauerntag 2014 in Werl
Waldbauerntag 2014 in Werl Holzvermarktung aus Sicht des Bundeskartellamtes 24. September 2014 Dr. Martina Schulze Bundeskartellamt Beisitzende, 1. Beschlussabteilung Gliederung 2 Teil A: Kartellrechtliche
MehrZur Rolle des Rechts für Fairness im Wettbewerb
Zur Rolle des Rechts für Fairness im Wettbewerb im Rahmen des Workshops FAIR ORGANIC PRICING der Georg-August-Universität Göttingen und BNN Referent: Prof. Dr. Rainer P. Lademann Göttingen, 9. September
MehrDie Sicherung von Bankeinlagen in Deutschland und der Europäischen Union
Die Sicherung von Bankeinlagen in Deutschland und der Europäischen Union - Unter besonderer Berücksichtigung des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2010 - Dissertation zur Erlangung
MehrThema: Wettbewerbspolitik
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Wettbewerbspolitik Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Die Tendenz zu Preissenkungen und Qualitätssteigerungen sind die positiven Beiträge des Wettbewerbs
MehrWechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht
Kerstin Schmidt Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 17 Teil 1. Einfiihrung 23 A.
MehrTechnologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz
Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Assemblée Générale ASAS - 26 septembre 2017 - Berne Commerce en ligne et autres questions pratiques en matière de distribution Nicolas Birkhäuser Übersicht
MehrEU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg
EU-Kartellrecht Artikel 101 106 AEUV, EU-Kartell-VO 1/2003, Gruppenfreistellungsverordnungen Vertikalvereinbarungen (330/2010), Kraftfahrzeugsektor (461/2010), Technologietransfer (316/2014), Forschung
MehrÜbung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.):
Übung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.): 1 Anwendungsbereich ( 35): Umsatzgrenzen (jeweils bezogen auf Jahr vor dem Zusammenschluß; 35 (1)): Weltweiter Umsatz aller Unternehmen > 1 Mrd. DM Inlandsumsatz
MehrVertriebsverbote im Internethandel
Vertriebsverbote im Internethandel 11. Österreichischer IT-Rechtstag Mag. Robert Wagner, LL.M. Wolf Theiss Rechtsanwälte, Wien 4. Mai 2017 Worum wird es gehen? Unternehmen A ist Hersteller von hochwertigen
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Technologietransfer-Vereinbarungen und die neue GVO-TT Die Technologieverwertung stellt im gesamten europäischen Raum einen ernst zu nehmenden Wirtschaftsfaktor
MehrKartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln
Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht e.v. zur Reform des Urhebervertragsrechts am 28. Januar in Berlin Prof. Dr. Stefan Thomas Lehrstuhl
MehrWettbewerb im Personenfernverkehr Perspektive der Deutschen Bahn AG
Wettbewerb im Personenfernverkehr Perspektive der Deutschen Bahn AG Deutsche Bahn AG Sebastian Brack Kartellrecht Beratung und Compliance Leipzig 7.12.2018 Gliederung Daten und Fakten zu den deutschen
MehrInhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... VII Vorwort... Einführung... US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... Europäisches Lizenzkartellrecht...
Inhaltsübersicht... Vorwort... 1 Einführung... 3 A. US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... 7 I. Grundzüge des amerikanischen Lizenzkartellrechts... 7 II. Wettbewerbsverstösse nach Section 1 Sherman Act...
Mehr8. GWB-Novelle: Rückwirkende Zusammenfassung gestaffelter Erwerbsvorgänge gemäß 38 Abs. 5 S. 3 GWB n.f.?
8. GWB-Novelle: Rückwirkende Zusammenfassung gestaffelter Erwerbsvorgänge gemäß 38 Abs. 5 S. 3 GWB n.f.? Kartellrechtsforum Frankfurt am Main e.v. Dr. Sebastian Steinbarth, LL.M. Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrHorizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Sven Billhardt Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einführung und Überblick
MehrUnlauterer Wettbewerb (UWG) und Kartellrecht (GWB)
Unlauterer Wettbewerb (UWG) und Kartellrecht (GWB) Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Es können drei Wirtschaftsformen unterschieden werden: Zentral gelenkte
MehrBesondere Bereiche des Europarechts
Besondere Bereiche des Europarechts -- Kartellrecht und Verfahrensrecht -- Universität Trier SS 2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley) 2 Zeitplan 20.04.2015 Europäisches Kartellrecht
Mehr47. FIW-Symposion Internet und Realwirtschaft Vernetzung als Thema der Wettbewerbspolitik
47. FIW-Symposion Internet und Realwirtschaft Vernetzung als Thema der Wettbewerbspolitik Preisdifferenzierung im Internetvertrieb Beispiele aus der Fallpraxis des BKartA Innsbruck 7. März 2014 Dr. Markus
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Einleitung...1
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung...1 A. Zielsetzung der Arbeit...1 B. Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes...2 C. Gang der Untersuchung...3 2. Kapitel: Das geschriebene gesellschaftsrechtliche
MehrWirtschaftswachstum. Realisierung von technischem. Fortschritt. Entdeckungsbzw. Fortschrittsfunktion
Folie 8.1.1 - Gesellschaftliche Grundwerte, wirtschaftspolitische Ziele und Wettbewerbsfunktionen Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit Wohlstand Gerechtigkeit Wirtschaftswachstum Wirtschaftspolitische
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Kurzübersicht der Prüfung Gemeinschaftsunternehmen (gemeinsame
MehrEnergiespeicher im Kartellrecht
9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher
MehrKartellrechtliche Aspekte
Kartellrechtliche Aspekte von Prof. Dr., LL.M. Universität Zürich Verordnung Nr. 358/2003 aus dem Jahr 2003 Verordnung (EG) Nr. 358/2003 der Kommission vom 27. Februar 2003 über die Anwendung von Artikel
MehrDer Weg zu mehr Wettbewerb in der Abfallwirtschaft. Martina Müller Beisitzerin der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts
Der Weg zu mehr Wettbewerb in der Abfallwirtschaft Martina Müller Beisitzerin der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts Übersicht (1) Wettbewerb in der Abfallwirtschaft ist möglich: Warum Wettbewerb?
