Bayer HealthCare Animal Health

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayer HealthCare Animal Health"

Transkript

1 Bayer HealthCare Animal Health Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer Animal Health GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Zwischen der Unternehmens leitung der Bayer Animal Health GmbH (BAH) und dem Betriebsrat Bayer am Standort Leverkusen wird folgende Betriebsvereinbarung (BV) über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter der BAH geschlossen: Präambel: Unter Berücksichtigung einer kunden orientierten Ausrichtung der Arbeitszeit, einer wirtschaftlich und effizienten Aufgabenerledigung sowie eines evtl. unregelmäßig verlaufenden Arbeitsanfalls erhalten die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch die flexible Ausgestaltung der Gleitzeit die Möglichkeit ihre Arbeitszeit hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies erfordert ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und partnerschaftlichem Handeln von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Vorgesetzten, um eine erfolgreiche Erfüllung der Arbeitsaufgaben bei gleichzeitiger Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Einhaijung dieser Bedingungen obliegt der/dem einzelnen Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Rahmen ihrer/seiner eigenverantwortlichen Arbeitszeitgestaltung als auch der/dem betrieblichen Vorgesetzten im Rahmen ihrer/seiner Führungsaufgabe. Die weitgehende Dispositionsfreiheit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und eine optimale Aufgabenerledigung unter Wahrung der betrieblichen Interessen sind Zielsetzung dieser Vereinbarung. 1. Grundsatz und Geltungsbereich Die Regelungen des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie West in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. Die Gesamtbetriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit vom (GBV GLAZ) sowie die Betriebsvereinbarung Gleitende Arbeitszeit des Werkes Leverkusen vom (BV GLAZ, Werk Leverkusen) finden Anwendung, soweit nicht durch diese Betriebsvereinbarung etwas Abweichendes geregelt wird. Diese Betriebsvereinbarung findet auf alle TarifmitarbeiterinnenlTarifmitarbeiter der BAH am Standort Leverkusen/Mohnheim Anwendung, sofern nicht für bestimmte Bereiche/Abteilungen anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.

2 2. GLAZ-Parameter a. Gleitzeitbandbreite von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr b. Ansprechzeit von 07:45 Uhr bis 16:45 Uhr c. Normalarbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inci. 60 Minuten Pause) d. tägliche Mindestarbeitszeit 4 Stunden e. durchschnittliche Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden (Montag bis Freitag) 3. Ansprechzeit Die Ansprechzeit dient der Sicherung der durchgängigen Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit einer Arbeitsgruppe/eines Arbeitsbereiches innerhalb dieses Zeitraumes. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eines Arbeitsbereiches/einer Arbeitgruppe stimmen sich über die Besetzung während der Ansprechzeit wechselseitig so ab, dass eine durchgängige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Sofern in Ausnahmefällen betriebsbedingt eine gemeinsame Anwesenheit von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern außerhalb der Ansprechzeit erforderlich ist, stimmen sich die Betroffenen hierüber im Rahmen der GLAZ-Bestimmungen ab. Bei den Absprachen über die Einteilung der Ansprechzeiten haben die Arbeitsgruppen dem Gebot des fairen Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme zu entsprechen. Benachteiligungen sind zu vermeiden, besonderen Belangen von Gruppenmitgliedern ist angemessen Rechnung zu tragen. Ist eine Einigung innerhalb der Gruppe nicht möglich, so gilt für alle Gruppenmitglieder die Normalarbeitszeit abzüglich der Pausen als verbindliche Arbeitszeit. 4. Teilzeit 4.1 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen sind in die Gleitende Arbeitszeit einbezogen, wenn die/der Teilzeitbeschäftigte keine dringenden persönlichen Gründe gegen eine GLAZ-Teilnahme geltend macht. 4.2 Die in der Teilzeitvereinbarung festgelegten Eckdaten wie durchschnittliche Wochenarbeitszeit Wochenarbeitstage Dauer der täglichen Arbeit Lage der täglichen Arbeitszeit (~der individuellen Normalarbeitszeit) gelten grundsätzlich weiter. 4.3 Die Arbeitszeit kann auch abweichend von den im Teilzeitvertrag geregelten Eckdaten erbracht werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraumes die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird. Die tatsächliche Lage ~ vergleiehe hierzu anhangende, abweichende Regek.lngen tob.protol«*loti<:.sah R&O Animal Expertise Cef1ler & Predinic, Animal Center"

