Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
|
|
- Kora Gerstle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage zum Produkt: Produktname: Vertragsnummer: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Folgenden: Vereinbarung zwischen Unternehmen: Straße: Postleitzahl/Ort: im Folgenden: Auftraggeber und VAPS GmbH Kollberg Isernhagen im Folgenden: Auftragnehmer ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 1 von 11
2 Inhaltsverzeichnis 1 GEGENSTAND UND DAUER DIESER VEREINBARUNG EINZELHEITEN ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS UNTERAUFTRAGNEHMER RÜCKGABE VON DATENTRÄGERN UND LÖSCHUNG VON DATEN... 9 ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 2 von 11
3 1 2 (3) GEGENSTAND UND DAUER DIESER VEREINBARUNG Der Gegenstand dieser Vereinbarung ergibt sich aus dem Vertrag und den dort beschriebenen Pflichten zur Leistungserfüllung personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Diese Vereinbarung wird unter Bezugnahme auf den Vertrag geschlossen und endet mit Ablauf des in dem Vertrag vereinbarten Leistungszeitraums. hinsichtlich der EINZELHEITEN ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Auftragsdatenverarbeitung Aus dem Vertrag und den dort beschriebenen Pflichten zur Leistungserfüllung ergibt sich abschließend Art und Zweck der Auftragsdatenverarbeitung. Zu darüber hinausgehenden Verarbeitungen oder Nutzungen ist der Auftragnehmer nicht berechtigt oder verpflichtet. Art der verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten / -kategorien: Lieferanten Personenstammdaten von Kunden und Beschäftigten Kommunikationsdaten gem. TKG Vertragsstammdaten Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten Fahrzeugdaten Finanzbuchhaltungsdaten Kreis der Betroffenen Der Kreis der durch den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung Betroffenen umfasst: Kunden, Vertragspartner, Ansprechpartner Interessenten Lieferanten Beschäftigte i. S. d. 3 Abs. 11 BDSG Interne Stellen Öffentliche Stellen ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 3 von 11
4 (4) Ort der Datenverarbeitung oder -nutzung Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der 4b, 4c BDSG erfüllt sind. Falls ein Unterauftragnehmer beauftragt werden soll, gelten diese Anforderungen zusätzlich zu den Regelungen in 7 dieser Vereinbarung. 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist als Herr der Daten alleine der Auftraggeber verantwortlich. Dieser bleibt im Verhältnis zu den Betroffenen verantwortliche Stelle. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer Einzelweisungen im Sinne von 2 dieser Vereinbarung erteilen. Einzelweisungen sind schriftlich oder in Textform zu erteilen. Bei Gefahr in Verzug kann eine Einzelweisung mündlich erteilt werden, der Auftraggeber hat in einem solchen Fall diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Weisungsberechtigte Personengruppen des Auftraggebers sind (Position im Unternehmen): 3) (4) 4 Berechtigte Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: Geschäftsführung Technische Leitung Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere bei der Prüfung der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, feststellt. Die Verpflichtung zur Beantwortung von Auskunftsanfragen Betroffener trifft nur den Auftraggeber. Die Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers bestimmen sich nach 4 (9) dieser Vereinbarung. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er vom Auftraggeber erhält, ausschließlich im ihm durch diese Vereinbarung, die Vertragsgrundlage und insbesondere der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Rahmen sowie im Rahmen etwaiger Einzelweisungen des Auftraggebers. ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 4 von 11
5 (3) (4) (5) (6) (7) (8) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. In Erfüllung des datenschutzrechtlichen Trennungsgebots sichert der Auftragnehmer zu, dass die zu verarbeitenden oder nutzenden personenbezogenen Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden und Datenträger, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber genutzt werden, besonders gekennzeichnet und Eingang und Ausgang dokumentiert werden. Kopien der personenbezogenen Daten und Datenträger des Auftraggebers dürfen ohne dessen Einwilligung nicht erstellt werden. Hiervon ausgenommen sind Kopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind oder im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen und zu sperren, wenn sich diese Pflicht aus dem Hauptvertrag ergibt oder der Auftraggeber per Einzelweisung verlangt. Soweit sich ein Betroffener zwecks Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und dessen Weisung abwarten. Für die Datensicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren beim Auftragnehmer sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Datenschutzbeauftragte beim Auftragnehmer ist Herr Dr. Jan Holling. Sie können Herrn Dr. Holling wie folgt erreichen: Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch seine Mitarbeiter. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insofern auch, das Datengeheimnis zu wahren und alle Mitarbeiter, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, auf das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG zu verpflichten und über die sich aus dieser Auftragsdatenverarbeitung ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die Weisungs- und Zweckbindung zu belehren. Auf Wunsch des Auftraggebers hat er diesem anonymisierte Verpflichtungserklärungen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung vorzulegen. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen; etwaige solche Anfragen hat er unverzüglich dem Auftraggeber weiterzuleiten. ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 5 von 11
6 (9) (10) (11) (12) (13) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Angaben nach 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG zur Verfügung zu stellen, hierzu hat ihm der Auftraggeber eine Auflistung der konkret gewünschten Informationen zuzusenden. Bei Anfragen Betroffener an den Auftraggeber hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die zur Beantwortung einer solchen Anfrage erforderlichen Informationen zu überlassen. Der Auftragnehmer erstattet in allen Fällen dem Auftraggeber eine Meldung, wenn durch ihn oder die bei ihm beschäftigten Personen hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Auftraggebers Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind oder die beim Auftragnehmer getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen von den mit dem Auftraggeber vereinbarten oder gesetzlichen Anforderungen abweichen. Nach 42a BDSG können im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten Informationspflichten bestehen. Deshalb sind solche Vorfälle hinsichtlich personenbezogener Daten des Auftraggebers ohne Ansehen der Verursachung dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies gilt in Hinsicht der personenbezogenen Daten des Auftraggebers für den Auftragnehmer auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, anderen Unregelmäßigkeiten und gerichtlichen und behördlichen Anordnungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach 42a BDSG treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterstützen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach 38 BDSG zu informieren. Dies gilt auch, soweit nach 43, 44 BDSG eine zuständige Behörde beim Auftragnehmer ermittelt. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Kontrolle der korrekten Auftragsdurchführung im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung der Auftragsdatenverarbeitung, verpflichtet. Der Auftragnehmer sorgt für eine ausreichende Nachweisbarkeit der von ihm für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Hierzu kann der Auftragnehmer auch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.b. Wirtschaftsprüfer, Revision, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.b. nach BSI-Grundschutz) vorlegen. ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 6 von 11
7 5 (3) 6 TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN Der Auftragnehmer sichert die in ANHANG 1 zu dieser Vereinbarung vereinbarten technisch-organisatorischen Maßnahmen zu, ebenso, dass diese den gesetzlichen Vorgaben des 9 BDSG samt Anlage entsprechen. Insgesamt handelt es sich bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen zum einen um nicht-auftragsspezifische Maßnahmen hinsichtlich der Organisationskontrolle, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und des Trennungsgebots sowie zum anderen um auftragsspezifische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs / Bereitstellung von Daten, Art / Umstände der Verarbeitung / der Datenhaltung sowie Art / Umstände beim Output / Datenversand. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Auftragsdatenverarbeitung die Umsetzung, der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Zustimmung durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage der Auftragsdatenverarbeitung. Soweit die Prüfung des Auftraggebers Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser nach Mitteilung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer umzusetzen. Erfolgt seitens des Auftraggebers bis zum beauftragten Beginn der Auftragsdatenverarbeitung keine solche Mitteilung, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers mit den ihm bekannten Maßnahmen des Auftragnehmers. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen, sofern dabei das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insofern insbesondere, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben, die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen und dem Auftraggeber Einsichtnahme in die gespeicherten personenbezogenen Daten des Auftraggebers und die dazugehörigen Datenverarbeitungsprogramme zu gewähren. Der Auftraggeber hat außerdem das Recht, sich jederzeit durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 7 von 11
8 Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Auftraggebers nach 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsdatenverarbeitung und während deren Laufzeit jederzeit von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 BDSG und der Anlage in der Vergangenheit und nach aktuellem Stand nach. Die Regelung des 4 (13) dieser Vereinbarung gilt entsprechend. 7 UNTERAUFTRAGNEHMER Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen des Auftragnehmers zur Leistungserfüllung heranzieht bzw. Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit etwaigen Unterauftragnehmern so zu gestalten, dass sie mindestens den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen, insbesondere nach dieser Auftragsdatenverarbeitung. Bei einer Unterbeauftragung des Auftragnehmers an einen Dritten sind auch dem Auftraggeber beim Unterauftragnehmern Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 BDSG i. V. m. Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.b. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (3) (4) ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 8 von 11
9 8 (3) (4) (5) RÜCKGABE VON DATENTRÄGERN UND LÖSCHUNG VON DATEN Auf Einzelweisung durch den Auftraggeber, spätestens aber mit Beendigung der Auftragsdatenverarbeitung, hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung stehen, dem Auftraggeber herauszugeben und im Anschluss bei sich physikalisch zu löschen. Gleiches gilt für Testund Ausschussmaterial. Der Auftraggeber kann auf die Herausgabe nach vorstehendem Absatz verzichten und den Auftragnehmer per Einzelweisung anweisen, ohne solche Herausgabe sogleich eine datenschutzgerechte Löschung vorzunehmen. Nach vorstehenden Absätzen sind vorgenommene Löschungen zu protokollieren und das Protokoll der Löschung dem Auftraggeber jeweils unverzüglich vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer dienen, sowie Unterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, sind von vorstehenden Regelungen ausgenommen. Diese darf der Auftragnehmer auch über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.s.v. 273 BGB wird für den Auftragnehmer hinsichtlich der Daten und der Datenträger des Auftraggebers ausgeschlossen. Ort, Datum (Auftraggeber) Ort, Datum (Auftragnehmer) Unterschrift (Auftraggeber) Unterschrift (Auftragnehmer) ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 9 von 11
10 ANHANG 1: TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN gemäß 9 BDSG Zutrittskontrolle Absicherung der Zutrittswege (Alarmanlage) Festlegung der Zutrittsberechtigungen einschließlich ihrer Dokumentation für Mitarbeiter und Firmenfremde Legitimation der Zutrittsberechtigten (Schlüssel, Codekarten, Schlüssel-Liste) Elektronisches Zutrittskontrollsystem Kontrolle/Protokollierung des Zutritts Überwachungseinrichung (Videoüberwachungs- und Alarmanlage, Bewegungsmelder) Zugangskontrolle Identifikation der Zugangsberechtigten Sicherung von Bildschirmarbeitsplätzen durch Bildschirmschoner Sicherung des Netzwerkes gegen Zugriff von außen Sicherung der Netze (3) Zugriffskontrolle Festlegung der Befugnisse für die Eingabe von Daten sowie Kenntnisnahme und Veränderung gespeicherter Daten Legitimation der zugriffsberechtigten Personen (Passwörter, Zugangscodes) Kontrolle des Zugriffs Teilzugriffsmöglichkeit auf Datenbestände und Funktionen (4) Weitergabekontrolle Festlegung der Bereiche, in denen sich Datenträger befinden müssen oder befinden dürfen Festlegung der Personen, die aus diesem Bereich Datenträger entfernen dürfen Kontrolle der Entfernung von Datenträgern Absicherung der Bereiche, in denen sich Datenträger befinden Festlegung der zu Übermittlung bzw. den Transport Befugten Legitimation der Berechtigten Festlegung der Wege und Verfahren des Transportes/der Übermittlung Absicherung des Transports/der Übermittlung Erstellung von Übergabeprotokollen/Empfangsbestätigungen Prüfung auf Vollständigkeit Kryptographische Verfahren, Verschlüsselungen ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 10 von 11
