Die Zukunft des Tierschutzes 20. Bad Boller Tierschutztagung vom 9. bis 11. März 2012 In der Evangelischen Akademie Bad Boll
|
|
- Franziska Adenauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Zukunft des Tierschutzes 20. Bad Boller Tierschutztagung vom 9. bis 11. März 2012 In der Evangelischen Akademie Bad Boll Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse Arbeitsgruppe 1 Was muss sich ändern in der Heimtierhaltung? Moderation: Dr. Elke Deininger, Akademie für Tierschutz Sachverständige: Dr. Sylvia Blahak, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Med. vet. Daniela Rickert, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Med. vet. Sandra Giltner, Akademie für Tierschutz In der Arbeitsgruppe AG Heimtiere wurden folgenden Themenkomplexe näher besprochen: Extreme Zuchtformen und ihre Folgen (Qualzucht) Kleine Heimtiere (z.b. Kaninchen, Meerschweinchen) Haltung und Umgang Reptilien (Haltung in Privathaushalt, Handel) Katzen und Hunde: Kastration, Kennzeichnung, Fundtierrecht Extreme Zuchtformen und ihre Folgen (Qualzucht): Die Arbeitsgruppe richtet den Appell an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den vorliegenden Entwurf der Novellierung des 11 b des Deutschen Tierschutzgesetzes das Wort züchterische Erkenntnisse durch objektive Erkenntnisse zu ersetzen. Weiterhin bittet die Arbeitsgruppe um eine Konkretisierung wichtiger Merkmale. Die AG schlägt folgende Liste vor: Insbesondere: - Atemnot, - Bewegungsanomalien, - Lahmheiten, - Dysfunktion des Herz-Kreislaufsystems oder anderer innerer Organe, - Entzündungen der Haut, - Haarlosigkeit, - Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, - Blindheit, - Hervortreten des Augapfels (Exophthalmus), - Taubheit, - Neurologische Symptome, - Fehlbildungen des Gebisses, - Missbildungen der Schädeldecke,
2 2 - Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind. Kleine Heimtiere: Es wurde von der Arbeitsgruppe einstimmig als sehr wichtig bewertet, dass jeder zukünftige Tierhalter vor der Anschaffung eines Tieres seine Fachkunde nachzuweisen hat. Die Arbeitsgruppe sieht einstimmig als wichtig an, dass Vorschriften erlassen werden (Verordnung), in denen umfassend die Haltung von Heimtieren geregelt wird (z.b. dass soziale Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen). Hierzu existieren bereits entsprechende Regelungen in der Schweiz und Österreich. Reptilien: Die Haltung von Reptilien wurde kontrovers diskutiert. Zu diesem Themenkomplex bestand kein Konsens in der Gruppe. Die Mehrheit sprach sich grundsätzlich für die Möglichkeit aus, Reptilien im Privathaushalt zu halten. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe sprach sich für den Verbot von Tierbörsen aus. Der Import von Reptilien (Wildfänge sowie Tiere in Zuchtfarmen) wird kritisch bewertet und von der Mehrheit der Arbeitsgruppenmitglieder abgelehnt. Fundtiere / Kastrations- und Kennzeichnungspflicht: In diesem Themenkomplex bestand ein Konsens zu folgenden Aussagen: - Eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen (Katzen in Privathaushalt, die Freigang ins Freie erhalten) sollte eingeführt werden. - Weiterhin sollte eine verpflichtende Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt werden. - Die Arbeitsgruppe bittet um staatliche Unterstützung von Kastrationsaktionen von frei lebenden Katzen. - Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, dass Fundtiere nach dem Fundrecht behandelt werden, was auch bedeutet, dass Gemeinden sechs Monate lang für die Unterbringung und Versorgung dieser Tiere aufkommen muss. Arbeitsgruppe 2 Was muss sich ändern in der Nutztierhaltung? Moderation: Dr. Gabriele Pflaum Sachverständige: Prof. Dr. Thomas Blaha, Dr. Brigitte Rusche Haltungssysteme müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt Dabei müssen das tierartspezifische Verhaltensrepertoire einschließlich des Sozialverhaltens der Tiere berücksichtigt und tierbezogene Indikatoren (Verlustraten, Lahmheiten, Lauffähigkeit, Fußballendermatitis u.a.) einbezogen werden. Auslaufhaltung für alle Tiere ist wünschenswert Der Ausstieg aus Haltungsbedingungen, die zootechnische Maßnahmen (Schnabelkürzen, Schwanzkupieren, Zähne Abschleifen, Enthornung) erfordern, ist mit der Festsetzung von Deadlines - zu forcieren. Tierfreundliche Haltungssysteme müssen gefördert werden. Zucht muss auf robuste, gesunde, ausbalancierte Tiere und nicht einseitig auf Leistung ausgerichtet sein Zuchtfortschritte im Hinblick auf das Tierwohl sind auch nötig Z.B. zur Eingrenzung der Wurfgrößen, zur Reduktion des Schwanzbeißens beim Schwein, zur Minimierung von Federpicken und Kannibalismus bei Geflügel, u.a..
