Handlungsanleitung (Arbeitshilfe) zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes

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1 Handlungsanleitung (Arbeitshilfe) zur Erstellung eines Explsinsschutzdkumentes gemäß 6 Betriebssicherheitsverrdnung (BetrSichV ) In vielen Bereichen des Handwerks und der Industrie wird mit brennbaren Gasen, Dämpfen und Stäuben umgegangen, die zu Explsinen führen können. Zu einer Explsin kmmt es, wenn ein Brennstff im Gemisch mit Luft (d. h. ausreichend Sauerstff) innerhalb der Explsinsgrenzen swie eine Zündquelle vrliegen. Beispiele für Explsinsgefährdungen in verschiedenen Branchen: Chemische Industrie Depnien und Tiefbauarbeiten Energieerzeugende Unternehmen Entsrgungsunternehmen Metallverarbeitende Betriebe Pharmaindustrie In der chemischen Industrie werden brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststffe in vielfältigen Przessen umgewandelt und verarbeitet. Bei diesen Przessen können explsinsfähigen Gemische entstehen. In Depnien können brennbare Depniegase entstehen. Damit diese nicht unkntrlliert ausgasen und evtl. gezündet werden können, sind umfangreiche technische Maßnahmen ntwendig. Aus stückigen, im Gemisch mit Luft nicht explsinsfähigen Khlen können durch Förderung, Mahlung und Trcknung Khlenstäube entstehen, die explsinsfähige Staub/Luft- Gemische bilden können. Bei der Abwasserbehandlung in Klärwerken können die entstehenden Faulgase explsinsfähige Gas/Luft- Gemische bilden. Werden Frmteile aus Metallen hergestellt, können bei der Oberflächenbehandlung (Schleifen) explsinsfähige Metallstäube entstehen. Dies ist insbesndere bei Leichtmetallen der Fall. Diese Metallstäube können in Abscheidern ein Explsinsrisik hervrrufen. In der pharmazeutischen Prduktin werden häufig Alkhle als Lösungsmittel eingesetzt. Außerdem können auch staubexplsinsfähige Wirk- und Hilfsstffe eingesetzt werden. Gasversrgungsunternehmen Hlzverarbeitende Industrie Lackierbetriebe Landwirtschaft Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie Raffinerien Bei der Freisetzung vn Erdgas durch Leckagen der ähnliches kann es zur Bildung vn explsinsfähigen Gas/Luft-Gemischen kmmen. Beim Bearbeiten vn Werkstücken aus Hlz fallen Hlzstäube an. Diese können z. B. in Filtern der Sils explsinsfähige Staub/Luft- Gemische bilden. Das beim Lackieren vn Oberflächen mit Sprühpistlen in Spritzkabinen entstehende Overspray können ebens wie die freigesetzten Lösungsmitteldämpfe mit Luft explsinsfähige Atmsphäre bilden. In einigen landwirtschaftlichen Betrieben werden Anlagen zur Gewinnung vn Bigas betrieben. Tritt Bigas aus, z. B. aufgrund vn Leckagen, können explsinsfähige Bigas/Luft-Gemische entstehen. Beim Transprt und der Lagerung vn Getreidekörnern, Zucker etc. können explsinsfähige Stäube entstehen. Werden diese abgesaugt und in Filtern abgeschieden, kann im Filter explsinsfähige Atmsphäre auftreten. Die in Raffinerien gehandhabten Khlenwasserstffe sind alle brennbar und je nach Flammpunkt schn bei Umgebungstemperatur in der Lage, explsinsfähige Atmsphäre hervrzurufen.. Bei der Aufbereitung vn Recyclingmüll kann es beispielsweise zu Explsinsgefährdungen durch nicht restentleerte Dsen und andere Behältnisse mit brennbaren Gasen und/der Flüssigkeiten der durch Papier- der Kunststffstäube Recyclingbetriebe, Kblenz