MehrFälle und Entscheidungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht
Fälle und Entscheidungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht von Dr. jur. Peter Ulmer o. Professor an der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Assistenten Walter Wellinghausen
MehrDeutsches und Europäisches Kartellrecht (2016/17) 5. Ausnahmen vom Kartellverbot Josef Drexl
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (2016/17) 5. Ausnahmen vom Kartellverbot Josef Drexl I. Die Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV (1) 1. Arten der Freistellung Art. 101 Abs. 3 AEUV Gruppenfreistellung
MehrKartellrecht und Big Data eine Revolution?
Kartellrecht Summit 2015 Bundesverband der Unternehmensjuristen Kartellrecht und Big Data eine Revolution? Stephan Manuel Nagel, LL.M. Frankfurt a.m., 6. Oktober 2015 1. Möglicher Einfluss von Big Data
MehrInstrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen
Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008 Überblick Kartellverbot Missbrauchskontrolle
MehrLeseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen. Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge
Leseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge Stand 2017 Grundstruktur EG-Kartellrecht AEUV Art. 101 (1) Kartellverbot Art. 102 Missbrauchsverbot
MehrKartellrechts-Compliance und E-Commerce CGC Strategies Konferenz. Deutsche Bahn AG Dr. Thilo Reimers Berlin
Kartellrechts-Compliance und E-Commerce CGC Strategies Konferenz Deutsche Bahn AG Dr. Thilo Reimers Berlin 18.06.2018 Mit ihren acht Geschäftsfeldern ist die DB in allen Segmenten des Verkehrsmarktes tätig
MehrBundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen beeinflusst
Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Bundesgericht: Wie das Gaba-Urteil die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005 1. Teil: Kartellrechtliche Unzulässigkeit der Vertragsstrafe
MehrGeoblocking und Kartellrecht
1 Geoblocking und Kartellrecht Atelier de la concurrence 8. Februar 2017 Stefan Tsakanakis 2 Geoblocking: Begriff Wenn aufgrund des Aufenthaltsortes der Benutzer: Der Zugangs zu Websites blockiert wird
MehrDie Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom
Jens Neitzel Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom Eine Untersuchung anhand des Europàischen Wettbewerbsrechts unter besonderer Beriicksichtigung strategischer Allianzen und Gemeinschaftsunternehmen
MehrProfessor Dr. Peter Krebs 3. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2018/19
Professor Dr. Peter Krebs 3. Übungsklausur im Wettbewerbsrecht WS 2018/19 Behandelte Gebiete: Kartellverbot, Missbrauch von Marktmacht, Verkauf unter Einstandspreis und genereller Preiskampf, Eingriffsmöglichkeiten
MehrI. Krise der Marktwirtschaft Krise des Kartellrechts?
Regulierer Wirtschaftskrise? FIW - Bonner Kolloquium, 17. Juni 2009 Kartellrecht in der Krise Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) Friedrich-Schiller-Universität Jena (c) Prof. Dr. Torsten Körber,
MehrUnitymedia, Vodafone, ARD & ZDF Was die Branche bewegt
Unitymedia, Vodafone, ARD & ZDF Was die Branche bewegt Prof. Dr. Christoph Schalast 17.09.2018 DER KABELSTREIT HINTERGRÜNDE DER KABELSTREIT Ausgangspunkt war die Entscheidung der Öffentlich rechtlichen
MehrNeue Entwicklungen im Kartellrecht
Agenda Neue Entwicklungen im Kartellrecht Rechtsanwalt Klaus Rutow 20.04.2007 1 Rekordgeldbußen und Schadensersatzklagen - Europäische Kommission Januar 2007: EUR 750 Millionen gegen Hersteller gasisolierter
MehrINFORMATIONSAUSTAUSCH ZWISCHEN WETTBEWERBERN
INFORMATIONSAUSTAUSCH ZWISCHEN WETTBEWERBERN - GOING BANANAS - KARTELLRECHTSFORUM FRANKFURT, 3. JUNI 2015 Dr. Michael Dietrich, Partner, Frankfurt am Main, michael.dietrich@hsf.com GOING BANANAS 2 INHALT
Mehr