3 3 Verbesserung der Sachkunde und verpflichtende wiederkehrende Weiterbildung von mit Tierhaltung beschäftigten Menschen ist erforderlich Das gilt für Landwirte, Berater und Tierärzte (Praxis, Veterinäramt, Tiergesundheitsdienst). Eine Erhöhung der personellen Ausstattung der Veterinärämter und Tiergesundheitsdienste böte die Chance zur Spezialisierung und damit zu mehr Sachkunde im Detail. Die rechtlichen Grundlagen müssen ergänzt und der Vollzug gestärkt werden Weitere Spezial-Verordnungen (z.b für Rinder) sind notwendig. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen soweit wie möglich vermieden werden. Gefordert wird der Tierschutz-TÜV für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme (damit nicht tiergerechte Haltungssysteme gar nicht erst auf den Markt kommen) zur Unterstützung von Landwirten und Vollzugsbehörden. Vollzugsdefizite (Verbot des Schwanzkupierens oder Schnabelkürzen nur im Ausnahmefall erlaubt) müssen beseitigt werden. Gefordert werden eine risikoorientierte Überwachung und eine unabhängige Kontrolle von freiwilligen Qualitätssicherungssystemen. Die Entwicklung von Benchmarking-Systemen mit tierbezogenen Parametern für die vergleichende einzelbetriebliche Bewertung (vor allem mit Anreizsystemen) mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Betriebe muss verbindlich durch eine geeignete Rechtssetzung vorgeschrieben werden Privatrechtliche Aktivitäten (z.b. Labeling), können den Tierschutz schnell verbessern Solche Aktivitäten können dem Gesetzgeber vorausgehen und ihn kritisch begleiten Voraussetzungen sind transparente Anforderungen und deren Umsetzung innerhalb der Labelprogramme und dass diese für jeden Interessenten offen sind unabhängig von einer Organisation. Verbraucher Der Verbraucher muss besser aufgeklärt werden (sein). Vermeidung/Reduktion des Verzehrs tierischer Produkte sind aktive Beiträge zum Tierschutz. Tiergerechter Konsum, faires Genießen, mündiger Konsument Arbeitsgruppe 3 Was muss sich ändern in der Wildtierhaltung? Moderation: Dr. Matthias Triphaus-Bode Sachverständige: Torsten Schmidt, Dr. Klaus Wünnemann Nach tiefgehender teilweise sehr kontrovers geführter Diskussion einigte sich die Arbeitsgruppe auf folgende Ergebnisse. Einheitlich wurde gesehen, dass eine Haltung von Wildtieren nur mit nachgewiesener Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie Genehmigungsvorbehalt möglich sein soll! Dass Entnahmen aus der Natur grundsätzlich verboten werden, Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigungsvorbehalt und ausreichender Begründung z.b. im Rahmen von Artenerhaltungsprogrammen statthaft. - Ein besonderes Problem liegt bei dem massenhaften Import von Zierfischen vor, bei dem Verluste bis zu 80% der Tiere auf dem Transport auftreten. Der Arbeitskreis 3 schließt sich dem Votum des Arbeitskreis 1 zum Verbot von Tierbörsen an. Tierhaltungseinrichtungen
4 4 - Nach wie vor gibt es insbesondere im Heimtiersektor ungeeignete Haltungseinrichtungen/ ungeeignetes Zubehör Hier ist ein Zulassungsverfahren, zumindest aber eine Auszeichnung von geeigneten Haltungseinrichtungen/geeignetem Zubehör zu etablieren. - Bei Genehmigungen von Wildtierhaltungen ist auf das Vorhandensein von ausreichend Absperrgehegen zu achten. Die Haltung von Greifvögeln zur Beizjagd wird sehr kritisch gesehen. Positiv gesehen werden Auffangstationen. Als Option wurde angeführt, dass vorbildliche Haltungen in Zoos gefördert werden sollten. Arbeitsgruppe 4 Was muss sich ändern bei Tierversuchen? Moderation: Dr. Heinz Brandstetter Sachverständige: Roman Kolar, Dr. Sibylle Ott Die Arbeitsgruppe hat sich in der Diskussion darauf konzentriert, Mindestanforderungen zu formulieren, die im Rahmen der Umsetzung der RL 2010/63 aktuell möglich und notwendig sind. 1. Nationales Kompetenzzentrum (eines oder ggf. mehrere) z. B. ZEBET Dieses Zentrum soll Behörden, 15 Kommissionen und Antragsteller zu folgenden Punkten beraten: - Verfügbarkeit von Alternativ/Ersatz/Ergänzungsmethoden - Information über bereits durchgeführte Versuche im