Courtagevereinbarung

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1 Courtagevereinbarung zwischen und Wendenstr Hamburg (nachfolgend Netfonds genannt) (nachfolgend Vermittler genannt) 1. Rechtsstellung Der Vermittler ist selbstständiger Gewerbetreibender nach 93 HGB ff (Makler) Er hat die zur Vermittlung von Investmentfonds erforderlichen Genehmigungen. Er ist Sachwalter der Interessen seiner Kunden. Er handelt weder im Namen von Netfonds noch im Namen eines Produktgebers. Der Vermittler ist nicht exklusiv an Netfonds gebunden, ihm sind weitere, auch gleichartige Vermittlungstätigkeiten gestattet. Netfonds ist direkt oder indirekt Inhaber der Vertriebsvereinbarungen mit den Investmentgesellschaften und sonstigen Produktgebern und ermöglicht dem Vermittler den Vertrieb der Produkte gem. Anlage 1 dieses Vertrages. 2. Pflichten von Netfonds Die Kundendepots im Investmentbereich (Verträge) werden bei Netfonds und nach Möglichkeit auch bei den Investmentgesellschaften unter der Untervermittlernummer des Vermittlers geführt und sind dem Vermittler eindeutig zuzuordnen. Formulare, Prospekte und ähnliches Verkaufsmaterial wird dem Vermittler im Rahmen der Netfonds Software online zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag zur Nutzung der Netfonds Software wird separat geschlossen. Versandkosten für Verkaufsunterlagen gehen, wenn Sie nicht von den Investmentgesellschaften getragen werden, zu Lasten des Vermittlers. Netfonds behält sich vor, eingereichtes Neugeschäft nicht anzunehmen. 3. Courtage Der Vermittler erhält Courtagen, wenn Netfonds von den Produktanbietern Courtage erhält. Die Höhe der Courtage ergibt sich aus der jeweils gültigen Courtageliste. Die Ansprüche können auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden, sofern dieser die Voraussetzungen gem. Ziffer 1 und Ziffer 5 dieses Vertrages erfüllt. Im Versicherungsbereich entsteht der Anspruch auf Provision, wenn und soweit der vom Vermittler eingereichte Antrag unverändert angenommen wird, der Kunde die vereinbarte Prämie leistet und diese auf Dauer beim Produktgeber verbleibt. Alle in einem Monat bei Netfonds eingehenden Courtagen werden spätestens bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats abgerechnet und die Überweisung an den Poolteilnehmer angewiesen, sofern insgesamt mind. Euro 50,- als Courtage aufgelaufen sind. Bei geringeren Summen erfolgt eine quartalsweise Abrechnung. Soweit Netfonds verpflichtet ist, einem Produktgeber Courtage zu erstatten, verpflichtet sich der Vermittler, bereits gezahlte Provision an Netfonds zurückzuzahlen. Eine Saldierung mit offenen Forderungen seitens Netfonds ist möglich. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abrechnung sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Ergibt die Abrechnung einen Negativsaldo, so hat der Vermittler die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten, andernfalls ist netfonds berechtigt, Verzugszinsen von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. 4. Stornohaftung für Versicherungscourtage Für Provisionen aus Versicherungsverträgen wird für die Dauer der Haftungszeit zur Sicherung der Rückzahlung eine Stornoreserve gebildet. Die Stornoreserve ist je Gesellschaft unterschiedlich, sie wird auf ein Stornoreservekonto gebucht, die einzelnen Sätze ergeben sich aus der Courtageliste. Die Stornoreserve wird nicht verzinst. Die Auszahlung erfolgt, wenn keine Haftungsrisiken mehr bestehen. 5. Pflichten des Vermittlers Der Vermittler versichert, die Geschäfte im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die fachliche Kompetenz für die Vermittlung von Investmentfonds sowie aller anderen über netfonds vermittelten Produkte zu besitzen. Er ist verpflichtet, den Kunden auf das Risiko einer Anlage in Investmentfonds hinzuweisen und nur offizielles, aktuelles Verkaufsmaterial zu verwenden. Der Vermittler hat, soweit vorgeschrieben, die Legitimationsprüfung beim Kunden vorzunehmen sowie das Geldwäsche- und Datenschutzgesetz zu beachten. Soweit der Vermittler mit Untervermittlern arbeitet, ist er auch für deren Vermittlungstätigkeit und Beratung verantwortlich. Courtagevereinbarung_ges, Stand Seite 1

