Bayer HealthCare Animal Health
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- Clara Giese
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1 Bayer HealthCare Animal Health Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer Animal Health GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Zwischen der Unternehmens leitung der Bayer Animal Health GmbH (BAH) und dem Betriebsrat Bayer am Standort Leverkusen wird folgende Betriebsvereinbarung (BV) über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter der BAH geschlossen: Präambel: Unter Berücksichtigung einer kunden orientierten Ausrichtung der Arbeitszeit, einer wirtschaftlich und effizienten Aufgabenerledigung sowie eines evtl. unregelmäßig verlaufenden Arbeitsanfalls erhalten die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch die flexible Ausgestaltung der Gleitzeit die Möglichkeit ihre Arbeitszeit hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies erfordert ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und partnerschaftlichem Handeln von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Vorgesetzten, um eine erfolgreiche Erfüllung der Arbeitsaufgaben bei gleichzeitiger Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Einhaijung dieser Bedingungen obliegt der/dem einzelnen Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Rahmen ihrer/seiner eigenverantwortlichen Arbeitszeitgestaltung als auch der/dem betrieblichen Vorgesetzten im Rahmen ihrer/seiner Führungsaufgabe. Die weitgehende Dispositionsfreiheit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und eine optimale Aufgabenerledigung unter Wahrung der betrieblichen Interessen sind Zielsetzung dieser Vereinbarung. 1. Grundsatz und Geltungsbereich Die Regelungen des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie West in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. Die Gesamtbetriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit vom (GBV GLAZ) sowie die Betriebsvereinbarung Gleitende Arbeitszeit des Werkes Leverkusen vom (BV GLAZ, Werk Leverkusen) finden Anwendung, soweit nicht durch diese Betriebsvereinbarung etwas Abweichendes geregelt wird. Diese Betriebsvereinbarung findet auf alle TarifmitarbeiterinnenlTarifmitarbeiter der BAH am Standort Leverkusen/Mohnheim Anwendung, sofern nicht für bestimmte Bereiche/Abteilungen anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.
2 2. GLAZ-Parameter a. Gleitzeitbandbreite von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr b. Ansprechzeit von 07:45 Uhr bis 16:45 Uhr c. Normalarbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inci. 60 Minuten Pause) d. tägliche Mindestarbeitszeit 4 Stunden e. durchschnittliche Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden (Montag bis Freitag) 3. Ansprechzeit Die Ansprechzeit dient der Sicherung der durchgängigen Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit einer Arbeitsgruppe/eines Arbeitsbereiches innerhalb dieses Zeitraumes. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eines Arbeitsbereiches/einer Arbeitgruppe stimmen sich über die Besetzung während der Ansprechzeit wechselseitig so ab, dass eine durchgängige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Sofern in Ausnahmefällen betriebsbedingt eine gemeinsame Anwesenheit von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern außerhalb der Ansprechzeit erforderlich ist, stimmen sich die Betroffenen hierüber im Rahmen der GLAZ-Bestimmungen ab. Bei den Absprachen über die Einteilung der Ansprechzeiten haben die Arbeitsgruppen dem Gebot des fairen Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme zu entsprechen. Benachteiligungen sind zu vermeiden, besonderen Belangen von Gruppenmitgliedern ist angemessen Rechnung zu tragen. Ist eine Einigung innerhalb der Gruppe nicht möglich, so gilt für alle Gruppenmitglieder die Normalarbeitszeit abzüglich der Pausen als verbindliche Arbeitszeit. 4. Teilzeit 4.1 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen sind in die Gleitende Arbeitszeit einbezogen, wenn die/der Teilzeitbeschäftigte keine dringenden persönlichen Gründe gegen eine GLAZ-Teilnahme geltend macht. 4.2 Die in der Teilzeitvereinbarung festgelegten Eckdaten wie durchschnittliche Wochenarbeitszeit Wochenarbeitstage Dauer der täglichen Arbeit Lage der täglichen Arbeitszeit (~der individuellen Normalarbeitszeit) gelten grundsätzlich weiter. 4.3 Die Arbeitszeit kann auch abweichend von den im Teilzeitvertrag geregelten Eckdaten erbracht werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraumes die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird. Die tatsächliche Lage ~ vergleiehe hierzu anhangende, abweichende Regek.lngen tob.protol«*loti<:.sah R&O Animal Expertise Cef1ler & Predinic, Animal Center"