Zusammenhang mit Neuanträgen - Beratung und Schulung zur ethischen Vertretbarkeit inkl. der Bewertung der Belastung - ausreichende personelle und sachliche Ausstattung 2. Ethische Vertretbarkeit - Festlegung von allgemein gültigen Kriterien für die ethische Bewertung - absolute Obergrenzen der Belastung / Untergrenzen des Nutzens - Streichung von 26 Abs.1. In 26 TierSchVersV sollte formuliert werden: Tierversuche sind verboten, wenn sie zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen, Leiden oder Ängsten führen. - Ausschluss bestimmter Tierarten von Tierversuchen. Wenigstens in Bezug auf Menschenaffen durch Nichtgebrauchmachen von der Schutzklausel des Art. 55 Abs. 2 der EU-RL. - Bei anderen nicht humanen Primaten Nichtgebrauchmachen von der Schutzklausel des Art. 55 Abs Darlegung und Kontrolle des Nutzens
5 5 3. Kontrolle nach Abschluss aller Versuche: - wurde das erstrebte Ergebnis erreicht? - Einbeziehung der Tierschutzbeauftragten in die retrospektive Bewertung der Abschlussberichte - Offenlegung aller Versuchsergebnisse einschließlich der Bewertung des angestrebten Ergebnisses / Nutzens - Veröffentlichung derjenigen Änderungen einer bereits veröffentlichten Zusammenfassung, die sich aus einer durchgeführten rückblickenden Bewertung ergeben (durch Umsetzung von Art. 43 Abs EU-RL). 4. Produktprüfung Alle Tierversuche an Wirbeltieren und Kopffüßern müssen vorher genehmigt werden, auch bei sog. vorgeschriebenen Tierversuchen. 5. Fachkunde / Qualifikation / Expertise Aus-, Fort- und Weiterbildung von Behördenmitgliedern (genehmigenden und überwachenden) / 15 Kommission / Tierschutzbeauftragten / Antragstellern / Durchführenden Die Richtlinie 2010/63 bezeichnet es als das letztendliche Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist (Erwägungsgrund Nr. 10). Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür eine Strategie zu erarbeiten!
Erbfehler in der Rinderzucht
Erbfehler in der Rinderzucht Rechtliche und gesellschaftspolitische Aspekte Seminar des Ausschusses für Genetik der ZAR, 6. März 2014, Salzburg Dipl. Ing. Rudolf Hussl Erbfehler immer ein aktuelles Thema
MehrAntworten der. Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere. e.v. (bmt)
Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.v. (bmt) zur Bundestagswahl 2009 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bundesratsbeschluss
MehrAktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger
Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht Friedhelm Jaeger 1974: erste gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zum Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere Achtung der 5 grundlegenden Freiheiten Freiheit:
MehrZusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg
1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils
MehrFestvortrag beim Bund gegen den Missbrauch von Tieren (BMT) am 7. Oktober 2012 in Pfullingen
Festvortrag beim Bund gegen den Missbrauch von Tieren (BMT) am 7. Oktober 2012 in Pfullingen Präsentation von Dr. Maisack - Stabsstelle Landestierschutzbeauftragte - Entwurf der Bundesregierung für ein
MehrRichtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens
Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens Datum der Genehmigung: 18.03.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. Zweck des Tierschutz-Kennzeichens 3 Ausgestaltung des Tierschutz-Kennzeichens
MehrDer tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos
Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos Dr. C. Jäger Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 13.11.2015 in Karlsruhe Tierschutz, Naturschutz, Zoopädagogik - Zukunftsperspektiven des Karlsruher
MehrDer Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes Formulierung des Antrags aus Sicht der Genehmigungsbehörde
Der Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes Formulierung des Antrags aus Sicht der Genehmigungsbehörde 8 Abs. 1 TierSchG: Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen
MehrWas ist Tierwohl aus Sicht der Bundesregierung?