2 -2- Gefährdungsbeurteilung: Zum Ergreifen zielgerichteter Maßnahmen in explsinsgefährdeten Bereichen ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung nach 3 Betriebssicherheitsverrdnung unter Berücksichtigung vn 5 Arbeitsschutzgesetz und 7 Gefahrstffverrdnung durchzuführen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass die Bildung explsinsfähiger Atmsphären nicht sicher verhindert wird, ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explsinsfähiger Atmsphären nach Häufigkeit und Dauer, die Wahrscheinlichkeit des Vrhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens vn Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen vn Explsinen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind in Frm eines Explsinsschutzdkumentes 1 festzuhalten. Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand flgendem Ablaufschema erflgen: 1. Gefährdungsermittlung Sind brennbare Stffe vrhanden? z.b. brennbare Gase und Gasgemische, brennbare Flüssigkeiten Stäube brennbarer Feststffe im Arbeits- bzw. Prduktinsprzess als Ausgangs- bzw. Hilfsstff, entstanden als Rest-, Zwischender Endprdukt der gebildet bei einer betriebsüblichen Störung ja nein Keine Explsinsschutzmaßnahmen erfrderlich! Kann durch ausreichende Verteilung in Luft explsinsfähige Atmsphäre entstehen? Verteilung in Flge einer Leckage mit hhem Druck Verarbeitung einer brennbaren Flüssigkeit Mahlen der Sieben, Fördern, Füllen der Entleeren, Trcknen vn Feststffen geringer Partikelgröße (Feinkrnanteil < 500 µm) ja nein Keine Explsinsschutzmaßnahmen erfrderlich! Entsteht explsinsfähige Atmsphäre in gefahrdrhender Menge? mehr als 10 Liter Vlumen, unabhängig vn der Raumgröße ein zehntausendstel des Raumvlumens 1 mm gleichmäßige Staubablagerung bei einem Raum nrmaler Höhe ja nein technische und rganisatrische Maßnahmen des Explsinsschutzes Keine Explsinsschutzmaßnahmen erfrderlich! 2. Beurteilung der Gefährdung - Zneneinteilung 1 ) Bei neu ei ng er i c htet en d er ge än der t en Ar bei ts pl ät zen i s t das E xpl s i ns s c hut zd k um ent vr A ufn ahm e der Ar bei t z u er s t el l en. Es i s t z u ü ber ar bei te n, w en n Ver ä nder u nge n der Um g es tal tu nge n d er Ar bei ts m i ttel der des Ar bei ts abl auf es vr ge nm m en w er de n. F ür Ar bei ts pl ät z e un d Ar bei ts a bl äuf e i n e xpl s i ns g efä hr de ten Ber ei c he n, di e vr dem ber ei tges t el l t d er ei n ge führ t w r d en s i n d, i s t d as E xpl s i ns s c hut zd k u- m ent s pä tes te ns bi s zum z u er s t el l en.

3 -3- Kmmt der Arbeitgeber bei den Ermittlungen zu dem Ergebnis dass die Bildung gefährlicher explsinsfähiger Atmsphären in seinem Betrieb nicht sicher verhindert werden kann, ist Gefährdung zu beurteilen, und zwar: Die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explsinsfähiger Atmsphäre, Die Wahrscheinlichkeit des Vrhandenseins und Wirksamwerdens vn Zündquellen das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen vn Explsinen Die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explsinsfähiger Atmsphäre häufig Zne 0 Zne 1 Zne 2 nie Zne 20 Zne 21 Zne 22 Znen explsinsfähiger Atmsphäre 2 als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen der Nebeln ( 0 / 1 / 2 ) Gemisch aus Luft / Stäuben ( 20 / 21 / 22 ) Zne 0 Zne 20 Zne 1 Zne 21 Zne 2 Zne 22 ist ein Bereich, in dem gefährliche explsinsfähige Atmsphäre ständig, über lange Zeiträume der häufig vrhanden ist. ist ein Bereich, in dem sich bei Nrmalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explsinsfähige Atmsphäre bilden kann. ist ein Bereich in dem bei Nrmalbetrieb eine gefährliche explsinsfähige Atmsphäre nrmalerweise nicht der aber nur kurzfristig (z.b. bei Störungen) auftritt z.b. der Bereich im Inneren vn Behältern der Apparaturen, bei staubenden Gütern auch Mühlen, Trckner, Mischern, Förderleitungen, Sils z.b. die nähere Umgebung vn Beschickungsöffnungen, Füll-. Entleerungsöffnungen, die nähere Umgebung um die Zne 0, der nähere Bereich bei Abfüllstellen in Behälter, der Bereiche,in denen abgelagerter Staub in slchen Mengen vrliegt, dass es bereits im Nrmalbetrieb gelegentlich zum Aufwirbeln kmmen kann Bereiche um Rhrleitungen in geschlssenen Räumen die technisch dicht sind, Bereiche, die die Znen 0 der 1 umgeben der Bereiche, in denen Staubablagerungen zu erwarten sind, die aber regelmäßig beseitigt werden der in denen auf Grund einer Vielzahl vn Freisetzungsquellen Staubablagerungen vrhanden sind (Hlzbearbeitung) Gefährdungsgrad Intervall des Auftretens der Gemische jährlich Zne 0 / 20 höher als bei Zne 1, z.b. >1000 mal Zne 1 / 21 >10 mal <1000 mal Intervall des Auftretens der Gemische differenziert (Tag / Mnat / Jahr) höher als bei Zne 1 z.b. >3 mal / Tag >1 mal / Mnat, <3 mal / Tag Verweilzeit der Gemische Länger als bei Zne 1 länger als 0,5 Stunden, bis 10 Stunden Zne 2 / 22 >1 mal <10 mal >1 mal / Jahr, <1 mal / Mnat kürzer als 0,5 Stunden 3. Erstellung des Explsinsschutzknzeptes unter Berücksichtigung des Anhangs 3 und 4 der Betriebssicherheitsverrdnung 2 H i l fes tel l ung zur Be ur tei l ung vn Zn en gi bt di e Bei s pi el s a m m l ung der E xpl s i ns s c hut z- R e gel n ( BG R 1 04)