3 der Arbeitszeit ist individuell zwischen der/dem Mitarbeiterin/Mitarbeiter und der/dem Vorgesetzten einvernehmlich zu vereinbaren. 4.4 Die tägliche Arbeitszeit beträgt nicht weniger als 4 Stunden. Eine gelegentliche Unterschreitung der täglichen Mindestarbeitszeit von 4 Stunden ist auf Wunsch der/des TeilzeitmitarbeiterinfTeilzeitmitarbeiters in Ausnahmefällen zu tolerieren. 4.5 Sofern stundenweise bezahlte Abwesenheiten während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unumgänglich sind, erfolgt eine Zeitgutschrift nur im Rahmen der Lage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. 5. Pausen Die Pausen dienen der Erholung. Die individuelle Lage der Pausen ist durch Absprachen in der Arbeitsgruppe im Voraus festzulegen. Sie dürfen nicht am Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit liegen. Im Rahmen der Zeiterfassung sind die Pausen wie folgt als unbezahlte Anwesenheit im Gleitzeitsystem hinterlegt und werden maschinell in Abzug gebracht. Für Vollzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gilt folgende Regelung: ab 4 Y. Stunden Anwesenheit aufbauend 15 Minuten ab 5 0/. Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 45 Minuten Für Teilzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. die an den für sie festgelegten Arbeitstagen eine individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 7.5 Stunden oder mehr arbeiten. gilt die Pausenregelung für Vollzeitkräfte. Für alle übrigen Teilzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gilt folgende Regelung: ab 4 Y. Stunden Anwesenheit aufbauend 15 Minuten ab 5 0/. Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten ab 7 Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten ab 8 Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten 6. Bezahlte Abwesenheiten Stundenweise und ganztägig bezahlte Abwesenheiten werden nach den Regeln des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie West. der GBV "Standard-Software/ Zeitwirtschaft" sowie der GBV GLAZ in der jeweils geltenden Fassung bewertet. 7. Arbeitsunterbrechungen Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und mit Zustimmung der Vorgesetzten ist eine Arbeitsunterbrechung von maximal 3 Stunden möglich. die am Ausweisleser zu erfassen ist. Die Arbeitszeit vor und nach einer solchen Arbeitsunterbrechung muss zusammen mindestens 4 Stunden betragen. 3
4 8. Abrechnungszeitraum und Gleitzeitkonto Abweichend von Ziffer 4.1 der GBV GLAZ beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Kalendermonate und reicht vom 1. April des jeweils laufenden Jahres bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres. Abweichend von Ziffer 4.3 Satz 1 der GBV GLAZ kann am Ende des Abrechnungszeitraumes ein Saldo von max Stunden in den nächsten Abrechnungsze~raum übertragen werden. Der Saldoübertrag darf ausnahmsweise mehr als Stunden betragen, wenn der Zeitausgleich z.b. wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen im Abrechnungszeitraum nicht mehr erfolgen konnte. Im Falle eines Übertrages ist der die Grenze von Stunden überschreitende Saldo innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Abrechnungszeitraumes auszugleichen bzw. im Falle der Übertragung wegen einer andauernden Erkrankung innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme. Der Betriebsrat ist vorab über den beabsichtigten Übertrag und dessen Gründe zu informieren. Um ausufernde Zeitsalden zu vermeiden sind innerhalb des Abrechnungszeitraumes ab einem Zeitsaldo von Stunden MitarbeiterinnenlMitarbeiter und Vorgesetzte aufgefordert Gespräche zu führen, mit dem Ziel einer Korrektur der GLAZ Salden. Bei einem Zeitsaldo von ,5 Stunden sind MitarbeiterinnenlMitarbeiter und Vorgesetzte aufgefordert, über ggf. erforderliche arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Korrektur der Salden einvernehmliche Absprachen zu treffen. Diese sind schriftlich zu dokumentieren. 9. Zeitausgleiche Innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden ganztägige Zeitausgleiche nach den Regeln der Urlaubsgewährung beantragt und genehmigt. Die Vorschriften der GBV GLAZ gemäß Ziffer 5.1 und 5.2 bezüglich Anzahl, Lage und Kumulierung der Ausgleichszeiten finden keine Anwendung. 10. Mehrarbeit Ausdrücklich angeordnete Arbeitszeiten von mehr als 7,5 Stunden pro Tag (ohne Pausen) sind Mehrarbeit. Eigenverantwortlich angepasste Arbeitszeiten der MitarbeiterinnenlMitarbeiter führen nicht zu Mehrarbeit. Im Übrigen gelten die entsprechenden Regelungen des MTV für die chemische Industrie West sowie der GBV GLAZ. 11. Gesetzliche Bestimmungen Gemäß 3 Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 10 Stunden, 4
5 wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Gemäß 5, Ziffer 1 Arbeitszeitgesetz beträgt die Mindestruhezeit 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme am Folgetag. 12. Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt zum in Kraft und ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2012 kündbar. Sollte die GBV GlAZ oder die BV Werk Leverkusen nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung geändert werden, werden die Betriebsparteien umgehend Gespräche über eine hierdurch ggf. notwendig werdende Anpassung dieser Betriebsvereinbarung aufnehmen. Diese Betriebsvereinbarung ersetz1 alle bisher für die BAH gültigen Gleitzeitvereinbarungen, die für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter der BAH GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Geltung hatten, mit Ausnahme der GBV GlAZ sowie der BV GlAZ, Werk Leverkusen. Leverkusen, den 25. Februar 2011 Dr. Lowinski Geschäftsführung BAH GmbH Zühlke Betriebsratsvorsitzender Bayer Standort Leverkusen Protokollnotiz "BAH R&D Animal Expertise Center & Preclinic. Animal Center" 5
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