Nutztierhaltung: Herausforderungen und Implikationen für die Forschung, Berlin, 25. Oktober 2016 Was ist Tierwohl aus Sicht der Bundesregierung? Bernhard Kühnle, BMEL Tierschutzgesetz 1 Das Leben und Wohlbefinden
MehrAktuelles zur Rechtsetzung im Bereich Tierversuche. Die neue EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63/EG)
Aktuelles zur Rechtsetzung im Bereich Tierversuche Die neue EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63/EG) Vortrag Universität Tübingen 03.02.2011 Thomas Pyczak Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und
MehrFestvortrag. bei T A S S O am 15. Januar 2013 in Hattersheim. Präsentation von Dr. Maisack - Stabsstelle Landestierschutzbeauftragte -
Festvortrag bei T A S S O am 15. Januar 2013 in Hattersheim Präsentation von Dr. Maisack - Stabsstelle Landestierschutzbeauftragte - Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des
MehrAntragsmappe. zum Bezirksparteitag der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach. am 04. Juni 2016 im Arvena Park Hotel, Görlitzer Str. 51, Nürnberg
Antragsmappe zum Bezirksparteitag der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach am 04. Juni 2016 im Arvena Park Hotel, Görlitzer Str. 51, 90473 Nürnberg CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach Antrag zum CSU-Bezirksparteitag
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
14. Wahlperiode 22. 03. 2010 Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche
MehrAuszug Tierschutzgesetz (TierSchG)
Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I,S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BGBl. I. S.
MehrMitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV)
Mitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV) Zunächst ist zu klären, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt. Es gibt 3 Einstufungen: Das Vorhaben ist: genehmigungspflichtig:
MehrAnforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen
1 TSchB 22.03.2016 Anforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen Die folgenden Anforderungen gelten sowohl für genehmigungs- als auch für anzeigepflichtige
MehrAnforderungen an die Nutztierhaltung aus tierwissenschaftlicher Sicht
Beraterhochschultagung 2017 Anforderungen an die Nutztierhaltung aus tierwissenschaftlicher Sicht Prof. Dr. med. vet. Nicole Kemper Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie (ITTN) Göttingen,
MehrTierhaltung, Tierschutz und Tiergesundheit im Koalitionsvertrag: Wie die Bundesregierung die Umsetzung plant
Agrarsoziale Gesellschaft e.v. Frühjahrstagung in Münster, 21./22. Mai 2014 Tierhaltung, Tierschutz und Tiergesundheit im Koalitionsvertrag: Wie die Bundesregierung die Umsetzung plant 21. Mai 2014, Münster,
MehrLandesbeauftragte für Tierschutz in Hessen
Landesbeauftragte für Tierschutz in Hessen Dr. med. vet. Madeleine Martin Landestierschutzbeauftragte Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße
MehrWirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder ( 11 Abs. 1 Nr. 1 a TierSchG)
KREIS PLÖN - Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön Telefon: 04522/743-535, Fax: 04522/743-236 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11
MehrBedeutung des Tierschutzes aus Sicht der niedersächsischen Politik
Workshop Animal Welfare Label-Initiative Georg-August-Universität Göttingen, 30. Juni 2011 Bedeutung des Tierschutzes aus Sicht der niedersächsischen Politik Nutztierhaltung im Spannungsfeld von 2 - Tierschutz
MehrTiere artgerecht halten
Thomas Schröder Deutscher Tierschutzbund e.v. Tiergerechte Haltung bezeichnet eine Form der Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert und insbesondere auf die angeborenen
MehrDie GAP & der Tierschutz: Hohe Tierschutznormen für die EU
Die GAP & der Tierschutz: Hohe Tierschutznormen für die EU Die Europäische Union will hoch hinaus Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Der Beitrag der Agrarpolitik Zur Förderung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 460. Verordnung: Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung TVKKV [CELEX-Nr.: 32010L0063] 460.
MehrStand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes
Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele
MehrWas hat sich im Tierschutz geändert im Recht?
www.derwesten.de www.taz.de www.ble.de www.ble.de Was hat sich im Tierschutz geändert im Recht? Dr. Christoph Maisack Die Zukunft des Tierschutzes 20. Bad Boller Tierschutztagung 09.03.12 11.03.12 1 Inhalt
MehrTierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger
Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Veterinärplatz 1, 1210 Wien martina.doerflinger@vetmeduni.ac.at Fachstelle
MehrGesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher
Bundesrat Drucksache 388/17 (Beschluss) 02.06.17 Beschluss des Bundesrates Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am
MehrRechtliche Situation in Österreich?