11 (5) Eingabekontrolle Erfassungsprotokolle der Eingaben, Veränderungen und Löschungen personenbezogener Daten Regelung der Zugriffsberechtigung Kontrolle und Auswertung Aufbewahrungsfristen für Revision und Nachweiszwecke (6) Auftragskontrolle Schriftlicher Vertrag gem. Anforderungen aus 11 BDSG Die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur im Rahmen der Weisungen des jeweiligen Auftraggebers verarbeitet und insbesondere auch nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. (7) Verfügbarkeitskontrolle Datensicherungs- und Backupkonzepte Katastrophen- oder Notfallplan (Wasser, Feuer, Explosion, Erdbeben etc.) Einbeziehung des Einflusses angrenzender baulicher Einrichtungen Schwachstellenanalyse (Geländeschutz, Gebäudeschutz, Eindringen in Rechner, Rechnernetze Aufbewahrung der Daten in Datensicherungsschränken (8) Trennungsgebot Physische oder logische Trennung Produktiv- und Testsystem ADV_Mustervereinbarung V1 Seite 11 von 11
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
MehrAuftragsdatenverarbeitung Verpflichtungserklärung Los 1
Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der...lotto Hamburg GmbH... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
MehrAuftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG
Vereinbarung zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt - und der tribus IT GmbH & Co. KG Schlaraffiastrasse 1-44867 Bochum - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel Zwischen den Parteien
MehrMuster zur Ausschreibung
Zwischen dem VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Stresemannallee 15 60596 Frankfurt am Main 1. Gegenstand der Vereinbarung - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem /
MehrAuftrag gemäß 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung
klickschicht Online-Dienstpläne Auftrag gemäß 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung zwischen dem / der... - nachstehend Auftraggeber genannt und klickschicht.de vertreten durch Erwin Schlumpberger
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
MehrAnlage B zum Rahmenvertrag betreffend Auftragsdatenverarbeitung und Kartellrecht zwischen 4motions GmbH. - nachstehend Auftraggeber genannt -
Anlage B zum Rahmenvertrag betreffend Auftragsdatenverarbeitung und Kartellrecht zwischen 4motions GmbH. - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
Mehrwww.nachlasspfleger-portal.de Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen (nachstehend Auftraggeber genannt) und C. & E. Becker EDV-Dienstleistungen Carl Becker Aschenbrödelweg 5 65199 Wiesbaden (nachstehend
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung
Präambel Dieser Vertrag regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten des Auftragnehmers Step Ahead AG, Burgweg 6, 82110 Germering, gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber. 1. Gegenstand, Dauer des Auftrags,
MehrMuster: Auftrag gemäß 11 BDSG
Muster: Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1/14 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. MHP Solution Group
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis Vereinbarung... 3 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages... 4 2. Konkretisierung des Auftragsinhaltes... 4 3. Technisch-organisatorische
MehrAuftrag gemäß 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Auftrag gemäß 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Vereinbarung zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt - und Uwe Scholze Ostring 60 67069 Ludwigshafen - nachstehend Auftragnehmer genannt -
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 BDSG
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 BDSG zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags Der Auftragnehmer
MehrDieser Vertrag dient zum Abschluss einer Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag ( 11 BDSG).
