Die Zukunft des Tierschutzes 20. Bad Boller Tierschutztagung vom 9. bis 11. März 2012 In der Evangelischen Akademie Bad Boll

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1 Die Zukunft des Tierschutzes 20. Bad Boller Tierschutztagung vom 9. bis 11. März 2012 In der Evangelischen Akademie Bad Boll Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse Arbeitsgruppe 1 Was muss sich ändern in der Heimtierhaltung? Moderation: Dr. Elke Deininger, Akademie für Tierschutz Sachverständige: Dr. Sylvia Blahak, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Med. vet. Daniela Rickert, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Med. vet. Sandra Giltner, Akademie für Tierschutz In der Arbeitsgruppe AG Heimtiere wurden folgenden Themenkomplexe näher besprochen: Extreme Zuchtformen und ihre Folgen (Qualzucht) Kleine Heimtiere (z.b. Kaninchen, Meerschweinchen) Haltung und Umgang Reptilien (Haltung in Privathaushalt, Handel) Katzen und Hunde: Kastration, Kennzeichnung, Fundtierrecht Extreme Zuchtformen und ihre Folgen (Qualzucht): Die Arbeitsgruppe richtet den Appell an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den vorliegenden Entwurf der Novellierung des 11 b des Deutschen Tierschutzgesetzes das Wort züchterische Erkenntnisse durch objektive Erkenntnisse zu ersetzen. Weiterhin bittet die Arbeitsgruppe um eine Konkretisierung wichtiger Merkmale. Die AG schlägt folgende Liste vor: Insbesondere: - Atemnot, - Bewegungsanomalien, - Lahmheiten, - Dysfunktion des Herz-Kreislaufsystems oder anderer innerer Organe, - Entzündungen der Haut, - Haarlosigkeit, - Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, - Blindheit, - Hervortreten des Augapfels (Exophthalmus), - Taubheit, - Neurologische Symptome, - Fehlbildungen des Gebisses, - Missbildungen der Schädeldecke,

2 2 - Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind. Kleine Heimtiere: Es wurde von der Arbeitsgruppe einstimmig als sehr wichtig bewertet, dass jeder zukünftige Tierhalter vor der Anschaffung eines Tieres seine Fachkunde nachzuweisen hat. Die Arbeitsgruppe sieht einstimmig als wichtig an, dass Vorschriften erlassen werden (Verordnung), in denen umfassend die Haltung von Heimtieren geregelt wird (z.b. dass soziale Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen). Hierzu existieren bereits entsprechende Regelungen in der Schweiz und Österreich. Reptilien: Die Haltung von Reptilien wurde kontrovers diskutiert. Zu diesem Themenkomplex bestand kein Konsens in der Gruppe. Die Mehrheit sprach sich grundsätzlich für die Möglichkeit aus, Reptilien im Privathaushalt zu halten. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe sprach sich für den Verbot von Tierbörsen aus. Der Import von Reptilien (Wildfänge sowie Tiere in Zuchtfarmen) wird kritisch bewertet und von der Mehrheit der Arbeitsgruppenmitglieder abgelehnt. Fundtiere / Kastrations- und Kennzeichnungspflicht: In diesem Themenkomplex bestand ein Konsens zu folgenden Aussagen: - Eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen (Katzen in Privathaushalt, die Freigang ins Freie erhalten) sollte eingeführt werden. - Weiterhin sollte eine verpflichtende Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt werden. - Die Arbeitsgruppe bittet um staatliche Unterstützung von Kastrationsaktionen von frei lebenden Katzen. - Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, dass Fundtiere nach dem Fundrecht behandelt werden, was auch bedeutet, dass Gemeinden sechs Monate lang für die Unterbringung und Versorgung dieser Tiere aufkommen muss. Arbeitsgruppe 2 Was muss sich ändern in der Nutztierhaltung? Moderation: Dr. Gabriele Pflaum Sachverständige: Prof. Dr. Thomas Blaha, Dr. Brigitte Rusche Haltungssysteme müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt Dabei müssen das tierartspezifische Verhaltensrepertoire einschließlich des Sozialverhaltens der Tiere berücksichtigt und tierbezogene Indikatoren (Verlustraten, Lahmheiten, Lauffähigkeit, Fußballendermatitis u.a.) einbezogen werden. Auslaufhaltung für alle Tiere ist wünschenswert Der Ausstieg aus Haltungsbedingungen, die zootechnische Maßnahmen (Schnabelkürzen, Schwanzkupieren, Zähne Abschleifen, Enthornung) erfordern, ist mit der Festsetzung von Deadlines - zu forcieren. Tierfreundliche Haltungssysteme müssen gefördert werden. Zucht muss auf robuste, gesunde, ausbalancierte Tiere und nicht einseitig auf Leistung ausgerichtet sein Zuchtfortschritte im Hinblick auf das Tierwohl sind auch nötig Z.B. zur Eingrenzung der Wurfgrößen, zur Reduktion des Schwanzbeißens beim Schwein, zur Minimierung von Federpicken und Kannibalismus bei Geflügel, u.a..