Rechtliche Situation in Österreich? Versuch einer systematischen Annäherung Greifvogelhaltung Tierschutzgesetz + Verordnungen Gesetzliche Grundlagen Artenschutzbestimmungen Landesnaturschutzgesetze Landesjagdgesetze
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 11. Jänner 2008 Teil I 35. Bundesgesetz: Änderung des Tierschutzgesetzes (NR: GP XXIII RV 291 AB 342 S. 40. BR: 7797 AB
MehrMerkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017)
Kreisveterinäramt Rollinstr. 17 88400 Biberach Telefon: 07351/52-6180 Telefax: 07351/52-6186 E-mail: vetamt@biberach.de Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand
MehrHearing zum Wildtierhandel
Hearing zum Wildtierhandel 2 Wie sieht die Wirklichkeit aus? Defizite durch mangelhaftes Fachwissen Sogenannte Anfängertiere preiswert und ständig verfügbar DENNOCH Mehrheitlich engagierte Tierhalter Fachveranstaltungen,
MehrFachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3070 18. Wahlperiode 2015-06-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Energiewende, Landwirtschaft,
MehrBesondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen
Besondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen Fachgespräch Tierversuche mit den Kommissionen Friedhelm Jaeger, MKULNV NRW 22.11.2013 Essen Tierversuche Gesetzliche Grundlagen
Mehrdas unerlässliche Maß
Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung das unerlässliche Maß Heidemarie Ratsch Vortragsinhalt Definition Aus,- Fort,- und Weiterbildung Richtlinie 2010/63/EU Nationales Recht: Tierschutzgesetz,
MehrWo stehen wir in Österreich und der EU Brennpunkte im Tierschutz Dr. Ulrich Herzog
Wo stehen wir in Österreich und der EU Brennpunkte im Tierschutz Dr. Ulrich Herzog Tag der jungen Landwirtschaft 3. Dezember 2015 Inhalt Einleitung (International & Österreich) Entwicklung der letzten
MehrGesetzesbrüche in der tierhaltenden Landwirtschaft. Mahi Klosterhalfen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 1
Gesetzesbrüche in der tierhaltenden Landwirtschaft Mahi Klosterhalfen 20.07.2011 Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 1 Agenda Tierschutz im Grundgesetz und die fehlenden Folgen Das Tierschutzgesetz
MehrTierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes in Hüttenberg
Tierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes 20.09. in Hüttenberg Gliederung Kurzvorstellung Zweckverband Rechtliche Grundlagen Fallgrundlagen und Vorbereitung Anordnung des Verbotes
MehrTierschutzkonzept Mecklenburg- Vorpommern. Auftaktveranstaltung zum Tierschutzplan Brandenburg
Tierschutzkonzept Mecklenburg- Vorpommern Auftaktveranstaltung zum Tierschutzplan Brandenburg Grundsatz Tierschutzrecht Leben und Wohlbefinden des Tieres sind zu schützen Vernünftiger Grund als Abwägungskriterium
MehrWo stehen wir in Österreich und der EU Brennpunkte im Tierschutz
Wo stehen wir in Österreich und der EU Brennpunkte im Tierschutz Dr. Ulrich Herzog LK Klartext: Wir schaffen Tierwohl Congress Graz - Steiermarksaal 10. November 2015 Inhalt Einleitung (International &
MehrDas Wohlergehen von Tieren ist ein Wert der Union.
Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 Eingabe der Petentinnen Jocelyne Lopez und Gisela Urban an den Petitionsausschuss des Landtages NRW Datum: 26.12.2014 Stellungnahme zum angewandten Recht für die Genehmigung
MehrZukünftige Anforderungen an die Schweinehaltung: Eine Frage der Haltung
Mitteldeutscher Schweinetag, 18. Oktober 2017, Halle-Peißen Zukünftige Anforderungen an die Schweinehaltung: Eine Frage der Haltung Katharina Kluge, Referat Tierschutz, BMEL Zukünftige Anforderungen
MehrTiernutzung in der biomedizinischen Forschung: eine verdrängte Notwendigkeit? Podiumsdiskussion am 24. Juni 2013, Universität Tübingen
Tiernutzung in der biomedizinischen Forschung: eine verdrängte Notwendigkeit? Podiumsdiskussion am 24. Juni 2013, Universität Tübingen Dr. Cornelie Jäger Landesbeauftragte für Tierschutz Baden-Württemberg
MehrDer Tierversuchsantrag Wie geht s? Was ist neu? Wie vermeide ich Rückfragen und Verzögerungen?