3 der Arbeitszeit ist individuell zwischen der/dem Mitarbeiterin/Mitarbeiter und der/dem Vorgesetzten einvernehmlich zu vereinbaren. 4.4 Die tägliche Arbeitszeit beträgt nicht weniger als 4 Stunden. Eine gelegentliche Unterschreitung der täglichen Mindestarbeitszeit von 4 Stunden ist auf Wunsch der/des TeilzeitmitarbeiterinfTeilzeitmitarbeiters in Ausnahmefällen zu tolerieren. 4.5 Sofern stundenweise bezahlte Abwesenheiten während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unumgänglich sind, erfolgt eine Zeitgutschrift nur im Rahmen der Lage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. 5. Pausen Die Pausen dienen der Erholung. Die individuelle Lage der Pausen ist durch Absprachen in der Arbeitsgruppe im Voraus festzulegen. Sie dürfen nicht am Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit liegen. Im Rahmen der Zeiterfassung sind die Pausen wie folgt als unbezahlte Anwesenheit im Gleitzeitsystem hinterlegt und werden maschinell in Abzug gebracht. Für Vollzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gilt folgende Regelung: ab 4 Y. Stunden Anwesenheit aufbauend 15 Minuten ab 5 0/. Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 45 Minuten Für Teilzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. die an den für sie festgelegten Arbeitstagen eine individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 7.5 Stunden oder mehr arbeiten. gilt die Pausenregelung für Vollzeitkräfte. Für alle übrigen Teilzeit-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gilt folgende Regelung: ab 4 Y. Stunden Anwesenheit aufbauend 15 Minuten ab 5 0/. Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten ab 7 Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten ab 8 Stunden Anwesenheit aufbauend weitere 15 Minuten 6. Bezahlte Abwesenheiten Stundenweise und ganztägig bezahlte Abwesenheiten werden nach den Regeln des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie West. der GBV "Standard-Software/ Zeitwirtschaft" sowie der GBV GLAZ in der jeweils geltenden Fassung bewertet. 7. Arbeitsunterbrechungen Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und mit Zustimmung der Vorgesetzten ist eine Arbeitsunterbrechung von maximal 3 Stunden möglich. die am Ausweisleser zu erfassen ist. Die Arbeitszeit vor und nach einer solchen Arbeitsunterbrechung muss zusammen mindestens 4 Stunden betragen. 3

4 8. Abrechnungszeitraum und Gleitzeitkonto Abweichend von Ziffer 4.1 der GBV GLAZ beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Kalendermonate und reicht vom 1. April des jeweils laufenden Jahres bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres. Abweichend von Ziffer 4.3 Satz 1 der GBV GLAZ kann am Ende des Abrechnungszeitraumes ein Saldo von max Stunden in den nächsten Abrechnungsze~raum übertragen werden. Der Saldoübertrag darf ausnahmsweise mehr als Stunden betragen, wenn der Zeitausgleich z.b. wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen im Abrechnungszeitraum nicht mehr erfolgen konnte. Im Falle eines Übertrages ist der die Grenze von Stunden überschreitende Saldo innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Abrechnungszeitraumes auszugleichen bzw. im Falle der Übertragung wegen einer andauernden Erkrankung innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme. Der Betriebsrat ist vorab über den beabsichtigten Übertrag und dessen Gründe zu informieren. Um ausufernde Zeitsalden zu vermeiden sind innerhalb des Abrechnungszeitraumes ab einem Zeitsaldo von Stunden MitarbeiterinnenlMitarbeiter und Vorgesetzte aufgefordert Gespräche zu führen, mit dem Ziel einer Korrektur der GLAZ Salden. Bei einem Zeitsaldo von ,5 Stunden sind MitarbeiterinnenlMitarbeiter und Vorgesetzte aufgefordert, über ggf. erforderliche arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Korrektur der Salden einvernehmliche Absprachen zu treffen. Diese sind schriftlich zu dokumentieren. 9. Zeitausgleiche Innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden ganztägige Zeitausgleiche nach den Regeln der Urlaubsgewährung beantragt und genehmigt. Die Vorschriften der GBV GLAZ gemäß Ziffer 5.1 und 5.2 bezüglich Anzahl, Lage und Kumulierung der Ausgleichszeiten finden keine Anwendung. 10. Mehrarbeit Ausdrücklich angeordnete Arbeitszeiten von mehr als 7,5 Stunden pro Tag (ohne Pausen) sind Mehrarbeit. Eigenverantwortlich angepasste Arbeitszeiten der MitarbeiterinnenlMitarbeiter führen nicht zu Mehrarbeit. Im Übrigen gelten die entsprechenden Regelungen des MTV für die chemische Industrie West sowie der GBV GLAZ. 11. Gesetzliche Bestimmungen Gemäß 3 Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 10 Stunden, 4