3 3 Verbesserung der Sachkunde und verpflichtende wiederkehrende Weiterbildung von mit Tierhaltung beschäftigten Menschen ist erforderlich Das gilt für Landwirte, Berater und Tierärzte (Praxis, Veterinäramt, Tiergesundheitsdienst). Eine Erhöhung der personellen Ausstattung der Veterinärämter und Tiergesundheitsdienste böte die Chance zur Spezialisierung und damit zu mehr Sachkunde im Detail. Die rechtlichen Grundlagen müssen ergänzt und der Vollzug gestärkt werden Weitere Spezial-Verordnungen (z.b für Rinder) sind notwendig. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen soweit wie möglich vermieden werden. Gefordert wird der Tierschutz-TÜV für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme (damit nicht tiergerechte Haltungssysteme gar nicht erst auf den Markt kommen) zur Unterstützung von Landwirten und Vollzugsbehörden. Vollzugsdefizite (Verbot des Schwanzkupierens oder Schnabelkürzen nur im Ausnahmefall erlaubt) müssen beseitigt werden. Gefordert werden eine risikoorientierte Überwachung und eine unabhängige Kontrolle von freiwilligen Qualitätssicherungssystemen. Die Entwicklung von Benchmarking-Systemen mit tierbezogenen Parametern für die vergleichende einzelbetriebliche Bewertung (vor allem mit Anreizsystemen) mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Betriebe muss verbindlich durch eine geeignete Rechtssetzung vorgeschrieben werden Privatrechtliche Aktivitäten (z.b. Labeling), können den Tierschutz schnell verbessern Solche Aktivitäten können dem Gesetzgeber vorausgehen und ihn kritisch begleiten Voraussetzungen sind transparente Anforderungen und deren Umsetzung innerhalb der Labelprogramme und dass diese für jeden Interessenten offen sind unabhängig von einer Organisation. Verbraucher Der Verbraucher muss besser aufgeklärt werden (sein). Vermeidung/Reduktion des Verzehrs tierischer Produkte sind aktive Beiträge zum Tierschutz. Tiergerechter Konsum, faires Genießen, mündiger Konsument Arbeitsgruppe 3 Was muss sich ändern in der Wildtierhaltung? Moderation: Dr. Matthias Triphaus-Bode Sachverständige: Torsten Schmidt, Dr. Klaus Wünnemann Nach tiefgehender teilweise sehr kontrovers geführter Diskussion einigte sich die Arbeitsgruppe auf folgende Ergebnisse. Einheitlich wurde gesehen, dass eine Haltung von Wildtieren nur mit nachgewiesener Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie Genehmigungsvorbehalt möglich sein soll! Dass Entnahmen aus der Natur grundsätzlich verboten werden, Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigungsvorbehalt und ausreichender Begründung z.b. im Rahmen von Artenerhaltungsprogrammen statthaft. - Ein besonderes Problem liegt bei dem massenhaften Import von Zierfischen vor, bei dem Verluste bis zu 80% der Tiere auf dem Transport auftreten. Der Arbeitskreis 3 schließt sich dem Votum des Arbeitskreis 1 zum Verbot von Tierbörsen an. Tierhaltungseinrichtungen