Der Tierversuchsantrag Wie geht s? Was ist neu? Wie vermeide ich Rückfragen und Verzögerungen? Neues aus der Gesetzgebung Petra Kirsch 06.10.2015 Rechtsgrundlage zur Durchführung von Tierversuchen RL 2010/63/EU
MehrWir fürs Tier 1. Fachtagung der Heimtierbranche Berlin, 21. Mai 2015 Dokumentation
Wir fürs Tier 1. Fachtagung der Heimtierbranche Berlin, 21. Mai 2015 Dokumentation www.zzf.de Erfolgreiche Fachtagung der Heimtierbranche Am 21. Mai 2015 fand unter dem Titel Wir fürs Tier die erste Fachtagung
MehrTierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere)
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere) TVT Stellungnahme der TVT zum Urteil des BVerwG 11- Erlaubnispflicht für tierheimähnliche Einrichtungen vom 23.10.2008 Erarbeitet
MehrD I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
529 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2017 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. August 2017 Nr. 51 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Tierschutzrichtlinie der Universität des Saarlandes Vom 27.
MehrTierrecht Aktueller Stand
Tierwohl, Tierrecht und Tierversuch Tierwohl, Tierrecht und Tierversuch Sind Tierversuche unter den rechtlichen Rahmenbedingungen noch möglich? 10. Januar 2017 Martin Lücke - Tierwohl - Wohlbefinden und
MehrMindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG)
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) - Sachstand - 2008 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 163/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
MehrAnbindehaltung in Bayern Sicht des Bayerischen Bauernverbandes
Anbindehaltung in Bayern Sicht des Bayerischen Bauernverbandes Janne Richelsen Fachbereich Erzeugung und Vermarktung Bayerischer Bauernverband Milchviehhaltung in Bayern 16.000 Zeitliche Entwicklung Haltungsform
MehrAnforderungen an Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit
1. BFL-Beratertagung Bauen Technik Nutztierhaltung Anforderungen an Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit Katharina Kluge, BMEL, 8. März 2016 www.bmel.de 1. Tierschutz bereits bei der Entwicklung serienmäßig
MehrLösungen zu den Aufgaben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrEmpfehlungen zum Verfassen von Mitteilungen nach 4 Abs. 3 TierSchG an der Eberhard Karls Universität Tübingen
1 TSchB 12.08.2015 Empfehlungen zum Verfassen von Mitteilungen nach 4 Abs. 3 TierSchG an der Eberhard Karls Universität Tübingen (Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen
MehrTierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin
Tierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin Zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I, S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs.
MehrTierwohl Eingriffe beim Nutztier
Tierwohl Eingriffe beim Nutztier Herausforderung für die ganze Wertschöpfungskette Nutztierschutztagung Raumberg Gumpenstein 2016 Mag. Max Hörmann Fiktion - Realität Überblick - Tierschutzorganisationen
MehrBeurteilung der Tiergerechtheit Konzepte und Begriffsdefinitionen
Beurteilung der Tiergerechtheit Konzepte und Begriffsdefinitionen Tiergerechtheit Betriebliche Eigenkontrolle Indikatoren Tierwohl Wohlergehen Wohlbefinden Tierschutz Artgerechtheit Tiergerechtheit: Eigenschaft
MehrModell eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung
Modell eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung Symposium Juni 2013 Tier Mensch Gesellschaft Dr. Reinhard Kaeppel Transparente und glaubwürdige
MehrArtgerechte Tierhaltung als Alternative?