5 wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Gemäß 5, Ziffer 1 Arbeitszeitgesetz beträgt die Mindestruhezeit 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme am Folgetag. 12. Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt zum in Kraft und ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2012 kündbar. Sollte die GBV GlAZ oder die BV Werk Leverkusen nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung geändert werden, werden die Betriebsparteien umgehend Gespräche über eine hierdurch ggf. notwendig werdende Anpassung dieser Betriebsvereinbarung aufnehmen. Diese Betriebsvereinbarung ersetz1 alle bisher für die BAH gültigen Gleitzeitvereinbarungen, die für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter der BAH GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Geltung hatten, mit Ausnahme der GBV GlAZ sowie der BV GlAZ, Werk Leverkusen. Leverkusen, den 25. Februar 2011 Dr. Lowinski Geschäftsführung BAH GmbH Zühlke Betriebsratsvorsitzender Bayer Standort Leverkusen Protokollnotiz "BAH R&D Animal Expertise Center & Preclinic. Animal Center" 5

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer HealthCare AG, Standort Leverkusen

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer HealthCare AG, Standort Leverkusen Bayer HealthCare Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer HealthCare AG, Standort Leverkusen Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer HealthCare AG (BHC)

Mehr

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer Intellectual Property GmbH, Standort Leverkusen/Monheim

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer Intellectual Property GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer Intellectual Property GmbH, Standort Leverkusen/Monheim Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer Intellectual Property

Mehr

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer MaterialScience AG, Standort Leverkusen

Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer MaterialScience AG, Standort Leverkusen Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit der Bayer MaterialScience AG, Standort Leverkusen Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer MaterialScience AG (nachfolgend

Mehr

LANXESS Energizing Chemistry

LANXESS Energizing Chemistry Betriebsverei nbaru ng Zwischen der Business Unit Functional Chemicals und dem Betriebsrat des Werkes Leverkusen der Deutschland GmbH wird auf der Grundlage der GBV Gleitende Arbeitszeit vom 22. Februar

Mehr

Bereiche: Liquida Formulierung Feststoff e Verpackung Feststoffe IT - Logistikzentrum IT - Technischer Service Flittard

Bereiche: Liquida Formulierung Feststoff e Verpackung Feststoffe IT - Logistikzentrum IT - Technischer Service Flittard Protokollnotiz als Anlage zur Rahmenbetriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ im Geschäftsbereich Product Supply Pharma (Werk Leverkusen) Bereiche: BHC Product Supplv Pharma SUDD~V Center

Mehr

LANXESS Energizing Chemistry

LANXESS Energizing Chemistry Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der BU Basic Chemicals Für die Business Unit Basic Chemicals der LANXESS Deutschland GmbH wird am Standort Leverkusen und Langenfeld die nachfolgende

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test

Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung zur serviceorientierten flexiblen Arbeitzeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat der Consist Software Solutions GmbH Die Betriebsvereinbarung über die serviceorientierte flexible

Mehr

1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand

1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand 3.4.1 1 Zielsetzung Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat der Momentive Performance Materials GmbH ("MPM") am Standort Leverkusen vereinbaren - entsprechend des 6 Nr. 2 (Umkleidezeit) MTV der chemischen

Mehr

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex)

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Begriffsbestimmungen Regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet

Mehr

Die Arbeitszeitregelungen des Triaton-Haustarifs

Die Arbeitszeitregelungen des Triaton-Haustarifs 1 - Neue Arbeitsbedingungen Neue Perspektiven Die Arbeitszeitregelungen des -Haustarifs Diese Präsentation wurde auf den Hausmessen gehalten. Die Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014)

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen 1), verordnet:

Mehr

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieser Anhang gilt für alle Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt sind, ausgenommen

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 07.05.2018 Gültig ab: 01.04.2018 Kündbar zum: 30.06.2020 Frist: 3 Monate zum

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 2. Abschnitt: Feste Arbeitszeit... 3 4 Bereiche mit festen Arbeitszeiten

Mehr

Arbeitszeitreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010, Stand 29. Juni 2017)

Arbeitszeitreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010, Stand 29. Juni 2017) Arbeitszeitreglement der Gemeinde Glarus (Erlassen vom Gemeinderat am. Dezember 00, Stand 9. Juni 07) . Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck und Geltungsbereich Art. Grundsatz Art. Normalarbeitszeit Art.

Mehr

Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der

Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der Stiftung Universität Lüneburg (Dienststelle) und dem Personalrat wird folgende Dienstvereinbarung

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit (Werk an der Wupper I FEZ I Biocampus Köln)

Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit (Werk an der Wupper I FEZ I Biocampus Köln) Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit (Werk an der Wupper I FEZ I Biocampus Köln) 1. Präambel Standortleitung und Betriebsrat des Werkes Elberfeld der Bayer AG schließen auf Basis der einschlägigen Regelungen,

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV)

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Vom 28. September 2004 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen

Mehr

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung Beispiel für eine Betriebsvereinbarung Nicht jede Betriebsvereinbarung ist für jeden Betrieb gleichermaßen sinnvoll unter Umständen ist eine Betriebsvereinbarung nicht einmal für einen anderen Betrieb

Mehr

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit zwischen der Rektorin der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und dem Personalrat der Alice-Salomon-Fachhochschule

Mehr

Abschnitt I Grundlagen

Abschnitt I Grundlagen Dienstvereinbarung über Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten zwischen den Diakoniestationen im Kirchenkreis ( ) vertreten durch den Geschäftsführer und der Mitarbeitervertretung Präambel Mit dieser Dienstvereinbarung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung . Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Oktober 008) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel

Mehr

Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk

Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk eingestellt. LANXESS Überleitungsvereinbarung zur Übertragung

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten und Diensteinteilung im Pflegedienst

Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten und Diensteinteilung im Pflegedienst Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten und Diensteinteilung im Pflegedienst I. Geltungsbereich Die folgende Vereinbarung zwischen der Alfried Krupp von Bohlen Krankenhaus gem. GmbH und dem Betriebsrat

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird zur Regelung der Arbeitszeit und zur Sicherung der Beschäftigung folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Gesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ)

Gesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ) AG 1.12.1 Gesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ) Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer AG und dem Gesamtbetriebsrat (GBR) Bayer wird mit Wirkung für die Bayer AG (BAG),

Mehr

Gemeinde Villnachern. Arbeitszeitverordnung

Gemeinde Villnachern. Arbeitszeitverordnung Gemeinde Villnachern Arbeitszeitverordnung Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Inhalt Seite 1 Personenbezeichnung... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Tagesrahmen...

Mehr

BRD neue Bundesländer. Textilindustrie

BRD neue Bundesländer. Textilindustrie IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 50 700 137 600 01 BRD neue Bundesländer Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 23.06.1998 gültig ab: 01.10.1998 kündbar zum:

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 18.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2005 Zwischen den Tarifgemeinschaften

Mehr

FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW.

FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW. Dr. Peter Cammerer, M-B.. FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW. DGB SEMINAR ARBEIT UND LEBEN IN STRESSIGEN ZEITEN WARNEMÜNDE 30.06.2014. VON DER TELEARBEIT ZUR MOBILARBEIT. 1995:

Mehr

Gesamtbetriebsvereinbarung Gleitende Arbeitszeit

Gesamtbetriebsvereinbarung Gleitende Arbeitszeit AG 1.9.1 Gesamtbetriebsvereinbarung Gleitende Arbeitszeit Über die Gleitende Arbeitszeit wird zwischen Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat der Bayer AG folgende Gesamtbetriebsvereinbarung getroffen:

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009. Präambel

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009. Präambel DIENSTVEREINBARUNG über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009 Präambel Flexible Regelungen zur Arbeitszeit sind ein bedeutender Beitrag sowohl zur

Mehr

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit 1. Präambel Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem Tarifvertrag

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Der Präsident R U N D S C H R E I B E N Prof., WM, SM, Tut Bearbeiterin:: Frau Kahl Stellenzeichen / Telefon : Datum II T 6-1 / 28290 13. 01.2011 Schlagwort : Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung 4. Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel 46

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung

Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss:

Mehr

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie. vom

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie. vom Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto

Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Geltungsbereich:

Mehr

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Vorlage 29 FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Flexible Arbeitszeiten Seit dem Gesetz vom 12. Februar 1999 zur Umsetzung des nationalen Beschäftigungsaktionsplans für Beschäftigung kann ein Unternehmen einen Zeitraum