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 BDSG Dieser Vertrag dient zum Abschluss einer Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag ( 11 BDSG). Wann sollte ich diesen Vertrag verwenden? Wenn
MehrVereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG
Öffentliche Ausschreibung Potenzialanalyse Brandenburg 2018 Vergabenummer: V 35_17 Vordruck 3: Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen der Projektstelle
MehrVereinbarung über eine Datenverarbeitung im Auftrag nach 10 Datenschutzgesetz (DSG)
[nachfolgend markierte Stellen sind von der zuständigen Fachstelle eigenständig projektspezifisch zu ergänzen] zwischen BMW Motoren GmbH Hinterbergerstraße 2 A 4400 Steyr im folgenden Auftraggeber und
MehrMustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Dies ist ausschließlich eine Informationsvorlage eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gemäß nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die
MehrDatenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen und dem Kunden - Auftraggeber - Präambel Boppel MedicalEngineering Stuttgarter Str. 4 71263 Weil der Stadt - Auftragnehmer
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen der Firma digiskill GmbH Werner-Heisenberg-Str. 6 91074 Herzogenaurach -nachfolgend Auftragnehmer genannt- und der Firma -nachfolgend
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO [Stand: Mai 2017] zwischen dem - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Drescher Full-Service Versand GmbH Carl-Zeiss-Straße 6 77656 Offenburg
MehrVertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag
Vertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag zwischen XXX XXX 0815 XXXX im Folgenden: Auftraggeber und Global Access Internet Services GmbH Potsdamer Straße 3 80802 München im Folgenden: Auftragnehmer
MehrVEREINBARUNGEN ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
ANHANG 2: VEREINBARUNGEN ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG von Next Generation Mobility GmbH & Co. KG Baierbrunner Str. 35 81379 Munich, Germany -fleetster- Version 2.35 Seite 1 8 Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung
MehrDatenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber
MehrVereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) (Auftragsdatenverarbeitung ADV)
Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) (Auftragsdatenverarbeitung ADV) zwischen.. (Name der beauftragenden kirchlichen Stelle) -
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Zwischen der Firma 3WM OHG Oberdürrbacher Straße 6 97209 Veitshöchheim - nachfolgend Auftragnehmer genannt Firmenname Straße, Hausnummer Postleitzahl,
MehrVertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz
Bitte senden Sie uns diesen Vertrag in zweifacher Kopie unterschrieben an Beschützerbox GmbH, Kreuzbergstr. 37/38, 10965 Berlin zu. Wir senden Ihnen anschließend eine von uns unterschriebene Kopie zurück.
MehrADV V Bitte füllen Sie die Felder auf Seite 2, 5, 6 und 10 aus. Seite 1 von 10
ADV V5.0 16.04.2018 Der Vertrag ist bereits digital unterzeichnet und in dieser Form gültig. Bitte drucken Sie diesen aus, unterzeichnen als Auftraggeber und senden uns einen Scan / ein hochauflösendes
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bzw. Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bzw. Auftragsverarbeitung zwischen COMPAREX Adresse PLZ Ort Land - nachstehend Auftraggeberin oder COMPAREX genannt und Firma Adresse PLZ Ort - nachstehend Auftragnehmerin
MehrAuftrag gemäß Art. 28. DS-GVO Vereinbarung. zwischen (der) Kunde - nachstehend Auftraggeber genannt - und der
Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO Vereinbarung zwischen (der) Kunde - nachstehend Auftraggeber genannt - und der S. Pross GmbH, Uferstr. 44, 75323 Bad Wildbad - Calmbach, DEUTSCHLAND - nachstehend Auftragnehmer
MehrBitte füllen Sie diesen Vertrag vollständig aus (Seiten 1, 4, 5) und unterschreiben ihn.
Bitte füllen Sie diesen Vertrag vollständig aus (Seiten 1, 4, 5) und unterschreiben ihn. Senden Sie danach einen kompletten Scan per E-Mail an info@muv.com oder per Fax an (07153) 61 36 99. Wir werden
MehrVereinbarung. Zwischen
Vereinbarung Zwischen Achalm Treuhand Kommer. Maier Steuerberatungsgesellschaft mbh, Charlottenstraße 78 72764 Reutlingen - im folgenden Auftragnehmer - und - im folgenden Auftraggeber - wird als Ergänzung
MehrAnlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen
Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung
MehrZusatzvereinbarung. zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwischen
Zusatzvereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwischen - im folgenden Auftraggeber genannt - und KALORIMETA AG & Co. KG Heidenkampsweg
MehrIm Rahmen des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt der Auftragnehmer folgende Arten von Daten:
Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag; ADV) zwischen [Auftraggeber] nachfolgend Auftraggeber
Mehr1.2 Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des SaaS-Rahmenvertrag.
