Baugesuchsverfahren im Kanton Wallis - national ein Vorzeigemodell

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1 Baugesuchsverfahren im Kanton Wallis - national ein Vorzeigemodell Philippe Gsponer Mitarbeiter Kantonsgeologe Kanton Wallis Section Valais Sektion Wallis

2 Erdbebengefährdung und Auswirkungen bei neuen und bestehenden Gebäuden Baugesuchsverfahren im Kanton Wallis Informationsveranstaltung vom 20. Mai 2005 in Naters

3 Inhalt Erdbeben im Wallis Normen Gesetzliche Grundlagen Baugesuchsverfahren

4 Erdbebengefährdung gering bis mittel gering mittel hoch sehr hoch

5 Erdbebengefährdung in der Schweiz Schweizerischer Erdbebendienst

6 Erdbeben mit einer Magnitude > 5 seit 1850 Schweizerischer Erdbebendienst

7 Grössere Erdbeben im Wallis (seit 1850) Jahr Datum August Juli Juli April Lac d Emosson 1 Erdbeben mit Magnitude > 6 alle 100 Jahre April Brig Seit kein 25. Januar Erdbeben Ayent mit Magnitude > Februar Siders August Im Durchschnitt: 1. Dezember 30. Dezember 4. Juli 30. Mai Region Grône Törbel Stalden, Visp Stalden, Visp Gornergletscher, Zermatt Chablais 1 Erdbeben mit Magnitude > 5 alle 10 Jahre Embd (ab Magnitude 4: leichte Gebäudeschäden) Ayent Magnitude Mai Daillon März Brig Juni Chablais August Chablais 5.2

8 Erdbeben seit 1700 Mittelwallis Oberwallis Daten vom Schweizerischen Erdbebendienst

9 Erdbeben seit 1900 Daten vom Schweizerischen Erdbebendienst

10 Erdbeben seit 1950 Daten vom Schweizerischen Erdbebendienst

11 Magnitude 2 EMS I II Intensität und Magnitude Intensität Schäden Nicht fühlbar Kaum bemerkbar 3 III IV Schwach Deutlich Geschirr und Fenster klirren, Türen klappern 4 V Stark Hängende Gegenstände pendeln stark, kleine Gegenstände werden verschoben, Türen und Fenster schlagen auf oder zu VI Leichte Gebäudeschäden An vielen Häusern, vornehmlich in schlechterem Zustand, entstehen leichte Schäden (feine Mauerrisse, Abfallen von Verputzteile) 5 VII Gebäudeschäden Gegenstände fallen in grossen Mengen aus Regalen, an vielen Häusern solider Bauart treten mässige Schäden auf, Gebäude in schlechterem Zustand zeigen grössere Mauerrisse und Einsturz von Zwischenwänden

12 Magnitude EMS Intensität Intensität und Magnitude Schäden 6 7 VIII IX X XI XII Schwere Gebäudeschäden Zerstörend Sehr zerstörend Verwüstend Vollständig verwüstend An vielen Gebäuden einfacher Bausubstanz treten schwere Schäden auf, einige Gebäude sehr einfacher Bauart stürzen ein Erdbeben von Siders (1946) und Visp (1855) Sogar gut gebaute gewöhnliche Bauten zeigen sehr schwere Schäden und teilweise Einsturz tragender Bauteile, viele schwächere Bauten stürzen ein Erwartete Erdbeben gemäss neuer Gefährdungskarte Viele gut gebaute Häuser werden zerstört oder erleiden schwere Beschädigungen Die meisten Bauwerke, selbst einige mit gutem erdbebengerechtem Konstruktionsentwurf und guter Konstruktionsausführung, werden zerstört Nahezu alle Konstruktionen werden zerstört

13 Normen vor 1989 bedenklich vor 1970: nichts bezüglich Erdbeben Ab 1970: Norm SIA 160 (1970), einfache horizontale Ersatzkraft, keine Antwortspektren Ab 1989: Norm SIA 160 (1989), Bauwerksklassen, Antwortspektren, rechnerische Nachweise der Tragsicherheit Ab 2003: Norm SIA 260 und folgende, neue Zoneneinteilung, neue Baugrundklassen

14 Erdbebengefährdung gem. SIA 261 Erwartet werden Erdbeben zwischen 6 und 6.5 auf der Richter- Skala Horizontale Bodenbeschleunigung von 1.6 m/s2

15 Baugrundklassen Berücksichtigung des Standorteffektes SIA-Norm 261 Soil V s,30 Fondation Description [m/s] class A Hard or soft rocks (vegetation covering < 5 m). >800 Corse gravel and cemented sand and/or loose rock B (thickness > 30 m). Corse gravel, consolidated sand and non-cemented C and/or morain (thickness > 30 m). Fine sand, silts or non-consolidated clay (thickness > 30 D <200 m). Alluvial deposits of soil fondation classes C or D E (thickness between 5 and 30 m. of soil fondation classes A or B (more rigidd). solifluxion or liquefaction structures in the plain F1 <100 (thickness > 10 m). F2 Landslides and rockslides (thickness > 10 m). <100 NSPT Cu [kpa] - - >50 > <15 < Karte der Baugrundklassen des Rhonetals (BWG + Crealp, 2004) Mitarbeiter Kantonsgeologe Erdbeben im Wallis

16 Baugrundklassen Mikrozonierung Mitarbeiter Kantonsgeologe Erdbeben im Wallis

17 Standorteffekt Lockergesteine können die Intensität eines Erdbebens erhöhen

18 Baugrundklassen Karte der Baugrundklassen: - (A3-Karte im pdf-format) oder - (direkt ) interaktive Karte

19 Baugrundklassen

20 Berücksichtigung der Erdbebengefährdung Gesetzliche Grundlagen Baugesetz Bauverordnung Gemeindebaureglement

21 Baugesetz Baugesetz vom 8. Februar 1996 Die Änderung vom 4. September 2003 tritt am 1. Juli 2004 in Kraft Art. 27bis Ausbauten und Verstärkungen Die Baubewilligung kann von baulichen Massnahmen abhängig gemacht werden, um den zerstörerischen Auswirkungen der Naturgefahren zu widerstehen.

22 Bauverordnung Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 Die Änderung vom 7. April 2004 tritt am 1. Juni 2004 in Kraft Art. 36 Besondere Unterlagen 1 Dem Baugesuch sind beizulegen: a) b) c) bei Bauten und Umbauten von industriellen oder gewerblichen Hallen oder Gebäuden mit einer Höhe gleich oder höher als zwei Geschosse über dem Erdgeschoss: die Übertragung der erdbebensicheren Elemente auf die Pläne. Den Plänen ist das ordnungsgemäss ausgefüllte kantonale Formular bezüglich der Erdbebensicherheit von Bauwerken beizulegen;

23 Grenzfälle Erdbebenvorbemessung Ja

24 Grenzfälle Erdbebenvorbemessung Ja Mauerwerk

25 Grenzfälle Erdbebenvorbemessung Nein Stahlbeton 1.OG=Einbindungshorizont

26 Grenzfälle Erdbebenvorbemessung Nein Holz- Konstruktion Stahlbeton

27 Grenzfälle Erdbebenvorbemessung Flachdach Ja

28 Bauverordnung Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 Die Änderung vom 7. April 2004 tritt am 1. Juni 2004 in Kraft Art. 36 Besondere Unterlagen 1 Dem Baugesuch sind beizulegen: a) b) c) bei Bauten und Umbauten von industriellen oder gewerblichen Hallen oder Gebäuden mit einer Höhe gleich oder höher als zwei Geschosse über dem Erdgeschoss: die Übertragung der erdbebensicheren Elemente auf die Pläne. Den Plänen ist das ordnungsgemäss ausgefüllte kantonale Formular bezüglich der Erdbebensicherheit von Bauwerken beizulegen;

29 Übertragung der erdbebensicheren Elemente alle Grundrisse (UG, EG, 1.OG, 2.OG, ) Wandansichten sowie relevante Schnitte im Gebäudeinnern Mitarbeiter Kantonsgeologe Erdbeben im Wallis

30 Bauverordnung Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 Die Änderung vom 7. April 2004 tritt am 1. Juni 2004 in Kraft Art. 36 Besondere Unterlagen 1 Dem Baugesuch sind beizulegen: a) b) c) bei Bauten und Umbauten von industriellen oder gewerblichen Hallen oder Gebäuden mit einer Höhe gleich oder höher als zwei Geschosse über dem Erdgeschoss: die Übertragung der erdbebensicheren Elemente auf die Pläne. Den Plänen ist das ordnungsgemäss ausgefüllte kantonale Formular bezüglich der Erdbebensicherheit von Bauwerken beizulegen;

31 Kantonale Formulare Neubau Nutzungsvereinbarung Erdbebenvorbemessung Konformitätsbericht! Neue Formulare! Bestehende Gebäude Nutzungsvereinbarung Erdbebenüberprüfung Konformitätsbericht

32 Nutzungsvereinbarung! Neue Formulare! Bauherr / Architekt / Ingenieur Bestehendes Gebäude Neubau Bestimmung der zulässigen Schäden nach einem Erdbeben

33 Erdbebenvorbemessung / Erdbebenüberprüfung! Neue Formulare! Ingenieur (+ Architekt) Erdbebenvorbemessung (Neubau) Erdbebenprüfung (Umbau) Erdbebensicheres Bauen Evtl. Massnahmen

34 Konformitätsbericht Ingenieur! Neue Formulare! Zur Erteilung der Wohn- und Betriebsbewilligung

35 Aktuelle Normen Aktuell gültige Normen die Berücksichtigt werden müssen: - SIA-Normen 260 und folgende (2003) - SIA-Merkblatt 2018 (2004)

36 Informationen Adresse bei Fragen : sismo@crealp.vs.ch Forum wird aufgebaut :

37 Architekt und Ingenieur müssen bei Projektbeginn zusammen arbeiten damit erdbebensicher gebaut werden kann.

38 Eine einzige Lösung: erdbebensicher Bauen

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