Mehr

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien

Mehr

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit:

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Tarifvertrag und Praxis 1 Grundlagen: 1.1 BetrVG 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen 87.1.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Verteilung

Mehr

Mitteilungsblatt Nr FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences

Mitteilungsblatt Nr FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 113 Dienstvereinbarung über die Gleitzeitregelung an der Fachhochschule Lausitz DIE PRÄSIDENTIN 01.04.2005 Zwischen der vertreten

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG GLAZ

DIENSTVEREINBARUNG GLAZ DIENSTVEREINBARUNG GLAZ Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und dem Kanzler der Hochschule für Musik Detmold zur Regelung der gleitenden

Mehr

Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen

Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen Arbeitszeitreglement. Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen vom 6. Oktober 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. sowie Art. Abs. bis des Personalgesetzes vom. Mai 00 erlässt

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Telearbeit - Außerbetriebliche Arbeitsstätten

Betriebsvereinbarung zum Thema Telearbeit - Außerbetriebliche Arbeitsstätten Betriebsvereinbarung zum Thema Telearbeit - Außerbetriebliche Arbeitsstätten Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] Präambel Eine freie aber auch zweckmäßige Gestaltung und Organisation

Mehr

JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT

JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT vom 6. April 004, rev.. Oktober 008 und 9. August 08 JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS Seite:. Geltungsbereich. Rechtsgrundlagen. Grundsätze 4. Ruhetag, Öffnungszeiten

Mehr

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr. Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gem. GmbH 1 Betriebsvereinbarung Die folgenden Regelungen gelten für Assistenzärzte und Ärzte im Praktikum. Für die Kliniken sind betriebsübliche Arbeitszeiten

Mehr

Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden

Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden 270-70 IN 5. Dezember 2016 2/5 Inhalt 1. Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden 3 1.1. Arbeitszeit 3 1.2. Arbeitszeitsaldo

Mehr

REGLEMENT UEBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) *************************************************************

REGLEMENT UEBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) ************************************************************* REGLEMENT UEBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) ************************************************************* 1. Rechtliche Grundlagen Gestützt auf Art. 21 des Gesetzes vom 7. Februar 1954 über das Dienstverhältnis

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der

Mehr

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 1 StVO (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr,

Mehr

Anhang 2: Arbeitszeitreglement Spitalverbund

Anhang 2: Arbeitszeitreglement Spitalverbund Anhang 2 142.212 Anhang 2: Arbeitszeitreglement Spitalverbund I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieser Anhang gilt für alle Angestellten des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Weisungen über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) vom 22. Januar 2003 (in Kraft ab 1. Januar 2003) W

Weisungen über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) vom 22. Januar 2003 (in Kraft ab 1. Januar 2003) W Weisungen über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) vom 22. Januar 2003 (in Kraft ab. Januar 2003) Version: 5. März Inhaltsverzeichnis WEISUNGEN ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) 2. BEGRIFF 2 2. GELTUNGSBEREICH

Mehr

Zeitkonto (1/6) Beispiel 1

Zeitkonto (1/6) Beispiel 1 Zeitkonto (1/6) Beispiel 1 Für jeden Mitarbeiter wird im PEP-System ein persönliches Zeitkonto geführt. Auf dem Zeitkonto werden die Abweichungen zwischen anteiliger Vertragsarbeitszeit und planmäßiger

Mehr

Gesamtbetriebsvereinbarung

Gesamtbetriebsvereinbarung Gesamtbetriebsvereinbarung Funktions- und aufgabenorientierte Arbeitszeit der Leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertragsstufe 1 (GBV FAA-LM 1) Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer AG

Mehr

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Arbeit und Gesellschaft 4.0: Mitbestimmen, Mitgestalten! Workshop 9 Betriebliche Vereinbarungen der Zukunft Referent Frank Siebens, ver.di

Mehr

Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum

Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum über die Einführung der flexiblen Arbeitszeit Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem.

