T17 itel der Präsentation Georgia 28 pt Sondereinsatzplan Waldbrand für den ehemaligen TÜP Granzin

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1 Bild einfügen und in den Hintergrund stellen, Platzhalter löschen ORT, VILM, TT. 12. MONAT JUNI JJJJ 2007BUCHSTABEN) (TAHOMA 9 PT, GROSSBUCHSTABEN) CARPIN, 20. JUNI 2011 Mirow, 18. JUNI 2015 T17 itel der Präsentation Georgia 28 pt Sondereinsatzplan Waldbrand für den ehemaligen TÜP Granzin JOACHIM KOBEL - NATIONALPARKAMT MÜRITZ

2 Gliederung Veranlassung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Sondereinsatzplan Überblick Ausgewählte Themen und Aspekte Aktueller Sachstand Ausblick

3

4 Kampfmittelbelastung: Kategorie 4 (höchste Gefahrenklasse) Gebiet darf nicht betreten oder befahren werden! Flächengröße: ca ha davon: Land: ha (44 %) Bund: ha (46 %)

5 Rechtlicher Rahmen Waldbrandschutzverordnung M-V v Zusammenarbeit bei der Waldbrandbekämpfung, Zuständigkeiten (1) Die Forstbehörden organisieren den vorbeugenden Waldbrandschutz in Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern und Betreibern von Verkehrsanlagen, Betrieben und Einrichtungen, von denen Waldbrandgefahren ausgehen. (2) Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte organisieren nach Maßgabe der 2 und 3 des Brandschutzgesetzes die Maßnahmen des Waldbrandschutzes im Zusammenwirken mit den Forstbehörden einschließlich eines abgestimmten Alarmierungs- und Informationssystems.! (6) Die Landräte und Oberbürgermeister sichern in Abstimmung mit dem Munitionsbergungsdienst, dass munitionsgefährdete und verseuchte Flächen in den Einsatzdokumenten abgegrenzt werden. Sie regeln die Bekämpfung von Waldbränden auf diesen Flächen. Sofern bei einem Brand Löschkräfte gefährdet sind, ist ein Brand außerhalb solcher Gebiete aufzuhalten und zu begrenzen.

6 Rechtlicher Rahmen Waldbrandrunderlass v Ziff Sondereinsatzpläne, Katastrophenschutzplanung Für Liegenschaften der Bundeswehr und andere Liegenschaften mit besonderen Sicherheitsrisiken (Munitions- und Altlastenverseuchte Flächen) sind Sondereinsatzpläne aufzustellen, in denen Besonderheiten und notwendige Einzelregelungen festzulegen sind. Durchführungserlass zum Waldbrandrunderlass i.d.f.v Ziff Sondereinsatzpläne, Katastrophenschutzkalender Die Forstbehörden arbeiten über den Kreis-Waldbrandschutzbeauftragten an der Erstellung dieser Unterlagen mit.

7 Sondereinsatzplan - Überblick

8 Sondereinsatzplan - Überblick

9 Gefahrenschwerpunkte - Kampfmittelbelastung bis m bis 500 m bis 50 m Patronen bis 15 mm Panzerabwehrhandwaffen Granaten 105 bis 150 mm

10 Gefahrenschwerpunkte Besondere Schutzobjekte

11 Waldbrandgefahrensituation

12 Gefahrenabwehr Waldbrandüberwachung Erfolgt nach Maßgabe des Durchführungserlasses zum Waldbrandrunderlass Leitforstamt Mirow / Waldbrandzentrale: - Koordinierung der WBÜ - Festlegung der WGST - ab WGST 2 Überwachung mittels AWFS)* Forstamt (NPA und BFoA): - Waldbrandbereitschaftsdienst (Dienstzeiten entsprechend WGST) Käflingsbergturm - ab WGST 4 operative Waldbrandstreifendienste / Erreichbarkeit aller Revierleiter )* Automatisches kameragestütztes Waldbrandfrüherkennungs- und Alarmierungssystem

13 Gefahrenabwehr - Grundsätze für die Brandbekämpfung Kampfmittelbelastetes Gebiet darf von Einsatzkräften der FFW generell nicht betreten oder befahren werden! Im Brandfall ist ein Sicherheitsabstand von m zwischen Einsatzkräften und Brandgebiet einzuhalten! Brandbekämpfung nur außerhalb des kampfmittelbelasteten Gebietes unter Beachtung des Sicherheitsabstandes (1.000 m)! Schutz und Verteidigung (ggf. Evakuierung) der angrenzenden Ortslagen haben absolute Priorität!!

14 Gefahrenabwehr - Einsatzkarte

15 Gefahrenabwehr - Detailkarten

16 Handlungsbedarf - Sondierungen Kosten für Sondierung auf BForst- Flächen (1.315 ha): ca. 250 T Verbleibender Sondierungsbedarf: ca ha (davon vordringlich: ca. 600 ha) Kosten für vollständige Beräumung: T / ha Mio

17 Sondierungsergebnis Bforst - Flächen Methodik: Untersuchungsgebiet: ha ca Stichprobenpunke (Raster) vermessen und aufgenommen - je Punkt = 25 m² Untersuchungsfläche (insgesamt 12,5 ha) Ergebnis: Fundstücke (93% sowjetischer, 7% reichsdeutscher Herkunft) davon: Fundteile ohne Explosivmasse (Splitter) Fundteile mit Explosivmasse davon: Granaten ( mm) m Bereiche um Ortslagen weitgehend fundfrei

18 Handlungsbedarf Vorbeugende Schutzmaßnahmen Wundstreifen Granzin Schutzstreifen Speck Ausbau LWE Speck u. Schwarzenhof

19 Aktueller Sachstand Übergabe des Planentwurfs an Landkreis und MLU zwecks Abstimmung / Ergänzung (Mai 2014) Sondierung auf BForst-Flächen abgeschlossen Antrag des NPA auf Sondierung der Landesflächen beim LPBK)* 2014 erneuert Wundstreifen Granzin realisiert Vorstellung auf Sitzung der AG NLP-Anliegergemeinden am )* Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

20 Ausblick Auswertung Sondierung BForst-Flächen durch MBD Neubewertung Gefahrensituation Überarbeitung des Sondereinsatzplans Übergabe an Landkreis Schulung / Unterweisung der Einsatzkräfte Realisierung der weiteren vorbeugenden Schutzmaßnahmen Wegekonzept im Rahmen der Aktualisierung der WBEK Sondierung auf landeseigenen Flächen

21 Nordkurier v

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