Alice-Salomon-Stipendienprogramm Dreizehnte Ausschreibung
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- Jasmin Maier
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1 Alice-Salomon-Platz Berlin Alice-Salomon-Stipendienprogramm Dreizehnte Ausschreibung Information für Antragstellerinnen Berlin, August 2010
2 Seite 2/11 Impressum: Alice-Salomon Hochschule - University of Applied Sciences - Die Frauenbeauftragte Alice-Salomon-Platz Berlin Tel: 030 / / frauenbeauftragte@ash-berlin.eu
3 Seite 3/11 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZIELE UND RAHMENBEDINGUNGEN DES ALICE-SALOMON- STIPENDIENPROGRAMMS Zielsetzung Begleitprogramm an der ASH Stipendien FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN Förderungsart Fördervoraussetzungen Auswahl der Stipendiatinnen Auswahlkommission BEANTRAGUNG UND BEWILLIGUNG Termine für die Antragstellung Bewerbungsfristen und Förderzeitraum Bewilligungsbescheid MÖGLICHKEITEN DER FINANZIERUNG Höhe der Stipendien VERPFLICHTUNGEN LEITFÄDEN ZUR ANTRAGSTELLUNG Leitfaden zum Erstantrag Leitfaden zum Verlängerungsantrag... 9 ANHANG (Erklärung)... 11
4 Seite 4/11 1. ZIELE UND RAHMENBEDINGUNGEN DES ALICE-SALOMON- STIPENDIENPROGRAMMS 1.1 Zielsetzung Das Stipendienprogramm der ASH wendet sich an hoch qualifizierte berufs- und praxiserfahrene Absolventinnen der Berliner Fachhochschulen für Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pflege/ Pflege- und Gesundheitswissenschaften sowie des Bachelor-Studienganges Erziehung und Bildung im Kindesalter, die ein Promotionsvorhaben entwickeln oder fortführen wollen. Es soll sowohl jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Berufs- und Praxiserfahrungen als auch langjährig in der Sozialen Arbeit und Pflege tätigen Berufspraktikerinnen die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen von Jahresstipendien an ihrem Promotions- /Forschungsthema zu arbeiten, Fragestellungen zu präzisieren, das Forschungsdesign zu entfalten. Die Stipendiatinnen werden durch begleitende Veranstaltungen an der ASH in ihrer Arbeit an der Promotion unterstützt, bzw. qualifizieren sich selbständig durch die Teilnahme an fach- und forschungsspezifischen Seminaren an den kooperierenden Universitäten weiter. Das Stipendienprogramm wird aus Mitteln der Hochschule und Zuwendungen aus dem Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert. Insofern können sich nur Frauen bewerben. 1.2 Begleitprogramm an der ASH Das Stipendienprogramm wird von Hochschullehrerinnen der ASH betreut. Diese tragen dafür Sorge, dass die Stipendiatinnen im Rahmen von regelmäßigen Promotionscolloquien und Forschungssupervisionen fachlich und organisatorisch in die ASH eingebunden sind. Sie unterstützen die Stipendiatinnen bei ihren Promotionsvorhaben und gewährleisten die Kooperation mit den Berliner Universitäten. Begleitend zu dem Stipendienprogramm werden im Rahmen von Seminaren und Workshops spezielle Veranstaltungen organisiert, die die Stipendiatinnen bei der Konzeption und Durchführung ihres Forschungsvorhabens unterstützen. Insbesondere werden Fortbildungen im Bereich quantitativer und qualitativer Forschungsmethodik angeboten. 1.3 Stipendien Die ASH vergibt im Rahmen der zwölften Ausschreibung des Alice-Salomon- Stipendienprogramms ab aus Eigenmitteln der Hochschule und Zuwendungen aus dem Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre für die Dauer eines Jahres insgesamt sieben Stipendien (als Erst- oder Verlängerungsstipendien).