Nachhaltige Lebensstile Welchen Beitrag kann ein bewussterer Fleischkonsum zu artgerechter Tierhaltung und gesunder Ernährung leisten? Artgerechte Tierhaltung als Alternative? 27.08.2013 NEULAND e.v. Verena
Mehrzu Punkt... der 917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013
Bundesrat Drucksache 731/1/13 15.11.13 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - Fz - In - K zu Punkt der 917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung
MehrAntrag nach 11 Tierschutzgesetz
1. Anschrift des Antragsstellers: 1......... Name, Vorname bzw. PLZ, Wohnort Datum Vereins- oder Firmenbezeichnung............ Geb.datum Beruf Straße Tel. Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Veterinärangelegenheiten
MehrNeue Rechtslage im Tierschutz hinsichtlich der wissenschaftlichen Nutzung von Tieren
Neue Rechtslage im Tierschutz hinsichtlich der wissenschaftlichen Nutzung von Tieren Dr. Tanja Paquet-Durand Dr. Saskia Hogreve Regierungspräsidium Tübingen Versuchstierkundliches Kolloquium, 19.12.2013
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Dr. Wilfried Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ROSA LISTE Rathaus
MehrDie Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz
Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz Ariane Désirée Kari Stv. Landestierschutzbeauftragte VetHK-Lehrgang 2018, Seminar II Ariane Désirée Kari Stellvertretende Landestierschutzbeauftragte
MehrNachhaltige Nutztierhaltung aus der Sicht der Wissenschaft
Nachhaltige Nutztierhaltung aus der Sicht der Wissenschaft Prof. Eberhard von Borell Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften E-mail: eberhard.vonborell@landw.uni-halle.de Werkstattgespräch der
MehrTierwohl aus Sicht der Tierhygiene und Veterinärmedizin
Nutztierhaltung: Herausforderungen und Implikationen für die Forschung Tierwohl aus Sicht der Tierhygiene und Veterinärmedizin Prof. Dr. med. vet. Nicole Kemper Institut für Tierhygiene, Tierschutz und
MehrWildtierhandel - Reptilien in Privathand. Vollzug Artenschutz - Tierschutz. Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg
Wildtierhandel - Reptilien in Privathand Vollzug Artenschutz - Tierschutz Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg Schlange in Kall gefunden 11.03.2014 Ungewöhnlicher Fund in Kall. Gestern wurde dort eine
MehrWie kann ich als Betriebsleiter die Tiergerechtheit meines Stalles kontrollieren?
Fachhochschule Südwestfalen Wir geben Impulse Wie kann ich als Betriebsleiter die Tiergerechtheit meines Stalles kontrollieren? Prof. Dr. agr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft
MehrSchwänze kupieren Können wir darauf verzichten?
Schwänze kupieren Können wir darauf verzichten? Richtlinie 2008/120/EG des Rates Anhang I, Kapitel I über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen Abschnitt 4:...müssen Schweine ständigen Zugang
MehrStellungnahme. zur Einstufung der Zucht und Haltung immunologisch modifizierter Linien
Stellungnahme aus dem Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte zur Einstufung der Zucht und Haltung immunologisch modifizierter Linien Stand: 07.07.2015 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis Hintergrund...
MehrWie steht Österreich zum Tierschutz? Welche Tiere leben in Österreich?
Wie steht Österreich zum Tierschutz? Welche Tiere leben in Österreich? Tierschutz wird immer wichtiger Special Eurobarometer 2016 Attitudes towards Animal Welfare EU-weite Befragung zu Tierschutz Quelle:
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 455.011 Jahrgang 2015 Nr. 62 ausgegeben am 27. Februar 2015 Verordnung vom 24. Februar 2015 über die Abänderung der Tierhaltungs- Ausbildungs-Verordnung Aufgrund von
Mehrfür Kuh, Schwein, Huhn & Co. kagfreiland.ch Artgerechtes Leben im Freiland
für Kuh, Schwein, Huhn & Co. kagfreiland.ch Artgerechtes Leben im Freiland Für Kuh, Schwein, Huhn KAGfreiland ist eine gemeinnützige Organisation. Seit 1972 setzen wir uns mit Kampagnen und Tierprojekten
MehrTierschutz in der Agrarpolitik in M-V. Dr. Maria Dayen Oktober 2015
Tierschutz in der Agrarpolitik in M-V Dr. Maria Dayen Oktober 2015 Gliederung 1. Einführung 2. Vorstellung Tierschutzkonzept M-V 3. Eigenkontrollen, Tierschutzindikatoren 4. Zusammenfassung 2 Koaltionsvereinbarung
MehrDie Rolle des Tierversuchs als Erkenntnismethode in der Humanmedizin
Tierethik Vorlesungsreihe Universität Heidelberg / IAT / 20. Mai 2014 Die Rolle des Tierversuchs als Erkenntnismethode in der Humanmedizin - Aspekte grausamer Forschung - Dr. Rolf Simon M.A. 20. Mai 2014
MehrDie DJGT kommt aufgrund der folgenden Ausführungen zu dem Ergebnis, dass bei der Überarbeitung des Säugetiergutachtens zwingend sowohl der
Stellungnahme zur Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) und den Auswirkungen der Richtlinie des Rates 1999/22/EG vom 29. März 1999 (EU-Zoorichtlinie)
Mehr10. BfR-Forum Antibiotikaresistenzen 24.November Position der Tierhalter
10. BfR-Forum Antibiotikaresistenzen 24.November 2011 Position der Tierhalter Brigitte Wenzel Referentin für Tiergesundheit, Eier & Geflügel beim Deutschen Bauernverband b.wenzel@bauernverband.net 1 Über
MehrAusstieg aus nicht kurativen Eingriffen bei Schweinen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Dr. Sandra Wehmeier-Graf 8.12.
Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen bei Schweinen 1 1. Schwanzkupieren 2. Kastration 3. Zähne schleifen Ausstieg aus dem Schwanzkupieren Allgemeines Nicht kurativ versus präventiv? curare = heilen
MehrKlonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen
Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen Stand: April 2015 Testbiotech e.v. München www.testbiotech.org info@testbiotech.org Testbiotech stärkt durch industrieunabhängige Expertise die
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung:
Antragsteller: Name, Vorname Geb.-Datum Straße PLZ, Wohnort Telefon- Nr.: E-Mail-Adresse Landrat Fachbereich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung Nassauerallee 16 47533 Kleve über Bürgermeister Antrag
MehrPositionspapier Tierschutz
Beschluss der Fraktion vom 16. Juni 2015 Positionspapier Tierschutz Für einen nachhaltigen Wandel Die SPD-Bundestagsfraktion ist treibende Kraft für mehr Tierschutz. Wir machen uns für die Tiere stark.
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrNiedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 16. August 2017
Bundesrat Drucksache 601/17 16.08.17 Antrag des Landes Niedersachsen AV Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung und weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der
Mehrder Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11611 18. Wahlperiode 09.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
MehrTierschutz für die ganze Klasse
Tierschutz für die ganze Klasse Jugendtierschutz So kann Tierschutz Schule machen Seit über 160 Jahren setzt sich der Zürcher Tierschutz für das Wohl der Tiere ein. Eines unserer Hauptanliegen ist es,
MehrBedürfnisse der Überwachung
Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer
Mehr1. Wann liefen die jeweiligen Genehmigungen für die 50 Tiere aus, die im September 2014 am MPI noch lebten?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2844 17. 10. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrTierschutzrechtliche Änderungen Haltung und Zucht von Versuchstieren. Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fachgruppe I C 1 Johanna Hößler
Tierschutzrechtliche Änderungen Haltung und Zucht von Versuchstieren Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fachgruppe I C 1 Johanna Hößler 11 (1) Satz 1 Nr. 1 und 2 TierSchG Erlaubnis zum Halten/Züchten
MehrEinsatz / Problematik Antibiotika in der Veterinärmedizin
Einsatz / Problematik Antibiotika in der Veterinärmedizin 1 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Aktuelle Situation und ergriffene Massnahmen in der Veterinärmedizin 3. Massnahmen für die unmittelbare Zukunft 4.
MehrTierschutz-Kompetenzzentrum. und Runder Tisch Tierwohl Was machen andere? Dr. Hans-Joachim Herrmann Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen,
Tierschutz-Kompetenzzentrum und Runder Tisch Tierwohl Was machen andere? Dr. Hans-Joachim Herrmann Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Tierschutz-Kompetenzzentrum Groß Kreutz, 19.12.2016 Dr. Hannes Herrmann
MehrTierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts
Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts Gemeinsame Forderungen der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft Dr. Brigitte Rusche Klimarelevanz der Landwirtschaft Tierbestand
MehrFakten zum Schweizer Schwein WISSENSWERTES ZU PRODUKTION, TIERHALTUNG, KONSUM UND ERNÄHRUNG
Fakten zum Schweizer Schwein WISSENSWERTES ZU PRODUKTION, TIERHALTUNG, KONSUM UND ERNÄHRUNG Ein bedeutender Wirtschaftszweig Die Haltung von Schweinen zählt in der Schweiz zu den wichtigsten Zweigen der
MehrOhne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung
Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG
MehrRichtlinie hinsichtlich Details zur Durchführung der Prüfung
Richtlinie hinsichtlich Details zur Durchführung der Prüfung Datum der Genehmigung: 18.03.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Zweck der Prüfung 3 Durchführung der Prüfung 3 Prüfstellen 5 Zusammenarbeit
MehrForum Tierversuche in der Forschung
Forum Tierversuche in der Forschung Synthese der Diskussion zur ethischen Praxis 2010 bis 2012 GV-SOLAS, 12. September 2013, Berlin www.tierversuche-in-der-forschung.org Forum Tierversuche in der Forschung
MehrStand: Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens 1) nach 8 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Stand: 01.06.1999 Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens 1) nach 8 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes 1) Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr