Strukturdaten der AOK PLUS Stand

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1 Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) Einwohner PLUS-Land gesamt ( ) Einwohner Sachsen Einwohner Thüringen Struktur der AOK PLUS Regionen 8 Servicegebiete 77 Filialen 143 Bildungszentrum (SeTaZ) 1 VertriebsRegionen 5 Vertriebsgebiete 32 Personal Mitarbeiter gesamt inkl. Teilzeitkräfte ca Auszubildende und BA-Studenten 258 Mitbewerber Innungskrankenkassen (alle geöffnet, 1 in Sachsen ansässig) 3 Ersatzkassen 6 Betriebskrankenkassen (davon 53 geöffnet, 1 in Sachsen und 2 in Thüringen ansässig) 70 Landwirtschaftliche Krankenkasse 1 Knappschaft 1 Anzahl Arbeitgeber Arbeitgeber (Firmen mit mindestens einem AOK-versicherten Beschäftigten, Firmen außerhalb Sachsens und Thüringens werden nicht berücksichtigt) darunter Betriebe mit mindestens 100 AOK-versicherten Beschäftigten

2 Seite 2 von 6 Marktanteil in der GKV AOK PLUS gesamt 47,4 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Sachsen) 51,3 % GKV-Versicherte* zum Versicherte Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Thüringen) 40,3 % GKV-Versicherte* zum Versicherte (* Datenquelle: KM6, GKV ohne Landwirtschaftliche Krankenkasse) gesamt Sachsen Thüringen Versicherte davon: Mitglieder davon: Familienversicherte Anteile der Versichertengruppen am Gesamtbestand Freiwillige Mitglieder 3,06% Arbeitslose Mitglieder 7,87% Mitglieder 2,14% Wehrdienstleistende 0,01% Familienversicherte 17,60% Rentner 33,63% Pflichtvers. Beschäftigte 35,69%

3 Anteile der Leistungsausgabengruppen - Stand: Finanzstatus September 2013 Seite 3 von 6 AOK PLUS gesamt Heil- und 6,0% Krankenhausbehandlung 38,8% Arzneimittel 17,9% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,1% Ärztliche 16,6% Leistungen 4,8% Krankengeld 3,9% Fahrkosten 2,7% Häusliche Krankenpflege 3,5% Heil- und 6,2% AOK PLUS (Sachsen) Krankenhausbehandlung 37,0% Arzneimittel 18,0% Krankengeld 4,1% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,3% Ärztliche 16,9% Leistungen 5,3% Fahrkosten 2,8% Häusliche Krankenpflege 3,7% Heil- und 5,7% AOK PLUS (Thüringen) Krankenhausbehandlung 42,5% Arzneimittel 17,7% Krankengeld 3,5% Zahnersatz 1,6% Zahnärztliche 3,6% Ärztliche 16,0% Leistungen 3,7% Fahrkosten 2,5% Häusliche Krankenpflege 3,2%

4 Seite 4 von 6 Vertragspartner Gesamt Sachsen Thüringen Fachärzte (einschl. sonstige Arztgruppen, wie Laborärzte, Pathologen sowie Kinderärzte ab ) Hausärzte (einschl. Kinderärzte bis ) ermächtigte Ärzte Logopäden Ergotherapeuten Hebammen Physiotherapeuten Masseure/med. Bademeister Krankengymnasten davon: in freier Niederlassung in Einrichtungen Podologen Krankenhäuser Reha-Einrichtungen davon: stationäre Einrichtungen ambulante Einrichtungen geriatrische Einrichtungen Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) angestellte Zahnärzte (Allg.Zahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) angestellte Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) Ermächtigte Zahnärzte öffentliche Apotheken Krankenhaus-Apotheken Rettungsdienstorganisationen (DRK, ASB, JUH,MHD, ADAC, DRF, MDV) Landratsämter/Berufsfeuerwehr Private Leistungserbringer in öffentliche RD eingebunden Luftrettungsstandorte Krankenhaus Rettungsdienstabrechnungsstellen Private Krankentransportunternehmen Taxi-/Mietwagenunternehmen Hörgeräte-Akustiker Augenoptiker Augenärzte zur Abgabe v. Kontaktlinsen Orthopädie-Schuhtechniker Orthopädiemechaniker/Bandagisten Ambulante Pflegedienste davon: gemeinnützige Pflegedienste Private Pflegedienste Vollstationäre Pflegeeinrichtungen davon: Wachkomaeinrichtungen reine Kurzzeitpflegeeinrichtungen integrierte Kurzzeitpflegeeinrichtungen Tagespflege Ambulante Hospizdienste (für das Jahr 2012 geförderte Einrichtungen) Hospize Soziotherapie Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege Leistungserbringer Pflegekurse Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Rehabilitationssport-Organisationen

5 Beitrags- und Umlagesätze der AOK PLUS Seite 5 von 6 1. Beitragssätze der AOK PLUS (bundesweit einheitlich): 15,5 % Allgemeiner Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,3 % Tragung Arbeitnehmer: 8,2 % 14,9 % Ermäßigter Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,0 % Tragung Arbeitnehmer: 7,9 % 2. Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz: U1 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts im Fall von Krankheit und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Tarif Umlagesatz Erstattungssatz Tarif 65 2,5 % 65 % Tarif 50 1,7 % 50 % U2 Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des fortgezahlten Entgelts im Fall von Beschäftigungsverbot Umlagesatz 0,60 % Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und Erstattung des im Fall von Beschäftigungsverbot fortgezahlten Entgelts Erstattung der zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Gesamt-Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Beschäftigungsverbot 100 % 100 % 3. Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,05 % Beitragssatz für Kinderlose: 2,30 % Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,525 %, Arbeitnehmeranteil 1,525 % bzw. 1,775 % für Kinderlose Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort außerhalb Sachsen: Arbeitgeberanteil 1,025 %, Arbeitnehmeranteil 1,025 % bzw. 1,275 % für Kinderlose Beitragsbemessungsgrenzen (monatliche Verdiensthöchstgrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden, in Euro) NEUE BUNDESLÄNDER Kranken- und Pflegeversicherung jährlich monatlich , , , , , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich monatlich , , , , , ,00

6 Seite 6 von 6 Zuzahlungen auf einen Blick Leistung Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre Zuzahlung entfällt für Versicherte unter 18 Jahre Arznei und Verbandmittel - Fahrkosten Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Soziotherapie Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie), die zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels (außer von Zuzahlung freigestellte Arzneimittel) 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderhr und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für jeden Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, maximal 10,00 EUR im Monat Krankenhausbehandlung 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderhr Rehabilitation ambulant und stationär 10,00 EUR je Kalendertag Vorsorge stationär 10,00 EUR je Kalendertag Anschlussrehabilitation 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage Kalenderhr medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter 10,00 EUR je Kalendertag nein Befreiung von den Zuzahlungen Überschreiten Ihre geleisteten Zuzahlungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Fahrkosten und weitere) innerhalb eines Kalenderhres Ihre individuelle Belastungsgrenze, so erstatten wir den diese Grenze übersteigenden Betrag. Diese jährliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke entfällt die Zuzahlungspflicht für Leistungen, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 Prozent der Bezugsgröße und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Versicherten um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebenden Kinderfreibetrag zu vermindern. Ist ein Kind der 1. Angehörige, dann ist der um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebende Kinderfreibetrag abzusetzen.

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