5 Seite 5/11 2. FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN 2.1 Förderungsart Es werden Stipendien zur Vorbereitung eines Promotionsvorhabens bzw. zur Fortführung eines bereits begonnenen Promotionsvorhabens vergeben. Gefördert werden Forschungs-/Promotionsvorhaben, die ihre Fragestellungen aus den Arbeits- und Forschungsbereichen der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pflege/Pflegewissenschaft und dem Bereich Erziehung und Bildung im Kindesalter beziehen und in ihrer Konzeption erkennen lassen, dass sie einen relevanten Beitrag zur Weiterentwicklung sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen und pflegerischen Wissens darstellen. Die Promotionsvorhaben können sich mit allen Fachgebieten der Sozialen Arbeit, Pflege und Erziehung und Bildung im Kindesalter befassen, allerdings müssen die geschlechterspezifischen Implikationen des Forschungsgebietes bzw. der gewählten Fragestellung reflektiert und miteinbezogen werden. Es können sowohl theorieorientierte als auch praxisorientierte empirische Promotionsvorhaben gefördert werden. Das Forschungs- /Promotionsvorhaben ist mit seinen Fragestellungen in einem Antrag von ca Seiten zu erläutern. Für Verlängerungsanträge gelten gesonderte Bedingungen (vgl. 6.2) 2.2 Fördervoraussetzungen Abgeschlossenes Fachhochschulstudium 2 jährige Berufs-/Praxiserfahrungen in Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Pflege/Pflegewissenschaft oder dem Bereich Erziehung und Bildung im Kindesalter Hauptwohnsitz in Berlin Es können sich nur Frauen bewerben.. Studentinnen, Absolventinnen von Universitäten ohne Fachhochschulabschluss und vollerwerbstätige Fachhochschulabsolventinnen können sich nicht bewerben. Teilzeitarbeit - oder Nebenerwerbstätigkeit sind nur dann möglich, wenn gewährleistet ist, dass die Stipendiatinnen sich überwiegend der geplanten Forschungsaufgabe und der Nachqualifikation widmen können. 2.3 Auswahl der Stipendiatinnen Die Auswahl der Stipendiatinnen erfolgt nach folgenden Kriterien: Wissenschaftliche Qualität des Promotions-/Forschungsantrages Umsetzbarkeit des Vorhabens in dem Förderzeitraum Examensnote ( sehr gut bis gut ) Berufs-/Praxiserfahrungen
6 Seite 6/11 Ergebnis eines Auswahlgesprächs 2.4 Auswahlkommission Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der ASH anhand der o.g. Kriterien. Die Auswahlkommission wird vom Akademischen Senat gewählt. 3. BEANTRAGUNG UND BEWILLIGUNG 3.1 Termine für die Antragstellung Die Bewerbungsunterlagen (Erst- und Verlängerungsanträge) sind unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum im Büro der Frauenbeauftragten der ASH einzureichen. Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Telefonische und schriftliche Auskünfte: Alice-Salomon Hochschule -Büro der Frauenbeauftragten- Alice-Salomon-Platz Berlin Tel.: / frauenbeauftragte@ash-berlin.eu 3.2 Bewerbungsfristen und Förderzeitraum Ausschreibung Ende der Bewerbungsfrist (Erst- und Verlängerungsanträge) Beginn des 12. Stipendienprogramms ( Laufzeit: 1 Jahr) 3.3 Bewilligungsbescheid Die Auswahlkommission der ASH entscheidet nach den o.g. Kriterien, welche Bewerberinnen zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich im Dezember 2010 statt. Die Bewilligungsbescheide ergehen nach Abschluss der Auswahlgespräche und nach Erhalt der Zusage von Zuwendungen aus dem Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. Die Förderungen beginnen frühestens zum und enden nach Ablauf eines Jahres.
7 Seite 7/11 4. MÖGLICHKEITEN DER FINANZIERUNG 4.1 Höhe der Stipendien Die Höhe der monatlichen Stipendienbeträge richtet sich nach dem Alter der Antragsstellerinnen und beträgt: bis einschließlich 30 Jahre bis einschließlich 35 Jahre ab 36 Jahre 715,81 Euro 920,33 Euro 1227,10 Euro Der jeweilige Stipendiensatz erhöht sich bei im Haushalt lebenden Kindern pro Monat für Frauen mit einem Kind um 102,26 Euro, für jedes weitere Kind um zusätzlich 51,13 Euro. Eine Sachmittelpauschale für laufenden Geschäftsbedarf (Büromaterial, EDV- Bedarf, Kopierkosten etc.) kann in Höhe von bis zu 102,26 Euro gewährt werden. Ein Reisekostenzuschuss kann nur im Einzelfall bewilligt werden. Die Stipendiatinnen haben selbst für einen Krankenversicherungsschutz während der Förderung zu sorgen. 5. VERPFLICHTUNGEN Die Stipendiatinnen verpflichten sich bei Erhalt des Stipendiums folgende Bedingungen einzuhalten: Berichtspflicht Die Stipendiatinnen verpflichten sich, nach sechs Monaten einen Kurzbericht und nach zwölf Monaten einen Abschlussbericht zum Stand der Forschungsarbeit vorzulegen Teilnahme am Promotionscolloquium, an begleitenden Veranstaltungen und Workshops Die Stipendiatinnen verpflichten sich, kontinuierlich an den Promotionscolloquien, Veranstaltungen und Workshops, die im Rahmen des Stipendienprogramms stattfinden, teilzunehmen. Evaluation Die Stipendiatinnen verpflichten sich, zukünftige Evaluationen des Stipendienprogramms der ASH mit Auskünften zu unterstützen (unter Berücksichtigung des Datenschutzes).