4 4 - Nach wie vor gibt es insbesondere im Heimtiersektor ungeeignete Haltungseinrichtungen/ ungeeignetes Zubehör Hier ist ein Zulassungsverfahren, zumindest aber eine Auszeichnung von geeigneten Haltungseinrichtungen/geeignetem Zubehör zu etablieren. - Bei Genehmigungen von Wildtierhaltungen ist auf das Vorhandensein von ausreichend Absperrgehegen zu achten. Die Haltung von Greifvögeln zur Beizjagd wird sehr kritisch gesehen. Positiv gesehen werden Auffangstationen. Als Option wurde angeführt, dass vorbildliche Haltungen in Zoos gefördert werden sollten. Arbeitsgruppe 4 Was muss sich ändern bei Tierversuchen? Moderation: Dr. Heinz Brandstetter Sachverständige: Roman Kolar, Dr. Sibylle Ott Die Arbeitsgruppe hat sich in der Diskussion darauf konzentriert, Mindestanforderungen zu formulieren, die im Rahmen der Umsetzung der RL 2010/63 aktuell möglich und notwendig sind. 1. Nationales Kompetenzzentrum (eines oder ggf. mehrere) z. B. ZEBET Dieses Zentrum soll Behörden, 15 Kommissionen und Antragsteller zu folgenden Punkten beraten: - Verfügbarkeit von Alternativ/Ersatz/Ergänzungsmethoden - Information über bereits durchgeführte Versuche im Zusammenhang mit Neuanträgen - Beratung und Schulung zur ethischen Vertretbarkeit inkl. der Bewertung der Belastung - ausreichende personelle und sachliche Ausstattung 2. Ethische Vertretbarkeit - Festlegung von allgemein gültigen Kriterien für die ethische Bewertung - absolute Obergrenzen der Belastung / Untergrenzen des Nutzens - Streichung von 26 Abs.1. In 26 TierSchVersV sollte formuliert werden: Tierversuche sind verboten, wenn sie zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen, Leiden oder Ängsten führen. - Ausschluss bestimmter Tierarten von Tierversuchen. Wenigstens in Bezug auf Menschenaffen durch Nichtgebrauchmachen von der Schutzklausel des Art. 55 Abs. 2 der EU-RL. - Bei anderen nicht humanen Primaten Nichtgebrauchmachen von der Schutzklausel des Art. 55 Abs Darlegung und Kontrolle des Nutzens

5 5 3. Kontrolle nach Abschluss aller Versuche: - wurde das erstrebte Ergebnis erreicht? - Einbeziehung der Tierschutzbeauftragten in die retrospektive Bewertung der Abschlussberichte - Offenlegung aller Versuchsergebnisse einschließlich der Bewertung des angestrebten Ergebnisses / Nutzens - Veröffentlichung derjenigen Änderungen einer bereits veröffentlichten Zusammenfassung, die sich aus einer durchgeführten rückblickenden Bewertung ergeben (durch Umsetzung von Art. 43 Abs EU-RL). 4. Produktprüfung Alle Tierversuche an Wirbeltieren und Kopffüßern müssen vorher genehmigt werden, auch bei sog. vorgeschriebenen Tierversuchen. 5. Fachkunde / Qualifikation / Expertise Aus-, Fort- und Weiterbildung von Behördenmitgliedern (genehmigenden und überwachenden) / 15 Kommission / Tierschutzbeauftragten / Antragstellern / Durchführenden Die Richtlinie 2010/63 bezeichnet es als das letztendliche Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist (Erwägungsgrund Nr. 10). Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür eine Strategie zu erarbeiten!

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