4 -4- Primärer Explsinsschutz Vermeidung der Bildung explsinsgefährlicher Atmsphäre Inertisieren Knzentratinsbegrenzung unterhalb der unteren Explsinsgrenze Technische Maßnahmen In Abhängigkeit zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens explsinsgefährlicher Atmsphäre (=Zneneinteilung) ist die Auswahl zu treffen, welche Betriebsmittel mit möglichen elektrischen der mechanischen Zündquellen eingesetzt werden können. Sekundärer Explsinsschutz Vermeidung der Zündung explsinsgefährlicher Atmsphäre Zündquellen können sein: ffene Flammen heiße Gase heiße Oberflächen elektrische Funken elektrische Ausgleichsströme atmsphärische Entladungen mechanische Schlagund Reibfunken chemische Reaktinen (z.b. Selbstentzündung vn Ölen und Fetten mit Sauerstff) Ultraschall Radiwellen Infrartstrahlung Explsinsgefährliche Atmsphäre tritt auf: häufig Zne 0 Zne 1 Zne 2 nie Zne 20 Zne 21 Es gibt keine Zündquellen durch Betriebsmittel: Zne 22 1G / 1D 2G / 2D 3G /3D im Nrmalbetrieb bei anzunehmenden Störungen bei seltenen Störungen im Nrmalbetrieb bei anzunehmenden Störungen im Nrmalbetrieb G steht für Gase, D steht für Stäube, 1 bis 3 steht für die Gerätekategrie nach Atex-Prduktrichtlinie (=Wahrscheinlichkeiten, dass Zündquellen wirksam werden) Tertiärer Explsinsschutz Reduzierung der Auswirkungen einer möglichen Explsin Explsinsdruckfeste Bauweise Druckausgleichsflächen bei Bauwerken / Sils Explsinsunterdrückung ( z.b. durch Einblasen v. Löschmitteln) Verhinderung der Explsinsübertragung ( Entkppeln durch Schleusen, mechanische Schnellabsperrung u.s.w.)