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. 10 TV-L Präambel Durch die bevorstehende Eröffnung des Konzertsaales der

Mehr

Arbeitszeit. Mag. Doris Preyer

Arbeitszeit. Mag. Doris Preyer Arbeitszeit Mag. Doris Preyer Einleitung Arbeitszeit und Staat Teil des Arbeitnehmerschutzes Schutz der Gesundheit, Work Life Balance Kontrollbehörde: Arbeitsinspektorat Strafe von der Allgemeinheit (Staat)

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) IG Metall Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.06.2006 Kündbar zum: 31.12.2012 Frist: 6 Monate zum Jahresende

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt)

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Zwischen der S-Bahn Berlin GmbH vertreten durch die Geschäftsführung nachstehend Geschäftsführung genannt und

Mehr

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Die Evangelische Kirche in Mannheim vertreten durch die Leitung der Evangelischen Kirchenverwaltung

Mehr

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden

Mehr

Volkswagen AG. IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Volkswagen AG. IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Zwischen der Anlage Volkswagen AG und der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wird folgender abgeschlossen: Tarifvertrag zur nachhaltigen Zukunfts- und Beschäftigungsentwicklung (Zukunftstarifvertrag)

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereiche Feinwerktechnik und Metallbau - Abschluss: 11.12.2013 Gültig

Mehr

Anhang X - Bereichspezifische Arbeitzeitregelungen (BAR) für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit

Anhang X - Bereichspezifische Arbeitzeitregelungen (BAR) für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit Anhang X - Bereichspezifische Arbeitzeitregelungen (BAR) für Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit 1 Grundlage 1.1 Grundsatz Diese Regelung ist eine Ergänzung zum GAV SOB, zum Arbeitszeitgesetz

Mehr

wird gemäß 80 in Verbindung mit 70 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) folgende

wird gemäß 80 in Verbindung mit 70 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) folgende Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung und die Arbeitszeiterfassung bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart In der Fassung der Ersten Änderung der Dienstvereinbarung über die

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV IG Metall Bezirk BadenWürttemberg Bezirksleitung BadenWürttemberg Vereinbarung für Auszubildende 2007 zum ERATV Edelmetallindustrie BadenWürttemberg Abschluss: 15.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündigungsfrist:

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28. Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28. April 1998 Stand: 1. Juli 1998 Reglement über die gleitende Arbeitszeit für

Mehr

GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT

GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT Stand: 8. Dezember 204 - 2 - Gestützt auf 2 Abs. des Dienst- und Besoldungsreglements für das Personal der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung

Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n

Dienstvereinbarung. zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n über die Weiterführung der Gleitenden Arbeitszeit für

Mehr

Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZV) 7

Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZV) 7 165.112 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZV) 7 vom 01. Dezember 1998 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der

Mehr

Änderung der NÖ Landarbeitsordnung Die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, wird wie folgt geändert:

Änderung der NÖ Landarbeitsordnung Die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, wird wie folgt geändert: 1 Der Landtag von Niederösterreich hat am.. in Ausführung des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984 in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2007 beschlossen: Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 Die NÖ

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Arbeiter und Angestellte Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss:

Mehr

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg 1017 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 9 vom 24. März 2004 Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 5/2004 16.02.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit an der TFH Wildau Zwischen und der TFH Wildau vertreten durch den Präsidenten

Mehr

ARBEITSZEITPAKET 2018

ARBEITSZEITPAKET 2018 ARBEITSZEITPAKET 2018 Dr. Peter Winkelmayer, 27.11.2018 Neuerungen 1.9.2018 höhere Höchstarbeitszeiten Überstunden: 20 pro Woche (statt 10 pro Woche aus 2 Töpfen und Sonderüberstunden) 11.+12. Arbeitsstunde

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit Arbeitszeit und Ruhezeit GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch übermäßige Inanspruchnahme

Mehr

Geltungsbereich des AZG

Geltungsbereich des AZG Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung

Mehr

Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung. 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018

Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung. 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018 Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018 Agenda 1. Die neue Dienstvereinbarung 2. Geltungsbereich und Teilnahme 3. Gleitzeitrahmen und Funktionszeit

Mehr

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen.

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. zwischen dem Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen und dem Personalrat der Universitätsmedizin

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden Über die Einführung der flexiblen Arbeitszeit für die Bediensteten

Mehr

Neuregelung der Arbeitszeiten

Neuregelung der Arbeitszeiten Sozialpartnereinigung vom 03.05.2007 Neuregelung der Arbeitszeiten Wien, 15.05.2007 GPA-DJP Grundlagenabteilung Jahrelange Forderungen der Industrie Das wollte die Industriellenvereinigung: Modell 10/12/60/2

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ)

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) 1. Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere

Mehr

Arbeitszeit und Einigungsstelle

Arbeitszeit und Einigungsstelle Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse

Mehr

Ergänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche in der AUDI AG

Ergänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche in der AUDI AG Zwischen dem und dem sowie der und der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - - Bezirksleitung Bayern

Mehr