2 6. Rechtliche Voraussetzungen Der Vermittler bestätigt, eine Erlaubnis nach 34c GewO zu besitzen. Die Vorlage einer Kopie dieser Erlaubnis ist Voraussetzung für die Möglichkeit der Vermittlung von Investmentfonds im Rahmen dieses Vertrages. Vermittler, die ausschließlich Versicherungsprodukte über netfonds vermitteln, bestätigen, über die hierzu notwendigen Unterlagen und Genehmigungen zu verfügen. Der Vermittler hat Netfonds unverzüglich anzuzeigen, wenn sich erforderliche Vertragsunterlagen ( 34c GewO Bescheinigung, usw.) ändern. Alle rechtlichen Änderungen auf Seiten des Vermittlers sind Netfonds umgehend anzuzeigen, soweit dieses Vertragsverhältnis betroffen ist. Netfonds hat das Recht, insbesondere auch auf Verlangen der Investmentgesellschaften oder anderer Produktgeber, auch während der Vertragslaufzeit das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. 7. Kundenschutzgarantie Netfonds wird die Kunden des Vermittlers, soweit Sie Netfonds im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, nicht zu werblichen Zwecken ansprechen und keine direkten Vermittlungsgeschäfte unter Umgehung des Vermittlers mit diesen Kunden tätigen. Der Vermittler hat das Recht, seine Bestände zu übernehmen auf einen Rechtsnachfolger oder auf andere Poolgesellschaften zu übertragen. 8. Haftung Netfonds haftet gegenüber dem Partner nicht für schuldhaftes Verhalten ihrer Produktgeber und den von diesen erstellten Abrechnungen. Ansprüche der Anleger gegen den Makler werden von den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Sollten sich Anleger wegen Schadenersatzansprüchen, die nur der Vermittler, jedenfalls nicht Netfonds zu vertreten hat, unmittelbar an Netfonds wenden, verpflichtet sich der Vermittler Netfonds allumfassend von den Ansprüchen freizustellen und dies auch dem Anleger mitzuteilen. 9. Vertragslaufzeit / Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ansprüche auf Provisionen aus zum Zeitpunkt der Kündigung über netfonds geführten Depots (Bestandsprovisionen und Abschlussprovisionen für Sparplanraten) bleiben für 24 Monate bestehen, solange die Depot oder Verträge bei netfonds verbleiben. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, insbesondere nach Entzug der Gewerbeerlaubnis, Nichtanzeigen von rechtlichen Änderungen oder Verlust der Erlaubnis nach 34c der GewO. Netfonds ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine Tochtergesellschaft zu übertragen. Der Vermittler ist berechtigt, diesen Vertrag auf eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen, soweit diese die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zum Vertrieb der jeweils vermittelten Produkte erfüllt. 10. Gerichtsstand Gerichtstand ist, soweit zulässig, Hamburg 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien schon jetzt, sich auf eine Klausel zu verständigen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. 12. Nebenabreden Für Ihre Wirksamkeit bedürfen alle etwaige Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Hamburg, den Unterschrift des Vermittlers Courtagevereinbarung_ges, Stand Seite 2

3 Vertrag über die Nutzung von Software zwischen und Wendenstr Hamburg (nachfolgend Netfonds genannt) (nachfolgend Vermittler genannt) Präambel Netfonds stellt mit Netfonds broker alliance einen Online-Service zur Verfügung, der den Arbeitsprozess des Vermittlers von der Information und Produktauswahl über den Geschäftsabschluss bis zur laufenden Betreuung seiner Kunden unterstützt. Der Vermittler ist selbstständiger Gewerbetreibender und bleibt selbst für die Beratung und Betreuung seiner Kunden im Rahmen des geltenden Rechts verantwortlich. Der Vermittler erhält das Recht zur Nutzung des Online-Angebotes im Rahmen dieses Vertrages. Der Nutzungsvertrag ist nicht auf Dritte übertragbar. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: 1 Leistungsumfang / Zugangsvoraussetzungen Dem Vermittler wird eine Teilnehmerkennung (Login) und ein Passwort zur Verfügung gestellt, mit dem er unter der Domain Zugriff erhält. Voraussetzungen zur Nutzung des Online Service von Netfonds ist die Anwendung des Microsoft Internet Explorer Version 5.0 oder höher. Der Vermittler hat Zugriff auf die folgenden Funktionen: 1.1 Fondsdaten und Fondsprofile 1.2 Eröffnungsanträge und Berichte: die Eröffnungsanträge aller angeschlossenen Gesellschaften können online erstellt und ausgedruckt werden. Prospekte, Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte aller angeschlossenen Gesellschaften stehen online zur Verfügung. 1.3 Kundendepots: Der Vermittler hat Einsicht in die von ihm vermittelten bzw. auf ihn übertragenen Depots seiner Kunden. Endkunden Depoteinsicht kann durch den Vermittler als Zusatzmodul gegen Aufpreis gebucht werden. Preise lt. Preisliste Netfonds broker alliance. 2 Nutzung / Missbrauch Netfonds stellt dem Vermittler eine persönliche Nutzeridentifikationen (Login, Passwort) zur Verfügung, die den Zugang zum Netfonds Angebot ermöglicht. Der Vermittler hat seine Identifikationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich selbst zu verwenden. Netfonds haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust dieser Identifikation entstehen. Ein solcher Verlust ist Netfonds unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung, ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Vermittlers bestimmt. Jegliche Form der entgeltlichen und unentgeltlichen Weitergabe, Weiterverwendung und Weiterverarbeitung ist unzulässig. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist Netfonds zur Gefahren- und Schadensabwendung berechtigt, bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts eine Sperrung des Zugangs vorzunehmen. 3 Vertragsbeginn und ende Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung durch den Vermittler, spätestens mit dem ersten Login in das System. Geht dieser Vertrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Vereinbarung bei Netfonds ein, ist Netfonds an das Angebot nicht mehr gebunden. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. 4 Gewährleistung Mögliche Mängel an der Netfonds Software sind unverzüglich anzuzeigen. Netfonds ist das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vermittler vom Vertrag zurücktreten. Der Vermittler erkennt ausdrücklich an, dass Netfonds für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Informationen keine Gewähr übernimmt. 5 Haftung Schadensersatzansprüche gegen Netfonds sind, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden wird in jedem Fall auf maximal EUR 2500,- begrenzt. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden in einem Einzelfall oder in mehreren Fällen entstanden ist. Softwarevereinbarung, Stand Seite 1