5 -5- Organisatrische Maßnahmen Durch rganisatrische Maßnahmen werden Arbeitsabläufe s gestaltet, dass es nicht zu einer Schädigung der Arbeitnehmer durch eine Explsin kmmen kann. Auch die Aufrechterhaltung der technischen Explsinsschutzmaßnahmen durch Inspektin, Wartung und Instandsetzung muss rganisatrisch festgelegt werden. Die rganisatrischen Maßnahmen müssen auch mögliche Wechselwirkungen zwischen Explsinsschutzmaßnahmen und Arbeitsabläufen berücksichtigen. Durch diese kmbinierten Explsinsschutzmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die ihnen übertragenen Arbeiten hne Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit der der Sicherheit und Gesundheit anderer ausführen können. Erfrderliche Maßnahmen: Festlegung vn Verhaltensregeln (in Betriebsanweisungen aufnehmen) Kennzeichnungen durch Warnzeichen, Verbtszeichen (Symblschilder) in Zugangsbereichen: Rauchverbt /Umgang mit Feuer, ffenem Licht, Betreten durch Unbefugte Erstellen vn betriebsspezifischen Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisungen müssen u.a. Infrmatinen zu den Explsinsgefahren und deren Abwendung enthalten u.a. für die jeweiligen Znen Umfang und Intervall vn Reinigungsmaßnahmen Art der eingesetzten Betriebsmittel Prüffristen für Betriebsmittel Verhaltensregeln bei Wartung / Außerbetriebnahme / Reparatur / Inbetriebnahme ggf. erfrderliche Messungen Unterweisung der Beschäftigten anhand des Explsinsschutz-Dkuments und Betriebsanweisungen (ausreichend, angemessen). Die Unterweisungen sind zu prtkllieren und durch Unterschrift/Datum der Unterwiesenen bestätigen zu lassen. Schriftliche Anweisung/Arbeitsfreigabe für gefährliche Arbeiten in explsinsgefährdeten Bereichen (Erlaubnisschein) Regelung der Aufsicht während der Anwesenheit vn Arbeitnehmern Festlegung der Anfrderungen an die befähigte Persn, die über besndere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explsinsschutzes verfügt Prüfung der Arbeitsplätze vr Inbetriebnahme Vr der erstmaligen Nutzung vn Arbeitsplätzen in explsinsgefährdeten Bereichen müssen diese vn einer befähigten Persn überprüft werden, die über besndere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explsinsschutzes verfügt. 3 Wiederkehrenden Prüfungen Die eingesetzten Geräte und Schutzsysteme in explsinsgefährdeten Bereichen sind wiederkehrend spätestens alle drei Jahre durch eine befähigte Persn zu prüfen. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. 3 D i e Pr üf ung um fas s t di e E xpl s i ns s i c her hei t der Ar bei ts pl ätz e, ei ns c hl i eß l i c h der vr g es eh ene n Ar bei ts m i t- tel ( Anl a ge n, Mas c hi ne n, Ap par a te, W er kze uge), d er g etr f f ene n Maß na hm en zum Sc hu tz der Ar b ei tne hm er und z um Sc hu tz Dritter, di e K ntr l l e der Ei nr i c htu nge n, di e auß er hal b v n E x- Ber ei c hen betr i e be n wer den, di e aber für d en e xpl s i ns s i c her e n B etr i eb vn Ar b ei ts m i ttel n r el e vant s i n d ( z. B. R eg el - u. K ntr l l ei nr i c htu n- gen). Di e Anf r der ung en, di e an ei ne s l c he b efä hi gt e P er s ne n g es tel l t wer den, s i nd i m tec hni s c hen Re gel - w er k z ur B etr i ebs s i c her h ei ts ver r dn ung d ar gel e gt ( T R BS 12 03),

6 -6- Nächster Schritt: Explsinsschutzdkument erstellen Die betrieblichen Gegebenheiten und die Schutzmaßnahmen sind zu dkumentieren. Angabe des Betriebsbereichs z. B. Anlage, Lager, Gebäude Verantwrtlicher für den Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge Kurzbeschreibung der baulichen und gegrafischen Gegebenheiten z. B. Lageplan, Gebäudeplan, Aufstellungsplan, Gebäude- bzw. Anlagenlüftung Verfahrensbeschreibung - für den Explsinsschutz wesentliche Verfahrensparameter z. B. Verfahrenstechnische Kurzbeschreibung relevante Tätigkeiten (z. B. Prbenahme), eingesetzte Stffe, Einsatzmenge/Fördermenge Verarbeitungszustand, Druck- und Temperaturbereich Stffdaten Wesentliche sicherheitstechnische Kenngrößen zur Beurteilung der Explsinsschutzmaßnahmen z. B. aus dem Sicherheitsdatenblatt der Datenbanken wie z. B. GESTIS ( Gefährdungsbeurteilung Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage der im Inneren vn Apparaturen explsinsfähige Atmsphäre auftreten? Sind die zu erwartenden Mengen explsinsfähiger Atmsphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrhend? Schutzknzept Technische Schutzmaßnahmen Zneneinteilung, Art, Ausdehnung und Dkumentatin Organisatrische Maßnahmen Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben Eine Mustervrlage zur Erstellung Ihres Explsinsschutzdkumentes können Sie über den Dwnlad -Bereich der SGD Nrd der bei der beziehen. Reginalstelle Gewerbeaufsicht Idar- Oberstein Hauptstraße Idar-Oberstein Telefn / Fax / pststelle22@sgdnrd.rlp.de Reginalstelle Gewerbeaufsicht Kblenz Stresemannstraße Kblenz Telefn / Fax / pststelle23@sgdnrd.rlp.de Reginalstelle Gewerbeaufsicht Trier Dewrastraße Trier Telefn / Fax / pststelle24@sgdnrd.rlp.de

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