Auftrag zur Datenverarbeitung gemäß $11 BDSG / Art. 17 EG-Datenschutzrichtlinie für Kunden der EU Stand 1.Quartal 2016 Zwischen [..] - Auftraggeber - und crowdhouse GmbH -Auftragnehmer- Dieses Dokument
MehrVertrag Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen - nachfolgend Auftraggeber (Leistungsträger)- und Romantischer Rhein Tourismus Gmbh für die Stadt Lahnstein - nachfolgend Auftragnehmer
MehrVereinbarung. zwischen. nachstehend Auftraggeber genannt. und. cometis AG nachstehend Auftragnehmer genannt
Vereinbarung zwischen nachstehend Auftraggeber genannt und cometis AG nachstehend Auftragnehmer genannt 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags (a) Gegenstand den Auftraggeber durch. Gegenstand, Art und Zweck
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Inhalt
Vereinbarung zwischen der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung [KUNDE] - nachfolgend Auftraggeber und INtex Publishing GmbH & Co. KG Jakobstr. 9 53783 Eitorf - nachfolgend Auftragnehmer - - beide
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Die Sektion RheinlandKöln e.v. im Deutschen Alpenverein, Clemensstr. 57, 50676 Köln (Auftraggeber) und Warlich Druck Meckenheim GmbH, Am Hambuch 5, 53340 Meckenheim
MehrVereinbarung Zwischen dem Verantwortlichen/Auftraggeber/Anwaltskanzlei/Notarkanzlei:
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung Vereinbarung Zwischen dem Verantwortlichen/Auftraggeber/Anwaltskanzlei/Notarkanzlei: nachstehend Auftraggeber (AG) genannt
MehrAuftrag gema ß Art. 28 DS-GVO
Auftrag gema ß Art. 28 DS-GVO Vereinbarung zwischen (der) Firma / Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kundennummer - nachstehend Auftraggeber genannt - und der, Bonalino Straße 1, 96110 Scheßlitz, DEUTSCHLAND
MehrNFON Vereinbarung - Auftrag zur Datenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vereinbarung - Auftrag zur Datenverarbeitung Version 1.0 NFON AG Machtlfinger Str. 7, 81379 München Tel.: + 49 89 45 3000 www.nfon.com 2018 NFON AG Alle Rechte vorbehalten Änderungen bleiben vorbehalten
Mehrtrack&act business solutions GmbH & Co. KG Mendelstr.11 D Münster
Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen.. nachfolgend Auftraggeberin genannt und track&act business solutions GmbH & Co. KG Mendelstr.11 D-48149 Münster nachfolgend Auftragnehmerin genannt 1 Gegenstand
MehrDatenverarbeitung im Auftrag gemäß 3 HmbDSG
Datenschutzbeauftragter (DSB) der Universität Hamburg (UHH) & externer DSB der HCU, HfMT, HFBK, TUHH sowie der SUB 20.10.2016 Datenverarbeitung im Auftrag (ADV) nach 3 HmbDSG - Mustervereinbarung (Kopiervorlage)
MehrAuftragsverarbeitungsvertrag. zwischen. -Auftraggeber- und. EXONN UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr. 1b Lörrach.
Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen -Auftraggeber- und EXONN UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr. 1b 79539 Lörrach -Auftragnehmer- über Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz
MehrMuster-Auftragsverarbeitung
Muster-Auftragsverarbeitung Hinweis: Bei diesem Dokument handelt es sich um eine kostenlose Vorlage bzw. Checkliste der secupay AG zum Themenbereich Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Zur Verwendung
MehrVERTRAG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG gemäß Art. 28 DS-GVO
VEREINBARUNG ZWISCHEN Format Tresorbau GmbH & Co. KG Industriestrasse 10-24 D-37235 Hessisch Lichtenau - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und - Auftragsverarbeiter - nachstehend Auftragnehmer
MehrBitte füllen Sie die Felder auf Seite 1, 4, 5 und 8 aus. Vertrag zum Internet-Hosting und Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Zwischen der Firma
Der Vertrag ist bereits digital unterzeichnet und in dieser Form gültig. Bitte drucken Sie diesen aus, unterzeichnen als Auftraggeber und senden uns einen Scan / ein hochauflösendes Foto per E- Mail an
MehrVereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Artikel 28 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Zwischen
Zwischen Unternehmen/Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort Vertreten durch Frau/Herrn: Vornamen Nachname -Im Folgenden Auftraggeber genannt- Und Firma PLAN PRO SAAS Datacenter GmbH Rosenweg 5 24245 Kirchbarkau
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Vereinbarung. zwischen. - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO Vereinbarung zwischen - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und Indula Shopsystem GmbH Auf den Steinen 2, 37191 Katlenburg-Lindau
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zwischen der PLANPROTECT AG Marie-Bernays-Ring 19 41199 Mönchengladbach (nachfolgend Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter ) und Firma GmbH
MehrVertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag
Version 1.6 Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag zwischen und X GmbH X-Straße 123 12345 Musterstadt - Auftraggeber - - Auftragnehmer 1. Allgemeines (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene
MehrVereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen
Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen Zwischen - Auftraggeber - und XIMA MEDIA GmbH Sudhausweg 9 01099 Dresden - Auftragnehmer - I. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung
MehrAnlage 9: Datenschutzvereinbarung aktuell (gültig bis zum ) nach Bundesdatenschutzgesetz. Ergänzung zum Vertrag (Hauptvertrag) vom.
Anlage 9: Datenschutzvereinbarung aktuell (gültig bis zum 24.05.2018) nach Bundesdatenschutzgesetz Ergänzung zum Vertrag (Hauptvertrag) vom zwischen dem Deutschen Zentrum für Altersfragen(DZA) (Auftraggeber)
Mehr- nachfolgend Auftragnehmer" genannt - - Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG zwischen Kundenname ( siehe Kopftext ) - nachfolgend Auftraggeber" genannt - und KWS Kassen Waagen Software Vertriebs GmbH Niedernberger Straße 11 63741 Aschaffenburg
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. wird die folgende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen:
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Als Anlage zum Vertrag/zur Leistungsbeschreibung - nachfolgend Leistungsvereinbarung - zwischen der Unfallversicherung Bund und Bahn - nachfolgend Auftraggeber
MehrNutzung von IT-Systemen der SellerLogic GmbH durch ihre Kunden Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG
Datenschutzvereinbarung 1 Nutzung von IT-Systemen der durch ihre Kunden Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG zwischen, SellerLogic und Firmenname und Anschrift Kunde Präambel Der Kunde nutzt den von SellerLogic
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag Zahntechnik
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Zahntechnik zwischen Auftraggeber (Verantwortlicher): Adresse (Straße, PLZ, Ort) und Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): Adresse Dentallabor (Straße, PLZ, Ort) wird folgende
MehrVertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen und der Firma Sun Dental Laboratories GmbH Oberbilker Allee 163-165 40227 Düsseldorf vertreten durch Herrn Guido Brauwers - im Folgenden Auftraggeber genannt -
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG zwischen den Kunde (im Weiteren Auftraggeber genannt): Kundennummer Firma Zeichnungsberechtigte Person Straße / Nr. Land / PLZ / Ort Register-Nummer
MehrVertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung
Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung ADV meinonlinebüro Stand 01.05.2018 Seite 1 von 7 Präambel Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen
MehrVereinbarung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO
Vereinbarung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO zwischen nachstehend Auftraggeber genannt und der ASAsoft GmbH Schönfliesser Str. 78 16548 Glienicke Nordbahn nachstehend
MehrVereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Der Verantwortliche/Firma/Stampiglie: Der Auftragsverarbeiter: Dataflow Consulting GmbH Hahngasse 16/3 1090 Wien Österreich (im Folgenden