8 Seite 8/11 Fördernde Institution Die Stipendiatinnen verpflichten sich, bei allen Publikationen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, an geeigneter Stelle auf die Förderung durch das Alice-Salomon-Stipendienprogramm hinzuweisen. 6. LEITFADEN ZUR ANTRAGSTELLUNG 6.1 Leitfaden zum Erstantrag Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Formloses Anschreiben 2. Forschungs-/Promotionsantrag (Einzelheiten siehe weiter unten) 3. Tabellarischer Lebenslauf mit Foto 4. Kopie des Diplomzeugnisses der Fachhochschule 5. Nachweise über einschlägige Berufs-/Praxiserfahrungen 6. Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes 7. Unterschriebene Erklärung (Formular siehe weiter unten) Leitfaden für den Forschungs-/Promotionsantrag Das Forschungs-/Promotionsvorhaben ist in einem Umfang von Seiten darzustellen. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung in ungebundener Form, einseitig und 1 ½ -zeilig geschrieben, einzureichen und mit Inhaltsverzeichnis und Seitenzahlen zu versehen. Der Antrag ist in folgender Weise zu gliedern: 1. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und -Adresse 2. Zusammenfassung Kurzbeschreibung des Forschungs-/Promotionsvorhabens (ca. 15 Zeilen) 3. Darstellung des Forschungs-/Promotionsvorhabens Das Forschungsvorhaben ist präzise zu erläutern. Die zentralen Fragestellungen sind herauszuarbeiten. Der Antrag muss erkennen lassen, dass die Antragstellerin die frauen- bzw. geschlechterspezifischen Dimensionen ihres Forschungsgegenstandes reflektiert und mit einbezieht.
9 Seite 9/11 4. Forschungsliteratur / Praxiserfahrungen Es soll dargestellt werden, auf welche aktuelle Literatur/ wissenschaftliche Diskussion und/ oder Praxiserfahrungen sich die Fragestellungen des Forschungsvorhabens beziehen. 5. Eigene Vorarbeiten Die Vorarbeiten zu dem beantragten Forschungsvorhaben sind zu beschreiben. Dem Forschungsvorhaben ggf. zugrunde liegende einschlägige Berufs-/ Praxiserfahrungen sind zu erläutern. 6. Methoden Die Methoden, die bei der Durchführung des beantragten Forschungs- Promotionsvorhabens angewandt werden, sind zu erläutern. 7. Arbeits- und Zeitplan für den Förderzeitraum Ein Arbeits- und Zeitplan soll verdeutlichen, welche Arbeitsschritte in dem Förderzeitraum realisiert werden sollen. 6.2 Leitfaden zum Verlängerungsantrag Für die Bewerbung sind zu den bereits vorliegenden, folgende Unterlagen einzureichen: 1. Formloses Anschreiben/ Antrag 2. Abschlussbericht über den Stand der Forschungsarbeit im ersten Förderzeitraum 3. Wissenschaftliches Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrerin/-lehrers 4. Arbeits- und Zeitplan für den beantragten Förderzeitraum 5. Unterschriebene Erklärung (Formular siehe weiter unten) 6. Fertiggestellte Teile der Dissertation (bei Zweitverlängerungsantrag) Leitfaden für den Abschlussbericht Der Abschlussbericht ist in einem Umfang von Seiten zu erstellen. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung in ungebundener Form, einseitig und 1 ½ -zeilig geschrieben, einzureichen und mit Inhaltsverzeichnis und Seitenzahlen zu versehen. Der Bericht ist in folgender Weise zu gliedern:
10 Seite 10/11 1. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und -Adresse 2. Titel des Promotionsvorhabens 3. Wissenschaftliche/r Betreuer/in 4. Stand des Forschungsprojekts Darstellung der bisherigen Ergebnisse Veränderungen in der Fragestellung Methodisches Vorgehen
11 Seite 11/11 Antragstellerin... (Name, Vorname) ERKLÄRUNG Ich erkenne die unter dem Punkt Verpflichtungen ` formulierten Bedingungen an. Ich versichere, dass das beantragte Forschungs-/ Promotionsvorhaben von keiner anderen Stelle bzw. nur von den nachstehend aufgeführten Stellen gefördert wurde und wird und dass ich für das Forschungs- /Promotionsvorhaben bei keiner anderen Stelle bzw. nur bei nachfolgend aufgeführten Stellen eine Förderung beantragt habe. Ich bin darüber informiert, dass die Förderung widerrufen werden kann, wenn das Stipendium nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt angetreten wird oder die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet werden. Datum: Unterschrift:...
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