4 6 Urheberrechte Alle Urheberrechte bleiben Netfonds vorbehalten. Die Verbreitung, Veröffentlichung und kostenlose Weitergabe von Daten, Programmen und Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Netfonds ist und bleibt Eigentümer aller gelieferten Programmteile. Das Copyright auf die Fondsdaten liegt bei dem Datenlieferanten von Netfonds, derzeit bei der FWW GmbH, München. Der Vermittler erwirbt ausschließlich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Eine Weitergabe der Daten, bzw. Informationen aus dem Programm, gleich mit welchen technischen Verfahren, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ein Verkauf insbesondere der Fondsdaten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Netfonds. Die Daten dürfen insbesondere nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch Netfonds an Medien oder Onlineanbieter weitergegeben werden. Bei Verstößen gegen Urheberrechtsbestimmungen erlischt für den Vermittler die Berechtigung zur Programmnutzung sofort. Alle erhaltenen Unterlagen, Disketten u.ä. sind an den Netfonds zurückzugeben. Der Vermittler haftet für den durch den Verstoß entstandenen Schaden. 7 Vergütung Für die Einrichtung und Passwortvergabe wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 zzgl. 16 % gesetzl. MwSt. erhoben. Änderungen, insbesondere Programmerweiterungen bzw. zusätzliche Programmfunktionen bleiben vorbehalten. Dem Vermittler steht es in diesem Fall frei, den Vertrag fortzusetzen oder mit dem Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen. 8 Zahlungen/Verzug Der Vermittler erklärt sich durch Ausfüllen der nachfolgenden Einzugsermächtigung mit diesem Verfahren einverstanden. Gerät der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, so ist Netfonds berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5% p.a. über dem gültigen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Netfonds an den von ihr vertraglich zu erbringenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien schon jetzt, sich auf eine Klausel zu verständigen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. 10 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg. Hamburg, den Unterschrift des Vermittlers Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige(n) ich/wir widerruflich die den Betrag von 25,00 zzgl. gesetzl. MwSt. für die Einrichtung des Zugangs von meinem/unseren unten genannten Konto mittels Bankeinzug einzuziehen. Kontonummer: BLZ: Kontoinhaber: Geldinstitut: Ort: Datum / Unterschrift des Kontoinhabers: Softwarevereinbarung, Stand Seite 2

5 vertrauliche Selbstauskunft zur Vermittlung von Investmentfonds Angaben zur Person (Firma, Personengesellschaft oder Geschäftsführer bei jur. Pers.) Titel, Vorname, Name Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon / Fax / Mobil / Internet Angaben zur juristischen Person / Firma Firmenname, Rechtsform Sitz der Firma / Gründungsdatum Geschäftsführer Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon / Fax / Mobil / Internet Konto-Nr. / Inhaber BLZ / Name und Sitz der Bank Steuernummer / Finanzamt Tätigkeit während der letzten 5 Jahre von - bis Unternehmen Art der Tätigkeit Sind Sie Mitglied in einem/mehreren Maklerpools? Nein Ja, bei: Arbeiten Sie mit Untervermittlern? Evtl. Obervermittler: Nein Ja, Anzahl: Vorname, Name: V-Nr: Folgende Anlagen habe ich beigefügt / liegen vor (*erforderlich) Erlaubnis nach 34 c* Gewerbeanmeldung Handelsregister-Auszug Führungszeugnis Vertretene Fondsgesellschaften WICHTIG: Sollten Sie bereits eine bestehende Nummer bei FIDELITY haben, so können Sie diese auf Netfonds umschlüsseln lassen (Formular Bestandsübertrag im Service Center bei Sollten Sie noch keine Nummer haben, so beantragen wir diese für Sie mit dem ersten, eingereichten Geschäft. Nein, ich habe noch keine Fidelity Nr. Ja, meine Fidelity Nr. lautet: Bitte einschicken an: Stempel / Unterschrift des Vermittlers Netfonds GmbH Postfach Hamburg

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