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung Stand:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung Stand: 2018-05-17 Im Rahmen eines Kicktipp Profipakets schließt der Kunde (Auftraggeber) mit der Kicktipp GmbH (Kicktipp) diesen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß
MehrMustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG - Rechenzentrum
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Datenschutz Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach
MehrAuftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Präambel Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem zwischen den Parteien
MehrErklärung zur Datenverarbeitung im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der
Erklärung zur Datenverarbeitung im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbh Am Coloneum 9 50829 Köln Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Gegenstand
MehrVertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Version 1.5 vom 04.09.2017 Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten zwischen und Volker Mielsch GmbH Stormarnstr. 28, 21465 Reinbek vertreten durch vertreten durch Volker Mielsch im
MehrAuftrag gemäß 11 BDSG. Vereinbarung
Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen «Firma1_Firma2_Firma3» «Straße_Postfach» «PLZ_Ort» Vertreten durch: «Person_mit_Titeln» - nachstehend Auftraggeber genannt und Deutscher Olympischer Sportbund
MehrAuftrag gemäß 11 BDSG
Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend
MehrVereinbarung. zwischen dem/der Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem
Vereinbarung zwischen dem/der... - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem Grundeigentümer-Verband Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg - Auftragsverarbeiter - nachstehend
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO. Vereinbarung. zwischen dem/der. Leistungsträger. - nachstehend Auftragnehmer genannt -
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO Vereinbarung zwischen dem/der Leistungsträger - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Wangerland Touristik GmbH - nachstehend Auftragnehmer
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung Auftraggeber (Verantwortlicher): Firma Ansprechpartner Strasse Land PLZ Ort Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): ProLogic Handelsges. m. b. H. Hoheneggerstraße 9b 3386
MehrVertrag über die Auftragsdatenverarbeitung (ADV)
Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) zwischen und - Auftragnehmer - rdts AG / datroomx vertreten durch den Vorstand Thomas Stiren Am Wissenschaftspark 7 54296 Trier - Auftraggeber - über Auftragsdatenverarbeitung
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Zwischen der Firma Host Europe GmbH Hansestr. 111 51149 Köln nachfolgend Auftragnehmer genannt und der Firma ç Firmenname ç Straße, Hausnummer ç Postleitzahl,
Mehr3.1 Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten
Allgemeinen Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung der 1. Allgemeines Gegenstand der Vereinbarung ist die Vereinbarung der Rechte und Pflichten des Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber ) und der (nachfolgend
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag. Zwischen und der Nagl Papierverarbeitung GmbH
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Zwischen und der Nagl Papierverarbeitung GmbH Stand September 2017 1. Vereinbarung Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. DSGVO
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. DSGVO zwischen der Firma Straße und Nummer PLZ und Ort USt.-IdNr. - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Viperprint Sp. z o.o., ul. Rejtana
Mehr1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen der Enetronx GmbH -nachfolgend Auftragnehmerund (Name des Kunden) -nachfolgend Auftraggeber- i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Präambel Diese
MehrAuftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG
. Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für BMI und Geschäftsbereich Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Als Anlage zum Vertrag / zur Leistungsbeschreibung vom [Datum] -
MehrInformation und Ausfüllhilfe zum Auftrag zur Datenverarbeitung
Information und Ausfüllhilfe zum Auftrag zur Datenverarbeitung 1. Bitte füllen Sie alle gelb markierten Stellen im nachfolgenden ADV aus: a. Seite 1: Firmenanschrift b. Seite 4: Ort, Datum, Funktion und
MehrAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zwischen nachstehend Auftraggeber genannt, und tesinet GmbH Stellenbachstr. 63, D-44536 Lünen, nachstehend Auftragnehmer genannt, wird der folgende
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG zwischen KUNDE im Folgenden Auftraggeber oder KUNDE genannt Präambel und der Infopark AG, Kitzingstraße 15, 12277 Berlin im Folgenden Auftragnehmer oder
MehrAuftragsdatenverarbeitung. Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, Anlage zum Vertrag vom
Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, Anlage zum Vertrag vom die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)
Mehr